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BLKÖ:Mazzetti von Roccanova, Anton Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mazzioli, Jacob
Band: 17 (1867), ab Seite: 205. (Quelle)
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Mazzetti von Roccanova, Anton Freiherr (Staatsmann und Rechtsgelehrter, geb. zu Trient 5. März 1784, gest. zu Mailand 21. November 1841). Entstammt einer achtbaren Bürgerfamilie seiner Vaterstadt Trient, in welcher er die Gymnasial- und philosophischen Studien beendete. In Wien, dann in Innsbruck legte er die strengen Prüfungen zur Erlangung der juridischen Doctorwürde ab und erhielt mit Decret vom 26. Mai 1807 die Bewilligung zur Ausübung der Advocatur in Tirol. In seiner Vaterstadt Trient trat nun M. in’s öffentliche Leben. Der Ruf seiner Geschicklichkeit und strengen Rechtlichkeit verbreitete sich bald allgemein, und die italienische Regierung, welcher damals, 1810, Trient zugefallen war, ernannte M. im Februar 1811 zum Patrocinatoro und im November d. J. zum Advocaten bei dem königlichen Gerichtshofe des Departements der oberen Etsch. Das öffentliche Gerichtsverfahren gab M. Gelegenheit, die ganze Schärfe seines Geistes und den Umfang seines Wissens auf die glänzendste Weise zu entfalten. Die Absicht der Oberbehörde, ihn zum Richter bei dem Gerichtshofe in Trient zu ernennen, wurde jedoch vereitelt, da M. bei der französisch-italienischen Regierung [206] zu Mailand als der Hinneigung zur österreichischen Regierung verdächtig bezeichnet war. M. machte auch kein Hehl aus seinen österreichischen Sympathien, die während seiner vierjährigen Studien an der Wiener Hochschule sich gebildet und entwickelt hatten, und trat mit denselben ganz offen zu Tage, als im Spätjahre 1813 Trient wieder in den Besitz Oesterreichs gelangte. Noch hörte man den Donner der Geschütze im Kampfe der Franzosen mit den Oesterreichern um den Besitz Südtirols, als M. mit Decret ddo. 8. November 1813 zum General-Procurator bei dem Civil- und Criminalgerichte in Trient ernannt, in der geängstigten Stadt mit aller Entschlossenheit die Gerichtssitzungen eröffnete und durch diese in aller Ordnung im Namen der Regierung geführte Rechtspflege das Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Regierung befestigte. Als am 23. Jänner 1814 der Trienter Gerichtshof in ein Appellationsgericht verwandelt worden war, wurde M. demselben als General-Procurator beigegeben. Nun fand die Reorganisation der Gerichtsstellen aller neu gewonnenen Länder und Provinzen und auch Tirols Statt, und M. wurde als ältester Rath beim Tribunale in Trient eingetheilt. Neben anderen, das Justizwesen betreffenden Arbeiten erhielt M. den Auftrag, die Uebersetzung des bürgerl. Gesetzbuches zu verbessern und den Unterschied der französischen und österreichischen Gesetzgebung speciell nachzuweisen. Letztere Arbeit verfaßte er in deutscher Sprache, und soll dieselbe ohne Angabe seines Namens in einer Broschüre gedruckt erschienen sein. Für seine in den Jahren 1813 und 1814 erworbenen Verdienste wurde M. am 22. Mai 1815 mit dem neugestifteten silbernen Civil-Ehrenkreuze ausgezeichnet. Am 3. Juli 1815 wurde er zum Appellationsrathe in Innsbruck, am 31. Mai 1816 zum Hofrath bei der obersten Justizstelle, mit der Verwendung beim Senate in Verona, befördert. Ob seiner Tüchtigkeit im Gerichtsfache und der Gediegenheit seines Charakters wurde er mit den schwierigsten, nicht selten peinlichen Aufgaben betraut. Am 17. März 1824 erfolgte seine Ernennung zum Präsidenten des Civilgerichtes erster Instanz in Mailand. Sein achtjähriges Wirken auf diesem Posten trägt das Gepräge der Kraft und der strengsten Gerechtigkeit. Am 15. November 1831 wurde M. zum Appellations-Präsidenten der Lombardei ernannt, im Frühjahre 1833 ihm die geheime Rathswürde verliehen, worauf er im Jahre 1836 auch noch Präsident des neuerrichteten Finanz-Obergerichtes wurde. Anläßlich der Krönung des Kaisers Ferdinand I. zum König des lombardisch-venetianischen Königreiches wurde M. mit dem Orden der eisernen Krone 2. Classe ausgezeichnet, welcher Verleihung den Statuten des Ordens gemäß im Jahre 1839 die Erhebung in den erbländischen Freiherrnstand mit dem Prädicate von Roccanova folgte. Neben der Ausübung seines Berufes, welche in seinem Freiherrn-Diplome mit „der großen Umsicht in der Leitung der ihm anvertrauten Geschäfte, mit seinem besonderen Diensteifer, mit während 24 Jahren an den Tag gelegten ausgezeichneten Fähigkeiten und ausgebreiteten Kenntnissen, strenger Rechtlichkeit und Unparteilichkeit und unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit an das Kaiserhaus“ charakterisirt wird, widmete M. seine Muße dem Studium classischer Werke und dem Umgange mit gelehrten Männern. Er [207] besaß umfassende Kenntnisse in der italienischen und lateinischen Literatur, in der Geschichte, vornehmlich in jener seines engeren Vaterlandes, und hat sich durch mehrere Arbeiten als Geschichtsforscher und lateinischer Poet von Geschmack und Phantasie bekannt gemacht. Durch den Druck veröffentlichte er in der Festschrift Pel fausto ingresso di Mr. Vescovo Carlo Emmanuele de Sardagna di Trento die „Cenni storici sulle antiche relazioni fra Cremona et Trento“; – bei Gelegenheit der Krönung des Kaisers Ferdinand in Mailand das lateinische Gedicht: „Imperatori et Regi Ferdinando I. ad coronam feream suscipiendam Augusto conspectu Mediolanum illustranti gratulatio“, es werden in diesem Gedichte, dem von Kennern eine „wahrhaft classische Sprache, Adel des Ideenganges und selbst geschichtlicher Werth nachgerühmt wird“, die vielen Wohlthaten in begeisterter Weise geschildert, welche die Lombardei dem Hause Habsburg-Lothringen zu verdanken hat. In Handschrift, welche in der Stadtbibliothek von Trient aufbewahrt wird und sieben Bücher in drei starken Bänden umfaßt, hinterließ er: „Vita e regimento del Conte Carlo di Firmian, Ministro plenipotenziario nella Lombardia sotto Maria Theresa e Giuseppe II. Augusti, con notizie storiche di quell’ epoca austriaca“, worin er über die schönste Epoche der Lombardei im verflossenen Jahrhunderte interessante geschichtliche Ausschlüsse gibt. In seinem Verkehre mit den Gelehrten und hervorragendsten Persönlichkeiten Italiens seiner Zeit, begegnen wir Namen wie Vincenzo Monti, Pompeo Litta [Bd. XV, S. 280], Carlo Rosmini, Alessandro Manzoni [Bd. XVI, S. 406], Tommaso Grossi [Bd. V, S. 370], Giovanni Labus [Bd. XIII, S. 453], Dottore Raiberti, Ignazio Cantù [Bd. II, S. 272], Cesare Arici [Bd. I, S. 64], Präsident Di Pauli [Bd. III, S. 313], Patriarch Jacob Monico u. v. A. Ein großer Freund der Literatur, sammelte er mit Geschmack und Auswahl Bücher und Handschriften, meist im Hinblicke auf die vaterländische Geschichte, welche er, als er starb, seiner Vaterstadt Trient hinterließ. Ein Leiden, das sich im Sommer 1841 bemerkbar machte, ließ er unbeachtet, bis sich dasselbe Mitte November g. J. in ungeahnter Heftigkeit entwickelte und ihn im Alter von erst 57 Jahren dahinraffte. Aus seiner Ehe mit Lucia Sardagna von Hohenstein hatte er drei Töchter: Anna (geb. 1813, gest. 1846), welche (seit 10. April 1836) mit dem General-Major Ludwig Freiherrn von Handel (geb. 1804, gest. 1864) vermält war; Karolina (geb. 7. August 1814), vermält (seit 26. December 1835) mit Heinrich Freiherrn von Handel (geb. 1806), k. k. Feldmarschall-Lieutenant und Präsidenten des Militär-Appellationsgerichtes, und Victoria (geb. 22. März 1816), vermält (seit 1. Juni 1836) mit Albert Freiherrn Altenburger von Marchenstein und Frauenberg, k. k. Landesgerichts-Präsidenten zu Mantua. Mazzetti war Mitglied der gelehrten Akademien von Roveredo, Bergamo, Padua, Treviso, Rovigo, Ferrara, Görz, München, Florenz, Rom u. a., und sein Andenken wurde durch Aufstellung seiner in Marmor verfertigten Büsten im Gerichts-Sitzungssaale und in der städtischen Bibliothek zu Mailand geehrt.

Freiherrnstands-Diplom vom 10. Februar 1839. – Wiener Zeitung 1842, Nr. 342. – Neuer Nekrolog der Deutschen (Weimar, [208] Bernh. Fr. Voigt, kl. 8°.) XIX. Jahrgang (1841), II. Theil, S. 1109, Nr. 338. – Bergmann (Jos.), Medaillen auf berühmte und ausgezeichnete Männer des österreichischen Kaiserstaates vom XVI. bis zum XIX. Jahrhunderte (Wien 1844–1857, Tendler, 4°.) Bd. II, S. 495. [Die Citation in der Anmerkung daselbst, daß sich in der Wiener Zeitung vom 15. November 1842, S. 400, eine Biographie Mazzetti’s befindet, ist unrichtig.] – Wappen. Gevierteter Schild. 1: in Blau ein aus dem linken Seitenrande hervorgestreckter bloßer Arm, eine goldene Waage mit einstehender Zunge haltend; 2; in Gold ein auf der Schildestheilung aufstehender schwarzer, seine Flügel zum Fluge erhebender Adler mit ausgeschlagener rother Zunge; 3: in Silber drei Sträuße bunter Blumen (mazzetti) mit rothen Schleifen; 4: auf einem aus dem Fußrande emporragenden felsigen Dreiberge ein aus natürlichem Gesteine erbautes Castell mit zwei Thürmen, deren jeder mit drei Zinnen und einem verschlossenen Fenster versehen ist. Das Castell hat ein verschlossenes Thor und befindet sich zu jeder Seite desselben eine Schußöffnung. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Aus der Krone des rechten einwärtsgekehrten Helms ragen zwei von Blau und Silber abwechselnd quergetheilte Elephantenrüssel empor; auf jener des mittleren in’s Visir gestellten steht ein dem im Felde 2 ähnlicher schwarzer Adler; aus jener des dritten nach innen gekehrten wallen drei Straußenfedern, die vordere silbern, die mittlere schwarz, die äußere golden. Die Helmdecken des rechten Helms sind zu beiden Seiten blau mit Silber, die des mittleren rechts blau mit Silber, links schwarz mit Gold, die des linken Helms zu beiden Seiten schwarz mit Gold belegt. Schildhalter sind zwei einwärtsgekehrte aufrechtstehende goldene Löwen mit ausgeschlagenen rothen Zungen, welche mit ihren Vorderpranken den Schild anfassen.