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Seite:Rein0290.jpg

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und Notarien, die sich hinführo dergleichen anmassen / und darin in einiger Gestalt gebrauchen lassen würden / mit behöriger Anklag / von Amptswegen zuverfahren / damit die Vbertretter dem nechsten gebührend angesehen vnd bestrafft werden mögen.

Doch so viel diesen Artickel betrifft / vnsern lieben Oheimen vnd Chur-Fürsten zu Sachsen / Brandenburg vnd Pfaltz / auch ihren Religions-Verwandten / Fürsten und Ständen / ingleichem der ohnmittelbaren Reichs-Ritterschafft / vnd dero allerseits Vnterthanen / vnd denen Augspurgischen Confessions-Verwandte die reformirte mit eingeschlossen / welche vnter Catholischen / Geist- oder Weltlichen Obrigkeiten wohnen / oder Landsassen seyn / dem Religion- vnd Prophan-Frieden / auch dem jüngst zu Münster vnd Oßnabrugk auffgerichtem Friedenschluß / vnd was deme anhängig / wie obgemelt / ohnabbrüchig / vnd ohne Consequenz / Nachtheil vnd Schaden.


20. Der Kauff-Leute grosse Gesellschafften / Wucher und Monopolia abzuschaffen / frembde manufacturen und auffrichtige Wahren ins Reich zu führen erlaubet.

Wir sollen vnd wollen auch die grosse Gesellschafften vnd Kauff-Gewerbs-Leute vnd andere / so bißhero mit ihrem Gelt regieret / ihres Willens gehandelt / vnd mit Wucherung vnd vnzulässigem Vorkauff vnd Monopolien viel Vngeschickligkeit dem Reich vnd dessen Inwohnern vnd Vnterthanen mercklichen Schaden / Nachtheil und Beschwehrung zugefügt / vnd noch täglich einführen vnd gebehren thun / mit der Chur-Fürsten und anderer Ständen Rath / inmassen / wie deme zu begegnen / hiebevor auch bedacht vnd vorgenommen / aber nicht vollstreckt worden / gar abthun / keines wegs jemanden einige Privilegia auff Monopolia ertheilen / sondern da auch dergleichen erhalten / dieselbe vielmehr als den Reichs-Satz- und Ordnungen zuwider / widerumb abthun und auffheben / vnd dieweil auch Klagten vorkommen / daß in dem Nieder-Burgundischen Creyß und andern benachbarten Reichs-Landen die etwan daselbsten verbottene Einführ- vnd Verhandlung frembder Manufacturen / auch Wüllenen-Tücher und anderer guter auffrichtiger Wahren / auch auffs Reich vnd dessen Glieder erstreckt werden wollen / solches aber dem Inhalt vnd Verstand deß Reichs-Abschieds de Anno 1548.[1] nicht gemäß / auch der Freyheit der Commercien zu wider /

So wollen Wir Vns dessen Abstellung zu befördern angelegen seyn lassen / im widrigen aber


  1. der sogenannte Geharnischte Reichstag in Augsburg