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Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Faustkaempfer

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Faustkämpfer.

In allen Rechnungen kommen „pugilatores Kempen“ Faustkämpfer vor, jeder in der ersten Hälfte des Jahrhunderts mit 1, im letzten Viertel desselben mit 2 M. monatlich besoldet (gerade in dem Verhältniß war die Mark im Werthe gesunken), außerdem auf Stadtkosten gekleidet. Zuweilen hatten sie die Rechte der Stadt mit der Faust zu vertreten. 1338 ist Rede von einem Streithandel der Stadt mit einem Herrn Harkrad von Schoynnecken, den die Faustkämpfer Scotard und Beysennecken ausmachen sollten. Sie werden von einem Meister Wiricus unterrichtet, wofür dieser 25 kleine Goldgulden oder 33 M. 9 S. nebst Kleidern und für sich, seinen Diener und die Kempen freie Zeche erhält. Dieser Harkrad scheint ein gefährlicher Kamerad gewesen zu sein, denn es werden Briefe gegen ihn und seine Gefährten erlassen und Fanggeld gegen sie ausgesetzt, und drei Kundschafter aufs Land geschickt, um zu erfahren, ob er einen Zug ausführe, und ob er etwas und was er vorhätte. „It. tribus pescrutatoribus emissis in terram ad percipiendum et videndum, si ipse dominus Harcradus aliquam expedicionem faceret et de proposito suo, siquid proponeret.“ Dann wird der Zweikampf angesagt, die Streitkolben werden mit Riemen, und die Kämpfer mit Gürteln und leinenen Hosen versehen. „It. pro duobus kampkluppel preparandis corrigeis et zonis, It. pro cingulis pugilatorum. It. pro lineis bracis pugilatorum.“ Doch zum Glücke wurden die Kampklüppel nicht mit Blut geröthet und die leinenen Hosen kamen nicht in Gefahr, es ging wie es in der Kölner Chronik heißt: In dem [13] joir du was ene blodige kreg, doch God gaf, dat nemand blaf. Denn die Rechnung fährt fort: „It quum reconciliatum fuit, illo die domini nostri diu fuerunt invicem et tunc congregati commenderunt cum scabinis in domo Bruxella et expendiderunt ibi 4 m. et 3 s.“ Als man sich versöhnte, an dem Tage waren unsere Herren lange zusammen und speisten dann gemeinschaftlich mit den Schöffen in dem Hause Brüssel, (dem Gerichtslokale der Schöffen) und verzehrten da 4 Mark und 3 Schilling. – Gewiß ein wohlfeiles Mahl, während die Vorbereitungen zum Kampfe 91 M. und 6 S. gekostet hatten.

Der gemüthlichen alten Zeit fehlte auch nicht ihre gewaltthätige Seite. Namentlich scheinen unsere Altvordern ziemlich rasch zum Messer gegriffen zu haben; denn in mehreren Rechnungen finden wir besondere Belohnungen für Wächter und Gerichtsdiener ausgeworfen dafür, daß sie umhergingen die Messer zu verbieten. 1338 „famulis judicii inhibentibus cultella et quum circumiverunt cum nunciis civitatis de hospicio in hospicium et inhibuerunt 1 m.“ „It. Woltero Kaskin circumeunti omni septimana bis et prohibenti cultella 5 m.“ Es muß also im Jahre 1338 der Unfug, im Streite das Messer zu gebrauchen, sehr um sich gegriffen haben, da Wolter Kaskin alle Wochen umhergehen mußte, die Messer zu untersagen. – Großen Erfolg muß übrigens das Umhergehen und Verbieten nicht gehabt haben, denn des Verbotes geschieht wiederholt noch in mehreren späteren Rechnungen Erwähnung.