Zum Inhalt springen

RE:Lex Iunia 7

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
L. I. militaris
Band S VII (1940) S. 398
Bildergalerie im Original
Register S VII Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S VII|398||Lex Iunia 7|[[REAutor]]|RE:Lex Iunia 7}}        
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 1962), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.]

7) Lex Iunia militaris, aus dem J. 109 v. Chr., hob frühere Gesetze leges quae rem militarem impedirent, auf Antrag des Consuls Μ. Iunius Silanus (vgl. Münzer Bd. X S. 1094f.) auf; Ascon. p. 60 K. Sch. S. Rotοndi Leges publ. pop. rom. 234.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 155
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|155||Lex Iunia 7|[[REAutor]]|RE:Lex Iunia 7}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

7) L. I. militaris. S VII; vgl. X 1094,68ff.