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Ueber Gehörinstrumente für Schwerhörige

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Textdaten
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Autor: Kurd Bürkner
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Titel: Ueber Gehörinstrumente für Schwerhörige
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 1, S. 10–12
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Ueber Gehörinstrumente für Schwerhörige.
Von Prof. Dr. K. Bürkner.


Unter der erschreckend großen Zahl von Schwerhörigen giebt es leider nicht wenige, deren Gebrechen unheilbar ist. Diese schwersten Formen von Taubheit beruhen meist entweder auf einer durch Verdickungen und Verwachsungen hervorgerufenen verminderten oder aufgehobenen Beweglichkeit derjenigen Theile des Ohres, welche den Schall aufzufangen und durch ihre Schwingungen fortzuleiten haben, oder in Störungen des schallempfindenden, nervösen Ohrabschnittes. Häufig ist die Vernachlässigung eines anfangs geringfügigen Ohrkatarrhs von seiten der Kranken oder ihrer Aerzte schuld an dem Eintreten der schließlich unheilbaren üblen Folgen, in andern Fällen können die sehr oft nachweisbare, verhängnisvolle Vererbung einer Neigung zu Ohrleiden oder der allgemeine Körperzustand, sowie verschiedene Ansteckungskrankheiten, wie Scharlach, Masern, Typhus, den Ausgangspunkt der Taubheit bilden.

Ein jeder von diesen Unglücklichen, deren Dasein durch ein so schweres Gebrechen getrübt wird, hat den Wunsch, die durch die Schwerhörigkeit im geselligen und im geschäftlichen Verkehr entstehenden, nur zu leicht zu völliger Vereinsamung führenden Schwierigkeiten zu heben oder doch zu verringern, und wer selbst in der Nähe des Ohres laut Gesprochenes nicht mehr zu verstehen vermag, sucht meist auch ohne ärztliche Verordnung nach einem Mittel, welches zur verstärkten Wahrnehmung des Schalles dienen kann. Der einfachste Schallfänger, die hinter das äußere Ohr gelegte Hand, genügt in Fällen von hochgradiger Schwerhörigkeit nicht mehr, denn es wird dadurch nur eine geringe Vergrößerung der für die Gehörthätigkeit ohnehin untergeordneten Ohrmuschel erreicht; der Taube bedarf vielmehr eines von sachkundigem Arzte ausgewählten Hörwerkzeuges.

Solcher Vorrichtungen nun giebt es eine große Zahl in den verschiedensten Formen; aber leider findet sich darunter keine, welche etwa der von den Schwerhörigen so heiß ersehnten „Brille für die Ohren“ entspräche; denn sie sind alle unvollkommen und leisten bei weitem nicht das, was die Gläser für das Auge bieten. Sind doch auch die Verhältnisse bei beiden Sinnesorganen grundverschieden! Bei Anwendung der Brille für Kurz- und Weitsichtige sind wir in der Lage, nach physikalischen Gesetzen Unregelmäßigkeiten in der Lichtbrechung des Auges durch vorgesetzte Zerstreuungs- oder Sammellinsen aufzuheben, also das wahrzunehmende Bild außerhalb des Auges zu verändern, dem Fehler des Auges anzupassen, während wir den Ton vorläufig nur insofern beeinflussen können, als wir ihn verstärkt dem Ohre zuführen und durch den nun ausgiebigeren Reiz die verminderte Beweglichkeit der den Schall leitenden Gehörknöchelchen zu überwinden oder durch unmittelbare mechanische Einwirkung auf die letzteren eine lebhaftere Schwingungsthätigkeit herbeizuführen suchen müssen.

Leider sind auch die Hoffnungen, welche man auf die neueren akustischen Erfindungen, vor allem auf das „Mikrophon“[1] gesetzt hatte, nicht in Erfüllung gegangen. Bisher ist es wenigstens nicht gelungen, dieselben für Schwerhörige nutzbar zu machen.

Die schallverstärkenden Apparate sind im wesentlichen Trichter von verschiedener Größe und verschiedener Form, und zwar ist im allgemeinen die erstere für die Wirkung maßgebender als die letztere. Selten wird ein Schwerhöriger mit einem jener kleinen Instrumente, welche sich im Ohre verbergen lassen, eine erhebliche Gehörverbesserung erzielen, und an diesem Umstande scheitert nur zu häufig die Anwendung von Hörmaschinen überhaupt; denn es ist ein, zumal beim weiblichen Geschlechte, weitverbreitetes, im Grunde sehr thörichtes, durch eine gewisse Eitelkeit hervorgerufenes Bestreben, die Schwerhörigkeit möglichst zu verheimlichen; wird doch sogar die Empfehlung eines Hörrohrs von seiten eines Ohrenarztes zuweilen als eine beleidigende Zumuthung angesehen.

Betrachten wir die gebräuchlichsten Formen von Hörrohren etwas näher!

Die kleinsten Instrumente sind Röhren von Silber oder Hartgummi von kreisrundem oder ovalem Querschnitt, welche an dem einen Ende eine trichterförmige Erweiterung besitzen. Dieselben werden so tief in den Gehörgang eingeschoben, daß das weitere Ende in die Ohrmuschel zu liegen kommt, und sind daher allerdings nicht auffallend; allein da der geringe Querschnitt des Trichters in nur sehr beschränktem Maße zur Sammlung von Schallwellen geeignet ist, so nützen diese kleinen Röhrchen meist nur in Fällen, in welchen die Schwerhörigkeit durch das Zusammenfallen der erschlafften Gehörgangswände, wie es bei alten Leuten vorkommt, bedingt oder vermehrt wird; hier ist dann nicht die Verstärkung des Schalles, sondern die durch das Einführen des Instrumentes herbeigeführte Oeffnung des Kanals das Wesentliche.

Ein ähnliche, gleichfalls fast völlig zu verbergende kleine Vorrichtung besteht aus Hartgummi und besitzt eine jagdhornförmige Krümmung, auch hier wird der schmälere Theil in den Gehörgang geschoben, der weitere Theil hingegen erhält seinen Platz, mit der Oeffnung nach hinten, in der Ohrmuschel. Der Hauptzweck des Röhrchens ist, die Fläche des den Gehörgang von vorn her klappenartig schließenden, dreieckigen Knorpels zu vergrößern, weil diesem eine besondere Thätigkeit bei der Zuleitung der Schallwellen beigemessen wird. Allein ein bedeutender Erfolg wird auch durch diesen Apparat nur selten erzielt.

Hörschlauch.

Die größeren, wirklich brauchbaren Schallfänger bestehen aus einem trichter- oder becherförmigen, behufs Abschwächung von Nebengeräuschen zuweilen mit einem Drahtgeflecht oder Metallsieb gedeckten Sammelgefäß und einem in den Gehörgang einzufügenden, in sehr verschiedener Weise gekrümmten Ansatzrohr. Sie müssen in der Hand gehalten werden, lassen sich aber wohl auch auf dem Tisch aufstellen oder an Spazierstöcken befestigen. Diese Trichter oder Trompeten werden entweder aus Metall oder aus Hartgummi, Papiermasse u. dergl. hergestellt und besitzen je nach dem verwandten Material eine verschiedene Wirkungskraft; das Metall verstärkt den Ton zwar mehr, allein derselbe erhält leicht einen „blechernen“ Beiklang und wird durch das Auftreten störender Nebengeräusche mitunter so erheblich beeinträchtigt, daß im allgemeinen die Hartgummiapparate entschieden den Vorzug verdienen.

Von der früher fast ausschließlich verwendeten Trompetenform hat man in neuerer Zeit mehr und mehr abgesehen, indem man wohlüberlegter Weise versucht hat, durch Herstellung parabolisch gekrümmter Schallfänger den Zweck der Instrumente in befriedigenderer Weise zu erreichen. Solche parabolisch gekrümmte Apparate besitzen in der Regel die Form einer Suppenkelle, wenn der Ohransatz ziemlich lang und seitlich am Schallfänger angebracht ist, oder einer Tischglocke, wenn der Ohrtheil unmittelbar am Scheitel des Paraboloids ansetzt. Doch giebt es auch derartige Apparate von ganz anderer Form. Besonders zweckmäßig erscheinen parabolisch geformte Schallbecher, welche die Schallwellen in einen zweiten, nach innen, d. h. nach dem Ohransatz offnen, gleichfalls parabolisch gekrümmten Hohlraum werfen, von wo aus sie dann dem Ohr zugeleitet werden.

Dasjenige Instrument, welches weitaus am häufigsten bei hochgradig Schwerhörigen anwendbar ist, besteht in einem Trichter oder Becher aus Hartgummi, dem „Mundstück“, und einem etwa dreiviertel Meter langen Schlauch mit rechtwinkelig gekrümmtem Ohransatz. Das Mundstück ist so weit, daß es die Lippen des hinein Sprechenden nahezu bedeckt, der Schlauch, welcher aus spiralig aufgewundenem Draht mit Leder- und Seidenfadenüberzug besteht, verläuft am besten konisch, das heißt vom Trichter nach dem Ohrtheile zu enger werdend.

Diesem „Hörschlauche“ haftet gegenüber den größeren und weiteren Schalltrichtern, welche sich entschieden für minder Schwerhörige am besten eignen, nur der eine Nachtheil an, daß er nicht wie jene das von mehreren Personen gleichzeitig Gesprochene und [11] auch in größeren Räumen wie in der Kirche, in Konzerten zu hören gestattet. Allein dies kann eben nur bei noch nicht hochgradig Schwerhörigen die Aufgabe der Hörmaschine sein; die Mehrzahl der Kranken, welche überhaupt regelmäßig eines Apparates bedürfen, müssen auf die Beherrschung eines größeren Umkreises verzichten und sich auf das Zwiegespräch beschränken, und für dieses letztere giebt es kein bequemeres und kräftigeres Hilfsmittel als eben den Hörschlauch. Nur darf der Sprechende niemals laut in den Schalltrichter hineinschreien, da es fast stets genügt, mit gewöhnlicher Tonstärke oder doch mit ganz wenig erhobener Stimme zu sprechen, vorausgesetzt, daß sehr deutlich artikulirt wird. Zu starker Schall wird nicht nur unverständlich, sondern greift auch die Gehörnerven der Tauben sehr schnell an.

Ein nicht zu unterschätzender Vortheil des Hörschlauches besteht auch darin, daß derselbe leicht in der Tasche oder um die Schultern gehängt getragen werden kann und daß der Sprechende in einer verhältnißmäßig großen Entfernung vom Hörenden, jedenfalls etwa an der entgegengesetzten Seite eines Tisches, seinen Platz haben kann. Wer je zu einem Tauben längere Zeit ohne Hilfsmittel, also unmittelbar in das Ohr hinein, gesprochen hat, wird die Wohlthat, welche auch in dieser Hinsicht der Hörschlauch bietet, zu schätzen wissen.

Audiphon.

Für alle die bisher besprochenen Apparate und besonders für die trichterförmigen gilt das eine, daß sie nicht in dem gleichen Verhältniß, wie sie den Schall verstärken, auch eine größere Deutlichkeit der Wahrnehmung vermitteln. Vielmehr kann es sehr oft beobachtet werden, daß gerade, wenn ein Instrument den Ton der Stimme dem Ohre recht laut zuführt. die Deutlichkeit leidet, Nach- und Nebengeräusche entstehen; und da es für die Schwerhörigen meist weniger auf die bloße Verstärkung des Schalles als auf größere Deutlichkeit der gehörten, aber nicht verstandenen Worte ankommt, so ist der Nutzen der Hörmaschinen, zumal bei noch nicht höchstgradig Tauben, nur zu oft ein sehr geringer. Es kommt hinzu, daß bei einem großen Theil der Ohrleidenden, welche ein bestimmtes Instrument mit Erfolg benutzen, durch längere Anwendung desselben eine unerträgliche Reizung der Hörnerven entsteht, welche den Schwerhörigen von selbst zur Ausschaltung des Apparates zu veranlassen pflegt und stets als ein Zeichen dafür angesehen werden muß, daß, wenn überhaupt, nur mit Vorsicht, immer auf kurze Zeit und etwa bei besonderen Gelegenheiten ein künstliches Hilfsmittel angewandt werden darf. Solche Gelegenheiten sind für die minder Schwerhörigen, für welche überhaupt ein geselliges Leben mit seinen geistigen Genüssen noch in Frage kommt, Konzert, Vorträge, kleinere Gesellschaften, Theater; doch wiederholt sich die Erfahrung täglich, daß mit Ausnahme der Musik alle diese Arten der Unterhaltung meist schon sehr frühzeitig von den Schwerhörigen aufgegeben werden, nicht allein, weil nur immer ein Theil des Gebotenen richtig wahrgenommen werden kann, sondern auch wegen der mit dem angespannten Lauschen verbundenen Uebermüdung.

Immerhin wird im allgemeinen von Hörinstrumenten noch viel zu wenig Gebrauch gemacht. Im engeren geselligen Zusammensein könnte mancher Schwerhörige durch die Benutzung eines geeigneten Apparates sich und andern den Verkehr wesentlich erleichtern; vor allem aber ist für die Erziehung schwerhöriger Kinder ein Hörrohr zuweilen von überraschend günstigem Einfluß, sei es im Klassen– oder, was häufiger in Betracht kommt, im Einzelunterricht. Gar manches Kind, welches für den gewöhnlichen Schulbesuch zu schlecht hört, kann mit Hilfe eines Schalltrichters oder eines Hörschlauches sehr wohl unterrichtet werden, und es läßt sich in derartigen Fällen sogar zuweilen die Einweisung in eine Taubstummenanstalt, welche sonst erforderlich wäre, unnöthig machen.

Ein großer, oft verhängnißvoller Fehler ist aber auf der andern Seite, wenn ein Schwerhöriger eine Hörmaschine ohne Verordnung eines sachverständigen Arztes auswählt und in Gebrauch nimmt. Es ist immer ein besonderer Zustand des Gehörorgans für die Anwendung derartiger Hilfsmittel vorauszusetzen, und ob derselbe vorliegt, ob ferner dieses oder jenes Instrument für den Kranken geeignet sein wird, – was meist nur durch eine Reihe von Beobachtungen und Versuchen festzustellen ist, – wie oft, bei welchen Gelegenheiten, wie lange jedesmal der Apparat in Anwendung gebracht werden darf, alle diese Fragen kann nur und muß in jedem einzelnen Falle der Ohrenarzt nach eingehender persönlicher Untersuchung des Patienten entscheiden. Nur zu oft ereignet es sich, daß der Taube durch den unzweckmäßigen Gebrauch eines für ihn ungeeigneten Hörrohres, welches ihm von einem Bekannten empfohlen oder durch eine schwindelhafte Zeitungsanzeige bekannt geworden ist, dauernden Schaden leidet; und besonders wird dadurch oft gefehlt, daß ein Schwerhöriger zu früh ein Instrument, oder wenigstens ein zu kräftig wirkendes Instrument bei jeder ihm günstig scheinenden Gelegenheit benutzt und dadurch sein Gehör, anstatt es zu schonen und zu üben, abstumpft oder überempfindlich macht. Darum bediene sich niemand eines Hörrohrs ohne die Empfehlung eines dazu befähigten Arztes, dessen Vorschriften dann aber auch genau zu befolgen sind!

Außer den bisher besprochenen Schalltrichtern, denen auch der Hörschlauch als auf gleichem Grundsatze beruhend hinzugezählt werden kann, giebt es noch Hörapparate anderer Art. Früher waren z. B. „Schallfänger“ oder „Hörschalen“ vielfach in Gebrauch, schüssel- oder muschelförmige Instrumente von Metall, wohl auch geradezu Muscheln, welche hinter oder über dem Ohre befestigt wurden und gewissermaßen die Fläche der Ohrmuschel vergrößern, also mehr Schallwellen sammeln helfen sollten; einen Ohransatz besaßen dieselben nicht, der Ton wurde mithin nicht unmittelbar dem Gehörgang zugeführt. Einen ähnlichen Zweck hatten auch die „Ohrkissen“, welche hinter dem Ohre angebracht wurden, um den Anheftungswinkel der Ohrmuschel am Schädel zu vergrößern, ein vermehrtes Abstehen des Ohres herbeizuführen. Die Apparate dieser Gattung haben nur in vereinzelten Fällen irgend welchen Werth und werden heute kaum noch verordnet, zumal die Schallfänger leicht infolge zu starker Schwingungen Nebengeräusche erzeugen und die bei den Kissen wesentliche Voraussetzung, daß die Schärfe des Gehörs vom Ansatzwinkel der Ohrmuschel abhängig sei, vollkommen irrig ist.

Schallbecher.

In neuerer Zeit hingegen hat man mehrfach „feste Schallleiter“, meist in Gestalt von Fächern (Audiphon, Dentaphon) empfohlen, welche das Gesetz der Schallfortpflanzung durch die Schädelknochen nutzbar machen. Man glaubte, daß in Fällen, in welchen der Zustand des Trommelfells und der Gehörknöchelchen für eine Leitung des Schalls nicht mehr ausreicht, wohl aber die Schallwellen noch durch die Kopfknochen auf das Centralorgan übertragen werden können, durch eine vermehrte Zuführung von Tonschwingungen zum Schädel eine verstärkte Gehörwahrnehmung zu erzielen sein würde. Leider erweisen sich diese Instrumente, besonders das bekannteste, das Audiphon, ein am Griff in der Hand gehaltener, federnder Fächer von Hartgummi, dessen obere Kante gegen die Schneidezähne gedrückt wird, in der Praxis nur äußerst selten als nutzbringend, wenngleich allerdings durch die Anwendung nicht so leicht Schaden gestiftet werden mag, als durch die Schalltrichter.

Gleichfalls von beschränkter Brauchbarkeit sind solche Apparate, welche durch Uebertragung der Schallwellen unmittelbar auf das Trommelfell zu einer verstärkten Schallwahrnehmung führen sollen. Ein neueres kleines Instrument dieser Art besteht aus einer Gummiplatte, welche in die Ohrmuschel zu liegen kommt und die von dieser erhaltenen Tonwellen durch ein das Trommelfell berührendes Gummistäbchen auf diese sehr empfindliche Membran überträgt. Die Wirkung für die Hörschärfe ist selten groß, oft aber reizt das kleine Instrument mechanisch derartig, daß sich seine Anwendung schon dadurch verbietet.

Nur eigentlich unter einer Voraussetzung kann man durch unmittelbare Belastung des schallleitenden Apparates eine Gehörverbesserung herbeiführen, und zwar wenn das Trommelfell [12] durchlöchert ist. In diesem Falle läßt sich durch Bedeckung der beschädigten Stelle und einen gleichzeitig ausgeübten sanften Druck auf den stehengebliebenen Theil des Häutchens zuweilen viel helfen. Die Apparate, welche zur Verschließung des Loches benutzt werden, nennt man gewöhnlich „künstliche Trommelfelle“; sie bestehen aus Gummistoff, Papier, Watte oder ähnlichen leichten Körpern und können bei einiger Uebung vom Kranken selbst je nach Bedarf eingeführt werden. Doch ist ihre Verwendung nur dann gestattet, wenn keine Entzündung, namentlich kein eiteriger Ausfluß im Ohre besteht, und da sie immerhin sowohl die Schleimhaut als auch die Hörnerven nicht selten erheblich reizen, so dürfen sie auch nur tagsüber, zuweilen selbst nur wenige Stunden, getragen werden.

Leider finden sich unter den vielen Tausenden von Personen, welche beschädigte Trommelfelle besitzen, nur verhältnißmäßig wenige, denen das künstliche Trommelfell wirklich gute Dienste leistet. Es rührt das auch hier daher, daß eine Anzahl von hier nicht näher zu erörternden Bedingungen erfüllt sein muß, wenn die Vorrichtung anwendbar oder nutzbringend sein soll.

Gerade auch das künstliche Trommelfell darf nur auf Verordnung eines in der Ohrenheilkunde bewanderten Arztes in Gebrauch genommen werden, denn kein Instrument kann so schädlich werden wie dieses, weil hierbei nicht allein die oftmals sehr bedeutende Ueberreizung der Hörnerven eintritt, die in vielen Fällen für die Anwendung ein unüberwindliches Hinderniß bietet, sondern auch eine Entzündung der Paukenhöhlenschleimhaut und des Trommelfells hervorgerufen oder verstärkt und dann eine Zurückhaltung von Eiter herbeigeführt werden kann, welche nicht selten zu tödlichen Folgekrankheiten Veranlassung giebt.

Bei Besprechung des „künstlichen Trommelfells“ müssen wir zum Heile vielleicht manches schwerhörigen Lesers eines seit einigen Jahren lebhaft betriebenen Schwindels mit sogenannten „künstlichen Ohrtrommeln“ gedenken, welche leider nur zu häufig bei den Kranken, welche sie benutzen, Unheil stiften. Bekanntlich versuchen es viele an einer unheilbaren Krankheit Leidende, nachdem sie verschiedene Aerzte ohne den gewünschten Erfolg zu Rathe gezogen haben, schließlich gern mit irgend einem Geheimmittel oder dem Rathe eines Kurpfuschers. Ganz besonders neigen hierzu die Schwerhörigen, und dieser Umstand hat eine Unmasse von Geheimmitteln und angeblich sicher wirkenden Apparaten gegen Taubheit gezeitigt, unter anderem auch einen gewissen Nicholson veranlaßt, zum Zwecke des Gelderwerbes das leichtgläubige Publikum durch den Verkauf seiner „künstlichen Ohrtrommeln“ auszubeuten, – was den Ertrag betrifft, augenscheinlich mit bestem Erfolge, denn die Anfragen von Kranken bei den Ohrenärzten in betreff der angepriesenen Wundervorrichtung oder der darauf bezüglichen Schrift mehren sich von Monat zu Monat, zumal da die Art und Weise, mit welcher der „Erfinder“ des Apparates vorgeht, dazu angethan ist, bei weniger urtheilsfähigen Menschen den Eindruck der Vertrauenswürdigkeit zu erwecken. – Betrachtet man indessen die Schrift, welche mit ihren zum Theil gefälschten (weil auf das längst bekannte „künstliche Trommelfell“, nicht aber auf die „künstlichen Ohrtrommeln“ bezüglichen) Anführungen aus wissenschaftlichen Werken, ihren anatomischen Abbildungen. facsimilirten Diplomen und Empfehlungsschreiben für die „neue Erfindung“ Reklame zu machen bestimmt ist, so findet man, daß es sich um einen Schwindel handelt, und wir halten es für unsere Pflicht, denselben aufzudecken.

Was zunächst das Instrument selbst betrifft, so ist es ein künstliches Trommelfell in veränderter Gestalt; es besteht aus einem durchsichtigen Gummihäutchen, welches mit einer Gold- oder Silberplattirung versehen ist und auf das Trommelfell aufgedrückt wird; als Stiel dient ein Röhrchen von magnetischem Stahl, welches zum Zwecke einer verstärkten nervösen Thätigkeit „die Schallwellen in die Ohrnerven mit geringer magnetischer Kraft entladet“; das Röhrchen trägt überdies an seinem andern Ende eine zweite Scheibe, welche in den Gehörgang zu liegen kommt und den Apparat in der richtigen Lage halten soll. – Daß ein solches Instrument in Fällen, in welchen das natürliche Trommelfell schadhaft ist, von Nutzen sein kann, ist nicht zu bestreiten; aber gerade darin, daß wohl manchen Patienten damit geholfen wird, liegt eine Begünstigung und eine besondere Gefahr des Schwindels; eine Gefahr, weil die Vorrichtung gerade wie das gewöhnliche, von Ohrenärzten schon längst angewandte „künstliche Trommelfell“, von dem sie ihre Grundform und den leitenden Gesichtspunkt überhaupt entlehnt hat, bei der überwiegenden Mehrzahl der Kranken schädlich wirken muß. Die Versicherung des „Erfinders“, daß seine „künstlichen Ohrtrommeln“ „die Gehörorgane in keiner Weise schädigen“ und daß sie „ohne Unbequemlichkeit Tag und Nacht im Ohre getragen werden können“, ist daher ebenso unwahr wie die an anderer Stelle zu lesende Behauptung, daß die Erfindung „von den ersten Fachmännern Europas und Amerikas geprüft und als vollkommen unschädlich befunden worden ist.“

Was man ferner von der Betheuerung des „Erfinders“ zu halten hat, daß er seine „Ohrtrommeln“ niemals in Fällen versende, bei welchen seiner Ansicht nach keine Besserung durch Anwendung derselben zu erwarten sei, geht zur Genüge aus der Anpreisung hervor, daß, wie er schreibt, sein Instrument „vertrauensvoll als ein sichres Linderungsmittel angewandt werden kann, wenn die Taubheit verursacht wird durch Skrophulose, Katarrh, Brüche, Abscesse, Ausflüsse oder Trockenheit der Ohren, verhärtetes Ohrenschmalz, Wirkung von Chinin, Erkältung des Kopfes, Scharlach, Masern, Keuchhusten, Kanonenschüsse etc., oder wenn das natürliche Ohrtrommelfell durchbohrt, zerstört (wie wir gesehen haben, die einzige mögliche Vorbedingung für Anwendung des künstlichen Trommelfells!) oder locker ist, oder die Taubheit eine Folge hohen Alters ist.“ Es gehört wahrlich nicht viel Urtheilsvermögen dazu, um in dieser Liste den Schwindel sofort zu erkennen!

Natürlich ist der „Erfinder“ auch „genöthigt, auf Vorausbezahlung in allen Fällen zu bestehen,“ denn wenn die Apparate vor der Bezahlung versuchsweise angewandt werden dürften, so würde er sie mindestens in neun Zehnteln der Fälle zurückbekommen.

Indem wir unsere Leser eindringlich vor denselben warnen, empfehlen wir, vorkommenden Falles sich von einem sachkundigen Arzte ein geeignetes Hörrohr verordnen zu lassen. Wird sich auch leider, wie wir gesehen haben, nicht für jeden Schwerhörigen ein erfreulicher Erfolg damit erzielen lassen, so ist doch in einer großen Reihe von Fällen viel mit solchen Hilfsmitteln zu erreichen, und dieselben sollten deshalb viel öfter versucht werden, als es bisher geschah.




  1. Eine schallverstärkende Vorrichtung in den Fernsprechleitungen.