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RE:Hildericus

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Vandalenkönig 525-530 n. Chr.
Band VIII,2 (1913) S. 16051606
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Hildericus (Ἰλδέρικος, Hilderix, Hildimer), Sohn des Hunerich und der Eudoxia, Vandalenkönig von 525–530. Da die Ehe seiner Eltern schon im J. 456 geschlossen war, ist er bei seiner Thronbesteigung wohl schon über 60 Jahre alt gewesen, wozu auch die Angabe des Corippus Johann. III 198 stimmt. H.s Vorgänger Trasamund hatte ihm, dessen nach dem Blut wohl begreifliche Hinneigung zu den Katholiken er kannte, auf dem Totenbett das eidliche Versprechen abgenommen, die bisherige Politik fortzusetzen. H. umging diese Verpflichtung, indem er noch vor seinem förmlichen Regierungsantritt die betreffenden Verordnungen erließ (Mommsen Chron. min. I 269. II 197), so daß im J. 525 sogar ein großes katholisches Konzil in Karthago abgehalten werden konnte (Mansi VIII 636). Wie die Stellung zu den Katholiken, so wechselte H. auch die allgemeine Politik seines Vorgängers. Trasamunds Witwe Amalafrida, Theoderichs d. Gr. Schwester, wurde des Verrates beschuldigt, ihr gotisches Gefolge ermordet, sie selbst, als sie zu den Mauren geflohen und nach heftigem Kampfe wiedereingefangen war, in den Kerker geworfen, wo sie bald darauf starb (Procop. bell. Vand. I 9 im J. 523 oder 525; vgl. Mommsen Chron. min. II 197) Der Mangel einer ostgotischen Flotte und sodann Theoderichs Tod hinderten eine energische Bestrafung dieses Frevels, während sich weiterhin die Regierung Athalarichs mit papierenen Protesten begnügte (Cassiod. var. X 1). Umgekehrt wurde das beste Verhältnis zu Constantinopel hergestellt und erhalten, wie sich denn H. besonders gern mit Römern als Gefolge umgab (Procop. bell. Vand. II 5, 431); ja es wurden sogar Münzen mit dem kaiserlichen Bildnis geprägt (Friedländer Münzen der Vandalen 29). Diesem schwächlichen Verhalten entsprach es, daß H. es nicht verstand, die Mauren in Botmäßigkeit zu erhalten. Große Teile des südlichen Numidiens waren im J. 525 in ihrem Besitz (Diehl L’Afrique Byzantine 313), und schließlich erlitten die Vandalen durch Antalas eine schwere Niederlage (Corippus Johann. III 198–261), die fast die ganze Byzacena in maurische Gewalt brachte (Zacharias Rhetor IX 17 p. 205). Ist auch nach Prokops Zeugnis die Nachricht des Corippus falsch, daß H. persönlich an dem Unglückstage das Heer geführt habe, so war die Folge doch die, daß endlich der nationale Unwille gegen diese Politik der Schwäche ausbrach. H. wurde abgesetzt, mit seinen Kindern und Anhängern ins Gefängnis geworfen (19. Mai 530; vgl. Schmidt 124, 2) und an seiner Stelle Gelimer zum König ausgerufen (Prokop. bell. Vand. I 9; weniger glaubwürdig Corippus Johann. III 262 und Malalas XVIII 459 B.). Als dann im [1606] J. 535 Belisar in Afrika landete, den der Kaiser angeblich als Verteidiger für H.s Rechte auf den Thron gesandt hatte, gab Gelimer seinem Bruder Antalas den Auftrag, den H. im Gefängnis zu töten (Procop. bell. Vand. I 17. Mommsen Chron. min. II 198). Papencordt Gesch. d. Vand.-Herrschaft in Afrika 1837. Schmidt Gesch. d. Wandalen 1901.