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BLKÖ:Seeberg, Martin Wankel Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Seeau, Wappen
Band: 33 (1877), ab Seite: 303. (Quelle)
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Seeberg, Martin Wankel Freiherr von (Hofrath der kön. siebenbürgischen Hofkanzlei, geb. in Hermannstadt im Jänner 1707, gest. zu Halmágy im Repser Stuhle Siebenbürgens 3. April 1766). Von protestantischen Eltern. Sein Vater Martin Wankel, zuletzt Kaufmann in Hermannstadt (gest. 1734), war im Jahre 1717 von Kaiser Karl VI. mit dem Prädicate von Seeberg, dessen sich der Sohn als eigentlichen Namens bediente, geadelt worden. Der Sohn, der sich im Anbeginn dem geistlichen Stande widmete, studirte in Jena, wo er nach beendeten Studien die Inaugural-Dissertation „Exercitionis academicae Specimen de natura humana morali“ (Senae 1726, 4°.) herausgab. Nach seiner Rückkehr gab er die theologische Laufbahn auf und trat als Consular-Protokollist zu Hermannstadt in den Staatsdienst. Nach einigen Unzukömmlichkeiten, zu denen unter anderen ein Duell gehörte, nahm er einen mehrmonatlichen Urlaub nach Wien, wo er die günstigen Chancen, welche sich damals den Convertiten darboten, erwägend, zur römisch-katholischen Religion übertrat, trotz aller Aufforderungen, zu seinem Amte zurückzukehren, verblieb, bis er daselbst zum Comes-Adjuncten befördert und im Jahre 1738 zum sächsischen National-Deputirten in Wien ernannt wurde. Dort wußte er Gönner zu gewinnen und durch Einfluß des einen von ihnen, des k. k. Cabinetssecretärs Ignaz Freiherrn von Koch [Bd. XII, S. 181], der sich ganz besonders des Vertrauens der Kaiserin Maria Theresia erfreute, erhielt er nach dem Tode Michaels von Wayda, welcher das Amt eines Hofrathes bei der kön. siebenbürgischen Hofkanzlei bekleidet hatte, am 26. December 1749 dessen Stelle, welche er bis zu Ende des Jahres 1760 versah. Als die sächsische Nation Siebenbürgens mancherlei Beschwerden vor den Thron brachte, und es sich nöthig erwies, zur Untersuchung und Hebung derselben eine besondere Commission abzuordnen, wurde mit kön. Rescripte vom 28. Februar 1753 Seeberg als Regierungs-Commissär dahin abgeordnet. Die Conflicte, welche Seeberg in früherer Zeit mit den Hermannstädter Beamten zu bestehen gehabt, hatten ihn nicht zu ihren Gunsten gestimmt, und wie man aus Schaser’s „Denkwürdigkeiten des Freiherrn Samuel von Bruckenthal“ (S. 7) erfährt, hatte S. seinem Unmuthe in mehreren Aufsätzen Luft gemacht, welche auch höchsten Ortes zur Kenntniß genommen wurden. So z. B. hatte S. über die „Wahre Ursache, warum die siebenbürgisch-sächsische [304] Nation zu Grunde geht, und wie derselben zu steuern und aufzuhelfen wäre“, dann eine „Kurze und einfältige Abschilderung der sächsischen Officianten in Siebenbürgens diessmaliger Administration“ u. s. w. geschrieben; als er aber in obenbenannter Eigenschaft als Regierungs-Commissär im Mai 1753 in Siebenbürgen erschien, hatte er, unbefangen genug, in Gemeinschaft mit den sächsischen Gubernialräthen Michael von Huttern und Michael von Rosenfeld [Bd. XXVII, S. 26, Nr. 13] die siebenbürgischen Verhältnisse sorgfältig untersucht, manchen Uebelständen abgeholfen und viele nachher als zweckmäßig bewährte Verordnungen in Bezug auf Justizpflege, öffentliche Verwaltung, Gemeindewirthschaft u. s. w. erlassen, deren Andenken unter dem Namen der „Seeberg’schen Regulation“ bis auf heutigen Tag sich erhalten hat. Als er später nach Wien zurückberufen wurde, übernahm Michael von Rosenfeld seine Geschäfte, zu deren Fortsetzung am 18. August 1755 ein sogenanntes Directorium nationale und dann mit kön. Rescripte vom 1. Juli 1758 das mit eigener Instruction versehene Directorium oeconomicum unter beständigem Vorsitze des sächsischen Nations-Comes aufgestellt wurde. Bevor S. Hermannstadt verließ, veranstaltete er auch noch den Bau der vor dem dortigen Elisabeththor noch bestehenden katholischen Capelle. Indem er nun auf seinen vorigen Posten als Hofrath nach Wien zurückkehrte, wurde er am 25. Juli 1760 zum Präsidenten der siebenbürgischen Landesbuchhaltung ernannt und noch im nämlichen Jahre mit seinen beiden in der kais. Armee dienenden Brüdern Johann Christoph von Seeberg (gest. als k. k. Oberst am 26. März 1776) und Andreas Gabriel von Seeberg (gest. als k. k. Hauptmann am 2. Februar 1789) in den Freiherrnstand erhoben. Im Jahre 1763, in den Ruhestand versetzt, starb er wenige Jahre später, im Alter von 59 Jahren, nachdem er einige Zeit die Nadober-Herrschaft im Arader Comitate in Pacht gehabt und später die käuflich an sich gebrachte adelige Curia Halmágy sammt Appertinentien im Repser Stuhle bewirthschaftet hatte, mit Hinterlassung so zerrütteter Vermögensverhältnisse, daß über seinen Nachlaß der Concurs eröffnet worden und seine Kinder und Gläubiger leer und unbefriedigt ausgingen. Aus einer zweimaligen Ehe, zuerst mit Maria, Tochter des Neudorfer Pfarrers Johann Frederici, und dann mit Barbara geborene Radits (gest. 17. Februar 1794) aus Ungarn, hatte er nur aus zweiter Ehe mehrere Töchter und einen Sohn Baron Martin von Seeberg, welcher nach verschiedenen in seinem Vaterlande bekleideten Diensten zuletzt als kais. Rath und Advocat am 1. Mai 1811 kinderlos und in Armuth verstarb.

Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denkblätter der Siebenbürger Deutschen (Kronstadt 1871, Joh. Gött, gr. 8°.) Bd. III, S. 281. – Kővári (László), Erdély nevezetesebb családai, d. i. siebenbürgische Adelsfamilien (Klausenburg 1854, Barrán und Stein, 8°.) S. 223.[BN 1]

Berichtigungen und Nachträge

  1. Nachträgliche Quellen: Hermanstädter Zeitung, 1864, Nr. 67, im Feuilleton: „Bunterlei. 3. Ein Hochzeitgedicht“ [Verfasser desselben ist Wankel von Seeberg und der erzählte Vorfall ein köstlicher Beitrag zur Sittengeschichte des achtzehnten Jahrhunderts, in welchem spießbürgerliche Kleinlichkeit – wie in Provinzstädten leider heute noch – eine Capitalrolle spielt.] [Band 53, S. 74]