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RE:Iunius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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röm. plebeisches, gegen Ende des 4. Jh. v. Chr. hervortretendes Geschlecht
Band X,1 (1918) S. 960962
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1) Iunius, römischer Geschlechtsname. Eine Geschichte der Gens Iunia schrieb auf Anregung des M. Brutus sein und Ciceros Freund Atticus (Nep. [961] Att. 18, 3; vgl. Herm. XL. 94. 100). Über die Frage, ob ein patricisches Geschlecht dieses Namens jemals existiert hat, s. Nr. 46a. In geschichtlicher Zeit gab es nur ein plebeisches, und auch dieses tritt erst gegen das Ende des 4. Jhdts. v. Chr. hervor, da die Nachrichten über Angehörige des Geschlechtes aus dem 5. Jhdt. fast völlig unglaubwürdig und wertlos sind (s. Nr. 12. 47. 55. 189). Doch in dem Jahrhundert vom Beginn des großen Samniterkrieges bis zu dem des Hannibalischen haben verschiedene Iunier an der Spitze des Staates gestanden. Drei Familien scheinen ursprünglich denselben Beinamen Brutus geführt, dann aber durch Annahme eines zweiten Beinamens sich voneinander unterschieden und schließlich diesen zweiten bevorzugt zu haben, die Scaevae, Bubulci und Perae. Ein Scaeva ist zuerst zum Consulat gelangt, und ihm ist sein Sohn darin gefolgt; beide tragen den Vornamen D. (Nr. 60 und 61). Ein Bubulcus, der als zweiter das Consulat erhielt, wurde der eigentliche [962] Begründer der Nobilität für seine Nachkommen; doch ist auch hier nur ein Sohn bekannt, der gleich dem Vater (sowie Großvater und Urgroßvater) C. hieß (Nr. 62 und 56). Von den Perae sind drei Generationen im 3. Jhdt. als im Aufsteigen begriffen zu erkennen; sie tragen die Vornamen D. und M. (Vater Nr. 59, Söhne Nr. 124 und 125, Enkel Nr. 126). Diesen drei Familien ferner steht der Zeitgenosse der zuletzt genannten L. Iunius Pullus, sowohl durch das Fehlen des Beinamens Brutus wie durch das von seinem Großvater ererbte, doch bei jenen in derselben Zeit nicht übliche Praenomen (Nr. 133). Mit Beginn des Hannibalischen Krieges endet diese Periode der Geschichte des Geschlechts; bald darauf setzt eine neue ein. Zuerst erscheint eine Familie der Iunii Penni, 3 Generationen mit dem Pränomen M., in der Gracchenzeit erloschen (Nr. 121–123). Dann treten in den Vordergrund wiederum die Bruti und neben ihnen die Silani. Die Genealogie der Bruti des 2. Jhdts. ist einigermaßen gesichert:

Aber es ist doch nur die eine Linie zu verfolgen, der D. Brutus Callaicus als der bedeutendste Vertreter des Geschlechts im 2. Jhdt. angehört (Nr. 57); eine weit stärkere Verzweigung in derselben Periode wird einerseits durch die Aufnahme weiterer Praenomina neben den bevorzugten M. und D. bewiesen, anderseits durch das gleichzeitige Auftreten mehrerer Bruti, deren verwandtschaftliche Beziehungen unklar bleiben, in der Sullanischen Periode, eines M. Brutus, Tribunen 671 und Vaters des gleichnamigen Caesarmörders (Nr. 52), eines zweiten gleichnamigen, Praetors 666 (Nr. 51) und eines L. Brutus Damasippus, Praetors 672 (Nr. 58, vgl. 72). Sie alle standen und starben auf der Seite der demokratischen Partei, und wenn man hinzunimmt, daß der um nicht viel ältere Vertreter der Hauptlinie Nr. 50 sich überhaupt von der politischen Laufbahn fernhielt, so wird man vermuten dürfen, daß das Zurücktreten der Familie seinen Grund in den Parteiverhältnissen der Gracchenzeit gehabt haben mag. Die Beteiligung ihrer letzten Abkömmlinge an der Verschwörung gegen Caesar in leitender Stellung (Nr. 53 und 55a) hatte ihren Untergang zur Folge, aber verschaffte diesen Trägern des Namens Brutus ein bleibendes Andenken. Die Iunii Silani führen dieselben Praenomina D. und M., ausnahmsweise L. (vgl. Nr. 162), wie die gleichzeitigen Bruti und die älteren Zweige des Geschlechts, sodaß ihr genealogischer Zusammenhang mit ihnen außer Zweifel steht; sie haben als die einzigen die republikanische Zeit überlebt und in der ersten Kaiserzeit zu dem höchsten römischen Adel gehört (vgl. (Nr. 154ff. mit den einleitenden Bemerkungen). Andere Iunii stehen [962] außerhalb des zur Nobilität gehörigen Geschlechts und sind schon in republikanischer Zeit auch auf Inschriften ziemlich zahlreich. So kann der Name in Spanien schon durch Bürgerrechtsverleihungen von Seiten des D. Brutus Callaicus eine gewisse Verbreitung erlangt haben (vgl. (Nr. 4. 31).