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Seite:Rein0302.jpg

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in deme getrungen würden / daß doch keines Wegs seyn soll / daß alles soll nichtig seyn.


37. Die Römische Cron / nach jüngsten Vergleich zu empfangen / die Keyserliche Residentz in Teutschland anzustellen.

Wir wollen auch die Röm. Königl. Cron föderlichst empfangen / vnd bey allem demselben das thun / so sich derhalben gebühret / auch alle vnd jede Chur-Fürsten vmb ihr Ampt zuversehen / zu der Crönung erfordern / vnd was zwischen beeden Chur-Fürsten zu Mayntz vnd Cölln wegen der vnter jhnen der Crönung halber entstandener Irrungen / ohnlängst gütlich beygelegt vnd vergliechen worden / hiemit confirmiret vnd bestättiget haben / vor dißmal aber den Crönungs-actum in der Stadt Cölln / zumaln die Statt Aachen wegen dero unlängst erlittener Feuersbrunst[1] darzu der Zeit vnbequem ist / celebriren und verrichten lassen /[2]

auch vnsere Königl. und Keyserliche / Residentz Anwesung / und Hoffhaltung im H. Röm. Reich / Teutscher Nation, es erfordere dann der Zustand zu Zeiten ein anders / allen Gliedern / Ständen vnd Unterthanen desselben zu Nutzen / Ehr und Gutem beständig haben und halten.


38. Keine Mandata, Rescripta und indulta[3] wider die Geld-Bullam[4]. Das Instrumentum Pacis und andere Reichs-Gesetze zuertheilen / das Widrige aber zu cassiren.

Wir wollen vnd sollen auch in dieser Unserer Zusag oder Wahl-Capitulation, der Güldenen Bull / deß Reichs-Ordnung / oder wie dieselbe ins künfftig geendert und verbessert werden mögte / dem obangeregten Frieden in Religion und Prophan-Sachen / auch dem Land-Frieden sampt Handhabung desselben / wie auch der in An. 1555. uffgerichtetem Cammergerichts: neben deß Reichs-Executions-Ordnung / auch mehrermeltem Münster- und Oßnabruggischen Friedenschluß / vnd deme zu Nürmberg An. 1650. uffgerichtetem Executions-Recess, auch andern Gesetzen und Ordnungen / so jetzo gemacht / oder künfftiglich durch Uns mit der Chur-Fürsten auch andern Ständen deß Reichs-Rath vnd zuthun mögten auffgerichtet werden zu wider / kein rescript, Mandat, oder Commission außgehen lassen oder zugeschehen gestatten / in einige Weiß oder Weg / dergleichen auch für Uns selbsten wider solche Güldene Bull vnd deß Reichs-Freyheit / den Frieden in Religion vnd Prophan-Sachen / auch Münster vnd Oßnabruggischen Friedenschluß vnd Landfrieden / sampt Handhabung desselben von niemand nichts


  1. Am 2. Mai 1656 brach in der Backstube eines Bäckers ein Feuer aus, das fast das ganze gotische Aachen zerstörte. Sieben Menschen starben, 4.664 Häuser wurden zerstört.
  2. Leopold wurde am 31. Juli 1658 in Frankfurt gekrönt, für weitere Informationen zum Wahl- und Krönungszeremoniell siehe Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser
  3. Gnadenerweise
  4. korrigiert, im Druck Geld-Bullam