Zum Inhalt springen

Zwei in Deutschland Verschollene

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Zwei in Deutschland Verschollene
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 24, S. 408
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1879
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[408] Zwei in Deutschland Verschollene. Der Klempnergeselle Georg Scipio aus Schweinfurt ging im Juni 1875 auf die Wanderschaft und arbeitete bis zum Frühjahr 1876 in Gotha und dann zu Freiburg im Breisgau, von wo er im Juni desselben Jahres zum letzte Male in die Heimath schrieb. Von da an ist jede Spur von ihm verloren, und alle Schritte bei den Behörden haben den trostlosen Eltern, die in ihm den einzigen Sohn vermissen, keine Auskunft über Leben oder Tod desselben verschaffen können. Vielleicht gelingt es dieser Anfrage, wenigstens der verzehrenden Ungewißheit der Angehörigen ein Ende zu machen.

Der Commis Bernh. Conrad aus Deutschossig bei Görlitz, 27 Jahre alt und von großer Statur, Sohn des Pastors emer. Conrad daselbst, hat sich im Sommer 1877 ohne Vorwissen seiner Eltern von Hause entfernt und zuletzt am 22. August vorigen Jahres von Brandenburg an der Havel aus um die Nachsendung von Kleidern gebeten, und zwar mit der Bemerkung, ihm dieselbe nach Güstrow zu senden, von wo aus er dann nach Magdeburg reise wollte. Sein Wunsch wurde ihm erfüllt, aber seit dieser Zeit sind die armen, alten Eltern, welche sich in Folge einer ganzen Reihe schwerer Schicksalsschläge im Zustande größter Hülflosigkeit befinden, ohne alle Kenntniß vom Aufenthalt ihres Sohnes und bitte alle Menschenfreunde, welche Auskunft über denselben zu geben im Stande sein sollten, um die gefällige Benachrichtigung durch die „Gartenlaube“.