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Wikisource:Auskunft/Archiv/2018/April

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Nutzung Digitalisate öff. Bibliotheken

Ich würde gerne im Rahmen einer Lehrveranstaltung ein oder zwei kürzere frühneuzeitliche Drucke von Studierenden bearbeiten lassen. Dank VD16/17 liegt ja schon sehr viel geeignetes Material griffbereit vor. Ich habe aber Skrupel, diese Digitalisate zu verwenden, da sie entweder explizit als "nc" nach CC gekennzeichnet sind oder man beim Download der nichtkommerziellen Nutzung zustimmen muss. Das erfüllt wikisource mit dem Modell by-sa nicht. Vor rund zwei Jahren hatte ich in einem ähnlichen Fall mal Studierende gebeten, die besitzende Bibliothek anzuschreiben, wie selbige dieses sieht. Die Bibliothek hat in ihrer Antwort die Nutzung ihres Digitalisats (Journal des Luxus und der Moden) zu diesem Zweck rigide untersagt. Ich halte das zwar rechtlich für angreifbar (das Objekt ist gemeinfrei und der maschinelle Scan erzeugt m.E. kein Bildrecht), aber ich möchte natürlich Studierende auch nicht in eine Situation bringen, in der sie am Ende böse Briefe irgendwelcher Hausjuristen kriegen. Ich vermute, dass die Frage schon erörtert wurde. Ein Hinweis auf die frühere Debatte hilft mir. Ich freue mich aber über jeden sonstigen kompetenten Hinweis.--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 11:50, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]

Unsere Position ist da eindeutig: Wir akzeptieren kein Copyfraud, sondern verwenden Scans trotzdem. Wir hatten mit öffentlichen Institutionen bisher auch keinen Ärger. Die kulturpolitischen Rahmenbedingungen sind eindeutig: Was gemeinfrei ist, muss bei der Digitalisierung gemeinfrei bleiben (Nachweise) --Historiograf (Diskussion) 13:00, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Zu diesem Thema äussert sich auch Eric W. Steinhauer: Informationskompetenz und Recht. In: Handbuch Informationskompetenz. Hrsg. von Wilfried Sühl-Strohmenger. - Berlin [u. a.] : De Gruyter Saur, 2012, S. 67–81 auf Seite 76. Google. Als guten Stil betrachte ich es, bei der Kopie des Digitalisats nach Commons die herstellende Bibliothek zu nennen und zu verlinken. z.B. so, unter Summary und so, unter Textdaten. --Maasikaru (Diskussion) 15:04, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich bedanke mich für diese Auskünfte. Mal sehen, was wir dann de facto nutzen werden. Nicht alles, was ich den Studierenden zur Bearbeitung vorschlagen werde, liegt digital vor. Ich war seinerzeit überrascht, als den Studierenden auf Anfrage nicht nur ein "Nein", sondern ein sehr scharfes "Nein" entgegengebracht wurde. Übrigens mit der absurden Behauptung, die Digitalisierung sei eine "Bearbeitung" und als solche geschützt. Ende vom Lied war, dass ein Jurist, der das ebenso für absurd hielt wie ich, den Upload des Digitlisats unter seinem Namen vorgenommen hat, weil er denn mal sehen wolle, was da komme. Es kam nichts. Ich habe im Vorfeld dieser Übung wiederum zwei deutsche und eine österr. Bibl. mit dieser Frage kontaktiert. Mal sehen, was da jetzt für Auskünfte erteilt werden..--Jürgen Nemitz (HSP) (Diskussion) 17:21, 6. Apr. 2018 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dorades (Diskussion) 16:53, 21. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]