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BLKÖ:Hoffmann, Leopold Friedrich von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 9 (1863), ab Seite: 174. (Quelle)
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31. Leopold Friedrich von Hoffmann (k. k. Legationsrath, geboren zu Wien am 4. Mai 1822). Entstammt einer reichsadeligen Familie, von der mehre Glieder beim Reichshofrathe und der Reichskanzlei bedienstet waren, und an welcher auch sein Großvater Ignaz von Hofmann als Hofrath fungirte. Leopold Friedrich beendete in Wien die juridisch-politischen Studien, trat 1842 in den Staatsdienst, und zwar bei den niederösterreichischen Landrechten ein. Als im Jahre 1845 mehrere Stellen für jüngere Conceptsbeamte in der Staatskanzlei geschaffen wurden, erhielt auch H. eine solche. 1847 wurde er der kaiserl. Gesandtschaft in der Schweiz zugetheilt und machte daselbst die interessante Epoche des Sonderbundkrieges mit; 1848 nach Wien zurückgerufen, erhielt H. eine Anstellung im deutschen Bureau des Ministeriums des Aeußern und nahm an den Dresdener Conferenzen (1850–1851) Antheil. Diesen Anlaß benützte H., die deutschen Verhältnisse, namentlich die Theorie des deutschen Staats- und Bundesrechtes einem gründlichen Studium zu unterziehen, und da die Verhältnisse eine genauere Kenntniß dieser Studien in weiteren Kreisen wünschenswerth erscheinen ließen, sich Ende 1856 als Privatdocent an der Wiener Hochschule zu habilitiren. Vor einem Auditorium, dem zum Theile die Spitzen der Gesellschaft angehörten, hielt H. seine Vorträge über die hohe Bedeutung der deutschen Verhältnisse für Oesterreich, über die Nothwendigkeit einer verfassungsmäßigen Entwickelung der letzteren, über die Verfassungen sämmtlicher deutschen Staaten und ihre wesentlichen Unterschiede und Aehnlichkeiten, und schließlich über die diplomatische Geschichte Deutschlands seit dem westphälischen Frieden. 1857 wurde H. zum Ministerialsecretär, 1859, anläßlich seiner Abordnung [175] zu der nach Zürich zum Abschlusse des Friedens entsendeten Commission, zum Legationsrath befördert und im Frühjahre 1861, als die verfassungsmäßige Reichsvertretung ihre Wirksamkeit begann, vom Herrenhause zum Schriftführer und Ordner gewählt, in welcher Eigenschaft er zur Zeit thätig ist.[BN 1] Anläßlich seiner diplomatischen Verwendung ist H. bereits von Frankreich mit dem Officierskreuze der Ehrenlegion, von Sachsen mit dem Albrechts-, von Dänemark mit dem Danebrog- und von Churhessen mit dem Wilhelm-Orden ausgezeichnet worden, [Illustrirte Zeitung (Leipzig. J. J. Weber, Fol.) Jahrgang 1857, Nr. 755, S. 402, unter den „Kulturhistorischen Nachrichten“. Wappen. Gevierteter Schild, 1 und 4: in Blau ein sechseckiger silberner Stern; 2 und 3: in Silber ein blaues Ankerkreuz; den Schild bedeckt ein gekrönter Turnierhelm, aus dessen Krone zwischen zwei schwarzen die Sachsen nach innen gekehrten Adlerflügeln der silberne Stern von Feld 1 und 4 schwebt.] –

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Hofmann, Leopold Friedrich Freiherr (Staatsmann) [Bd. IX, S. 174, Nr. 31]. Der mächtige Aufschwung des öffentlichen Lebens, der in Oesterreich im Jahre 1860 statthatte, äußerte auch auf Hofmann’s amtliche Laufbahn seinen Einfluß, und dieß um so mehr, da sich die Erinnerung an seine Vorträge über deutsches Staats- und Bundesrecht lebendig erhalten hatte. Es wurde schon bemerkt, welche Theilnahme Fach- und Staatsmänner denselben schenkten, und ist hier nur noch der Dankadresse zu gedenken, welche ihm von seinen außerordentlichen Zuhörern nach Beendigung der Vorträge überreicht wurde, und als deren Verfasser Karl Freiherr v. Krauß, erster Präsident des k. k. obersten Gerichtshofes [Bd. XIII, S. 149] bezeichnet wird. [Der Wortlaut dieses interessanten Documentes folgt S. 393 in den Quellen.] Im Jahre 1861 wurde H. zum Schriftführer des in seiner Majorität der Verfassung ergebenen Herrenhauses ernannt. In dieser Stellung gewann ihm seine umfassende Kenntniß der persönlichen und sachlichen Verhältnisse rasch eine Reihe von einflußreichen Verbindungen, welche nicht ohne Einwirkung auf die Beschlüsse des Hauses blieben. Nach dem Sturze des Ministeriums Schmerling betrat H. eine neue Bahn des öffentlichen Wirkens, da er dem in Schleswig-Holstein fungirenden Statthalter, Feldmarschall-Lieutenant Freiherrn von Gablenz, als Adlatus beigeben wurde. Auf diesem sozusagen selbstständigen Posten bot sich H. Gelegenheit, sein ungewöhnliches administratives und organisatorisches Talent zu entfalten, welches auch in der Folge bei der Reorganisation des Ministeriums des Aeußern und bei den Reformen auf dem Gebiete der Staatspolizei und der Preßleitung in hervorragender Weise zur Geltung gelangte. Ueber H.’s administrative Thätigkeit in Schleswig-Holstein vergleiche man die Darstellung in der „Deutschen Vierteljahrschrift“. 1867, Heft 119, S. 203: „Holstein unter der österreichischen Statthalterschaft. Rückerinnerungen an die Zeit von 1865 und 1866“, von Junck. Diese bedeutungsvolle Episode in H.’s öffentlicher Laufbahn schloß bekanntlich mit dem gewaltsamen Einmarsche Preußens in Holstein. H. blieb nach dem Abmarsche der Brigade Kalik als der letzte Oesterreicher in Altona, um einen Protest gegen die preußische Occupation zu verfassen, und kehrte gewissermaßen durch die feindlichen Linien hindurch nach Wien zurück. Daselbst fand er die trostlose Lage nach der Katastrophe von Königgrätz. Er selbst war in besonderer Mission bei den Demarcationsverhandlungen in Nikolsburg thätig. Die weiteten Kreise zu staatsmännischer Thätigkeit eröffneten sich ihm aber, als Freiherr von Beust als Minister des Aeußern nach Oesterreich berufen wurde. Die Lage des Reiches forderte große Gesichtspuncte, eine feste Begründung seiner Fundamente, energische Entwickelung seiner inneren Kräfte. Der Abschluß des ungarischen [390] Verfassungsstreites, die Beendigung der Sistirungspolemik, die Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit dieß- und jenseits der Leitha drängten sich als die nächsten Forderungen auf. Herr von H. vertauschte seine bisherige Stellung mit der weit wichtigeren an der Seite des Freiherrn von Beust, dem die österreichischen Verhältnisse neu waren. Daß bei allen staatsmännischen Fragen, welche nun auftauchten und erledigt werden wollten, H. bald entweder die Initiative ergriff oder doch seinen Rath in die Wageschale gleiten ließ, directen oder doch indirecten Antheil nahm, ist längst ein offenes Geheimniß. H.’s eigenstes Werk aber ist die Reorganisation des Ministerium des Aeußern, in welcher die Errichtung der Präsidialsection, die ungeachtet der Zuführung nöthig gewordener neuer Kräfte mit strengster Sparsamkeit durchgeführte Regelung des Budgets und die Umgestaltung der gouvernamentalen Beziehungen zur Presse als Hauptmomente zu bezeichnen sind. Ein großer Schritt im Verfassungswerke geschah nun auch, als bei der Wiederherstellung der cisleithanischen Verfassung das Princip zur Geltung kam: die Regierung den eigentlichen Vertrauensmännern der Verfassungspartei anzuvertrauen. Der Vorschlag, welchen das Bürgerministerium Seiner Majestät zur Ernennung empfahl, floß aus seiner Feder. Auch an der Erledigung der confessionellen Gesetze, dieses in der Geschichte des Bürgerministeriums wichtigsten Actes, hatte H. wesentlichen Antheil, da er sowohl auf das kaiserliche Rescript, mit welchem die Eingabe der Bischöfe beantwortet wurde, als auch auf die Sanctionirung der Reichsrathsbeschlüsse, welche von einem von H. verfaßten Separatvortrage des Ministeriums des Aeußern begleitet waren, worin insbesondere die politischen Momente hervorgehoben wurden, Einfluß genommen hatte. Indessen waren zwischen dem Reichskanzler und dem Bürgerministerium Mißhelligkeiten entstanden, die in der unmittelbaren Berufung des Ersteren nach Prag ohne vorausgegangene Verständigung mit dem Ministerpräsidenten ihren Ausgangspunct fanden. Obgleich nun Freiherr von Beust seiner Mission sich in loyalster Weise entledigt und die Unmöglichkeit eines čechischen Ausgleichs außerhalb der Verfassung auf das Entschiedenste erklärt hatte, so hatten die darauf gefolgten Ereignisse die Bedenken, welche H. in dieser Angelegenheit aus Competenzrücksichten erhoben hatte, sich vollkommen gerechtfertigt. Es kam zunächst zwischen Reichskanzler und dem cisleithanischen Ministerium zum Bruche, welcher in letzterem selbst jene Spaltung hervorrief, die in dem bekannten Majoritäts- und Minoritätsvotum des Cabinets, einem Acte, der in der Geschichte des Constitutionalismus bisher ohne Beispiel dasteht, ihren Gipfelpunct erreichte. Obwohl nun in Folge dessen die Minorität des Cabinets aus demselben ausschied, hatte sich doch die im Amte verbleibende Majorität nicht mehr als lebensfähig erwiesen und Graf Potocki [Bd. XXIII, S. 147] wurde mit der Neubildung des Cabinets beauftragt. Das Verhalten H.’s zu diesen Vorgängen möchte zunächst aus jenem Rundschreiben, welches Graf Beust ergehen ließ, und worin in eingehender Weise die Bedeutung des Ministerwechsels erörtert, sowie die Zielpuncte des neuen Cabinets festgestellt werden, zu entnehmen sein. [Man vergleiche Rothbuch Nr. 2, S. 107, Nr. 135, und Rothbuch Nr. 3, S. 42 u. 43.] Jedenfalls ging dieses Actenstück aus [391] H.’s Initiative hervor, denn es wurde von ihm im Ministerrathe vertheidigt und bildete sozusagen dessen Programm auf dessen Grundlage die damaligen staatsrechtlichen und politischen Wirren ihrer Lösung entgegengeführt werden sollten. Graf Potocki suchte diese Lösung in seiner Weise, indem er vorerst entschiedene Föderalisten in’s Cabinet aufnahm, eine Reise nach Prag unternahm und so der čechischen Partei auf halbem Wege entgegen kam und den verfassungstreuen böhmischen Landtag auflöste. Indessen waren die confessionellen Verhältnisse Oesterreichs in den Vordergrund getreten und erheischten eine endgiltige Regelung, die Frage der Aufhebung des Concordats kam an die Tagesordnung. Wie sehr H. von der Nothwendigkeit einer Regelung der confessionellen Verhältnisse durchdrungen war, erhellet aus dem Inhalte der Depesche vom 2. Juli 1869 an den Grafen Trautmannsdorf, welcher ein von H. verfaßtes, diesen Gegenstand behandelndes Memoir zu Grunde lag. In den Verhandlungen mit dem ungarischen Ministerium, insbesondere mit dem Cultusminister, dem Freiherrn von Eötvös [mit dem H. persönlich die Frage berieth, verfolgt er den Standpunct, daß die Aufrechthaltung des Concordats schon durch die Wiederaufnahme des Placetum Regium in Ungarn unmöglich geworden sei. Auch für die Wiedereinführung desselben in Cisleithanien stimmte er und im Anschlusse an diese Motive erfolgte die Kündigung des Vertrages durch das Ministerium des Aeußern im Juli 1870. Der mittlerweile ausgebrochene französisch-deutsche Krieg nahm nun in erhöhter Weise die Thätigkeit des auswärtigen Amtes, in welchem H. für die Wahrung der vollsten Neutralität mit Ausschluß jeder Rüstung einstand, aber nur erstere erzielte, indem rücksichtlich des letzteren Punctes doch eine theilweise Bereitschaftstellung nöthig befunden wurde. Aber auch in Oesterreich-Ungarn bereiteten sich indessen ernste Dinge vor. Die Delegationen traten in Pesth zusammen und die Mißerfolge des Cabinets Potocki ließen stürmische Debatten erwarten, die sich auch auf den Minister des Aeußern ausdehnen sollten, der allzugroßer Nachgiebigkeit gegen die staatsrechtliche Opposition beschuldigt, wie auch sonst noch die Führung seines Amtes angegriffen wurde. Beide Momente traten aber in ein anderes Licht, als der denkwürdige Brief des Grafen Beust an Rieger erschien, der sein und seiner Partei unlauteres Treiben durch sein Memorandum an Kaiser Napoleon entlarvt sah, und nun durch Grafen Beust eine Antwort erhielt, in welcher derselbe sein Verhältniß zu den Verfassungsfragen in unzweideutigster Weise aussprach; während das Verhältniß Oesterreichs zu Preußen-Deutschland durch die vielgenannte Depesche vom 26. December 1870 bestimmte Umrisse bekam und eine neue und klare Basis für das System der auswärtigen Politik in Oesterreich schuf. Die so drohend begonnenen Delegationen endeten mit einem Vertrauensvotum für den Grafen Beust, dessen Stellung eben noch als eine tief erschütterte angesehen wurde. Der Brief an Rieger und die erwähnte Depesche verdanken der geistigen Anregung H.’s ihre Entstehung, unter dessen Dictat gewissermaßen ihre Redaction stattfand. Am Schlusse der Delegation erfolgte die rein aus der Initiative der Krone ohne Vorwissen der officiellen Kreise des Ministeriums des Aeußern hervorgegangene Berufung des Ministeriums Hohenwart. Dadurch wurde dem Gedanken [392] Ausdruck gegeben, daß das Eingreifen des Reichskanzlers in Fragen der inneren Politik nicht angemessen erscheine, da ja eben dadurch die oppositionelle Haltung der Verfassungspartei hervorgerufen wurde. Bald aber zeigte sich der Uebelstand dieser Einrichtung, indem, während das Ministerium des Aeußern auf die Gegenstände seines eigentlichen Wirkungskreises angewiesen blieb und das Ministerium Hohenwart zur Schlichtung der staatsrechtlichen Wirren seinen eigenen Weg ging, sich bald der Mangel jener Harmonie zwischen den Regierungsgewalten fühlbar machte, ohne den kein constitutioneller Staat, geschweige einer mit dem verwickelten Verfassungsorganismus Oesterreichs auf die Dauer seine regelmäßigen Functionen auszuüben vermag, demzufolge auch hie und da fühlbare Störungen der Regierungsmaschine eintreten mußten. Wollte das Ministerium des Aeußern den Boden der gemeinsamen Verfassung behaupten und demgemäß nach außen hin ein politisches System durchführen, welches die freundschaftlichen Verhältnisse mit Deutschland und Italien zum Zielpuncte hatte, wie dasselbe Graf Beust den Delegationen gegenüber in einer ausführlichen Vorlage auseinander gesetzt hatte, dann war es nicht zu vermeiden, daß das Ministerium des Aeußern direct oder indirect in die politische Action des cisleithanischen Ministeriums eingreifen müsse. Weder die vom böhmischen Landtage geschaffenen Fundamentalartikel, noch das zur Beantwortung der betreffenden Landtagsadresse von dem Ministerium Hohenwart beschlossene Rescript öffneten einen Weg zum Ausgleiche, vielmehr war bei dem Widerstreite der politischen Meinungen wie der Rechtsauffassung wieder der Krone die Entscheidung anheimgegeben. Unter solchen Verhältnissen, deren nähere Auseinandersetzung außerhalb der diesem Lexikon gesteckten Grenzen fällt, mußte das Ministerium des Aeußern eben aus Gründen der auswärtigen Politik, welche gegen jede Schmälerung der Machtstellung des Kaiserstaates, die, wenn im Innern die Ereignisse in erwähnter Weise den Fortgang nahmen, unausbleiblich war, Verwahrung einlegen und auf seiner Theilnahme in Fragen der inneren Politik entschieden beharren. Daß die Forderung dieser Stellung des Ministeriums des Aeußern in Sachen der inneren Politik von H. am beredtesten verfochten wurde, begreift sich von selbst bei einer Prüfung seines bisherigen Verhaltens, das auf einer gründlichen Kenntniß der österreichischen Zustände fußte, die ihn eben dem damit weniger vertrauten Reichskanzler unentbehrlich machte. Angesichts dieser unabweislichen, aber durch den Patriotismus gebotenen Haltung mochte H. selbst seine persönlichen Interessen zum Opfer gebracht haben, was hier offen auszusprechen nicht überflüssig erscheinen dürfte. Nach dem Rücktritte Beust’s dachte auch H. den Schauplatz seiner bisherigen einflußreichen und bedeutungsvollen Thätigkeit zu verlassen. Aber dem Wunsche seines gewesenen, wie seines neuen Chefs nachgebend, ließ H. den keineswegs glücklichen Gedanken, in der Vollkraft seines Lebens sein Wissen, seine Thatkraft und sein Können brach liegen zu lassen, fallen und ist zur Zeit als Sectionschef mit der Führung eines großen Theiles der Geschäfte des Ministerium des Aeußern betraut. Hervorragenden Antheil nahm er wieder an den Verhandlungen der beiden letzten Delegationen, an den verwickelten, die österreichisch-ungarische Politik bewegenden Fragen und an dem Ausbaue und der Pflege [393] des für die auswärtigen Beziehungen Oesterreich-Ungarns entworfenen politischen Systems. Als im Jahre 1872 der Besuch Sr. Majestät bei dem deutschen Kaiser, dem Könige von Preußen, in Berlin stattfand, befand sich auch H. an der Seite seines Chefs, der seinen Monarchen wegen Erörterung politischer Fragen nach Berlin begleitet hatte. Auch wird Freiherr von H. Se. Majestät auf der Reise nach St. Petersburg, welche im Februar 1874 stattfindet, begleiten. – Außerhalb der Sphäre seines politischen Wirkens gilt H. als Freund der Kunst und Natur und bethätigt seine Liebe zu beiden in förderlichster Weise. In Folge seiner Stellung übt H. seit 1866 die Censur der beiden Hoftheater, ein unter allen Umständen wenig dankbares und schwieriges Amt. Gewiß aber ist es, daß H. bei seiner vorurtheilslosen, weitblickenden Auffassung das erste Theater Deutschlands, welche Stelle das Burgtheater noch immer behauptet, von den Fesseln befreit hat, welche bis vor ihm auf diesem Institute gelastet. Als Naturfreund wirkt H. insbesondere im österreichischen Alpenverein, der ihn zu seinem Präsidenten gewählt und dem er seit seiner Entstehung angehört. H. hat wesentlichen Antheil an dem energischen Aufschwunge, den dieser Verein in jüngster Zeit genommen. Se. Majestät der Kaiser hat H.’s namhafte Verdienste um den Staat mehrfach huldvollst gewürdigt. Nach seiner Rückkehr aus Holstein erhielt H. mit ah. Handschreiben vom 23. Juni 1866 das Ritterkreuz des Leopold-Ordens, zwei Jahre später, am 3. März 1868, jenes des Stephan-Ordens welchem wenige Monate später, mit 24. December d. J., die Verleihung der geheimen Rathswürde folgte. Im Frühjahre 1873 – unter seinem gegenwärtigen Chef – wurde H. mit dem Orden der eisernen Krone 1. Classe ausgezeichnet, nachdem schon früher mit Diplom vom 10. Jänner 1872 die Erhebung in den österreichischen Freiherrnstand erfolgt war.
    Diplom über ritterbürtigen Reichsadel ddo. 17. Jänner 1762. – Freiherrnstands-Diplom ddo. 10. Jänner 1872. – Wiener Salon-Album. Herausgegeben von Moriz Engel und P. v. Radics (Wien, Leop. Sommer, 4°.) 1872, S. 5 u. 6. – Neue freie Presse vom 23. Mai 1870 [Circular-Depesche des Grafen Beust mit dem Programm des Ministeriums Potocki vom 28. April 1870]. – Wiener Zeitung vom 17. Juli 1869: „Depesche an den Grafen Trautmannsdorff in Rom vom 2. Juli 1869“; – dieselbe vom 16. December 1870: „Antwortschreiben des Grafen Beust an Ladislaus Rieger“; – dieselbe vom 5. Jänner 1871: „Depesche des Grafen Beust an Grafen Wimpffen in Berlin vom 26. December 1870“. – Stenographische Protokolle der Delegations-Sitzungen (Wien), Jahrg. 1871. – Jahrbuch des österreichischen Alpenvereins 1865. – Porträt. Im Holzschnitt auf S. 5 des oberwähnten „Wiener Salon-Albums“.
    Wortlaut der Adresse, welche an Herrn von Hofmann im Frühling 1858 nach Beendigung seiner Vortrage über deutsches Staats- und Bundesrecht von seinen außerordentlichen Zuhörern überreicht wurde. Die Adresse war von dem obersten Justiz-Präsidenten (früheren Justizminister und nunmehrigen Präsidenten des Obersten Reichsgerichtes und Mitgliede des Herrenhauses) Karl Freiherrn von Krauß verfaßt und von demselben, dem Obersthofmarschall Franz Grafen Kuefstein (späteren Vice-Präsidenten und Präsidenten des Herrenhauses), Staats- und Conferenzrathe Freiherr von Lebzeltern, den Hofräthen des Obersten Gerichtshofes: Ressig, Scharfen, Villefort, Grimburg u. s. w., dann vielen anderen hochgestellten Staatsbeamten, Militärs u. s. w. unterzeichnet. Die Adresse lautet: „Euer Wohlgeboren haben die kostbaren Früchte Ihrer gründlichen Forschungen und Studien über das deutsche Bundesrecht Ihren dankbaren und aufmerksamen Zuhörern in ebenso anziehenden als geist- und lehrreichen Vorträgen mit einer dem lebhaften Eifer für die Wissenschaft eigenthümlichen [394] Hingebung und Freundlichkeit darzubieten die Güte gehabt. Die Klarheit und Gediegenheit, mit welcher Euer Wohlgeboren die Darstellung des öffentlichen Rechtes unseres weiteren Vaterlandes gelungen ist, konnte das Interesse nur erhöhen, welches jeden gebildeten und echten Deutschen beseelen muß; aber insbesondere wird jeder patriotische Oesterreicher eine nicht geringe Genugthuung darin finden, daß Euer Wohlgeboren den wichtigen Antheil, welchen das Kaiserhaus an der Wohlfahrt des Reiches und an der Gestaltung des Bundes genommen hat, überzeugend hervorgehoben und durch Ihr mühevolles Unternehmen einem auf der Wiener Hochschule längst gefühlten Bedürfnisse auf eine so glänzende Weise entsprochen haben. Die Unterzeichneten, welchen durch Ihre Gefälligkeit vergönnt war, an Ihren gehaltvollen Vorlesungen Theil zu nehmen und die Meisterschaft zu bewundern, mit der Sie Ihre Aufgabe lösten, fühlen sich verpflichtet, Euer Wohlgeboren ihren wärmsten Dank für das Opfer auszusprechen, welches Sie ihnen an Zeit und Mühe brachten, und wir können hiebei das Bedauern nicht unterdrücken, daß die Stunden, welche Sie unserer Belehrung widmeten, so schnell ihr Ende erreicht haben. Genehmigen Sie die Ausdrücke der ausgezeichneten Hochachtung, mit der wir zu sein die Ehre haben Euer Wohlgeboren ergebene Diener            (Folgen die Unterschriften.)
    Freiherrliches Wappen. Dasselbe ist eine Verbindung des früheren Hofmann’schen Familienwappens mit jenem der ausgestorbenen freiherrlichen Familie Hofmann von Grünbühl [Bd. IX, S. 176, Nr. 39], mit welcher, einer urkundlich nicht nachweisbaren Familientradition zufolge, ein Verwandtschaftsverhältniß bestanden haben soll. Ein in die Länge und zweifach quergetheilter Schild mit Mittelschild. Im blauen Mittelschilde ein zweischwänziger goldener rothbezungter und gekrönter Löwe. Hauptschild. 1 und 6: in Blau ein silberner Stern; 3 und 4: in Silber ein blaues Andreaskreuz; 2: in Gold ein aufspringender natürlicher Steinbock; 5: in Roth eine aufgerichtete natürliche Korngarbe. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf der drei gekrönte Turnierhelme sich erheben. Aus der Krone des mittleren Helms wächst der goldene Löwe des Herzschildes mit von sich gebreiteten Pranken, vorwärts gerichtet, zwischen je sechs zu beiden Seiten von oben abnehmenden Pfauenfedern hervor. Aus der Krone des rechten Helms springt einwärts gekehrt der im Schilde beschriebene Steinbock; aus jener des linken Helms erhebt sich die obbeschriebene Korngarbe. Helmdecken. Die des mittleren Helms sind blau, rechts mit Gold, links mit Silber unterlegt; jene des rechten sind schwarz mit Gold, jene des linken roth mit Silber unterlegt. Schildhalter. Rechts ein goldener rothbezungter Löwe, links ein silberner Steinbock, gegengekehrt auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden goldenen Arabeske stehend. [Band 26, S. 389–394]