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BLKÖ:Peer Ritter von Egerthal, Joseph Johann

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Pederzani, Alois
Band: 21 (1870), ab Seite: 425. (Quelle)
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Peer Ritter von Egerthal, Joseph Johann (Landrechts-Präsident zu Innsbruck, geb. zu Monteplair im Bezirke Nauders in Tirol 4. Jänner 1754, gest. zu Innsbruck 23. October 1825). Aus einer wohlhabenden, schon seit 1595 siegelmäßigen Familie des Bauernstandes abstammend, trieb er selbst bis in sein fünfzehntes Jahr wirthschaftliche Beschäftigungen und begann erst dann sich den Studien zu widmen. Er wurde Stiftling des Radif’schen Convictes zu Meran und Schüler des dortigen Gymnasiums der Benedictiner zu Marienberg, hörte dann Philosophie und die Rechte an der Innsbrucker Hochschule, und erlangte im Jänner 1782 die juridische Doctorwürde, bei welcher Gelegenheit er die Dissertation: „De vi rei judicatae“ herausgab. Bald darauf eröffnete er Privatvorträge über römisches Recht, die um so größeren Zulauf hatten, seitdem im Jahre 1782 die von Leopold I. gegründete Innsbrucker Hochschule durch Joseph II. aufgehoben worden war. Die Vollendung der Erziehung des Grafen Leopold Trapp erwarb P. das Amt eines Landrichters auf der Trapp’schen Herrschaft Glurns und Mals. Durch seine ausgezeichnete Verwaltung der Civil- und Criminaljustiz, der administrativen und polizeilichen Obliegenheiten seines Bezirks hatte er bald den Ruf des ersten Landrichters von Tirol erworben. Der Bauernstand schwur nicht höher als durch ihn, schreibt sein Biograph, [426] und sein Viertel ernannte ihn zu seinem Sprecher auf dem denkwürdigen offenen Landtage von 1790, wo er sich ebenso durch seine gediegene Geschäftskenntniß, als durch seinen Freimuth und echte Vaterlandsliebe hervorthat. Im J. 1792 stellte Leopold II. die Innsbrucker Hochschule wieder her und Peer wurde Professor des römischen Rechts. Im Jahre 1797 wurde er in Anerkennung seiner Verdienste in den Adelstand erhoben, 1799 Rector der Innsbrucker Hochschule, 1803 Appellationsrath und 1805 Director des juridischen Studiums. Die politischen Ereignisse, welche blutig genug über Europa hereinbrachen, ließen auch das von Bergen eingeschlossene Tirol nicht unberührt. Die Kriegsjahre 1796, 1799, 1800 – vom Tiroler Bauer in fröhlichem Uebermuthe auch die Perücken- oder Diätendefensionen genannt – waren nur mehr Vorbereitungen für die Jahre 1805 und 1809 gewesen, in welchen die Landesvertheidigung Tirols sich unsterblichen Ruhm erworben. Im letztgenannten Jahre hatten innerhalb vier Monaten die Tiroler außer der Capitulation von Wiltau, die vier Treffen am Berge Isel, jene bei Mittewald und Prutz geschlagen und mit eigener Kraft drei Feindesheere in Schmach und Verderben geschleudert. Bei den furchtbaren Conflicten dieser großartigen Epoche waren, wie Peer’s Biograph schreibt, die Blicke der Guten und Besten insonderheit auch auf Peer wie auf den Cato ihres Landes gerichtet. Seine Anhänglichkeit an Oesterreich und an die alte Verfassung, seine Standhaftigkeit in den finstersten Augenblicken, seine immer gleiche Sprache und Gesinnung waren in der That bewundernswerth, und er, dessen lebendiges Wort und Schrift durch eine Reihe von Jahren zur Bildung der tirolischen Jugend so mächtig gewirkt hatten, bestand nun auch die Feuerprobe der That und des vorleuchtenden Beispiels. Mit altrömischer Charakterfestigkeit, mit altdeutscher Biederkeit, mit einer von Rücksichten und Nebenzwecken freien jugendlichen Thätigkeit. war er dem österreichischen Hofcommissariat eine starke Säule in den Augenblicken einer beispiellosen, anhaltenden Vergessenheit und Verlassenheit. Ihm hatte Hormayr, sein Schüler, vorzüglich die in den beiden Pfingsttagen – den Tagen von Aspern – aufwallende Begeisterung von Passeier und Meran zu verdanken, die so wesentlich einwirkte auf den 25. und 29. Mai, welche die zweite Befreiung des Landes herbeiführten. Auch nach der dritten Befreiung im August, nach dem Rückzuge des Marschalls Herzogs von Danzig, als bis nach dem Frieden, bis Anfangs November an der Spitze der Verwaltung und Vertheidigung der Name des durch seinen Opfertod unvergeßlichen Andreas Hofer stand, war Peer’s Einfluß stets wirksam zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung, zur Niederhaltung gemeiner Selbstsucht und zügelloser Leidenschaften. Die bayerische Regierung, unter welche Tirol nun gerieth, ließ P. seinen österreichischen Patriotismus entgelten; er wurde sofort von seinem Posten entfernt und kam zu dem altbayerischen Appellationsgerichte nach Burghausen, wo sich jedoch sein biederer Charakter alsbald Achtung verschaffte. Dort blieb er bis zur Wiedervereinigung Tirols mit Oesterreich im Jahre 1814. Nun kehrte P. in seine heimatlichen Berge zurück, wurde dann nach Wien als Hofrath des obersten Gerichtshofes berufen und kam schon 1815 als Stadt- und Landrechts-Präsident [427] nach Innsbruck. Seit 1816 bereits kränkelnd, trat er im August 1821 in den Ruhestand, bei welcher Gelegenheit seine um den Staat erworbenen Verdienste mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens gewürdigt wurden. Im nächsten Jahre erfolgte seine Erhebung in den Ritterstand mit dem Prädicate von Egerthal. Im October 1825 starb er zu Innsbruck im Alter von 72 Jahren, von vier Frauen, deren letzte wenige Wochen vor ihm gestorben war, einen einzigen Sohn hinterlassend. Der Nekrolog in Hormayr’s „Archiv" entwirft von diesem Ehrenmanne. von diesem Tiroler von echtem Schrot und Korn, ein anziehendes Bild. Es sei nur noch bemerkt, daß der hier geschilderte Joseph Johann Peer Ritter von Egerthal mit dem k. k. Polizei-Hofrath von Peer, dessen die Schrift: „Der Jakobiner in Wien" (Zürich und Winterthur 1842, 8°.) S. 117 u. 119, gedenkt, nichts gemein hat.

Adelstands-Diplom ddo. 24. Jänner 1798. – Ritterstands-Diplom ddo. 30. März 1822. – (Hormayr’s) Archiv für Geschichte, Statistik, Literatur und Kunst (Wien, 4°.) Jahrg. 1827, Nr. 127, S. 689: Nekrolog. – Staffler (Johann Jac.), Das deutsche Tirol und Vorarlberg, topographisch mit geschichtlichen Bemerkungen (Innsbruck 1847, Felician Rauch, 8°.) Bd. I, S. 193. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8 °.) Bd. IV, S. 171 [nach dieser geb. im Dorfe Heid, was unrichtig, da sein Geburtsort Monteplair ist]. – Wappen. In Gold ein grüner Dreihügel, auf dessen mittlerem überhöhten ein rechtsschreitender aufrechter Bär von natürlicher Farbe mit offenem Rachen und rothausgeschlagener Zunge steht. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinander gekehrte gekrönte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten wallen drei Straußenfedern, eine goldene zwischen grünen; aus jener des linken wächst der im Schilde beschriebene Bär. Die Helmdecken beider Helme sind grün mit Gold belegt.