Zum Inhalt springen

Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 15, Seite 103
Fassung vom: 11. Juni 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Juni 1878
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[103]


(Nr. 1244.) Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 11. Juni 1878.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen auf Grund des, nach Artikel 24 der Reichsverfassung vom Bundesrath unter Unserer Zustimmung gefaßten Beschlusses, im Namen des Reichs, was folgt:

Der Reichstag wird hierdurch aufgelöst.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 11. Juni 1878.
 Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
(L. S.)  Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

  Fürst v. Bismarck.