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RE:Salvius 21

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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M. Salvius Otho, röm. Kaiser im J. 69 n. Chr.
Band I A,2 (1920) S. 20352055
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21) M. Salvius Otho, römischer Kaiser im J. 69 n. Chr.

I. Quellen.

A. Autoren.

1. Die Historien des Tacitus geben im 1. und 2. Buch eine eingehende Schilderung der Regierung Othos. – 2. Kürzer, aber im wesentlichen mit Tacitus übereinstimmend ist die Biographie Othos von Plutarch, zu welcher noch die letzten Kapitel von dessen Lebensbeschreibung Galbas heranzuziehen sind. Entgegen früheren Ansichten, die den Zeitgenossen Cluvius Rufus als gemeinsame Quelle für Tacitus und Plutarch betrachten, kommt Ludwig Krauss (s. unter D) zum Schlusse, daß Tacitus zumeist auf Grund eigener Anschauung schreibt, Plutarch hauptsächlich Tacitus folgte, außer diesem aber mehrere Schriftsteller, neben Cluvius Rufus noch den älteren Plinius, und Mitteilungen von Othos Sekretär Secundus benützte. Über die Literatur zu diesen Fragen vgl. Krauss 55, 2. – 3. Suetonius, Otho. Neben dieser Vita kommen noch die letzten Kapitel der Vita Galbas in Betracht. Über die von der Anlage der anderen Kaiserbiographien Suetons verschiedene Darstellung in diesen Vitae vgl. Friedrich Leo Griech.-röm. Biographie, Leipzig 1901, 7. 156. 294. Für Plinius den Älteren als Hauptquelle Suetons neben Tacitus Krauss 24. – 4. Das aus den Epitomen von Xiphilinus und Zonaras rekonstruierte 64. Buch der römischen Geschichte des Cassius Dio, Krauss 29f. – 5. Von anderen Geschichtschreibern sind noch zu erwähnen: Flavius Joseph. bell. Iud. IV, Aurel. Vict. Caes. 7, Clemens Alex. Stromata I 21, Theophil. Ant. ad Autolycum III 27, Epiphan. de mens. et ponder. 13, die Chronisten bei Mommsen Chron. min. I und II, Petrus Pat. excerpta Vaticana 84ff., Leo Gramm. [2036] 63 (Bekker), Cedrenus I 379 (Bekker), Excerpta Salmasiana, Eutropius VII 11, Orosius VII 8, Johannes Ant. bei Müller Fragmenta histor. Roman. IV 576 frg. 94. 95 = Suidas s. Ὄθων.

B. Inschriften.

Von lateinischen Inschriften, die auf Otho Bezug haben, sind zu nennen: die Fragmente der Acta Arvalium CIL VI 2039. 2045. 2051, vgl. die darauf bezüglichen Stellen in Henzen Acta Arv. und Dessau Inscr. sel. I 241; die vom 8. März 69 datierte römische Abschrift (Bronzetafel) des sardinischen Dekrets des L. Helvius Agrippa v. J. 68 (CIL IV 5512. VI 9114. Herm. II 103); eine Inschrift aus Ferentum Not. d. scavi 1911, 22. In griechischer Sprache: eine Inschrift aus Tafas in Syrien (Bull. hell. XXI [1897] 47 nr. 29); drei Quittungen über Geldzahlungen aus Theben (Wilcken Griech. Ostraka I nr. 424–426); eine Steuerquittung aus Oxyrhynchos (Oxyrh. Papyri II 286); eine Hieroglypheninschrift aus Theben.

C. Münzen.

Othos Münzen bei Eckhel Doctr. numm. vet. VI 301f. Cohen Méd. imp. I² 352ff.: nr. 1–27 die römischen (Gold und Silber), 28–31 Kupferasse und Silberdenare aus Antiochia (Syrien), ferner p. 354 Kupfermünzen aus Alexandria (Ägypten), aus Klazomenai, aus Makedonien, sowie einige unbestimmter Herkunft. Für das Fehlen von Kupfermünzen römischer Prägung aus der Regierungszeit Othos s. u.

D. Neuere Literatur.

Prosop. imp. Rom. III 168 nr. 109. H. Schiller Geschichte der röm. Kaiserzeit I 369ff.; Das röm. Kaiserreich unter Nero 15f. Alfred v. Domaszewski Geschichte der röm. Kaiser II 86ff. K. Peter Röm. Geschichte III. Paul Kaiser Otho, Rh. Mus. LVII (1902) 76ff. B. W. Henderson Civil War and [2037] Rebellion in the Roman Empire, London 1908. Ludwig Krauss De vitarum imperatoris Othonis fide quaestiones, Programm Zweibrücken 1879/80. Joh. Gerstenecker Der Krieg des Otho und Vitellius in Italien im J. 69, Progr. München 1882. Max Puhl De Othone et Vitellio imperatoribus quaestiones, Diss. Halle 1883. Ludwig Holzapfel Kaiser Otho, Klio XIII (1913) 289ff. Mommsen Die zwei Schlachten von Betriacum, Herm. V 161ff. = Kleine Schriften IV 354ff.

II. Namen und Titel.

Die Tria nomina erscheinen in den Fragmenten der Arvalakten des J. 57 und einem von Henzen mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dem J. 58 oder 59 zugewiesenen (CIL VI 2039. 2045), wahrscheinlich auch VI 9114 (actor M. Salvi Othonis), bei Suet. Galba 17, bei Dio LXI 11. LXIV 5. Marcus Otho bei Tac. ann. XIII 12; hist. I 13. Suet. Otho 1 (M. cognominem sibi [sc. patri M. S. Othoni]). Plut. Galba 19 und Otho 18 (Inschrift seines Grabes, die auf den Principat keinen Bezug nimmt); sonst wird er von den Autoren kurzweg Otho genannt.

Nach den Münzen lautete Othos Kaisername und Titel: Imp. M. Otho Caesar Augustus tribunicia potestate. Inschriftlich ist die tribunizische Gewalt nur auf der Ehreninschrift aus Ferentum (s. o.) angeführt (M. Sal[vio Othoni Aug.] tribu[nic(ia) potest(ate)] municipe[s]); der Name und Titel ohne Angabe der tribunizischen Gewalt Acta Arv. v. J. 69 am 16.? 26. 30. Jänner, 26. 28. Februar, 1. 5. März; einige Münzen lassen das Pränomen weg, ebenso fehlt es in der Bronzetafel mit der Dekretabschrift des Helvius Agrippa, sowie im Texte der Arvalakten vom 16. Jänner 69. Otho Aug(ustus) am 9. März. Am 14. März ist bei dem Opfer pro salute et reditu /////// (Vitelli getilgt) Germanici imp. … mag(isterio) ////// unter der Rasur ebenfalls Vitelli Germanici imp., das der Abreise Othos gegolten hat, die erst nach dem Ende Othos gemachte Eintragung aus Wohldienerei für den neuen Princeps Vitellius mit dessen Namen versehen worden, was sich schon aus dem Titel Germanicus ergibt, den Otho nicht geführt hat (Henzen Acta Arv. 115 und Bull. d. Ist. 1869, 103). Der Oberpontifikat ist auf einigen Münzen (Cohen a. a. O. nr. 6–13) hervorgehoben, am Revers: M. Otho pont(ifex) max(imus), andere haben daselbst: victoria Othonis.

Die griechische Form des Kaisernamens lautet: αὐτοκ(ράτορ) σεβαστὸς Μάρκος Ὄθων auf der Inschrift von Tafas und Μάρκος Ὄτω Καίσαρ Σεβαστὸς αὐτοκράτορ auf den Thebaner Ostraka (Ὄθων[ο]ς nr. 426); wie auf den letzteren, doch αὐτοκρ. an erster Stelle, in der Steuerquittung von Oxyrhynchos; αὐτοκράτορ Μάρκος Ὄθων Καισ. Σεβ. u. ä. auf den Münzen. Die vorübergehend von Otho angenommene Namensform Nero Otho wird erwähnt bei Tac. hist. I 78, bei Suet. Otho 7: Nero appellatus. Vgl. Plut. Otho 3. Dio LXVI 8.

III. Leben vor der Thronbesteigung.

Otho war der jüngere Sohn des Consularen L. Salvius Otho (minorem M. cognominem sibi Suet. Otho 1) und der Albia Terentia, vgl. den Stammbaum bei Nr. 20. Für Othos Abstammung, das rasche Emporkommen seiner väterlichen Familie (familia nova Tac. II 48) durch Protektion [2038] der Livia Augusta und Adlectio unter die Patrizier s. Nr. 17 und 20. Seine Mutter ist nach Suetonius splendida femina, was sie als Tochter eines römischen Ritters, der noch kein Amt bekleidet hatte, kennzeichnet (Meiser zur Tacitusstelle); dazu stimmt die Bemerkung des Tacitus, hist. II 50: maternum genus impar nec tamen indecorum; γένει μὲν οὐκ ἀφανής Plut. Galba 19; materno genere nobilior quam paterno bei Eutrop. VII 17 kann vielleicht auf die vornehmen propinquitates von Othos Großmutter (s. M. Salvius Otho Nr. 20) bezogen werden. Als Zeitpunkt seiner Geburt gibt Suet. a. a. O. den 28. April 32 n. Chr. an (IIII. kl. Maias Camillo Arruntio, Domitio Aenobarbo cons.). Von seinem Bildungsgang sind keine Einzelheiten überliefert, nur seine Kenntnis des Griechischen ergibt sich aus Suet. Otho 7. Dio LXIV 7 = Petrus Pat. exc. Vat. 84. Leo Gramm. p. 281. Xiph. 190. Vielleicht war der Einfluß des moralischen Tiefstandes des Kaiserhofes, dem die Familie Othos nahestand (s. Nr. 17), mitschuldig an dem früh zutage tretenden Leichtsinn des Knaben (Plut. Galba 19 εὐθὺς ἐκ παίδων ἐν ὀλίγοις Ῥωμαίων διεφθαρμένος). Sein Mangel an geistiger Strebsamkeit begünstigte noch die üblen Anlagen (pueritiam incuriose, adulescentiam petulanter egerat Tac. hist. I 13). Daß sein Vater den losen Streichen des Sohnes und dessen Hang zu Verschwendung und Sittenlosigkeit mit Strenge entgegenzuwirken suchte, ist das einzige bekannte Erziehungsdetail aus Othos Jugendgeschichte (Suet. a. a. O.). Nach des Vaters Tode, im J. 55 (Tac. ann. XIII 12), trat er zu Nero in nähere Beziehung durch Vermittlung der Freigelassenen Acte, wie aus Suet. Otho 2f. hervorgeht, und gehörte bald, von den gleichen lasterhaften Lebensgewohnheiten angezogen, zu den vertrauten Freunden des Kaisers. Doch hatte Nero von den geistigen Fähigkeiten des Genossen eine geringe Meinung (Dio LXI 11); dies geht namentlich auch daraus hervor, daß Otho es nicht einmal bis zur Praetur gebracht und wahrscheinlich niemals Militärdienst geleistet hat. Als Mitwisser der Pläne und lichtscheuen Geheimnisse des kaiserlichen Freundes gewann er aber viel Macht über ihn; Sueton gibt dafür als Beispiel an, daß Otho einen wegen Erpressung verurteilten Consularen in den Senat mitgenommen habe, um für seine neuerliche Zulassung zu den Sitzungen zu danken, ehe er ihm dieselbe erwirkt hatte, so sicher fühlte er sich des Erfolges seiner Fürsprache, der ihm ein großes Geschenk eintrug.

Mit dem J. 57 – eine diesem Jahre vorhergehende Lücke läßt über die Zeit seiner Aufnahme im unklaren – erscheint Otho in der Reihe der Arvalen. Das der Regierungszeit Neros mit Sicherheit zuzuweisende Bruchstück CIL VI 2045, welches Henzen a. a. O. LXXXVI der Zeit um 58 zuschreibt, verzeichnet ebenfalls Othos Anwesenheit. Da er im J. 69 magister iterum genannt wird, so muß er, da er nur bis spätesten Anfang 59 in Rom weilte, vor diesem Zeitpunkt Magister des Arvalencollegiums gewesen sein (Howe Fasti sacerd. 57 nr. 47).

Im J. 58 entführte er die mit dem Ritter Rufrius Crispinus verheiratete Poppäa Sabina. Den Angaben bei Plut. Galba 19. Suet. Otho 3. Tac. hist. I 13 zufolge wäre dies auf Anstiften des Kaisers geschehen, um Nero die Annäherung an [2039] Poppäa zu ermöglichen. Die später verfaßte, offenbar berichtigte Darstellung ann. XIII 16 weicht in bezug auf die Rolle Othos in dieser bedenklichen Angelegenheit von den übrigen ‚unmöglichen‘ Erzählungen ab (Schiller Kaiserr. unt. Nero 15. Meiser zu Tac. hist. I 13. Nipperdey zu ann. XIII 46. Paul a. a. O. W. L. Friedrich Abfassungszeit von Senecas Werk ü. d. Wohlt., Berl. philol. Wochenschr. 1914 nr. 47 u. 48, vermutet in der Stelle I 9, 3 dieser Abhandlung Senecas: coniugibus alienis ne clam quidem sed aperte ludibrio aditis suas aliis permisere usw. eine deutliche Zeichnung derselben Skandalaffäre). Nach dieser glaubwürdigen Darstellung des Tacitus ist Othos Liebe zu der schönen Frau der Beweggrund zur Entführung gewesen, und erst als sie Othos Gattin war (hier ist auch von einem matrimonium, nicht wie in den andern Berichten von einer Scheinehe bis zur beabsichtigten Scheidung Neros von Octavia die Rede), begann Nero die bekannte Intrige mit ihr, wozu vielleicht hauptsächlich Othos unvorsichtige Lobreden über sie den Ansporn gaben. Für ein tieferes Gefühl Othos spricht wohl auch der Umstand, daß er, auf den Thron gelangt, Poppäas niedergeworfene Standbilder durch Senatsbeschluß wieder aufrichten ließ (hist. I 78). Nach Sueton (Otho 1) wäre Otho der Ermordung Agrippinas, die sich der Verstoßung Octavias widersetzte, nicht ferne gestanden, indem er für den Abend, an dem die ruchlose Tat geschehen sollte, Mutter und Sohn zu einem Gastmahle einlud, um den Verdacht abzulenken. Dieser Erzählung widerspricht aber der Bericht des Tacitus, der die Sendung Othos nach Lusitanien unter den Ereignissen des J. 58 anführt (ann. XIII 46. Nennung der Consuln desselben Jahres ebd. 34), anläßlich der Ermordung Agrippinas, die im J. 59 geschah, aber Poppäas Ehe mit Otho als bereits geschieden darstellt (reddatur ipsa [Poppaea] Othonis coniugio, ann. XIV 1. Krauss 25f.). Ebenso widerspricht ihr Suetons eigene Angabe von der Dauer der lusitanischen Statthalterschaft Othos (per decem annos Otho 4), die im Sommer 68 endete (Liebenam Legaten 252). Um sich des unbequemen Gemahls zu entledigen (vgl. Mommsen Herm. IV 323f. Suet. Otho 3 erwähnt Othos Eifersucht, Tac. hist. I 21 praegravem se Neroni fuisse), schickte ihn Nero als Legaten nach Lusitanien. Daß Otho einem gewaltsamen Tode entging, soll der Verwendung Senecas zuzuschreiben sein (Plut. Galba 19f.); Friedrich a. a. O. bezieht Seneca de ben. I 10, 5: ita quaedam … faciemus tribuemusque, non solum si iudicabimus ingratos fore, sed si sciemus fuisse, darauf, daß Otho, der mit Zustimmung Senecas Neros Freund geworden (doch war nach Tac. ann. XIII 14 Seneca damals schon verbannt), sich mit Poppäa an der Hetze gegen ihn im J. 58 beteiligte, und das folgende: indignum si eripere latronibus potero clamore sublato, salutarem vocem homini non pigebit amittere auf Senecas Fürsprache trotz der Unwürdigkeit Othos. Nach Sueton (Otho 3) sah der Kaiser von einem schärferen Vorgehen ab, weil ein solches die ganze Angelegenheit, deren sich die Öffentlichkeit ohnedies schon durch einen Spottvers bemächtigt hatte, zu sehr ans Licht gezerrt hätte. Daß Nero den Quaestorier zum Legaten pro praetore Lusitaniens machte, bildet eine fast alleinstehende Ausnahme von dem Brauche, wonach die [2040] Praetur als Qualifikation zur Statthalterschaft über eine kaiserliche Provinz galt (Mommsen St.-R. II 247, 3).

Erst in dieser specie legationis über ihn verhängten Verbannung treten an dem bisherigen leichtsinnigen Genußmenschen Otho neue Seiten hervor. Er führte die Verwaltungsgeschäfte in einwandfreier Weise (comiter und integre sancteque nach Tacitus, ebenso Plut. Galba 20, moderatione et abstinentia singulari Suet. Otho 4. Zur Erledigung des Militärischen war seiner Unfähigkeit durch die Beigabe des offenbar in langem Dienste geschulten Procurators M. Vettius Valens [CIL XI 395] nachgeholfen). Der lange Aufenthalt in diesem entlegenen Teile des Orbis Romanus ließ aus seinem Rachegefühl gegen Nero den Wunsch nach höheren Zielen entspringen. Die Voraussagungen der Wahrsager und Chaldäer, die er von Rom mitgebracht hatte, darunter namentlich die eines früher zu Poppäas Hausstande gehörigen Seleucus (Suet. a. a. O.) oder Ptolemäus (Tac. hist. I 22 und Plut. Galba 23), bestärkten ihn in Zukunftsplänen, deren Erfüllung immer dringender wurde, da seine ungeheure Verschuldung (Suet. Otho 5. Plut. Galba 21 spricht von 5 Millionen Drachmen, Tac. hist. I 21 von 200 Mill. Sesterzen) einen äußersten Versuch zur Sanierung seiner Finanzen gebieterisch forderte.

IV. Regierungszeit.

Als nun im Juni 68 Ser. Sulpicius Galba, der Legatus propraetore der Nachbarprovinz Hispania Tarraconensis, sich zum Kaiser ausrufen ließ, schloß sich Otho zuerst unter allen Provinzstatthaltern ihm an. Anscheinend zeigte er sich dem neuen Caesar sehr gefällig; er überließ ihm seine Gold- und Silbergeräte zur Ausmünzung, half ihm bei der standesgemäßen Einrichtung seines Haushaltes (Plut. Galba 20) und machte in seinem Wagen die langwierige Reise nach Rom (tardum Galbae iter Tac. hist. I 6; wonach Pfitzner a. O. 49 die Ankunft etwa in den Anfang September setzt). Diese Zeit nützte Otho dazu, um sich bei Galbas Beamten beliebt zu machen und um die Sympathien der Galba begleitenden Truppen durch Geschenke, leutselige Worte und Klagen über Galba zu gewinnen. Es waren wohl Prätorianer, die den neuen Princeps nach Rom begleiteten, und die, verwöhnt durch die Lustfahrten Neros, die ungewohnten Mühsalen der Gebirgsmärsche ebenso hart empfanden wie die Knauserei Galbas (dilatum donativum Tac. hist. I 23. Pfitzner 45). In Rom angelangt, fiel es Otho nicht schwer, auch noch die alten Verbindungen mit der Aula Neronis, jene Rotte wüster Gesellen und Freigelassenen, die den Hofstaat Neros gebildet hatten, aufzufrischen und sie um sich zu scharen. Da der kinderlose Galba sich durch Adoption einen Nachfolger zu sichern gedachte, versuchte Otho zunächst auf diesem Wege zur Herrschaft zu gelangen. Obwohl aber Titus Vinius sich für seine Adoption bei Galba verwendete, wogegen Otho versprach, des Vinius Tochter zu heiraten, falls er die Anwartschaft auf den Thron erreichte (Tac. hist. I 13. Plut. Galba 21), entschloß sich Galba, dem keiner der ihm Vorgeschlagenen, am wenigsten der verschwenderische, aus der Lasterschule der claudischen Ära hervorgegangene Otho, für die hohe Würde tauglich erschien, erst dann rasch zur Adoption des jungen Piso Frugi Licinianus, als knapp nach seinem [2041] Consulatsantritte (im Jänner 69) die Nachricht von der Erhebung des Vitellius durch die germanischen Legionen nach Rom kam. Am 10. Jänner wurde die Adoption vollzogen. Diese endgültige Abweisung der Hoffnungen auf eine friedliche Übernahme des Thrones nach Galba gab den Ausschlag für Othos Entschluß, sich seiner auf gewaltsame Weise zu bemächtigen.

Zwei einst von Nero beförderte Unteroffiziere und ein Freigelassener Othos, Onomastus, setzten die Propaganda, die Othos Geldgeschenke und Liebenswürdigkeit schon seit Galbas Erhebung bei den Truppen für seine Zwecke zielbewußt betrieben, auf die Prätorianer und die in Rom befindlichen Legionssoldaten mit raschem Erfolge fort. Die Erhebung wurde, nach einem vergeblichen Versuche in der Nacht vom 13. zum 14. Jänner[WS 1], am 15. durchgesetzt, während Galba des Morgens vor dem Apollotempel opferte. Otho wohnte in seinem nächsten Gefolge der Handlung bei (Tac. hist. I 27; als einziger Senator Dio LXIV 5, er war schon in Spanien Galbas vornehmster Gefolgsmann, Tac. hist. I 13). Unter dem Vorwand eines Geschäftes von Onomastus abberufen, eilte er auf Umwegen zum milliarium aureum am Forum, wo ihn dreiundzwanzig Prätorianer (nach Zonar. II 14 p. 483 dreißig) erwarteten. Sie begrüßten ihn als Kaiser und führten ihn scheinbar gewaltsam mit gezückten Schwertern, was später die Grundlage zu Othos Rechtfertigung seiner Erhebung zu bilden hatte (Suet. Otho 7), in ihr Lager. Schon am Wege schwoll die Zahl der zu ihm abfallenden Soldaten, und im Lager schloß sich nach kurzer Bestürzung der Offiziere die ganze Garde in tumultuarischen Demonstrationen dem neuen Gebieter an. Otho, der zuerst seine Aufregung mit Mühe beherrschte, überbot sich nun in theatralischen Gunstbezeigungen (Tac. hist. I 36). In wenigen Stunden stand Otho alles, was vom Heere in Rom war: eine illyrische Legion, die Flottenlegion und einige germanische Abteilungen, zu Gebote. Galba und dessen Kollege im Consulat, Titus Vinius, wurden am Forum getötet. Piso, der Otho ein noch gefährlicherer Rivale schien als der den Soldaten verhaßte Galba (nominatim in caedem eius [sc. Pisonis] ardentis, hist. I 43 ed. Halm. Plut. Galba 27. Oros. VII 8), fiel unter den Streichen der Legionäre vor dem Haus der Vesta. Erst jetzt gewann Otho das Gefühl der Sicherheit (laetari ius fasque credebat Tac. I 44); das Volk (das zuerst seinen Tod gefordert hatte I 32, ein Gerücht von Othos Ermordung I 25) und der Senat drängten sich in das Prätorianerlager, um ihn zu begrüßen. Die Garde säumte nicht mit der Forderung ihres Lohnes für das Geleistete: sie wählte selbst ihre eigenen Praefecten und den Praefectus urbi, und Otho machte noch das später dauernd beibehaltene Zugeständnis, daß nunmehr der Fiskus die Zahlung der Urlaubsgelder, mit denen sich die Mannschaft die Befreiung vom Dienste von den Offizieren erkaufte, übernehmen werde (rem haud dubie utilem et a bonis postea principibus perpetuitate disciplinae firmatam, Tac. I 47).

In Ermanglung beider Consuln berief noch an demselben Tage der Praetor urbanus den Senat. In dieser Sitzung wurden Otho die tribunizische Gewalt, der Titel Augustus (Καίσαρος καὶ Σεβαστοῦ Plut. Galba 28) und alle Ehren des Princeps [2042] zuerkannt, worauf er vom Palatium Besitz nahm (Tac. hist. I 47. Suet. Otho 7. Dio LXIV 6. 8). Henzen Acta Arv. 67 nimmt an, daß der Senat ihm zugleich, gemäß dem ihm seit Tiberius zukommenden, jetzt zum ersten Male ausgeübten Rechte, auch die Würde des Pontifex maximus verlieh. Der bis heute durch keinen Fund aufgehobene Mangel an Kupfermünzen römischer Prägung aus der Regierung Othos (zwei angebliche Kupferasse Othos, von Titus restituiert, sind Fälschungen, vgl. Robert Mowat im Berichte des Congrès intern. de Numism., Paris 1900, 213) wurde früher damit erklärt, daß der Senat, der dem Princeps das Recht der Kupferprägung zusprach, Otho nicht anerkannt habe. Diese Annahme ist indes nach den zitierten Stellen des Tacitus und Plutarch unhaltbar (Lenormant Monn. dans l’ant. II 414ff. Cohen I 352). Nach Cavedoni (Ann. d. Inst. 1852, 251) hätte der Senat für die Verleihung dieses Rechtes bis zur Lösung der Situation, die durch die gleichzeitig mit Othos Erhebung bekannt gewordene Erhebung des Vitellius kompliziert blieb, zuwarten wollen. Mommsen (Ztschr. f. Numism. I 238) vermutet, daß der Senat bis nach der Bestätigung des Oberpontifikates Othos durch die Comitien zögerte, die an den Märztermin gebunden war, und daß dann die kurze Frist zwischen dieser am 9. März stattgefundenen Formalität (vgl. Acta Arv.) und der Abreise Othos ins Feld dem Senat eine Handhabe bot, um die Ausprägung in Rom in Schwebe zu lassen (Schiller Gesch. 375).

Für die Anerkennung Othos in den Provinzen, als deren Grund Tacitus geradezu das Vorangehen des Senates (I 76: praetextu senatus) anführt, gewährt neben den nach seinem Namen datierten Quittungen aus Oxyrhynchos und Theben, sowie der Inschrift aus Tafas in Syrien, die Prägung von Kupfermünzen mit Othos Namen um die Formel S. C. im syrischen Antiochia urkundliche Bestätigung. Hierher erging der Auftrag zur Prägung wohl bei der Festsetzung der Pontificalcomitien, und er wurde lang, ehe das Ende des Kaisers bekannt werden konnte, ausgeführt (Lenormant a. a. O. 417ff.). Noch früher hatte der Legat von Syrien, Mucianus, daselbst Stadtmünzen mit Othos Bild ausmünzen lassen. Wie Syrien, erklärten sich auch die illyrischen Provinzen Dalmatien, Pannonien, Moesien (Pfitzner 143. 151. 155), ferner Iudäa, Ägypten, Africa (Pfitzner 199) für ihn, Hispanien und Aquitanien gingen zuerst zu ihm, kurz darauf aber zu Vitellius über (Tac. I 76. Plut. Otho 4. Joseph. IV 9, 2f. Pfitzner a. a. O. 52ff.). Die Nachricht von dem Anwachsen des Aufstandes der germanischen Legionen, die an jenem ereignisreichen 15. Jänner schon in Rom einlangte, hinderte Otho nicht an der Besitznahme der Vorrechte des Principats (Tac.: ut in multa pace munia imperii obibat). Die Arvalakten verzeichnen die damit verbundenen Feierlichkeiten und geben so genaue Aufschlüsse darüber. Nach dem Opfer am Kapitol bei Tagesanbruch des 16. Jänner (Plut. Otho 1) feierten die Arvalen vielleicht noch an demselben Tage das imperium Othonis (Henzen 64), am 26. seine Consulatscomitien (Henzen 66), am 28. Februar die comit(ia) trib(uniciae) pot(estatis) imp. (Henzen 65), am 5. März die comitia sacerdotior(um), worunter die Verleihung der vier großen Priestertümer: Pontificat, Augurat, [2043] XVvirat sacris faciundis, VIIvirat epulonum, und (seit dem Tode des Augustus) desjenigen der Sodales Augustales zu verstehen ist (Henzen 67), endlich am 9. März die comitia pontificatus maximi.

Da die eponymen Consuln der Umwälzung zum Opfer gefallen waren, sind die Funktionen des Arvalcollegiums vom Tode Galbas an undatiert, bis sie am 30. Jänner zum ersten Male imp. M. Othone Caesare Aug. L. Salvio Othone Titiano II cos. datieren. Otho hat also nach den Consulatcomitien und vor diesem Tage die Fasces übernommen (consul cum Titiano fratre in Kalendas Martias ipse, Tac. hist. I 77. Klein Fasti cos. 29. Liebenam Fasti cos. 105. Vaglieri bei Ruggiero Diz. epigr. II 1070. Plut. Otho 1 übergeht den Consulat des Titianus vollständig und verlegt die Entscheidung über die Consulate in eine Senatssitzung am 16. Jänner). Nach der von Galba getroffenen Einteilung wären Galba und Vinius bis 1. Mai (vier Monate) im Amte geblieben; für März und April wurden nun von Otho Verginius Rufus, den Rheinlegionen zu Gefallen (ut aliquod exercitui Germanico delenimentum), und Pompeius Vopiscus praetextu veteris amicitiae designiert (Tac. I 77). Die übrigen, bereits von Nero und Galba vorgenommenen Designierungen ließ Otho unverändert bestehen (Plut. Otho 1. Ephem. epigr. I 189f.). Von Datierungen nach dem Consulate Othos ist neben der in den Arvalakten vielleicht ‚als ältestes Beispiel des später häufigen Gebrauchs der Datierung nach einem nicht mehr fungierenden Consul, sondern statt ihrer dem nächstvorhergehenden Consul Otho gleichsam als dem ordentlichen des Jahres‘ (Mommsen Herm. II 109ff. = Ges. Schr. V 331), noch die auf der römischen Abschrift des sardinischen Dekretes (s. o.) vom 18. März 69 vorhanden (vgl. Borghesi Oeuvr. III 535, danach Urlichs De vita et hon. Agric. 26. Auffallend an dieser Datierung ist noch die Nennung nur eines Consuls). Die späteren Fasten haben wieder Galba und Vinius als Eponyme des Jahres aufgefaßt (Chronogr. 354. Fasti Idat. Chron. Pasch.). Zu bedeutenderen Regierungsakten kam es in der kurzen Regierungsperiode Othos nicht; seine Anordnungen tragen fast durchwegs das Gepräge der largitio (Tac. hist. I 78), bestimmt, für seine Herrschaft, deren Schwäche er empfand, in Rom und in den Provinzen Sympathien zu gewinnen. So erhielten die Lingonen das Bürgerrecht, die spanischen Kolonien Emerita und Hispalis verstärkte er durch Erweiterung des Kolonialverbandes, Baetica bekam mauretarisches Gebiet, Kappadokien und Africa wurden mit Privilegien bedacht (ostentui magis quam mansura hist. I 78; vgl. Marquardt St.-V. I 126).

In Rom bereitete die feindselige Haltung der Garde gegen den Senat Otho manche Schwierigkeit. So schützte er einmal die im Palatium zu Gaste weilenden Senatoren nur mit Mühe davor, von der Garde niedergemacht zu werden, die aus einem nächtlichen Truppentransport von Ostia Verdacht geschöpft hatte (die nicht ganz klare Episode Tac. hist. I 80f. Plut. Otho 3. Suet. Otho 8). Otho selbst aber wagte erst nach erneuerten Geldspenden wieder in das Praetorium sich zu begeben, so wenig war er der Garde sicher. Trotz der starken Anhänglichkeit, die die Prätorianer für Otho wiederholt an den Tag legten, hat der Kaiser über [2044] zu wenig innere Festigkeit und Disziplinierungskunst verfügt, um die Soldaten ganz zu beherrschen.

Othos Bestreben, die Senatspartei und die vornehmen Kreise sich geneigt zu machen, zeigte sich schon am Tage seiner Erhebung, in seiner klugen Behandlung des designierten Consuls Marius Celsus, dessen Tod die Garde stürmisch forderte (per speciem vinculorum saevitiae militum subtractum acciri in Capitolium iubet: clementiae titulus e viro claro et partibus inviso petebatur Tac. hist. I 71). Weiterhin nahm er Verleihungen der ansehnlichen Priestertümer an den Adel vor (pontificatus auguratusque honoratis iam senibus cumulum dignitatis addidit, aut recens ab exilio reversos nobiles adulescentulos avitis ac paternis sacerdotiis in solatium recoluit), gab mehreren unter Claudius und Nero der Senatorenwürde Entkleideten dieses Vorrecht wieder (hist. I 77). Wenig in Einklang mit dieser Richtung stand Othos Neigung, sich die Gunst der Menge zu gewinnen. Ihrem ungestümen Drängen nachgebend, schickte er dem beim Volke verhaßten Tigellinus nuntium supremae necessitatis (hist. I 72. Plut. Otho 2). Da aber der Pöbel den freigebigen Nero in guter Erinnerung hatte, trachtete er seine Sympathie durch Ehrung des Andenkens dieses Kaisers zu erwerben (Suet. Otho 7). Er setzte 50 Millionen Sesterzen zur Vollendung der Domus aurea aus, stellte Bedienstete Neros wieder an. Als ihn das Volk und die Soldaten als Nero Otho akklamierten, schien er gewillt, diese Bezeichnung anzunehmen; es wurden Reisepässe, wie Cluvius Rufus (nach Plut. Otho 2) überliefert hat, Briefe und Urkunden an die Statthalter (Suet. Otho 7) unter diesem Namen ausgefertigt. Otho ließ es kurze Zeit geschehen (in suspenso tenuit Tac. hist. I 78), dann aber aus Rücksicht auf den Senat wieder fallen (Dio LXIV 8 = Xiphil. 190, 31).

Bernoulli (Röm. Ikonographie 9) ist der Meinung, daß der mehr dem Bilde Neros als dem römischen Münzbilde Othos gleichende Kopf auf Othos in den Provinzen geschlagenen Kupfermünzen ‚vielleicht absichtlich angeähnelt sei‘. In diesem Umstande, wenn er zutrifft, läge wohl die gleiche Tendenz, wie in der Annahme des Namens Nero.

Ein in Moesien erkämpfter Sieg über die Roxolanen gab Otho Gelegenheit, sich den Ruhm des Mehrers des Reiches beizulegen (gloriam in se trahente tamquam et ipse … rem publicam auxisset, Tac. hist. I 79); das Opfer der Arvalen am 1. März ob laurum positam und vielleicht die Münzen mit der Umschrift victoria Othonis (Cavedoni a. O.) beziehen sich darauf. Die an dem Feldzug beteiligten Offiziere belohnte er mit den höchsten Auszeichnungen.

Den ihm in Vitellius durch das aufständische Vorgehen der germanischen Legionen erwachsenen Rivalen versuchte Otho zunächst auf gütlichem Wege zu beseitigen. Seinem Mangel an militärischer Erfahrung (dieser einstimmigen Charakterisierung Othos durch alle Autoren widerspricht Hendersons Bemerkung: he was a soldier) widerstrebte die Aussicht auf einen Kampf um den Thron. Suetonius (Otho 10) erwähnt außerdem, daß sein Vater Suetonius Laetus, der den Krieg des J. 69 mitgemacht hatte, von Otho erzählte: Othonem etiam privatum usque adeo detestatum civilia arma. In wiederholten brieflichen Botschaften [2045] bot er Vitellius ein hohes Einkommen, ja sogar die Mitregentschaft und sich selbst als Schwiegersohn an. Der Briefwechsel endete beiderseits mit bitteren Worten und Vorwürfen, ja die Thronrivalen trachteten einander durch Mordversuche nach dem Leben (Tac. hist. I 74. 75 Plut. Otho 4. Dio LXIV 10 = Zonar. XI 15). Außer den Versuchen, auf Vitellius selbst einzuwirken, hatte Otho eine von Galba noch entsendete Gesandtschaft an die aufständischen Heere zurückberufen und selbst auf Grund eines wohl in der am 16. Jänner abgehaltenen Senatssitzung (Plut. Otho 1. Fabia L’Ambassade d’Othon aux Vitelliens, Revue de philol. 1913, 53ff.) erwirkten Beschlusses (specie senatus) an beide Heere in Germanien, sowie an die in Gallien befindlichen Truppen Gesandte geschickt, denen er per simulationem officii (Tac. hist. I 74. Suet. Otho 8) Prätorianer mitgab, eine Vorsichtsmaßregel, die Othos, wie sich zeigte, berechtigtem Mißtrauen gegenüber den senatorischen Abgesandten entsprang. Die Gesandtschaft kam, wie es scheint, nicht über Lugdunum hinaus (Fabia a. a. O. 57), wo Fabius Valens die Prätorianer sogleich nach Rom zurückschickte, um ihre Einflußnahme auf die Truppen zu verhindern, während die Gesandten sich der Sache des Vitellius anschlossen (legati apud Vitellium remansere, promptius quam ut retenti viderentur, Tac. hist. a. a. O.). Otho mußte sich nun zur Austragung des Konfliktes mit den Waffen entschließen, umso rascher, als die Legionen des Vitellius bereits unter Fabius Valens durch Gallien, unter Aulus Caecina durch Helvetien gegen die Poebene heranrückten. Der Krieg wurde vorbereitet, und wenn Otho den Sieg nicht davontrug, lag dies an Umständen außerhalb des strategisch richtigen Planes des Feldzuges (Henderson 71), zu dessen Anlage ihm in Suetonius Paulinus ein bewährter Feldherr und neben diesem in Marius Celsus, den er am 15. Jänner durch kluges Vorgehen vor dem Zorn der Garde rettete und für sich gewann (Plut. Otho 1), noch eine tüchtige Kraft zu Gebote stand.

Da man in Rom zu so früher Jahreszeit (Krauss 42 nimmt Anfang März an) mit der Ungangbarkeit der Alpenpässe rechnete und den Anmarsch des Valens auf der ligurischen Küstenstraße erwartete, wurde zuerst die Flotte (die ravennatische und die misenische, Meiser zu Tac. hist. I 87), mit ihr die Cohortes urbanae und eine beträchtliche Anzahl Prätorianer gegen die Gestade von Gallia Narbonensis entsendet. Zwischen Forum Iulii und Albintimilium kam es zu einem Gefecht der ausgeschifften Truppen mit einem Teil der Vitellianer, doch verstanden die Führer der Expedition Othos nicht den errungenen Vorteil auszunützen, obwohl sie einen ziemlichen Teil der Armee des Valens auf sich gezogen hatten (Tac. hist. II 12–16. Henderson 73ff.). Bei der Plünderung der ligurischen und gallischen Küste durch die Othonianer kam Agricolas Mutter um das Leben (Agric. 7).

In die Rüstungen der für die Besetzung der Polinie bestimmten Armee Othos fiel die Kunde von der Alpenüberschreitung Caecinas (Caecina iam Alpes transgressus exstimulabat Tac. hist. I 89). Darauf schickte Otho fünf Prätorianercohorten und Reiterfähnlein, die erste Flottenlegion Adiutrix [2046] und zweitausend Gladiatoren unter dem Oberbefehl des Annius Gallus mit Vestricius Spurinna und Marcius Macer als Unterkommandanten voraus (ad occupandas Padi ripas, hist. II 11). Spurinna besetzte Placentia, Macer scheint sich mit den Gladiatoren an dem Poufer zwischen Placentia und Cremona aufgestellt zu haben, während Gallus mit der Hauptmacht den Po, wohl bei Hostilia, überschritt (so mit großer Wahrscheinlichkeit Gerstenecker 12f.), um die Straßen zu sichern, auf welchen die vier Legionen aus Moesien, Dalmatien und Pannonien herankommen mußten, die Othos stärkster Rückhalt waren (Pfitzner Röm. Kaiserlegionen 257). Gerstenecker schließt aus der Bestimmung der Lage des späteren Standlagers des Gallus, Betriacum, bei Tacitus: inter Veronam Cremonamque situs est vicus, in der die Nennung Veronas auffallend ist, daß Gallus bis gegen diese Einfallspforte nach Gallia cisalpina vorrückte, sei es, daß er noch einen Teil der Vitellianer über den Brenner am Anmarsch vermutete, sei es, daß er den Zugang für die erwarteten Legionen auf der nördlicheren kürzeren Straße von Aquileia über Vicetia-Verona sichern wollte (Mommsen Ges. Schr. IV 358). Dieser Schluß scheint mehr für sich zu haben, als Hendersons Annahme (71), Gallus sei nach Mantua marschiert. Denn als er Spurinna zu entsetzen eilte, ließ er einen beträchtlichen Teil seiner Truppen zurück, und dies dürfte eher dem Besetzen der Nord-Südlinie Verona-Betriacum gegolten haben, als dem nie gefährdeten Punkte Mantua, vgl. Mommsen a. a. O. Ziemlich gleichzeitig erklärte sich die in Oberitalien vorübergehend stationierte Ala Siliana für Vitellius und besetzte Mediolanum, Novaria, Eporedium und Vercellae. Caecina verstärkte diese Stützpunkte durch seine Vorhut (Tac. hist. I 70. II 17). In scharfsinniger Zusammenhaltung dieser zwei Tacitusstellen hat Gerstenecker 57ff. als Umfang des von den Vitellianern besetzten Gebietes die Regio transpadana, also das Land zwischen Alpen und Po im Norden, Westen und Süden, östlich bis zu einer von der Addamündung nordwärts verlaufenden Linie angenommen.

Ehe Otho selbst Rom verließ, traf er noch verschiedene Anordnungen. Er verbannte den Cornelius Dolabella, von dem er eine Usurpation gefürchtet zu haben scheint, nach Aquinum (vetusto nomine et propinquitate Galbae monstratus, Tac. hist. I 88; ὑποψίαν παρεῖχε τοῖς μισθοφόροις νεώτερα φρονεῖν, Plut. Otho 5). Der gleichen Besorgnis, in seiner Abwesenheit einer ihm feindseligen Strömung zu unterliegen, entsprang die Maßregel, daß er comitum specie einen großen Teil der Senatoren zur Reise mit sich befahl, denen er dann Mutina als Aufenthaltsort anwies (Tac. hist. I 88. II 52. Plut. Otho 5); unter ihnen befand sich auch der Bruder des Vitellius. Es war sicherlich jener Teil, und kein unbeträchtlicher, der Körperschaft, dem auch der von Plutarch (Otho 14) erwähnte Mestrius Florus angehörte: τῶν τότε μὴ κατὰ γνώμην ἀλλ’ ἀνάγκῃ μετὰ τοῦ Ὄθωνος γενομένων. Plutarch hebt hervor, daß Otho für die Sicherheit der in Rom befindlichen Angehörigen des Vitellius besondere Vorkehrungen traf (incertum an metu, Tac. hist. I 75; vgl. Nr. 19). Zum Praefectus urbis machte er Flavius Sabinus, Vespasians Bruder (Plut. Otho 5), zugleich aber übergab er seinem [2047] eigenen Bruder Titianus quietem urbis curasque imperii, eine vielleicht auch dem Mißtrauen zuzuschreibende Verfügung (s. Nr. 19). Pridie idus Martias (= 14. März) berief er den Senat (commendata patribus re publica), ordnete in dieser Sitzung die Rückgabe der von Nero eingezogenen Vermögenschaften, soweit sie noch verfügbar waren (nondum in fiscum conversas) an die aus der Verbannung zurückgerufenen Senatoren an (Tac. hist. I 90; nach Plut. Otho 2 wäre dies schon am 16. Jänner geschehen, Krauss 55). Hierauf verabschiedete er sich von der Bevölkerung in einer contio, mit maßvollen Ausdrücken den Konflikt mit Vitellius und das Vorgehen der germanischen Legionen berührend (maiestatem urbis et consensum populi pro se attollens), eine Klugkeit, als deren Urheber Tacitus in seiner oft zutage tretenden geringen Meinung von Othos Handeln (vgl. Puhl 21f.) eher den Ratgeber Othos in den res urbanae, Galerius Trachalus, zu sehen geneigt scheint (hist. I 90).

Über den Tag des Aufbruches Othos von Rom, der jedenfalls vor dem Schluß des Salierfestes stattfand (seine Abreise motis necdum conditis anciliis, was das Ende dieser Feier bildete [Suet. Otho 8. Tac. hist. I 89], wurde als infaustum angesehen), besteht zwischen Tac. a. a. O. (14. März) und Suet. a. a. O. (24. März) eine weite Diskrepanz. Die älteren Historiker neigen zumeist der Datierung bei Tacitus zu (Tillemont Hist. d. emp. I 374. Peter Röm. Gesch. 1867 III 2, 22. Beckurts Z. Quellenkritik d. Tac., Suet. und Cassius Dio, Diss. Braunschweig 1880, 63), und auch neuere Untersuchungen konnten davon nicht absehen. Zuletzt Mommsen Ges. Schr. IV 354ff. Henderson 72. Schiller Gesch. 374. v. Domaszewski II 90. Dagegen weist Puhl a. a. O. 9f. in einer genauen chronologischen Untersuchung nach, daß infolge der Reiseumstände Othos, die, wenn es auch heißt nec illi segne aut corruptum luxu iter, durch das Gefolge der Senatoren sowie das mitmarschierende Heer beeinflußt sein mußten, das Erreichen von Brixellum, dem Endpunkte von Othos Reise, in den zehn Tagen vom 24. März bis 3. April, an welchem er daselbst eingetroffen ist (da seine Generäle am 4. April bereits in dem noch weiter von Rom entfernteren Betriacum waren), nicht durchführbar war. Krauss (a. a. O. 42) bestreitet, daß Otho, der am 14. eine Senatssitzung und darnach auch die contio abhielt, noch an demselben Tage abreisen konnte, da er, gleichwie er andere Feldherrnbräuche der Vorzeit befolgte (Tac. hist. I 89), die alte Sitte des Auszuges am frühen Morgen sicherlich einhielt; er gibt die Möglichkeit des Auszuges an einem der nächstfolgenden Tage zu, will aber die Angabe Suetons nicht für unglaubwürdig gelten lassen und setzt p. 62 den 24. als Tag der Abreise an. Da aber Sueton selbst noch von der Verzögerung spricht, welche die auch von den anderen Quellen erwähnte Tiberüberschwemmung durch die Verlegung der Straße beim 20. Meilenstein außerhalb Roms dem Zuge verursachte, so dürfte wohl der Angabe des Tacitus gemäß der frühere Termin der richtige sein. Das Opfer der Arvalen pro salute et reditu imp. (Henzen 115; s. o. unter D) fand ebenfalls am 14. statt; es stellt sich demnach jedenfalls der Tag pridie Idus Martias als der dem Aufbruch [2048] unmittelbar vorhergehende Termin der offiziellen Verabschiedung dar.

Mit Otho zog außer seiner Leibwache (speculatorum lecta corpora) der beste Teil seines Heeres an den Kriegsschauplatz. Es waren mindestens vier (oder sogar sieben, wenn Mommsens Annahme vom Bestande von zwölf prätorischen Cohorten in der Zeit zwischen Claudius und Vitellius zutrifft, Ges. Schr. IV 1ff. und XVI 643ff.) prätorische Cohorten, die Veterani ex praetorio und eine große Anzahl Classici (Tac. hist. II 11. Gerstenecker 24). Seine zwei tüchtigsten Offiziere, Suetonius Paulinus und Marius Celsus, sowie der Praefectus praetorio Licinius Proculus, der sein besonderes Vertrauen genoß, begleiteten ihn als Stab (in consiliis militiae S. P. et M. C. [sc. utebatur] I 90; plurima fides L. Pr. praef. praet. I 87). Demnach scheint Otho sich selbst den Oberbefehl über die mit ihm ziehenden Truppen vorbehalten zu haben. Während aus dem Berichte des Tacitus das vorläufige Verbleiben Othos auf dem südlichen Poufer sich nur daraus ergibt, daß seine Anwesenheit am Kriegsschauplatz erst bei dem letzten Kriegsrat erwähnt wird, bezeichnet Plutarch (Otho 5) ausdrücklich Brixellum als seinen Aufenthaltsort (vgl. Krauss 46. Gerstenecker 54f. Mommsen Herm. IV 310; anderseits weicht die stark verkürzte Erzählung Plutarchs in einem anderen Punkte, der Austeilung der duces, von dem ausführlicheren Taciteischen Berichte, in bezug auf die zeitliche Folge derselben, ab; vgl. diese Stelle und die der hist. I 90. II 11. 23, ähnlich auch bei der Berufung Titians, s. u.).

Inzwischen hatte Caecina vorgeschobene Truppen Spurinnas zwischen Placentia und Ticinum abgeschnitten, den Po bei Placentia überschritten und den Sturm auf diese Stadt unternommen. Spurinna wehrte den Angriff in zweitägigen blutigen Kämpfen ab und zwang Caecina über den Po zurückzugehen, worauf sich dieser ostwärts gegen Cremona wandte. Er besetzte die Stadt, vielleicht nach freiwilliger Übergabe der Bewohner (darauf scheint Tac. hist. III 32 hinzuweisen), ehe Annius Gallus, der, vom bedrängten Spurinna zu Hilfe gerufen, mit der ersten Legion herbeieilte, ihn davon abhalten konnte (hist. II 23. Plut. Otho 7; vgl. Gerstenecker 19). Doch machten Macers Gladiatoren, unweit von Cremona über den Fluß setzend, einen gelungenen Raid gegen die Vitellianer, der aber wohl wegen der numerischen Schwäche der Truppe (2000 Mann) trotz ihrer Kampflust von Macer nicht weiter ausgenützt wurde (Tac. hist. a. a. O.). Da der Druck auf Placentia nicht mehr ausgeübt wurde, blieb Gallus in Betriacum (östlich von Cremona, zwischen Piadena und Bozzolo, westlich vom heutigen Dorfe Calvatone, Mommsen Ges. Schriften IV 356; ebenda Henderson 339ff.), dem militärisch wichtigen Punkte, wo die Straße von Verona sich mit der Via Postumia am nördlichen Poufer vereinigte (die Darstellung des Aufmarsches der othonianischen Streitkräfte bei v. Domaszewski 92 ergibt ein unrichtiges Bild). Hier stieß um den 4. April (Puhl s. o.) das Heer Othos mit Paulinus und Celsus zu ihm; es kamen auch 2000 Mann von der 13. Legion, sowie vier Auxiliarcohorten und eine Reiterabteilung aus Pannonien als Vorboten der erwarteten starken Heeresnachschübe. Wenige Tage später, etwa am 6. April (Puhl initio fere [2049] m. Aprilis, Krauss 44), griff Caecina, dessen Macht auch jetzt noch der in Betriacum versammelten stark überlegen war, bei ad Castorum am 12. Meilenstein der Via Postumia, am Wege von Cremona nach Betriacum, die Othonianer an (über die Ortsnamen vgl. Herr Rev. d. phil. XVII [1893] 208ff.). Die von den Truppen Othos mit Elan durchgeführte Schlacht wendete sich zu ihren Gunsten; Caecina mußte sich unter der Verfolgung der Othonianer gegen Cremona zurückziehen. Die Niederlage der Vitellianer wäre vollständig gewesen, wenn nicht Paulinus in übergroßer Vorsicht (oder aus anderen Gründen? Otho sei in dieser Schlacht fraude superatus nach Suet. Otho 9, dagegen wohl mit Recht Mommsen, vgl. Plut. Otho 7) seinen Soldaten den Befehl zur Umkehr gegeben hätte, ehe Cremona erreicht war (Puhl 12f. Für den Gang der Schlacht in seinen Einzelheiten vgl. Henderson 86ff. Mommsen Ges. Schr. IV 357. Gerstenecker 27). So aber konnte Caecina den Besitz von Cremona behaupten und sich mit dem von Ticinum herbeirückenden Valens unbehindert vereinigen (Tac. hist. II 24–27). In diesem kritischen Momente des Feldzuges nahm nun Otho einen Wechsel im Oberbefehl vor. Nach Plutarch (Otho 7), dessen Darstellung hier eingehender ist und von Puhl (13f.) für richtiger als jene des Tacitus angesehen wird, bewog der unbefriedigende Ausgang der Schlacht ad Castorum, der unter den Soldaten eine starke Mißstimmung hervorrief, den Kaiser, selbst nach Betriacum zu kommen und den Oberbefehl seinem aus Rom berufenen Bruder Titianus und dem Praefectus praetorio Proculus zu übertragen. Gegen die Erzählung bei Tacitus II 23, nach der schon vor der Schlacht die Berufung Titians zum Oberkommando geschehen wäre, spricht die Stelle II 24, die ausdrücklich den ductus von Paulinus und Celsus für diese Schlacht hervorhebt (s. Nr. 19; vgl. Gerstenecker 25f. und Anm. 50. Henderson 95).

Ein Kriegsrat, an dem der Kaiser teilnahm, erwog nun die künftigen Schritte. Suetonius Paulinus und Celsus stimmten für einen Aufschub weiterer Kämpfe bis zum Eintreffen der Legionen aus den Donauländern; auch der einer Verletzung wegen dem Rate ferngebliebene Annius Gallus schloß sich in einem Briefe dieser Meinung an. Titianus und Proculus dagegen wiesen unter dem Einflusse des ungeduldigen Otho, der auf eine baldige Entscheidung hindrängte, auf einen möglichen Nachschub aus Germanien, mit Vitellius an der Spitze, hin und drangen mit ihren Stimmen zum Losschlagen durch (Tac. hist. II 32. 33). Für den Entschluß Othos war wohl mehr als die von Henderson 95ff. ausführlich dargelegten militärischen Gründe die Stimmung unter den Soldaten maßgebend. Die Armee war mit der Führung unzufrieden, ja sie zeigte Neigung, mit den Vitellianern zu verhandeln (hist. II 37. 38. Plut. Otho 9), die Disziplin war sehr locker, wie begreiflich bei der Art dieses Krieges, einem Kampf zwischen zwei Heeresmassen, der nicht einem nationalen Gedanken, sondern den eigennützigen Bestrebungen der von der käuflichen Gunst der Soldaten abhängigen Thronanwärter galt. Otho hegte offenbar, und mit Recht, die Besorgnis, daß die Botmäßigkeit seiner Streitkräfte unter längerem Hinwarten noch mehr schwinden könnte, und gedachte ihre noch bestehende [2050] Anhänglichkeit an seine Person nicht auf eine zu harte Probe zu stellen. Die beratenden Feldherren einigten sich auch darüber, daß sich der Kaiser selbst wieder in das zu ihren Operationen zentral gelegene Brixellum begeben solle (ne principem obiectare periculis viderentur … summam rerum et imperii, se ipsum, reservaret). Er nahm eine starke Eskorte mit (Plut. Otho 10); dieser letzte Umstand läßt die Möglichkeit der Annahme Hendersons nicht ganz abweisen, daß Otho in den kommenden Kämpfen auch eine Rolle zufiel, und zwar die einer Reserve für die Polinie, wo Macer mit den Gladiatoren das Überschreiten des Flusses durch die Vitellianer zu hindern hatte. Doch geht auch diese Konjektur von der Voraussetzung aus, daß Otho sich aktiv an den Kriegsoperationen beteiligen wollte, was sich aus den Quellen nicht erweisen läßt; dagegen ist für seinen unmilitärischen Sinn bezeichnend, daß nicht einmal der wiederholt zutage tretende Wunsch seiner Soldaten, von deren Treue für ihn alles abhing, nach seiner Anwesenheit ihn zur Teilnahme an den Kämpfen bestimmte (cui [Othoni] uni apud milites fides [Tac. hist. II 33: militibus ut imperator pugnae adesset poscentibus II 39]), und daß er außer der Einsetzung des Oberbefehls, dessen Zersplitterung an und für sich schon ein Mißgriff war, über die Verteilung der Befugnisse keine bestimmten Verfügungen traf (imperia ducum in incerto reliquerat a. a. O. Paul 121), was die üble Stimmung im Heere nur noch verschärfte (tribuni centurionesque ambigui … miles alacer, qui tamen iussa ducum interpretari quam exsequi mallent, Tac. hist. II 39).

Einen Versuch der Vitellianer (nach Tac. II 34 eine Kriegslist?) bei Cremona eine Brücke über den Po zu schlagen, suchten die Gladiatoren zuerst von einem Turm am Südufer aus, dann durch Brander auf Schiffen (eine von Plut. Otho 10 allein erwähnte Einzelheit) zu vereiteln; hitziges Handgemenge auf der Insel mit den wilden Batavern des Valens entschied zu Ungunsten der Othonianer (Tac. hist. II 34. 35). Diese Episode verlegt Lange (De Tacito Plutarchi auctore, Diss. Halle 1880, 23) nach Plut. 12 auf denselben Tag, wie die Schlacht bei Betriacum (s. u.; vgl. Gerstenecker 31 und Anm. 61 mit ausführlicher Angabe der Literatur über dieses zweite Gladiatorengefecht). Doch weist Krauss 49f. überzeugend nach, daß die Schilderung Plutarchs in der stark skizzenhaften Verkürzung irreführend wirkt, und stimmt mit Puhl 7 überein, der die Aktion am Po einige Tage vor jener Schlacht, etwa auf den 12. April verlegt. (Das Eingreifen der Gladiatoren in der letzten Entscheidungsschlacht stellt demnach die dritte bekannte Waffentat dieses Heeresteils dar). Nach dieser Schlappe setzte Otho an Stelle Macers den Flavius Sabinus (consul designatus Tac. hist. I 77; vgl. Krauss 59, 42) als Kommandanten über die Gladiatoren und zog Spurinna aus Placentia zur Verstärkung heran (Tac. hist. II 36, Mommsen Ges. Schr. IV 357f.). Wenige Tage später brach das Hauptheer von Betriacum auf. Es sollte nach Umgehung Cremonas im Norden, westlich von diesem Stützpunkt der Vitellianer, die Mündung der Adda in den Po erreicht und so die Einkreisung des Feindes vorgenommen werden (vgl. Hendersons sehr eingehende Darlegung des von [2051] ihm Otho zugeschriebenen Aktionsplanes 100f. nach Tac. hist. II 40; über die Auslegungsschwierigkeit dieser Stelle: non ad pugnam … transibant und die verschiedenen Lösungen Puhl 16f. Krauss 46f.). Die Schwierigkeit des Geländes bedingte die Unterbrechung des Marsches und Errichtung eines Lagers am 4. Meilenstein der Via Postumia, von Betriacum aus gerechnet (Plutarchs 50 Stadien sind wohl ein Versehen des Autors). In abermaliger Beratung machten Titianus und Proculus, durch die drängenden Botschaften Othos, der zuletzt noch einen Numider cum atrocibus mandatis an sie abgehen ließ, zur Eile angespornt, gegen die triftigen Aufschubsgründe von Paulinus und Celsus ihr ius imperii geltend, um die Entscheidung zu beschleunigen. Sie fiel am nächsten Tage. Die Othonianer brachen abermals auf und gelangten bis auf 16 Milien Entfernung von der angestrebten Addamündung (wie Gerstenecker 31 und Anm. 64ff. sedecim inde milium spatio distantes einwandfrei erklärt und mit Plut. Otho 11 in Einklang bringt, indem er das inde auf die als letzte erwähnte Ortsbestimmung confluentes bezieht, während noch Mommsen [Ges. Schr. IV 358] mit einem Fehler des Taciteischen Berichtes rechnet, ‚er hätte das letzte militärische Marschobjekt mit dem Ziel des Tagemarsches verwechselt‘, vgl. Krauss 47). Dies ergibt eine Entfernung von 4 bis 6 Milien von Cremona. Hier, ehe noch die Othonianer die Postumia verlassen hatten, um nach Norden gegen Brescia abzuschwenken, erfolgte der Zusammenstoß mit den vereinigten Kräften von Caecina und Valens, so daß die häufiger, insbesondere auch von Mommsen a. a. O. nach Betriacum bezeichnete Schlacht besser nach dem nähergelegenen Cremona zu benennen wäre (so Dio LXIV 10. Vict. Caes. 7: Verona wohl aus Versehen).

Ein erbittertes Ringen begann. An der einen Flanke warf Othos frisch ausgehobene erste Flottenlegion die altbewährte vitellianische 21. mit unwiderstehlichem Ungestüm, begierig, an diesem Tage sich die ersten Lorbeeren zu erwerben (Plut. Otho 12), an der andern Flanke hingegen überwand die 5. Legion des Vitellius die pannonische 13., während auch Abteilungen der 14. britannischen, die für Otho kämpften, der ihnen gegenüberstehenden Übermacht unterlagen. Die vitellianischen Reserven durchbrachen das Zentrum der Othonianer. Offenbar versuchten die Gladiatoren, vielleicht schon von Fl. Sabinus geführt, über den Po setzend, in das Gefecht einzugreifen, wurden aber von den Batavern überwältigt (Tac. hist. II 43, vgl. Plut. Otho 12). Sobald die Generale Othos ihre Truppen in Auflösung zurückweichen sahen, flohen sie auf Umwegen über die letzte Stellung hinaus in das von Gallus besetzt gehaltene Betriacum. Dort sammelten sich auch allmählich unter dem Schutz der sinkenden Nacht die heranflutenden, noch auf der Flucht von den Vitellianern arg zugerichteten Truppen. Am nächsten Morgen, nach einem Kriegsrat unter dem Vorsitze des Marius Celsus, ergab sich das Heer, das schon vor der Schlacht das Eingehen des Friedens mit den Vitellianern in Betracht gezogen hatte, trotz einigen Widerstrebens der Prätorianer, und leistete für Vitellius den Eid (Tac. hist. II 40–45, Plut. 11–13. Suet. Otho 9. Joseph. IV 9. Oros. VII 8).

[2052] Als Otho in Brixellum durch Flüchtlinge aus der Schlacht von der Niederlage erfuhr, sah er als einzigen Ausweg aus der für ihn und das Reich gleich bedenklichen Lage vor sich nur mehr den Tod. ‚In der Tat blieb dem geschlagenen Kaiser keine andere Wahl, als zwischen Tod durch eigene und durch Henkershand, worauf auch Celsus in seinem Votum deutlich genug hinwies‘ (Mommsen Herm. IV 311). Weder die Treueversicherung und die Kampflust der in Brixellum befindlichen, ziemlich zahlreichen Soldaten, noch die Nachricht vom Eintreffen der moesischen Legionen in Aquileia, Umstände, die einen zum Äußersten entschlossenen Mann wohl noch zum Weiterführen des keineswegs aussichtslosen Krieges hätten bewegen sollen, konnten ihn von dem Entschlusse abbringen. Daß sich seine entnervte, aber nicht allen vornehmen Sinnes beraubte Natur in dieser Krisis seines Lebens dazu aufschwang, seine Person aus dem Kampfe um den Thron auszuschalten, um den Bruderkrieg zu beenden, hat allen seinen Biographen die Bewunderung für den in seiner Laufbahn keineswegs zur Sympathie anregenden Mann zum Schlusse abgenötigt (so auch Martial. VI 32 dum moritur, numquid maior [sc. Caesare] Otho fuit). Die Worte, die Otho vor dem Ende an die ihn umgebende Garde richtete, drücken diese Gesinnung aus (in nahezu übereinstimmender Weise überliefert Tac. hist. II 47. Plut. Otho 15. Dio LXIV 13. Xiphil. 191, 23ff. Zonar. XI 15). Von dem Abfalle des Heeres zu Vitellius hatte er noch keine Kenntnis (Plut. Otho 15. Tac. hist. II 46, wo Plotinus Firmus die Treue der Soldaten beteuert, Suet. Otho 9. Dio LXIV 11 = Xiphilinus). Dies ist wahrscheinlicher, als die Annahme des Gegenteils (Krauss 34) nach dem unzuverlässigen Zonaras (p. 573 A). Er traf seine letzten Verfügungen, trug Sorge für die ungefährdete Heimkehr seines Gefolges (diplomata Othonis, Tac. hist. II 54), vernichtete alle Schriften und Briefschaften, die jemand vor Vitellius kompromittieren konnten, teilte mit weisem Maße Geschenke aus. Dann verabschiedete er sich von seinem jugendlichen Neffen L. Salvius Otho Cocceianus (s. Nr. 18 und 19). In der letzten einsamen Stunde dieses Tages schrieb er einen Trostbrief an seine Schwester und einen zweiten an Neros Witwe, Statilia Messalina, die er zu heiraten gedachte (commendans reliquias suas et memoriam, Suet. Otho 10). Am nächsten Morgen, also dem zweiten nach der Schlacht, tötete er sich durch einen Dolchstich. Bei dem eilig veranstalteten Begräbnis äußerte sich der Schmerz der Prätorianer in heftiger Weise. Ein bescheidenes Denkmal (μνῆμα μέτριον Plut. Otho 18) deckte seine Asche. Plutarch, der kurze Zeit nach dem Bürgerkrieg den Schauplatz desselben besuchte (Otho 14), hat Othos Grabschrift überliefert: δαίμοσι Μάρκου Ὄθωνος (durch eine anscheinend gelungene Emendation Lobecks aus dem hsl. δηλώσει Μάρκου Ὄθωνος rekonstruiert, Paul 134). Als Datum des Todestages ist, da die Quellen keine genaue Auskunft darüber geben, der 15. (nach Schiller Gesch. 378), 16. und 17. April angenommen worden (vereinzelt der 12., Oxyrh. Pap. II 286). Die Autoren haben über seine Regierungsdauer verschiedene Angaben: sie bemessen sie mit 90, 95 Tagen, mit 3 Monaten und 1 Tage, mit 3 Monaten und 2 (einmal 5) Tagen [2053] (s. die ausführliche Darlegung bei Holzapfel a. a. O.). Aus der Vergleichung der Berechnungen, vom Tag des Regierungsantrittes (15. Jänner) ausgehend, nach der bei den Autoren üblichen, bald kompensativen, bald inklusiven, am seltensten exklusiven Zählweise, ergibt sich als einziger Tag, der sämtlichen Ansetzungen entspricht, der 16. April. Dieses Datum hat daher die meiste Wahrscheinlichkeit für sich. Zu demselben Resultate kommt auf etwas anderem Wege Krauss 44. Für den 16., den auch Paul 134 ansetzt, und gegen den zuletzt von Puhl a. a. O. und Unger (S.-Ber. Akad. Münch., phil.-hist. Cl. 1893 II 464) herausgerechneten 17. spricht noch der Umstand, daß die Nachricht von Othos Selbstmord in Rom eintraf, während das Volk sich zur Feier der ludi Ceriales im Theater befand, was also spätestens am 18. gewesen sein muß, da die Schlußfeier der Spiele am 19. im Circus stattfand; sie kam wohl zu später Stunde, weil Vitellius erst am 19. vom Senat anerkannt wurde (Tac. hist. II 55). Bei der Entfernung zwischen Brixellum und Rom (367 Milien) mußte der Bote 2½ Tage für den Weg brauchen. Durch Rückdatierung läßt sich demnach als Datum der Entscheidungsschlacht bei Betriacum der 14. April bestimmen (alle diese Datierungen wohl in abschließender Weise bei Holzapfel a. a. O. 289ff.).

V. Persönlichkeit.

a) Charakter.

Die von den Biographen fast übereinstimmend gebotene Charakteristik Othos ergibt das Bild eines schwach begabten, leichtfertigen, verschwenderischen jungen Aristokraten, wie sie das Regime Neros in vielfacher Auflage zeitigte (Dio LXI 11, pathicus Otho Iuven. II 99, mollis Otho Martial. VI 32). Als durch die Verbannung Othos nach Lusitanien seinem müßigen Dahinleben in Rom ein Ende bereitet war, erwachte in dem Statthalter wider Willen der Drang nach Veränderung seiner Lebensumstände. Unter dem Drucke seiner finanziellen Nöte und aus dem Verlangen nach Rache an Nero, erwuchs ihm die Energie, die ihn zuerst zur Rolle des gewissenhaften Beamten, dann zu dem Versuche, sich Galba als Adoptivsohn und Nachfolger aufzudrängen, und, als dies an der Mißachtung des Kaisers scheiterte, bis zur Usurpation durch blutige Gewalt führte. Diese scheint ihm anfangs ferne gelegen zu sein (Suet. Otho 10), wie überhaupt der Mord um des Mordes willen seiner Natur nicht entsprach. Vielleicht ist dafür auch ein Zeichen Plutarchs Bemerkung vom milden Verfahren von Othos Feldherrn, Otho 6. Derselbe Mut der Verzweiflung ist es, der den hervorgehobenen Gegensatz zwischen seiner physischen Verweichlichung und dem keineswegs derselben gleichenden Animus bildet (Tac. hist. I 22. Plut. Galba 25. Suet. Otho 12; vgl. auch Schol. Iuven. II 102, wo sein Name als Typus cuiuslibet fortis viri erklärt wird). Othos Unvermögen aus der ihm sozusagen mühelos zufallenden Sympathie der Soldaten die letzten praktischen Konsequenzen zu ziehen, sowie in die Führung des Krieges auch nur einigermaßen geschickt einzugreifen, endlich sein Selbstmord in einem Augenblick, da die Kriegslage noch keineswegs verzweifelt war, er hingegen seine Anhänger dem Rivalen auf Gnade oder Ungnade auslieferte, sind ebensoviele Beweise von Charakterschwäche und [2054] Dekadenz. Ein ihm anscheinend eigentümlicher Zug von liebenswürdiger Vornehmheit und geschickter Pose (z. B. Tac. hist. II 11) vermag sie nicht abzuschwächen, andererseits ist der Aberglauben (Wahrsagerei, Tac. hist. I 22. Suet. Otho 4, seine Teilnahme am Isiskult, Otho 6) als starkes treibendes Motiv zum Handeln dafür bezeichnend. Seine Mängel konnte ein starker Impuls vorübergehend überwinden, sie traten aber mit voller Schärfe in seiner Unsicherheit (Tac. I 44. Dio LXVI 7) hervor, sobald die Situation einen ganzen Mann brauchte: so in seinem Verhalten den gegen den Senat aufgebrachten Prätorianern gegenüber, oder wo längeres Ausharren seine Nervenkraft auf die Probe stellte, wie seine Zaghaftigkeit nach der Erhebung zum Kaiser (Paul a. a. O. 21) und besonders sein Drängen zur Entscheidungsschlacht beweist, während das Abwarten der Nachschübe aus den Donauländern vielleicht noch eine Wendung zu seinen Gunsten herbeigeführt hätte (Plut. Otho 9, nach Angaben des Rhetors Secundus. Suet. Otho 9). Gegen die von Nissen (Rh. Mus. XXVI 516) behauptete und später von Puhl festgehaltene Ansicht, daß Othos Persönlichkeit von Tacitus ungünstiger beurteilt werde, als von Plutarch, führt Gerstenecker (a. a. O. 41f.) zum Beweise der gleichmäßigen Einschätzung derselben durch beide Autoren zahlreiche Parallelstellen an. Dennoch drängt sich aus der bisweilen fast an flüchtige Skizzierung, damit aber auch an unmittelbare Wiedergabe der Wirkung der Ereignisse auf den Verfasser gemahnenden Darstellung in den Historien dieser Eindruck immer wieder auf. Die Diskrepanz ruht hauptsächlich in der Schilderung des Principates Othos. Es klingt da wohl bei Tacitus, der den Ereignissen des stürmischen J. 69 überhaupt große Bedeutung beimißt (annus r. p. prope supremus, hist. I 11; longum et unum annum, orat. 17), die Sorge des Römers, der die neronianische Schandherrschaft kaum überstanden sah, vor der Wiederkehr solcher Zeiten unter dem Principat eines Ablegers dieser unseligen Periode nach – ein dem griechischen Schriftsteller naturgemäß ferner liegendes Moment. Diese gewiß begreifliche Voreingenommenheit verursacht bei Tacitus die augenscheinliche Bevorzugung des Vitellius als Regenten (hist. II 31), die offenbar unrichtige Darstellung, als hätte Otho seine Kreaturen für sich regieren lassen (hist. II 95, vgl. Puhl 23), die in den Tatsachen keine Stütze findet, die wiederholte Bemerkung von der simulatio Othos (Tac. hist. I 71, ebenso Dio LXIV 15). Mit Othos Abgang vom Principate verliert der Ton des Tacitus wieder seine Schärfe, so bei der leidenschaftslosen Beurteilung und ehrenvollen Erwähnung von Othos Tod (hist. II 31).

b) Äußeres.

Nach der Beschreibung Suetons (Otho 12) war Otho nicht von anziehendem Äußeren: fuisse enim et modicae staturae et male pedatus scambusque traditur … galericulo capiti propter raritatem capillorum adaptato. Die Bemerkung von Tacitus: adulescentulus decorus scheint sich demnach weniger auf seine Erscheinung, obwohl auch diese in Othos Jugendjahren einnehmender gewesen sein mag, als auf die Eleganz seines Auftretens zu beziehen. Seine übertriebene Sorge für Reinlichkeit und Körperpflege erwähnt Sueton (munditiarum paene muliebrium). Ihr gilt [2055] auch der beißende Hohn in Iuvenals Satire II 99ff.: Ille tenet speculum pathici gestamen Othonis … nimirum summi ducis est occidere Galbam Et curare cutem; summi constantia civis Bebriaci campo spolium adfectare Palati Et pressum in faciem digitis extendere panem, was nach den Schol. vet. z. St. der effeminatus Otho in seiner durch den Gebrauch des Spiegels schon gekennzeichneten Eitelkeit zu tun pflegte ad sollicitandum candorem.

Die römischen Münzen Othos zeigen als sein Bild ‚einen rundlichen Kopf, das Profil hat geradlinigen Charakter, regelmäßig jugendliche Formen, glatte, unterhalb etwas gewölbte Stirn, in gleicher Flucht laufende, gerade und eher kleine Nase, ein neronisch markiertes wohlgebildetes Doppelkinn, volles, die Stirn im Bogen umrahmendes perückenartig aussehendes Haar‘ (Bernoulli Röm. Ikonogr. II 6ff.). Die in den Provinzen ausgegebenen Münzen haben ein ganz dem Nero gleichendes Bildnis, das von dem auf den römischen Stücken stark abweicht (s. o.). Die Cameopaste im britischen Museum (Catal. nr. 1604) und ein Carneolintaglio in Wien (nr. 1307) sind wegen der vollkommenen Ähnlichkeit mit dem römischen Münzbild auf Otho zu deuten (zwei moderne Fälschungen bei Mongez Iconogr. 12). Von den Büsten, die Otho darstellen sollen, ist keine mit voller Sicherheit zu identifizieren, am wahrscheinlichsten stellt ihn ein Kopf im Büstenzimmer des Vatikans (nr. 277) dar, dessen Ähnlichkeit mit Nero stark ausgeprägt ist. Andere Darstellungen, die mit mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit ihm zugehören, bei Bernoulli (a. a. O.).

Irgendwelche Kenntnisse über weitere Familienbeziehungen Othos fehlen gänzlich. Was für Verbindungen die Familie in Rom, wo sie erst kurze Zeit bodenständig war (familia nova), durch die Anlehnung an das Kaiserhaus und die Verbindung mit der an schöner Verwandtschaft reichen Großmutter Othos (s. Nr. 20) anzuknüpfen vermochte, entzieht sich der Beurteilung. Auch die Cognomina von Othos Bruder und Neffe, Titianus und Cocceianus, scheinen keine Schlüsse über diesen Punkt zuzulassen. Othos Lebensweg bewegt sich hauptsächlich im Kreis des claudischen Kaiserhauses. Seine Beziehungen entspringen[WS 2] zumeist diesem Boden. Er entzog die verurteilte Calvia Crispinilla, sogar gegen den Wunsch des Volkes, der Bestrafung (Tac. hist. I 73). Auch beabsichtigte er, Neros Witwe Statilia Messalina zur Frau zu nehmen (Suet. Otho 10). Seine Vertrauensmänner und persönlichen Freunde, als solche werden Licinius Proculus und Plotius Firmus angeführt (Tac. hist. I 46), sind Neronianer. Sonst kennen wir außer den früher erwähnten duces seines Heeres noch Galerius Trachalus, seinen Ratgeber in rebus urbanis, ferner seinen Geheimschreiber, den Rhetor Iulius Secundus (Plut. Otho 9). Zu seinem Gesinde gehörte wahrscheinlich vor dem Principate der actor M. Salvi Othonis (CIL VI 9114).

[Nagl. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Jännner
  2. Vorlage: entpringen