Zum Inhalt springen

RE:Lex Pompeia Licinia 1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Gesetz über die Wiederherstellung der tribuniz. Gewalt
Band S VII (1940) S. 410
Bildergalerie im Original
Register S VII Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S VII|410||Lex Pompeia Licinia 1|[[REAutor]]|RE:Lex Pompeia Licinia 1}}        
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 1962), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.]

Lex Pompeia Licinia. 1) Aus dem J. 70 v. Chr. (Consuln Gn. Pompeius Magnus und Μ. Licinius Crassus), gab den Volkstribunen die Gewalt wieder, die sie vor Sulla ausübten. Vgl. Lengle Bd. VI A S. 2486, 33ff., daselbst und bei Rotondi Leges publ. pop. Rom. 369 die einschlägigen Quellenstellen.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 156
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|156||Lex Pompeia Licinia 1|[[REAutor]]|RE:Lex Pompeia Licinia 1}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

Lex Pompeia Licinia

1) Das Gesetz über die Wiederherstellung der tribuniz. Gewalt. S VII; vgl. VI A 2486,33ff. XXI 2090,16ff.