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BLKÖ:Tauber, Caspar

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Tauber, Hans
Band: 43 (1881), ab Seite: 128. (Quelle)
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Bemerkenswerth ist auch noch:

1. Caspar Tauber (hingerichtet in Wien am 17. September 1524), wohl einer der ersten Blutzeugen des evangelischen Glaubens in Oesterreich. Als reicher und angesehener Bürger in Wien lebend, wendete er sich durch fleißiges Lesen der h. Schrift bald gegen die römische Lehre, verwarf unter Anderem entschieden das Segensprechen der Priester, die Ohrenbeichte und die Fürbitte der Heiligen. Auch gegen die Lehre vom Abendmale trat er aus dem sechsten Capitel des Evangeliums Johannis mit Beweisgründen auf. Da er in Wien großes Ansehen genoß, so hielten die Inquisitoren haereticae veritatis, durch ihn eine Gefährdung des römischen Glaubens in weiteren Kreisen besorgend, für ihres Amtes, gegen ihn einzuschreiten. Sie klagten ihn bei dem Rathe der Stadt Wien als der Ketzerei verdächtig an und er sollte sich vor der Obrigkeit rechtfertigen. Er that es mit so glänzendem Erfolge, daß sich der Rath bei der damaligen Reichsversammlung [129] in Nürnberg energisch über das gegen Tauber eingeschlagene Verfahren beschwerte. Das machte den freisinnigen Bürger nur noch muthiger, aber die Verfolger auch arglistiger. Diese erwirkten von Erzherzog Ferdinand einen Befehl, welchem zufolge Tauber als Ketzer in Haft zu nehmen und auf dem Körnerthurme in bürgerlichem Verwahrsam zu halten sei. Damals gab es an der Wiener Hochschule mehrere besonders gelehrte Männer, so den Bischof von Wien Johann von Revellis, einen geborenen Burgunder, Doctor Ulrich Kauffmann, D. Faber aus Lindau u. A. Mit allen diesen mußte er verschiedene Unterredungen halten, wobei er immer bei seinem Bekenntnisse beharrte. Obwohl ihn keiner der gelehrten Herren eines Irrthums überweisen konnte, so beschloß doch das Ketzergericht nach herkömmlicher Inquisitoren-Praxis, er müsse alle seine Lehrsätze in der St. Stephanskirche vor öffentlicher Gemeinde widerrufen und nach geschehenem Widerrufe drei Sonntage aufeinander, nachdem er jeden Freitag vorher in Brod und Wasser gefastet und drei Arme gespeist, die ganze Messe hindurch vor dem Thore der St. Stephanskirche mit einem Stricke um den Hals, unbedeckten Hauptes, barfuß und eine brennende Kerze in der Hand, stehen, dann noch ein ganzes Jahr in Haft bleiben und eine ansehnliche Summe Geld zu Gunsten des Türkenkrieges erlegen, alle Unkosten dieses Verfahrens bestreiten und zeitlebens öffentlich ein Kreuz, nach einer bestimmten für diesen Fall angepaßten Form so tragen, daß es von Jedermann gesehen werden könne. Auch sollte er noch bezüglich seines Widerrufes ein bestimmtes Formular unterschreiben. Er unterschrieb dasselbe mit einem gewissen Vorbehalt, und die Inquisitoren ließen es im vorhinein durch den Druck veröffentlichen. Am 8. September, am Festtage Mariä Geburt 1524 aber sollte der feierliche, den Bürger Tauber für sein Leben entehrende Bekenntniß- und Widerrufsact stattfinden. Aber die Inquisitoren hatten sich in dem Manne verrechnet. Ale er aus seinem Gefängnisse auf den St. Stephanskirchhof gebracht, auf den dort bereit gehaltenen Predigtstuhl gestellt und ihm bedeutet wurde, seinen bisherigen Glauben öffentlich zu widerrufen, that er nicht nur nicht das Verlangte, sondern erhob Beschwerde wider die Ketzerrichter, erklärte offen, daß man ihn auch nicht eines Irrthums geziehen, er also gar nichts zu widerrufen habe, und verlangte, vor unparteiische Richter gestellt zu werden, worüber er an das h. römische Reich appellire. Die Ketzerrichter hatten nun nichts Eiligeres zu thun, als ihn vom Predigtstuhl herabsteigen und rasch ins Gefängniß zurückführen zu lassen. Nun aber war es um ihn geschehen. Als hartnäckiger Ketzer sollte er der weltlichen Obrigkeit überliefert und sofort zum Tode verurtheilt werden. So brachte man ihn am 10. September ins Augustinerkloster, wo er in Gegenwart der Inquisitoren und des Rathes der Stadt Wien ohne Verhör als Ketzer für verdammt erklärt wurde. Diese Verurtheilung erfolgte in lateinischer Sprache, welche die anwesenden Wiener Bürger gar nicht verstanden. Tauber war seinem Geschicke verfallen. Der Stadtrichter nahm ihn in seine Gewalt, legte ihm Ketten an und brachte ihn ins Schergenhaus. Noch versuchten es die Patres, ihn zu bekehren. Aber er erklärte, das, woran er glaube, mit seinem Tode bekräftigen zu wollen. Da man doch Gegenschritte fürchtete, wurde er am 17. September 1524 zeitig in der Früh in einen Wagen gesetzt und unter Begleitung eines Geistlichen und des Henkers nebst einigen Schergen heimlich hinter der Stadtmauer zum Stubenthor hinaus auf den Gries gebracht. Allen neuen Aufforderungen, zu widerrufen, zu beichten, stellte er entschiedene Weigerung entgegen. „Meine Seele habe ich schon versorgt und wenn ich noch achtzigtausend Seelen hätte, so wären sie heute alle durch diesen meinen Glauben zu Gott versorgt. Gott, ich sage dir Dank, daß du mich Unwürdigen erwählt, um deines göttlichen Wortes willen zu sterben“. Nachdem er dies gesprochen, machte er mit dem rechten Fuße – denn er war gebunden – vor sich auf der Erde ein Kreuz und indem er noch dreimal laut mit freudiger Stimme ausrief: „Herr Jesu Christe, in deine Hände befehle ich meinen Geist“, empfing er den Schwertstreich, der das Haupt von seinem Körper trennte. Dann wurde beides, Haupt und Körper, auf einem neben dem Richtplatze hergestellten Scheiterhaufen verbrannt. [Raupach (Bernhard), Evangelisches Oesterreich. I. Theil, S. 15 u. f.] –