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BLKÖ:Burger, Friedrich Moriz Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 14 (1865), ab Seite: 407. (Quelle)
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Burger, Friedrich Moriz Freiherr von (Staatsmann, geb. zu Klagenfurt in Kärnthen um das Jahr 1815).[BN 1] Ein Sohn des berühmten Agronomen Johann Burger [s. d. Bd. II, [408] S. 215]. Beendete in seiner Vaterstadt, später an der Wiener Hochschule die Studien, erlangte die juridische Doctorwürde und widmete sich der Advocatur. Er übte dieselbe zu Triest aus, wo er den Ruf eines ausgezeichneten Rechtsanwaltes genoß und in Folge desselben, als im Jahre 1848 die Wahlen zum deutschen Parlamente auch in Triest stattfanden, von der Stadt zum Abgeordneten derselben und des Territoriums zugleich mit Bruck gewählt wurde. Die Reformen des Justizwesens und die Vorstellungen des Ministers Stadion, den Burger von der Zeit her kannte, als er Gouverneur in Triest gewesen, bewogen ihn, seine bisherige unabhängige Stellung aufzugeben und als Ober-Staatsanwalt des Triester Gerichtssprengels in den Staatsdienst zu übertreten. Jedoch hatte B. diesen Posten gar nicht angetreten, denn bald nach seiner Ernennung dazu hatte er mehrere Monate in Wien zugebracht, wo eben damals die wichtigen Berathungen über die Organisirung der politischen Verwaltung der Kronländer des österreichischen Kaiserstaates stattfanden, und kam sofort als Statthalter von Steiermark nach Gratz. Diesen Posten vertauschte er bald mit jenem eines Statthalters der Lombardie, und behielt die Leitung der Civilverwaltung in Mailand auch dann, als der Bruder Sr. Majestät, Erzherzog Ferdinand Max, General-Gouverneur des lombardisch-venetianischen Königreiches wurde. Mit dem von dem Verluste der Lombardie begleiteten Kriege des Jahres 1859 seines Postens verlustig, kam B. als Statthalter in seine Vaterstadt Triest, wo er die Interessen dieser ersten österreichischen Seestadt zur Hebung ihres Wohlstandes und ihrer commerciellen Bedeutenheit wahrnahm, zugleich aber mit dem nach dem oberwähnten Kriege zum Marine-Obercommandanten berufenen Erzherzog Ferdinand Max in fortwährender Beziehung blieb. Als in Folge des 1859 erlassenen October-Diploms in den einzelnen Kronländern der Monarchie die Landtage einberufen wurden, aus welchen dann die Beschickung des österreichischen Reichsrathes stattfand, hatte der erste istrische Landtag diese Beschickung verweigert und wurde in Folge dessen aufgelöst. In den darauf folgenden zweiten wurde auch B. gewählt und von demselben zugleich mit dem Bischofe Dobrila in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes geschickt. In demselben betheiligte sich B. an den lebhaften Debatten, welche anläßlich des Budgets der österreichischen Kriegsmarine Statt hatten und legte in zwei Reden ausführlich dar, daß die österreichische Flotte als jene eines Großstaates ungeachtet einer im Verhältniß zum Gesammtstaate kleineren Meeresküste, in ihrer Entwickelung immer doch wenigstens gleichen Schritt mit der seines ländersüchtigen Nachbars Sardinien halten müsse; ferner, daß die Machtstellung des Reiches jede Ausgabe nach dieser Richtung rechtfertige. Als Erzherzog Ferdinand Max die mexikanische Kaiserkrone annahm, wurde B. an die Spitze des Marineministeriums berufen und behielt diesen Posten bis zu der am 27. Juli 1865 an die Spitze der Staatsgeschäfte als Nachfolger Schmerling’s erfolgten Berufung des Grafen Belcredi. Indem mit Allerh. Entschließung vom genannten Tage zugleich das Marineministerium aufgelöst wurde, wurde zugleich auch B. von der Stelle des Marineministers unter Anerkennung seiner treuen und ersprießlichen Dienste in Gnaden enthoben, dabei sich aber seine anderweitige Verwendung vorbehalten. [409] B., der früher bereits die geheime Rathswürde erhalten hatte, ist in Anerkennung seiner um den Staat erworbenen Verdienste mit dem Orden der eisernen Krone 1. Classe ausgezeichnet und mit Diplom vom 19. Juli 1854 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben worden.

Waldheim’s Illustrirte Zeitung (Wien, kl. Fol.) I. Jahrgang (1862), Nr. 37, S. 435. – Freiherrn-Diplom vom 19. Juli 1854. – Wappen. Gevierteter Schild. 1 und 4: in Silber zwei mit den Schäften in’s Schrägekreuz gestellte aus- und niederwärts abhängende rothe Signalfahnen; 2 und 3: in Blau aus Meereswellen emporragend das Abbild des Leuchtthurmes im Hafen von Triest, worauf zur rechten Seite eine rothe Signalfahne schrägrechts und darunter an einer Schnur, welche von einer Stange herabhängt, drei übereinander aufgezogene rothe Signalballone ausgesteckt sind. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf der sich zwei gekrönte Turnierhelme erheben. Die Krone des rechten Helms trägt die beiden Signalfahnen von 1 und 4, jene des linken Helms den Leuchthurm von 2 und 3. Die Helmdecken sind rechts roth, links blau, beiderseits mit Silber belegt. Die Schildhalter sind zwei goldene Greife mit ausgeschlagenen rothen Zungen, welche auf einer unter dem Schilde laufenden Arabeskenverzierung angebracht sind.

Berichtigungen und Nachträge

  1. Burger, Friedrich Moriz Freiherr [Bd. XIV, S. 407], gestorben zu Wien am 2. October 1873.
    Neue illustrirte Zeitung. Redigirt von Johannes Nordmann (Wien, kl. Fol.) II. Bd. (1873), Nr. 41, 12. October, S. 12. – Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber, kl. Fol.) XXVIII. Bd. (1857), S. 242. [Band 26, S. 371]