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BLKÖ:Starhemberg, Gundakar (XI.)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 37 (1878), ab Seite: 178. (Quelle)
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30. Gundakar (XI.) (geb. 16. Mai 1535, gest. 9. September 1585), Stifter der nach ihm benannten Gundakar’schen Hauptlinie des Hauses Starhemberg. Ein Sohn des Erasmus (I.) aus dessen erster Ehe mit Anna Gräfin von Schaumburg. Gundakar war Regierungsrath der Kaiser Maximilian II. und Rudolph II., 1572 Verordneter des Herrenstandes in Oesterreich ob der Enns. Wurde schon das Jahr früher von Kaiser Maximilian II. [179] gemeinschaftlich mit Dietmar von Losenstein, Hillebrand Jörger, Georg von Hoheneck u. A. zur Verfassung einer Landtafel deputirt. Zur lutherischen Religion sich bekennend, verwendete er sich eindringlich für dieselbe bei dem Kaiser. Als am 7. September 1571 Markt und Schloß Peuerbach mit Allem, was darin war, Bibliothek, Rüstkammer u. d. m.. abbrannte, ließ Gundakar dasselbe neu aufbauen. Aus seinen zwei Ehen, zuerst (1558) mit Susanna von Hohenfeld (gest. 1575) und dann (1576) mit Susanna von Roggendorf, hatte er nur in erster Ehe zwei Söhne, Johann Ulrich und Georg Achaz, welche beide ihr Geschlecht fortpflanzten. –