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Verbrecherbanden in Indien

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Textdaten
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Autor: Dr. E. S.
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Titel: Verbrecherbanden in Indien
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aus: Die Gartenlaube, Heft 51, S. 862-863
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Verbrecherbanden in Indien.

In Vorderindien leben auf einer Gebietsfläche, die das Deutsche Reich um das Sechsfache übertrifft, rund 280 Millionen Menschen, die in Bezug auf Abstammung, Sprache, Religionsbekenntniß, sittliche Anschauungen und Lebensgewohnheiten viele Verschiedenheiten aufweisen. Von den Eingeborenen sind der „Kaiserin von Indien“ etwa 216 Millionen unmittelbar unterthan; fast 64 Millionen vertheilen sich auf die unter britischem Schutze stehenden Staaten, deren man mehrere hundert zählt. Man kann sich dort in das weiland Heilige Römische Reich Deutscher Nation versetzt glauben, so verschieden sind die indischen Fürsten an Rang, an Umfang und Bedeutung ihrer Länder und an Machtbefugniß, und so verschiedenartig abgestuft ist ihre Lehnsabhängigkeit voneinander und von der indischen Kaiserin. Neben Herrschern, die über Millionen von Unterthanen gebieten, giebt es unseren Reichsfreiherren ähnliche, erbliche und mit Adelstiteln bezeichnete Besitzer von Dörfern; neben mächtigen Fürsten, deren Selbständigkeit nur durch die Anwesenheit eines britischen Residenten in ihrer Hauptstadt beschränkt ist und die in der inneren Verwaltung ihres Landes unbehindert sind, giebt es Fürsten und Barone, denen Volt ihrer Selbstherrlichkeit wenig und oft nur ein Titel und ein mehr oder weniger reichliches Einkommen geblieben ist. Von den Eingeborenen sind die einen Vertreter und Träger hoher, alter Kultur; daneben sind Tausende und Abertausende namentlich in den wüsten Gegenden des mittleren und nordwestlichen Indiens noch fast jeder Einwirkung der Civilisation entrückt; einzelne Volksstämme haben ihre nomadisierende Lebensweise noch nicht aufgegeben und verwenden als Waffen noch Keulen, Bogen und Pfeile. Eine durchgreifende Sicherheitspolizei, welche die Person und das Eigenthum wie in einem europäischen Lande schützte, ist in den Schutzstaaten noch weniger möglich als in den von den Engländern unmittelbar beherrschten Gebieten. Die Zahl aller in Indien lebenden Engländer beträgt nur etwa 150 000, so daß ein Engländer auf etwa 1860 Eingeborene kommt. Besteht die große Mehrzahl der indischen Bewohnerschaft aus dem friedlichen Volke der Hindu, so fehlt es doch nicht an unternehmenden, kriegerischen und raublustigen Stämmen, und unter versprengten Resten von Völkerschaften, deren Abstammung zweifellos festzustellen noch nicht hat gelingen wollen, giebt es Leute, die den Raubmord als ihren Beruf, als göttlichen Auftrag ansehen und von Jugend auf dafür erzogen werden. Was der englische General Hervey, der mehrere Jahrzehnte in Ostindien gelebt und an der Spitze der dortigen Polizei gestanden hat, in seinem neuerdings erschienenen Buche „Some records of crime“ von den indischen Verbrechersekten und -banden erzählt und was wir aus anderen Quellen darüber erfahren, läßt den Schluß zu, daß auf diesem Gebiete den englischen Behörden noch manche schwere Aufgabe zu lösen bleibt.

Die schlimmste Sekte dieser Art sind die Thugs, eine Verbrecherkaste, die einst die Geißel Indiens bilbete, dann für ausgerottet galt, aber, wie sich aus neueren Veröffentlichungen ergiebt, doch noch ihr entsetzliches Dasein in vielfach verrohten Formen weiterfristet. Auf eine eigenthümliche, naiv grausige Legende gründet sie ihr schauerliches Gewerbe. In dem Kampf zwischen Wischnu und Siva, zwischen dem schaffenden und dem zerstörenden Prinzip, so lantet die Lehre der Thugs, erwies sich der erstere so mächtig, daß der Gegner nicht mit ihm Schritt zu halten vermochte. Mehr und mehr wurde die Erde bevölkert, bis schließlich der große Zerstörer Siva auf neue Mittel sinnen mußte, dem täglichen Anwachsen des Menschengeschlechts Einhalt zu thun. So berief denn seine Gemahlin, die schreckliche Bhawani oder Kali, eine Anzahl ihrer treuesten Verehrer unter den Menschen zu sich, unterrichtete sie eigenhändig in der Kunst des Erdrosselns, fertigte ihnen Schlingen aus dem Saum ihres Kleides und sandte sie hinaus in die Welt mit dem Befehl, jeden zu vernichten, den sie in ihre Hände gebe, die Leichen aber ruhig liegen zu lassen, da sie dieselben höchst eigenhändig beiseite schaffen würde. Sie sagte ihnen bei der Ausführung dieses göttlichen Auftrags ihren mächtigen Schutz und unmittelbare Leitung durch Wahrzeichen zu; zur Belohnung aber versprach sie ihnen dereinst die Freuden des Himmels und überließ ihnen hier auf Erden die Schätze der erwürgten Opfer. Jahrhunderte vergingen in dieser Weise; die Thugs dienten der Kali treu und eifrig, befolgten aufs pünktlichste ihre Vorschriften und wurden von ihr durch Beseitigung der Leichen vor jeder Entdeckung und menschlichen Strafe bewahrt. Doch die zunehmende Verderbtheit der Welt ergriff schließlich auch die Thugs, und einen von ihnen trieb ruchlose Neugier an, die Göttin zu belauschen. Er schlich sich zur Stelle des letzten Mords und – fand die schreckliche Kali beschäftigt, den Leichnam zu verzehren. Aber auch sie hatte den Missethäter erblickt, und zur Strafe that sie den Thugs kund und zu wissen, daß sie es hinfüro ihnen selbst überlassen würde, die Leichen zu beseitigen und sich gegen die Gefahr einer Entdeckung zu schützen. Im übrigen aber entzog sie ihren Dienern ihre Huld nicht, beschenkte sie sogar aus besonderer Gnade noch mit einem ihrer Zähne als Grabscheit oder Hacke – seitdem das heilige Symbol dieser Mörderkaste.

Da die Kali das Vergießen von Blut verabscheut, so vermeiden die Thugs bei ihren Mordanfällen den Gebrauch schneidender und stechender Waffen, ja sie unterlassen es sogar, sich zu rasieren, weil einmal ein Tropfen Blut dabei fließen könnte, aber sie erdrosseln und vergiften ohne Gewissensbisse. Sie betrachten die Gemordeten lediglich als Opfer, die sie der Göttin gebracht, der Mord ist ihr Beruf, so gut wie die Bestellung des Ackers der des Bauern. Und es ist nur folgerichtig, wenn die Höhe der erwarteten Beute gar nicht einmal so sehr den Ausschlag giebt. Ein Thug hat einmal vor Gericht den Ausspruch gethan: „Wir betrachten 8 Annas (etwa = 1 Mark) als eine recht gute Bezahlung für den Mord eines Menschen, und wir töten oft einen, wenn wir vermuthen, daß er zwei Pais (= 2 Pfennig) im Besitz haben könnte.“ Sie unternehmen ihre Züge, die sie durch ganz Indien führen, selten einzeln, meist in Gruppen zu zehn bis dreißig Mann. Unter der Maske von Geschäftsleuten oder Wallfahrern nähern sie sich auf Landstraßen und Bahnhöfen oder in den Bazaren und Herbergen solchen Leuten, von denen sie wissen oder vermuthen, daß sie Geld oder Geldeswerth bei sich tragen. Gern gesellen sie sich zu den fremden Kaufleuten, die aus den nordwestlichen Nachbarländern Waren nach Indien gebracht haben und nun mit vollem Beutel in ihre Heimath zurückkehren. Sie suchen sich das Vertrauen der Leute zu erwerben, spielen die gefälligen Reisegefährten, ziehen oft längere Zeit mit ihnen und nehmen dann eine günstige Gelegenheit wahr, ihren Streich auszuführen. Während der Mittagsruhe oder im Nachtquartier erdrosseln sie ihre Opfer mittels eines Tuches oder einer Schlinge – ein Verfahren, in dem sie geübt sind – berauben sie ihrer Werthsachen und beeilen sich dann, eine andere, entlegene Gegend aufzusuchen. Noch häufiger wenden sie in neuerer Zeit Gift an, und zwar mit Vorliebe den Stechapfelsamen. Sie mischen dieses Gift in unauffälliger Weise den verschiedenartigen Speisen bei, welche von den Reisenden unterwegs meist selbst bereitet werden, oder sie haben vergiftetes Zuckerwerk bei sich, das sie als Beitrag zu den gemeinsamen Mahlzeiten oder als Geschenk anbieten. Sie führen sich auch als fromme Pilger oder Bettler in Wohnhäuser ein, besonders wenn von den Bewohnern nur Frauen und Kinder anwesend sind, und bitten um Gastfreundschaft oder um die Erlaubniß, sich eine Weile ausruhen zu dürfen. Da findet sich dann leicht die Möglichkeit, ihr Gift wirken zu lassen, und häufig gewinnen sie reiche Beute, da in Indien selbst minder wohlhabende Frauen gewohnt sind, Kostbarkeiten wie Goldschmuck, Goldmünzen, Perlen oder Edelsteine an sich zu tragen und selten abzulegen. Hierbei ist indessen zu bemerken, daß dem strengen Thug eigentlich die Frauen heilig und unverletzlich sind, und tatsächlich ist dieser Grundsatz auch in vielen Theilen Indiens nach den älteren Nachrichten niemals übertreten worden. Viele der gefangenen Mordbrüder erklärten vor den englischen Richtern, daß sie nie Hand an eine Frau legen würden, „nie, und wenn sie eine Lakh, und wenn sie zwei Lakh[1] Rupien bei sich hätte“. Manche Reisegesellschaft ist durch die Anwesenheit einer Frau gerettet worden. Diese Schranke aber scheint, wie so manche andere, von dem Epigonengeschlechte unter den Thugs nicht mehr geachtet zu werden, wie auch das Gift in den älteren Berichten eine untergeordnete [863] Rolle spielt. Die heutigen Thugs geben sich auch für Heirathsvermittler aus, leiten Zusammenkünfte heirathslustiger Personen ein, vergiften sie beim Verlobungsfest und berauben sie dann ihres Schmuckes, ihres Geldes und ihrer Festkleider. Einer dieser als Heirathsvermittler auftretenden Thugs fiel erst in die Hände der englischen Gerichte, nachdem er neunzehn Giftmorde verübt hatte. Werden die Thugs im Besitz von Gift betroffen, so behaupten sie, daß sie es in kleinen Gaben zur Heilung von allerlei Krankheiten selbst zu sich nehmen, und thun dies vor den Augen der Zweifler auch wirklich.

Welch fürchterliche Gesellen diese Mörder aus religiösem Wahn sind, mag man daraus ermessen, daß man für die Zeit vor ihrer ersten planmäßigen Verfolgung – sie fiel in die dreißiger Jahre unseres Jahrhunderts – jährlich nach niedriger Schätzung 15 000 Opfer herausrechnete! Und mit welch abgefeimter Schlauheit die Mitglieder der Kaste sich oft hinter der Maske des ehrsamen Biedermanns zu verstecken wußten, das beweist ein Fall, welchen der Hauptmann Sleeman, der eben mit jener Verfolgung betraute englische Offizier, aufdeckte. In der Stadt Hingoli lebte ein gewisser Huri Singh, seines Zeichens ein Leinenhändler, ein wohlhabender, angesehener Mann, der durch Ehrlichkeit und Wohlbetragen sich die Achtung und Freundschaft nicht nur seiner eingeborenen Bekannten, sondern auch aller daselbst stationierten englischen Offiziere und Beamten erworben hatte. Als nun Hauptmann Sleeman nach Einleitung der umfassenden Maßregeln zur Unterdrückung der Thugs einige seiner bewährtesten Angeber nach dem Dekkan schickte, erkannte einer derselben in eben diesem Huri Singh einen der berühmten Dschemadars oder Hauptleute der Räuber, und die nachfolgende Untersuchung ergab, daß der angebliche Leinenhändler bis zum Tage seiner Gefangennahme insgeheim seinem wirklichen Mordgewerbe nachgegangen war, daß er unter dem Vorwande, neue Vorräthe Leinen von Bombay zu holen, jahraus jahrein von Hingoli aus Raubzüge unternommen und im Bunde mit den Banden von Hindustan sämtliche Straßen des Dekkan unsicher gemacht hatte. Einmal hatte er sich sogar von dem betreffenden Distriktsoffizier einen Paß ausstellen lassen zur Einführung einer gewissen Ladung Zeug, mit welcher, wie er in Erfahrung gebracht hatte, ein Kaufmann aus Bombay nach Hingoli unterwegs war, war dann dem Betreffenden entgegengezogen, hatte ihn und alle seine Leute ermordet, die Waren unter dem Paß nach Hingoli gebracht und dort offen zum Verkauf ausgelegt. Und die Geschichte wäre nie bekannt geworden, hätte nicht der Mörder nach seiner Gefangennahme sie als einen höchst gelungenen Scherz mit Stolz selbst erzählt. Ja, mitten im Bazar des Kantonnements und keine hundert Schritt von der Hauptwache entfernt, waren Dutzende von Reisenden unter den Händen dieses Mannes und seiner Genossen gefallen; die Leichen lagen kaum fünfhundert Schritt außerhalb der Postenketten verscharrt, und doch ahnte kein Mensch im ganzen Orte den wahren Charakter des friedfertigen und ehrbaren Huri Singh.

Weniger unheimlich, aber nicht weniger gefährlich sind andere Banden, welche auf ihren Raubzügen unbedenklich Blut vergießen. Auch bei diesen bilden gewisse Volksstämme, die hauptsächlich im mittleren Indien ansässig sind, den Kern und weihen ihre heranwachsenden Kinder in ihre verbrecherischen Ueberlieferungen und Erfahrungen ein. Es giebt dort in den Schutzstaaten wohlhabende Ortschaften, welche fast ausschließlich von Räubern bewohnt werden. An Ort und Stelle und in der Nähe lassen sich diese nichts zu Schulden kommen; sie ziehen als angebliche Wallfahrer, Händler oder Vogelsteller, welche für die Lieferanten der großen Putzgeschäfte Vögel fangen, in entferntere Gebiete und rauben dort. Der Reisende, der ein solches Räuberdorf antrifft, sieht vor den durch Buschwerk verdeckten Häusern Kinder spielen und Weiber unter harmlosem Gesang über die Straße gehen. Aber die Harmlosigkeit ist Schein. Die Weiber und selbst die in noch zartem Alter stehenden Kinder suchen den Fremden unmerklich daraufhin abzuschätzen, ob er etwa ein Beamter sei, der hier eine Untersuchung wegen Räubereien anstellen könnte. Der Inhalt des nur den Eingeweihten verständlichen Gesanges und sogar die Art des Tones, in welchem gesungen wird, belehrt und warnt die männlichen Bewohner. Die Ortschaften liegen am Rande ungeheurer Waldungen, und der Zutritt zu den Häusern ist nur durch labyrinthisch angelegte enge Gänge von hohen und dichten Hecken möglich. Bis ein unkundiger Besucher den Eingang des Hauses findet, ist der Hausbewohner, der ein Zusammentreffen mit dem Besucher vermeiden will, längst geflüchtet und im Waldesdickicht verschwunden.

Die Anführer der Räuberbanden haben in verschiedenen Theilen des Landes Mitwisser und Helfershelfer unter denjenigen Eingeborenen, welche in den Bazaren der Kaufleute, auf den Amtsstuben der britischeu Regierung und bei den Postämtern bedienstet sind. So erfahren sie, wenn Sendungen an Geld und Banknoten, an Gold- und Silberbarren, an Perlen, Edelsteinen und anderen kostbaren Waren, an Opium zur Post gegeben, in Karawanen mitgeführt oder sonst versendet werden. Scheint ihnen ein Ueberfall möglich und lohnend, so rüsten sie eine Anzahl von Räubern aus, die der gleichfalls erkundeten Anzahl der die Werthsendung deckenden Begleitmannschaft etwa um das Dreifache überlegen ist. Billig kommt eine solche Ausrüstung nicht zu stehen, da die Räuber gut beritten sein, oft wochenlang sich gedulden und während dieser Zeit zunächst aus eigener Tasche leben müssen, Sie legen sich an einer sorgfältig ausgewählten Stelle in den Hinterhalt, überfallen und töten oder verjagen die Begleitmannschaft und bringen dann den Raub in Sicherheit. Fürchten sie sofortige Verfolgung, so vergraben sie den Raub und ziehen als anscheinend friedliche Wanderer weiter. Erfahren sie, daß die Verfolger auf unrichtiger Fährte sind oder daß die Verfolgung ganz ruht, so kehren sie um, graben den Raub aus und theilen ihn. In einigen Fällen haben sie sogar Militärkassen der Engländer erbeutet, indem sie sich bei Nacht an die aufgestellten Wachtposten heranschlichen und sie durch einen sicheren Stoß töteten, ehe die Getroffenen auch nur einen Laut von sich geben konnten. Auch die auf den Flüssen des Landes verkehrenden Transportschiffe sind vor ihnen nicht sicher. Ferner überfallen sie einsam gelegene Gehöfte, und endlich beschäftigen sie sich mit Kinderraub; heranwachsende Knaben und Mädchen werden von ihnen entführt und in entfernten Orten verkauft, die Knaben, um als Diener, die Mädchen, um als Tänzerinnen erzogen zu werden.

Das Räuberhandwerk ernährt seinen Mann. Die Städte, welche sich die erwähnten Werthe zusenden, gehören zu den ersten Handelsplätzen der Erde, die Absender und Empfänger zu den reichsten Kaufleuten. In den sechziger Jahren unseres Jahrhunderts ergab ein mehrjähriger Durchschnitt, daß jährlich 2200 Raubanfälle in Indien zur Anzeige kamen, daß von den die Werthsendungen begleitenden Mannschaften 70 getötet und 400 verwundet wurden, daß anderthalb Millionen Mark Werth in die Hände der Räuber fielen, daß nur der elfte Theil dieser Summe ihnen wieder abgenommen werden konnte, und, was das Wunderbarste ist, daß bei den Ueberfällen auch nicht ein einziger Räuber getötet wurde. Verhaftet wurden 10 000 Räuber, und ein Drittel wurde zu Gefängniß, zu Deportation nach den Andamaneninseln oder zum Tode verurtheilt.

Der Verhütung der Verbrechen wie der Entdeckung und Bestrafung der Thäter stellen sich große Schwierigkeiten in den Weg. Die Banden von Räubern und Mördern halten fest zusammen und finden überdies wegen der Furcht, die sie einflößen, bei der eingeborenen Bevölkerung wenig Widerstand, wohl aber vielfach Schonung und Förderung. Nur mit Mühe haben die Engländer erreicht, daß die Kalitempel nicht mehr, wie früher, als Zufluchtsstätten angesehen werden dürfen, die dem Mörder, namentlich dem Giftmörder, welcher sich dort unter den Schutz der zerstörenden Gottheit stellt, Straflosigkeit sichern. Nur mit Mühe sind die Eingeborenen bei ihrer Gleichgültigkeit gegen ein Menschenleben dahin zu bringen, daß sie den Behörden überhaupt Anzeige erstatten, wenn unter verdächtigen Umständen eine Leiche aufgefunden wird. Untersuchungen und Nachforschungen stoßen in den Schutzstaaten oft auf das stille Widerstreben der einheimischen Beamten, ja es ist vorgekommen, daß Kleinfürsten mit den Räubern unter einer Decke steckten und einen Theil des Raubes selbst an sich nahmen. Seitdem man abgeurtheilte Verbrecher zu Spionen der englischen Polizei verwendet, sind die Mordanfälle etwas seltener geworden, aber noch im Jahre 1888 kamen allein in der Präsidentschaft Bombay 360 Fälle nur von Giftmorden zur Kenntniß der englischen Behörden. Dr. E. S.     


  1. 1 Lakh = 100 000, 1 Lakh Rupien = rund 190 000 Mark.