Zum Inhalt springen

RE:Hippolytos 6

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Bischof v. Rom
Band VIII,2 (1913) S. 18731878
Hippolyt von Rom in der Wikipedia
GND: 118551418
Hippolyt von Rom in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register VIII,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|VIII,2|1873|1878|Hippolytos 6|[[REAutor]]|RE:Hippolytos 6}}        

6) H., Bischof von Rom, der Zeitgenosse des Clemens Alexandrinus und Tertullian und bedeutendste Schriftsteller der älteren römischen Kirche, hat das wunderliche Schicksal gehabt, daß man in seiner Heimat seine Schriften, und überall die Geschichte seines Lebens vergessen hat: beides mit gutem Grunde. Im 3. Jhdt. erlosch der Gebrauch der griechischen Sprache in der römischen Kirche, so daß nur noch das Morgenland, dies freilich mit erstaunlichem Eifer, die Schriften des H. studierte. Und die Kirchenspaltung, die sich an seinen Namen knüpfte, ist von der offiziellen Geschichtschreibung genau so sorgfältig verschwiegen worden, wie etwa die nur aus Damasus’ Gedicht (18 Ihm) bekannte des Heraclius. Euseb. hist. eccl. VI 20 weiß nicht, wo H. eigentlich Bischof gewesen sein mag, Hieronymus vir. inl. 61 ebensowenig, obwohl er heute noch in zahlreichen griechischen Handschriften als ἐπίσκοπος Ῥώμης bezeichnet wird. Aber die offizielle Liste, die auch Euseb vorlag, kannte seinen Namen nicht, und in Rom selbst wußte man nur noch von dem Märtyrer H. zu berichten, der an der Via Tiburtina begraben lag, und um dessen Tod sich bald die Legende rankte (s. Achelis Hippolytstudien 35ff.): wenn Damasus (carm. 37 Ihm) ihn dem Hörensagen nach (fertur) als Novatianer bezeichnet, so ist das ein schwacher und auch chronologisch entstellter Reflex des Tatsächlichen. Erst aus der 1851 zuerst herausgegebenen ,Refutatio omnium haeresium‘ H.s haben wir den wahren Sachverhalt erfahren. H. zeigt sich darin als Bischof (I prooem. p. 4, 52. IX 12 p. 458, 8 D.-S.) und berichtet IX 12 ausführlich, wie Callistus – den wir als offiziellen römischen Bischof kennen – sich nach unrühmlicher Vergangenheit listig in das Vertrauen des Bischofs Zephyrin eingeschlichen habe und so sein Nachfolger geworden sei. Der Erzähler aber hat den von Callist hervorgerufenen theologischen [1874] und moralischen Irrungen kräftig widerstanden und die Gemeinschaft mit seinem Anhang, der sich ohne zu erröten ,Katholische Kirche‘ nennt (p. 462, 38 D.-S.), gelöst: aber freilich, die sittliche Laxheit des Callistus hat Beifall gefunden, und Leute, welche der Berichterstatter exkommuniziert hat, sind der ,Sekte‘ des Callist zugefallen (p. 458, 8 D.-S.). Wir sehen deutlich, die römische Gemeinde ist in zwei Lager unter zwei Bischöfen, Callist und H., gespalten. Wenn uns nun der Chronograph von 354 berichtet: eo tempore Pontianus episcopus et Yppolitus presbyter exoles sunt deportati in Sardinia in insula nociva Severo et Quintiano cons. (235), in eadem insula discinctus est IV kal. Octobr. et loco eius ordinatus est Antheros XI kal. Dec. cons. s(uprascriptis) (Mommsen Chron. min. I 74f.), so verstehen wir die Notiz jetzt richtig so, daß 235 Maximinus Thrax seinem Grundsatz entsprechend (Euseb. hist. eccl. VI 28) die beiden Häupter der römischen Gemeinde verbannte. Pontianus wurde seiner Würde entkleidet (discinctus), und in Rom Anteros sein Nachfolger: vermutlich hat gleichzeitig auch H. sein Bischofsamt (welches in dem ,offiziellen‘ Chronogr. von 354 natürlich nicht erwähnt werden konnte) niedergelegt, denn an ein und demselben Tage, dem 13. August eines uns nicht genauer bekannten Jahres, sind Pontian und H. feierlich in Rom beigesetzt und seitdem als Märtyrer verehrt worden (Chron. von 354 depos. mart. p. 72, Chron. min.). Der Streit in der Gemeinde war also damals schon, wohl unter dem Druck der Verfolgung, erloschen.

Von seinen zahlreichen Schriften besitzen wir einige, aber sehr lückenhafte Verzeichnisse. Das wichtigste ist als Inschrift an der cathedra einer Marmorstatue des H., die jetzt im Lateranmuseum steht, zugleich mit dem Osterzyklus (s. S. 1877) angebracht: ein Analogon zu dem bekannten Euripideskatalog (s. o. Bd. VI S. 1247, 62). Text bei Achelis Hippolytstudien 3ff. Harnack Lit.-Gesch. I 607. Dazu treten die Angaben des Euseb. hist. eccl. VI 22, Hieronymus vir. inl. 61 und weiterhin verstreute Notizen. Unter den dogmatisch-apologetischen Werken nimmt die ,Refutatio omnium haeresium‘ Κατὰ πασῶν αἱρέσεων ἔλεγχος in zehn Büchern die wichtigste Stelle ein. Das eine Doxographie enthaltende I. Buch war seit 1701 bekannt, ist in vielen Hss. überliefert und von Diels Doxographi 553–576 am besten ediert: es führt den Sondertitel Φιλοσοφούμενα (vgl. IX 8), der oft fälschlich für das ganze Werk gebraucht wird (Diels 144ff.). Buch ΙΙ, ΙΙΙ und ein Teil von IV sind verloren, der Rest von IV sowie V–X in einem jetzt in Paris befindlichen Athoscodex entdeckt und 1851 von Miller, 1859 von Duncker und Schneidewin, 1860 von P. Cruice ediert: eine neue Ausgabe im Berliner Korpus von Wendland steht demnächst bevor. Diese Partie des Werkes ist für die altchristliche Ketzergeschichte von höchstem Werte trotz der von Salmon (Hermathena V 389ff.) und H. Stähelin (Texte u. Unters. VI 3) vorgebrachten Bedenken. Das Werk ist anonym überliefert, für Buch I nennen die Hss. fälschlich den Origenes als Verfasser, der Name des H. wird im Text überhaupt nicht erwähnt. Daß H. der Verfasser sei, hat J. Döllinger H. und Kallistus (1853) schlagend [1875] erwiesen. Als äußeres Zeugnis tritt zu den zahlreichen inneren Argumenten hinzu, daß Ref. X 32 p. 536, 19 D.-S. der Verfasser auf eine von ihm verfaßte Schrift περὶ τῆς τοῦ παντὸς οὐσίας hinweist. Diese, jetzt verloren, lag dem Photios cod. 48 noch unter mehreren Titeln vor, und die Sacra Parallela haben ein Zitat daraus erhalten: sie führt da die Überschrift κατὰ Πλάτωνος περὶ τῆς τοῦ παντὸς αἰτίας (herausgeg. v. Holl Texte u. Unters. N. F. V 2, 137ff.): die Statueninschrift nennt eine Schrift πρὸς Πλάτωνα ἢ καὶ περὶ τοῦ παντός als Werk des H. Verfaßt ist die Refutatio – zum wenigsten in ihrem letzten Teil – nach der Chronik, welche X 30 p. 532, 48 zitiert wird, also wohl in dem sardinischen Exil, das 235 begann (s. u. S. 1877, dagegen Harnack Chronol. II 238). Ein kürzeres, gleichfalls verlorenes Σύνταγμα κατὰ αἱρέσεων λβ' des H. hat Photius cod. 121 beschrieben: Epiphanios, Filastrius und Ps.-Tertullian adv. omnes haereses haben es benützt, wie R. A. Lipsius Zur Quellenkritik d. Epiphanios 38ff. gezeigt hat. Diese Schrift wird im Vorwort der Refutatio (p. 1, 19) als πάλαι verfaßt erwähnt. Die erhaltene Schrift gegen Noëtos (p. 43–57 Lagarde) ist ein Fragment, ob eben dieses Syntagmas ist fraglich (s. Caspari Quellen z. Gesch. d. Taufsymbols III 399ff. Harnack Chronologie II 221. Rolffs Texte u. Unters. XII 4). Die verlorene, aber dem Euseb. hist. eccl. V 28 anonym vorliegende und von ihm exzerpierte Schrift gegen Artemon wird von Theodoret haer. fab. II 5 ὁ σμικρὸς Λαβύρινθος genannt, als sein Autor zweifelnd Origenes bezeichnet, während Phot. cod. 48 p. 12 a, 14 den Caius nennt – dem er auch die Refutatio und περὶ τῆς τοῦ παντὸς οὐσίας zuschreibt. Dieses ,kleine Labyrinth‘ stammte also auch von H., ihm mag außer den Artemonfragmenten auch die Noëtschrift angehört haben: da Artemon in der Refutatio nicht erwähnt wird, dürfte das Werk später fallen, also nicht mit dem Syntagma identisch sein. Unzweifelhaft ist, daß der Name als Gegensatz gegen das ,große Labyrinth‘ zu fassen ist: dies muß die Refutatio sein, deren Verfasser X 5 p. 494, 6 von sich sagt, er habe τὸν λαβύρινθον τῶν αἱρέσεων zerstört. Verloren ist die Schrift gegen Markion (Euseb. hist. eccl. VI 22) und außer manchen anderweitig bezeugten auch die auf der Statue noch genannten Schriften Προτρεπτικὸς πρὸς Σεβηρεῖναν, περὶ τἀγαθοῦ καὶ πόθεν τὸ κακόν, τὰ ὑπὲρ τοῦ κατὰ Ἰωάνην εὐαγγελίου καὶ ἀποκαλύψεως: so lassen sich auch über das Verhältnis dieser letzten Schrift zu den bei Bar-Salibi († 1171) syrisch erhaltenen Fragmenten der ,Kapitel gegen Gaius‘ nur Vermutungen äußern (s. Harnack Chronologie II 226ff. Gwynn Hermathena VI 397ff. Text deutsch I 2 p. 241ff. Achelis-Bonwetsch und mit Kommentar bei Zahn Geschichte d. neutestam. Kanons II 973ff. 1020ff.). Kein Zeugnis besitzen wir für die mit der Schrift gegen Noët zusammen überlieferte ἀποδεικτικὴ πρὸς Ἰουδαίους (p. 63ff. Lagarde, vgl. Ficker Studien 100ff.). Sicher unecht ist der Traktat κατὰ Βήρωνος καὶ Ἥλικος (p. 57ff. Lagarde. Döllinger 318ff.). Dagegen ist vollständig erhalten die von H. selbst in seinem Danielkommentar (IV 7, 1 p. 200, 1 Bonwetsch. IV 13, 1 p. 218, 13 B.) erwähnte und dem Hieronymus (vir. inl. 61) bekannte [1876] Schrift über den Antichrist ἀπόδειξις ἐκ τῶν ἁγίων γραφῶν περὶ Χριστοῦ καὶ περὶ τοῦ Ἀντιχρίστου (I 2 p. 1ff. Achelis-Bonwetsch dazu vgl. Wendland Herm. XXXIV 412ff.), eine wohl kurz vor 202 (s. K. J. Neumann H. v. Rom I 11ff.) entstandene, mit den Mitteln antiker Bibelwissenschaft arbeitende Schilderung der Endzeit. Eine byzantinische Überarbeitung ist der Traktat περὶ τῆς συντελείας τοῦ κόσμου (p. 92ff. Lagarde; p. 289ff. Achelis). Die auf der Statue erwähnte Schrift περὶ θεοῦ καὶ σαρκὸς ἀναστάσεως ist vielleicht identisch mit dem Brief πρὸς βασιλίδα τινά, von dem Theodoret (Eran. II p. 131. III p. 232 Schulze) Fragmente gibt, und dem λόγος über die Auferstehung an die Kaiserin Mammaea, aus dem alte syrische Hss. Reste erhalten haben (p. 251–254 Achelis, syr. ed. Martin bei Pitra Anal. sacr. IV 61ff., vgl. Achelis Hippolytstudien 189ff.). Bonwetsch hat die Schlußkapitel (c. 11. 12) des Diognetbriefs (s. o. Bd. V S. 786) als Eigentum des H. nachgewiesen (Nachr. d. Gött. Ges. 1902 Heft 5, 1ff.). Unecht ist die in nachconstantinischer Zeit entstandene (p. 260, 10 ed. Achelis) Homilie εἰς τὰ ἅγια θεοφάνεια (s. Achelis Hippolytstudien 198ff.), sowie die aus dem Georgischen übersetzten Abhandlung ,vom Glauben‘ (Bonwetsch Texte u. Unters. 31, 2).

Von den exegetischen Schriften des H. ist der Danielkommentar in vier Büchern die bei weitem wichtigste. Nachdem Georgiades 1885f. das vierte Buch entdeckt und ediert hatte, machte Ph. Meyer auf eine fast vollständige Hs. des ganzen Textes aufmerksam. Bonwetsch, der zugleich eine altslavische Übersetzung gefunden hatte, hat das ganze 1897 herausgegeben (Berliner Korpus Bd. I 1 vgl. Nachr. d. Göttinger Ges. phil.-hist. Kl. 1896, 16ff.). Die Abfassungszeit – bald nach 202 – ist durch die mehrfache, zu lebendiger Schilderung sich steigernde Bezugnahme auf eine der jüngsten Vergangenheit angehörige Verfolgung sicher gestellt (I 20. IV 50ff.). Von weiteren exegetischen Schriften des H. sind Traktate über den Segen des Jacob (Genes. 49) und Moses (Deut. 33), die Geschichte von David und Goliath (I Reg. 17) und das Hohelied zu nennen, die in georgischer, teilweise auch in armenischer Sprache erhalten und von Bonwetsch (Texte u. Unters. 23, 2. 26, 1) deutsch herausgegeben sind. Zu vielen Büchern des Alten und Neuen Testaments haben uns die Catenen oder andere Quellen oft zahlreiche Fragmente exegetischer Traktate erhalten: sie sind gesammelt bei Achelis-Bonwetsch I 1, 343ff. II 1, 49ff., doch ist die Echtheitsfrage hier noch vielfach ungelöst. Die Exegese des H., die sich am Danielkommentar am besten studieren läßt, verwebt in geschickter Weise den Text in die Erklärung, die ihn näher anführt, ergänzt und die ungenannten Gründe für das Tun Gottes ausfindig macht. Die Gesichte werden ganz richtig historisch gedeutet, und der gebotene apokalyptische Ausblick auf den Antichrist und die Not der letzten Tage ist ohne Phantastik nach den Erfahrungen der Gegenwart gestaltet. Die Allegorie spielt eine bescheidene Rolle (s. Bonwetsch Texte und Untersuch. 16, 2).

An chronographischen Schriften nennt die Inschrift eine ἀπόδειξις χρόνων τοῦ πάσχα καὶ τὰ [1877] ἐν τῷ πίνακι; Euseb. hist. eccl. VI 22 berichtet von derselben Schrift. Erhalten ist davon eben auf der Statue die Doppeltabelle (πίναξ) des Osterzyklus, der auf dem Prinzip beruht, daß 8 julianische Jahre = 8 Mondjahren + 3 Schaltmonaten zu je 30 Tagen gesetzt werden, was einen 112-jährigen Zyklus der Ostersonntage ergibt (s. Ed. Schwartz Abhandl. d. Gött. Ges. N. F. VIII 6, 29ff.); er beginnt mit dem J. 222. Fragmente περὶ τοῦ ἁγίου πάσχα I 2 p. 267ff. Achelis. Ferner berichtet die Inschrift von einem Buche χρονικῶν, das uns als ganzes in drei lateinischen Fassungen, dem Barbarus Scaligeri und den beiden Formen des liber generationum erhalten ist (Texte bei Mommsen Chron. min. I 89ff. Frick Chron. min. I 80ff. 184ff.). Daß diese Texte die Chronik des H. enthalten müßten, ergab sich u. a. aus der Kaiserliste, die mit 234 abschloß und den schon früher bekannten, jetzt durch den Danielkommentar (IV 23) bestätigten Ansatz der Geburt Christi auf das J. 5500 der Welt u. a. m. (s. Bauer a. a. O. 143). Jüngst hat A. Bauer in einer Madrider Handschrift das griechische Original für etwa die erste Hälfte der Chronik aufgefunden und ediert (Texte u. Unters. 29, 1). Die Chronik ist spätestens Anfang 235, also unmittelbar vor der Verbannung des H. (s. o.) veröffentlicht worden (Bauer 144ff.). Harnack Chronol. II 238f. nimmt nach Mommsens Vorgang (Chron. min. I 78ff.) eine zweimalige Veröffentlichung an. Die Chronik ist eine Kompilation, vermutlich auf Iulius Africanus basierend, aber doch nicht ohne eigene Arbeit des Verfassers: ihr Glanzstück ist der διαμερισμός, ein Versuch, die biblischen Geschlechtsregister mit der Profangeographie zu verbinden (Bauer 150ff.). Die Vermutung Mommsens, die Chronik habe auch eine Papstliste enthalten, welche dem Verzeichnis des Chronographen von 354 zugrunde liege (so noch Seeck o. Bd. III S. 2480), ist durch das griechische Original (Bauer 32. 156f.) als unrichtig erwiesen.

Die Canones Hippolyti, nur arabisch erhalten (deutsch bei Achelis Texte u. Unters. VI 4 und Riedel Kirchenrechtsquell. d. Patr. Alexand. 200ff.), sind die Überarbeitung einer gewöhnlich fälschlich als ,ägyptische Kirchenordnung‘ bezeichneten Schrift, die uns in koptischer und äthiopischer Übersetzung erhalten ist (vgl. Horner Statutes of the Apostles 1904, deutsch bei Achelis Texte u. Unters. VI 4, 39–136) und von der wir Fragmente einer lateinischen Übersetzung haben (Hauler Didascaliae apost. fragm. Veronensia lat. I 93–121). E. Schwartz hat endgültig den Nachweis erbracht, daß die sog. ,ägyptische‘ Kirchenordnung auf eine Schrift des H. zurückgeht, welche auf der Statue als ἀποστολικὴ παράδοσις bezeichnet ist (E. Schwartz Die pseudapostol. Kirchenordnungen [1910] = Schriften d. Straßburger Ges. VI 38ff.). Ihr ging, wie die Kirchenordnung selbst sagt, als ,erstes Buch‘ eine (verlorene) Abhandlung περὶ χαρισμάτων voraus; auf der Statue folgen einander die Büchertitel: Περὶ χαρισμάτων ἀποστολικὴ παάδοσις. Ungelöst ist noch immer das Rätsel der inschriftlichen Angabe ὠδαὶ: σ πάσας τὰς γραφάς. Am nächsten liegt doch die Deutung von : σ als (ε)ἰς oder ’ς, also ,Oden auf alle (biblischen) Schriften‘, etwa metrische Inhaltsangaben oder Loblieder auf die [1878] Verfasser. Anders Achelis Nachr. d. Gött. Ges. 1896, 272ff.

Ausgaben (ohne die Refutatio s. o. S. 1874): von Lagarde 1858, jetzt veraltet; von Bonwetsch und Achelis im Berliner Korpus 1897 Bd. I in zwei Teilen. Literatur: J. Döllinger Hippolytus und Kallistus 1853. G. Volkmar H. und die röm. Zeitgenossen 1855. J. B. Lightfoot The apostolic Fathers I 2, 317–477. K. J. Neumann H. von Rom in seiner Stellung zu Staat u. Welt I 1902. G. Ficker Studien z. Hippolytfrage. Achelis Hippolytstudien in Texte u. Unters. XVI 4. Bonwetsch Studien z. den Kommentaren H.s in Texte und Unters. XVI 2. Harnack Gesch. d. altchristl. Literatur I 605ff., Chronologie II 209ff. Bardenhewer Gesch. d. altkirchl. Literatur II 496ff.