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Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung in Helgoland

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Gesetzestext
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Titel: Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in Helgoland.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 45, Seite 675
Fassung vom: 25. November 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Dezember 1899
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(Nr. 2626.) Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in Helgoland. Vom 25. November 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund der Vorschrift im §. 6 des Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reiche, vom 15. Dezember 1890 (Reichs-Gesetzbl. S. 207) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

Das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 23) tritt gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf der Insel Helgoland in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Windsor Castle, den 25. November 1899.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.