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Topographia Sueviae: Mengen

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Topographia Germaniae
Mengen
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 130.
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Mengen.

Ligt in Thonawthal / eine Meil von Riedlingen / sechs Meil von Vlm / vnnd sechs Stund von Zwifalten. Es haben sich An. 1634. im Febr. als diser Ort mit Schwedischer Besatzung belegt gewesen / bey die hundert vnnd sechtzig Bürger allhie befunden. Martinus Crusius sagt part. 3. Annal. Suevic. lib. 6. c. 3. fol. 313. daß Johannes Truchseß von Waldburg / mit seiner andern Gemahlin / einer Gräfin von Cilly / ein so stattliches Heurathgut bekommen / daß er diese 5. Stätt / als Waldsee / Riedlingen / Sulgöw / Mengen / vnd Munderkingen / zuwegen gebracht habe / vnd sey er An. 1403. gestorben. Es ist aber diser / vnd andere Ort / auch vor disem Oesterreichisch / vnd zu deß Munsteri Zeiten / als ein Pfandschilling von demselben / der H. Erbtruchsessen zu Waldpurg gewesen, vnd sagt D. Besold. in Th. pr. p. 538. voc. Mannserbliche Inhabung: daß die Herrn zu Waldburg von dem hochl. Hauß Oesterreich / etliche Stätt / als Riedlingen / Munderkingen / Mengen / etc. als ein ewige Pfandtschafft in Besitzung haben. Es findet sich / in einer geschriebenen Relation von den Schwäbischen CraißStänden / daß noch vmbs Jahr 1633. vnd 34. den H. Truchsessen von Waldpurg / zur Scheer / die Stättlein Waldsee / Riedlingen / Mengen / Sulgöw / oder Saulgen / vnd Munderkingen / Pfandtschillingsweise gehört. Die Landsfürstliche Obrigkeit aber Ihme das Hauß Oesterreich vorbehalten habe. Andere aber haben vnderschiedlich / vnnd beständig berichtet / daß alle diese Orth Oesterreichisch seyen. Wann aber der Pfandtschilling abgelöst worden / davon hat man bißdahero keinen eigentlichen Bericht jemals haben können / biß es An 1652. Gelegenheit / mit zweyen von Mengen zu reden / geben / welche vermeldet / dz die Waldburgisch: Scheerische Lini zu Mengen / Saulgäu / etc. jhre PfandschillingsGerechtigkeiten / vnd etliche Einkommen noch hätten; aber die hohe Obrigkeit allda gehörte dem Hauß Oesterreich / vnd hätten benebens solche Orth jhre eigne besondere Freyheit: vnd Obrigkeiten / so den Herren von Waldpurg nicht vnderworffen; sondern das höchstgedachte Hauß Oesterreich allein respectirten; auch jederzeit Oesterreichisch gebliben weren.