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BLKÖ:Royko, Kaspar

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Roy, Franz Xaver
Band: 27 (1874), ab Seite: 180. (Quelle)
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Royko, Kaspar (gelehrter Theolog, geb. zu Mettau nächst Marburg in der Steiermark am 1. Jänner 1744, gest. zu Prag am 20. April 1819). Seine Eltern Kaspar Royko und Theresia geborne Szargeth besaßen das außerhalb Marburg gelegene Landgut Mettau und waren ganz in der Lage, ihrem Sohne eine gute Erziehung geben zu lassen. So besuchte R. zuerst die Schule in Marburg, kam dann nach Leoben und zuletzt nach Gratz, wo er das Gymnasium und die philosophischen[WS 1] Studien beendete, worauf er sich im Jahre 1763 nach Wien begab, wo er unter Martini das Naturrecht und unter Paul von Riegger das Kirchenrecht hörte. Darauf kehrte er nach Gratz zurück und begann daselbst das Studium der Theologie, erlangte nach Beendigung desselben die theologische Doctorwürde, wurde im December 1766 zum Priester geweiht und trat nun in die Seelsorge. Er versah dieselbe auf den zwei Pfarren Zellnitz und Witschein, die Muße aber, die ihm sein Seelsorgeramt übrig ließ, widmete er wissenschaftlichen Studien, vornehmlich jenem der Kirchengeschichte, über welche er sich, so oft es ihm sein Beruf erlaubte, mit dem Pfarrer Temmerl zu Leutschach im Marburger Kreise gemeinschaftlich unterhielt und eine von beiden angeschaffte Bibliothek benützte, unter deren Werken die deutsche Uebersetzung der Kirchengeschichte des neuen Testamentes von Cl. Fleury (14 Bände, gedruckt 1776, Frankfurt a. M.), Bossuet’s „Einleitung in die Geschichte der Welt und der Religion“, Voltaire’s „Essai d’histoire universelle“, Tillemont’s „Memoires pour servir à l’histoire ecclesiastique“ und P. Bale’s „Dictionnaire historique critique“, wie man sieht, lauter Capitalwerke jener [181] Zeit, sich befanden. Royko’s wissenschaftliche Richtung blieb in maßgebenden Kreisen nicht unbeachtet, und als nach der von Papst Clemens XIV. am 16. August 1773 erlassenen Bulle der Orden der Jesuiten aufgehoben und so die von den Mitgliedern derselben innegehabten Lehrposten an vielen Universitäten erledigt wurden, erfolgte Royko’s Berufung zum Professor der Logik, Metaphysik und Ethik nach Gratz; aber schon im folgenden Jahre wurde er mit Decret vom 25. October zum Professor der Kirchengeschichte an der Gratzer Universität ernannt. Im Jahre 1777 wurde ihm überdieß die Directorstelle im Gratzer Studenten-Seminar übertragen, welche er jedoch nur im Hinblicke auf die Disciplinar- und wissenschaftlichen Angelegenheiten des Seminars versah, die ökonomischen wurden durch einen besonderen Hausverwalter besorgt. Von welchen Erfolgen die Leitung einer solchen Bildungsanstalt durch einen aufgeklärten Priester und Mann der Wissenschaft begleitet sein mußte, bedarf keiner weiteren Erörterung, wenn man bedenkt, wie eben in unserer Zeit dergleichen Institute durch verfehlte und lässige Leitung die Pflanzstätten der Unwissenheit, des Muckerthums und Jesuitismus geworden sind, und deren Zöglinge, wenn sie ihre praktische Wirksamkeit antreten, die Durchführung der Gesetze des Staates auf der Bahn eines mäßigen, vernunftgemäßen Fortschrittes nach allen Seiten hin erschweren. Nur fünf Jahre war es R. gegönnt, auf diesem Posten zu wirken. Als im Herbste 1782 die Universität zu Gratz aufgehoben, in ein Lyceum verwandelt und bei dieser Gelegenheit die Lehrkanzel der Kirchengeschichte mit jener des Kirchenrechts vereinigt wurde, ernannte Kaiser Joseph II. mit Hofdecret ddo. 7. November 1782 R. zum Professor dieses Lehrfaches an der Prager Hochschule. Der Ruf, den sich R. durch die früher bereits erschienene Geschichte der Constanzer Kirchenversammlung [die bibliographischen Titel seiner Werke folgen auf S. 183] erworben, war seiner Ernennung vorangegangen und die Böhmen waren nicht wenig auf die Vorträge des Theologen gespannt, der mit ebenso viel Freimuth als Wahrheit die Geschichte jenes Concils geschrieben hatte, das ihren Landsmann Johannes Huß zum Martyrium des Scheiterhaufens verurtheilt hatte. Dazu kam noch, daß alle Religiosen, die bisher ihre Studien im Kloster gemacht, durch eine Verordnung des Kaisers aus dem Jahre 1784 gehalten waren, die Vorträge der Kirchengeschichte an der Universität zu hören. Treffend bemerkt ein Biograph Royko’s, es wäre eines Chodowiecky oder Kohl nicht unwürdig gewesen, eine Vorlesung dieses Gelehrten, bei welcher Gäste aus allen Ständen, Adelige, Bürger, Gelehrte und Religiosen jeder Gattung, so Augustiner, Benedictiner, Cistercienser, Dominikaner, Franziskaner, Kapuziner, Karmeliter, Kreuzherren mit dem rothen Sterne, Minoriten, Paulaner, Prämonstratenser, Serviten aus den verschiedenen Klöstern Böhmens und Mährens anwesend waren, durch den Grabstichel darzustellen und diese Scene als ein Denkmal der weisen Verfügung des großen Monarchen, zu dessen Maßnahmen die Gegenwart zurückzukehren gezwungen ist, auf die Nachwelt zu bringen. Obwohl seine Vorträge von seinen Schülern mittelst der Abbrevationsmethode nachgeschrieben wurden, mußte R. doch zur Erleichterung des ferneren Studiums als Leitfaden die „Synopsis historiae religionis“ herausgeben. Obgleich von der Liebe und Begeisterung [182] seiner Zuhörer getragen, war R. nichts weniger als auf Rosen gebettet. Von dem großen geistlichen Troß wurde er geradezu angefeindet. Schon in Gratz war er mit den Karmelitermönchen in mancherlei Händel verwickelt worden. In Prag aber hatte er das Domcapitel gegen sich, dessen zelotische Mitglieder Andere vor dem freisinnigen Theologen mit den Worten: „iste non tandem est materialis sed plane formalis haereticus“ warnten. Man schickte Spione in seine Vorlesungen, bestach die Studenten, um ihn zu untergraben und verfängliche Aussagen gegen ihn zu erzielen, aber dergleichen Mittel wollten in den Tagen eines Kaisers Joseph doch nicht verfangen. Je mehr eine Partei gegen ihn agitirte, umsomehr steigerte sich die Achtung des großen Publicums vor dem Gelehrten, der im Jahre 1790 zum Decan, im folgenden Jahre zum Repräsentanten der theologischen Facultät und zum Beisitzer des Studienconsesses erwählt wurde. In Würdigung seiner Verdienste berief ihn auch Kaiser Leopold II. mit Decret vom 3. März 1791 zum Rathe und Referenten in geistlichen Angelegenheiten bei der Landesstelle Böhmens, und schon mit dieser Ernennung wurde im Decrete ausgesprochen, daß bei Erledigung eines Canonicates auf ihn vorzüglich Bedacht zu nehmen sei. Auf seinem neuen Posten entwickelte R. nun eine ebenso energische und verdienstliche Thätigkeit wie vordem als Professor. 17 Jahre leitete er alle Zweige der geistlichen Angelegenheiten Böhmens, wozu alle Eingaben der vier Consistorien des Landes und jene des bischöflichen Regensburger Commissariates in Eger gehören. Von den vielen und oft umfangreichen Arbeiten seines Dienstzweiges sei beispielsweise nur der einen und sehr wichtigen gedacht. Mit Hofdecret ddo. 20. December 1794 wurde eine eigene Stiftmessen-Adjustirungscommission organisirt, um das nach Aufhebung der Klöster und Sperrung ihrer Kirchen dem Religionsfonde zugefallene, aber völlig verwickelte und ungeordnete Geschäft der Stiftmessen und die damit verbundenen Stipendienvertheilung gehörig zu ordnen. Royko wurde mit der Oberleitung dieser Commission betraut und sein über diesen Gegenstand verfaßtes Elaborat bildete nicht weniger denn vier große Folio- und zwei kleinere Bände, und war mit solcher Sorgfalt gearbeitet, daß mit Hofdecret vom 9. December 1796 dem Gubernialrathe R. darüber die ah. Zufriedenheit mit dem Beisatze zu erkennen gegeben wurde, bei sich ergebender Gelegenheit einer Beförderung den vorzüglichsten Bedacht auf ihn zu nehmen. Der Führung des geistlichen Referates durch Royko verdanken mehrere Hundert der Seelsorger Böhmens die Vermehrung ihrer Gehalte, seiner Verwendung viele Gemeinden des Landes ihren Seelsorger; ebenso trug er zur Unterstützung vieler Studirenden, vornehmlich angehender Theologen, durch Stipendium und Fundationsbewirkung bei. In dem von dem Oberstburggrafen Grafen Wallis Sr. Majestät dem Kaiser erstatteten Vorschläge zur Verleihung eines Canonicates an Royko schreibt der Graf: „Ganz Böhmen trägt in Bezug auf die geistliche Verwaltung unzählige Spuren und Denkmäler der unbefangenen, gründlichen, unermüdeten Geschäftsführung dieses im Staatsdienste ergrauten Mannes und würdigen Mitgliedes der hohen Landesstelle dieses Königreiches“. Im Jahre 1797 wurde R. einstimmig zum Rector magnificus der Prager Hochschule gewählt und mit 28. August 1807 von Sr. Majestät zum [183] Domherrn bei der Collegiatkirche Allerheiligen auf dem Prager Schlosse ernannt. Nicht volle zwei Jahre war es R. gegönnt, auf seinem neuen Posten zu wirken. Im April 1819 entriß der Tod der Kirche diesen hochverdienten Priester. Die Titel der von Royko durch den Druck veröffentlichten Schriften sind in chronologischer Folge: „Oratio inauguralis de studio historiae ecclesiasticae“ (Grätz [Salzburg] 1779, Mayr, 8°.), anläßlich der Einweihung der Universitätskirche zu Gratz am 7. November 1777 gehalten; – „Geschichte der grossen allgemeinen Kirchenversammlung zu Kostnitz“ (Constanz), 4 Theile nebst Register (1. u. 2. Theil Gratz 1781 u. 1782, Weigand u. Ferstl; 3. u. 4. Theil Prag 1784 u. 1785, Prag, Schönfeld, gr. 8°.); neue Titelauflage 1796); anläßlich dieses Werkes erschienen von J. X. Selig: „Anmerkungen über Royko’s Geschichte der Kostnitzversammlung. Zum 1.–3. Theile“ (Gratz 1784, Ferstl, gr. 8°.). Aschbach bezeichnet Royko’s Werk als einseitig und ohne Quellenstudium; bei dem Standpuncte, den dieser Historiker in der religiösen Frage einnimmt, da er auf Seite des unfehlbaren Papstes und der alle Häretiker verbrennenden heiligen Inquisition steht, möchte eher dieser Anspruch einseitig zu nennen und der Vorwurf „ohne Quellenstudium“ bei einem Manne von Royko’s Gründlichkeit doch erst nachzuweisen sein; denn daß Royko die Literatur dieser Periode kannte, dafür gibt sein auf S. 323–325 mitgetheiltes Verzeichniß der über diese Zeit erschienenen Schriften einen sicheren Beleg; – „Synopsis historiae religionis et ecclesiae christianae methodo systematico adumbratae“ (Prag 1785, Mangold, gr. 8°.), als Leitfaden für seine in Prag gehaltenen Vorträge über Kirchengeschichte; – „Einleitung in die christliche Religions- und Kirchengeschichte“ (Prag 1788, Widtmann; 2. Aufl. ebd. 1790, gr. 8°.); – „Christliche Religions- und Kirchengeschichte“, 4 Bände (ebd. 1789–1792, Widtmann, gr. 8°.), von diesem Werke sollten noch acht Bande erscheinen, aber Ueberhäufung mit seinen Berufsgeschäften als geistlicher Referent machten ihm die Ausführung nach dem angekündigten Plane unmöglich; – „Oratio dicta ad senatum populumque academicum quum hic natalem Francisci II. Augusti diem coleret“ (Prag 1789, Widtmann), auch deutsch: „Rede bei der Prager Universitätsfeier“ u. s. w. (ebd. 1790, 4°.). Außerdem gab er das „Decret der Versammlung zu Kostnitz von der Communion unter beiderlei Gestalten, mit Anmerkungen“ (Prag 1783, 8°.) heraus. Auch hat R. mehrere lateinische und deutsche Aufsätze ohne Beifügung seines Namens in verschiedenen Schriften, als: in der allgemeinen deutschen Bibliothek, in den Helmstädter gelehrten Annalen u. s. w. drucken lassen. Darüber befragt und um Angabe derselben gebeten, bemerkte Royko: „Autorsucht und Recensentenlob haben ihn nie bei seinen Arbeiten geleitet, und deßwegen hätte er auch manche Schriften der Literärwelt vorgelegt, ohne sich zu nennen. Er habe aber das Vergnügen gehabt, sich von der günstigen Aufnahme derselben in wissenschaftlichen Kreisen zu überzeugen. Es genüge ihm, wenn ein Werk mit Begierde gelesen werde und Eingang in das Herz des Lesers finde, wenn der Name des Autors auch nicht auf dem Titelblatte stehe. In dieser Absicht hatte er mehrere Aufsätze, ohne sich zu nennen, dem Drucke übergeben und wolle er auch seine Anonymität in das Grab mit hinübernehmen“. Es sollen zwölf Abhandlungen ohne seinen Namen erschienen sein. Im Nachlasse fand sich eine Kirchengeschichte von Böhmen vor, die druckfertig war. Was mit derselben geschehen, ist nicht bekannt. Royko – ein Neujahrkind – rechtfertigte die an ein solches geknüpften Voraussetzungen; ein Mann der Kirche, war er nicht blind für die Irrthümer derselben; ein Pionnier in Sachen der Religion, streifte er die Fesseln, welche den Geist gefangen halten, ab und freien Blickes stand er für eine Gemeinschaft der Herzen, für eine Religion der Liebe ein.

Annalen der Literatur und Kunst in dem österreichischen Kaiserthume (Wien, Doll, 4°.) Jahrg. 1809, Intelligenzbl. October, Sp. 174; Intelligenzbl. Nov., Sp. 224. – Erneuerte vaterländische Blätter für den österreichischen Kaiserstaat (Wien, 4°.) Jahrg. 1819, Nr. 38 u. 39: Nekrolog. – Steiermärkische Zeitschrift. Redigirt von Dr. G. F. Schreiner, Dr. Albert von Muchar, C. G. Ritter von Leitner, A. Schrötter (Grätz, Damian u. Sorge, 8°.) Neue Folge. VI. Jahrgang (1840), 1. Heft. S. 117. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1836, 8°.) Bd. IV, S. 429. – Oesterreichische Biedermanns-Chronik. Ein Gegenstück zum Fantasten- und Prediger-Almanach (Freiheitsburg [Akademie in Linz] 1785, kl. 8°.) I. (u. einziger) Theil, S. 169. – Porträte. 1) Unterschrift: Caspar Royko, gebohren 1742 (8°.); – 2) mit gleicher Unterschrift (8°.); – 3) D. Beyel sc. (8°.); – 4) J. Q. Jahn[WS 2] del. 1787, J. Balzer sc. (8°.); – Royko’s Schattenriß befindet sich im 4. Bändchen von Kindermann’s „Freund des steyermärkischen Volkes“.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: philsosophischen.
  2. Vorlage: J. O. Jahn.