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Topographia Sueviae: Zwifalten

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Topographia Germaniae
Zwifalten (heute: Zwiefalten)
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Beschluß
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 225–226.
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[225]
Zwifalten /

Ein MönchsCloster / Benedictiner Ordens / zwischen Munderkingen / vnd Riedlingen / jedoch etwas auff der Seiten / vnd ein wenig von der Thonaw hinweg / auch näher bey Munderkingen / als Riedlingen / nit gar weit von Marchthal / vnd 3. gar grosse / oder vier gemeine Meilen oberhalb Vlm / vnnd fünff oder sechs Stunden von Mengen / im Schwäbischen AlpGebürg gelegen / so die abgestorbene Graffen von hohen Achalm / Liutoldus, oder Luitholdus, vnd Cono, oder Cuno, zween leibliche Brüder / Anno 1089. gestifftet haben. Wird Lateinisch Zuifaltum, Zuifaltaha, vnd ad duplices aquas, von zweyen Bächen / so Aich heissen / vnd im Closter zusammer kommen / genandt. Ist Costantzer Bisthumbs / vnd erstlich durch Pröbste regiert worden; hernach kamen Aebbte / deren der Erste Noggerus, oder Notgerus gewesen; wie von solchem Closter / vnnd desselben Aebbten / Crusius libro 8. part. 2. c. 8. 11. et 12. vnd libro 9. in etlichen sonderlich dem letzten Capitel / weitläufftig zu lesen; der auch will / daß das Hauß Oesterreich / vnd / folgender Zeit / die Hertzogen von Würtemberg / dieses Closters Schutzherren worden; daher auch dasselbe / mit andern Clöstern im Würtemberger Land contribuirt habe. Zwar man in einer Relation gefunden / daß Zwifalten nie kein Stand / sondern ein frey / vnd exempt Closter deß Reichs / vnd demselben [226] der Weltlichheit halber / ohne Mittel / gleich wie die freye ReichsRitterschafft / vnderworffen solle gewest / gleichwol zu den Reichstägen beschrieben worden seyn; aber nur ein Recepisse geben; vnnd zum Casten-Vogt / Schutz- vnd Schirmherren / von vielen Jahren / in Krafft eines mit Oesterreich auffgerichten Vertrags / den Hertzog von Würtemberg / doch mit gewissem Beding / vnnd Conditionen / etc. gehabt haben; biß die Sach / An. 1570. auf dem Reichstag zu Speyer verglichen worden / daß solches Closter Würtemberg etwas gewisses contribuiren; hergegen Würtemberg dasselbe gegen dem Reich vertretten solte. Weitere Gewißheit hievon / oder wie es die nächste Jahr hero / bey dem lang gewärten Teutschen Krieg / mit solchem Closter gehalten worden / oder noch jetzt gehalten werde / thut noch der Zeit mir ermanglen.


Vnd das ist also / was man zu der Topographia Sueviae hin vnnd wider gefunden / auch / durch embsiges Nachforschen / vnnd von etlichen guten Orten empfangenen Bericht / erfahren mögen: welches man dann dem Großgünstigen Leser / vnd Liebhaber seines Vatterlands / hiemit so gut / als man es gefunden / erfahren / vnd bekommen / mittheilen wollen; mit bester Verwahrung / so / wider verhoffen / etwas vngleiches darinn gesetzt worden / daß solches niemanden / zu einigen Nachtheil / vnd Schaden / gemeynt seyn / vnd gereichen solle; man auch erbietig ist / auff erlangenden bessern Bericht / die Fehler / so etwan hierin / auß Vnwissenheit / begangen worden seyn möchten / nach aller Möglichkeit / zu ändern / vnd zu verbessern. Im vbrigen / die jenigen nit zornig seyn / oder böse Reden treiben wollen / wann etwan / jrem Beduncken nach / sie nit ein mehrers / als einkommen ist / von jhren Orten / Sitzen / vnd Vatterland finden; dieweil hieran nicht der Verfasser dieses Buchs / sondern sie selbsten schuldig; als welcher in vnderschiedlichen Vorreden seiner Wercklein; vnd auch sonsten / es an Erinnerungen / Ansuchen / vnd Vermahnungen / jhme ein mehrers mitzutheilen nit hat ermanglen lassen; auch der Orth / wo so wol er / als der Verleger dieser Topographiae, oder Schwäbischer Oerther Beschreibung / wohnhafft / vnverborgen gewesen ist; vnd gleichwol von vielen Orten / dem allgemeinen Vatterland zum besten / jhnen selbsten / vnnd jhren Nachkommenden zu Ehren / Nachricht / vnd Wissenschafft / entweder gar nichts / oder nicht ein mehrers / oder worin etwan geirrt / dem Autori selbsten angezeigt / er dessen verständigt / oder jhme vbersandt worden. Welches dann allhie / zum Beschluß / wolmeinendt zu erinnern gewesen ist.