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RE:Aera

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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die Jahreszählung
Band I,1 (1893) S. 606 (IA)–666 (IA)
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Aera. I. Aeren im eigentlichen Sinne, d. h. Jahresrechnungen, welche von einem allgemein anerkannten Termine ab gleichartig fortgezählt werden (vgl. Ideler Chronol. I 71. Soltau Röm. Chronologie, 1889, 263ff.), hat das Altertum erst spät und nur in geringem Umfange zur Anwendung gebracht. Viele von ihnen sind ephemer gewesen, viele verdankten nur gelehrter Thätigkeit ihre Existenz und gelangten nicht aus der Studierstube hinaus in den öffentlichen Gebrauch. Den einfachen politischen und commerciellen Verhältnissen des Altertums genügte es lange und zumeist vollauf, in der individuellen Bezeichnung eines Jahres oder einer kleineren Gruppe von Jahren ein Mittel geschaffen zu haben, um das Jahr als grössten natürlichen Zeitmesser zu benützen. Die Zusammenfassung einer Jahrgruppe konnte hiebei auf verschiedene Art erfolgen. So zählte man zu diesem Zwecke die Reihe der eigenen Lebensjahre oder die des fürstlichen Stammes- oder Staatsoberhauptes. Die individuelle Bezeichnung der einzelnen Jahre knüpfte in den städtischen Gemeinwesen sowie in den Vereinigungen solcher Gemeinwesen zu einem Bunde an den höchsten politischen Magistrat oder den höchsten Kultvorstand an. Und ähnlich wurden bei kleineren Verbänden innerhalb einer einzelnen Stadtgemeinde, z. B. in den privaten Vereinigungen, die Jahre vielfach nach dem Vorstande bezeichnet. Alle diese Formen der Jahrbezeichnung, die übrigens nach Ort und Zeit, nach Inhalt und Natur des Zusammenhanges, in dem datiert wurde, ja sogar selbstverständlich nach dem Belieben des Datierenden wechseln können, sind in unseren Quellen reichlich vertreten (s. Datierung) und reichen bis über das Altertum hinaus; vielfach sind sie im officiellen Verkehr ganz exclusiv im Gebrauch gestanden, ja sie haben sich mitunter so eingelebt, dass wie z. B. die Datierung nach Consuln, die sich bis in die byzantinische Zeit erhielt, sie auch noch weit über jene Zeit hinaus geübt wurden, für die sie berechnet und berechtigt waren. Auf ein wunderliches, rudimentäres Fortleben der Datierung nach Consuln im Abendlande noch während des 8. und 9. Jhdts. macht mich mein College Herzberg-Fränkel aufmerksam: so ist eine Mondseeer Urkunde (Urkundenbuch des Landes ob der Enns I 5 nr. VII) datiert: sub die consule III Idus Aprilis indictione VII in anno XXXII regnante domino nostro Carolo.

Als ein nötiges Hülfsmittel der Jahrzählung auf dieser Stufe erscheinen die Listen der [607] Könige, der eponymen Magistrate und der höchsten sacralen Behörden (s. auch Fasti). Hiemit fand man im täglichen Leben wohl regelmässig sein Auskommen. Hingegen verlangte die wissenschaftliche Beschäftigung mit grösseren Jahresreihen, so die Geschichte und die Astronomie, ein leichteres Rechnungsvehikel, die durchgehende Jahrzählung von einem conventionellen Anfangspunkte ab. In mehr oder minder richtigem Verfahren wurden die Jahrsummen der einzelnen Regenten oder der eponymen Amtsvorstände vom Anfange eines Verzeichnisses an oder auch von einem beliebig gewählten Ausgangspunkte in der Mitte desselben zusammengezählt, so dass ein beliebiges späteres Jahr ebensowohl durch den Regentennamen und die Nummer seines Regierungsjahres, bezw. durch den Eponymos, als auch durch eine blosse Jahrnummer von der gewählten Epoche an bezeichnet werden konnte. So dürften zunächst verschiedene alte Jahrzählungen entstanden sein, wie die der Juden vom Auszuge aus Ägypten (Mos. II 19, 1. IV 33, 38. Kön. I 6, 1), von Erbauung des ersten Tempels (Kön. I 9, 10. Chron. II 8, 1), von der Zerstörung des ersten Tempels und der Wegführung des Königs Jojachin und seines Volkes in die babylonische Gefangenschaft (z. B. Kön. II 25, 27. Ezechiel 1, 2. 33, 21. 40, 1), von der Wiederauffindung der Thorah durch den Hohenpriester Hilkijah im Tempel zu Jerusalem und der Wiederaufnahme der Passahfeier durch König Joschijah (Ezechiel 1, 1), wiewohl diesen Berechnungen der Name A. insofern von Rechtswegen nicht gebührt, als ihnen ein wesentliches Merkmal einer A., nämlich die Ständigkeit und weitere Verbreitung ihrer Anwendung, abgeht; die grosse Masse der Juden datierte nach wie vor nach Jahren der eigenen Könige oder derjenigen Fremden, unter deren Botmässigkeit sie standen. Ähnlich bemerkt E. Müller PRE I² 408 über die von den griechischen Historikern und Chronologen verwendeten Jahrzählungen, „welche alle ein blos litterarisches Dasein geführt und grösstenteils selbst in der Litteratur nur eine sehr eingeschränkte und gelegentliche Anwendung gefunden haben“: „Jedem Bürger der Gelehrtenrepublik stand es frei, sich je nach seinen Zwecken, Meinungen und Kenntnissen eine besondere Epoche der Jahrzählung zu wählen und mit der gewählten nach Bedürfnis und Willkür zu wechseln. Thukydides zählt im Verlaufe seiner Geschichte des peloponnesischen Krieges die Jahre vom Anfang dieses Krieges ab, den Zeitpunkt früherer Ereignisse dagegen drückt er bald nach Jahren vor dem Ende des Krieges, bald in Jahren nach der Eroberung Troias, oder nach dem Sturze der Peisistratiden, oder nach der Schlacht bei Marathon, oder nach dem dreissigjährigen Frieden aus. Polybius bestimmt das erste römische Consulat nach Jahren vor dem Zug des Xerxes und die Einnahme Roms durch Brennus nach Jahren nach der Schlacht bei Aigospotamoi und vor der leuktrischen Schlacht. Unter den elf Hauptepochen der griechischen Geschichte von der Einnahme Troias bis zum Tode Alexanders d. Gr., welche in dem Bruchstück aus Eratosthenes bei Clem. Alex, strom. I 21, 138 p. 402 Pott. aufgezählt sind (Eroberung Troias, Rückkehr der Herakliden, Gründung Ioniens, Lykurg, [608] erste Olympiade, Zug des Xerxes, Anfang des peloponnesischen Krieges, Ende desselben, Schlacht bei Leuktra, Tod Philipps, Tod Alexanders) ist keine, die nicht als Ausgangspunkt einer eigenen Jahrzählung benutzt werden konnte und nachweislich benutzt worden ist. Wie die Vielheit der Jahrzählungen der Regelmässigkeit ihrer Anwendung im Wege war, so auch der Umstand, dass gerade die früheren, also für die Anwendung bequemeren unter den möglichen Epochen, bei dem verhältnismässig geringen Alter der griechischen urkundlichen Aufzeichnungen sich nur durch willkürliche Vermutung und Combination auf ein bestimmtes Jahr fixieren liessen, und deswegen von Verschiedenen verschieden fixiert wurden.“ Übrigens s. Chronographie. Hieher gehören insbesondere die A. Nabonassars, die troianische A., die Stadtgründungsaeren, z. B. die Roms oder Interamnas, die A. post exactos reges, nach dem Decemvirat, nach dem Galliereinfall, nach dem 1. oder 2. punischen Kriege, u. s. f. (s. Nr. VII–IX. XIII–XVIII). Daran schliessen sich jene A., die auf der wesentlich einfacheren und sichereren Methode der Zählung wichtiger cyclischer Feste beruhten (s. Nr. XIX–XXI), z. B. die nach Olympiaden oder nach den Augustea. Die Zählung nach astronomischen Cyclen, z. B. die Sothisaera oder die kallippische Periode (s. Nr. X–XII) ermöglichte die Bildung von Aeren, die von der Unsicherheit und den Unebenheiten der Tradition völlig unberührt waren.

II. Politische Aeren. Aber keine der oben angeführten A. gewann praktische Bedeutung, sie gelangten nicht im Verkehr des öffentlichen oder des privaten Lebens zur Anwendung. Hiedurch unterscheiden sie sich von den A., welche seit der Diadochenzeit, hauptsächlich im griechischen Osten, von vorneherein für das praktische Bedürfnis geschaffen worden sind und nicht wie jene durch gelehrte Berechnung auf irgend ein längst vergangenes Factum als Epochenausgangspunkt, sondern auf ein entscheidendes politisches Ereignis der Gegenwart sich bezogen, zumeist auf den Beginn einer neuen Dynastie, auf die ‚Befreiung‘ von irgend einer Oberherrschaft, auf die Regelung der inneren politischen Verbältnisse durch ein neues fundamentales Statut, u. a.

Die ältesten, fast sämtlich gesicherten dieser A. sind die Lagidenaera, welche vom Tode Alexanders d. Gr. und der Begründung der ptolemaeischen Königsherrschaft in Ägypten an läuft, ferner die Seleukidenaera, die vielleicht an die Schlacht von Gaza (312 v. Chr.) oder an die Ermordung des Königs Alexander IV. anknüpft, und die pontisch-bosporanische (297 v. Chr.). Es ist kaum fraglich, wie wir diese A. uns entstanden denken sollen, ob aus der alten Weise der Zählung der Regentenjahre oder in der Art der späteren A., also direct durch amtliche Anordnung. Wie in Ägypten das Bildnis des Gründers der Dynastie auf den Münzen der Nachfolger bleibt und dominiert, wie desgleichen der Name des Gründers in seinen Nachfolgern fortlebt, so stellt auch das Fortzählen der Regierungsjahre über den Tod des Gründers hinaus eine eminente Äusserung der dynastischen Idee dar, die das Individuum gegenüber seinem Stammhause zurücktreten lässt. So stehen die dynastischen A. in der Mitte zwischen [609] der älteren, aber immer noch fortgeübten Sitte, nach Regentenjahren zu zählen, und der späteren Form der politischen A., welche nicht von einem in der Form mehr oder minder persönlichen Momente, sondern von einem rein politischen Factum ausgehen.

Die politischen A. boten nicht die Gewähr unbegrenzter Dauer. Bedeutende Änderungen der politischen Verhältnisse haben auch die A., insofern sich in ihnen ein Nachklang an die beseitigte politische Form fand, mit ergriffen. So wurde von den Städten und Völkern, die sich von der Herrschaft der syrischen Könige befreiten, die Seleukidenaera gewöhnlich aufgegeben: die Askaloniten z. B. beseitigten sie im Jahre 104 v. Chr., Tyros 126, Sidon 111. Auf ein Beispiel sehr raschen Wechsels in der Art und Weise der Jahrzählung habe ich Arch.-epigr. Mitt. XIII 1890, 206 hingewiesen. Antiochia am Orontes zählte nämlich seit Herbst 49/48 v. Chr. nicht mehr nach der Seleukidenaera, sondern nach caesarischer Rechnung. Bald darauf fiel die Stadt in die Gewalt der republicanischen Partei und weiterhin in die der Parther (41–39), deren Schutz jene erfleht hatte. Es erscheint nun auf den Münzen wohl das Jahrdatum θ (Herbst 41/40) und ι (Herbst 40/39), aber auch wieder ein Datum nach der Seleukidenaera βοσ (Herbst 41/40 oder, wenn die angeblich postnumerierende parthische Zählung vorliegen sollte [??], Herbst 40/39); man darf wohl annehmen, dass die Stücke mit θ dem Anfang vom J. 41/40, die mit ι dem Ende von 40/39 und die mit βοσ einem zwischen den so bezeichneten Endpunkten gelegenen Zeiträume angehört haben.

Ebenso kam es vor, dass neben die ältere A. eine zweite gesetzt wurde, die von irgend einem bedeutsamen Ereignis ausging, durch das der ältere Verfassungszustand nicht aufgehoben, sondern günstig weiter gestaltet worden war; so trat in Makedonien neben die Provinzaera von 148 v. Chr. die aktische von 32 v. Chr. (z. B. Duchesne Mission en Macédoine p. 206: ἔτους ϛο Σεβαστοῦ τοῦ καὶ βqρ); ebenso im syrischen Antiochia, wo neben die caesarische A., durch die die Seleukidenaera verdrängt worden war, die aktische sich stellte (Tetradrachmen des J. 6 n. Chr. mit und ∆ , also J. 36 und J. 54); ebenso in Askalon, wo neben der A. von 104 auch eine Jahrzählung, offenbar von der Wiederherstellung der Stadt durch Gabinius, von 58 v. Chr. erscheint (Münzen mit dem Bildnisse des Augustus und dem Doppeldatum ςν und βρ, also 56 und 102). In allen diesen Fällen scheint der zweiten A. nur untergeordnete Bedeutung zugekommen zu sein und nicht die Bestimmung innegewohnt zu haben, die ältere A. zu verdrängen. Meist ist sie auch bald wieder eingegangen, und bei einfachen Datierungen erscheint die jüngere A. in der Regel nicht; in Antiochia z. B. hat sich die Rechnung nach ἔτη νίκης nur bis in den Anfang des Kaisers Tiber erhalten, von Askalon, dessen Münzen bis in das 3. Jhdt. hinein Daten tragen, kennen wir überhaupt nur das einzige angeführte Beispiel, und in Makedonien wird es auch nicht anders gewesen sein (s. Nr. XXVI. XXX). Eine besondere Gruppe unter den politischen A. bilden übrigens die von der Einrichtung der römischen Herrschaft [610] in einzelnen Provinzen (Macedonia, Cilicia [?], Asia, Mauretaniae und Arabia) eingeführten A. Wie weit für die einzelnen Gemeinden und Territorien innerhalb einer dieser Provinzen die Verpflichtung, nach der Provinzaera zu rechnen, bestand, und inwiefern die römische Regierung hier direct ordnend eingriff (vgl. das analoge Eingreifen derselben in die Kalenderordnung Dio LI 19, 6, wo der Senat den Alexandrinern befahl τήν τε ἡμέραν, ἐν ᾗ ἡ Ἀλεξάνδρεια ἑάλω, ἀγαθήν τε εἶναι καὶ ἐς τὰ ἔπειτα ἔτη ἀρχὴν τῆς ἀπαριθμήσεως αὐτῶν νομίζεσθαι), wissen wir nicht. Mommsens Annahme (St.-R. III 707), dass die provinzialen Jahrzählungen für die freien Städte keine bindende Kraft gehabt hätten, und „dass nur ausnahmsweise diese nach der Provinzaera zählen, und wo es geschieht, die Zählung wahrscheinlich rechtlich auf einem anderen Grunde beruht“, ist sehr wohl möglich; aber ein eigentliches Beweismittel dafür fehlt. Die Bezeichnung der Provinzaera als solcher ist übrigens blos in Mauretanien (anni provinciae), sowie in Kilikien (? vgl. Absatz XL) und Arabien (ἔτη τῆς ἐπαρχείας) nachweisbar.

Der Untergang der politischen Ordnungen des Altertums hat endlich auch den Untergang der politischen A. herbeigeführt. Wir wissen nur von wenigen, die sich bis in das 5. bis 7. Jhdt. erhalten haben. Am längsten blieb die vielleicht älteste derselben, die dynastische A. der Seleukiden, ja, sie hat sich sogar (Ideler Chronologie II 433) im kirchlichen Gebrauch der syrischen Christen noch unserer Zeit, allerdings nicht in führender Weise, erhalten. Für den interurbanen Verkehr Syriens dürfte sie übrigens als bequemes Reductionsmittel durchaus allgemein benutzt worden sein, und das dürfte ihr das endliche Obsiegen über die verschiedenen Stadtaeren, durch die sie selbst im Laufe der Zeit aus einem grossen Teile ihres Geltungsgebietes verdrängt worden war, wesentlich erleichtert haben. Schliesslich und hauptsächlich war es die (wie es scheint aus einem Elemente der ägyptischen Provinzverwaltung hervorgegangene) Indictionsrechnung, die sich seit der Mitte des 4. Jhdts. n. Chr. allgemeine Anerkennung im römischen Reiche verschaffte und mit oder ohne weitere Bezeichnung des Jahres nach Consuln, nach Kaiserjahr oder einer Localaera für die Bedürfnisse der im bürgerlichen Leben üblichen Datierweise ausreichte. Die Indictionsrechnung (s. d.) und die christlichen Osterncanones (s. Pascha), beide nicht A. im eigentlichen Sinne, leiten aus der antiken Zählweise in die des Mittelalters hinüber.

III. Quellen. Was die Historiker und gelegentliche Erwähnungen uns für die politischen A. bringen, ist spärlich. In erster Linie lernen wir hier aus Münzen und Inschriften. Die hauptsächlichsten Schwierigkeiten der Verwendung dieses Quellenmaterials beruhen darauf, dass überhaupt der Gebrauch einer Datierung auf diesen Denkmälern nicht sonderlich verbreitet war, dass fast nie der Epochenanlass deutlich gekennzeichnet ist, dass die A., wie oben bemerkt worden ist, Schwankungen und Änderungen unterlagen, und dass andere Indicien zur genauen Fixierung der Zeit dieser Denkmäler und so zur Berechnung der A. selbst durchaus auch nicht häufig zu Gebote stehen. Es ist noch für das Verständnis einer [611] ansehnlichen Zahl von A. eine namhafte Bereicherung unseres Quellenmaterials nötig.

Litteratur im allgemeinen: Hauptsächlich die Handbücher der griechischen und römischen Chronologie (s. d.), besonders das grundlegende und heute noch unentbehrliche Werk Idelers Handbuch der math. und technischen Chronologie, Berlin 1825/26, neue (Titel-)Auflage Breslau 1883. Von älterer Litteratur sind besonders zu nennen die bedeutenden Werke von Joseph Scaliger de emendatione temporum (1. Aufl. Paris 1583, beste Genf 1629) und thesaurus temporum (zuerst Leyden 1606, vermehrt Amsterdam 1658). Petavius de doctrina temporum (zuerst Paris 1607, am besten Amsterdam 1703). Dodwell de veteribus Graecorum Romanorumque cyclis, Oxford 1701. Norisius annus et epochae Syromacedonum (zuerst Verona 1689). Von den Publicationen der Numismatiker sind besonders die Untersuchungen Eckhels in seiner Doctrina numorum veterum und die Bemerkungen von Sanclementi in Musei Sancl. numismata selecta (1808–1809), von Sestini in den Lettere e dissertazione numismatiche (1789–1806. 1813–1820), von Mionnet in der Description des medailles antiques sowie im Supplément, von Leake in den Numismata Hellenica (London 1854. Supplement 1859), namentlich auch von Imhoof-Blumer in seinen Monnaies Grecques, Paris 1883, und in seinen Griechischen Münzen (Abh. der bayr. Akad. d. Wiss. XVIII 3, 1890) zu nennen; vgl. auch Head Historia numorum Oxford 1887. Gut ist der Artikel von E. Müller PRE I² 404ff. Brauchbare Aerentafeln sind die Hilfstafeln für Chronologie von Schram (Denkschr. Akad. Wiss. Wien, math. nat. Cl. XLV 1883); G. F. Unger vergleicht in v. Müllers Handbuch (I² 824ff) die iulianischen Jahre mit Olympiaden, varronischer Zählung und Neujahrsdatum des ägyptischen Wandeljahres; s. auch Mendelssohn Paralleltabellen, Leipzig 1874. Eine bequeme Übersicht bei Ruelle in Daremberg et Saglio Dictionn. II 1128ff., bei S. Reinach traité d’épigraphie, Paris 1885, 473ff., bei Boeckh Encyclopaedie und Methodologie² 313ff., wo mehr Litteraturnachweise sich finden, u. a. Die Einzeluntersuchungen werden in den folgenden Abschnitten angeführt werden.

IV. Das Wort Aera ist lange seiner sprachlichen Zugehörigkeit und seiner Bedeutung nach unklar geblieben. Es war, hauptsächlich in der Form era, auf Inschriften und Urkunden aus Spanien und aus Südfrankreich bekannt geworden; die früheste Inschrift, die man zugleich überhaupt als das älteste sichere Beispiel dieser Verwendung kannte, war Hübner inscr. Christ. Hispaniae 113, datiert recessit in pace decimo Cal. Ianuarias era DIIII (Ideler II 423). Der älteste Geschichtsschreiber, der sie, so viel wir sehen, benutzt, ist der Bischof Isidor von Sevilla in seiner (620 verfassten) historia Gothorum Vandalorum et Suevorum. Urkunden hingegen sind sicher mindestens schon seit Anfang des 6. Jhdts. durchaus nach erae gezählt. Erst spät fühlten „die Spanier das Bedürfnis, sich in der Bezeichnung der Jahre dem übrigen Europa anzuschliessen. Zuerst verordnete das Concilium von Tarragona im J. 1180, dass in den öffentlichen Akten nur [612] die christliche A. gebraucht werden solle. In Arragonien bestand die spanische bis 1358, in Castilien bis 1383, in Portugal bis 1420“. Ideler II 425f. Vgl. Ducange s. v. Man hat daher den Ursprung dieses Wortes, das nachmals mit ‚Jahrzählung‘ überhaupt synonym geworden ist, in Spanien gesucht und aus dem Arabischen oder Hebräischen oder (Ideler) aus dem Gothischen oder kürzlich aus dem Iberischen (Th. Mommsen) abgeleitet. Chronologische Gründe, wie sie gegen das Arabische von Ideler geltend gemacht wurden, sprechen auch, da wir jetzt CIL II Suppl. 5683 ein Datum aer, cos. CCCLXIII = 158 oder 325 n. Chr., ein anderes 5744 aera CCCCLXXIV = 269 oder 436 n. Chr., ja vielleicht sogar 5729 eine aera CI oder CL kennen, gegen Idelers Ableitung; obendrein unterliegt die Annahme, dass im Jahre 38 v. Chr., welches das Epochenjahr der sog. spanischen A. war, die Gothen eine A. gegründet haben, den schwersten sachlichen Bedenken. Hingegen kann gegen die Auffassung des Wortes aera als eines iberischen Lehnwortes, mit dem Mommsen acnua und arpennis vergleicht, kein anderer Gegenbeweis erbracht werden als der der Möglichkeit einer Erklärung aus dem Lateinischen, die Mommsen nicht mit Recht als unkritisch ablehnt; s. unten. Der Curiosität halber sei noch angeführt, dass (Ideler II 426) Sepulveda de correctione anni mensiumque Romanorum (Opera, Madrid 1780, IV S. 181) aera aus den Siglen A • ER • A = a(nnus) er(at) A(ugusti) erklären wollte.

Eine andere Erklärung führt in das Lateinische. Zuerst Isidor (orig. V 36; vgl. de nat. rer. 6) in einer von historischer Unwissenheit zeugenden Notiz era singulorum annorum constituta est a Caesare Augusto, quando primum censum exegit ac Romanum orbem descripsit. dicta autem era ex eo, quod omnis orbis aes reddere professus est rei publicae. Aber die Zusammengehörigkeit von aera und aes hat er wohl richtig empfunden. Die Entwicklung war etwa die, dass aus der Pluralform aera = ‚Geldsummen‘, ‚Posten‘ (Cic. im Hortensius bei Non. p. 193. Lucil. XXIX bei Non. p. 74; dieser bemerkt dazu aera numeri nota) durch Metaplasmus das weibliche Substantivum aera hervorging, das bei Späteren schlechthin für ‚Zahl‘ gesetzt erscheint (Isid. orig. VI 15,4. Festus breviar. 1. Epaphroditus und Victorius Rufus bei Cantor Die röm. Agrimensoren, Leipzig 1875 S. 210ff. haben a. im Sinne von ‚Seite‘, aber noch als Neutrum, vgl. S. 125; s. Ducange s. v.). Ich möchte in diesem Zusammenhange auch darauf hinweisen, dass der Gebrauch des Plurals aera in der Bedeutung von stipendia (s. Aes Nr. 1) sich vorzugsweise in Spanien und ausserhalb desselben besonders bei gebürtigen Spaniern belegen lässt; es scheint mir nicht unmöglich, auch hierin ein Glied dieser Entwicklungsreihe zu sehen. Das Femininum aera wurde zunächst zur Bezeichnung des einzelnen Jahres verwendet (wohl erst hieraus ergab sich die Bedeutung von aera = Zahl oder Nummer; ein Ansatz zu einer ähnlichen, allerdings bei weitem nicht so gesteigerten, Bedeutungsabschwächung findet sich auch bei annus, in Fällen wie den folgenden: CIL XI 1331 a und b von 65 n. Chr. quod Baliaribus [613] voverat anno A. Licinio Nerva co(n)s(ule), (duo)-viris L. Saufeio Vegeto et Q. Aburio Nepote; II 4963, 1 von 27 n. Chr. anno M. Licinio co(n)s(ule)). Erst später, so schon bei Isidor a. O. V 36, bezeichnete aera die Jahrfolge; nur im letztangeführten Gebrauche knüpft der moderne Begriff der A. an das Altertum an. Vgl. Heller in Sybels hist. Ztschr. XXXI (1874) 31f. Grotefend Handb. d. hist. Chronologie 24. Th. Mommsen Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde XVIII 1892, 271ff.

V. Bezeichnet werden die Jahre entweder ausdrücklich (α) nach ihrer Epoche oder ohne diese; im letzteren Falle mit (β) oder ohne (ββ) Angabe des Appellativums ,Jahr‘. Im ganzen sind selbstverständlich die Münzen wegen des geringen für die Schrift zur Verfügung stehenden Raumes hierin noch weit sparsamer als die Inschriften; obendrein war für diese durchweg auf ein sehr beschränktes Circulationsgebiet angewiesenen Stücke die A. durch den Herkunftsstempel genügend bezeichnet. Auch auf den Inschriften sind übrigens nähere Bezeichnungen der A. verhältnismässig selten, weil der Standort des Steines ähnlich wie der Stempel der Münze meist für ihre Bestimmung ausreichte. Beispiele zu α finden sich auf Münzen nahezu nicht (Antiochia mit ϑκ νίκης die jüdische mit „Jahr 1 der Befreiung Israels“, Eckhel III 468); auf Inschriften öfter, so Eph. ep. VII 1192 anno urbis conditae DCCCXCVII. Wilmanns 64a anno post Interamnam conditam DCCIIII. Eph. ep. V 944 anno provincie CCCXLV. CIL II Suppl. 5683 aer(a) co(n)s(ulum) CCCLXIII. 5752 cos. CCCXVI. Le Bas III 1995 ἔτ(ει) τqβ τῆς ἐπαρχίας. 2088 κατὰ Βόστρα ἔτους υλγ. CIA III 1120 εἰκοστοῦ ἑβδόμου ἔτους ἀπὸ τῆς ϑεοῦ Ἁδριανοῦ πρώτης εἰς Ἀϑήνας ἐπιδημίας u. s.; Beispiele zu β auf Münzen Cohen méd. imp. II² 118 nr. 162. 163 (Hadrian) ann(o) DCCCLXXIII, Kupfer von Viminacium mit an(no) I bis an(no) XVI, auf griechischen ἔτους, auf Inschriften CIL II 2833 anno CCLI u. ö., 5729. 5744, dann aera, ἔτους, ἐν ἔτει, ἔτει u. ä. Besonders sei noch des hieroglyphisch-conventionellen Zeichens L gedacht, das auf Münzen, Inschriften und Papyrus vorkommt und bis in die Ptolemaeerzeit (bis Ptolemaeus IV. Philopator, vgl. Poole im Katalog der Ptolemaeermünzen des brit. Museums (1883) S. 62f. und S. L, im Katalog der Münzen von Alexandria (1892) S. XI; es wird auch auf Cypern und in Phoenikien verwendet) hinaufreicht; vgl. z. B. in der bilinguen Inschrift CIL III Suppl. 6588 das zweimal gesetzte Datum L ιη Καίσαρ[ο]ς und anno XVIII Caesaris; die von Letronne in den Recherches pour servir à l’histoire de l’Égypte (Paris 1823) S. 136 gegebene Ableitung dieses Zeichens von λυκάβας (s. d.) ist auch aus palaeographischen Gründen ganz unzulässig. Beispiele zu ββ sind auf Münzen ganz gewöhnlich, auf Inschriften selten (so CIL VIII 8434. 8524. 9005. 9899). Bei griechischen Zahlen ist es üblicher, dass die Ziffernwerte von links nach rechts aufsteigen als umgekehrt; so hat Gabala in Syrien Daten wie γμρ, βνρ, δνρ, γκσ, γλσ u. s. w., aber auch gelegentlich σξη; vgl. auch die Ziffernschreibung ἔτους εν’ καὶ φ’ τῆς πόλεως auf einer unedierten, von Heberdey mir indicierten Inschrift [614] von Anazarbos; ganz selten ist, dass die Einer zwischen Hunderter und Zehner treten oder Hunderter die Einer von den Zehnern trennen, so CIG 3443 σην, Le Bas III 710 ςρπ, 1774 τβι, 1894 σγκ, Mionnet Suppl. VIII 188 nr. 288 ιδρ.

VI. Die iulianische Periode ist ein von Joseph Scaliger (de emend. temporum l. V p. 359, Ausg. 1629) in die Chronologie eingeführter und allgemein recipierter Rechnungsbehelf, die Grundaera, an der alle anderen A. gemessen werden. Sie empfiehlt sich einerseits durch ihre Grösse, 28 × 19 × 15 (Jahrzahlen des Sonnen-, Mond- und Indictionscyclus) = 7980 Jahre, die die entferntesten Punkte der historischen Überlieferung noch mit einzuschliessen erlaubt, andererseits nimmt sie infolge ihrer Zusammensetzung „zugleich mit dem Sonnen-, Mond- und Indictionscirkel ihren Anfang und erneuert sich nicht eher als bis alle drei Zeitkreise zugleich abgelaufen sind; es wird daher jedes Jahr durch seine eigentümlichen cyklischen Zahlen charakterisiert, die sich in den Resten der Division des jedesmaligen Jahres der Periode durch jene drei Zahlen ergeben“ (Ideler I 76). Tag 1 des Jahres 1 dieser (ersten) Periode ist identisch mit Neujahr 4713 v. Chr., ihr Ende der Jahresschluss 3267 n. Chr. Die Umrechnungsbehelfe aus Daten der iulianischen Periode in die anderer Zeitrechnungen und umgekehrt findet man am bequemsten bei Schram Chronol. Hilfstabellen, Wien 1883. Um ein auf einen bestimmten Tag der iulianischen Periode berechnetes Datum in ein Datum der christlichen Zeitrechnung zu verwandeln, beachte man, dass das erste Jahr einer iulianischen Schaltperiode 366, die folgenden drei je 365 Tage haben, die ganze Schaltperiode also 1461 Tage. Man dividiert die gegebene Tagezahl durch 1461 und erhält durch den Quotient die Anzahl der bereits verflossenen ganzen Schaltperioden à 4 Jahre; durch den Rest aber, den die Division ergiebt, wird der Tag der laufenden Schaltperiode indiciert, der wenn er grösser als 366 ist, dem zweiten, wenn grösser als 731, dem dritten, wenn grösser als 1096, dem vierten Jahre derselben angehört. Da die Jahre der iulianischen Periode und der christlichen Zeitrechnung bis auf die Reform des gregorianischen Kalenders, die in diesem Zusammenhange zu berücksichtigen ganz überflüssig ist, parallel laufen, ist das so gefundene Tagesdatum des iulianischen Jahres n gleich dem entsprechenden des vorchristlichen Jahres 4714 – n oder des nachchristlichen n – 4713. Z. B. Tag 1 200 000 iulianisch = 2. Juni 1429 v. Chr.; denn 1 200 000 : 1461 = 821 Quotient + 519 Rest, d. h. 519. Tag der 822. Schaltperiode, bezw. 519. Tag nach Ablauf des iulianischen Jahres 821 × 4 = 3284, bezw. (519 – 366) = 153. Tag nach Ablauf des iulianischen Jahres 3285, bezw. 153. Tag des iulianischen Jahres 3286 = (4714 – 3285) 1429 v. Chr. = 2. Juni 1429 v. Chr. Es sei noch hinzugefügt, dass die Astronomen in der Bezeichnung der vorchristlichen Jahrzahlen insofern mit den Historikern nicht übereinstimmen, als sie dem ersten Jahr unserer Zeitrechnung, dem Jahre 1 n. Chr. (+ 1) ein Jahr 0 vorausgehen lassen, in welches das Epochenereignis, die Geburt Christi, nach dem der gemeinen Meinung entsprechenden Ansatze fiele; [615] erst vor jenem Jahre 0 setzen die Astronomen das Jahr – 1 an, das die historische Zählweise unmittelbar dem Jahre + 1 vorangehen lässt. Also fällt der Tod Caesars – 44 historisch, – 43 astronomisch, das Consulat Ciceros – 63 historisch, – 62 astronomisch. Der Berechnung der Jahrsummen von einem vorchristlichen zu einem nachchristlichen Datum bietet die astronomische Zählweise gegenüber der anderen einen kleinen Vorteil. Vom 14. October 48 v. Chr. bis 13. October 71 n. Chr. sind verflossen nach astronomischer Schreibung – 47 bis 71 = 118 Jahre, nach historischer Schreibung – 48 bis 71, vermindert um 1 = 118 Jahre.

VII. Wichtigere litterarische Aeren (historische und astronomische): A. des Nabonassar (ἔτη ἀπὸ Ναβονασσάρου), berechnet vom Mittag des Tages 1 448 639 iulianischer Periode = 26. Februar 747 v. Chr. = 1. Thoth (Neujahrstag des ägyptischen Kalenders) als des Anfangstages der Regierung (vgl. Ptolemaeus Almagest III p. 202. 204 Halma) des babylonischen Königs Nabonassar. Die Epoche dieser A. ist durch die zahlreichen Umrechnungen in sie, wie sie der Almagest (ἡ μεγάλη σύνταξις τῆς ἀστρονομίας) des als Geographen und Astronomen berühmten Claudius Ptolemaeus bietet, völlig sicher. Ihre Verwendung empfahl sich durch die Beziehung auf die astronomischen Betrachtungen der Chaldaeer, bei denen sie aller Wahrscheinlichkeit nach entstanden und von denen sie durch die alexandrinischen Gelehrten übernommen worden war. Das Jahr dieser A. war ein Sonnenjahr von 365 Tagen, also um ungefähr 1/4 Tag zu kurz, so dass sein Neujahr in je vier Jahren um einen Tag zu früh eintraf und somit in einem Zeitraume von 1460 Jahren (Sothisperiode) das ganze Kalenderjahr durchlief (Wandeljahr, bewegliches Jahr, Hundssternjahr, Sothisjahr). „Soll irgend ein mit der A. Nabonassars verbundenes ägyptisches Datum auf unsere Zeitrechnung gebracht werden,“ zeigt Ideler(I 102f.), dessen einfache Regel wir mit kleinen Zusätzen hier anführen, „so multipliciere man die Zahl der verflossenen Jahre Nabonassars mit 365 und addiere zum Product sowohl die Zahl der in den verflossenen Monaten des laufenden Jahres Nabonassars enthaltenen Tage (mit Θώθ 30 Tage, Φαωφί 60, Ἀϑύρ 90, Χοιάκ 120, Τυβί 150, Μεχίρ 180, Φαμενώθ 210, Φαρμουθί 240, Παχών 270, Παϋνί 300, Ἐπιφί 330, Μεσορί 360, die fünf ἐπαγόμεναι schliessen das Jahr) als die Tage des laufenden Monats. Die Summe ist die Zahl sämtlicher von der Epoche der nabonassarischen A. bis zu dem gegebenen Datum verflossenen Tage, und addiert man hiezu die Absolutzahl, so erhält man zur Summe die Zahl sämtlicher Tage der iulianischen Periode von ihrer Epoche bis einschliesslich zu dem gegebenen Datum.“ Z. B. wäre das Datum Almagest II p. 288 Halma κατὰ τὸ φιϑ ἔτος ἀπὸ Ναβονασσάρου κατ’ Αἰγυπτίους Τυβὶ ιδ ἑσπέρας auf ein Datum unserer Zeitrechnung zu reducieren:

518 × 365Tage des Jahres 519 bis 14. =  189 070
Tage des Jahres 519 bis zum 14. Tybi = 189  134
Absolutzahlhres 519 bis zum 14. Tybi = 1 448 638
Absolutzahlhres 519 bis zum . __________________
Absolutzahlhres 519 bis zum .1Summe 1 637 842

[616] Also ist der 14. Tybi 519 Nab. = Tag 1 687 842 iulianischer Periode, somit nach der in Absatz VII gegebenen Anleitung, da 1 637 842:1461 = 1121 Quotient + 61 Rest, 1121 × 4 = 4484 und der 61. Tag des Schaltjahres der 1. März ist, der 1. März 4485 iulianischer Periode = 1. März 229 v. Chr.

Die A. Nabonassars war auf ein Königsverzeichnis, einen κανὼν βασιλειῶν, fundiert; Nabonassar eröffnet die Reihe der babylonischen Könige, es folgen die persischen Könige, Alexander d. Gr. mit zwei makedonischen Nachfolgern, Ptolemaeus Lagi mit den ägyptischen Königen, Augustus mit den römischen Kaisern. Die Regierungsjahre werden als volle Jahre ἀπὸ Ναβονασσάρου berechnet, indem das Todesjahr eines Herrschers, wenn es einen Bruchteil des Aerenjahrs ausmacht, ausfällt, das Aerenjahr aber, wenn es auch nur in einem kleinen Bruchteil mit dem Anfange der Regierung zusammenfällt, als ganzes erstes Jahr gezählt wird; hingegen werden Herrscher, die nur einen Bruchteil des Jahres die Gewalt besessen haben, so Galba, Otho und Vitellius, ausgelassen; s. unten den Artikel κανὼν βασιλειῶν, die Ausgabe des ptolemaeischen κ. β. von Halma, Paris 1820. Ideler I 109ff. Schon daraus, dass das Jahr von 365 Tagen der bürgerlichen Zeitrechnung der semitischen Völker nicht zu Grunde gelegt wurde, geht hervor, dass die A. Nabonassars blos litterarische Verwendung fand; das will wohl auch Censorinus (de die nat. 21,9) mit den Worten sagen: ut a nostris ita ab Aegyptiis quidam anni in litteras relati sunt, ut quos Nabonnazaru nominant, quod a primo imperii eius anno consurgunt, quorum hic (238 n. Chr., und zwar wie er später bemerkt vom 1. Thoth = a. d. VII Kal. Iul. ab) nongentesimus octogensimus sextus est. Überdies war diese A. bei den Astronomen nicht einmal ausschliesslich im Gebrauch. Die ältere Litteratur bei Ideler I 99ff. II 627f. Georgii in PRE V 387ff. Über die Stellung der nabonassarischen A. zur babylonisch-assyrischen Chronologie Thiele Bab.-assyr. Geschichte 92ff.

VIII. Eine Abart der A. Nabonassars ist die (im Almagest neben jener verwendete) A. ἀπὸ τῆς Ἀλεξάνδρου τελευτῆς, auch, da Alexanders d. Gr. Nachfolger Philippus Arridaeus ist, als A. Φιλίππου τοῦ μετ’ Ἀλέξανδρον τὸν κτίστην (Ptolem. Handtafeln S. 2) bezeichnet (anni – Philippi, qui ab excessu Alexandri Magni numerantur, Censorinus de die nat. 21, 9), das mit dem 1. Thoth des J. 425 Nabonassars = 12. November 324 v. Chr. (Absolutzahl 1 603 398 der iulianischen Periode) beginnt. Ideler I 106f. 114ff. II 435. 628. Alle auf ein Datum der bürgerlichen Zeitrechnung, z. B. nach Tag und Monat des so und sovielten Regierungsjahres eines beliebigen Kaisers oder Königs überlieferten Himmelsbeobachtungen waren dann mit Hülfe des Kanons leicht auf das entsprechende Datum der nabonassarischen oder philippischen A. zurückzuführen. Beispiele im Almagest.

IX. Eine blos litterarische A., deren Ursprung wir wohl aus dem Gebrauch der nabonassarischen in ähnlicher Weise wie die A. Philipps abzuleiten berechtigt sind, waren die anni Augustorum. Censorinus (de die nat. 21,8), nennt das J. 238 n. Chr. eorum qui vocantur anni Augustorum [617] ducentesimus sexagensimus quintus, perinde ex Kal. Ianuariis, quamvis ex ante diem XVI Kal. Febr. imperator Caesar Divi filius sententia L. Munati Planci a senatu ceterisque civibus Augustus appellatus est se VII et M. Vipsanio Agrippa III cons. (=27 v. Chr.); sed, fügt er hinzu, Aegyptii, quod biennio ante in potestatem dicionemque populi Romani venerant, hunc Augustorum annum ducentesimum sexagensimum septimum (numerant setzte Jahn dazu). Dass die erstere Rechnung seit 1. Januar 27 v. Chr. (Ahs. 1 711 562 iulianischer Periode) erst aus der zweiten durch Übertragung auf die Begründung der Kaiserherrschaft in Rom und auf die Verhältnisse des römischen Kalenders entstanden ist, wird kaum einem begründeten Zweifel unterzogen werden können. Da das feste alexandrinische Neujahr nach einem Schaltjahr auf den 30., sonst auf den 29. August, der 1. Thoth des ägyptischen Wandeljahres im J. 238 n. Chr. auf den 25. Juni fiel, und Censorinus durch die Bemerkung, dass 238 n. Chr. = 986 nabonassarischer A., höchstens zeigt, dass er nach dem 25. Juni geschrieben hat, bleibt es zunächst noch fraglich, ob er mit dem ‚ägyptischen Kaiserjahr‘ 267, dessen Neujahr das iulianische Jahr zerschnitt, das nabonassarische J. 986 oder das zwischen dem 29. August 237 und 28. August 238 n. Chr. liegende alexandrinische Jahr oder das alexandrinische Jahr 29. August 238–28. August 239 n. Chr. gemeint habe. Da das von Censorinus angedeutete Datum der Unterwerfung Ägyptens unter Rom am besten auf die Einnahme Alexandrias durch Augustus bezogen wird und diese nach dem Zeugnis der Fasti Antiates CIL X 6638 = I p. 327f. K. Aug. – – Aug(ustus) Alexan(driam) recepit (vgl. Strab. XVII 795. Macrob. Sat. I 12, 35: Aegyptus hoc mense, nämlich im August, in potestatem populi Romuni redacta. Ideler I 153. Fischer Zeittafeln S. 370f. Gardthausen Augustus und seine Zeit II 1, 224) auf den 1. August 30 v. Chr. fiel, ferner diese Beziehung durch den von Dio (LI 19,6) angeführten Senatsbeschluss den Tag der Eroberung Alexandrias ἐς τὰ ἔπειτα ἔτη ἀρχὴν τῆς ἀπαριϑμήσεως αὐτῶν νομίζεσϑαι noch wahrscheinlicher gemacht wird, wäre als Anfang der Kaiseraera der 1. Thoth = 31. August 31 oder postnumerierend 30 v. Chr. möglich, bezw. da durch das seltsame Missverständnis, dem die caesarischen Schaltungsnormen anfangs zum Opfer fielen, statt alle vier Jahre (quarto quoque anno) alle drei Jahre geschaltet ward (statt v. Chr. 45, 41, 37, 33, 29 vielmehr 45, 42, 39, 36, 33, 30, 27), also bis 31 ein, bis 30 bereits zwei Schalttage zu viel eingesetzt waren, auf den 30. August 31 oder 29. August 30 v. Chr.; dass das letztangeführte Datum das richtige sei, hat Ideler aus dem später üblichen Ansatz des festen 1. Thoth auf den 29. August geschlossen; er stellt damit die Bemerkung Theons zusammen, dass durch die ungleiche Länge des ägyptischen und des alexandrinischen Jahres bewirkt wurde, dass die Rückkehr des beweglichen zum festen 1. Thoth im fünften Regierungsjahre des Augustus nach alexandrinischer Rechnung stattfand (1. beweglicher Thoth auf den 30. August hätte fallen müssen (das alexandrinische Neujahr [618] ist nach einem Schaltjahr 30. August, sonst 29. August), und dass hiedurch seiner Erklärung der alexandrinischen Gleichung aus dem Schaltfehler des römischen Kalenders der Boden entzogen ist. Die Streitfrage (s. Ideler I 153ff. Lepsius Berl. Monatsb. 1858, 531ff. Boeckh Studien 94ff.; Sonnenkreise 260ff. Mommsen Röm. Chronologie² 256ff. E. Müller PRE I² 1068f. Soltau Chronologie 170ff.) ist zu keinem hefriedigenden Resultate geführt worden; nur ist wahrscheinlich geworden, dass die Ordnung des alexandrinischen Kalenders erst 26 v. Chr. erfolgte, die Aerenepoche aber auf den 30. August 30 v. Chr. zurückgeschoben wurde. Vollends für das J. 29 v. Chr. spricht kein vernünftiger Grund. Das von Censorinus genannte J. 267 lief also vom 29. August 237–28. August 238, und er schrieb die betreffenden Abschnitte zwischen dem 25. Juni und dem 28. August 238.

Das ägyptische Kaiserjahr des Censorinus ist aber gleichfalls erst durch eine Umrechnung aus dem nabonassarischen Jahre entstanden. Als ursprüngliche Form ist das Wandeljahr anzusehen, welches Ptolemaeus im Almagest (III 6 p. 204) und Theon im Commentar zu den ptolemaeischen πρόχειροι κανόνες p. 30ff. Halma als augustisches Jahr (ἀπὸ Αὐγούστου) bezeichnen. Theon setzt beispielsweise den 22. alexandrinischen Thoth des J. 77 der diocletianischen A. (Epoche 29. August 284 n. Chr.), das ist 19. September 360 n. Chr., gleich dem 28. Choiak des 390. augustischen Jahres, also läuft ihm die augustische A. vom 1. beweglichen Thoth 30 v. Chr. in Jahren zu 365 Tagen; vgl. seine Tabellen. Auf dasselbe Resultat führt die Reduction im Almagest a. a. O.

Aus dem augustischen Jahre nach alexandrinischer Rechnung ging hervor die Diocletiansaera oder A. der Märtyrer, die praktische Verwendung fand, s. u. Absatz L.

X. Astronomische Cyclen (s. Jahr, Parapegmen), welche vor der Rechnung nach Regentenjahren das voraus hatten, dass sie untereinander völlig gleich lang waren, boten gleichfalls ein bequemes und sicheres, aber weniger als jene verwendetes Jahrzählungsmittel. Hauptsächlich kommt hier die kallippische Periode in Betracht; Kallippos von Kyzikos gebührt das Verdienst, das ‚grosse Jahr‘ des Atheners Meton, einen 19jährigen Cyclus mit sieben Schaltmonaten, also mit 235 Monaten (125 vollen à 30 Tage und 110 hohlen à 29 Tage) = 6940 Tagen, der (weil 19 tropische Jahre zu 365 Tagen 5 St. 48' 48" = 6939 T. 14 St. 27' 12") um 19 × 30' 9" zu viel enthielt, durch Wegnahme eines Tages von einer einfachen metonischen Periode verbessert zu haben (940 Monate mit 27 759 statt 27 760 Tagen, also sein Jahr nur noch um 3' 18" zu lang). Ptolemaeus citiert im Almagest wiederholt aus Timochares, Aristarchos und Hipparchos, der seinerseits die kallippische Periode noch mehr vervollkommnet hatte, nach Jahren der kallippischen Perioden, deren erste am 28. Juni 330 v. Chr. (Abs. 1 601 069 iulianischer Periode) begann. Ideler I 344ff.

XI. Censorinus (de die nat. 18, 10) erwähnt die Sothisperiode, die auf dem ägyptischen Wandeljahr beruht, so dass nach 1460 Sothisjahren das Neujahr wieder mit derselben Stelle des iulianischen Sonnenjahres, von der sie ihren [619] Ausgang genommen hat, zusammenfällt, nämlich mit dem heliakischen Aufgang des Sirius (seinem ersten sichtbaren Wiedererscheinen in der Morgendämmerung nach längerer Unsichtbarkeit): Aegyptiorum annum magnum... Graece κυνικόν, Latine canicularem vocamus, propterea quod initium illius sumitur, cum primo die eius mensis, quem vocant Aegyptii Θωυϑοί, caniculae sidus exoritur... hic annus etiam heliacos a quibusdam dicitur et ab aliis ϑεοῦ ἐνιαυτός; eine neue Periode hatte nach ihm am 21. Juli 139 n. Chr. ihren Anfang genommen, cum abhinc (nämlich von 238 n. Chr. zurückgerechnet) annos C imperatore Antonino Pio II Bruttio Praesente Romae consulibus isdem dies (nämlich der 1. Thoth) fuerit ante diem XII (so überliefert und von Oppolzer in ausführlicher Erörterung Über die Länge des Siriusjahres und der Sothisperiode, Abh. Wiener Akad. d. Wiss., math. Cl., XC (1884) 577ff. gegen die seit Scaliger recipierte Änderung XIII verteidigt) Kal. Aug., quo tempore solet canicula in Aegypto facere exortum (Abs. 1 772 029 iulianischer Periode). Demnach war die verflossene Sothisperiode vom 21. Juli 1322 v. Chr. (Abs. 1 238 764 iulianischer Periode) bis 20. Juli 139 n. Chr. gelaufen. Clemens Alex. strom. I 21, 136 p. 401 Pott. lässt die Juden 345 Jahre vor dieser Periode Ägypten verlassen. Syncellus nennt das 5. Jahr des Ägypterkönigs Concharis das 700. τοῦ κυνικοῦ λεγομένου κύκλου παρὰ τῷ Μανεϑῷ I 193 Byz. und stützt sich auch sonst auf Manethos Berechnungen nach dieser Aera (citiert als ἡ βίβλος τῆς Σώϑεως I 73). Theon behandelt sie als eine A. ἀπὸ Μενόφρεως (d. i. König Amenophra?). Vgl. Floigl Chronologie der Bibel, des Manetho und Berosos (1880) 234. Lepsius Chron. d. Ägypter I 165ff. Ed. Meyer Gesch. des Altertums I 37ff. Ideler I 124ff. II 593f. Oppolzer a. O. Riehl Sonnen- und Siriusjahre der Ramessiden, Leipzig 1875. Lauth Ägyptische Chronologie, Strassburg 1877. Krall S.-Ber. Wiener Akad. XCVII 835ff.

In diesem Zusammenhange werden auch am besten die anni Iuliani erwähnt, deren erstes 709 = 45 (nach dem die Kalenderverwirrung beschliessenden annus confusionis ultimus 46 v. Chr.) die Reihe der staatlich geordneten Schaltcyklen von 366, 365, 365 und 365tägigen Jahren eröffnete. Es ist nicht in praktischem Gebrauch nachzuweisen; blos Censorinus (de die nat. 21, 7) reduciert das Jahr der Abfassung seiner Schrift 238 n. Chr. auch auf diese A.: eorum vero annorum, quibus Iulianis nomen est, ducentesimus octogensimus tertius, sed ex die Kal. Ianuariarum, unde Iulius Caesar anni a se constituti fecit principium, und definiert sie dementsprechend 20, 11; also Epochenzahl abs. 1 704 987 iulianischer Periode.

XII. Kalenderdaten mit Jahr, Monat und Tag κατὰ Διονύσιον finden sich bei sieben Himmelsbeobachtungen, die der Almagest (IX 7 p. 168. 169. 170. 10 p. 187. X 9 p. 236. XI 3 p. 263 Halma) bringt; z. B. an der ersten Stelle ἔτους κγ κατὰ Διονύσιον κϑ ἑῷος ὁ Στίλβων,... ἦν γὰρ ὁ χρόνος κατὰ τὸ υπς ἔτος ἀπὸ Ναβονασάρου, κατ’ Αἰγυπτίους Χοïὰκ ιζ (= 12. Februar 262 v. Chr.) εἰς τὴν ιη ὄρϑρου. Wenn Beginn dieses auf rein astronomische Sonnenmonate gestützten Jahres [620] wirklich die Sonnenwende war, so war die Aerenepoche demnach der 26. Juni 285 v. Chr., Abs. 1 617 504 iulianischer Periode. Die niederste Jahrzahl ist 13, die höchste 45 = 241/0 v. Chr., die Beobachtungen sind unzweifelhaft in Alexandria angestellt worden, und darum Ushers Vermutung, dass die Abdankung des Ptolemaeus I. Lagi und die Thronbesteigung seines Sohnes Philadelphus diese A. charakterisiere, sehr ansprechend. Dass die A. von Ptolemaeus κατὰ Διονύσιον genannt wird, spricht deutlich genug für die rein private Verwendung derselben durch jenen Gelehrten (vgl. Plin. VI 58 Dionysius a Philadelpho missus).

Litteratur bei Ideler Historische Untersuchungen über die astronomischen Betrachtungen der Alten S. 260ff.; Handbuch der Chronologie I 356f. Boeckh Monatsber. d. Berl. Akad. 1858, 578ff. Mommsen Röm. Chronologie² 270ff.

XIII. Die in der genealogischen Überlieferung eng verwobenen Beziehungen zwischen dem troianischen Zeitalter und den nächsten bis an historisch hellere Zeiten reichenden Jahrhunderten, während derer noch grossenteils das Königtum aufrecht stand oder durch eine dynastische Oligarchie verdrängt worden war, erschienen den alexandrinischen Gelehrten verhältnismässig sicher genug, um aus ihnen die Zeit der Zerstörung Troias zu berechnen und mit Hülfe dieser troischen Aera die Ereignisse der griechischen und aussergriechischen Geschichte zu einem übersichtlichen Bilde zusammenzustellen. Allerdings zu einer Einigung über die Epoche dieser A. gelangte man nicht, da die Rechnungselemente, die Königstafeln und die genealogischen Listen der verschiedenen Länder, wie sie gerade vorzugsweise einem chronologischen Systeme zu Grunde gelegt wurden, in runder Rechnung (nach Generationen) zu verschiedenen Ergebnissen führten. Gerade in dieser Verschiedenheit lag das hauptsächlichste Hindernis für eine ausgebreitetere Verwendung der troischen A.; ja, nicht einmal als historische A. im eigentlichen Sinne kann sie bezeichnet werden, da nicht sowohl die späteren Ereignisse nach ihr als sie selbst von diesen zurück datiert wurde. Ausser in chronologischen Systemen begegnet sie uns daher etwa nur noch bei Demokrit (Diog. Laert. IX 44), der aus irgend einem Grunde die Abfassungszeit seines μικρὸς διάκοσμος so bestimmt: ἔτεσιν ὕστερον τῆς Ἱλίου ἁλώσεως τριάκοντα καὶ ἑπτακοσίοις; Vgl. Diels Rh. Mus. XXXI (1876) 30. Es genügt also hier anzuführen, dass z. B. Hellanikos und das Marmor Parium Troias Fall auf 1209, Timaios auf 1334, Kastor auf 1208, Sosibios auf 1171, Manetho und Iulius Africanus auf 1198 (Busolt Griech. Geschichte I 84f.) angesetzt haben; die meiste Beachtung fand im Altertume der chronologische Ansatz des Eratosthenes, der (Clemens Alex. strom. I 21 § 138) ἀπὸ μὲν Τροίας ἁλώσεως ἐπὶ Ἡρακλειδῶν κάϑοδον ἔτη ὀγδοήκοντα, ἐντεῦϑεν δὲ ἐπὶ τὴν Ἱωνίας κτίσιν ἔτη ἑξήκοντα, τὰ δὲ τούτων ἑξῆς, ἐπὶ μὲν τὴν ἐπιτροπίαν τὴν Λυκούργου ἔτη ἑκατὸν πεντήκοντα ἐννέα, ἐπὶ δὲ τὸ προηγούμενον ἔτος τῶν πρώτων Ὀλυμπίων ἔτη ἑκατόν ὀκτώ, also den Fall Troias auf das J. 1183 v. Chr. berechnete (vgl. auch Censorinus de die nat. 21, 2. Dionys. Halic. ant. I 74) und sich hiebei (Plut. [621] Lyk. 1) auf die spartanischen Königslisten, die διαδοχαὶ τῶν ἐν Σπάρτῃ βεβασιλευκότων, stützte; vgl. Busolt I 85f. Apollodor schloss sich in seinen Χρονικά (Ps.-Skymnos perieg. 22ff.; vgl. Diod. I 5. Plut. Lyk. 1) dieser Rechnung an (Unger Philol. XLI 602–651. Diels Rh. Mus. XXXI 1ff.) und steigerte dadurch ihr Ansehen bedeutend. Über den angeblichen Zusammenhang der troischen A. des Eratosthenes mit der sogenannten catonischen Stadtaera spricht richtig Soltau Chronologie 272f. Über die troische A. überhaupt Boeckh CIG II p. 327ff. (dort auch über die antike Berechnung des Monatsdatums und seines Verhältnisses zum Solarjahre). Busolt Griech. Gesch. I 84ff. Unger Troische A. des Suidas, München 1885 und in Müllers Handb. I² 772. Aug. Mommmsen Chronologie 334ff.

XIV. Von einer kekropischen A. des Marmor Parium (CIG 2374. Müller FHG I 533ff. Ausg. von Flach, Tübingen 1884) zu sprechen haben wir kein Recht, da die angeführten Ereignisse nicht auf die kekropische Zeit, sondern so wie der Ansatz der Regierung des Kekrops selbst auf das Jahr der Abfassung (ἄρχοντος ἐμ Πάρῳ [μὲν...] υάνακτος, Ἀϑήνησι δὲ Διογνήτου, d. i. Ol. 129, 1 = 264 v. Chr.) bezogen werden.

XV. Stadtgründungsaeren sind bei Gemeinwesen, deren Anfänge sich in mythische oder halbmythische Zeit verloren, wiederholt durch die gelehrte Forschung aus den Jahrlisten der eponymen Magistrate und darüber hinaus aus den traditionellen Angaben über die Zahl und Dauer der bezüglichen Königsregierungen und über etwaige Synchronismen mit anerkannteren Daten aus der Vorgeschichte anderer Gemeinwesen construiert worden und dann mitunter auch zu etwas allgemeinerer Anwendung auf litterarischem, sacralem und bürgerlichem Gebiete als die bisher genannten A. gebracht worden. Eine ungeschickt stilisierte Widmung, welche ein Augustalis von Interamna in Umbrien aus Anlass der Unterdrückung Seians dem ,immerwährenden Heile der Kaiser und der Freiheit des römischen Staatswesens‘ darbrachte (Wilmanns 64a = Orelli 689) scheint ausser nach den Consuln des J. 32 n. Chr. datiert zu sein anno post Interamnam conditam DCCIIII. Eine bedeutendere Rolle spielte die Stadtaera Roms, die den Rahmen für die annalistische Darstellung der Geschichte des römischen Freistaates bilden half und auch unter Umständen von Amts wegen zur Datierung in besonders geeigneten Fällen verwendet wurde. Nach Jahren der Stadt (anno urbis conditae... oder post Romam conditam anno...) ist z. B. die capitolinische Consular- und Triumphaltafel disponiert, nach ihr sind die Cooptationstafeln der sodales Augustales Claudiales u. a. in Bovillae angeordnet (CIL XIV 2392ff. VI 1976. 1984ff.), nach ihr die Widmungen an den Iuppiter Heliopolitanus CIL VI 420 = (Kaibel IGI 985 u. c. [a. DCCCC]XXXIX, nach ihr sind die auf einem Goldstücke und einer Grossbronze des Kaisers Hadrian erwähnten circenses datiert (Cohen Méd. imp. II² 118 ann. DCCCLXXVII nat(ali) urb(is) p(rimum) cir(censes) con(stituti)); ja, nach ihr wird in Bovillae ein Ereignis in der Municipalverwaltung bestimmt (CIL XIV 2410, [622] aber auch die Consuln sind hier genannt), und auf dem Grabsteine eines in Ostia bestatteten calculator wird gesagt: excessit anno urbis conditae DCCCXCVII (Eph. ep. VII 1192 = CIL XIV 497). Wenn aber Cato Amerias Gründungsdatum (Plin. n. h. III 114) um 954 Jahre ante Persei bellum setzt oder (bei Velleius I 7, 2) erklärt stetisse Capuam, antequam a Romanis caperetur, annis circiter ducentis sexaginta, so darf freilich daraus noch lange nicht auf das Vorhandensein entsprechender Stadtaeren geschlossen werden.

XVI. Das Gründungsjahr Roms ist verschieden berechnet worden, da die Zahl der Eponymencollegien weder gleichmässig überliefert war noch ausserdem (wegen der Synchronismen der griechischen Geschichte und der Sonnenfinsternisse, sowie auch, weil durch die Fasti und durch die annalistische Tradition wiederholte Verschiebungen des Amtsantrittstages und Interregnen ausdrücklich bezeugt waren) einer gleichen Zahl von Kalenderjahren entsprechen konnte; dazu kam auch, dass über die Dauer der königlichen Regierungen die Berichte auseinandergingen; so wurde z. B. die Gründung der Stadt vom Annalisten Piso auf 759/8 v. Chr. bestimmt, von Cincius Alimentus auf Ol. 12, 4 = 729/8 v. Chr., von Fabius Pictor auf Ol. 8, 1 = 748/7 v. Chr., von Polybius auf Ol. 7, 2 = 751/0 v. Chr., von Atticus, Cicero und Varro auf Ol. 6, 3 = 754/3 v. Chr. Vgl. die Übersicht bei Ideler II 145ff. Holzapfel Chronologie S. 164–249. Fischer Röm. Zeittafeln S. 4ff. Andere Schriftsteller brachten sie bei hauptsächlicher Benutzung der mythologischen Synchronismen in Verbindung mit den durch den Fall Troias zur Auswanderung genötigten Helden (Dionys. Halic. ant. I 72f. Festus p. 266. 269. Sallust Cat. 6); unter ihnen näherte sich Timaeus, der die Gründung von Karthago und Rom 38 Jahre vor dem Beginne der Olympiadenrechnung (814 v. Chr.) ansetzte, am nächsten der auf den offiziellen Jahrlisten Roms basierenden Zählung.

Eigentliche A., deren Epoche die Stadtgründung ist, hat Rom kaum mehr als zwei gehabt, die varronische und die capitolinische. Diese sind (vgl. Absatz XV), wenngleich in sehr beschränktem Umfange, zur Datierung im strengen Sinne des Wortes auch ausserhalb der gelehrten Litteratur verwendet worden. Von den abweichenden älteren annalistischen Jahrzählungen, für deren Ausgestaltung die Behandlung der Decemviraljahre, der Dictatorenjahre varr. 421. 430. 445. 453 und der Anarchiejahre varr. 379–383 hauptsächlich massgebend war, haben uns Livius und seine Zeitgenossen wiederholt Spuren erhalten; vgl. die Handbücher der römischen Chronologie.

Seit der Mitte des 1. Jhdts. v. Chr. hat sich die sogenannte varronische Jahrzählung, deren auch wir uns heutzutage zu bedienen pflegen, eingebürgert. Die Hauptstelle darüber ist bei Censorinus (de die nat. 21, 4ff.): de tertio autem tempore (nämlich tertium a prima Olympiade ad nos) fuit aliqua dissensio in sex septemve tantummodo annis versata; sed hoc quoque caliginis Varro discussit et nunc diversarum civitatium conferens tempora, nunc defectus eorumque intervalla retro dinumerans eruit verum lucemque [623] ostendit, per quam numerus certus non annorum modo sed et dierum perspici posset. secundum quam rationem hic annus, cuius velut index et titulus est Pii et Pontiani consulatus (d. i. 238 n. Chr.) = das 1014. Jahr der Olympiadenzählung = Jahr 283 seit der Kalenderreform, vom 1. Januar 45 v. Chr. gerechnet = a Roma autem condita nongentesimus nonagesimus primus, et quidem ex Parilibus, unde urbis anni numerantur; also ist die Epoche der varronischen Gründungsaera der 21. April 753 v. Chr. Aus Plutarch (Rom. 12) geht hervor, dass Varro sich bei dieser Berechnung der Hülfe eines Astrologen L. Tarutius Firmanus (Plin. n. h. Quellenverzeichnis zu XVIII: ex L. Tarutio, qui Graece de astris scripsit) bediente, der die Conception des Romulus auf 3h des 23. Choiak Ol. 2,1 = 772/1 v. Chr. ansetzte, seine Geburt auf den Morgen des 21. Thoth Ol. 2, 2 = 771/0 v. Chr., die Stadtgründung auf den 9. Pharmuthi, da die Sonne im Zeichen des Stieres, der Mond in dem der Wage stand, und Romulus das 18. Lebensjahr erreicht hatte (Solinus I 18; vgl. Lydus de mens. I 14), das auch sonst (Dionys. Hal. ant. I 79) für das Alter des Romulus bei der Stadtgründung angegeben wurde. Man hat daran gezweifelt, ob diese ägyptischen Daten nach dem ägyptischen Wandeljahr oder dem festen zu rechnen seien; der 23. Choiak wäre demnach als 24. Juni (im Wandeljahr) oder 19. December (im festen Jahr), der 21. Thoth als 24. März oder 18. September, der 9. Pharmuthi als 3. October oder als 3. April zu messen. Aber abgesehen davon, dass ein festes ägyptisches Jahr mit dem 29. (30.) August als Neujahrstag erst angeblich durch einen Senatsbeschluss vom J. 30 v. Chr. (Dio LI 19, 6. Mommsen Chronologie² 265, 16; s. oben S. 617) geschaffen wurde – über ältere ägyptische Jahre mit festem Anfang Matzat Röm. Chronologie I 349, 2 –, und dass am 3. October 753 v. Chr. die Sonne nicht im Zeichen des Stieres (17. April bis 18. Mai), sondern in der Wage stand, also der 9. Pharmuthi bei Tarutius auch nicht diesem Tage entsprechen kann, ist zu beachten, dass Cicero (de div. II 47) und Solinus (I 18) ausdrücklich nach Tarutius das Gründungsdatum auf die Palilien, bezw. auf XI Kal. Maias verlegen. Also war der 9. Pharmuthi mit dem in der Überlieferung von Tarutius vorgefundenen 21. April geglichen, und die von dem Datum des iulianischen Kalenders so verschiedene Lage dieses Tages ist aus den Unebenheiten des römischen Kalenderwesens der caesarischen Zeit zu erklären; rechnungsmässig aber die Gleichung des Tarutius zu verfolgen und zu beurteilen, ist bisher nicht gelungen.

Dass übrigens das Buch Varros de gente populi Romani, aus dem Arnobius (adv. nat. V 8) Grundzüge der varronischen Chronologie mitteilt, erst 43 v. Chr. abgefasst worden ist und Cicero in dem 46 abgefassten Brutus sich einmal (ausnahmsweise) derselben Jahrzählung (72: das Jahr der Consuln C. Clodius, M. Tuditanus, 240 v. Chr., setzt er dem Stadtjahr 514 gleich, ut hic ait, quem nos sequimur, also 514 + 239 = 753) unter ausdrücklicher Berufung auf Atticus bedient (74), und überdies Solinus I 27 (nach unbekannter Quelle) das Gründungsdatum Ol. 6, 3, also die varronische Epoche, Pomponio Attico et M. Tullio [624] zuschreibt, hat die Annahme hervorgerufen, dass die varronische A. eigentlich die des Atticus, des gelehrten Verfassers des annalis (geschrieben zwischen 54 und 46 v. Chr.), sei, aber durch Varros astronomische und historische Bemerkungen, sowie durch die astrologischen Berechnungen des Tarutius sicherere Fundierung und erhöhtes Ansehen gewonnen habe.

Die capitolinische A. liegt den Fasten zu Grunde, die an der 36 v. Chr. durch Domitius Calvinus neu aufgebauten Regia nicht lange nach dieser Restauration eingegraben worden sind (Hülsen Die Abfassungszeit der cap. Fasten, Hermes XXIV 185ff.), und deren kostbare Bruchstücke heute die Sammlung des Palazzo dei Conservatori auf dem Capitol schmücken. Sie unterscheidet sich, so viel wir sehen, von der varronischen vielleicht lediglich dadurch, dass ihre Jahre um eines hinter der varronischen zurückstehen. Sie zählt statt varronischer 244 Königsjahre nur 243 und setzt das erste Jahr der Republik varronisch 245 = 244 capitolinisch. Der Grund davon ist durch die verschiedenen neueren Hypothesen ebensowenig aufgeklärt, wie die Frage, in welchem inneren Verhältnis die capitolinische A. zur varronischen und zu der älteren officiellen, vielleicht gleichfalls durch Tafeln an der alten Regia publicierten Aerentafel stand.

Die varronische und die capitolinische A. stehen bei den Schriftstellern der Kaiserzeit neben einander in Gebrauch (z. B. Tacitus nennt hist. I 1 varr. 821 J. 820, Germ. 37 varr. 641 J. 640, also nach capitolinischer A.; hingegen ann. XI 11 varr. 800 J. 800), doch überwiegt die varronische A.; s. die Stellen bei Holzapfel Röm. Chronologie S. 181f. Geradezu monströs ist es aber, dass bei der Fortführung einer und der nämlichen Priestertafel die A. wechseln; CIL XIV 2393 Z. 3 ist das J. 180 n. Chr. = [p. R. c] an. DCCCCXXXII, Z. 7 das J. 200 n. Chr. = [p. R. c] an. DCCCCLIII; CIL VI 1984 sind die Jahre 51. 68. 71. 153. 210. 217. 219 nach varronischer, die Jahre 92. 115. 161. 197. 202 nach capitolinischer Zählung bezeichnet; ähnlich 2003. Daran zu denken, dass hier das Stadtjahr, dessen Epoche der 21. April ist, das Kalender- und Consulnjahr mit seinem Anfange schneide, und dass deshalb ein und dasselbe iulianische Jahr mit zwei aufeinanderfolgenden Stadtjahren nach capitolinischer Zählung sich decke, wird unmöglich durch VI 2001, wo 14. Juli 218 n. Chr. = [a. p. R. c. DCCCCLX]X, 10. Juli 221 n. Chr. = a. p. R. c. DCCCCLXXIII, aber 25. März 235 n. Chr. = [a. p. R. c. DCCCCLXX]XVIII, und 2004, wo 12. December 198 n. Chr. = a. p. R. c. DCCCCL und 10. April 200 n. Chr. = a. p. R. c. DCCCCLII. Diese Fälle sind auch zu zahlreich, um die Möglichkeit wahrscheinlich zu machen, dass Versehen der Steinmetzen unterlaufen seien, wie dies gelegentlich geschehen sein mag (CIL XIV 2394 steht für 184 n. Chr. = DCCCCXXXVI capitolinisch oder DCCCCXXXVII varronisch vielmehr DCCCCXXXII.. ). Dass die Epoche des Stadtjahres auch thatsächlich den Zählungsanfang bedeute, wie sich von selbst versteht, sagt wohl Censorinus (de die nat. 21, 6); aber es hat den Anschein, als ob in praxi die Epoche mit der des Kalenderjahres, in das [625] sie fiel, zusammengeworfen worden sei. Das Reductionsverfahren von Jahren varronischer Rechnung in unsere Zählweise entwickelt Ideler II 154 mit gewohnter Klarheit folgendermassen: „a. u. c. 753 ist das erste Jahr vor und 754 das erste Jahr nach Christus. Um also ein Jahr der Stadt, dessen Zahl nicht 753 übersteigt, in das Jahr v. Chr. zu verwandeln oder umgekehrt, muss man die gegebene Zahl von 754 abziehen, wo dann der Rest das Jahr v. Chr. oder der Stadt giebt. Z. B. Karthago und Korinth wurden zerstört a. u. c. 608, d. i. 754–608 = 146 v. Chr. Will man Jahre der Stadt, die grösser als 753 sind, mit Jahren n. Chr. oder umgekehrt vergleichen, so muss man von den Jahren der Stadt 753 abziehen und zu den Jahren n. Chr. 753 addieren, wo man dann im ersten Fall Jahre n. Chr. und im letzten Jahre der Stadt erhält.“

Litteratur: Vgl. hauptsächlich die Handbücher der Chronologie Ideler II 145ff. Mommsen Berlin 1858. 2. Aufl. 1859. Matzat I Berlin 1883. Holzapfel Leipzig 1885. Soltau Freiburg i. B. 1890. Unger Die röm. Stadtaera, München 1879 und Abriss der Chronologie in Iw. v. Müllers Handbuch, Nördlingen I 1886. I² 1892; besonders bei Soltau und Unger sind die ältere Litteratur und die neueren Aufsätze über die controversen Fragen angeführt. Dazu noch Trieber Die Aera des Cato, Hermes XXVII 342ff.

XVII. Ihrer Genesis nach hängen die Freiheitsaeren der Römer insoweit mit der Stadtgründungsaera zusammen, als auch sie aus der Summierung der eponymen Jahrescollegien hervorgingen; nur dass diese auch noch die Königszeit mit in Rechnung zogen und einen einheitlichen Namen führten, jene aber nach der Vertreibung der Könige oder einzelnen die Constituierung des neuen Freistaates bezeichnenden Ereignissen benannt wurden. Es ist begreiflich, dass ihr Alter höher ist als das der Stadtaeren, da sie durch einfachere Rechnung zu ermitteln waren und eine Veranlassung, nach einem wichtigen Vorgange der nächsten Vergangenheit zu datieren, sich ungezwungener und leichter einstellt, als nach einem um mehrere Jahrhunderte zurückliegenden Factum. In einzelnen Fällen sind solche Jahrzählungen angeblich praktisch zur Datierung verwendet worden; A. im eigentlichen Sinne sind sie aber durchaus nicht geworden, schon ihre Zahl stand dem im Wege.

Die älteste derart überlieferte Datierung bringt angeblich Dionys. Halic. ant. I 74 aus den Tabulae censoriae vom Census varr. 362 = 392 v. Chr. (Matzat Chronologie I 245, 1): ἐν οἷς εὑρίσκω δευτέρῳ πρότερον ἔτει τῆς ἁλώσεως τίμησιν ὑπὸ τοῦ Ῥωμαίων δήμον γενομένην, ᾗ παραγέγραπται καϑάπερ καὶ ταῖς ἄλλαις χρόνος οὗτος · ὑπατεύοντος Λευκίου Οὐαλερίου Ποτίτου καὶ Τίτου Μαλλίου Καπιτωλίνου μετὰ τὴν ἐκβολὴν τῶν βασιλέων ἑνὸς δέοντι εἰκοστῷ καὶ ἑκαστοστῷ ἔτει; aber es ist, wie Holzapfel Chronol. 47,1 richtig bemerkt, nicht ausgeschlossen, dass die von Dionys gegebenen Daten nicht gleichzeitigen, sondern später veranstalteten Aufzeichnungen entnommen worden sind. Auch sonst wird gelegentlich von dieser Epoche ab gerechnet, aber fast durchaus bei naheliegenden Facten: Dionys. Hal. ant. VII 1; Ol. 72, [626] 2 = ἄρχοντος Ἀϑήνησιν Ὑβριλίδου, ἑπτακαίδεκα διελϑόντων ἐτῶν μετὰ τὴν ἐκβολὴν τῶν βασιλέων. Varro de r. r. I 2, 9 post reges exactos annis CCCXLV. Cicero Brutus 62 anno X post reges exactos. Cicero pro Corn. bei Ascon. p. 67 anno XVI post reges exactos. Tacitus ann. XI 22 LXIII anno post Tarquinios exactos.

XVIII. Auf dieselbe Zeit führt die Rechnung nach der capitolinischen Tempelweihe, welcher der für die äussere Geschichte der römischen Chronologie bedeutsame curulische Aedil Cn. Flavius auf der Weihinschrift des Tempels der Concordia folgte; Plin. n. h. XXXIII 19 incidit in tabella aerea factam eam aedem CCIIII annis post Capitolinam dedicatam; ita, fügt Plinius hinzu, CCCCXXXXVIIII a condita urbe gestum est. Die Dedication des capitolinischen Tempels erfolgte der annalistischen Tradition nach anno post reges exactos, Liv. VII 3, 8 (vgl. Fischer Zeittafeln zum J. 245 = 509). S. Soltau Röm. Chronologie S. 279 mit den Litteraturangaben; anders Mommsen Röm. Chronologie² 199: ‚Selbst in der conventionellen Geschichte sind die Spuren davon bemerkbar, dass die römische Jahrzählung einmal blos von dieser Dedication und keineswegs von der Vertreibung der Könige und der Gründung des Freistaates ausgegangen sei‘. In weiterer Consequenz – ist doch die Stadtaera aus der republicanischen Zählung hervorgegangen – meint er S. 201: ,Es ist eine bedeutsame Spur des sacralen Charakters der Stadtgründungsaera, dass die einzigen [s. übrigens o. S. 624] römischen Denkmäler, auf denen sie solenn ist, die Verzeichnisse der Priesterschaften sind‘.

Datierungen vollends, wie Liv. III 30, 7 XXXVI anno a primis tribuni plebis decem creati sunt oder die dritte in der Verbindung VII 18, 1 CCCC anno quam urbs Romana condita erat, XXXV quam a Gallis reciperata, ablato post XI annum a plebe consulatu patricii consules ambo ex interregno magistratum iniere, sind so eigens blos für den Zusammenhang geschaffen, in welchem sie uns entgegentreten, dass sie als Nachweise sonst verschollener A. nicht angesehen werden sollten.

Dass der Galliereinfall den Römern lange als Markstein der Erinnerung galt, ist ganz begreiflich. Eine A. ist aber nicht darauf aufgebaut worden; die Datierungen nach der Einnahme Roms (Liv. VII 18, 1. Eutrop. II 1. Vell. I 14. Fabius Pictor bei Gell. V 4 u. a.) sind nur gelehrte Rechenexempel so gut wie gewisse Rückwärtsdatierungen, z. B. Plin. n. h. VII 213.

XIX. Rechnungen nach cyclischen Festen und Spielen. Die periodisch wiederkehrenden Feste und Spiele bildeten das hauptsächlichste Verbindungsglied zwischen den Hellenen der verschiedenen Cantone. Sowie sie für die Entwicklung ihrer nationalen Idee und für die Assimilierung ihrer politischen Anschauungen und ihrer commerciellen Einrichtungen eine hochragende Bedeutung beanspruchen dürfen, so kommt ihnen auch für die Entwicklung der Aeren ein gewisses Verdienst zu. Da das Mondjahr in den verschiedenen Gemeinwesen Griechenlands zu verschiedenen Zeiten begann und sehr verschieden mit dem Sonnenjahr in Übereinstimmung gebracht wurde, die Zersplitterung der Kalendarien [627] also eine sehr grosse war, mussten die cyclischen Nationalfeste als Zählpunkte sehr geeignet erscheinen; weniger freilich wurde von ihnen im bürgerlichen und öffentlichen Verkehr, als in der gelehrten Litteratur Gebrauch gemacht.

Schon seit 776, in welches Jahr der Sieg gesetzt wurde, den Koroibos aus Elis im Wettlauf davontrug, sollen in Olympia die Namen der Sieger öffentlich aufgezeichnet worden sein. Diese Listen (τὰ Ἠλείων ἐς τοὺς Ὀλυμπιονίκας γράμματα nennt sie Pausanias, z. B. III 21, 1. V 21, 5. VI 2, 1. 13, 6, κατάλογος τῶν ὀλυμπιάδων VI 22, 2) waren nach vierjährigen Zwischenräumen geordnet und erschienen, empfohlen durch die Art ihrer zeitgenössischen Fortführung, schon den Historikern des 4. Jhdts. v. Chr. als ein wertvoller und zuverlässiger chronologischer Behelf, der in verhältnismässig hohe Zeit hinaufreichte, und als ein bequemes Reductionsmittel der verschiedenen Landeskalender, die sie in ihren Quellen verwendet fanden. Über achtjährige Befristung der olympischen Spiele in älterer Zeit (?) s. A. Mommsen Zeit der Olympien 10. Neben der historischen Olympiadenzählung eine in mythische Zeiten hinaufreichende Zählung (Epoche 1580 v. Chr.) auf dem Bronze-Discus Arch. Ztg. XXXVIII 63 nr. 356, s. Mommsen 30f.

Die erste buchmässige Ausgabe der Ὀλυμπιονικῶν ἀναγραφή) hat unseres Wissens der Sophist Hippias aus Elis besorgt, dem Plutarch (Numa 1) mit seinem Urteil ἀπ’ οὐδενὸς ὁρμώμενος ἀναγκαίου πρὸς πίστιν wahrscheinlich Unrecht thut. Zeitlich folgten u. a. Aristoteles mit seinen Ὀλυμπιονῖκαι (Diog. Laert. V 26), Philochoros (Ὀλυμπιάδας ἐν βιβλίοις β Suidas), Eratosthenes (Athen. IV 154 A), Phlegon von Tralles (Suidas: ἔγραψεν Ὀλυμπιάδας ἐν βιβλίοις ις Phot. bibl. cod. 97 p. 83 b Ὀλυμπιονικῶν καὶ χρονικῶν συναγωγή; Reste und Zeugnisse bei Keller rerum nat. scr. Graeci minores, Leipzig 1877, I 94ff. Müller FHG III 602. Schäfer Quellenkunde der griech. und röm. Geschichte II 142f.) und Sex. Iulius Africanus, aus dessen πεντάβιβλος χρονολογική Eusebius, der Bischof von Caesarea, das Verzeichnis der Sieger im Stadion, Ringen und Pankration (Chron. I 193–220 Schoene) genommen hat; vgl. den hauptsächlich auf diesen Resten des Siegerkataloges beruhenden Reconstructionsversuch Scaligers im thesaurus temporum 313ff. Scheibel Scaligeri Ὀλυμπιάδων ἀναγραφή, Berlin 1854; ferner Iulii Africani Ὀλυμπιάδων ἀναγραφή) rec. Rutgers, Leyden 1862. G. Gilbert de anagraphis Ol. commentatio, Gotha 1875. Gelzer Iul. Africanus und die byz. Chronographie, Leipzig I 1880. II 1885. Über die Discrepanzen dieser und der von Pausanias (Hirt de fontibus Pausaniae in Eliacis, Greifswald 1878) verwendeten Listen von den im γυμναστικός des Philostratus benutzten s. Guttmann de Olympionicis apud Minae Philostratum, Breslau 1865. Vgl. unten den Artikel Ὀλυμπιονῖκαι.

In der Geschichtserzählung ordnete vielleicht schon Ephoros die Daten nach Olympiaden, s. Unger Philol. XL 49ff.; sicher aber Timaios 6 ὁ τὰς συγκρίσεις ποιούμενος ἀνέκαϑεν τῶν ἐφόρων πρὸς τοὺς βασιλεῖς τοὺς ἐν Λακεδαίμονι καὶ τοὺς ἄρχοντας τοὺς Άϑήνησι καὶ τὰς ἱερείας τὰς ἐν Ἄργει παραβάλλων πρὸς τοὺς Ὀλυμπιονίκας καὶ τὰς ἁμαρτίας [628] τῶν πόλεων περὶ τὰς ἀναγραφὰς τὰς τούτων ἐξελέγχων Polyb. XII 11, 1. Das Ansehen der aristotelischen und der eratosthenischen, sowie der apollodoreischen Chronographie hat die Olympiadenrechnung in der hellenistischen Geschichtschreibung ganz eingebürgert. Als erste Olympiade wurde nach dem Zeugnisse des Aristodemos und des Polybios (bei Eusebios chron. I p. 194) diejenige angesehen, in der die Siegeraufzeichnung begann: τῇ δὲ εἰκοστῇ ὀγδόῃ nämlich Ὀλυμπιάδι, τὸ στάδιον νικῶν Κόροιβος Ἠλεῖος ἀνεγράφη πρῶτος, καὶ ἡ Ὀλυμπιὰς αὓτη πρώτη ἐτάχϑη, ἀφ’ ἧς Ἕλληνες ἀριϑμοῦσι τοὺς χρόνους, also von der Festfeier im J. 776 v. Chr. (vgl. z. B. das Fragment der eratosthenischen Chronologie bei Clemens Alex. strom. I 21 § 138 Pott. Censor. de die nat. 21, 6; s. A. Mommsen Chronologie S. 344ff. Ideler I 373ff.). Die Spiele fielen in den wie es scheint pisatischen μεὺς Ὀλυνπικός (Collitz Dialectinschriften I 1151. 1155, vgl. Mommsen Olympien 36), u. zw. der durch vier teilbaren Jahrzahlen v. Chr. und der um 1 höheren Jahrzahlen n. Chr.; sie wiederholten sich nach 49 oder 50 Monaten (Schol. Pind. Ol. III 35) abwechselnd im Apollonios, dem wahrscheinlich 8. Monate des eleischen Jahres, oder im Parthenios, dem folgenden Monate (γίνεται δὲ ὁ ἀγὼν ποτὲ μὲν διὰ τεσσαράκοντα ἐννέα μηνῶν, ποτὲ δὲ διὰ πεντήκοντα, ὃϑεν καὶ Παρϑενίῳ ἢ Ἀπολλωνίῳ, παρ’ Ἀἰγυπτίοις Θὼϑ ἢ Μεσωρὶ ἐπιτελεῖται Schol. Pind. a. O. nach dem cod. Vratisl. [die anderen Hss. bieten ὃϑεν) und erwähnen die homologen ägyptischen Monate nicht] und ὃϑεν καὶ ποτὲ μὲν Ἀπολλωνίῳ μηνί, ποτὲ δὲ τῲ Παρϑενίῳ und erwähnen die homologen ägyptischen Monate nicht] und τὰ μὲν ἀρχομένης τῆς ὀπώρας τὰ δὲ ὑπ’ αὐτὸν τὸν ἀρκτοῦρον ebenda III 33 nach Mommsens trefflicher Emendation; s. Nissen Rh. Mus. XL 1885, 349ff. Unger Olympienmonat, Philol. XXXIII 1874, 227ff. A. Mommsen Über die Zeit der Olympien, Leipzig 1891. Unger in Müllers Handb. I² 773f.), also hauptsächlich im August; die Summe der einander folgenden 49 und 50 Monate ist den 99 Monaten des achtjährigen Schaltkreises gleich, auf dem die griechischen und der alte römische Kalender fussen. Das Übergewicht, das Athen innerhalb der griechischen Litteratur sich erworben hatte und das die parische Marmorchronik in ihrer Art illustriert, indem mit Ausnahme der Einleitung alle Daten nicht auf parische, sondern auf attische Archonten bezogen werden, hat dazu geführt, dass die Zählung nach attischen Archonten allgemein das Gerüst für die Chronologie der Erzählung bildete, wie später die Consulnjahre für die römischen Historiker auch der Kaiserzeit; es hat in weiterer Consequenz dazu geführt, dass der Olympiadenanfang, da die Spiele weder mit dem elischen noch z. B. mit dem attischen, lakonischen oder makedonischen Neujahr zusammenfielen, von den Historikern mit dem attischen Neujahr zusammengelegt wurde und das attische Archontenjahr als Vierteil der Olympiade betrachtet wurde. Die byzantinischen Schriftsteller übertragen das zu ihrer Zeit übliche Neujahr (1. September) auf die Olympiadenrechnung, lassen also die 1. Olympiade vom 1. Sept. 776 v. Chr. an laufen. Das Nähere s. bei Chronographie und Olympiaden.

Für die Umrechnung von Olympiadenjahren [629] in Daten vorchristlicher Zeitrechnung addiert man das Product aus 4 und der um 1 verminderten Zahl der laufenden Olympiaden zu der die Stellung des betreffenden Jahres in seiner Olympiade bezeichnenden Zahl 1, 2, 3 oder 4 und subtrahiert diese Summe von 777. Ist aber diese Summe grösser als 776, fällt das Datum also in ein Jahr n. Chr., so vermindert man sie um 776. Eine ‚einfachere‘ Regel bei Unger in Müllers Handbbuch I² 775, 1. So fällt Ol. 100, 3, da 99 (100-1) × 4 + 3 = 399 und 777–399 = 378, zusammen mit 1. Hekatombaion 378 bis letzten Skirophorion 377 v. Chr., und Ol. 200, 3, da 199 (200–1) × 4 + 3 = 799 und 799–776 = 23, zusammen mit 1. Hekatombaion 23 bis letzten Skirophorion 24 n. Chr. Die letzte Feier der Olympien fiel 393 n. Chr. (im selben Jahr ihr Verbot durch Kaiser Theodosius), seither wurde die Olympiadenzählung ganz durch den Indictionencyclus verdrängt, s. Kedrenos I 573.

Übrigens begegnet die Olympiadenzählung ausserhalb der gelehrten Litteratur nur selten, kaum anders als in Beziehung auf die olympischen Feste selbst, daher auf den Anathemata und den Ehreninschriften der Olympioniken, z. B. (Kaibel IGI 747 νικήσανταaτὴν σκ Ὀλ[υμπιάδα καὶ] τὴν σκα Ὀλυμπιάδα ἀνδρῶν παγκράτιον 1102 Ὀλύμπια τὰ ἐν Πείσῃ σμ Ὀλυμπιάδι. CIG 2682. 3230.

XX. Auch die Sieger in anderen als den olympischen Spielen wurden frühzeitig aufgezeichnet und die Siegerlisten später buchmässig veröffentlicht und für die geschichtliche Chronologie verwendet; so die Πυϑιονῖκαι von Aristoteles, die Καρνεονῖκαι von Hellanikos. Aber wie diese Spiele den olympischen an Alter und Ansehen nachstanden, so auch in der Bedeutung für die Jahrzählung. Hingegen findet im 1. und 2. Jhdt. n. Chr. die Olympiadenzahlung Pendants in einigen nach ihrem Muster eingerichteten Agonen, so bei den 2 v. Chr. in Neapel eingerichteten isolympischen Spielen (Dio LV 10, 9. LVI 29, 2. Strab. V 246. Suet. Aug. 98. Vell. II 123. Mommsen CIL X p. 171) IGI 748 νικήσαντι Ἱταλικὰ Ῥωμαῖα Σεβαστὰ ἰσολύμπια τῆς μγ Ἱταλίδος = 170 n. Chr., oder bei dem 86 n. Chr. in Rom eingerichteten capitolinischen Agon (Censor. de die nat. 18, 15) IGI 747 [ἐν τῇ] Ῥώμῃ τὰ μεγάλα Καπετώλεια τὴν τρίτη[ν Ὀλυμπιάδα] ἀγενείων καὶ τὴν πέμπτην ἀνδρῶν... καὶ τὴν ἕκτην und CIL IX 2860 Romae certamine sacro Iovis Capitolini lustro sexto claritate ingenii coronatus est inter poetas Latinos omnibus sententiis iudicum = 106 n. Chr., bei den olympischen Spielen in Athen, die an die Dedication des Olympieions in Athen durch Hadrian anknüpften (Dürr Die Reisen des Kaisers Hadrian, Wien 1881, S. 44, 202) CIA III 483 ἐν τῇ πρώτῃ Ὀλυμπιάδι, vgl. die spartanische Inschrift CIG 1345 ἀγ[ω]νοϑέτην τῆς δευτέρας Ὀλυμπιάδος, bei den Olympien in Alexandreia IGI 1102 ἐν τῇ πατρίδι Ἀλεξανδρείᾳ καὶ νικήσας Ὀλύμπια πανκράτιον Ὀλυμπιάδι ἕκτῃ = 196 n. Chr.? (vgl.(Kaibels Bem. dazu), in Cyzicus CIG 3674 πενταετηρίδι ζ, 3675 νεικήσας ἀνδρῶν πανκράτιον Ἀδριάνεια Ὀλύμπια κοινὸν Ἀσίας τῇ ἑνδεκάτῃ Ὀλυμπιάδι. Ferner bei den aktischen Spielen, die von Augustus zum Andenken an den [630] Seesieg vom 2. September 31 v. Chr. und in Anlehnung an die älteren Festspiele im Tempelgebiete des Apollon Aktios (Bundestempel des κοινὸν τῶν Ἀκαρνάνων) gestiftet und penteterisch (Strab. VII 325. Suet. Aug. 18. Dio LI 1, 2) eingerichtet worden waren: Joseph. Bell. Jud. I 20, 4 datiert die Belehnung des Herodes mit der Trachonitis, Batanaea und Auranitis μετὰ τὴν πρώτην Ἀκτιάδα und eine einst in Jannina von Cyriacus von Ancona gelesene Inschrift Bull. hell. I 89 feiert einen ἱερέα Σεβαστῶν καὶ ἀγωνοϑέτην μεγάλων Ἀκτίων Καισαρήων, Ἀκτι[ά]δος ξη; dass letztere Aktias, da 67 x 5 = 335, auf das J. 336–32 = 304 n. Chr. fiel, die erste Aktias also 32–28 v. Chr., hat der Herausgeber vielleicht richtig angenommen; doch lässt sich wohl nicht ausmachen, ob gerade die Ἄκτιά ἐν Νικοπόλει gemeint sind oder sonst eines der aktischen Spiele, wie sie in verschiedenen Städten des Orients entstanden, vor allem in Tyros und Alexandreia (s. Aktia). Ebenso bei den Panathenaeen: in den Ephebenlisten CIA III 1194 ἐπὶ ἄρχοντος Κασιανοῦ ἱεροκήρυκος [Στει]ριέως Παναϑη[ναίδι] κϑ, 1202 Παναϑη[ναίδι] λε... [ἐ]πὶ ἄρχοντος Λ. Φλα(ουίου) Φιλοστρά[τ]ου Στειριέως, vgl. Le Bas III 1620 b ἑβδόμῃ Παναϑηναίδι Παναϑήναια ἀνδρῶν παγκράτιον [νικήσανϑα]; Dittenberger hat in den commentationes in honorem Mommseni S. 242ff. (,die attische Panathenaidenaera‘), wo auch die ältere Litteratur verzeichnet ist, gezeigt, dass die attischen Jahre 118/9 n. Chr., 122/3, 126/7 als Epochen denkbar sind, und dass unter diesen die letzte die wahrscheinlichste ist, weil sie in innige Verbindung mit der Wiederbelebung des alten Festes durch die Agonothesie des Herodes Atticus und sein Versprechen, ein panathenaisches Stadion zu bauen (Philostr. vitae soph. II 1, 5), gebracht werden kann. Vgl. auch Dürr Reisen des Kaisers Hadrian, Wien 1881, S. 47. Aber gar nicht mitzählen dürfen Fälle wie die Inschrift aus dem syrischen Laodicea CIG 4472 vom J. 215/6 n. Chr., wo in der Erwähnung eines Sieges Πυϑιάδι πρώτῃ ἀχϑείσῃ Οἰκουμενικὸν Ἀντωνεινιανὸν ἀνδρῶν πυγμήν ebensowenig ein Aerenansatz herausgelesen werden kann wie aus den Worten τῇ πρὸ τριῶν Καλανδῶν Ἱανουαρίων τῆς πενταετηρίδος Μεσσάλᾳ καὶ Σαβ[ε]ίνῳ ὑπάτοις; oder von Ephesus CIG 2999, wo aus dem corrupt überlieferten Texte ein schwacher Beweis für den directen Anschluss der ephesischen an die elischen Olympien auch in der Zählung herausgelesen worden ist. Über Zählung von regelmässig wiederkehrenden Nationalspielen (?) auf Münzen von Magydos in Pamphylien (die früheste Zahl ιε-Traian, späteste μα-Gallienus) vgl. Waddington Rev. num. 1853, 30. Imhoof-Blumer Abh. der bayr. Akad. d. W. 1890. 680.

XXI. Wie das Wort Ὀλυμπιάς zunächst die Festfeier in Olympia bezeichnete und dann a potiori auf den vierjährigen Zwischenraum zwischen zwei Festfeiern daselbst übertragen wurde, so wurde auch lustrum, der Name des Schlussaktes des römischen Census auf die Intervalle zwischen zwei derartigen ,Sühnungen‘ übertragen; beide, Ὀλυμπιάς und lustrum, wurden fortdauernd gezählt (in den capitolinischen Fasten VIII, XVI, XX u. s. f.; Liv. III 24, 10 decimum, X 47, 2 [631] undecicesimum). Wären diese Intervalle gleichartig geblieben – sie haben allem Anscheine nach sich ursprünglich an den vierjährigen servianischen Schaltcyclus angelehnt –, so wären wahrscheinlich die lustra in ähnlicher Weise wie die olympischen Spiele die Grundlage einer Aerenzählung geworden. Thatsächlich hat die Loslösung des lustrum von seiner zeitlichen Basis die Ausbildung einer römischen Lustralaera verhindert; das Bewusstsein aber von der ursprünglichen Bedeutung des lustrum für die Chronologie und die Jahrzählung ist nicht geschwunden, wie die trefflichen Worte des Censorinus de die nat. 18, 13ff. zeigen: idem tempus anni magni (nämlich quaternum annorum circuitus, wie die Olympiaden) Romanis fuit, quod lustrum appellabant, ita quidem a Servio Tullio institutum, ut quinto quoque anno censu civium habito lustrum conderetur, sed non ita a posteris servatum. nam cum inter primum a Servio rege conditum lustrum et id quod ab imperatore Vespasiano V et T. Caesare III cons. (= 74 n. Chr.) factum est, anni interfuerunt paulo minus DCL, lustra tamen per ea tempora non plura quam LXXII (Borghesi Oeuvres IV 78ff. Mommsen Röm. Chronologie² 169, 330; überliefert LXXV) sunt facta et postea plane fieri desierunt. rursus tamen idem annus magnus per Capitolinos agonas (s. Zählung nach diesen oben S. 629) coeptus est diligentius servari, quorum agonum primus a Domitiano institutus fuit duodecimo eius et Servi Corneli Dolabellae consulatu (= 86 n. Chr.). itaque hoc nunc anno (238 n. Chr.) qui celebratus est agon, undequadragensimus numeratur. Mommsen Röm. Chronologie² 162ff.; vgl. Clinton fasti Hellenici 448ff.

Aus der Verbindung der späterhin allgemein üblichen Auffassung des lustrum als eines festen, fünfjährigen Zeitraumes mit der Anlehnung der Vereinsorganisation an die Formen der Municipalverwaltung, also auch der Staatsverfassung, erklärt es sich, dass wir in einigen Vereinen Zählungen nach lustra benutzt sehen. In einem Falle (CIL VI 10299) ist gerade so viel von den Fasten, vielleicht des collegium fabrum tignuariorum, erhalten, dass kein Zweifel über die Dauer des dortigen lustrum möglich ist: es werden daselbst im lustrum XXIIX die Consulnpaare der J. 129–133 n. Chr. und hierauf die quinq(uennales) des Vereines aufgezählt; hierauf folgt noch die Überschrift des [lust]r. XX[IX] oder XX[X?]. Übrigens genügte auch vor dem Fundjahre (1870) dieser Inschrift die Thatsache des Bestandes von Quinquennalen innerhalb der lustra für die Beurteilung der Dauer derselben. Erwähnt werden von dem genannten Vereine die lustra XIIX CIL VI 9034 (mit einem Claudius Augusti libertus), XXIII 996 (Widmung an die Sabina Augusta), XXIV 321, XXVII 148 [= CIL XIV 5]. 9406, XXIIX (= 129–133 n. Chr.) 10299, XLIII 9415b; durch 10299 wird der Anfang dieser A. auf das J. 7 v. Chr. gestellt, aber in 996 führt XXIII auf die J. 104–108, wo die Sabina als Augusta nicht bezeichnet sein kann; da die von Liebenam (Röm. Vereinswesen S. 196) vorgeschlagenen Auskunftsmittel nicht plausibel erscheinen, muss entweder die Lesung in 996 (so Dessau CIL XIV p. 29) oder [632] die Zugehörigkeit von 10299 zu den tignuarii in Frage gestellt werden. Ferner erscheinen in Rom mag(istri) quinq(uennales) conl(egii) (cent(onariorum) lustri XI 7861, mag. quinqu[e]nn. coll. aromatar(iorum) lustri XXIIX 384; in Ostia vom collegium fabrorum tignuariorum die lustra II CIL XIV 299 (mit Dessaus Anm.), XXI 371, XXII 370, XXV 297, XXVIIII 128 = CIL VI 1116. XIV 374, XXXIII 160, XXXVI 418. Von einem gleichartigen Vereine, wo nicht gar vom selben, sind die lustra XV bis XXII auf einer angeblich in agro Tusculano gefundenen Inschrift CIL XIV 2630 und XIII auf einer nel territorio di Valmontone (bei Praeneste) gesehenen 3009. Sonst noch aus der Gegend zwischen Fregellae und Arpinum colleg(ium) venator(um) sacer(dotum) Dean[e] lustri III X 5671. Henzen Bull. d. Inst. 1849, 101f. Dessau CIL XIV p. 8. Liebenam röm. Vereinswesen S. 196ff. Parallel zu dieser für die Vereinsfunctionäre beliebten Datierung läuft in Mediolanium die Zählung nach anni in gleichartiger Verwendung; wir sehen daselbst im collegium fabrum et centonariorum genannt die curatores arcae Titianae und zwar anni XXXX [..?] CIL V 5578; LXX 5738; CXXXVII 5612; CLI 5869 aus den J. 260–268; vgl. Mommsen CIL V p. 635.

XXII. Hier lassen sich wohl am besten auch die Priesteraeren anschliessen: so in Karthago CIL VIII 805 sacerdoti Cereris c(ol.) I(ul.) K(arthagine) anni CLXXXXVII und Eph. ep. VII 692 sacerdoti Cererum Karthagini anni CXXX, welche Jahre Mommsen allerdings, aber wie ich glaube mit Unrecht, von der Deduction der Colonie gezählt wissen will; oder das Provincialpriestertum Africas Eph. ep. VII 707 = CIL VIII 14611 sacerdoti provinc. Afric. anni XXXVIIII und 81 = CIL VIII 12039 sac. p. A. a. CXIII; vgl. O. Hirschfeld Sitzungsb. d. Berl. Akad. 1888 S. 841, 38 und Schmidt CIL VIII Suppl. p. 1243. Von den geringen Resten von Aeren, die uns aus dem eigentlichen Griechenland bekannt geworden sind, dürften gleichfalls einige, so die von Epidauros (vgl. Petersen Ath. Mitt. XI 1886, 310. Stais Ἐφημ. ἀρχ. 1886, 247f. Kästner de aeris 74f.) hieher gehören.

Wichtigere politische (bürgerliche) Aeren.

XXIII. Die wichtigste und so ziemlich älteste unter ihnen ist die Seleukidenaera: ἔτη τῶν Συρομακεδόνων chron. Pasch. p. 171; τῆς βασιλείας Ελλήνων Makkabaeer I 11, 1; ἔτει ἑκατοστῷ καὶ τεσσαρακοστῷ καὶ τρίτῳ μετὰ τοὺς ἀπὸ Σελεύκου βασιλεῖς Joseph. Ant. XII 246; μετὰ ἑβδομήκοντα καὶ ἑκατὸν ἔτη τῆς Ἀσσυρίων (d. i. = Σύρων) βασιλείας ἐξ οὗ χρόνου Σέλευκος ὁ Νικάτωρ ἐπικληθεὶς κατέσχε Συρίαν XIII 213; bei syrischen und spätgriechischen Schriftstellern auch als Jahre der Griechen (vgl. z. B. Assemani Bibliotheca orientalis I 272. II 237. 379) oder Jahre nach Alexander (vgl. z. B. die Verhandlungen des chalkedonischen Concils VI 956 Mansi) bezeichnet, nämlich nach Alexander IV. ✝ 311; von den Arabern durch vulgäre Verwechslung dieses Alexander mit Alexander dem Grossen tarich dsi ’l-karnaim oder tarich iskender genannt (Ideler I 447ff.), von den Verfassern des [633] Talmud minjan schtaroth, Zahl der Contracte, d. h. wie sie in den Urkunden gebraucht wurde (Ideler I 530f. Wieseler in der Real-Encycl. f. protest. Theol. I² 192f. 462f.); vgl. κατὰ Δαμασκοῦ ἔτους ϑπχ einer im Haurân gefundenen Inschrift Rev. arch. 1884 II 263. Ihre Epoche ist durch zahlreiche Zeugnisse völlig gesichert: Herbst 312 = Ol. 117, 1; die Angabe des Chronicon Paschale p. 171, dass erst seit Ol. 117, 3 = ὑπάτων Ῥούλλου καὶ Ῥουτιλίου, varr. 444 ψηφίζονται τὰ ἔτη τῶν Συρομακεδόνων, ἤγουν καὶ Ἀπαμέων ἐς τὸ πασχάλιν, d. h. in der Ostertafel der Apameer, ist irrig.

Dieser A. liegt der makedonische Kalender zu Grunde, dessen ideales Neujahr die Herbstnachtgleiche war, und dessen 12 Monate hiessen: 1. Δῖος, 2.Ἀπελλαῖος, 3. Ἀὐδυναῖος, 4. Περίτιος, 5. Δύστρος, 6. Ξανδικός, 7. Ἀρτεμίσιος, 8. Δαίσιος, 9. Πάνεμος [Πάνημος], 10. Λῶος, 11. Γορπιαῖος, 12. Ὑπερβερεταῖος; dazu ein Schaltmonat. Im Kalender von Antiochia Epidaphnes fiel, seit das syro-makedonische Mondjahr nach den Grundsätzen des iulianischen Sonnenjahrs umgestaltet wurde, das Neujahr mit dem 1. Δῖος auf den 1. October; daher konnte Ulug Beig (epochae celebriores rec. Gravius 1650 p. 31, s. Ideler I 450f.) den Beginn der Seleukidenaera 340 700 Tage vor die arabische (Epoche 15. Juli 622 n. Chr. = Tag 1 948 440 iulianischer Periode), 344 324 Tage vor die persische (Epoche 16. Juni 632 n. Chr. = Tag 1 952 064 iulianischer Periode), also auf den Tag 1607 740 iulianischer Periode = 1. October 312 v. Chr. setzen. Noch später verdrängte die Fixierung des Indictionenbeginns auf den 1. September dieses Neujahr aus der Litteratur, so dass (z. B. in der Chronik von Edessa bei Assemani Bibl. orient. I 405, s. Ideler I 455) das syromakedonische Neujahr auf den 1. September fiel.

Durch die unsichere Kenntnis der Chronologie der Ereignisse in den J. 312 und 311 v. Chr. ist es möglich, dass wir nicht mit voller Bestimmtheit den Epochenanlass bezeichnen können; man schwankt insbesondere zwischen der Schlacht von Gaza, durch die Seleukos, von Ptolemaios unterstützt, den Sohn seines Gegners Antigonos, den Demetrios Poliorketes, überwand und den dauernden Besitz Babyloniens erzwang, 312 v. Chr., und der Ermordung des Königs Alexander IV. Aegus 311 v. Chr.; für den letzteren Epochenansatz, der vor dem Herbste 311 liegen müsste (Diod. XIX 105), spricht die Überlieferung insofern wirksamer, als die Seleukidenaera, wie oben gesagt, auch A. des Alexander oder nach Alexander genannt wird.

Zuerst tritt diese A. unseres Wissens auf Münzen auf, und zwar zunächst auf denen der phoenikischen Städte; I. P. Six weist im Numismatic chronicle 3. Serie VI (1886) 97–113 schon das J. 2 auf einer Münze von Tyros und das J. 5 auf einer von Ace nach. Babelon (les rois de Syrie, d’Arménie et de Commagène = Katalog des Pariser Cabinet de France, Band I, Paris 1880, S. 38. 68) versichert, dass aucune date ne paraît sur les monnaies des rois de Syrie avant la fin du règne d’Antioche III; von diesem Könige (222–187) kennen wir Münzen mit den Jahrzahlen ριβ, ριε, ριζ = 201, 198, [634] 196 v. Chr.; die nächsten Daten sind ςλρ und ζλρ = 177 und 176 v. Chr. auf den Münzen des Seleukos IV. Philopator. Auf den Stadtmünzen (innerhalb des ganzen syrischen Reiches, s. das Verzeichnis bei Head HN 793; ausserdem im parthischen Reiche) begegnen sie häufig und so lange, bis die politischen Veränderungen den Städten ermöglichten, mit den übrigen Erinnerungen an die drückende Königsherrschaft auch die A. derselben abzuwerfen; s. oben Absatz II. Da aber jede dieser Städte ihre Zeitrechnung anders gestaltete und wohl auch nochmals gegen eine neue eintauschte, andererseits verschiedene bedeutendere Orte wie Apamea (chron. Pasch. zu Ol. 117, 3 identificiert schlechtweg die A. τῶν Συρομακεδόνων mit der Ἀπαμέων; Münzen bis in spätaugusteische Zeit; CIL V 8731), Caesarea ad Libanum (Münzen bis Alexander Severus), Damascus (Münzen bis auf Pius, Inschriften; übrigens mit Frühjahrsanfang, vgl. Simplicius comm. in physica Aristot. V 205 a περὶ ἐαρινάς, nämlich τροπάς), Emesa (Münzen bis Sulpicius Antoninus 253/4 n. Chr.), Epiphania (CIL V 8733), Orthosia (Münzen bis auf Alexander Severus), Palmyra (Inschriften, so z. B. Dessau Hermes XIX 1884, 489f. CIG 4501), also in einem geschlossenen Gebiete im Bereiche des Libanon und östlich davon, und gewiss auch viele kleinere an der Seleukidenaera festhielten, musste sie als ein vorzügliches Reductionsmittel für die mannigfaltigen A. erscheinen und konnte sie schliesslich alle diese überleben und im Kirchengebrauch der syrischen Christen noch bis auf den heutigen Tag sich erhalten. Mit Hülfe der Inschriften könnte das obige Verzeichnis erweitert werden; es muss aber mit Ausnahme von Fällen wie z. B. dem des Steuertarifs von Palmyra (Hermes XIX 490), überall dort, wo derlei Erwähnungen vereinzelt erscheinen, die Möglichkeit der rein privaten Anwendung einer nicht ortsüblichen A. im Auge behalten werden. Noris annus et epochae Syromacedonum, Florenz 1689; bequem zu gebrauchen in den opera, II. Band, Verona 1729. Fréret de l’ère des Grecs de Syrie nommée plus ordinairement ère des Seleucides, Mém. de l’acad. des inscr. XVI 286ff. (= Oeuvres, Paris 1796, XI 227ff.). Eckhel D. N. III 268ff. Ideler I 445ff. 530 u. s. Die A. der Städte des westlichen Syriens, die die Seleukidenaera aufgaben, folgen unten, Absatz XLIIIff.

XXIV. Lediglich als Spielart der Seleukidenaera muss die A. κατὰ Χαλδαίους angesehen werden. Ptolemaeus gedenkt ihrer bei drei alten Planetenbeobachtungen, die er im Almagest IX 7 und XI 7 anführt und mit Daten nach Nabonassar gleicht. Sie fussen auf dem makedonischen Kalender, und ihre Epoche liegt um ein Jahr hinter der Seleukidenaera, also Anfang Herbst 311 v. Chr.; denn 5. Apellaios 67 chald. = 27. Thoth 504 nab., 14. Dios 75 ch. = 9. Thoth 512 nab., 5. Xandikos 82 ch. = 14. Tybi 519 nab. Die Vermutung Frèrets, dass die auf den Münzen der parthischen Konige (in nahezu singulärer Weise werden auf diesen Münzen selbst die Monate bezeichnet, z. B. auf einer Münze des Arsakes XV. = Phraates IV., regierte 37 v.– 2 n. Chr., Ξαντι(κοῦ) πσ) und die auf denen der Fürsten von Charakene (dazu die Silbermünze des baktrischen (?) [635] Königs Epiphanes Platon bei Poole, the coins of the greek and scythic kings of Bactria and India in the british museum, London 1886, S. 20; Datum ρμζ) verwendete A. die chaldaeische gewesen sei, diese also officielle Geltung besessen habe, hat Gardner zurückgewiesen. Die ältere Litteratur bei Eckhel D. N. III 546ff., dazu Gardner the Parthian coinage, London 1877. Die chaldaeische A. mag also nur vereinzelt benutzt und für wissenschaftliche Beobachtungen aus der Seleukidenaera so abgezweigt worden sein, dass das makedonische Jahr, in dessen Verlauf die Ermordung des Alexander IV. fiel, noch diesem ganz belassen wurde, und postnumerierend die A. seiner Nachfolger vom ersten Neujahr innerhalb der Regierung des Seleukos I. lief. Anders Martin Rev. arch. X (1853) 193ff. Bilfinger Der bürgerliche Tag, Stuttgart 1888, 78f.

Eine Lagidenaera, die vielleicht identisch ist mit der philippischen oder erst 285 v. Chr. begonnen haben mag, jedenfalls aber eine sehr frühe Epoche hat (Poole Catalogue of greek coins in the Brit. Mus. Ptolemies kings of Egypt, 1883, S. LXXIVff.), weisen Münzen mit Πτολεμαίου Σωτῆρος und Daten von μη bis q, und mit Πτολεμαίου βασιλέως und Daten von q bis ριζ; auf (ebd. 101ff.).

XXV. Bithynisch-pontisch-bosporanische A. Auf den Tetradrachmen der beiden letzten bithynischen Könige Nikomedes II. (regierte 149–ca. 95 v. Chr.) und Nikomedes III. (regierte ca. 95–74) erscheinen Jahrzahlen von ‚150‘ bis ‚224‘ (Verzeichnis bei Th. Reinach essai sur la numismatique des rois de Bithynie, Revue numismatique 3. sér. V 1887, 344ff.). Im benachbarten Pontus begegnen Daten nach derselben A. erst auf den Tetradrachmen des Mithradates VI. Eupator mit den Zahlen ,212‘ bis ,231‘, ,213‘ auch (Oreschnikow Catalogue of the Ouwarrow collection Tf. 3 nr. 513) auf einem Goldstücke desselben. Im bosporanischen Königreiche, das von Mithradates mit dem pontischen vereinigt worden war, tragen die Königsmünzen seit Aspurgus (regierte ca. 8 v.–14 n. Chr.) Jahrzahlen dieser A., von ,299‘ bis mindestens ,622‘ unter Rhescuporis VI. (regierte 304–342 n. Chr.), s. Wroth Catalogue of greek coins in the british museum: Pontus, Paphlagonia, Bithynia and the kingdom of Bosporus, London 1889, S. 49ff. Dazu kommt eine beträchtliche Anzahl von inschriftlichen Datierungen innerhalb des bosporanischen Reiches, deren früheste Latyschew inscr. orae septentrionalis Ponti Euxini II (Petersburg 1890) nr. 38 [ἐν] τᾷ δqτ ἔ[τει] und 39 ἐν τῷ γιυ ἔτει καὶ μηνὶ Λώῳ sind; das späteste ist nr. 367 ἐν τῷ σμχ ἔτει καὶ μη[ν]ὸς Ὑπερβε[ρε]ταίου βι. Diese Behelfe genügen, um den Beginn der bithynisch-pontisch-bosporanischen A., die sich ähnlich wie die Seleukidenaera auf das makedonische Jahr stützt, auf Herbst 297 v. Chr. zu verlegen; es ist nicht nötig, mit der Möglichkeit einer Epoche 298 zu rechnen, vgl. Reinach 349f. und die Münze des Sauromates I. im britischen Museum Wroth S. 57 (Hadrian mit J. 413). Wahrscheinlich ist der Epochenanlass durch eine Unabhängigkeitserklärung Bithyniens gegeben worden; Reinachs Vermutung (S. 226), dass Zipoetes (oder Ziboetes), der Vater [636] des Nikomedes I., échanges peut-être à la fin de sa vie le titre de chef (ἐπάρχων), que lui donne Memnon [bei Photius bibl. cod. 82] contre celui de roi, que lui donne Diodore [XIX 60, 3; aber schon zu Ol. 116, 2 = 315 v. Chr.!], ist immerhin zulässig. Diese A. begegnet uns aber weder nach Nikomedes III. in Bithynien, noch nach Mithradates VI. im Pontus, ist also seither nur im bosporanischen Reiche nachweisbar. Merkwürdig genug zählen die Münzen der bithynischen Städte Apamea Myrlea, Bithynium, Nicaea, Nicomedia, Prusa während der ersten Zeit ihrer Unterordnung unter Rom nach einer A. von 283 v. Chr. Es erscheinen nämlich die Namen der Statthalter C. Vibius Pansa, nachmals Consul (43 v. Chr.) und C. Papirius Carbo, ersterer zusammen mit dem Bildnisse des Dictators Caesar, auf den Bronzemünzen mehrerer bithynischer Städte. Einige derselben tragen auch Daten, und zwar

Apamea Pansa mit Jahrzahl ςλσ
Bithynium Carbo
δκσ
Nicaea Carbo
βκσ und δκσ
Pansa
ςλσ und Caesars Kopf
Nicomedia Carbo
δκσ
Prusa Carbo
δκσ.

Pansas Statthalterschaft ist durch Borghesi (Oeuvres II 345) mit höchster Wahrscheinlichkeit auf das J. 47 v. Chr. bezogen worden, also ist die proconsularische A. Bithyniens gerechnet von 236–1 + 47 = 283 v. Chr., und Carbos Münzen fallen in die J. 62 und 60 v. Chr. Der Aerenanlass ist unbekannt. Reinach hat vermutet, dass die Römer die Königsaera eliminierten, um jede Erinnerung an die Königszeit zu verwischen, und dass die Gründungsaera von Nicaea, welches die Römer gegenüber Nicomedia besonders begünstigt hätten, zu ihrer Verdrängung benutzt worden sei; aber die hypothesenreichen Ausführungen Reinachs können, so geistreich sie sind, nicht überzeugen. Auch kennen wir die A. von Nicaea und das Jahr seiner Umgestaltung durch Lysimachos (zwischen 301 und 281) nicht genauer. Vgl. besonders Reinach Revue numism. 3. sér. V 1887, 362ff. Muret Bull. hell. V 122f. Waddington zu Le Bas III S. 121. Vgl. ferner über die Aeren im nördlichen Kleinasien die Absätze XXXVff.

XXVI. Makedonische A. von Herbst 148 v. Chr. Sie ist völlig gesichert durch ihre Fixierung gegenüber der aktischen A. von Makedonien (u. Absatz XXX) und insbesondere durch die Datierung der von der Stadt Thessalonica an Kaiser Claudius (zwischen 15. October 44 und 24. Januar 45) gerichteten Widmung, Journal of hell. stud. VIII 1887, 360: ἔτους ςο Σεβαστοῦ τοῦ καὶ βqρ · αὐτοκράτορι Τιβερίῳ Κλαυδίῳ Καίσαρι Σεβαστῷ Γερμανικῷ ἀρχιερεῖ, δημαρχίας ἐξουσίας τὸ τέταρτον, ὑπάτῳ ἀποδεδειγμένῳ τὸ τέταρτον, αὐτοκράτορι δὲ ὄγδοον, πατρὶ πατρίδος. Epochenanlass war die Niederwerfung der makedonischen Insurrection des Pseudophilippus 148 (vgl. Eusebius chronicon ed. Schöne I 241f.), Jahranfang seit der Anpassung des makedonischen an das iulianische Sonnenjahr die Iden des October. Diese A. wird inschriftlich wiederholt bezeugt und ist von der aktischen A. kaum in dem Sinne verdrängt worden, dass diese in Makedonien allein zur Datierung verwendet worden wäre; das bezeugen [637] die Inschriften Journal of hell. stud. VIII 363 τῇ πρὸ ιζ Καλανδῶ[ν Απριλίων, Ἕλλησι δὲ Ξ]ανδικοῦ δευτέρᾳ τοῦ ϑπσ ἔτους, gesetzt zu Ehren des Kaisers Pius und des Caesars M. Aurelius Verus, also 289–148 = 141 n. Chr., und CIG 2007m ἔτους αντ μηνὸς Πανήμου β die wegen der in Denaren angesetzten Geldbussen nicht in das J. n. Chr. 351–32 = 319, sondern in das J. 351–148 = 203 fällt. Die aktische A. wird fast immer besonders bezeichnet, die ältere ohne jede weitere Andeutung belassen, regelmässig in der Verbindung wie bei Delacoulonche Mém. sur le berceau de la puissance Macédonienne, aus der Revue des sociétés savantes 1858 II 787 ἔτους ζλρ Σεβαστοῦ τοῦ καὶ γνσ, auch wohl Le Bas II 1386 ἔτους σπρ τοῦ καὶ βτ, oder Bull. hell. VIII 463 ἔτους επ[ρ] τοῦ ατ, oder gar Archives de miss. scient. et litt. sér. III t. III (1876) nr. 55 ἔτους ς[ξ]ρ βπ[σ]. Blos die aktische A. wird genannt ebenda nr. 58. 60. Rev. d. sociét. sav. II 1858, 788 nr. 29 aus den J. 141, 162, 232 n. Chr.; sie allein kommt auf der Münze mit dem Datum εοσ (Kopf des Kaisers Philippus I.) in Betracht, s. Cousinéry Voyage dans la Macédoine Tf. 5 nr. 1. Catalog des brit. Mus. (Macedonia) S. 23. 26. Berliner Catalog II 66. Das älteste Beispiel der makedonischen A. von 148 v. Chr. stammt aus dem Juli 119 v. Chr.: Rev. arch. n. s. XXIX 1875, 7 (ἔτους ϑ καὶ κ Πανήμου κ), das späteste aus November 322 n. Chr. (ἔτους ου Δίου ηι). Die ältere Litteratur und ihre Beurteilung bei Kubitschek Arch. epigr. Mitt. XIII (1890) 120ff. und bei Kästner de aeris quae ab imperio Caesaris Octaviani constituto initium duxerint (Leipziger Diss. 1890) S. 43ff.

XXVII. Cistophorenaera der Provinz Asien. Durch die letztwillige Verfügung des Königs Attalus III. von Pergamum († 133 v. Chr.) wurden die Römer Eigentümer seines Reiches, das sie allerdings erst nach harten Kämpfen gegen die von Aristonicus geführte Patriotenpartei in Besitz nehmen konnten (129 v. Chr.). Während auf den Münzen der pergamenischen Könige sich keine irgend sicheren Spuren eines Aerengebrauches nachweisen lassen (Imhoof-Blumer Münzen der Dynastie von Pergamon, Abh. der Berl. Akad. 1884, 32; Griechische Münzen, Abh. der bayr. Akad. 1890, 718), treten unter der römischen Herrschaft, also ungefähr gleichzeitig mit der Datierung der bithynischen Münzen (dort seit 148 v. Chr.), auf den Cistophoren (der Hauptmünze des pergamenischen Reichs seit etwa 200 v. Chr. und später der römischen Provinz Asia; Pinder Abh. der Berl. Akad. 1855, 533ff. Head history of the coinage of Ephesus, London 1880 = Numismatic chronicle 1880, 85ff. und Catal. of the greek coins in the British Museum, Ionia 1892. Imhoof-Blumer Münzen der Dynastie von Pergamum. Bunbury Num. chronicle 1883, 184ff.) Jahrzahlen auf, deren Epoche (Pinder und Friedländer Beiträge zur älteren Münzkunde I 1, 1851 S. 26ff. Borghesi Oeuvres II 435ff.) auf den Herbst des J. 134 v. Chr. fällt; in diesem Herbst begann jenes pergamenische Jahr, in dessen Verlauf die Provinz Asia geschaffen wurde. Die Daten reichen bis ξζ = 68/67 v. Chr., also noch in die Zeit der sullanischen A. (s. Absatz XXVIII) hinein, und zwar hauptsächlich [638] auf den Münzen der Stadt Ephesus. Diese A. wird verdrängt durch die

XXVIII. Sullanische A. der Provinz Asia vom Herbste 85 v. Chr. Sie knüpft an die Beendigung des ersten mithradatischen Krieges und an die Neuordnung der Verhältnisse der kleinasiatischen Städte an (Cassiodor zum J. 84 L. Cinna IIII et Cn. Papirius II; his coss. Asiam in XLIIII regiones Sulla distribuit). Ihre Epoche steht fest durch die Inschriften Journal of hell. stud. IV 1883, 432 nr. 42 aus Ineh Αὐτοκράτορι [Δομιτιανῷ eradiert] Καίσαρι Σεβαστῷ Γερμανικῷ τὸ δι Λουκίῳ Μινουκίῳ Ῥούφῳ ὑπ(άτοιν) (= 88 n. Chr.) ἔτους ροβ μ(ηνὸς) Πανήμου und Le Bas III 980, verbessert von Fontrier Bull. hell. VII 502 = Μουσ. κ. βιβλ. τ. εὐαγγ. σχολ. ἐν Σμύρνῃ 1885 nr. 453, aus Aizanoi ἰνδ(ικτιῶνος) α ἔτους φιη. Kubitschek Die sullanische A. im proconsularischen Asien, Arch.-epigr. Mitt. XIII 1890, 88ff., wo auch die ältere Litteratur verzeichnet ist. Kästner de aeris, quae ab imperio Caesaris Octaviani constituto initium duxerint, Leipzig 1890, 39ff. Cichorius Sitzungsber. der Berl. Akad. 1889, 365ff. Ramsay the historical geography of Asia minor 441f. 452f. Zwischen Apollonia am Rhyndacus im Norden und Iasos im Süden und etwa Cotyaeum Traianopolis Eumenia im Osten sind zahlreiche Inschriften nach einer A. datiert, die sehr wohl die sullanische gewesen sein kann. Beispielsweise feierte der Demos von Apollonia am Rhyndacus Domitian [eradiert Δομιτιανὸ]ν Καίσαρα τὸν τοῦ Σεβαστοῦ υἱὸν... ἐν τῷ γνρ ἔτει, was, wenn die sullanische A. vorausgesetzt wird, auf die Zeit etwa von Anfang Juli 69 bis 22. September 69 führt; vgl. Kubitschek 91f. Ramsays Widerspruch 452 ist ohne Beweis vorgebracht, und doch bedarf es erst eines Beweises, dass, wofür er sich auf die Autorität Mommsens beruft, die sullanische A. is confined to Phrygia and the eastern parts of Lydia. Sollte aber Ramsay Recht haben, so würde der Aerenbeginn für Apollonia zwischen 85/4 und 73/2 v. Chr. zu suchen sein. Ein zweites Beispiel, das Ramsay gleichfalls nicht gut heisst, liefert die Inschrift von Traianopolis, Journal of hell. stud. VIII 1887, 518 nr. 108 ἔτους σδ μη(νὸς) Δείου β, zur Zeit Hadrians gesetzt. Ferner vgl. das Datum ebenda IV 422 nr. 34 aus Diocleia: σπα unter der Regierung des Kaisers Septimius Severus Σαρματικὸς Γερμανικὸς Βρετανικὸς (Kubitschek 91, 5) und Μουσ. καὶ βιβλιοϑ. τ. εὐαγγ. σχολ. ἐν Σμύρνῃ 1887 nr. 579 aus Theira ἔτους σξα Αὐτοκράτορι Καίσαρι Μ. Αὐρ. Ἀντωνεἰνῳ Σεβαστῷ. Aber derlei Doppeldaten stehen uns vorläufig in zu geringer Zahl zur Verfügung, und auch die Münzen lassen uns hier im Stich. Imhoof-Blumer vermutet zwar auch auf Münzen der Hyrgaleis mit die unter Alexander Severus geprägt worden sind, und in den Daten der Cistophoren von Nysa (Jahrzahlen 5, 9, 12, 15, 23) die sullanische A. (Griech. Münzen 718f. 741f.); aber im zweiten Fall mag es sich eher um Daten nach der Provinzaera von 134 v. Chr. handeln, und es scheint überhaupt geraten, diese Frage noch offen zu lassen; ebenso für Epictetus in Phrygien (Wiener numism. Ztschr. XVI 290). Hingegen ist es aus den Münzen sicher, dass die im cibyratischen Convent des proconsularischen [639] Asien gelegenen Städte Cibyra und Laodicea im Anfange des 3. Jhdts. n. Chr. nach anderer Art zählten. Und zwar finden wir für Laodicea ad Lycum neben autonomen Stücken mit ἔτ(ους) κ (Leake liest ετκ = 325) auch Kupfer sowohl Caracallas als der Iulia Domna mit d. h. (Imhoof-Blumer Griech. Münzen S. 742) τὸ, nämlich ἔτος, πη. Weil Geta und Septimius Severus fehlen, ist es geratener, die A. von den J. 212 bis 217 als schon von 198 ab zu berechnen. Im ersten Falle gelangen wir zu einer Epoche 125 bis 130 n. Chr., und hätten eine hadrianische A. zu constatieren, die am ehesten mit der zweiten asiatischen Reise Hadrians (129–134 n. Chr.) zusammenhängen mag; vgl. CIG 4380. 5852. Le Bas III 1215. Dürr Reisen des Kaisers Hadrian (Wien 1881) 61, 338; im anderen Falle zu einer Epoche 111 bis 130 n. Chr. Head (HN 566) berechnet nach Eckhels Vorgang (D. N. III 166) mit Unrecht τπη als 388 und danach die laodicenische A. auf 177 v. Chr. Cibyra (ἡ μεγάλη) hat ausser niederen Daten auf autonomen Münzen Macrinus und Elagabal γqρ, Maximinus βισ, Gordian ζισ, Tranquillina ϑισ, Etruscilla ςκσ; somit lief die A. dieser Stadt von Herbst 25 n. Chr. und bezog sich augenscheinlich auf ihre Wiederaufbauung in dieser Zeit; vgl. Tac. ann. IV 13 zum J. 23 n. Chr. factaque auctore eo (nämlich Kaiser Tiberius) senatus consulta, ut civitati Cibyraticae apud Asiam, Aegiensi apud Achaiam, motu terrae labefactis subveniretur remissione tributi in triennium; inschriftlich ist für Cibyra der Gebrauch des makedonischen Jahres bezeugt, CIG 4380 v. Schliesslich bemerke ich, dass der einzige Fall, in dem für die Bestimmung eines Tagesdatums uns zwei Wege geboten sind, den 23. September als Neujahrstag, wie er allgemein und auch von mir postuliert wird (nur Ramsay S. 442 postuliert about 1. Juli, weil an diesem Tage der neue Statthalter sein Amt antrete), vorzüglich bestätigt; es liegt dieser Fall in einer Inschrift aus Philadelphia vor, Μουσ. κ. βιβλιοϑ. τ. εὐαγγ. σχολ. ἐν Σμύρνῃ 1885 nr. 466: ἔτους τογ μη(νὸς) Δεἰου δ ἡμέρᾳ Ἀφροδείτης. Vorausgesetzt den Gebrauch der sullanischen A. und den Jahresanfang 1. Δεῖος = 23. September, so verlangt das Jahr n. Chr. 373 – 85 = 288 den Sonntagsbuchstaben E; da der 26. September im immerwährenden iulianischen Kalender mit C bezeichnet wird, fällt er im genannten Jahre auf einen Freitag. Da der 26. September 12 × 7 Tage nach dem 4. Juli fällt, würde hiemit allerdings auch gegen Neujahr 1. Juli kein Gegenbeweis erbracht.

XXIX. Spanische Provincialaera vom 1. Januar 38 v. Chr.; vgl. oben Abschnitt IV. Die beiden frühesten Beispiele ihrer Anwendung begegnen CIL II Suppl. 5729 [er]ae CL? und 2833 anno CCLI. Bezeichnungsart der Jahre: anno 2833, [er]ae 5729, aera 5744, aer(a) co(n)s(ulari) oder co(n)s(ulum) 5683, cons. 2918, cos. 2713. 2714. 5732. 5737. 5752. Das Verbreitungsgebiet reicht bis zum Ende des 4. Jhdts. n. Chr. nicht über die nordwestlichen Teile der Tarraconensis hinaus. Die Annahme, dass diese A. der ganzen Tarraconensis zugekommen sei, wird zwar nicht durch die territoriale Beschränkung ihrer praktischen Anwendung widerlegt, wohl aber dadurch [640] sehr fraglich, dass es nicht möglich erscheint, für die J. 38 oder 39 v. Chr. ein die politische Stellung der Tarraconensis wesentlich änderndes Ereignis anzuführen. Aber auch für den Nordwesten der Provinz kann man nicht geltend machen, dass 39 v. Chr. κίνησις ἐγένετο καὶ ἐν Ἰβηρίᾳ Κερητανῶν καὶ αὐτοὺς ὁ Καλουῖνος κατεστρέψατο (Dio XLVIII 42, 1; vgl. die Triumphaltafel Cn. Domitius M. f. M. n. Calvinus procos. ex Hispania an. DCCXVII XVI K. Sextil.); denn der Kriegsschauplatz lag im Osten. Cogitare pronum est de origine aerae coniuncta cum provincia Asturia et Gallaecia instituta; sed neque probari potest anno illo 716/38 a. C. potissimum provinciae eius administrationem incepisse, neque conveniunt [?] numeri cum principio illo aerae meint Hübner CIL II Suppl. p. LXXXVIII; an anderer Stelle zu nr. 5732. 5744 setzt er die Epoche auf ca. 205 v. Chr., also im Sinne Appians, der (Hisp. 38) die geordnete römische Verwaltung Spaniens μικρὸν πρὸ τῆς τετάρτης καὶ τεσσαρακοστῆς καὶ ἑκατοστῆς ὀλυμπιάδος beginnen lässt. Vgl. Ideler II 422. Hübner inscript. Hisp. Christ. p. V. VI. Heller Histor. Ztschr. XXXI 1874, 13ff. Mommsen Neues Archiv der Gesellschaft f. ältere deutsche Geschichtskunde XVIII 1892, 271ff. sucht die Epoche der spanischen A. in dem Datum der Unterwerfung des westlichen Spaniens durch Iunius Brutus, qui Callaici cognomen meruit (Vell. II 5, 1), also 138–135 v. Chr.

XXX. Jüngere makedonische Provinzaera von (15. October) 32 v. Chr., dem Anfang jenes makedonischen Jahres, in dessen Verlauf die aktische Entscheidungsschlacht (2. September 31 v. Chr.) stattfand. Diese A., der nur untergeordnete Bedeutung neben der älteren von 148 v. Chr. zukommt, pflegt auf den Inschriften als die A. τοῦ Σεβαστοῦ bezeichnet zu werden; dies legt, da der Name zweifelsohne technisch ist (vgl. das Decret der Stadt Thessalonica bei Duchesne mission S. 206) die Vermutung nahe, dass erst, seit Caesar der Sohn den Namen Augustus angenommen hatte, diese Neuerung in der Datierung beschlossen wurde. Beweismaterial und Litteratur o. Absatz XXVI.

XXXI. Mauretania Caesariensis. Die Gefangensetzung des Ptolemaeus, des letzten Königs von Mauretanien, der bald seine Hinrichtung folgte (diese von Dio Cass. LIX 25, 1 zum Jahre 40 n. Chr. erzählt), war der erste Schritt zur Einrichtung der beiden römischen Provinzen Mauretania Tingitana und Mauretania Caesariensis. In der letzteren wurde das Andenken daran durch eine vom 1. Januar des J. 40 n. Chr. laufende A. festgehalten. Für die Tingitana hat sie sich bisher nicht nachweisen lassen, was aber deshalb wenig ins Gewicht fällt, weil inschriftliche Denkmäler aus Marokko überhaupt bisher in ganz unbedeutender Anzahl bekannt geworden sind. Andererseits hat die am Ende des 3. Jhdts. erfolgte Abtrennung der Sitifensis von der Caesariensis ihrer Verwendung nicht den geringsten Abbruch gethan; sie ist noch in einer Inschrift aus Sitifis vom Jahre 452 n. Chr. (CIL VIII 8630) nachweisbar. Im gesamten ursprünglichen Gebiete der Caesariensis begegnet sie häufig (bisher etwa 230 Mal) auf Inschriften, [641] das erste Mal auf einer Inschrift von Igilgili 128 n. Chr. (VIII 8369), das letzte Mal 651 n. Chr. in Pomarium (VIII 9935.) Die Vermutung, dass auf einer ausserhalb Mauretaniens gesetzten Inschrift diese A. gemeint sei (Eph. ep. V 639), hat ihr Urheber (CIL VIII 16352) mit Recht zurückgenommen. Die Jahre wurden bezeichnet als anni provinciae (z.B. Eph. ep. VII 479 Nonas Martias anno provincie CCCLIII) oder blos als anni (CIL VIII 9751 an. CCCCIII) oder provinciae... (VIII 9016 [I]II Kal. Iunias p. CLXXXXVI), auch sogar blos durch die Zahl angedeutet (VIII 9899 IIII Nona[s Oc]tobres D et XςII). Wenn die Zahl in Buchstaben ausgeschrieben wird, erscheint sie mit einer einzigen Ausnahme (VIII 9804 CCCLXX et nono) auffälligerweise immer als Femininum (VIII 9982 anno provinciae CCCLXX et septima, sonst 9709. 9713. 9746. 9793. 9804). Der Gebrauch dieser A. seitens der in der Provinz bestehenden Reichsämter erscheint untergeordnet, s. den Meilenstein Eph. ep. VII 674 vom J. 244. Die wichtigsten Stücke zur Beurteilung des Ganges der mauretanischen A. bilden die Doppeldaten, besonders CIL VIII 8937 VIIII Kal. Ianuarias T. Sextio Laterano G. Cuspio Rufino cos. a. p. CLVIII = 24. December 197 n. Chr., 8369 pr. LXXXIX Torquato et Libone cos. = 128 n. Chr., 8458 Orfito et Prisco cos. a. p. CX = 149 n. Chr., 8630 die III m(e)n(sis) Aug(usti) cons. Herculani v. c. die dom(i)n(ica)... an. p. CCCCXIII, das ist Sonntag den 3. August 452 n. Chr. (über den Zusatz p. mor. dom. daselbst = post mortem domini? ist man sich bis jetzt nicht klar geworden; ich glaube aber vermuten zu dürfen, dass der Verfasser dieser Inschrift in frommer Herzenseinfalt die Aerenepoche seiner Provinz ebenso auf den um etwa 10 Jahre früher erfolgten Tod Christi gestellt glaubte, wie der gelehrte Bischof Isidorus die spanische A. von 38 v. Chr. mit einem augusteischen Reichscensus, gewiss keinem anderen als dem im Evangelium des Lucas 2, 1 berichteten, also mit der Zeit der Geburt Christi, in Verbindung gebracht hat [s. Absatz IV], lange noch nicht so schlimm, als der Dichter des Epitaphs Hübner inscr. Hisp. christ. 86, der, wenn ich ihn recht verstehe, die spanische A. von der Epoche des Todes Christi ableitet: obiit Iunias decimo quarto(q)ue calendas – – era de tempore mortis DCLXXXVII; vgl. era d(omi)ni Hübner nr. 25 vom J. 510 n. Chr.). S. Marquardt St.-V. I² 483, 3, wo die ältere Litteratur verzeichnet steht, dann besonders Mommsen CIL VIII S. 1062f. und die Indices Eph. ep. V S. 705f. VII S. 506f. Ruggiero Diz. epigr. I 488 hat nicht richtig die Bezeichnung dieser A. in der späten Inschrift CIL VIII 9869 als anni procuratorum gefasst (VII Idus Nob. anno proc. CCCCXCVII = 536 n. Chr.); vielmehr ist pro(vin)c(iae) zu lesen wie 9870 disc(essit) in p(a)c(e) d[ie] V K(a)l. Decembres ann(i) pr(ovin)c(iae) [D]XLIIII = 583 n. Chr.

XXXII. Die Aera der Provinz Arabien oder der Stadt Bostra (Le Bas) III 1995 ἔτ. τρβ τῆς ἐπαρχίας. 2111 ἐν ἔτι υογ τῆς ἐπαρχ. 2238 ἔτους σιζ τῆς ἐπαρχείας, ähnlich 2239. 2251. 2261 u. s.; auch nach Bostra, der Hauptstadt und Hauptfestung der Provinz Arabien, genannt κατὰ [642] Βόστρα υλγ 2088. ἔτους σqβ τῆς Βοστρηνῶν 2462; vgl. ἔτους τῆς πόλ. τι 2159) knüpfte an die Besitzergreifung des östlich von Palästina zwischen dem roten und dem toten Meere gelegenen Landstrichs durch Kaiser Traian und die Einrichtung einer Provinz Arabia daselbst an (Dio Cass. LXXIIII 14, 5 κατὰ δὲ τὸν αὑτὸν τοῦτον χρόνον, nämlich den zweiten dacischen Krieg; Hieronymus ad Euseb. chron. 2118. Rufus brev. 20. Ammian. XIV 8, 13). Das chron. Pasch. p. 472 Bonn, definiert ihren Beginn zum Consulatsjahr des Candidus und Quadratus 105 n. Chr.: Πετραῖοι καὶ Βοστρηνοὶ ἐντεῦϑεν τοὺς ἑαυτῶν χρόνους ἀριϑμοῦσιν. Den Jahresanfang setzen die Hemerologien für die Ἄραβες auf den 22. März, ähnlich auf das Frühlingsaequinoctium Simplicius comm. in physica Aristot. V p. 205 a (περὶ ἐαρινάς, sc. τροπάς, ὡς Ἄραβες καὶ Δαμασκηνοί), so dass das J. 1 dieser A. vom 22. März 105 – 21. März 106 laufen muss. Die unter den zahlreich erhaltenen, bis mindestens zum Jahre αμφ = 846 n. Chr. laufenden Datierungen nach dieser A. befindlichen Synchronismen (z. B. Le Bas III 1913, 1917 b. 1965. 1995. 2028. 2088. 2111. 2159. 2161. 2251. 2294. 2299. 2462–2469. 2477. 2478) sprechen eher für eine A. 106 als 105 (Wetzstein Abh. d. Berl. Akad. 1863, 258. Waddington Revue numism. n. s. XI 1856, 263 und bei Le Bas III 2463); aber auch dann sind nicht alle gleichartig zu erklären; es scheint irgend ein noch unbekannter Factor mitzuspielen, vielleicht ist eine Änderung des Neujahrs eingetreten. Zu beachten erscheint vor allem, dass das makedonische Jahr, das noch ἔτ(ει) ρξλ Le Bas III 1984b benutzt wurde, dem iulianischen Kalender gewichen ist; schon σλε 1986 liegt dieser der Datierung zu Grunde. Aber Daten wie 1959 b ἐν μην(ὶ) Ἀπρι[λίῳ] ἰνδ(ικτιῶνος) ζ τοῦ ἔτους υλη oder 2028 [ἐ]ν Μαίου ιβ [ἰνδ(ικτιῶνος)] γ ἔτους φλϑ verlangen gar den 1. September 106 als idealen Epochenanfang; hingegen erscheint ein zwischen diesen Jahren liegendes Datum 2110 ἐν ἔτι υογ τῆς ἐπαρχ(εί)ας ἰνδ(ικτιῶνος) ια = 2111 μ(ηνὸς) Ἱουλ(ίου) ἰνδ. ια nur von der Epoche Frühjahr 106 aus verständlich. Auch ein Datum wie 2088 ἐπὶ τῆς α ἰνδ(ικτιῶνος), κατὰ Βόστρα ἔτους υλγ kann nur vom Frühjahr 106, nicht aber vom September, dem Indictionenanfang aus gerechnet sein. Ein früher liegendes Jahr σqβ fällt 2462 mit ἰνδ. ι, 2463 mit ἰνδ. ια zusammen. Ich sehe die Frage somit als eine offene an; Waddington hingegen nimmt an, dass Inschriften mit einer anderen Epoche als Frühjahr 106 n. Chr. falsch gelesen oder falsch concipiert worden sind. Auch die Münzen der Städte dieser Provinz, von denen Bostra und Petra angeblich eine Aerenepoche 105 oder 104, Rabbathmoba von 90 oder 91, Adraa von 83 befolgen soll, verlangen eingehendere Berücksichtigung, als ihnen bisher zu teil geworden ist. Es bleibt noch zu erwähnen, dass die vermutlich gegen das Ende des 3. Jhdts. etwa unter Diocletian erfolgte Vergrösserung der Provinz Arabia um den nördlich vom Haurân gelegenen Grenzstreifen Syriens auch das Geltungsbereich der A. von Bostra erweiterte; vgl. Waddington zu Le Bas III 2081. 2088. 2114. 2412b. 2463.

XXXIII. Dacische Provinzaera von 247 [643] n. Chr. Kupferstücke mit der Legende provincia Dacia und der allegorischen Darstellung Daciens tragen Jahrzahlen von an(no) I bis an(no) X. Für das J. ‚3‘ concurrieren die Philippi und Decius, für ,8‘ Aemilianus und Valerianus und Gallienus. Hiemit ist der Aerenbeginn mit J. 1000 Roms = 247 n. Chr. sichergestellt. Hingegen lässt sich keine bestimmte Epochenveranlassung erkennen. Eckhel D. N. II 10; vgl. Katalog des Berliner Münzcabinets I 33ff.

XXXIV. Die A. von Viminacium (obermoesische A.) seit 240 n. Chr. mag, obwohl sie vielleicht nicht als Provinzaera auftritt, gleich hier erwähnt sein, weil sie zeitlich, räumlich und in geringeren Äusserlichkeiten der dacischen Provinzaera nahe steht. Sie ist bezeugt durch die Kupferstücke mit der auch durch ein Steinrelief bekannten allegorischen Darstellung Viminaciums (oder Moesiens?) und einer Umschrift, die man p(rovinciae) M(oesiae) s(uperioris) col(oniae) Vim(inacium) liest, vielleicht soweit die grammatische Fügung in Betracht kommt, nicht ganz correct. Dazu Daten von an(no) I (unter der Regierung Gordians III.) bis an(no) XVI (unter Valerian und Gallien); die Münzen Philipps I. liegen zwischen an. IIII und an. VIIII, also der Aerenbeginn 240 n. Chr. gesichert; vgl. Eckhel II 9f. und den Katalog der K. Münzsammlung in Berlin I 38ff. Der Aerenanlass ist auch hier nicht klar. Zu beachten bleibt, dass die dacische A. und die moesische (bezw. von Viminacium) so ziemlich gleichzeitig auf den Münzen aufhören, jene 256, diese 255. Mommsen (CIL III p. 161) hat den Grund dieser Erscheinung gewiss richtig in dem Verluste Daciens und Moesiens gesucht; vgl. Mommsen R. G. V 220.

XXXV. Im Anschlüsse sollen die wichtigsten der Stadtaeren mit blos localer Geltung hier aufgezählt werden: Nördliches Kleinasien. Die Städte des Pontus Polemoniacus, den Nero concedente Polemone in provinciae formam redegit (Suet. Nero 18 = Eutrop. VII 9 = Aur. Victor Caes. 5, 2 = epit. 5, 4; vgl. hist. Aug. Aurelian 21. Tac. hist. III 47), zählen vom J. 64 n. Chr. ab: Cerasus, Neocaesarea, Trapezunt und Zela, wie die Münzen derselben anzeigen. Imhoof-Blumer Griech. Münzen S. 555 und 559 hat ähnlich wie Sestini lettere numism. IX 80 und mus. Hedervar. II 12 auf dieses Resultat für Cerasus aus dem Datum οδ, das sich sowohl auf einer Münze Hadrians als auf einer des Antoninus Pius findet, geschlossen. Sonst und allgemein hat man für den Pontus Polemoniacus das J. 63 n. Chr. als Epoche angenommen. Es erscheint aber nicht nötig mit Imhoof-Blumer zwei verschiedene Epochen in jener Gegend anzunehmen, vielmehr empfiehlt sich die Epoche 64 n. Chr. auch für die anderen Städte, wenigstens liegt kein Hindernis gegen ihre Annahme vor, auch nicht im Datum ρπε bei Philippus (Neocaesarea). Für Trapezunt weicht die Angabe der Inschrift CIG 8636 ἰνδ(ικτιῶνος) γ ἔτους υπγ (aus Iustinians I. Zeit) von diesem Ansatz etwas ab; hier und CIG 8637 sind verlässlichere Copien noch abzuwarten. Eckhel II 356ff.

XXXVI. Comana im Pontus hatte eine A. mit der Epoche 34 oder 35 n. Chr. (Münze Nervas [644] mit der Jahrzahl γξ; sonst noch ς auf einer autonomen und βορ auf Stücken des Severus, der Domna und des Caracalla; vgl. Imhoof-Blumer S. 559, wo auch die ältere Litteratur; die Epoche 33, von der Imhoof spricht, ist unwahrscheinlich, da Nerva erst am 19. September zum Kaiser ausgerufen wurde; vgl. auch die Inschrift Journal of philology XI 1882 p. 152 nr. 13: [ἔτ]ους ργ für Pius und den Caesar Verus. Amisus hat eine Aera von 32 v. Chr., also eine sogenannte aktische; ὁ τύραννος Στράτων κακῶς αὐτὴν διέϑηκεν · εἶτ’ ἠλευϑερώϑη πάλιν μετὰ τὰ Ἀκτιακὰ ὐπὸ Καίσαρος τοῦ Σεβαστοῦ Strab. XII 547. Wegen der Zeitbestimmung μετὰ τὰ Ἀκτιακά haben Imhoof-Blumer S. 557 und Ramsay the historical geography of Asia minor S. 194. 441 (danach Wroth im Katalog des britischen Museums, Bithynia Pontus etc. S. XIII) sowie Kästner de aeris 41f. eine spätere Epoche gesucht, alle auf Grund der Münzen: Ramsay und Kästner richtig 32 v. Chr., worauf schon früher Sanclementi und Sestini gewiesen hatten, Imhoof-Blumer durch einen Rechnungsfehler 31 v. Chr. (ebendahin auch Wroth durch ein Versehen); eine Münze des Balbinus mit σξϑ entscheidet. Dazu stimmt das Datum einer christlichen Inschrift Athen. Mitt. XIV 210 ἰνδ(ικτιῶνος) ι μην(ὸς) Ἱανουα(ρίου). γ ἔτους φqδ = .3. Januar 562 n. Chr. Vgl. auch Imhoof-Blumer monnaies Grecques 226.

XXXVII. Sinope, von Caesar als Colonia Iulia Felix gegründet (Zumpt comm. epigr. I 316f.) datiert auf den Münzen bis mindestens zur Regierung des Macrinus und Diadumenianus vom Gründungsjahr der Colonie ab (z. B. unter Augustus c(ol.) I(ul.) F(elix) S(inope) an(no) XXXVI). Aber unter Alexander Severus tragen Münzen die Legende c(ol.) I(ul.) F(el.) S(inope) a(nno) CCXCIII(I?), die nicht von jener Epoche an gezählt sein können; sie und spätere Emissionen bis auf Gallienus zählen wahrscheinlich von 70 v. Chr. ab, also von der Einnahme der Stadt durch Lucullus oder von der durch diesen gewährten Autonomie. Wodurch der Wechsel in der Anwendung der A. bewirkt worden ist, wissen wir nicht.

XXXVIII. Amastris hat vielleicht eine A. vom Datum der durch Pompeius verfügten Provinzorganisation Bithyniens, der lex Bithynorum (Marquardt St.-V. I² 356, 4); vgl. CIG 4151 (III S. 116. 1113) mit Marquardt I² 421, 1 und Liebenam Forschungen zur Verwaltungsgeschichte I 245. CIG 4150b. 4152d. Eckhel II 385.

Die Stadt Amasia befolgt eine A. von einem der Jahre zwischen 3 v. und 1 n. Chr., anscheinend dem Jahre der Einverleibung in das römische Reich. Imhoof-Blumer Griech. Münzen S. 556; vgl. CIG 4170. 4179. Früher (so Eckhel II 345. Marquardt St.-V. I² 359. Head HN 424) nahm man 7 v. Chr. als Epoche an und glaubte, dass sie allen Städten des Pontus Galaticus und von Paphlagonien gehöre, insbesondere ausser Amasia: Andrapa = Neoclaudiopolis, Gangra = Germanicopolis, Heracleopolis = Sebastopolis. Allein bei Amasia entscheidet, worauf Imhoof-Blumer (Griech. Münzen S. 556) aufmerksam gemacht hat, [645] das Datum ρξδ auf Münzen der Kaiser Marcus und Verus. Imhoof-Blumer hat das J. 2 v. Chr. in erster Linie vorgeschlagen, da dieses als Epoche durch die Inschrift Rev. arch. 1877 I 199—205 = Sitzungsber. der Berl. Akad. 1883, 1266 für Sebastopolis (Σεβαστοπολειτῶν τῶν καὶ Ἡρακλεοπολειτῶν ἄρχοντες βουλὴν δῆμος ἔτους ϑλρ an Hadrian trib. pot. XXI und Aelius Caesar) bezeugt ist. Die Münzen dieser Stadt bei Imhoof-Blumer 580ff. tragen die Daten ῾Τ EI HC (= ἔτει ησ) oder ῾Τ HC (= ἔτ. ησ) auf Münzen des Septimius Severus, der Iulia Domna und des Caesars Geta, sowie ῾Τ ςξσ auf einer Bronze Galliens; ‚205‘ bei Head HN 427 beruht vielleicht auf einem Druckfehler. Für Pompeiopolis und Abonuteichos mag eine A. von 7 v. Chr. vorläufig angenommen werden; für ersteres vgl. Hirschfeld Abh. d. Berl. Akad. 1888, 875ff. Doublet Bull. corr. hell. XIII 1889, 313 (Inschrift des Cn. Claudius Severus, zwischen 163 und 173 n. Chr. gesetzt, τῷ ροη ἔτει). Eckhel II 388. Borghesi Oeuvres V 430. Imhoof-Blumer Griech. Münzen 584; für Abonuteichos Abh. d. Berl. Akad. 1888, 887 nr. 58 (Inschrift: Septimius Severus ἐν τῷ δος ἔτει)); vgl. 888 nr. 61. Germanicopolis schlug Münzen mit dem Porträt des Septimius Severus und dem Datum ,215‘ (z. B. Katalog des britischen Museums, Pontus Bithynia etc. S. 92), also nach einer Aera, die mindestens vier Jahre vor Chr. Geburt begann; vgl. Eckhel II 387f. Eine Münze des Septimius Severus aus Neoclaudiopolis hat das Datum σϑ (Eckhel II 388), also eine Epoche zwischen den Extremen 16 v. und 3 n. Chr.; eine zweite A. von 48 oder 45 v. Chr., also eine caesarische, wurde aus einer Münze des Antoninus Pius mit dem Datum 191 abgeleitet, das Imhoof-Blumer S. 584 ganz in Frage stellt. In Hadrianoi (Bithynien) mag eine A. seit Hadrian gelaufen sein (Le Bas III 1054 ἔτους σϑ auf dem Grabe eines P. Aelius Euxinus und seiner Frau). Eine locale A. von Nicaea (Bithynien) bei Conze Reise auf Lesbos Tf. 18 die Jahre ,174‘ und ,178‘.

XXXIX. Westliches Kleinasien. Alexandria Troas (neugegründet von Lysimachus Strab. XIII 593. 598; vgl. Plin. n. h. V 124) zählt auf autonomen Münzen von ,137‘ bis ,236‘, wie es scheint vom Gründungsjahr selbst ab, also etwa von 300 v. Chr. (Eckhel II 481. Mionnet Suppl. V 508. Leake Suppl. Asiae 5. Head HN 469).

XL. Südliches Kleinasien. Mannigfaltige Verhältnisse zeigt erst wieder Kilikien, das hiemit gewissermassen den Übergang zu dem Reichtum der syrischen Aerenentwicklung vermittelt. An die Zeit des Pompeius knüpfen an die A. von Soli = Pompeiopolis mit der Epoche 67 oder 66 v. Chr., nicht 65 v. Chr., wie Imhoof-Blumer (Zeitschr. f. Numism. X 196) berechnet; von Alexandria ad Issum ungefähr ebenso (Eckhel III 40. Head HN 598); von Mopsuestia 68 v. Chr. (Imhoof-Blumer monnaies Grecques 362 und Zeitschr. f. Numism. X 294). Von 47 v. Chr. ab rechnet Aegae (Münzen des Macrinus und des Diadumenianus mit γξσ und δξσ); vgl. Eckhel III 39. Head 598. Leake As. 4. Imhoof-Blumer monnaies [646] Grecques 348f; von 19 v. Chr. ab Anazarbus (Münze des Pius mit ϑορ, des Maximinus mit δνσ, des Herennius mit ηξσ), die dann angeblich durch eine A. von 47 v. Chr. verdrängt worden wäre (? Head 598); ja, bis in das J. 635 n. Chr. hat sie sich erhalten, wie eine 1892 von Heberdey in Anazarbos copierte und mir freundlich zur Verfügung gestellte Inschrift bezeugt: [μηνὶ...] β [ρί]ῳ ἰνδ(ικτιῶνος) ιε, μετὰ [τὴ]ν ὑπατείαν Φλ(αουίου) Βελι[σ]αρίου τοῦ ἐνδοξ(οτάτου), ἔτους εν κ(αὶ) φ τῆς πόλ(εω)ς; vgl. die autonome Münze mit ἔτ(ους) ἱεροῦ Ὀλυμ(πικοῦ) ϑξσ. Ungefähr gleichzeitig war die Epoche von (Valerianusmünze mit St. ἔτ. σοδ, Eckhel III 82), etwas später von (Marcus mit ροβ; Eckhel III 47. Head 598). Augusta (Eckhel III 51. Head 599. Imhoof-Blumer monnaies Grecques 351 und Zeitschr. f. Numism. X 291f.) zählte von 20 n. Chr., Epiphania von etwa 37 n. Chr. (Eckhel III 56. Head 602. Imhoof-Blumer Griech. Münzen 701), Irenopolis etwa von 52 n. Chr. (Eckhel III 57. Head 603), Flaviopolis von 73 oder 74 n. Chr. (Münze des Diadumenianus mit δμρ; Eckhel III 56. Head 602. Imhoof-Blumer monnaies Grecques 352). Unbestimmt, übrigens auch recht unwahrscheinlich sind A. von Tarsus (autonome Münze mit επρ Eckhel III 72; mit ε.η Imhoof-Blumer monnaies Grecques 366) und Cibyra ἡ μικρά (autonome Münzen mit δκ, εκ Imhoof-Blumer Griech. Münzen 679f.).

Vorläufig erscheint es nicht möglich, Daten nach einer Provinzaera auf zwei dem 1., spätestens dem 2. Jhdt. n. Chr. angehörigen, noch unpublicierten Inschriften aus Dalisandos (in Westkilikien), auf die mich Heberdey aufmerksam machte, zu verwerten: ἔτους οβ τῆς ἐπαρχείας und ἔτους οη τῆς ἐπαρχείας

XLI. Inneres und östliches Kleinasien. Tavium, der Vorort der Trokmer in Galatien, rechnet wahrscheinlich seit dem Jahre der Besitzergreifung durch die Römer 25 v. Chr. Eckhel III 182. IV 377. Mionnet Suppl. VII 650f. Cavedoni Bull. d. Inst. 1845, 94. Marquardt St.-V. I² 359, 1.

Für das κοινὸν Ἱσαυρέων kenne ich das einzige Datum bei Boutkowski petit Mionnet en poche S. 285: Münze des Marcus Αὐ[τ(οκράτωρ) Καῖ(σαρ)] Ἀντωνεῖνος Σεβ(αστός) und κοινὸν Ἱσα(υρέων) ἔτους ο; das würde auf eine Epoche zwischen 92 und 111 n. Chr. führen. In Pisidien datierte Termessos auf seinen Münzen autonomer Prägung (Leake Suppl. Asiae 102. Friedländer Zeitschr. f. Numism. XII 7f. Imhoof-Blumer Griech. Münzen 701f.) von α bis βλ nach einer A., die vielleicht die seiner Autonomie ist (CIL I 204 Thermeses maiores Peisidae leiberei amicei socieique populi Romani sunto), und daher von 71 v. Chr. ab zu zählen ist. Ähnlich hat Imhoof-Blumer S. 696 die Zahlen α bis ϑι, die sich auf Münzen von Isindos (Pisidien) finden, gedeutet.

XLII. Zum J. Ol. 212, 3 = 71 n. Chr. bemerkt das chron. Pasch. p. 464 Bonn: Κομμαγηνοὶ καὶ Σαμοσατεῖς τοὺς ἑαυτῶν ἀριϑμοῦσι χρόνους. Dieses Factum hängt zweifellos mit der Entthronung des Antiochus IV. Epiphanes Magnus [647] zusammen, die nach dem Berichte des Josephus (Bell. Jud. VII 7, 1) ἤδη ἔτος τέταρτον Οὐεσπασιανοῦ διέποντος τὴν ἡγεμονίαν erfolgte, also gewiss nicht vor Juli 72 n. Chr.; daher lässt sich der Ansatz des chron. Pasch. nur dann aufrecht erhalten, wenn noch zwischen Anfang Juli und dem in Commagene gebrauchten Kalenderanfang die Unterwerfung Commagenes erfolgte. Samosata selbst, die Hauptstadt des Landes, die ausser Privilegien auch den Ehrennamen Φλαουία annahm, schlug Münzen, die sie nach dieser A. datierte (Hadrian νη, νϑ, ξ, Marcus q, Verus αq, βq, δq). Eckhel III 254. Ideler I 475. Head 654. Auf eine noch etwas spätere Epoche führt die Angabe der eusebianischen Chronik: J. 2090 Abr. = Ol. 213, 2. Etwas älter wäre die A. von Germanicia Caesarea, die der eben genannte commagenische König Antiochus IV. zu Caligulas Ehren so nannte, aber it is very doubtful whether any coins of this city are dated, though two specimens have been cited which, if correctly read, would point to an era commencing a. d. 38 (Ann. de numism. 1882, 110) Head HN 653; vgl. Eckhel III 251.

XLIII. Syrien. Aradus: A. seit 259 v. Chr., vielleicht eine Freiheitsaera, in häufiger Anwendung auf Münzen (z. B. Caligula σqζ, Traian εοτ, Marcus und Verus ακυ; vgl. Eckhel III 393ff. und die Inschriften CIG 4536 d. e). Tyrus zählt zuerst gleichfalls seleukidisch, dann auf zahlreichen Münzen (vgl. Eckhel II 379ff.) nach einer Epoche von 126 v. Chr.; noch die Jahre επρ, ςπρ und ζπρ, die letzten seleukidischen vor der neuen A., sind auf ihnen zu lesen, auch später wird die neue A., wahrscheinlich gleichfalls eine Freiheitsaera, durch ein seleukidisches Datum ςσ unterbrochen. CIG 5853 = IGI 830 giebt eine ἐπιστολὴ γραφεῖσα τῇ πόλει Τυρίων.. ἐ[γ]γράφη ἐν Ποτιόλοις πρὸ ι Καλανδῶν Αὐγούστων Γάλλῳ καὶ Φλάκκῳ Κορνελιανῷ ὑπάτοιν; in Tyrus wird sie vorgelesen κα [Δ]ίου τοῦ ἔτους τ, also fällt der 23. Juli 174 n. Chr. in das tyrische J. 299; vgl. die puteolanische Inschrift Notizie degli scavi 1891, 167 Τυρίοις L σδ [μ]ηνὸς Ἀρ[τεμ]ισίου ια, gesetzt pro sal(ute) imp. Domitiani..., das Datum in der Actio IX des chalkedonischen Concils (Mansi VII 197), wo in das Jahr nach dem Consulate des Flavius Zeno und des Postumianus, d. i. 449 n. Chr., gesetzt wird 10. Peritios 574 tyr. = 25. Februar der ersten Indiction, und in der Actio V des constantinopolitanischen unter dem Patriarchen Mennas, wo 28. Loos 643 tyr. = 16. September der zwölften Indiction; dazu die wichtige Stelle in Eusebius chronica zu abr. 2295 = Ol. 264, 3 secundo anno Probi (regiert seit Frühjahr 276) iuxta Antiochenos CCCXXV annus fuit (gezählt von 49 v. Chr. ab), iuxta Tyrios CCCCII (also 77 + 49 = 126 v. Chr.), iuxta Laodicenos CCCXXIIII (seit 48 v. Chr.), iuxta Edessenos DLXXXVIII (seit 312 v. Chr., seleukidische Rechnung), iuxta Ascalonitas CCCLXXX (seit 104 v. Chr.). Ideler I 457. 471. Six Numism. Chronicle 1886, 97ff. Head HN 675. 714; vgl. Marquardt St.-V. I² 395,2.

XLIV. Von 111 ab zählt Sidon und vielleicht, aber jedenfalls nur kurze Zeit, auch Tripolis. Für Sidon liegt die Entscheidung bei [648] dem Datum ζκσ, das auf Münzen Hadrians und Traians († 9. August 117) vorkommt (vgl. Eckhel III 367ff. Leake As. 114f. CIG 9153, wo ein Doppeldatum verderbt überliefert ist. Marquardt St.-V. I² 395, 2); für Tripolis hat J. P. Six Annuaire de numismatique 1886, 214ff. aus stilistischen Gründen die Münzen mit den Daten ηι, θκ, λ, αλ und βλ unmittelbar an eine Emission seleuk. ασ angereiht; aber bald erscheinen wieder seleukidische Daten ϑμσ, αξσ und dauern in zahlreichen Emissionen bis an das Ende der städtischen Prägung. Nur secundäre Bedeutung kommt für Tripolis der aktischen A. von 31 v. Chr. zu, die auf autonomen Prägungen mit L τκε. μδ, das heisst ,325‘ seleuk. = ,44‘ akt. = 13/14 n. Chr. (Leake As. 137) vorkommt, Eckhel III 374. 376. Ideler I 459. Head 651. 674. LXXX. Vgl. Marquardt St.-V. I² 394, 7.

XLV. Auf einer Münze von Balanea ist der Kopf des Triumvirn M. Antonius und die Jahrzahl αq zu sehen; man schliesst nach Belleys Vorgange auf eine A. von etwa 124 v. Chr. Eckhel III 310. Head 659; vgl. Marquardt I² 394, 5. Askalon verlässt 104 v. Chr. die seleukidische Königsaera (noch ein Datum εσ findet sich nach dieser) und prägt fortan nach Jahren wohl seiner Freiheit. Zu den Daten seiner Münzen tritt das Zeugnis des Eusebius (s. Absatz XLIII), wonach Askalons A. um 208 Jahre später als die Königsaera begann. Die Angabe des chron. Pasch. Ἀσκαλωνῖται τοὺς ἑαυτῶν χρόνους ἐντεῦϑεν ἀριϑμοῦσιν ist zum Lemma Ol. 169, 1 = 104/3 v. Chr. correct gesetzt, mit diesem Jahre aber wegen der Verschiebung der Consulnliste irrig das Consulat des Antonius und des Albinus (99 v. Chr.) geglichen. Eine Münze des Augustus, mit ςν/βρ weist noch auf eine dritte, übrigens nur ephemer verwendete A. von 58 v. Chr. hin (des A. Gabinius? s. Joseph. Ant. XIV 88). Eckhel III 446f. Ideler I 438. 473. Head 679; vgl. Marquardt I² 395, 8. Nur wenig später begann die Epoche von Paltus (Münzen der Domna mit σqβ und mit ετ), vgl. Eckhel III 323. Head 661. Arethusa hatte eine A. von 68 v. Chr. (Münze des Septimius Severus mit γζσ, die nicht vor dem Winter 194 geschlagen sein kann, da Pescennius Niger Syrien bis dahin beherrschte, und des Diadumenianus mit επσ) Eckhel III 310. Head 658. Marquardt (I² 403) führt sie, offenbar infolge eines Versehens, auf Pompeius als ihren indirecten Urheber zurück.

XLVI. Das pierische Seleucia befolgt auf seinen Münzen bis gegen Ende des 2. Jhdts. v. Chr. die seleukidische A.; hierauf folgt eine Freiheitsaera von 109 v. Chr.; vgl. chron. Pasch. zu Ol. 167, 4 [ὑπάτων Μαρίου τὸ β καὶ Φιμβρίου varr. 650] Σελευκεῖς οἱ πρὸς Ἀντιόχειαν τῆς Συρίας ἀπ’ ἐντεῦϑεν τοὺς ἑαυτῶν χρόνους ἀριϑμοῦσι, neben welche später (wie ähnlich in Antiochia neben die caesarische Hauptaera) eine aktische A. in secundärer Geltung tritt: Münze Tibers mit αλρ und δν = 22/23 n. Chr. Kästner hat wegen einer Münze des Tiber mit γ und ζμ, d. h. dem 3. Jahre des Kaisers Tiber und dem 47. Jahre der aktischen Siegesaera, die Epoche der [649] letzteren auf 31 v. Chr., die der Autonomie auf 108 v. Chr. gestellt. Die Pompeiusaera in Seleucia ist nicht anzuerkennen, s. Borghesi Oeuvres IV 170ff. Die Daten: Caracalla λσ und Alexander Severus σπϑ (Eckhel III 326) sind gewiss verlesen; ersteres wäre allerdings von der aktischen Epoche aus möglich, und deshalb acceptiert es (Kästner ohne Bedenken, ich glaube ebensowenig mit Recht als die herkömmliche Auffassung der Münze mit ἐπὶ Κομόδου ηπρ, die in das Jahr 157 n. Chr. gesetzt wird (z. B. Liebenam Forschungen zur Verwaltungsgeschichte I 382). Denn die aktische A. ist hier wohl zu gleicher Zeit wie in Antiochia beseitigt worden, und die A. der Autonomie, welche auch unter Augustus (ιδρ Mionnet V 276; Suppl. VIII 188f.) und Tiber αλρ Mionnet V 277) auf Münzen erscheint, wird ebenso wie in Antiochia die caesarische A. definitiv allein verblieben sein (Mionnet V 277: Domitian mit βσ; chron. Pasch. a. O.). Eckhel III 327f. Mionnet S. VIII 186. Kästner 22ff.

Die bedeutenden Veränderungen der politischen Organisation der syrischen Städte und Staaten, welche Pompeius Eingreifen hervorrief, kommen in der Verbreitung der heutzutage sogenannten pompeianischen A. zum Ausdruck. Nur ist es falsch, wenn man diese A. deshalb als eine Provinzaera betrachtet, weil ihre Einführung in einigen Städten mit der Einrichtung der Provinz zeitlich zusammenfällt; auch macht man sich meist eine unrichtige Vorstellung von der Grösse ihres Geltungsgebietes; vgl. Kubitschek Arch.-ep. Mitt. XIII 1890, 200ff. Vielmehr erscheint sie blos für Epiphania (Eckhel III 313. Marquardt I² 394, 4) sehr wahrscheinlich und für einige Städte östlich vom Jordan, in der sogenannten Decapolis, gesichert; wenigstens ist durch Josephus (Bell. Jud. I 7, 7) von mehreren derselben ausdrücklich bezeugt, dass Pompeius sie ἠλευϑέρωσε und τοῖς γνησίοις ἀποδοὺς πολίταις κατέταξεν εἰς τὴν Συριακὴν ἐπαρχίαν. Hieher gehören nach Ausweis insbesondere der Münzen Abile, Antiochia ad Hippum (= Hippus), Canatha (Reichhardt Numism. Zeitschr. 1880, 68ff.), Dium, Dora, Gadara, Philadelphia (s. auch chron. Pasch. zu Ol. 179, 2 = 63 v. Chr. mit dem Consulate Piso und Gabinius = 58 v. Chr. Φιλαδελφεῖς ἐντεῦϑεν ἀριϑμοῦσι τοὺς ἑαυτῶν χρόνους), Pella und Tabae (?); vgl. Eckhel III 346ff. Saulcy Numismatique de la terre sainte, Paris 1874. Marquardt I² 395f. Head 664f. In Canatha zählte man späterhin, wahrscheinlich wegen der Einbeziehung dieses Landstriches in die Provinz Arabia, nach der A. von Bostra (vgl. Waddington zu Le Bas III 2412d mit 2412f.). Ich bin nicht ganz dem Versuche abgeneigt, die Epoche der pompeianischen A. im Einklange mit der angeführten Stelle des chron. Pasch. in das J. 63 v. Chr. zu setzen, nicht, wie sonst allgemein und vielleicht mit Recht geschieht, in das J. 64 v. Chr. Eine Münze von Gadara mit Nero und αλρ muss nicht als entscheidende Instanz dagegen angesehen werden, auch nicht eine Münze von Epiphania mit Mammaea und ηqσ. Für Dora verlangt eine Münze des Vespasian mit αλρ eine Epoche von spätestens 63 v. Chr.; auch eine Münze mit Hadrian und πρ spricht dafür; vgl. Kubitschek 209 (wo Z. 22 statt 31. August vielmehr 30. September [650] stehen soll). Sollte also in Dora die pompeianische A. zu Grunde liegen, so würde für die Städte der Decapolis auch hiedurch die spätere Epoche sich empfehlen; nur müsste für diese ein Kalender mit Frühjahrsanfang angenommen werden. Vielleicht aber hat Dora mit Gaza gleiche Aerenrechnung; dieses zählt etwa von 61 v. Chr. ab, wie die Münzen (Eckhel III 452ff.) zeigen; vgl. chron. Pasch, zu Ol. 179, 4 = 61 v. Chr. (dazu die Consuln des Jahres 56) ἐντεῦϑεν Γαζαῖοι τοὺς ἑαυτῶν χρόνους ἀριϑμοῦσιν. Sanclementi Mus. II Anhang. Ideler I 474. Stark Gaza 514. Marquardt I² 395, 10. Da Pompeius bereits gegen Ende des Winters 63/62 v. Chr. Asien verliess, erscheint mir die Annahme einer pompeianischen A. für Gaza unmöglich. Gegen ein weiteres Zurückgreifen in der Epoche aber spricht die Münze Traians mit ρνϑ. Zwischen die J. 61 und 58 v. Chr. fällt auch die Epoche des trachonitischen Gaba (Münzen des Hadrian mit ζορ und der Domitia mit γνρ) Eckhel III 345. Head 664. Raphias A. bringt man wegen Joseph. Ant. XIV 88 mit Gabinius Statthalterschaft (57—55 v. Chr.) zusammen und setzt ihre Epoche analog der dritten A. von Askalon in das J. 58 v. Chr.; die Münzen gestatten einen Spielraum zwischen 59 und 56 v. Chr. Eckhel IV 354f. Stark Gaza 515. Marquardt I² 395, 11. Head 681.

XLVII. Nach caesarischer A., d. h. von einer in die Zeit der caesarischen Dictatur fallenden Epoche der Autonomie, zählen Antiochia ad Orontem, Laodicea ad mare, Gabala, Ptolemais, Rhosus (?).

Antiochia verlässt mit der Jahrzahl σνδ die Königsaera und beharrt von hier an bei der Freiheitsaera von 49 v. Chr.; vgl. ausser den Münzen Malalas 216f Chron. Pasch. 354. Euagr. hist. eccl. II 12. Euseb. chron. abr. 2295. CIG 8650. Die Annahme einer pompeianischen A. für Antiochia beruht auf einem tralaticischen Citierfehler. Kubitschek Arch.-epigr. Mitt. XIII 1890, 200ff.

Laodicea ad mare zählt von 48 v. Chr. ab; vgl. CIG 4472 ἔτους ηξσ μηνὸς Ξανδικοῦ ὑπάτων Οὐ[εττ]ίου Γρἀτου καὶ Οὐιτελλίου Σελεύκου = 221 n. Chr., Euseb. chron. abr. 2295, Münzen bei Eckhel III 316. 318. Leake As. 75; aber chron. Pasch. giebt erst zu Ol. 183, 3 = 46 v. Chr., das es dem Consulatsjahr 41 v. Chr. gleichsetzt, die Notiz, dass Λαοδικεῖς ἐντεῦϑεν τοὺς ἑαυτῶν χρόνους ἀριϑμοῦσιν. Marquardt I² 397.

Bei Gabala erheischt eine Münze des Diadumenianus mit γζσ eine Epoche 47 oder 46 v. Chr., eine Münze der Aquilia Severa mit σζη gestattet nur mit der ersteren Annahme zu rechnen. Eckhel III 314f. Marquardt I² 397. Ptolemais (Ace) erscheint mit einer Münze des Elagabal und ηζσ, also A. von (51 oder eher) 49/47 v. Chr. Eckhel III 425.

XLVIII. Die aktische A. von 32 oder 31 v. Chr. (ἔτη τῆς νίκης) ist in Syrien wohl nirgends zum ständigen Gebrauch durchgedrungen; vgl. das Material bei Kästner de aeris S. 6ff. Die späteren Epochen einiger syrischer Städte, denen keine sonderliche Bedeutung zukommt, sollen hier übergangen werden. Nur der Stadt [651] Philippopolis in Arabien soll noch gedacht werden, die von Philippus Arabs zur Colonie erhoben wurde; ein Exvoto für das Heil der beiden Philippi ist datiert ἔτους πρώτου τῆς πόλεως Le Bas III 2072; doch obsiegt die bostrenische A., vgl. Le Bas III 2020. 2029 und 2080 (ἐν ἔτι υμς).

XLIX. Im eigentlichen Griechenland scheinen vor der Kaiserzeit Aerenbildungen im strengen Sinn des Wortes nicht erfolgt zu sein. Die am eindringlichsten von Foucart (zu Le Bas II 116 a) verfochtene Ansicht, dass eine Provinzaera von etwa 146 v. Chr. in Achaia bestanden habe, hat zuletzt Kästner 66ff. richtig zurückgewiesen (doch hat er bei Besprechung von CIG 1297 aus Versehen die Möglichkeit, dass ein Τιβ. Κλαὐδιος Κρισπιανοῦ υἱὸς Ἀριστομένης seinen Namen von Kaiser Tiber erhalten habe, nicht unbedingt zurückgewiesen und unterlassen, auch das Vorkommen des Namens Αἰλιανός in derselben Inschrift in etwas zu berücksichtigen). Kästner hat in Erweiterung einer Vermutung von Kabbadias die Verwendung einer aktischen Siegesaera von etwa 32 v. Chr. ab angenommen und das (übrigens lediglich auf die Peloponnesos beschränkte) Material zur Entscheidung dieser Frage gesammelt und mit verständiger Vorsicht besprochen. Dass die Daten von Epidaurus vor Hadrian nach dieser A. und dann nach einer A. Hadrians (vgl. Foucart zu Le Bas II 146b. Kabbadias Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 88. Kästner 74ff.) gezählt worden seien, halte ich nicht für ausgemacht; obendrein scheinen mir letztere Daten eher einer Priester- oder Tempelaera anzugehören. Zu einer Zählung nach ἔτη τῆς πρώτης CIA III 1023. 1107. 1120) Τραιανοῦ Ἁδριανοῦ Καίσαρος ἀποδημίας ist in Athen (Jahre γ, δ, ει, ζκ: CIA III 69a add. 735. 1023. 1107. 1120. Dürr Reisen des Kaisers Hadrian 42ff.) und Epidaurus (Ἐφημ. ἀρχ. 1886, 247: Jahr γ) ein schüchterner Anlauf genommen worden. Ein Psephisma der Gemeinde Lykosura (Δελτ. ἀρχαιολ. 1890, 43) ist datiert ἔτους λ καὶ β κατὰ τὸν Σεβαστόν; die aktische A., an die man zunächst zu denken geneigt ist, ist mit Rücksicht auf Z. 16 ausgeschlossen.

L. Schliesslich seien nur mit wenigen Worten einige Aeren erwähnt, die erst in nachrömischer Zeit Bedeutung erlangten, teilweise aber aus älteren Zählungen hervorgegangen waren. Allen voran die diocletianische A., auch A. der Märtyrer, bei den Arabern ,der Kopten‘, die sich derselben noch heute bedienen und sie ,Gnadenaera‘ nennen; sie hatte sich aus der alexandrinischen Jahrzählung (Absatz IX) entwickelt und lief von 284 n. Chr. ab. Ihr Gebrauch beschränkte sich hauptsächlich auf Ägypten. Ideler I 162. II 231. 436. Letronne Mém. de l’académie X 208ff. Lauth Münchener Sitzungsberichte 1877, 226. Gardthausen Griech. Palaeographie 384f.

LI. Die A. Abrahams beginnt bei Eusebius 1. October 2016 v. Chr. Von den Weltaeren, welche durch Verbindung astronomischer Cyclen mit den in der heiligen Schrift überlieferten Daten seit dem 3. Jhdt. n. Chr. verschieden versucht wurden, sind die wichtigsten die constantinopolitanische [652] oder byzantinische seit 1. September 5509 v. Chr. (κατὰ Ῥωμαίους), die alexandrinische (A. des Panodorus) seit 1. September 5493 v. Chr. (κατὰ τοὺς Ἀλεξανδρεῖς), die jetzt übliche jüdische seit Herbst 3761 v. Chr. Von den Aeren ab incarnatione Christi ist die des Dionysius Exiguus (im liber de paschate, 525 n. Chr.) die wichtigste geworden; das Jahr 1 setzte er gleich 754 varronisch.

Die Indictionen, denen insbesondere für den Osten des Reiches grosse Bedeutung für die Jahrzählung zukam (s. d.; vgl. Iustinian nov. 47), stellen, da ihre Cyclen nicht unter einander fortlaufend gezählt wurden, keine A. dar, sondern sind ein Surrogat einer solchen. Eine Hülfstafel zu ihrer Umrechnung in die christlichen Jahre von 312 an folgt unten S. 666.

Übersicht.
(Die Zahlen beziehen sich auf die mit römischen Ziffern bezeichneten Absätze des Textes.)

Abonuteichos 38. Abraham 51. Ace 47. Actias 20. actisch 44—49. Adana 40. Aegae 40. Alexandria Aeg. 20. 9. Alexandria ad Issum 40. Alexandria Troas 39. Amasia 38. Amastris 38. Ameria 15. Amisus 36. Anazarbus 40. Antiochia ad Hippum 46. Antiochia ad Orontem 47. Antiochia ad Sarum 40. Apamea 23. Apollonia Phryg. 28. Arabia 32. Aradus 43. Arethusa 45. Ascalon 45. Asia 28. Augusta 40. Augustorum anni 9. Baktrer 24. Balanea 45. bithynisch 25. bosporanisch 32. Bostra 32. Caesarea ad Lib. 23. Canatha 46. capitolinischer Agon 20. Capua 15. Cerasus 35. chaldaeisch 24. vor-, nachchristlich 6. Cibyra magna 28. Cibyra parva 40. cilicisch (?) 40. Cistophoren 27. Comana 36. Commagene 42. dacisch 33. Damascus 23. diocletianisch 9. 50. Dionysios 12. Dium 46. Dora 46. Elaeusa 40. Emesa 23. Ephesus 20. Epiphania Cil. 23. Epiphania Syr. 40. 46. Flaviopolis 40. Gaba 46. Gabala 47. gabinisch 45. 46. Gadara 46. Gaza 46. Germanicia 42. Germanicopolis 38. Interamna 15. Irenopolis 40. Isauri 41. Isindos 41. isolympisch 20. iulianische Periode 6. kallippisch 10. kekropisch 14. Lagiden 24. Laodicea ad Lycum 28. Laodicea ad mare 20. 47. lustra 21. macedonisch 26. 30. Magydos 20. Mauretaniae 31. Menophra 11. Mopsuestia 40. Nabonassar 7. Neapel 20. Neocaesarea 35. Neoclaudiopolis 38. Olympiaden 19. Orthosia 23. Palmyra 23. Paltus 45. Panathenaeen 20. Philadelphia Syr. 46. philippisch 8. Philippopolis 48. pompeianisch 46. Pompeiopolis Cil. 40. Pompeiopolis Gal. 38. pontisch 25. Pontus Polemoniacus 35. Priester 22 Ptolemais 47. Raphia 46. Rom 16—18. Samosata 42. Sebaste 40. Sebastopolis 38. Seleucia 46. seleucidisch 23. Sidon 44. Sinope 37. Soli 40. Sothisperiode 11. spanisch 4. 29. Stadtgründungsaeren 15. sullanisch 28. Syrien 43—47. Tarsus 40. Tavium 41. Termessus maior 41. Trapezus 35. Tripolis 44. troisch 13. Tyrus 43. Viminacium 34. Weltaeren 51. Zela 35.

[653/654]

Hülfstafel

zur Vergleichung der ägyptischen Wandeljahre, der Olympiadenjahre und der varronischen Jahre ab urbe condita mit den iulianischen Jahren vor bezw. nach Chr. Geburt. Die erste Spalte nennt den Tag des iulianischen Jahrs, mit dem der entsprechende 1. Thoth (der Tag des heliakischen Aufganges des Sirius) zusammenfällt, die zweite weist das Olympiadenjahr, die vierte das varronische aus. An dritter Stelle steht jenes julianische Jahr, in dessen Verlauf die Neujahrstage der nebenstehenden Jahre anderer Rechnung fallen.

[655/656]
[657/658]
[659/660]
[661/662]
[663/664]
[665/666]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band S III (1918) S. 2430
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S. 606ff. zum Art. Aera:

Der vor mehr als zwanzig Jahren geschriebene Artikel hätte eine in das Detail und in die Behandlung der Quellenzeugnisse eingehende Behandlung erfordert. Jetzt, da sich die Gelegenheit zu Nachträgen ergeben hat, ist aus persönlichen Gründen nur möglich, im allgemeinen auf die starke Vermehrung des Materials, sowie auf die erhöhte Tätigkeit in seiner Verarbeitung hinzuweisen und im besonderen einige lose Zusätze zu geben.

Die reichste Vermehrung des Quellenstoffes ist den Münzen und Inschriften zu verdanken. Einen allgemeinen überblick über den Gewinn aus Münzen gibt die zweite Auflage von Head HN (Oxford 1911) bei den Einzelbehandlungen der Fürsten und Städte und eine (zeitlich geordnete) Gesamtübersicht dieser Behandlungen im Lemma Eras ebd. p. 944f. Für Inschriften fehlt eine derartige allgemein orientierende Zusammenstellung; man ist für eine rasche Übersicht auf die Indices zu den verschiedenen Corpusbänden (nützlich sind insbesondere die letzterschienenen Bände des griechischen Corpus), zu Cagnats IGR und zu einzelnen Monographien über antike Städte oder über Forschungsreisen (so besonders Keil und v. Premerstein Berichte über Reisen in Lydien, Denkschr. Akad. Wien LIII. LIV. LVII) angewiesen. Wichtig ist ferner der Abschnitt ‚Chronologie‘ in Gardthausen Griech. Palaeographie II² 441ff., der allerdings nur mit den beim Studium von Handschriften und Papyri berücksichtigenswerten Punkten [25] sich beschäftigt. Das gesamte Gebiet der A. behandelt Ginzel Handb. der technischen und mathematischen Chronologie (1906–1914), vielfach aber ohne in Details einzugehen und die Quellenzeugnisse zu begutachten oder ganz summarisch; diese wären wohl in der von Ginzel für die Klio angekündigten Abhandlung über ,Die Entwicklung des Zeitrechnungswesens in Asien‘ zu erwarten.

LII. Zu S. 644 Sinope: vgl. Kubitschek über die Zeitrechnung der Stadt Sinope, Num. Ztschr. XLI (1908) 67ff.; eine von Regling ebd. XLII 16 gegebene Berichtigung hat eine neue Behandlung nötig gemacht, die demnächst erscheinen soll.

LIII. Zu S. 648 Askalon: vgl. den Berliner Papyrus BGU 316 = Wilcken Herm. XIX (1884) 418 ὑπατεία Φλ. Εὐσεβίου καὶ Φλ. Ὑπατείου τῶν λαμπροτάτων [τῇ πρὸ τεσσά]ρων εἰδῶν Ὀκτωβρίων … ἐν κολωνίᾳ Ἀσκ[άλωνι] τῇ πισττῇ καὶ ἐλευθέρᾳ, ἔτους δευτέρου ἑξηκοστοῦ τετρακοσιοοτο[ῦ τοῦ] μηνὸς Γορπιαίου δι, vgl. dazu Mommsen ebd. 420 und Kubitschek Kalenderbücher (1915) 97 a, aus dem J. 359 n. Chr.; bestätigt somit die Epoche vom Herbst 104 v. Chr.

LIV. Zu S. 648ff. Seleukeia in Syrien: vgl. den lateinischen Papyrus des Britischen Museums Arndt-Tangl Schrifttafeln II 23 Taf. 32 = Herm. XXXII 274 (mit Tafeln): actum Seleuciae Pieriae in castris ⟨in⟩ hibernis vexillationis clas(sis) pr(aetoriae) Misenatium VIIII Kal. Iunias Q. Servilio Pudente et A. Fufidio Pollione cos. und ἔτους δοσ Ἀ[ρτεμισ]ίου δκ = 24. Mai 166 n. Chr.; vgl. Kubitschek Kalenderb. 108 a; somit ist die Epoche vom Herbst 109 v. Chr. bestätigt.

LV. Eleutheropolis, ehedem Baitogabra genannt, im südlichen Palästina, seit Septimius Severus auch noch (Jahresh. VI 52 f.) den Titel Λευκία Σεπτιμία Σεουήρα führend, also durch ihn irgendwie privilegiert, hat eine A.-Epoche vom 22. März 199; vgl. Kubitschek Arch. Jahresh. VI (1903) 50ff. und im Beibl. 91. Ed. Schwartz Gött. Gel. Nachr. 1906, 378–384. 393 und Kubitschek Kalenderb. (1915) 73f.

Diospolis in Palästina, vor seiner hellenischen Periode Lydda genannt, später den gleichen auf Septimius Severus weisenden Beinamen wie Eleutheropolis führend, zählt vermutlich ebenso wie diese Stadt; vgl. Kubitschek Arch. Jahreshefte VI 52 und Hill Brit. Münzkatalog Palestine (1914) Einl. p. XXIII.

LVI. Auffällig ist das Auftreten einer besonderen A. in Oxyrhynchos in Mittelägypten; auffällig deshalb, weil Ägypten im übrigen Jahrhunderte hindurch an der Gepflogenheit festgehalten hatte, nach Regierungsjahren, früher der Ptolemäer, später der römischen Kaiser, zu datieren; dann weil gerade damals, als diese Art der Jahrzählung durch das Nebeneinander verschiedener Zahlen für die Samtregenten sich zu komplizieren begann (Hohmann Zur Chronologie der Papyrusurkunden 1911, 35f.), sowohl in den Consulatsjahren als im Indiktionencyclus sich bequemere Hilfsmittel boten und weil die Jahrzählung in Oxyrhynchos, soweit wir erkennen können, gleich von vornherein zweigliedrig auftritt. Die frühesten Beispiele ihres Vorkommens sind vorläufig Pap. Oxyrh. n. 1056 L (= ἔτους) λζ L ς, n. 93. 1057 L λη L ζ und n. 1116 μ L θ L. Die spätesten [26] einstweilen L σqδ (καὶ) σξγ Φαμ(ενὼθ) ε ἰνδ(ικτίωνος) ἕκτης = 1. März 618 n. Chr. und Lσqδ (καὶ) σξγ Παχὼ(ν) κε ἰνδ. ἕκτης = 20. Mai 618 n. Chr. Von den beiden Stadtzahlen geht die höhere, also die aus der älteren Epoche abgeleitete, stets voran. Seit der Mitte des 5. Jhdts. (unser frühestes Beispiel ist vorläufig n. 1129 vom J. 448/9 n. Chr.) erscheinen sie fast ständig in Verbindung mit der Indiktionsrechnung. In späten Rechtsinstrumenten tritt sie neben die staatlich vorgeschriebenen Datierungselemente, entsprechend einer Weisung der Novelle 47 des Iustinianus vom J. 537, die den Gerichten und den Rechtsbureaux, sowohl für die Reichshauptstadt als auch für die übrigen Teile des Reiches, vorschreibt, die Urkunden so einzuleiten: 1. ,unter der Herrschaft unseres θειότατος Αὔγουστος καὶ αὐτοκράτωρ, ἔτους (nämlich der Regierung) so und soviel‘; 2. Consul; 3. τὴν ἐπινέμησιν (Indiktion) mit Monat und Tag; ,wenn aber irgendwo unter den Orientalen oder sonstigen Menschen noch die Übung einer lokalen Zählung fortbestehe (παρατήρησις ἐπὶ τοῖς τῶν πόλεων χρόνοις)‘, brauche sie nicht abgeschafft zu werden, falls nur darauf Bedacht genommen wird, Kaiserjahr, Consulat und Indiktion samt Monatstag zu nennen und erst dann nach der lokalen Zeitrechnung (τὸ τῆς πόλεως πᾶσι τρόποις ἔτος) zu datieren. Ein Beispiel strikter Befolgung dieser Vorschrift gibt Pap. Oxyrh, n. 126 = Wilcken n. 180: βασιλεί[ας τοῦ θ]ειοτάτου καὶ εὐσεβεστάτου ἡμῶν δεσπότου μεγίστου εὐεργέτου Φλ(αουίου) Ἰουστείνου (Iustin. II. reg. 15. Nov. 565–5. Okt. 578) τοῦ αἰωνί[ου Αὐ]γούστου καὶ α[ὐ]τοκράτορος ἔτους ζ (= 571/2), ὑπατίας τῆς αὐτῶν γαληνότητος τὸ δεύτερον (cos. II 566 oder 568[1]), Π[αχ]ὼν ιε (11. Mai), ἰνδ(ικτίωνος) πέμπτης (= 571/2), L σμη σιζ; sonst in Ordnung, nur daß das Postconsulatsjahr nicht angegeben ist, wie es denn ohnehin seltsam genug ist, daß Datierung nach Consuln zu einer Zeit vorgeschrieben wird, in der das Consulat, wenn auch schon nicht ganz aufgelassen, doch wenigstens im Erlöschen begriffen ist.

Parallele Datierungen nach den beiden Stadt-A. und dem Indiktionszyklus erlauben die Bestimmung der beiden Epochen auf die J. 323/4 und 354/5 n. Chr.; vgl. Hohmann 46 gegen Grenfell und Hunt Oxyrh. Papers I 193 zu n. 125, die 324/5 als Epochenjahr angenommen haben; allerdings ist richtig, daß mehrere Papyri diesen späteren Ansatz gestatten, aber aller Wahrscheinlichkeit nach aus Versehen oder Nachlässigkeit, unter der eher die Stadtjahre als die Indiktion zu leiden hatten; vgl. Pap. Oxyrh. n. 147 L σλα καὶ σ und n. 148 L σλβ καὶ σα, beide aus dem gleichen Monat Pharmuthi (n. 147 12. Ph. = 7. April), und beide ἰνδ. τετάρτης! Ein heute nicht mehr vollständiges Verzeichnis der Datierungen nach diesen A., leider ohne Vereinigung der vielen Zitate auf die nach verschiedenen Publikationen angeführten Urkunden, bei Hohmann 29f. Der Anlaß der Epoche ist nicht erraten worden. Grenfell und Hunt haben mit Recht sich gescheut, ihn in allgemeinen Verhältnissen zu suchen; Hohmann [27] hat auf Verleihungen von Rechten an die Stadt Oxyrhynchos geraten, von denen wir indes sonst nichts wissen. Die letzten uns bekannten Beispiele fallen wie gesagt ins J. 618 n. Chr., also zwei Dezennien vor Einbruch der Araber in Ägypten. Wie die Datierungen der griechischen Bevölkerung sich unter der Herrschaft dieser gestalteten, sehen wir jetzt aus den Papyri von Aphroditō in Oberägypten, in früheren Jahrhunderten Aphroditopolis, wo ἔτος qς bis ἔτος ρ, Jahre der Hedschra, je in Verbindung mit der Indiktionsrechnung (vgl. BGU II 690 ἰ(ν)δ. Ἀράβων), sich in den Papyri London IV n. 1434–1437 erwähnt finden; ein noch späteres Datum auf einem Papyrus von Kairo Rev. arch. XXIII (1872) 147: μενὶ Παυνὶ ἰνδ. τρίτῃ, … ἔτους Διοκλῆ βασιλεὺς υνα καὶ ἔτους Σαρακοινον ρια = Mai/Juni 735.

LVII. Zu S. 651 Aera Diocletiani (einige Beispiele bei Hohmann 30): vgl. Ginzel Chronol. III 175. 321. Gardthausen Griech. Paläographie II² 446f. und Hohmann 44f.; auf Inschriften aus Phylai de Ricci Compt. Rend., Paris 1909, 149 (Ἀθὺρ θ ἐπὶ αρν Διοκλητι/ = 4. Nov. 434 n. Chr.). 150–152; dazu seien Daten der A. ἀπὸ μαρτύρων, also nach der späteren Bezeichnung der diokletianischen A., aus dem nördlichen Nubien gefügt, de Ricci ebd. 159f., weil unter ihnen ἀπο μαρτ. ωqρ ἡμέρα Χοιὰ μινος α = 27. Nov. 1181 das vorläufig späteste Vorkommen auf griechisch abgefaßten Inschriften bildet.

LVIII. Zahlreiche Inschriften aus Cyrene, insbesondere vom Apollontempel und Grabschriften, werden in ägyptischer Art des Kalendariums, aber mit (mindestens bis ΡΛΔ, Robinson Americ. Journ. of Arch. XVII 1913 p. 190 n. 105, und wahrscheinlich auch noch bis ΡΟ[Θ], CG 5145 ansteigenden) Jahren einer A. datiert; diese A. hat Franz aus einem durch einen Amateur unvollkommen abgeschriebenen und anscheinend seither nicht wieder kontrollierten Inschriftstück L ΡΟΟ ΤΟΥΚΑΗΛ Ἀντω[νείνου] Καίσαρος zu gewinnen gesucht, indem er L ροθ τοῦ καὶ ια Ἀ. Κ. zu lesen vorschlug, CG 5145 = Cagnat I 1031; so gelangte er zur Annahme der aktischen A. für Kyrene; die seither gefundenen Zeugnisse haben diese Annahme nicht erschüttert, vgl. Smith and Porcher 115 und Robinson a. O. 173. – Aus der übrigen Cyrenaica sind ziemlich viele nach Jahren (L geschrieben) ohne irgendwelche Determination datierte Inschriften gefunden worden, die man nach Regierungsjahren des Augustus oder Tiberius gezählt glaubt; so wie das Material heute in unvollkommener Art mitgeteilt ist, erlaubt es kein Urteil in dieser Frage. – Wieder anders mögen die Juden im kyrenaischen Berenike gezählt haben, die einen Römer [ἔ]τους νε Φαῶφ κε, ἐπὶ συλλόγου τῆς σκηνοπηγίας (= Laubhüttenfest) durch ein Dekret (CG 5361 = Cagnat I 1024) auszeichnen; dieses Datum hat man mit dem 22. Oktober 13 v. Chr. gleichen und die Epoche von der Einrichtung der römischen Provinz in der kyrenaischen Pentapolis ableiten wollen, also Anfang: ägypt. J. 67/6 v. Chr.; vgl. Franz CG III p. 560; Kaestner De aeris (1890) 77ff. und weitere Literatur bei Ginzel II 34, 2.

Während also Kyrene seit der augusteischen Zeit eine aktische A. angenommen hat, soll Thera, von dem aus im J. 633 oder 631 v. Chr. jene Stadt [28] gegründet worden ist, eine Zeitrechnung nach Jahren Kyrenes angenommen haben. So hat, allerdings mit starkem Vorbehalt, Hiller v. Gaertringen eine halbe Zeile mitten in einem Ephebenverzeichnis auf Thera, IG XII 3, 339 (abgefaßt zwischen den J. 4 und 37 n. Chr.), so geschrieben DCXXXX->I, als J. 646 kyr. = 15/6 n. Chr. zu fassen vorgeschlagen. Aber für diese mitten in griechischem Text stehende Halbzeile mit anscheinend lateinischem Schriftcharakter wird eine andere Erklärung gesucht werden müssen; denn der Epochenanlaß ist ganz unwahrscheinlich, und die angeführten Schriftzeichen könnten allenfalls 640 Drachmen 4 Obolen, was übrigens mir freilich ebensowenig im Text verständlich wäre, nicht aber 646 bedeuten.

LIX. An die Ankunft des Kaisers Hadrian wird an verschiedenen Orten eine offizielle Jahrzählung angeknüpft, so in Gaza, in Askalon und in Gemeinden Griechenlands. Unserem Begreifen werden sie wohl am ehesten durch die Annahme nähergerückt, daß sie aus den nämlichen sachlichen Motiven wie die Ehrung des Kaisers als σωτήρ und als κτίστης entsprungen sind. Die Belege für Griechenland sind, seitdem o. Bd. I darüber geschrieben worden ist, sehr vermehrt und lehrreicher geworden, vor allem durch die Grabungen in Epidauros und die Funde zu Tegea. Nur sollte man sich davor hüten, die Anwendung der Hadrians-A. als Beweis für den faktischen Besuch eines bestimmten Ortes durch den Kaiser anzusehen; schon die Formulierung der Beziehung der Epoche, wie sie für Epidauros durch IG IV 1056 ἔτους κη τῆς θ[εοῦ] Ἁδριανοῦ τὸ πρῶτον [εἰς] τὴν Ἑλλάδα ἐπιδημίας, vgl. auch den (von Fraenkel und von Wilhelm Weber Untersuchungen zur Geschichte des Hadrian 183, 652 gewiß irrig dem Kaiser Marcus zugeschriebenen) Brief IG IV 1534, und für Tegea durch IG V 2 n. 50 ἔτους μβ ἀπὸ τῆς θεοῦ Ἁδριανοῦ ἰς τὴν Ἑλλάδα παρουσίας vgl. 51 und 52 bezeugt wird, hätte davor bewahren sollen, diese A. als Zeugnis für einen einzelnen Ort, statt für die ganze Provinz zu verwenden. In Athen, als dem Herzen der römischen Provinz, gestattete man sich allerdings auch wohl zu sagen IG III 1023: ει ἀπὸ τῆς πρώτης θεοῦ Ἁδριανοῦ ἰς Ἀθήνας ἐπιδημίας (ebenso 1120, ohne die Erwähnung Athens 69 a und 735).

Eine genaue Fixierung der Hadrians-A. für die Provinz Achaia erlauben, wenn man von den anderen Hilfsmitteln für ungefähre Abschätzung dieser Daten absieht, eigentlich nur zwei Inschriften; so möchte man allerdings auf den ersten Blick annehmen, aber es ist die Frage, ob sie derzeit richtig verwertet werden können: IG V 2 n. 51 Tegea, unter Kaiser Pius abgefaßt, (ἀπ[ὸ μὲν τῆς] ἐν Ἀκτίω ν[αυμαχίας ἔτ]ους ρπα, ἔτ[ους δὲ] κζ ἀπὸ τῆς θ[εοῦ Ἁ]δριανοῦ ἰς τ[ὴν Ἑλ]λάδα τὸ πρῶ[τον ἐ]πιδημίας und IG IV 1534 wo das Jahr der Consuln 163 jul. mit einem Jahr nach jener Hadrians-A. geglichen wird (und zwar Juli oder August mit dem 13. Tage des zehnten Monats, so daß das julianische Neujahr damals etwa zwischen 20. Oktober und 7. November zu liegen käme[2] Die Spannung zwischen der aktischen und [29] der hadrianischen A. beträgt nach dem Stein von Tegea 154 Jahre. Wird als Epoche von Aktium nicht, wie das Hiller v. Gaertringen tat, der Schlachttag (2. September 31 v. Chr.) angesetzt, sondern das Neujahr jenes griechischen Jahres, in das der Schlachttag gefallen war, also vermutlich Herbst 32 oder 31 v. Chr., so ergäbe sich für die Hadrians-A. als Anfang 122/3 oder 123/4 und man käme so in Widerspruch zu allen Erwägungen, die für die erste Reise Hadrians nach Griechenland 124/5 oder 125/6 verlangen. Es ist also klar, daß die Frage nicht spruchreif ist. In der anderen Inschrift, dem Brief vom J. 163 (IG IV 1534), ist aber die epidaurische Jahrzahl von Fraenkel nur ergänzt, und zwar falsch, wie man schon daraus erkennen kann, daß [τεσσαρακοστοῦ] den verfügbaren Raum nicht füllt.

Mit der Feststellung der Hadrianszählung wird dann auch das Verständnis des Doppeldatums, IG IV 1052 (vgl. dazu Weber 208. 268): ἔτους γ τῆς καθιερώσεως τοῦ Διὸς τοῦ Ὀλυμπίου καὶ τῆς κτίσεος τοῦ Πανελληνίου, ἔτους δὲ ι τῆς Τραιανοῦ Ἁδριανοῦ Καίσαρος ἐπιδημίας zu gewinnen sein.

Die einwandfreien höchsten Ziffern der Hadrians-A. reichen bis in die Zeit des Commodus (ξθ 69, Tegea IG V 2 n. 52). Dann muß aber Rückkehr zur aktischen A. mittlerweile irgendwann erfolgt sein; denn die von Fraenkel bis zu dem spätesten Jahrdatum J. 185 (IG IV 1006 und 1007) und 232 (ebd. 1008) festgehaltene Beziehung auf die Hadrians-A., womit man in die Jahre jul. 308 und 355 käme, erledigt sich durch den offenbar weit älteren Charakter dieser Inschriften; vgl. auch Wilhelm Beiträge 161.

LX. Die Zählung nach der Ankunft des Kaisers Hadrian mag immerhin Ausdruck der Dankbarkeit sein, da wir annehmen dürfen, daß an sie Gnadenakte anknüpfen, die eine Förderung einer bestimmten Stadt oder einer ganzen Landschaft bedeuteten. Diese Annahme fällt schwer bei den A. von Gangra (in Paphlagonien) und Amasia (im Pontus Galaticus), wenn die von Dessau Ztschr. f. Num. XXV (1906) 335ff. gegebene Erklärung zutrifft. Der Eidschwur, den die Einwohner Paphlagoniens im J. 3 v. Chr. leisten (Cumont in den Studia Pontica III 75 n. 66. Dessau 8781. Cagnat III 137. Dittenberger Or. 532), erfolgt (wenigstens in Gangra) Anfangs März des bezeichneten Jahres; das wird in der Inschrift so ausgedrückt: ἀπὸ αὐτοκράτορος Καίσ[αρος] θεοῦ υἱοῦ Σεβαστοῦ ὑπατεύ[σαντος τὸ] δωδέκατον ἔτους τρίτου, π[ρο.....] Νωνῶν [3]Μαρτίων; also wäre der Antritt des zwölften Consulats = 5 v. Chr. als Epoche gewählt worden, um ‚einzustimmen in die [30] Huldigungen, die der Erdkreis seinem Beherrscher bei jeder Gelegenheit darbrachte, womöglich in einer etwas originellen Weise‘ (Dessau ebd.).

Eine ebendaselbst gefundene Inschrift zu Ehren des Carinus, noch zu Lebzeiten des Carus (reg. etwa Oktober 282 bis August 283) von der Gemeinde Neoklaudiopolis gesetzt, ἐν τῶ σπη ἔτει (Cumont ebd. 86 n. 67. Cagnat III 139; die Jahrzahl ist ΕΠΗ überliefert, die Korrektur ΕΠΗ scheint einwandfrei zu sein), und eine von der μητρόπολις τῆς Παφλαγονίας Πομπηιόπολις zu Ehren des Claudius Severus in seinem zweiten Consulat (= 175 n. Chr.) gesetzte Inschrift (Dessau 8832), τῶ ροη ἔτει datiert, weist auf die nämliche Epoche hin. Die Daten auf Münzen von Neoklaudiopolis, aus der Zeit Traians bis auf Septimius Severus, stimmen zu dem aus den Inschriften gewonnenen Epochenansatz; die von Germanikopolis πρὸς Γάγγρα, ἔτ. σδι und σει, unter der Regierung des Septimius Severus geprägt, würden zu dieser offenbar der ganzen Provinz Paphlagonien (mit Ausnahme etwa Sinopes) eignenden Epoche völlig stimmen, wenn Geta als Augustus und nicht als bloßer Caesar bezeichnet würde.

LXI. Eine Bestätigung seiner Auffassung der der paphlagonischen A. zugrunde liegenden Epoche erkennt Dessau a. O. 339 in der A. des Pontus Galaticus; er gewinnt sie aus einer Inschrift (Cagnat III 111. Dessau 8801), die die Gemeinde Σεβαστοπολειτῶν τῶν καὶ Ἡρακλεωπολειτῶν zu Ehren des Kaisers Hadrian und vor dem 10. Dezember 137 n. Chr. gesetzt hat, ἔτους θλρ; daraus ist eine Epoche 3/2 oder 2/1 v. Chr. zu erschließen; Dessau entscheidet sich für die erstere und sieht den Epochenanlaß in der Übernahme des dreizehnten Consulats durch Augustus für das J. 2 v. Chr.; damit soll auch die Auffassung von der hyperloyalen Ursache der paphlagonischen A. gestützt werden. Folgerichtig meint Dessau 343, daß, wenn Tiberius nicht übertriebenen Huldigungen entgegengetreten wäre, ,auf einen Wink des Statthalters oder auf die Anregung eines streberischen Provinzialen hin die Landschaft ohne Bedenken wieder eine neue Jahrzählung eingeführt‘ haben würde. Nur muß man sich fragen, welche praktische Bedeutung eine Jahrzählung gehabt haben soll, wenn sie ohne einleuchtenden Grund im Handumdrehen gewechselt werden sollte, und Anderson hat in einem Zusatz, Studia Pontica III 73f., sein Bedenken gegen den persönlichen Charakter der paphlagonischen A. in beachtenswerter Weise begründet; und Cumont ist ebd. 110 für Amasia von der Annahme der Dessauschen Erklärung wieder abgegangen.

Ergänzung der alphabetischen Übersicht o. Bd. I S. 652: Achaia 59. Amasia 60. 61. Askalon 53. Athen 59. Cyrene 58. Diokletian 57. Diospolis 55. Eleutheropolis 55. Epidauros 59. Gangra 60. Ankunft des Kaisers Hadrian 59. Oxyrhynchos 56. Paphlagonien 60. Pontus Galaticus 61. Seleucia Pieria 54. Sinope 52. Thera 58.

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Aera

Die Jahreszählung. S III.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vgl. de Rossi Inscr. Christ. Urbis Romae I p. 508; hier wertlos die Tabelle Vaglieris in Ruggiero Diz. epigr. II 1179.
  2. In Zeile 6 ist nicht τῶν Αὐ]γούστων zu lesen, sondern … καλανδ]ῶν oder νων]ῶν oder εἰδ]ῶν Αὐγούστων, und zur folgenden Consulatsangabe zu ziehen; dann ist in Zeile 7 von κατὰ Ἐπιδαυρίους zu interpungieren und umgekehrt nach diesen Worten vor [ἔτους] die Interpunktion zu tilgen.
  3. π[ροτέραι] wird ergänzt und mit Cumont eine Beziehung zu dem Tag gesucht, ,der vor einigen Jahren in Rom zum Feiertag erklärt worden war, weil an ihm die Comitien dem Augustus das Oberpontifikat übertragen hatten‘ ( a. O. 339). Aber ebensogut darf π[ρὸ πέντε oder τριῶν] = 3. oder 5. März ergänzt werden.