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RE:Symmachos 18

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Eusebius, Q. Aurelius, cos. ord. 391 n. Chr.
Band IV A,1 (1931) S. 11461158
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18) Q. Aurelius Symmachus Eusebius, Consul ordinarius 391 (Dess. 2946 = CIL VI 1699 und ohne das Signum Eusebius CIL VI 32018. X 37. De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 395 und in den Überschriften und Unterschriften seiner Briefe und Relationen und den Kolumnentiteln der Reden), Sohn des L. Aurelius Avianius Symmachus, Verwandter des Bischofs Ambrosius von Mailand (Ambros. de obitu Satyri 32) stand, als dieser 366 Antiocheia besuchte, noch in dem Alter, daß er des rhetorischen Unterrichts bedurfte (Liban. epist. 923). Im J. 375 nennt er selbst sich iuvenis (epist. I 1, 5) und redet 396 erst von annis in senectam vergentibus (epist. IV 18, 2). Danach kann er kaum viel früher als 345 geboren sein, vielleicht sogar noch später. Denn daß er schon am 25. März 365 als Corrector Lucaniae et Britiorum nachweisbar ist (Cod. Theod. VIII 5, 25; vgl. Dess. a. O.), braucht nicht dagegen zu sprechen, da zu solchen Ämtern halbe Kinder berufen werden konnten, wenn ihre Väter Einfluß besaßen, und damals bekleidete der Vater des S. die Stadtpraefectur. Vorher hatte er, vielleicht noch als Knabe, die Quaestur und die Praetur bekleidet, die damals keine honores, sondern munera patrimonii waren, und war in das Priesterkollegium der Pontifices maiores aufgenommen (Dess. a. O.), dem auch sein Vater angehörte. Sein Lehrer in der Beredsamkeit stammte von der Garonne (Symmach. epist. IX 88, 3); wahrscheinlich war es der Burdigalenser Ti. Victor Minervius, der in Rom Unterricht gegeben hatte (Auson. prof. 2, 4). Aus dem J. 365 stammen die ersten datierbaren Briefe (epist. II 44, 27), die in sein Korpus aufgenommen sind. Bald darauf war er durch seine Redekunst schon zu solchem Ansehen gelangt, daß der Senat ihn dazu erwählte, dem Kaiser zu seinen Quinquennalien, die am 25. Februar 369 gefeiert wurden (Dess. 770 = CIL [1147] III 7494; vgl. Seeck Herm. XVIII 150), die Gratulation und die Goldgeschenke des Senats zu überbringen (Symmach. or. I 16: lustrum imperialium iam condis annorum. III 1: sed prima mihi devotionis causa peragenda est: libens aurea sume munuscula, qui talia tempora praestitisti), bei welcher Gelegenheit er ihm und seinem Sohn die Panegyriken hielt, deren Fragmente erhalten sind (or. I. III). Als Belohnung (Symmach. epist. I 32, 4) empfing er die Würde des Comes tertii ordinis (Dess. 2946) und wurde in die Umgebung Valentinians aufgenommen, in der er den Alemannenfeldzug des J. 369 mitmachte (Symmach. or. II 3; epist. I 14, 3). Als der Senat dem Kaiser für diese Siege das dritte Consulat dekretierte (Symmach. or. II 1. 2), hielt er ihm beim Antritt desselben (1. Januar 370) wieder einen Panegyrikus (or. II) und kehrte dann nach Rom zurück (or. II 31), nachdem er am Hofe jene Freundschaft mit dem Dichter Ausonius geschlossen hatte, von der dessen Widmung des Gryphus ternarii numeri und ihr Briefwechsel (Symmach. epist. I 13–43) Kunde gibt (epist. I 14, 4. 32, 4).

Im Dezember 370 war er wieder in Rom (epist. IX 112; vgl. I 14, 2). Nach dem 20. Februar 373, an dem sein Vorgänger Iulianus noch nachweisbar ist (Cod. Theod. XVI 6, 1), ging er als Proconsul nach Africa (CIL VIII 5347. VI 1699 = Dess. 2946; vgl. Symmach. epist. I 1, 5. II 63. VIII 5. 20. X I, 3; rel. 2, 2. 21, 4), wo er in einem Gesetz vom 30. November 373 als Adressat erscheint (Cod. Theod. XII 1, 73). Sein Nachfolger Constantius wird nicht vor dem 7. September 374 genannt (Cod. Theod. IV 13, 7; vgl. Seeck Regesten 86, 20. 424, 5); S. kann also das Proconsulat anderthalb Jahre bekleidet haben. Er verdiente sich durch seine Amtsführung das Lob des Magister militum Theodosius, der damals in Africa gegen den Usurpator Firmus Krieg führte (Symmach. epist. X 1), und wie es scheint, beantragte man für ihn im Concilium der Provinz eine Statue; doch durch die Einwirkung eines Nebenbuhlers, wahrscheinlich seines Nachfolgers Constantius, der Christ war (Dess. 1287 = CIL III 9506), wurde dies abgelehnt (Symmach. epist. IX 115). Doch blieb S. noch bis zur Abreise des Satyrus, die in den Winter 374/5 fiel (Ambros. de ob. Sat. 50), in Africa (Ambros. 32), wird also die Provinz kaum vor dem Frühling 375 verlassen haben (Seeck Symmachus XLIX). Bald darauf dürfte seine Vermählung mit Rusticiana gefolgt sein (s. o.). Noch in demselben Jahre floh sein Vater vor der Wut des Pöbels aufs Land und wurde ehrenvoll von dem Senat zur Rückkehr nach Rom eingeladen, wofür sich der Sohn in der fünften Rede am 9. Januar 376 bedankte (s. o.). Die Rede pro patre (or. IV) feierte dann die Designation des älteren S. zum Consuln für 377. Schon vorher war S. der Ehre gewürdigt worden, die Rede Gratians, durch die er gleich nach dem Tode seines Vaters sein Programm mitteilte (s. o. Bd. VII S. 1834), am 1. Januar 376 im Senat zu verlesen (Symmach. epist. I 13. X 2); ebenso eine zweite Botschaft, die 379 die Siege der Kaiser in Rom meldete (epist. I 95. III 18).

Unter dem Einfluß des Ambrosius von Mailand hatte Kaiser Gratian 382 dem heidnischen Kultus in Rom die staatlichen Mittel geraubt und die [1148] Statue der Victoria aus dem Senatslokal entfernen lassen. Eine Gesandtschaft, zu der auch S. gehörte (Symmach. rel. 3, 1: iterum me querellarum suarum iussit esse legatum), wurde vom Senat nach Mailand geschickt, um den Widerruf dieser Maßregeln zu erwirken, aber gar nicht beim Kaiser vorgelassen (s. o. Bd. VII S. 1838). Im folgenden Jahre trat eine schwere Mißernte ein, und Gratian wurde ermordet, worin man die Strafe der beleidigten Götter zu erkennen meinte. Dadurch gewann die Partei des Heidentums Einfluß am Hofe Valentinians II., und ihren Häuptern wurden die wichtigsten Ämter des italischen Reichsteils übertragen, S. die Stadtpraefectur von Rom, Vettius Aporius Praetextatus die Praefectur von Italien. Doch neben ihm stand als Kollege der Christ Sex. Petronius Probus (Seeck Regesten 474), und da dieser sich wahrscheinlich in der Umgebung des jungen Kaisers aufhielt, während Praetextatus, dem Hofe fern, in Rom residierte, gewannen bald die Gegner das Ohr des Herrschers und der Triumph des Heidentums fand ein schnelles Ende. S. ist als Praefectus urbis nur am 29. November und 28. Dezember 384 nachweisbar (Cod. Theod. IV 17, 4. XI 30, 44. I 6, 9; vgl. Seeck Regesten 87, 1. Dess. 2946). Noch am 11. Juni 384 erscheint sein Vorgänger Aventius Sallustius (Cod. Theod. XIV 1, 2. 3, 18; vgl. Seeck Regesten 93, 32), am 24. Februar 385 schon sein Nachfolger Pinianus (Epist. imper. 4). S. kann sein Amt also höchstens sieben Monate bekleidet haben. Der Grund war ohne Zweifel seine Niederlage im Kampfe der Religionen.

Praetextatus hatte eine kaiserliche Verfügung erwirkt, durch die S. angewiesen wurde, eine Untersuchung gegen diejenigen anzustellen, welche sich Werkstücke von öffentlichen Gebäuden angeeignet hätten (Symmach. rel. 21, 3. 5). Dies richtete sich in erster Linie gegen die christliche Beraubung der Tempel. Nach diesem ersten Erfolg wagte man Größeres. Zum zweitenmal beschloß der Senat, um Aufhebung der Anordnungen Gratians zu bitten, die gegen das Heidentum in Rom gerichtet waren, und S. vertrat dies durch die berühmte relatio de ara Victoriae (rel. 3). Da die Erwiderung des Ambrosius gleich nach der Ernte abgefaßt ist (Ambros. epist. I 18, 20), muß jene zu den frühesten Amtshandlungen des S. gehört haben. Ihre rhetorische Schönheit machte solchen Eindruck, daß selbst Ambrosius (epist. I 18, 2) sie anerkennen mußte, und Prudentius, der es noch 19 Jahre später nötig fand, eine Widerlegung zu schreiben, sich gar nicht genug tun konnte im Preise der Relatio und ihres Schöpfers (c. Symmach. I 648; vgl. I praef. 77. I 632ff. II praef. 56. II 10. 19. 370. 644. 760ff.). Im Consistorium Valentinians erklärte man, die Bitte eines so hervorragenden Redners dürfe man nicht ablehnen (Ambros. epist. 17, 6), und selbst die anwesenden Christen wagten dem nicht zu widersprechen (Ambros. de obit. Valent. 19; epist. 17, 8. 10). Doch Ambrosius wußte durch einen Brief, in dem er dem jungen Kaiser mit der Exkommunikation drohte (epist. 17, 13; vgl. 57, 2), die Ablehnung herbeizuführen (Paulin. vit. Ambros. 26). Zwar hinderte dies nicht, daß Praetextatus für das J. 385 zum Consuln designiert wurde (s. den Art. Praetextatus); doch die Stellung des S. war [1149] erschüttert. Zwar holte man noch sein künstlerisches Gutachten ein, als Augustinus sich in Mailand um den Lehrstuhl der Rhetorik bewarb (August. confess. V 23). Doch wurde seine Frau für eine öffentliche Schuld haftbar gemacht, die ihr Vater während seiner Stadtpraefectur, also fast vor einem Menschenalter, versäumt hatte einzuziehen, was er als Schikane gegen sich empfand und was auch sicher so gemeint war (Symmach. epist. IX 150; rel. 34), und in Rom selbst wagten ihm seine Untergebenen, der Vicarius urbis und ein Advokat seines Forums, offen Trotz zu bieten (Symmach. rel. 23). Bei Hofe denunzierte ihn die Partei des Ambrosius, daß er jene Untersuchung über die Beraubung öffentlicher Gebäude Roms, die er noch gar nicht begonnen hatte, zu einer Art Christenverfolgung gemacht habe, und der Kaiser erteilte ihm dafür durch ein Edikt öffentlichen Tadel. Diesen als unberechtigt zurückzuweisen, wurde ihm nicht schwer, ja er erfuhr noch eine glänzende Genugtuung. In der Relatio, in der er die Anschuldigung der Christenverfolgung widerlegte, verwies er auch darauf, daß der Vorwurf gegen hohe Beamte auch den Kaiser selbst treffe, der sie ernannt habe (rel. 21, 4). Darauf erging am 28. Dezember 384 an ihn ein Gesetz, in dem das Schelten über Beamte bei Strafe verboten wird (Cod. Theod. I 6, 9; vgl. Seeck Regesten 87, 1). Doch um dieselbe Zeit starb Praetextatus, und damit war S. seiner Hauptstütze beraubt. Er bat daher um seine Entlassung (rel. 10; vgl. 7, 2), und sie wurde ihm um so mehr gewährt, als am 11. Dezember 384 der Bischof Damasus gestorben war (Rauschen Jahrbücher der christlichen Kirche unter dem Kaiser Theodosius d. Gr. 196), und man eine Papstwahl mit den Unruhen, die sie so oft begleiteten, unter heidnischer Verwaltung für sehr bedenklich halten mochte. Er dürfte daher im ersten Anfang des J. 385 sein Amt niedergelegt haben. Der erste Erlaß an seinen Nachfolger Pinianus enthält die Bestätigung der neuen Papstwahl (Epist. imper. 4). S. finden wir dann, während in Rom die Decennalien Valentinians II. gefeiert werden (Symmach. epist. II 47: peracta lustrali sollemnitate), im Oktober und November 385 in Campanien (epist. II 26. 47. 48).

Als Valentinian II. dem Arianismus 386 Toleranz gewährte und sich deswegen mit Bischof Ambrosius überwarf (Seeck Gesch. d. Untergangs d. ant. Welt V 201ff.), fand das auch darin seinen Ausdruck, daß S. zum Antritt des dritten Consulats des Kaisers (1. Januar 387) nach Mailand eingeladen wurde und der Feier beiwohnte (epist. III 52. 63). Aber noch in demselben Jahre mußte der junge Kaiser nach Thessalonike fliehen, und S., der jetzt, wie früher sein Vater, für den ersten Mann des römischen Senates galt, sah sich veranlaßt, dem Usurpator Maximus einen Panegyrikus zu halten, vielleicht als dieser am 1. Januar 388 sein zweites Consulat antrat, wobei S. als Gesandter des Senats ihn beglückwünscht haben wird. Nach dem Siege des Theodosius floh er in das Asyl einer Kirche, wurde aber begnadigt und durfte dem Kaiser eine Entschuldigungsrede vortragen (Socrat. V 14. Suid. s. καθοσίωσις. Symmach. epist. II 30, 4. 31), wahrscheinlich Ende 388, da sie im Januar oder Februar 389 [1150] schon erwähnt wird (Symmach. epist. II 13, 1). Während im Sommer 389 Theodosius Rom besuchte, verkehrte S. freundschaftlich mit den Männern seiner Umgebung (epist. III 55. 84) und für den Consulatsantritt des J. 390 wurde er durch den Kaiser selbst nach Mailand eingeladen, ohne jedoch dem Rufe folgen zu können (epist. III 85. V 34, 38). Als dann nach dem Blutbad von Thessalonike Bischof Ambrosius dem Kaiser die Kommunion versagte, machte sich dessen Zorn auch dadurch Luft, daß er zwei Heiden, Tatianus im Osten, S. im Westen, für das J. 391 zu Consuln designierte (Mommsen Chron. min. III 525. Symmach. epist. II 62. 63. 64. V 15. IX 149. 153). Dadurch ermutigt, erneuerte der Senat seine Forderung, daß die Heidengesetze Gratians aufgehoben würden. Doch unterdessen hatte Theodosius sich am 25. Dezember 390 mit Ambrosius versöhnt (Theodor. h. e. V 18, 5), und dieser konnte ihn leicht zur Ablehnung bestimmen (Ambros. epist. I 57, 4). Als dann S. dem Kaiser die Dankrede für sein Consulat hielt und darin gleichfalls jenen Wunsch des Senats vertrat, wurde er in einen harten Postwagen gesetzt und gleich 100 Millien weit von der kaiserlichen Residenz fortgeschafft (Prosp. de promiss. dei III 38, 2).

Eine Wandlung trat ein, als Eugenius, die Kreatur des heidnischen Franken Arbogast, am 22. August 392 auf den Thron erhoben wurde (Mommsen Chron. min. I 298, 517; s. o. Bd. II S. 417). Flavian, der Vetter des S., wurde sein Praefectus praetorio und erreichte es leicht, daß alle Forderungen des Heidentums bewilligt wurden (s. o. Bd. VI S. 2510). Daß auch S. dabei eine Rolle gespielt hat, kann mit Sicherheit angenommen werden; doch hat sein Sohn bei der Herausgabe seiner Briefe alles unterdrückt, was an sein Verhältnis zur Regierung des Usurpators hätte erinnern können. So tritt aus dieser Zeit nur die Quaestur seines kleinen Söhnchens (epist. V 22: quaestorium parvuli nostri munus), deren Spiele S. Ende 393 mit großem Aufwand ausrichtete, für uns hervor (epist. II 46. 76–78. 81. V 20–22. 46. 49. 59. 62. VII 76. IX 117. 119. 120). Um dieselbe Zeit dürfte auch die Tochter des S. seinen Verwandten, den jüngeren Nicomachus Flavianus, geheiratet haben (s. o. Bd. VI S. 2511, 55). Jedenfalls wird sie als dessen Gattin zuerst im Winter 394/5 erwähnt (Symmach. epist. VI 41). Bei ihrer Hochzeit hat das Elfenbeindiptychon mit der Aufschrift auf einer Seite Nicomachorum, auf der andern Symmachorum vielleicht als Geschenk gedient (W. Meyer Zwei antike Elfenbeintafeln der Kgl. Staatsbibliothek in München, München 1899, 61. 80); doch läßt es sich auch auf die Heirat des Fabius Memmius Symmachus mit Galla beziehen (s. u.).

Aus den letzten Jahren des S., vom Herbst 394 bis zum Frühling 402, können wir sein Leben fast Monat für Monat verfolgen. Wir erfahren von den Krankheiten, die den früh Gealterten heimsuchen, und von allen den kleinen Reisen, die ihn aus Rom auf seine Villen, namentlich an den Meerbusen von Neapel, zweimal auch nach Mailand führen, einmal im Winter 399/400, um den Consulatsantritt des Stilicho zu feiern, einmal unmittelbar vor seinem Tode bei Gelegenheit einer Gesandtschaft (Seeck Symmachus LXff.). Denn [1151] die führende Stellung im Senat, die ihm schon früher zugeschrieben wurde (Socrat. V 14, 5), behauptete er auch in dieser Zeit. So leitete er Ende 397 die Kriegserklärung des Senats an Gildo (s. o. Bd. VII S. 1362) durch eine Rede ein und erstattete darüber dem Stilicho Bericht, wie dieser es von ihm erbeten hatte (Symmach. epist. IV 5). Die Folge war dann freilich, daß die Hungerkrawalle, die durch das Ausbleiben der afrikanischen Kornsendungen hervorgerufen wurden, sich in erster Linie gegen S. richteten und ihn Anfang 398 zur Flucht aus Rom zwangen (epist. IX 81; vgl. VI 61). Doch bald bereute das Volk und forderte bei den theatralischen Spielen seine Rückkehr (epist. VI 66, 1. VIII 65). Vor allem aber beschäftigten ihn in dieser Zeit die Vorbereitungen für die Praetur seines Sohnes, die anfangs auf das J. 400 angesetzt, dann aber auf das folgende Jahr, das dem Consulat des Stilicho folgte, verschoben wurde (epist. IV 63. VII 1. – IV 8, 2. 12). Mit der Beschaffung von Rennpferden, wilden Tieren und Tierkämpfern für die Spiele beschäftigt sich eine Unzahl seiner Briefe (IV 7. 8. 12. 58–60. 62. 63. V 56. 82. 83. VI 33–35. 38. 40. 42. 43. VII 1. 48. 59. 82. 90. 97. 105. 106. 110. 121. 122. VIII 14. 21. 71. 72. IX 6. 12. 13. 15. 16. 18–27. 74. 132. 135. 137. 141. 142. 144. 151. 152). Er verwendete darauf 2000 Pfund Gold = 13/4 Millionen Mark (Olymp. frg. 44 = FHG IV 67). Für den ungeheuren Reichtum seiner Familie ist noch bezeichnender die Ausdehnung seines Grundbesitzes. In Rom besaß sie drei Häuser (Symmach. epist. III 14), davon eins auf dem Mons Caelius (epist. III 12, 2. 88, 1. VII 18), wo auch die Inschriften gefunden sind, die sein Sohn ihm und dem älteren Flavianus gesetzt hat (Dessau 2946. 2947 = CIL VI 1699. 1782), eine jenseits des Tiber (Amm. XXVII 3, 4), in Capua eins (epist. I 10. VI 11, 2); Villen sind in ihrem Besitz nicht weniger als fünfzehn nachweisbar, darunter drei suburbane, eine, die an der Via Appia lag (epist. II 59, 1) und wahrscheinlich den Namen Arabiana führte (epist. II 57, 1. VI 60), eine auf dem Vaticanischen Hügel (epist. VI 58, 1. VII 21), eine an der Straße nach Ostia (epist. VI 66, 1); ferner eine bei Ostia selbst (epist. I 6. II 52, 2. III 55, 1. 82, 1. VI 72), eine bei Laurentum (epist. IV 44. VII 15. 26. IX 69), eine bei Tibur (epist. VI 81), eine bei Praeneste (epist. I 5, 1. III 20. VII 35, 1. IX 83), eine bei Cora (epist. I 8. VI 61), eine bei Formiae (epist. I 8. 11, 2. VI 75. VII 37. 69, 2), sechs am Meerbusen von Neapel (vgl. CIL X 8059, 389): Bauli (epist. I 1, 2. 5. 8. VIII 23, 3), ein Cumanum (epist. II 4, 2), ein Lucrinum (epist. I 1, 2. 8), ein Baianum (epist. VI 9. I 3, 3. 5. II 26, 1. V 93. VII 24), ein Puteolanum (epist. VI 66, 3. I 8. II 26, 1. V 93), ein Neapolitanum (epist. II 60). Alles dies diente dem Luxus, war also fressendes Kapital; an werbendem werden uns genannt Grundstücke in Samnium (epist. VI 11, 2), Apulien (epist. VI 12, 5), Sicilien (epist. VI 66, 2. IX 52) und Mauretania Caesariensis (epist. VII 66).

Stilicho hatte es angeregt, daß S. seinen Sohn mit der Tochter des Flavianus verheiratete, wahrscheinlich zu der Zeit, wo S. zur Feier von Stilichos Consulat sich in Mailand befand, d. h. im J. 400 (Symmach. epist. IV 14). Um 401 dürfte [1152] also die Hochzeit gewesen sein (epist. IV 14. IX 93. 104. 106. 107). Anfang 402 kehrte er von einer Gesandtschaft an den Kaiserhof nach Rom zurück, schon von der Krankheit ergriffen, die ihm wahrscheinlich den Tod gebracht hat (epist. IV 13. 56. V 94). Denn nichts weist in seinen Briefen über diese Zeit hinaus. Wenn Prudentius um 403 noch von ihm als von einem Lebenden redet (c. Symmach. II praef. 56. II 19), so erklärt sich dies sehr einfach daraus, daß der Spanier in seiner Heimat die Nachrichten aus dem fernen Rom erst sehr spät erhielt. An S. gerichtet Liban. epist. 923; erwähnt Apoll. Sid. epist. I 1, 1. II 10, 5. VIII 10, 1; carm. IX 304. Cassiod. var. XI 1, 20. Caesar. Arelat. hom. 25. Pelag. papae epist. 8. Sergii explan. in art. Donati IV 488 Keil. Ennod. 366.

Die Inschrift der Statue, die S. von seinem Sohne gesetzt wurde, preist ihn als orator disertissimus (Dess. 2946), und auch in zahlreichen anderen Zeugnissen tritt es hervor, daß sein Schriftstellerruhm sich vorzugsweise auf seine Reden gründete (Olymp. frg. 44 = FHG IV 67. Socrat. V 14, 5. Prudent. c. Symmach. I praef. 77. I 632ff. II praef. 56. II 10. 19. 370. 644. 760. Macrob. sat. V 1, 7). Was uns von ihnen erhalten ist, beruht auf dem berühmten Palimpsest von Bobbio, der auch die Bücher Ciceros de re publica und die Werke Frontos enthält und zur Hälfte in der Ambrosiana (E 147 inf.) zu Mailand, zur Hälfte im Vatikan (5750) aufbewahrt wird. Von S.s Reden finden sich in Mailand 23 Blätter, in Rom 4. Zuerst herausgegeben von Mai Q. Aurelii Symmachi v. c. octo orationum ineditarum partes, Mediolani 1815, enthält nur die Mailänder Blätter; vermehrt um die vatikanischen Mai Scriptorum veterum nova collectio e Vaticanis codicibus edita I. Romae 1825 und 1831. M. Tullii Ciceronis librorum de re publica quantum superest in palimpsesto bibliothecae Vaticanae praecipue repertum. Romae 1846. Zuerst vollständig gelesen in meiner Symmachusausgabe (s. u.).

Der Name des Verfassers und die Titel der Reden sind gesichert durch die Kolumnentitel, die sich über jeder Seite finden. Nach der Anordnung der Quaternionen ist die Reihenfolge der Reden zweifellos, ebenso daß sich I–IV unmittelbar aneinanderschlossen; dagegen können zwischen IV und V, zwischen V und VI, VI und VII, und VII und VIII kurze Reden ausgefallen sein. Die Kolumnentitel ergeben folgende Stücke:

I. Laud(atio) in Val(entinianum) sen(iorem) Aug(ustum) I. Gehalten am 25. Februar 369 (s. o.).

II. Laud(atio) in Val(entinianum) sen(iorem) Aug(ustum) II. Gehalten am 1. Januar 370 (s. o.).

III. Laud(atio) in Gratianum Aug(ustum). Gehalten am 25. Februar 369 (s. o.).

IV. Pro patre. Gehalten, nachdem der ältere S. zum Consul designiert war, also wohl in der zweiten Hälfte des J. 376 (s. o.).

V. Pro Trygetio. Gehalten am 9. Januar 376 (s. o.).

VI. Pro Fl(avio) Severo. Gehalten zwischen den J. 376 und 378. Denn VI 4 können die Worte Theodosio quondam militarium [1153] magistrorum celiberrimo nicht vor dem Tode des Magister militum Theodosius (Ende 375) und nicht nach der Erhebung seines Sohnes zum Kaiser (19. Januar 379) geschrieben sein.

VII. Pro Synesio. Iulianus, der Vater des Synesius, der VII 1. 6 noch als lebend erwähnt wird, starb 387 oder Anfang 388 (s. o. Bd. X S. 96, 17).

VIII. Pro Valerio Fortunato. Enthält keinerlei chronologische Kennzeichen.

Außer diesen teilweise erhaltenen sind noch folgende Reden des S. bekannt:

Ein Panegyrikus auf den Usurpator Maximus, wahrscheinlich gehalten, als dieser am 1. Januar 388 sein zweites Consulat antrat (Socrat. V 14, 6. Symmach. epist. II 31. VIII 69).

Eine Entschuldigungsrede wegen dieses Panegyrikus, nach dem Sturz des Usurpators, also wohl gegen Ende 388 gehalten (Socrat. V 14, 9. Symmach. epist. II 13, 1. 31).

Daß S. eine Gratiarum actio für die Verleihung des Consulats 391 gehalten hat, ist nicht überliefert, kann aber für sicher gelten. Dies wird die Rede ad Theodosium imperatorem sein, aus der Arusianus Messius (VII 458. 489 Keil) zwei Fragmente erhalten hat.

Zwei Reden, die eine gegen den Sohn des Polybius, der sich um die Praetur bewarb, die andere gegen die Wiedererweckung der Censur, die älter war, aber bei dieser Gelegenheit erweitert und verbessert wurde, versandte S. im Winter 397/8 an seine Freunde (Symmach. epist. IV 29. 45. V 9. VII 58).

Fünf Reden unbekannten Inhalts wurden nach Spanien an Euphrasius geschickt (Symmach. epist. IV 64). Da die Korrespondenz mit diesem sonst den letzten Jahren des S. angehört, wird man auch jene Reden der Zeit um 400 zuschreiben dürfen.

Von dem Korpus, dessen Reste uns der Palimpsest erhalten hat, steht es fest, daß es die beiden an Theodosius gerichteten Reden, auch als es noch vollständig war, nicht enthalten hat. Denn sein Inhalt ist nicht chronologisch geordnet (III ist früher als II, V früher als IV), sondern nach der Würde derer, auf welche sich die einzelnen Stücke beziehen. Voran stehen die Kaiser in der Reihenfolge ihres Regierungsantritts, dann die beiden Reden, die sich auf den Vater des S. beziehen. Vor ihnen müßten die Panegyriken auf Theodosius stehen, während doch nach der Ordnung der Quaternionen sich III und IV ohne Lücke aneinanderschließen. Daraus folgt, daß unser Korpus vor 388 herausgegeben ist; die späteste Rede desselben, deren Zeit sich genau bestimmen läßt (IV), fällt in den Sommer oder Herbst 376. Nun ist die Rede pro Trygetio (V) am 9. Januar desselben Jahres gehalten, und S. schreibt, daß der große Beifall, den sie im Senat gefunden hatte, ihn zu ihrer Herausgabe ermutigt habe (epist. III 7; vgl. I 44. 52. 78. 105. V 43). Das Lob, das sie von den Freunden erhielt, denen er sie überschickte (epist. I 52. 78), mag ihn dann veranlaßt haben, gegen Ende des Jahres eine Gesamtausgabe seiner Reden zu veranstalten, deren Reste uns vorliegen. Wenn er (epist. I 69) an Syagrius schreibt: Studium, quod scribendis orationibus exhibebam, [1154] praemio laudis auxisti, so mag sich dies auf jene Ausgabe beziehen.

Galen (Comm. ad Hipp. Epid. I und Comm. ad Hipp. κατ’ ἰητρεῖον tom. IX 50. XII 91 Charlier), worauf mich H. Schöne aufmerksam gemacht hat, berichtet, daß die Schriftsteller manchmal eine andere Form des Ausdrucks für dasjenige, was sie geschrieben hatten, am Rande des Textes vermerkten, um bei der endgültigen Herausgabe zwischen den beiden Formen wählen zu können, daß aber dann die Abschreiber nicht selten beide nebeneinander aufnähmen. Für derartige Doppelrezensionen bietet der Text der Reden eine ganze Reihe von Beispielen, wie I 7: cum iubar emicat et mundi splendor aperitur || aut cum solis emergente purpura ruborem ducit aurora. Vgl. I 2. 4. 5. 7. 9. 13. 15. 16. 19. II 3 und sonst. Außerdem sind einzelne Sätze eingelegt, die für den Zusammenhang nicht nötig sind, ja ihn oft unterbrechen, aber als kräftige Anthithesen die Sprache schmücken. Als spätere Zusätze charakterisieren sie sich in der Regel dadurch, daß sie an falscher Stelle im Texte stehen, z. B. II 1: beneficia tua devotionem vicere reipublicae: quae sumis, annua sunt, quae condis aeterna. Vgl. I 1. 8. 10. 12. 14. II 7 und sonst. S. hat also seine Reden für die Veröffentlichung einer sorgfältigen Durchsicht unterzogen und vieles daran ändern oder ergänzen wollen, aber durch Schuld der Abschreiber ist die alte Form neben der beabsichtigten neuen erhalten geblieben.

Was von den Werken des S. nach jener frühesten Sammlung seiner Reden zunächst der Öffentlichkeit übergeben wurde, war, soweit unsere Kunde reicht, die relatio de ara Victoriae (rel. 3). Doch der die Ausgabe besorgte, war nicht S. selbst, sondern sein Gegner Ambrosius von Mailand. Als dieser erfuhr, welchen Eindruck das Schriftstück auf das Consistorium gemacht hatte, schrieb er einen drohenden Brief (epist. 17) an den Kaiser und verlangte darin, daß ihm die Relation vollständig mitgeteilt werde, damit er sie in allen Einzelheiten widerlegen könne. Dies wurde zwar insofern überflüssig, als die heidnischen Forderungen schon vor der Vollendung dieser Gegenschrift zurückgewiesen wurden (Ambros. epist. I 18, 1. 2. 57, 3); doch um dem literarisch berühmten Gegner auch literarisch entgegenzutreten und der Wirkung der Relatio, deren Veröffentlichung er erwarten konnte, auch dem Lesepublikum gegenüber gleich von vorn herein die Spitze abzubrechen, schrieb er dennoch jene Widerlegung in der Form eines zweiten Briefes an den Kaiser und veröffentlichte selbst die Relatio, mit jenen beiden Briefen (17 und 18), zu einem Büchlein zusammengefaßt. Dadurch ist sie auch in die Hss. des Ambrosius übergegangen, von denen ich in meiner Ausgabe den S. Gallensis 94 und den Vaticanus 286, beide aus dem 9. Jhdt., benutzt habe. Denn später, wahrscheinlich gleich nachdem er Anfang 385 die Stadtpraefectur[WS 1] niedergelegt hatte, veröffentlichte S. selbst die Gesamtmasse seiner Relationen, wobei er jene bedeutsamste und schönste natürlich nicht wegließ. So ist uns diese in zwei Rezensionen erhalten, deren eine auf eine Abschrift der kaiserlichen Kanzlei, die andere auf das zurückbehaltene Konzept des S. zurückgeht. Für dieses Verhältnis[WS 2] ist es [1155] namentlich charakteristisch, daß die Hss. des Ambrosius die Anrede an den Kaiser in ihrer vollen, offiziellen Ausführlichkeit bringen: domini imperatores Valentiniane, Theodosi et Archadi incliti victores ac triumfatores semper Augusti, die Hss. des Symmachus nur die Abkürzung: ddd. nnn. imperatores. In den Konzepten des Verfassers waren eben nur der Inhalt und der rhetorische Ausdruck berücksichtigt, nicht die Formalien. Die Überschriften und Anreden sind daher nur zum kleinen Teil, und auch da oft lückenhaft und nicht ohne Fehler, erhalten, die Unterschrift nur ein einziges Mal und hier sehr unvollständig (rel. 23). Doch alles dies ist nicht als handschriftliche Korruptel zu betrachten, sondern wird auf die Originalausgabe zurückgehen.

Die Relationen sind erhalten durch zwei Hss. des 11. Jhdts., eine in München (18787, früher in Tegernsee) und eine in Metz (500), und die Editio princeps des Gelenius, die auf einer dritten, jetzt verlorenen beruht: Epistolarum Symmachi v. c. praefecti urbi libri duo. D. Ambrosii epistolae in Symmachum II. Epistolarum Magni Turci ad varias gentes liber unus, a Laudino Equite Hierosolymitano latine redditus. Froben. Basileae calend. Septemb. anno M.D.XLIX. In den späteren Ausgaben des S. sind sie den Resten des 10. Buches als Fortsetzung angehängt, vielleicht mit Recht, denn die Überschrift desselben lautete im Codex Divionensis: Q. Aurelii Symmachi epistolarum lib. X continens epistolas familiares ad Imperatores, sententias senatorias et opuscula: editus post eius obitum a Q. Flavio (schr. Fabio) Memmio Symmacho V. C. Sowohl unter den epistulae ad imperatores als auch unter den opuscula konnten die Relationen mitbegriffen sein. Doch wenn es solch eine zweite Rezension von ihnen gegeben hat, ist sie uns mit dem 10. Buch der Briefe, von dem ja nur die ersten beiden Stücke erhalten sind, verlorengegangen. Mit Recht hat sie daher W. Meyer, der die erste kritische Ausgabe besorgt hat (Q. Aurelii Symmachi relationes, Lipsiae 1872), von den Briefen getrennt, und ebenso hab’ ich es in meiner Gesamtausgabe des S. gemacht.

Wie die eben angeführte Überschrift des 10. Buches lehrt, und ebenso die des 3. und 5., ist das Korpus der Briefe erst nach dem Tode des Verfassers von seinem Sohn herausgegeben. Trotz ihrer kläglichen Inhaltleere waren diese Stilübungen so sehr bewundert, daß man den Briefträgern des S. auf den Straßen auflauerte, um sich Abschriften zu nehmen (Symmach. epist. II 48). Natürlich bewahrten auch viele von den Empfängern die Briefe auf oder ließen sie von ihren Schreibersklaven zu kleinen Sammlungen zusammenschreiben (epist. V 85. 86; vgl. IV 34, 3). Zudem behielt S. selbst Konzepte seiner Briefe zurück (epist. II 12) und ließ sie von seinen Schreibern sammeln (epist. V 85, 2). Der Sohn des Verfassers konnte also für seine Ausgabe zweierlei Quellen heranziehen, erstens den Nachlaß seines Vaters, zweitens dasjenige, was sich von dessen Briefen im Besitze der Empfänger oder ihrer Erben befand. Beide Massen sind von dem Herausgeber benutzt worden, die letztere vor allem in den ersten sieben Büchern, in denen die Briefe nach den Empfängern geordnet sind, die erstere in den Büchern VIII–X, in denen die Überschriften [1156] teils ganz vereinzelte Namen nennen, teils überhaupt nicht erhalten sind. Denn auch dies ist nicht allein der Verderbnis der Handschriften zuzuschreiben, sondern ging schon auf die Originalausgabe zurück.

Die Zeit der Ausgabe bestimmt sich dadurch, daß alle Briefe, die mit dem Usurpator Eugenius oder seinem leitenden Feldherrn Arbogast (s. o. Bd. II S. 415) in irgendwelcher erkennbaren Beziehung standen, sorgfältig unterdrückt sind, dagegen diejenigen, welche S. an den späteren Usurpator Attalus richtete, anstandslos aufgenommen wurden (VII 15–25). Daraus ergibt sich, daß die Veröffentlichung erfolgt war, ehe Attalus den Purpur nahm, d. h. vor Ende 409. Doch auch die Briefe von Stilicho (IV 1–14) hätte man der Sammlung gewiß nicht einverleibt, nachdem er als Hochverräter hingerichtet war. Der Tod des S. (402) und des Stilicho (22. August 408) bilden also die Zeitgrenzen, innerhalb deren die Ausgabe erschienen sein muß, und zwar dürfte sie jenem näher liegen als diesem.

In ihrer ursprünglichen Gestalt ist sie nur erhalten durch die Pariser Hs. (8623) des 9. Jhdts. Diese ist am Anfang und am Ende verstümmelt; als sie aber noch vollständiger, wenn auch nicht mehr ganz vollständig war, ist aus ihr eine Handschrift abgeschrieben, die sich früher in Dijon befand, jetzt aber verschollen ist. Sie ist benutzt in den Ausgaben des Juretus (Paris 1580. 1604), die so für uns zu den wichtigsten Quellen für ausgedehnte Stücke des Textes werden. Weitere Ergänzungen bieten zwei Handschriften, die gleichfalls verloren sind, aus denen aber Schoppius Mitteilungen macht (Gasperis Schoppii Franci Verisimilium libri IV. Nürnberg 1596; De arte critica, Nürnberg 1597; Symmachi epistolarum nova editio, Mainz 1608), ferner ein Codex Vaticanus Palatinus (1576) des 11. Jhdts. und ein Codex Montepessulanus (H nr. 4) des 13. Jhdts., die aber beide sehr lückenhaft sind und die Bucheinteilung gar nicht, die Überschriften der einzelnen Briefe nur ausnahmsweise erhalten haben. Was noch an Lücken bleibt, wird teilweise ausgefüllt durch ein Florilegium aus der Sammlung, das in sehr zahlreichen, durchgängig stark interpolierten Handschriften erhalten ist und gleichfalls der Briefüberschriften entbehrt. Von den Ausgaben kommen für die Kritik in Betracht: die Editio princeps, entweder eine venezianische, die zwischen 1503 und 1513 erschienen ist (mir ist sie nicht zu Gesicht gekommen), oder eine Straßburger von 1510, beide nach dem Florilegium gemacht und daher nur einen kleinen Teil der Briefe enthaltend. Dann die schon angeführten Ausgaben des Juretus und Schoppius, endlich die meine: Q. Aurelii Symmachi quae supersunt ed. Otto Seeck. Monumenta Germaniae historica. Scriptores antiquissimi VI 1, Berlin 1883. Vgl. Kroll De Symmachi studiis, Bresl. phil. Abh. VI 2. Havet La prose métrique de Symmaque, Paris 1892.

Die Epistolographie dieser Zeit wird von dem Bewußtsein beherrscht, daß eine ausgedehnte Spionage besteht, die vor dem Briefgeheimnis natürlich nicht Halt macht (Symmach. epist. II 12: nec est ulla inter nos causa secreti, aperto pectore officia pura miscemus. nihil in conscientia latet, [1157] quod scriptorum cuniculis occulatur). Man vermeidet daher sorgfältig, irgend etwas zu schreiben, was Anstoß erregen könnte, und verurteilt schon dadurch die Briefe zur Inhaltlosigkeit. Dazu kommt, daß der Überbringer ja in der Regel ein Bekannter des Schreibers ist, also mündlich über das Wissenswerte, das ihn betrifft, Auskunft geben kann (epist. I 46. II 38 und sonst). Endlich zeigen die Relationen, die als Berichte an den Kaiser nicht nur aus Phrasen bestehen konnten, daß S. gar nicht die Fähigkeit besitzt, in klarem Zusammenhange Tatsächliches zu erzählen, wenigstens nicht in der künstlerischen Form, die ihm für den Brief unentbehrlich scheint. Wo ihm daher Tatsachen mitteilenswert erscheinen, setzt er sie meist nicht in den Brief selbst hinein, sondern legt ihm ein breviarium (epist. VI 65) oder einen indiculus (epist. VI 48. VII 82) bei, der kunstlos die erforderlichen Nachrichten bringt und eben wegen dieser Kunstlosigkeit nicht in die Briefsammlung aufgenommen ist. Was diese enthält, sind daher in der Hauptsache höfliche Redensarten, die immer wieder zu variieren, obgleich sie fast immer dasselbe sagen, das Wesen von der Kunst des Autors ausmacht. Die einzelnen Stücke sehen sich daher zum Verwechseln ähnlich, und es ist nicht zu verwundern, daß der Herausgeber zwei Briefe, die gleichlautend an verschiedene Adressaten gerichtet waren, weil sie eben für jeden Adressaten paßten, je zweimal in die Sammlung aufgenommen hat, da er ihre Identität nicht bemerkte (II 67 = VII 53. III 40 = V 1). Nicht immer fehlt ein praktischer Zweck, namentlich gilt dies für die zahllosen Empfehlungsbriefe und die kaum minder zahllosen, durch welche S. um Unterstützung für die quaestorischen und praetorischen Spiele seines Sohnes bittet. In der Hauptsache aber gilt die sehr berechtigte Selbstkritik des S. (II 35, 2): Quousque dandae ac reddendae salutationis verba blaterabimus, cum alia stilo materia non suppetat? Er freut sich daher, als sein Schreiber – denn er pflegt seine Briefe zu diktieren, nicht selbst zu schreiben (II 31) – einmal der Adresse des Flavian den Titel seiner Würde hinzugefügt hat. Denn diese Abweichung von dem, was S. für die forma vetustatis hält, gibt ihm Gelegenheit, einmal etwas anderes zu schreiben, als die bloßen Grüße und Bitten um Erwiderung seiner Briefe. Diese bewegen sich regelmäßig in plumpen Schmeicheleien über den schönen Stil seiner Korrespondenten und geheuchelten Bescheidenheitsphrasen über den eigenen. Wo von Tatsächlichem die Rede ist, handelt es sich um Krankheiten des S. und seiner Angehörigen, um Reisen, Landaufenthalte, kurz möglichst unverfängliche Dinge; höchstens daß einmal von Hungersnöten in Rom und den Volksbewegungen, die dadurch hervorgerufen werden, geschrieben wird. Ein Brief von wirklicher historischer Bedeutung, wie der an Stilicho über die Verurteilung des Gildo (IV 5), ist ganz seltene Ausnahme.

‚Die Reden bewegen sich mit Vorliebe in kurzen Sätzen mit wohlberechnetem Tonfall und sind mit rhetorischen Blumen aller Art reich ausgestattet. Einen rhetorischen Anstrich tragen auch die Briefe, wie schon die konsequente Anwendung der Klausel zeigt, namentlich auch darin, daß sie die technischen Bezeichnungen, wie acta senatus, [1158] als unedel zu meiden suchen.‘ S. ist sich durchaus bewußt, daß er auch diese inhaltsleeren Kleinigkeiten für die Nachwelt schreibt, und feilt sie daher auf das sorgfältigste. So hat er es denn auch erreicht, daß er dem Macrobius (sat. V 1, 7) neben Plinius als Muster des genus dicendi pingue et floridum gilt, daß seine rotunditas dem Apollinaris Sidonius (epist. I 1, 1; carm. IX 304) als leuchtendes Vorbild erscheint, und daß Ennodius seine Reden wie seine Briefe bestiehlt, wie er selbst die Alten. Denn ihnen entnimmt er Redensarten und seltene Worte, hat aber dabei so wenig Empfinden für die Verschiedenheit der Stilarten, daß es ihm gar nicht darauf ankommt, Fetzen aus Cicero und Fronto, aus Plautus und aus Vergil aneinanderzuflicken und sie auch mit ganz neuen und selbst vulgären Wortbildungen zu vermischen.

Diese Beschäftigung des S. und seiner Familie mit den Werken der klassischen Literatur hat auch dazu geführt, daß sie die Handschriften derselben emendierten oder durch Männer ihrer Umgebung emendieren ließen, wie die Subscriptionen der ersten Dekade des Livius es bezeugen.

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Stadtpraefetur
  2. Vorlage: Verhältntis

Siehe auch die Stammtafel bei Symmachos 14.