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BLKÖ:Kraus Ritter von Elislago, Anton Joseph Emanuel

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Kraus und Krauß
Band: 13 (1865), ab Seite: 147. (Quelle)
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Kraus Ritter von Elislago, Anton Joseph Emanuel (k. k. Hofrath, geb. zu Wien 9. October 1777, gest. ebenda 25. März 1860). Schon Vater und Großvater dienten in höheren Stellen dem Staate, ersterer als Hofrath beim Hofkriegsrathe, letzterer als niederösterreichischer Kammerprocurator. Auch Anton Joseph Emanuel widmete sich dem Staatsdienste und trat, 19 Jahre alt, bei dem k. k. Hofkriegsrathe in denselben. Schon in 3 Jahren wurde K. Feldkriegsconcipist bei dem kön. ungarischen Generalcommando. Bei seiner Neigung zum diplomatischen Dienste kam er im Jahre 1799 bei der k. k. Hof- und Staatskanzlei in Verwendung und wurde bald Legationssecretär bei der kais. Gesandtschaft am kön. dänischen Hofe; versah, nachdem bald darauf der dortige Gesandte Graf Ludolf abberufen wurde, den Posten eines k. k. Geschäftsträgers, und zwar während der interessanten Epoche der bewaffneten Neutralität des Nordens, während des Seekrieges Frankreichs mit England unter Nelson. K. benützte seine Stellung, sich mit den nordischen Sprachen und Verhältnissen bekannt zu machen und bereiste Dänemark und Schweden. Nach des Barons Thugut Austritte aus dem Ministerium kehrte K. im Jahre 1804 in seine Heimat zurück, trat, da sich ihm auf der eingeschlagenen Laufbahn weiter keine Aussichten boten, von seinem Legationsposten ab und als Hofsecretär in das Departement des Innern für die italienischen Angelegenheiten ein. Jedoch schon im Jahre 1806 wurde K. zur k. k. Hofkammer übersetzt, wo er mehrere Jahre lang das Commerzreferat führte. Im Jahre 1809 begleitete er während der feindlichen Invasion den kaiserlichen Hof nach Ungarn, wo er den Auftrag erhielt, die galizischen Staatscassen nach Großwardein zu flüchten. Im Juni 1812 wurde K. Regierungsrath bei der niederösterreichischen Landesregierung. 1818 Referent der damals bestandenen Commerz-Hofcommission, von welcher er im August 1824 als wirklicher Hofrath zur allgemeinen Hofkammer übertrat. Im Jänner 1831 wurde K. zum Beisitzer der Hofcommission in Justizgesetzsachen, im Jahre 1843 zum Beisitzer der Hofkammer im Münz- und Bergwesen ernannt. In den Jahren 1835 und 1839 leitete er amtlicherseits die Arbeiten zur Gewerbeausstellung und im Jahre 1845 wurde er zum Stellvertreter des Hofkammer-Präsidenten Freiherrn von Kübeck im Vorsitze bei der dazu bestimmten Hofcommission berufen. Im März 1847 nahm er als Beisitzer der zur Reform des juridisch-politischen Studienplanes bestellten Commission an deren Berathungen Theil. Zwei Jahre später, am 29. Mai 1849, trat K. nach 52jähriger Dienstleistung in den Ruhestand. Die in amtlicher Stellung geleisteten Dienste K.’s sind nicht gewöhnlicher Art. Er arbeitete an der Verbesserung des Studienwesens, an der Gründung und Hebung des polytechnischen Institutes, an der Läuterung der Gesetzgebung in Gewerbe- und Handelsangelegenheiten, an der Förderung der Fluß- und Seeschifffahrt, des Transitohandels, an der Entfernung der Zwischenzölle, an der Regelung des Consulatwesens, an der Zustandebringung einer commerciellen Statistik und an der Vervollkommnung der Bibliothek der Hofkammer, deren Vorstand er war. Viele und darunter erhebliche Elaborate seiner Hand befinden sich in den Archiven der Aemter, in denen er diente. Zwei der wichtigsten und umfangreichsten betreffen die Zollreform (1841), welche schon [148] damals den Uebergang vom Prohibitivsysteme zum Schutzzolle vorbereiten sollte, und die Zuckerbesteuerung (1846). K. war auch schriftstellerisch thätig und gab über das wesentlich unter seiner Mitwirkung zu Stande gekommene Privilegiengesetz vom Jahre 1832 den Commentar unter dem Titel: „Geist der österreichischen Gesetzgebung zur Aufmunterung der Erfindungen im Fache der Industrie, verglichen mit der englischen, französischen und nordamerikanischen Gesetzgebung“ (Wien 1838, 8°.) heraus. An einem anderen Werke hatte er zeitlebens gearbeitet, bildete es immer vollkommener aus und arbeitete das bereits veröffentlichte Werk immer wieder von Neuem um. Die unwandelbare Grundlage der Staatswissenschaft glaubte K. nur in der vollen Uebereinstimmung der Staatsgrundsätze mit den Naturgesetzen suchen zu müssen. Die Naturgesetze aber sind dem höchsten Vernunftgesetze untergeordnet und dieses sei im Christenthume zu finden; demnach sei das christliche Staatsprincip die einzig unwandelbare Grundlage der Staatswissenschaft. K. entwickelte dieses Princip ausführlich in dem Werke: „Versuch, die Staatswissenschaft auf unwandelbarer Grundlage festzustellen, von einem Staatsmanne“ (Wien 1835, 8°.). Die erste Auflage erschien ohne Nennung des Verfassers, die zweite, ganz umgearbeitete, unter dem veränderten Titel: „Das christliche Staatsprincip“ (Wien 1840, 8°.), aber bereits mit seinem Namen. Die dritte Umarbeitung dieser Schrift, die er bis in sein hohes Alter fortsetzte und nicht lange vor seinem Ableben beendete, ist unter dem Titel: „Der Vernunftstaat oder das praktische Staatsleben nach den Forderungen der Vernunft, in fünf Büchern: Das Naturrecht, das höchste Vernunftgesetz, das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und die Staatsweisheit“ Handschrift geblieben. Als zu Anfang der Vierziger Jahre über eine durchgreifende Reform der österreichischen Zolltarifsgesetzgebung verhandelt wurde, brachte K. nachfolgende Schrift: „Entwurf eines neuen österreichischen Zolltarifes auf Grundlage eines zeit- und zweckgemässen Ueberganges von dem als nicht länger haltbar anerkannten Systeme der Handelsverbote, zu dem Systeme eines kräftigen Schutzes der inländischen Industrie und eines rechtlichen Handelsverkehres mit dem Auslande, nebst den dazu gehörigen Vorarbeiten“ (Wien 1842, Staatsdruckerei), in einer verhältnißmäßig kleinen Auflage (von nur 300 Exemplaren) zunächst nur zum Gebrauche der Mitglieder der hierüber gehaltenen vielfachen Berathungs-Commissionen, zur Oeffentlichkeit. Ebenso nur für den engeren Kreis seiner Familie und Freunde wurde die in den Quellen angeführte Selbstbiographie gedruckt. Für seine Verdienste um den Staat wurde K. im Jahre 1845 mit Allerh. Entschließung vom 28. September mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens ausgezeichnet, welcher Verleihung alsdann die Erhebung in den erblichen Ritterstand mit dem Prädicate Elislago – dieses zur Erinnerung an seine (1830 verstorbene) Gemalin Elise Lago – folgte. K. starb im Alter von 83 Jahren.

Anton Joseph Emanuel Ritter von Kraus-Elislago. Eine seinen Kindern und Freunden zum Andenken überlieferte Autobiographie (Wien 1849, Staatsdruckerei) [ist nicht in den Handel gekommen]. – Wiener (amtliche) Zeitung 1860, Nr. 132, S. 2325: Nekrolog. – Oesterreichischer Zuschauer, herausg. von J. S. Ebersberg (Wien, gr. 8°.) Jahrgang 1838, Bd. IV, S. 1236. – Adelstands-Diplom des Rudolph Kraus (Vaters des Anton K.) vom 6. Juli 1782. – Ritterstands-Diplom des Anton K. vom 20. November 1845. – Wappen. Gevierteter Schild. 1 und 4: in Gold ein schwarzer Adler mit roth ausgeschlagener Zunge und nach innen gekehrtem [149] Kopfe; 2 und 3: in Blau ein silberner Schrägebalken, welcher mit drei übereinander gestellten rothen und goldbesaamten Rosen belegt und im linken Ober- wie im rechten Unterwinkel von einem Sterne begleitet ist. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme. Aus der Krone des rechten ragen zwei schwarze mit den Sachsen gegeneinandergekehrte Adlerflügel empor, denen ein goldener Stern, mit dem untersten Strahle die Krone berührend, eingestellt ist. Aus der Krone des linken wallen drei Straußenfedern, eine silberne zwischen zwei blauen. Die Helmdecken sind rechts schwarz mit Gold, links blau mit Silber belegt.