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BLKÖ:Hietzinger, Karl Bernhard Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Higgia, Georg Anton
Band: 9 (1863), ab Seite: 7. (Quelle)
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Hietzinger, Karl Bernhard Freiherr von (kaiserlicher Reichsrath, geb. zu Czernowitz 3. November 1786).[BN 1] Sein Vater Johann Baptist war zu jener Zeit Districts-Auditor in Czernowitz; er wurde zuletzt Hofrath und Mitglied des hofkriegsräthlichen Justiz-Senates, als welcher er nach 56jähriger Staatsdienstleistung (am 22. September 1835), 88 Jahre alt, starb. Als der Vater im Jahre 1786 als Stabs-Auditor nach Agram kam, leitete er wegen Mangel an deutschen Schulen persönlich den Unterricht des Sohnes und that es auch dann noch als er 1796 nach Wien befördert wurde. Erst im Alter von 16 Jahren trat Karl Bernhard in die öffentlichen Schulen ein, und beendete die philosophischen und juridischen Studien an der Universität in Wien. Am 1. October 1806 trat er in den Staatsdienst und zwar in die Auditoriatskanzlei des Generalcommando’s in Wien; im folgenden Jahre kam er zur Militärgrenz-Direction beim Hofkriegsrathe. Im Jahre 1808 wurde er zum Unterlieutenant bei der Verwaltung des 2. Banal-Grenz-Regiments ernannt und im Jahre 1809 in das Deutsch-Banatische übersetzt; auf diesen beiden Posten fand er genugsam [8] Gelegenheit dieses Soldatenland kennen zu lernen. Eine durch Franz Freiherrn von Jellačić, den Vater des in de Geschichte unserer Zeit so hervorragenden Banus Jellačić, 1809 erfolgte Beförderung zum Oberlieutenant wurde durch die Ereignisse nach der Schlacht von Wagram nicht verwirklicht, und H. trat in Wien 1810 in das hofkriegsräthlich Militärgrenz-Departement ein, welches er erst 1817 als Kriegssecretär und Referent des Generalcommando’s der Karlstädter und Warasdiner Militärgrenze verließ. Im folgenden Jahre kehrte er jedoch in’s Grenz-Departement zurück, um daselbst neben seinen Amtsgeschäften an seinem Werke über die Militärgrenze, dessen weiter unten Erwähnung geschieht, arbeiten zu können. Als im Jahre 1830 die Cholera ausbrach, wurde H. zum Referenten bei der Hofcommission bestellt, welche mit der Leitung und Ueberwachung dieser Anfangs der Pest gleich gehaltenen Seuche beauftragt war. In dieser Zeit brachte H. die seit Jahrzehenden verhandelte Pestpolizeiordnung zum Abschlüsse, welche nach seiner Redaction die Allerhöchste Sanction erhielt. Im Jahre 1832 kam H. provisorisch als Referent der Kriegssection in den Staats- und Conferenzrath und wurde noch im November d. J. wirklicher staatsräthlicher Referent und Hofrath und im Jahre 1842 Staats- und Conferenzrath. Auf diesem Posten, an den wichtigsten Verhandlungen Theil nehmend, hatte er auch wesentlichen Antheil an der Herabsetzung der militärischen Dienstpflicht von 14 auf 8 Jahre. Die Umwälzung im Jahre 1848 führte am 2. Juni die Auflösung des Staatsrathes herbei, jedoch hatte sich der Kaiser die Dienste der Staatsräthe noch vorbehalten. Der Staatsrath war von der großen Maria Theresia in’s Leben gerufen worden und ein wenig gekannter Paragraph der Instruction lautet merkwürdig genug: „Wer immer durch Unser Vertrauen in Unseren Staats- und Conferenzrath berufen worden, soll weder in utili noch in honorificio jemals etwas verlieren können, auf das er stets den Muth behalte, die Gott und Uns so liebe Wahrheit selbst auf Gefahr Unserer Ungnade tapfer zu vertheidigen“. Im September 1848 erfolgte die gänzliche Quiescirung der Staatsräthe und also auch jene H’s. Im August des folgenden Jahres wurde H. von Kaiser Ferdinand zu seinem Bevollmächtigten und Vertreter bei der Commission gewählt, welche zur Beendigung der seit dem Tode des Kaisers Franz noch rückständig gebliebenen Abhandlung seines Nachlasses bestellt worden war. Im Juli 1852, wurde diese verwickelte Angelegenheit ihrem Ende zugeführt. Ein im December 1850 ihm gewordener Auftrag, das Präsidium einer Commission zu übernehmen, welche die Reduction der Armee einzuleiten und durchzuführen hatte, kam in Folge der vom Kriegsministerium dagegen erhobenen Anstände nicht zum Vollzuge; hingegen übernahm H. im Jahre 1851 die Leitung der zur Uebertragung der herzoglich Reichstädtischen Güter an Kaiser Ferdinand nöthigen Maßregeln, welche er auch unter schwierigen Verhältnissen glücklich durchführte. Als im Jahre 1853 vornehmlich zur Prüfung von Gesetz- und Organisationsentwürfen, der Reichsrath in’s Leben trat, wurde auch H. in denselben berufen und verblieb darin bis zum Jahre 1859, in welchem er vorgerückten Alters wegen in den Ruhestand übertrat. Die literarische Thätigkeit H.’s beschränkt sich auf das bereits erwähnte Werk über die Militärgrenze, dessen Titel ist: „Versuch [9] einer Statistik der k. K. Militärgrenze des österrechischen Kaiserstaates“, 2 Theile, der 2. Theil in 2 Abtheilungen (Wien 1817 bis 1823, mit einer Uebersichtskarte). Dieses im Buchhandel längst vergriffene Werk besitzt bei den wesentlichen Veränderungen, welche die Neuzeit auch in den Militärgrenzländern hervorrief, nur mehr einen historischen Werth, aber dieser ist bleibend, weil die quellenmäßige Entwicklung und gründliche Würdigung der mannigfaltigen und eigenthümlichen Verhältnisse dieses Landes ebenso das Ergebniß mehrjähriger Erfahrungen und Anschauungen an Ort und Stelle, als sorgfältigen Studiums der in den Acten liegenden verschiedenen versuchten Grenzsysteme sind. Die meisten Veränderungen übrigens fallen auf den statistischen Theil des Werkes, während der geographisch-ethnographische kaum erheblich von ihnen getroffen sein dürfte. Bereits im Jahre 1847 wurde H. mit dem Ritterkreuze des St. Stephan-Ordens ausgezeichnet; im Jahre 1856 erfolgte anläßlich seines 50jährigen Dienstesjubiläums die Verleihung des Commandeurkreuzes des Leopold-Ordens. Zurückgezogen vom amtlichen Geschäftsleben widmet H. seine Muße nun ausschließlich den nie ganz unterbrochenen wissenschaftlichen Studien und Arbeiten, und erstattete noch im Jahre 1860 als Präsident der geographischen Gesellschaft den statutenmäßigen wissenschaftlichen Jahresbericht.

Oesterr. Militär-Konversations-Lexikon, herausg, von Hirtenfeld (Wien 1850 u. f., Lex. 8°.) Bd. III, S. 183. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. II, S. 580. – Freiherrnstands-Diplom vom 14. Juli 1829. – Genealogie und gegenwärtiger Familienstand. Der Adel mit allen Abstufungen bis zum Freiherrnstande kam mit dem Vater des Obigen, mit Johann Hietzinger, in die Familie. Die erste Erhebung in den Adelstand fand mit Diplom vom 7. Februar 1816 Statt, und War wurde derselbe an Johann B. Hietzinger, damaligen Hofrath bei der Justizabtheilung des Hofkriegsrathes, in Anerkennung seiner während einer 40jährigen Amtsthätigkeit geleisteten Dienste verliehen. Die Erhebung in den Ritterstand erfolgte statutenmäßig auf Grund der mit 16. März 1819 geschehenen Verleihung des Ritterkreuzes des Leopold-Ordens mit Diplom vom 18. Februar 1820; endlich jene in den Freiherrnstand mit Diplom vom 14. Juli 1829 in Folge Allerhöchsten Cabinetsschreibens vom 13. Juni 1829, als Anerkennung einer 55jährigen dem Staate gewidmeten Dienstleistung. Das jetzige Haupt der Familie ist zur Zeit der obige Karl Bernhard Freiherr von Hietzinger, vermält (seit 27. Februar 1817) mit Josephine Hyazintha von Engel (geb. 10. März 1793), Tochter des k. k. Regierungsrathes und Hofkriegsraths-Referenten Franz Stephan von Engel (gest. 3. December 1844) aus dessen Ehe mit Josephine Immer von Treuenfeld (gest. 12. October 1799). Aus der Ehe des Freiherrn Karl Bernhard gingen hervor, ein Sohn, Karl, gestorben in jungen Jahren (1855), und vier Töchter: Emma, vermält (1850) mit Rittmeister Adolph von Rosenfeld, und nach kaum halbjähriger Ehe gestorben; Karolina (geb. 21. August 1818), vermält (seit 3. Juni 1844) mit Karl Freiherrn von Birago, Oberst [siehe, diesen Bd. I, S. 402], verwitwet seit 29. December 1845; Maria Anna (geb. 1. October 1819), vermält (seit 29. Mai 1841) mit Rudolph Stephan Ritter von Kronenfels, Oberst, und Johanna Josepha Esther (geb, 6. November 1824, vermält (seit 19. Mai 1831) mit Rudolph Freiherrn Drotleff von Friedenfels, k. k. Ministerialsecretär im Finanzministerium. – Freiherrliches Wappen. Halbquerblau und Silber, und in die Länge goldgetheilter Schild. Im rechten obern blauen Felde eine schwebende silberne Waage, im untern silbernen Felde ein blauer Sparren. Links im goldenen Felde ein hoher schroffer Fels, auf dessen Spitze eine blaue, einen Oelzweig im rothen Schnabel haltende Taube. Den Schild deckt die Freiherrnkrone, auf welcher drei gekrönte Turnierhelme sich erheben. Aus der Krone des mittleren, in’s Visir gestellten, erheben sich drei Straußenfedern, nämlich zwischen zwei goldenen eine blaue; die beiden äußeren Helme sind zu einander gekehrt und wächst aus der [10] Krone des rechten ein einfacher goldgekrönter, schwarzer Adler mit offenem Schnabel, roth ausgeschlagener Zunge und ausgebreiteten Flügeln; aus der Krone des linken erhebt sich ein kleiner grüner Hügel, auf welchem ein Kranich auf einem Fuße steht, während der rechte Fuß einen Stein emporhält. Die Helmdecken des mittlern Helms sind rechts blau und silbern, links blau und golden; die des rechten Helms blau und silbern, die des linken blau und golden. – Wahlspruch. Auf rothem fliegenden Bande in schwarzer Schrift: Justitia et fide. Das ursprüngliche Adelswappen bestand aus den zwei Feldern der rechten Schildeshälfte und dem rechten Helme des freiherrlichen Wappens. Das Ritterstands-Wappen hatte einerlei Schild mit dem freiherrlichen, nur ruhten auf demselben zwei Helme und zwar der rechte und der mittlere des freiherrlichen Wappens. Die Devise blieb sich durch alle drei Abstufungen gleich.

Berichtigungen und Nachträge

  1. Hietzinger, Karl Bernhard Freiherr [s. d. Bd. IX, S. 7], gestorben zu Wien 27. März 1864.
    Wiener Zeitung 1864, Nr. 95, S. 150: Nekrolog. – Oesterreichischer Volks- und Wirthschafts-Kalender (Wien, gr. 8°.) Jahrg. 1866, S. 20. [Band 14, S. 474]