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BLKÖ:Palm-Gundelfingen, die Fürsten

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 21 (1870), ab Seite: 236. (Quelle)
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Palm-Gundelfingen, die Fürsten. Eine aus der Schweiz stammende Adelsfamilie, welche ihren Ursprung auf die altspanische Familie de Lullis zurückführt. Ein Zweig der Lullis mit dem Beinamen de Palma sei, wie die Genealogen berichten, zu Anbeginn des 13. Jahrhunderts über Mailand in die Schweiz gekommen, wo sich dessen Sproßen bald unter den vornehmsten helvetischen Herren geltend gemacht haben. Ein Guntram Lullus de Palma sei Reichsvogt in Unterwalden, sein Enkel Alphons am Hofe des Kaisers Rudolph von Habsburg besonders geehrt gewesen und in Folge dessen mit der Führung des Habsburgischen rothen Löwen im palmischen Wappen begnadet worden. In den Wirren, welche mit Albrecht’s Regierung in der Schweiz beginnen, hat die Familie ihre Besitzungen im Lande eingebüßt, später, zur Zeit der Reformation, als deren eifrige Anhängern sie sich bemerkbar macht, erscheint sie wieder reich begütert in Schwaben. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts theilt sich die Familie mit den Söhnen Johann Heinrich (I.) (geb. 1632, gest. 1684) und der Anna Katharina von Manchart, mit Johann David,[WS 1] Johann Heinrich (II.) und Jonathan in drei Linien. Die älteste, allein von Johann David gestiftete, nachmals fürstliche Linie hat für dieses Lexikon Interesse. Ihr Stifter Johann David (gest. 21. Februar 1721) war zur katholischen Religion zurückgekehrt und ist diese nachmals fürstliche Linie katholisch geblieben. Johann David selbst hat sich 1683 bei der [237] Belagerung Wiens auf das Ehrenvollste ausgezeichnet; er war es, der die ungarische Königskrone gerettet, in Folge dessen ihm auch im Jahre 1687 das ungarische Indigenat verliehen wurde. Aus einem im Kloster der Clarissernonnen zu St. Nikolaus in der Singerstraße in Wien befindlichen Protokolle, welches in Realis „Curiositäten- und Memorabilien-Lexikon von Wien“ (Wien 1846, Lex. 8°.) Bd. II, S. 231, abgedruckt steht, erhellt ferner, daß Johann David, der die Stelle eines wirkt. Hofkammerrathes, geh. Referendarius und General-Kriegscommissariats-Amtskanzlei-Directors bekleidete, sich durch auf viele Tausende von Gulden belaufende Wohlthaten sozusagen zum Mitstifter des genannten Klosters gemacht habe. Auch waren seine beiden Töchter Gabriele und Josepha in das besagte Kloster als Nonnen eingetreten und letztere am 28. November 1733 zur lebenslänglichen Aebtissin ernannt worden. Johann David, wie auch seine Brüder Jonathan und Franz wurden mit Diplom vom 13. Februar 1711 in den Reichsritterstand erhoben. – Von Johann David’s Söhnen aus seiner Ehe mit Anna Maria v. Mondenz pflanzten beide, Leopold Gottlieb und Karl Joseph (I.), das Geschlecht fort. Karl Joseph (geb. 27. September 1698, gest. 22. Mai 1770) erhielt seine wissenschaftliche Ausbildung auf auswärtigen Hochschulen und vollendete sie auf mehreren Reisen, trat dann in der diplomatischen Laufbahn in den Staatsdienst, versah durch mehr denn 30 Jahre verschiedene Gesandtschaftsposten am päpstlichen Hofe, ferner zu London, Hannover, an verschiedenen Chur- und Fürstenhöfen des Reichs, an mehreren großen Reichs- und Particular-Kreistagen, bei kaiserlichen Wahl- und Krönungstagen und zuletzt als bevollmächtigter Minister und kais. Commissär auf dem Reichstage zu Regensburg, und wie es im Grafen-Diplom heißt, „in höchst wichtigen und gefährlichen Umständen“. Karl Joseph und sein Bruder Leopold Gottlieb erhielten im Jahre 1729, als ersterer Resident am k. großbritannischen Hofe[WS 2], den Reichsfreiherrnstand und ersterer mit Diplom vom 4. October 1750 den Grafenstand und das Recht, die deutsche Kaiserkrone in sein Wappen aufzunehmen. Graf Karl Joseph (I.) war seit 5. August 1745 mit Maria Theresia Freiin von Plettenberg (geb. 8. März 1723, gest. 13. Mai 1760) vermält. Aus dieser Ehe stammen Graf Karl Joseph (II.) und Maria Josepha. Diese letztere (geb. 21. August 1754, gest. zu Klausenburg 5. Juli 1822) war Sternkreuz-Ordensdame und seit 12. April 1771 mit Georg Grafen von Bánffy [Bd. I, S. 143] vermält. – Graf Karl Joseph (II.) erwarb für sich und seine Familie die Fürstenwürde. Die Art und Weise der Erwerbung dieser Würde wird in verschiedenen Werken in so entstellter Weise berichtet, daß hier die zwei kaiserlichen Handbillete mitgetheilt werden, welche den Sachverhalt einfach darstellen. Das erste Handbillet ist vom 21. Juli 1783, das zweite drei Tage später, vom 24. Juli, datirt, und beide von Sr. Majestät Kaiser Joseph II. eigenhändig unterzeichnet. Beide sind an den Grafen Leopold Kolowrat gerichtet. Karl Joseph Graf Palm hatte nämlich in einer an den Landesmarschall Grafen Pergen gerichteten Nota vom 19. Juni 1783 einen Fond von 250.000 fl. zur Versorgung der Armen zu widmen beschlossen, um seine mangelnden Verdienste in wirklichen Civildiensten einigermaßen [238] zu ersetzen und in einem Majestätsgesuche mit Anführung vorerwähnten Umstandes um die Erhebung in den Reichsfürstenstand gebeten. Auf dieß hin richtete Kaiser Joseph an den Grafen Kolowrat das folgende Handschreiben: Lieber Graf Kolowrat. Ich überschicke Ihnen hier diejenige schriftliche Aeußerung des Grafen Palm, so mir Graf Pergen überbrachte; da nun Ich keineswegs gesonnen bin, mit Ertheilung der fürstlichen Würde ohne ganz besondere Ursache fürzugehn, daß also Ich wegen dieser Summe unmöglich eine Ursache finden konnte, diese Würde ihm und seinen Nachkömmlingen auf ewige Zeiten zu verleihen, so werden Sie ihm bedeuten, daß es mir Leid sey, ihm diesen Gefallen nicht erweisen zu können und nur eine Summe von 500.000 fl., wovon die Hälfte auf ewige Zeiten für das Findelhaus und die andere Hälfte für das allgemeine Spital, beydes unter seinem Namen und affigirtem Wappen in den dazu bestellten Sälen mich gegen so viele andere, die die fürstliche Würde angesucht und nicht erhalten haben, entschuldigen und ihm seinen (sic) Name dadurch verewigt würde. Sie werden also in dieser Gemäßheit dem Grafen Palm das Nöthige bedeuten. Uebrigens gehe ich in die weiteren Bedingungen der Intabulirung auf seine Güter u. dgl. m. ganz willig ein“. Wien, den 21. Juli 1783. Joseph. – Nun erklärte sich Graf Palm zur Leistung der 500.000 fl. bereit, worauf Kaiser Joseph an den Grafen Kolowrat das folgende Handschreiben richtete: „Lieber Graf Kolowrat. Aus dem Anschlusse werden Sie ersehen, wienach sich Graf Palm auch anheischig machet, 500.000 fl. zum Behufe des Findelhauses und des allgemeinen Spitals beyzutragen. Sie werden mithin das Nöthige sogleich verfügen, damit diese Summe auf seine Güter förmlich intabulirt werde und mir alsdann von dem dießfälligen Erfolg die Anzeige machen, zugleich auch das dem Grafen Palm auszufertigende Erbländische Fürsten-Diplom, in welchem obiger Beytrag als der Beweggrund der ihm verliehen werdenden Fürstenwürde ausdrücklich angeführt werden muß, zur Unterschrift vorlegen, wo ich sodann wegen des Reichsfürsten-Diploms für besagten Grafen das weitere an die Reichskanzley erlassen werde“. Wien, den 24. July 1783. Joseph. Nun sei noch nebenbei bemerkt, daß Graf, nachmals Fürst Karl Joseph (II.) schon früher große Summen humanen Zwecken gewidmet, so im Jahre 1771 zum Unterhalte armer Soldatenkinder einen Fond von 200.000 fl. und im Jahre 1777 zum Behufe der Errichtung von Schulen in beiden Erzherzogthümern 40.000 fl. aus eigenen Mitteln und freiwillig beigesteuert habe. Mit 24. Juli 1783 wurde dem Grafen Karl Joseph (II.) das Fürsten-Diplom ausgefertigt. Der Fürst war (seit 16. August 1772) mit Maria Josepha gebornen Freiin von und zu Gumppenberg, geschiedenen Gräfin Törring-Jettenbach (geb. 30. Juni 1746, gest. 19. Mai 1802), vermält und entstammen dieser Ehe zwei Söhne und eine Tochter. Diese letztere, Maria Karolina (geb. 1775) ist als Kind (1778) gestorben. Die beiden Söhne sind: Karl Joseph (III.) Franz und Joseph; letzterer (geb. 13. September 1777) vermält (seit 5. October 1813) mit Maria Rosalia von Tomaschek (gest. 25. Juli 1814), ist als niederösterreichischer Regierungssecretär am 23. October 1823 zu Wien gestorben. – Der ältere Bruder Fürst Karl Joseph (III.) Franz (geb. 28. Juni [239] 1773, gest. 14. December 1851) war fünfmal vermält: 1) im Jahre 1803 mit Maria Franziska Freiin von Solignac (gest. 1806); 2) im Jahre 1808 mit Maria Karolina Freiin Gudenus (gest. 1815); 3) im Jahre 1817 mit Maria Theresia Freiin von Lederer (gest. 1823); 4) im Jahre 1825 mit Mathilde Freiin Wildburg zu Oltenschlag (gest. 1827) und 5) im Jahre 1829 mit Leopoldine Gräfin Traun-Abensberg (geb. 24. September 1811), welche ihren Gatten überlebte. Mit ihr erlischt die fürstliche Linie Palm-Gundelfingen, denn Fürst Karl Joseph (III.) Franz hatte nur aus der ersten Ehe Kinder, und zwar zwei Töchter, von denen die eine, Karolina, im Jahre der Geburt, 1806, starb, die zweite, Maria (geb. 7. November 1804) unvermält am 22. Juni 1832 das Zeitliche segnete. – Die am Eingange dieser Darstellung erwähnte, von Karl Joseph’s (I.) Bruder Leopold Gottlieb gebildete freiherrliche Linie ist in dessen Enkeln Joseph Karl (geb. 1774, gest. um 1811) und Anton Franz (geb. 1773, gest. 1793) erloschen. Die von Johann David’s Bruder Johann Heinrich (II.) in Balzheim gegründete Linie ist gleichfalls mit dessen Enkeln Eberhard Heinrich (gest. 1796) und Christian Heinrich (gest. 1819) erloschen. Jetzt blüht, nur noch die von dem dritten Bruder Johann David’s, von Jonathan in Mühlhausen gebildete Linie.

Allgemeines historisches Lexikon (Leipzig 1730, Thom. Fritschen’s Erben, gr. Fol.) Bd. III, S. 214. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliogr. Institut, gr. 8°.) Zweite Abthlg. Bd. II, S. 318. – Ersch und Gruber, Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste (Leipzig, 4°.) III. Section, 10. Bd. S. 152. – Hassel, Genealogisch-historisch-statistischer Almanach auf das Jahr 1824, S. 287. – Schönfeld (Ign. Ritter von), Adels-Schematismus des österreichischen Kaiserstaates (Wien 1824, Schaumburg u. Comp. 8°.) II. Jahrg, S. 36. – Hopf (Karl Dr.), Historisch-genealogischer Atlas seit Christi Geburt bis auf unsere Zeit (Gotha 1868, Friedr. Andr. Perthes, kl. Fol.) S. 378. – Vehse (Eduard Dr.), Geschichte des österreichischen Hofs und Adels und der österreichischen Diplomatie (Hamburg, Hoffmann u. Campe, kl. 8°.) Bd. VIII, S. 204. – Wappen. Ein längs dreimal und quer einmal durchgetheilter Schild mit Herzschild. Der blaue Herzschild ist von drei aufrechten silbernen Pfählen belegt und vor den Pfählen ist ein rechts aufwärts schreitender goldgekrönter rother Löwe (der Habsburgische) mit ausgeschlagener Zunge und mit über sich geworfenem Doppelschweife zu sehen. Hauptschild. 1 und 6: in Gold ein halber gekrönter schwarzer Adler; 2: in Blau die deutsche Reichskrone (eine Vergünstigung des Kaisers Franz I. Stephan); 3: in Gold ein linksschräger rother Balken, an dem zur Rechten vier, zur Linken drei Zacken sichtbar sind; 4: in Schwarz drei übereinander stehende goldene Ochsenjoche (nach Pernice in „Ersch und Gruber“ drei goldene Schnallenbügel); 5: in Silber auf grünem Hügel eine grüne Palme, durch welche ein rother Balken geht. Unter dem Schilde auf einem silbernen flatternden Bande in goldenen Buchstaben die Devise: Virtuti et fidei. Auf dem Schilde ruhen sieben gekrönte Turnierhelme. Die Krone des mittleren Helms, der auf beiden Seiten blaue mit Silber belegte Helmdecken hat, trägt einen rothen Polster mit goldenen Quasten, auf welchem die Reichskrone, wie im Felde 2, liegt. Die Krone des ersten Helms mit rother silbern belegter Helmdecke trägt zwei hermelinfarbige Büffelhörner mit auswärts gekehrten rothen Mündungen; die Krone des zweiten, ebenfalls mit rother und silbern belegter Helmdecke, zeigt zwischen Palmzweigen einen linksgewendeten Uhu natürlicher Farbe. Der dritte Helm mit schwarzer goldbelegter Helmdecke trägt den schwarzen gekrönten Doppeladler; auf dem fünften Helm mit rother goldbelegter Helmdecke steht der rothe Löwe des Herzschildes, in seinen Vorderpfoten einen Palmzweig tragend; der sechste Helm mit grüner silberbelegter Helmdecke zeigt einen Ewigkeitsring (eine in den Schwanz sich beißende ringförmige Schlange) und in demselben eine rechtsgekehrte weiße Taube mit ausgebreiteten Flügeln, und auf dem siebenten Helm [240] mit rother silbern belegter Helmdecke erheben sich zwei aufeinander gelegte, mit ihren Sachsen einwärts gekehrte rothe Adlerflügel mit einem linksschrägen silbernen Bande, das mit drei grünen Lindenblättern mit Stengeln beleg: ist. Die Schildhalter sind zwei goldene Löwen, deren jeder ein silbernes, mit goldenen Fransen und Quasten geziertes, an einer goldenen Stange auswärts flatterndes Turnierfähnlein hält. Das Fähnlein, das der rechte Löwe hält, zeigt in schwarzer Schrift die Worte: justus ut palma; das Fähnlein des linken Löwen aber weist auf grünem Grunde einen grünen Palmbaum. Das ganze Wappen umgibt ein goldgestickter, mit goldenen Fransen und Quasten behängter, mit Hermelin gefütterter rother Fürstenmantel, über welchem der Fürstenhut steht.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Johann David von Palm (Wikipedia).
  2. Vorlage: Hofe war.