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BLKÖ:Steinburg, Karl von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 38 (1879), ab Seite: 56. (Quelle)
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Steinburg, Karl von (Königsrichter des Repser Stuhles in Siebenbürgen, geb. zu Reps 5. August 1748, gest. ebd. 17. November 1806). Sein Vater, Ephraim Pildner (gest. 17. April 1768), bekleidete in den Jahren 1737–1761 das Repser Königsrichteramt und wurde von der Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1747 mit dem Prädicate von Steinburg in den Adelstand erhoben. Sein Sohn Karl trat nach beendeten Studien bei der kön. Gerichtstafel in Maros-Vásárhely im Jahre 1768 in die Gerichtspraxis, wo er drei Jahre verblieb, worauf er sich nach Wien begab, dort seine Studien fortsetzte, und von seinem Großonkel Samuel Freiherrn von Bruckenthal [Bd. II, S. 168], damaligem siebenbürgischen Kanzler, in die Präsidialkanzlei aufgenommen wurde. Nach verschiedenen Dienstleistungen als Stuhlsnotar, Allodial-Perceptor, Steuereinnehmer u. s. w. in seinem Vaterlande [57] wurde er 1787 zum Secretär bei der Klausenburger Districtualtafel ernannt, und als im Jahre 1790 die alte Verfassung wieder hergestellt wurde, zum Bürgermeister in Reps berufen. Im Jahre 1793 wurde er auch noch Königsrichter des Repser Stuhles, aus beiden Stellungen aber am 13. Juli 1798 gleich anderen tadellosen siebenbürgischen Beamten entlassen, ohne daß ihm und den übrigen die Gründe dieses gewaltthätigen Verfahrens bekannt gegeben worden wären. Sieben Jahre blieb er ohne Amt, bis es seinen wiederholten Vorstellungen gegen solch unbegründetes und rechtswidriges Vorgehen gelang, seine Wiedereinsetzung in das vorige Amt zu erwirken, welche auch am 15. April 1805 erfolgte. Doch die erlittenen Kränkungen und anderes Ungemach hatten seine Körperkräfte gebrochen, und schon im folgenden Jahre starb er im Alter von 59 Jahren. In seinem Nachlasse fanden sich u. a. folgende handschriftliche Arbeiten: „Uebersicht der Verfassung des Repser Stuhles, sowohl in älteren als neueren Zeiten“; – „Uebersicht der verschiedenen Contributionsmethoden in Siebenbürgen“; – „Von den Zünften in der siebenbürgisch-sächsischen Nation“; – „Von den Wahlen und dem Nepotismus“; – „De quatuor receptis religionibus in Transylvania“; – „Von der Beschaffenheit der Wallachen sowohl auf dem sächsischen Nationalgrund, als in den Kreisen anderer Nationen“; – „Verzeichniß der Oberhäupter Siebenbürgens“; – „Die Privatrechte der Sachsen in Siebenbürgen“; davon ist auch eine, in lateinischer Sprache verfaßte Handschrift „Jura Saxonum privata“ vorhanden.

Siebenbürgische Provinzialblätter (Herrmannstadt, von Hochmeister, kl. 8°.) Bd. IV (1813), S. 239–246. – Siebenbürgische Denkblätter Bd. I, S. 170, 185 und 373; Bd. II, S. 134.