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Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Kirchenfeste und Betheiligung

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Kirchenfeste und Betheiligung des Magistrats.

Die Krönungsstadt Aachen stand als freie Reichsstadt unmittelbar unter dem Kaiser und hatte keinen andern Herrn über sich, verwaltete ihre Angelegenheiten selbstständig nach eigenem Ermessen (Dipl. Ludwigs IV. 1342 und Karls IV. 1357); selbst dem Könige und dem Kaiser hatte sie nur so viel zu geben als sie selbst wollte. (Dipl. Friedrichs II. 1215). Das Münzrecht verlieh ihr schon Friedrich Rothbart im Jahre 1166 nebst zwei Jahrmärkten jährlich. Die Aachener Kaufleute genossen Zollfreiheit im ganzen römischen Reiche (Dipl. Friedrichs II. 1215); die Bürger durften vor kein auswärtiges Gericht geladen und nur vor ihrem Schöffenstuhl belangt werden; (Dipl. Karls IV., 1349, 1362, 1474, Sigismund 1431, 1435). Der große Rath und das Schöffengericht erkannten über Leben [14] und Tod, und an dieses Schöffengericht konnte man aus dem ganzen römischen Reiche diesseits der Alpen gegen alle von Schöffengerichten oder Stadtrichtern ergangene Urtheile appelliren. (Dipl. Karls IV. 1356.) Alle diese und noch manche andere Privilegien und Freiheiten verdankte Aachen der Vorliebe und Vorsorge Karls des Großen, der vom hiesigen Palaste aus das große Reich regierte, und hier das noch vorhandene Liebfrauen-Münster erbaute, worin die Gebeine des Helden, nachdem er sein thatenreiches Leben heilig beschlossen, erst in geweihter Gruft, dann in kostbarem Goldschreine ihre Ruhestätte fanden. Voll Ehrfurcht thun alle spätern deutschen Könige und Kaiser ihres großen Vorgängers im Eingang der Bestätigungen unserer Stadtprivilegien schier übereinstimmend mit folgenden Worten Erwähnung, wie sie in der schon angeführten Urkunde Friedrichs des Rothbarts vom Jahre 1166 vorkommen: „Quum Aquisgranum locus regalis tum pro sanctissimo corpore beati Karoli Imperatoris inibi glorificato, quod solus ipse fovere cernitur, tum pro sede regali in qua primo Imperatores Romanorum coronantur, omnes provincias et civitates dignitatis & honoris praerogativa precellit, congruum & racionabile est, ut exemplo domini & sancti Karoli aliorumque precessorum nostrorum eundem locum imperialis defensionis et nostre clemencie privilegiis et libertatis institutione quasi muro et turribus muniamus“ „Da Aachen, der königliche Ort, sowohl wegen des dort verherrlichten Leibes des seligen Kaisers Karl, den es allein bewahrt, als auch wegen des königlichen Stuhls, auf welchem zuerst die römischen Kaiser gekrönt werden, alle Provinzen und Städte an Vorrang der Würde und Ehre überstrahlt, so ist es passend und vernünftig, daß wir nach dem Beispiel, des Herrn, und Heiligen Karl und unserer andern Vorgänger[1] denselben Ort mit den Vorrechten unseres kaiserlichen Schutzes und unserer Huld und mit Freiheiten gleichwie mit Mauern und Thürmen befestigen.“

     Von Dankbarkeit gegen den h. Karl, den ersten aller christlichen Kaiser und den größten aller Fürsten durchdrungen, ließen unsere Vorfahren es sich nicht nehmen, seine Feste aus öffentlichen Mitteln zu verherrlichen. Wie die Stadtbehörde am Frohnleichnamstage, [15] nachdem sie vorher sorgfältig überall wo die Prozession herzog das Pflaster[2] hatte in Stand setzen lassen, für die Ausschmückung des Marktes, für Fackeln und Lichter sorgte, alle an der Feier theilnehmenden Priester mit Presenzgeldern, die Ordensleute, namentlich die Stiftsfrauen von Burtscheid, die Weißen Frauen, die Minderbrüder, Augustiner, Prediger und die zur Verschönerung des Festes thätigen Laien, den veydeler (Fiedeler) nicht zu vergessen, mit reichlichen Geld- und Weinspenden belohnte[3], in demselben Grade betheiligte sie sich an den Festen ihres h. Stifters und Schutzpatrons.

Damals wurde Karl der Große an zweien Tagen gefeiert, am 28. Januar, wie noch heute, und am 27. Juli, dem Feste der Übertragung seiner Reliquien. Das letztere heißt in den Rechnungen vor 1350 novum festum sci Karoli. An demselben wurden nicht nur den Kanonischen des Münsterstiftes 2, 41/2 bis 7 Mark „ad presenciam“ für ihre persönliche Theilnahme, und ihnen und den Ordensleuten die gewöhnlichen Weinspenden verabreicht, sondern der Magistrat ließ auch die Lichterkrone im Oktogon anzünden, „de corona illuminanda“, im J. 1388 „de corona in choro illuminanda“, 6 S., und bezahlte auch das Läuten „de pulsacione dribbendey“ 21 S. unser jetziges Beiern, was noch in Eupen trepetreye heißt. In den späteren Jahrgängen desselben Jahrhunderts betheiligt sich die Stadt an dem heutigen Karlsfest und dem Oktavtage desselben, wo auch die Meßknaben [16] bedacht werden, 1391 „It. den vikerisen 12 S.“ vicariolis, die im Munde des Volkes heute noch Evekärese genannt werden. So ging damals der Magistrat mit den Stiftsherren Hand in Hand. Das war in einer Zeit, wo jeder Stand seine Rechte mit schlauem Eifer hütete und mit zäher Ausdauer vertheidigte, nicht immer der Fall. Um die nicht scharf gezogenen Grenzen entspannen sich oft Streitigkeiten, die erst nach vielen Jahrzehnten durch Vergleich endigten. Man erinnere sich nur an den Zwist zwischen Magistrat und Stift um die Aufbewahrung der großen Reliquien, der endlich dahin ausgeglichen wurde, daß von dem getheilten Schlüssel das Kapitel die eine Hälfte, den Ring, der Magistrat die andere, den Bart, in Verwahr nahm, so daß, ohne Gewalt zu brauchen, Beider Mitwirkung zur Eröffnung nöthig war, wie es heute noch ist. Als seit dem J. 1562 die Krönungen der deutschen Könige nicht mehr in Aachen, sondern gegen altes Herkommen und Recht und gegen die Satzungen der goldenen Bulle in Frankfurt vollzogen wurden, lieferte die Überbringung der hier im Münster aufbewahrten Reichsinsignien einen neuen Zankapfel. Der Magistrat, der durch seine Abgeordneten wie das Stift durch die seinigen dazu mitwirkte, wollte auch bei der Herausnahme der Insignien aus ihrem Verschlusse und bei ihrer Hinterlegung zugegen sein. Das suchten aber die Stiftsherren zu verhüten, um sich dadurch das Recht der Aufbewahrung allein zu vindiciren. Bei der Eröffnung konnten sie das leicht bewerkstelligen, indem sie dieselbe vornahmen, ohne vorher den Magistrat davon in Kenntniß zu setzen. Schwieriger war dies bei Hinterlegung der Insignien, weil die Abgeordneten des Rathes dieselben zugleich mit den Stiftsherren heimbrachten. Aber die Schlauheit der letzteren wußte sich zu helfen, wie dieses sich ergibt aus dem von dem ehrsamen Rathssekretarius Couet verfaßten „Prothecollum et relatio über allem deme, was sich bey der Statt-Aachischer Deputation ad actum coronationis Ihro Kaiserlicher Mayestät Carl des Sechsten in des heyligen Römischen Reichs freyer Statt Franckfurt ahm Mayn in Decembri 1711 denckwürdiges zugetragen.“ Couet hatte die Reise nach Frankfurt mitgemacht, und erzählt, wie bei der Heimkehr Eines Ehrsamen Rathes Abgeordnete unter Begleitung von 200 Reitern, mit denen der Vogtmajor von Meuthen vor dem Wagen geritten, zum Kölnthor hinein, dann stattlich durch Großkölnstraße, über den Markt bis zum Münster gefahren seien. [17] „Nicht ohne Verwunderung aber“, fährt er fort, „haben Es. Er. Raths HH. Deputirte, alß dieselbe im Münster, gestalten der Reposition deren Insignien mit beyzuwohnen, kommen, und gemeint, daß des Capituls HH. Deputati mit ihrem Carosse hinter den Carosse Es. Er. Rathß folgen thäten, gleich wie dieselbe den gantzen weg über gefolget waren, erfahren, daß gedachte HH. Capitulares beym Einzug in der statt sich ahn Cöllerpfort von Ihnen detachirt, durch St. Peterstraß zur Kirchen allein gefahren, und dermaßen geeilet, daß bei ahnkombst Es. Er. Raths HH. Deputirten in der Kirchen, die Insignia in der Sacristey würcklich hingestellt geweßen, und dieselbe also zu Ihrer unleidentlicher Verschimpfung von dem in der Kirchen stehenden Canonico Moers erfahren mußen, wie daß die Einsetzung deren Insignien schon geschehen, und die Capitularische HH. Deputati bereits aus der Kirchen hinweg weren.“


  1. Leider besitzt unser Stadtarchiv die Privilegiums-Urkunden der hier erwähnten früheren Kaiser nicht mehr.
  2. Die Straßenpflasterungen, viae lapideae, bilden fortlaufende Ausgaben in allen Rechnungen. 1344 wo mehrere Straßen gepflastert wurden, ließ man Arbeiter von Lüttich kommen »Woltero Kaskin misso Leodii pro factoribus viarum lapidearum in platea sci Petri.«
  3. 1344, Primo de presencia datum omnibus presbyteris in die sacramenti et de vino eodem die .. Fratribus, minoribus, Augustinis, Predicatoribus, Monialibus Porchetensibus et Albabus dominabus 24 m. 7 s. It. de torthise (Fackeln, torches) et aliis candelis eodem die habitis 16 m. 4 s.      It. de velo consuendo et de virga ac de Kroym, (Traghimmel, vielleicht unser heutiges plattdeutsches Krom?) sub quo corpus Christi portatur. 33 s. 3 d. It. de aliis diversis expensis hinc inde eodem die habitis, videlicet laborantibus et portantibus velum, tripes, pro cordibus, funibus, junctis, gramine, kuyggele cirotecis et aliis diversis 31/2 m. 4 s. 10 d.

    It. eodem die .. Smelkin veydeler datum 6 s.
    It. winscrodern
    (Schrötern) solet dari 1 m.

    1346 heißt es: It. pro chordis, funibus, kuyggelen, gramine in foro junctis supra lobia monialium.