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BLKÖ:Sternberg, Philipp Christian

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Sternberg, Smil
Band: 38 (1879), ab Seite: 281. (Quelle)
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36. Philipp Christian (geb. 5. März 1732, gest. 14. März 1811), von der Damianischen Hauptlinie. Ist ein Sohn des Grafen Franz Philipp und der Gräfin Marie Leopoldine von Starhemberg. Ritter von Schönfeld gibt den 9. Jänner 1786, das Varrentrapp’sche „Genealogische Staatshandbuch vom Jahre 1835“ den 22. August 1798 als Sterbedatum an; Palacký läßt ihn am 14. März 1811 und einige Monate darnach seine Gattin Auguste geborene Gräfin Manderscheid gestorben sein. Auch erscheint er bei Palacký als Franz Christian, während ihn Andere Philipp Christian und auch kurzweg Christian nennen. Philipp Christian hatte sich dem Staatsdienste gewidmet, als aber nach dem Absterben des letzten regierenden Grafen von Manderscheid-Blankenheim (1780) dessen Nichte Auguste, die Gemalin des Grafen Philipp Christian von Sternberg, Erbin seiner reichsunmittelbaren und anderen Besitzungen über dem Rheine, und zwar der in der Eifel gelegenen Grafschaften Blankenheim, Geroldstein, Manderscheid und Keyl geworden war und diese ihrem Gatten mit dem Sitze und Stimmrecht im westphälischen Grafen-Collegium zubrachte, trat er, um die Angelegenheiten seiner Gattin zu ordnen, aus dem Staatsdienste. Durch den Luneviller Frieden kamen diese Reichslande mit den deutschen Ländern auf der linken Rheinseite an Frankreich. Der Reichsdeputations-Hauptschluß von 1803 entschädigte den Besitzer dafür mit den vormaligen Abteien (jetzigen Herrschaften) Schussenried und Weissenau unter der Verpflichtung, bestimmte Jahresrenten (zusammen 13.900 fl.) an die gräflichen Häuser Sickingen, Hallberg, Nesselrode und Goltstein zu bezahlen. Durch die rheinische Bundesacte kamen im Jahre 1806 beide Herrschaften unter würtembergische Staatshoheit. Das durch des Grafen Schwester Maria Walpurgis, vermälte Constantin Alexander Fürst Salm-Salm, an das fürstliche Haus Salm-Salm gekommene Drittel der Herrschaften Schussenried und Weissenau verblieb dem Sternberg-Manderscheid’schen Hause, vermöge Abtheilungsvertrages, der den Kindern gedachter Schwester dafür die Manderscheid’schen Besitzungen in der Eifel ertheilte. Graf Philipp Christian war k. k. wirklicher geheimer Rath und Ritter des goldenen Vließes. Aus seiner (am 7. November 1762) mit Auguste Gräfin Manderscheid-Blankenheim geschlossenen Ehe stammen sieben Söhne und drei Töchter, von denen der älteste, Franz Joseph, diese Linie fortpflanzte. Da dieser keine männlichen Erben hatte, erlosch die Linie Sternberg-Manderscheid schon mit seiner Tochter Leopoldine, vermälten Gräfin Sylva-Tarroucca. –