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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 8. Juni 1903

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 30, Seite 244
Fassung vom: 8. Juni 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Juni 1903
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 2973.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 8. Juni 1903.

Die in der Bekanntmachung vom 15. März d. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 45) veröffentlichten Änderungen der Anlage B. zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 8. Juni 1903.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.