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Seite:PhiloMos2GermanBadt.djvu/057

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Philon: Ueber das Leben Mosis (De vita Mosis) übersetzt von Benno Badt

der Erde ringsum nur der äusserste Saum seiner Werke ist, und nehmet die Belehrung an, der ihr euch nicht verschliessen könnt. – 242 Trotz der Anerkennung für die Bitte der Jungfrauen liess er sie zwar nicht ohne Ehrengabe, verhalf ihnen aber nicht zu gleicher Ehre mit den im Kampfe erprobten Männern, sondern überwies diesen die Erbteile als ihnen zukommenden Kampfpreis zum Lohn für ihre tapferen Taten, während er jene nur der Gunst und Freundlichkeit, nicht des Ehrenlohnes, für wert erklärte. Dies stellt er recht deutlich vor Augen durch die Wahl der Ausdrücke „eine Gabe“ und „geben sollst du“ (4 Mos. 27,7), anstatt der Worte „Abgabe“ und „abgeben“; denn während diese Worte das eigentliche Bekommen (dessen, worauf man Anspruch hat) bezeichnen, bedeuten jene ein blosses Gewähren. 243 (32.) Nach dem Ausspruch über das Gesuch der verwaisten Jungfrauen gibt er auch ein allgemeineres Gesetz über Erbfolge und beruft als erste die Söhne zur Besitznahme des väterlichen Gutes, wenn aber keine Söhne vorhanden seien, in zweiter Reihe die Töchter, die man, wie er sich ausdrückt, mit dem Erbe „bekleiden“[1] müsse, gewissermassen als äusserlichem Schmuck und nicht als eigenem, angeborenem Besitztum. Denn womit man einen „bekleidet“, das hat innerlich keine Zugehörigkeit zu dem Geschmückten, sondern ist jeder inneren Einheit und Verbindung mit ihm bar. 244 Nach den Töchtern beruft er in dritter Reihe die Brüder, die vierte Stelle weist er den Oheimen von Vaterseite zu und deutet damit an, dass auch die Väter Erben ihrer Söhne werden können; denn sehr töricht wäre die Annahme, dass er des Vaters Bruder mit Rücksicht auf dessen Verwandtschaft mit dem Vater das Erbrecht erteilt, dem Vater selbst aber die Erbfolge vorenthalten habe. 245 Da es aber ein Naturgesetz


  1. Die Uebersetzung des Textwortes והעברת (4 Mos. 27,7) in der Septuaginta περιθήσεις bedeutet sowohl verleihen, als auch bekleiden, anziehen, antun. Auch die hebr. Kommentatoren (vgl. Raschi z. St. בכלן הוא אומר ונתתם, ובבת הוא אומר והעברתם‎; auch Talm. Baba Bathra f. 109 b) lenken die Aufmerksamkeit auf die eigentümliche Wahl des Ausdrucks für das Erbrecht der Tochter, aber ihre Deutung ist eine andere. Philo wird zu seiner Deutung durch die Verbindung נתן תתן‎ (δόμα δώσεις) veranlasst, während ἀποδιδόναι einen berechtigten Anspruch voraussetzt.
Empfohlene Zitierweise:
Philon: Ueber das Leben Mosis (De vita Mosis) übersetzt von Benno Badt. H. & M. Marcus, Breslau 1909, Seite 354. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloMos2GermanBadt.djvu/057&oldid=- (Version vom 1.8.2018)