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RE:Domitius 36

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Aurelianus, L. Römischer Kaiser 270-275 n. Chr.
Band V,1 (1903) S. 13471419
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36) L. Domitius Aurelianus, römischer Kaiser von 270 bis 275 n. Chr.

I. Quellen, a) Eigene Aufzeichnungen. Die in der Historia Augusta mitgeteilten Briefe Aurelians (Aurel. 7, 5–8. 20, 5–8. 23. 4. 5. 26, 3–5. 7–9. 31, 5–9. 38, 3. 4. 47, 2-4; Prob. 6, 6; Firm. 5, 3–6. 15, 6–8; Tyr. trig. 30, 5–11) sind sämtlich unecht (s. u. S. 1349). Von der [1348] kaiserlichen Canzlei redigierte Tagebücher (commentarii principis, vgl. Premerstein oben Bd. IV S. 735f.) und bella charactere historico digesta (Aurel. 1, 6. 7) wird es jedenfalls gegeben haben, aber der Verfasser der Vita hat diese libri lintei gewiss nicht eingesehen; wir wissen auch nicht, ob oder inwieweit sie der historischen Überlieferung über Aurelian zu Grunde liegen. Eine Rede Aurelians an die Gesandten der Iuthungen, die uns ein Fragment des Dexippus (FHG III 682–686 = Exc. de leg. II 380ff. de Boor) erhalten hat, ist wenigstens stilistisch eine freie Schöpfung des Geschichtschreibers. Auch unter den Inschriften ist keine, deren Text Aurelian selbst zum Verfasser hätte.

b) Erlässe und Verordnungen, zusammengestellt von Haenel Corpus legum, Lps. 1857, 170–172. Index 16; vgl. u. S. 1409.

c) Inschriften, verzeichnet bei Ruggiero Diz. epigr. I 935f. und in den Indices des CIL; eine Auswahl der lateinischen giebt Dessau 575-587. Die Hauptmasse bilden Meilensteine und Statueninschriften; eine Liste derselben s. u. S. 1415f.; über die Verwirrung in einzelnen Inschriften vgl. S. 1355f.

d) Münzen. Die Münzen Aurelians (Hauptsammlung im Wiener Hofmuseum) sind für uns häufig die einzige Quelle, wo die litterarische Überlieferung und die Inschriften versagen; sie sind umso wertvoller, als sie fast allein über die Absichten des Kaisers Aufschluss geben. Man findet sie bei Eckhel VII 479–487. Cohen VI² 173–207 nr. 1–287, namentlich bei Rohde Die Münzen des Kaisers Aurelianus, Miskolcz 1881, wo sie alphabetisch, chronologisch und geographisch (nach den Münzstätten) geordnet sind und ein instructiver Commentar beigegeben ist (einen Nachtrag giebt Rohde Num. Ztschr. XXVII 1895, 109ff.). In diesem für die Geschichte Aurelians unentbehrlichen Werke findet man S. 236–248 auch die alexandrinischen Münzen Aurelians, zu denen sonst noch Mionnet VI 473–478; Suppl. IX 130f. v. Sallet Die Daten d. alex. Kaisermünzen, Berlin 1870, 81ff. Poole Cat. of the Greek coins in the Brit. Mus., Alexandria, London 1892, 304–310. Dattari Monete imp. greche Numi Augg. Alex., Cairo 1901 nr. 5421–5497 zu vergleichen sind. Die aus Aurelians Zeit stammenden Münzschätze in Gallien, Germanien und Britannien behandelt Blanchet Les trésors de monn. Rom. et les invas. germ. en Gaule, Paris 1900.

e) Papyri. Corp. pap. Rain. I nr. 9. Ztschr. f. Numism. XV 1887, 331. BGU III 273 nr. 946 aus der gemeinsamen Regierung Aurelians und Vaballaths in Ägypten und für die Stellung des letzteren wichtig (s. u. S. 1364). Kenyon Greek pap. in the Brit. Mus. II 161 nr. 214 aus der Zeit der Alleinherrschaft.

f) Alte Litteratur. Die Biographie Aurelians im Corpus der Historia Augusta (ed. Peter II² p. 148ff., im folgenden mit V. [= Vita] bezeichnet) giebt sich als Werk des Flavius Vopiscus aus Syrakus, das von diesem auf Veranlassung des Stadtpraefecten der Jahre 291/2 und 303/4 Iunius Tiberianus, eines weitläufigen Verwandten Aurelians, unter Constantius und Galerius (305/6) verfasst sei (V. 1. 2. 42, 3. 43, 2. 44, 2. 5, vgl. Peter [1349] Die Script, hist. Aug., Leipz. 1892, 38ff.). Die von Dessau (Hermes XXIV 1889, 337ff.) angebahnte Untersuchung über Entstehungszeit und Composition der Historia Augusta hat zu dem einen festen Ergebnis geführt, dass die eingelegten Briefe und Urkunden jetzt allgemein als Erfindungen der Verfasser erkannt sind. Dieser Mangel an Zuverlässigkeif wird von dem Autor der Vita in aller Naivität selbst zugegeben (V. 2) und ist im einzelnen nachgewiesen worden (vgl. Peter Die Script. hist. Aug. 164–189. 233ff.; was in den falschen Actenstücken gesagt ist, muss natürlich nicht durchweg selbst falsch sein; zuweilen scheinen in der Vorlage enthaltene Reden willkürlich umgestaltet worden zu sein, vgl. V. 7, 5 = FHG IV 197 frg. 10, 4). Bis auf die Einleitung, die irgend einem Muster nachgebildet sein wird, steht die Schrift in Form und Inhalt gleich tief; sie war kaum als Lectüre für gebildete Leser, sondern wohl als eine Art Volksbuch gedacht. Ihr einziger Vorzug ist die durchsichtige Structur. Auf die Vorgeschichte Aurelians (3–17), die durch Citate aus angeblichen griechischen Quellen – Kallikrates (4, 2ff. 5, 1) und Theoclius (6, 4. 6) – nicht glaubwürdiger wird (s. u. S. 1353), folgt eine chronologisch fortschreitende Darstellung seiner Regierung bis zu seinem Tode (V. 17, 5–37, 4), die – von den üblichen Zusätzen abgesehen – aus einer griechischen Quelle diocletianischer Zeit excerpiert sein dürfte (V. 1, 4 neminem a me Latinorum, Graecorum aliquos lectitatos [in dieser Allgemeinheit unrichtig, s. u.]; vgl. u. S. 1402 über den Namen Mnesteus; zur Zeitbestimmung vgl. V. 35, 5 inter Heracliam et Byzantium). An die vollständige Geschichte Aurelians schliesst in der Vita mit den Worten quia pertinet ad Aurelianum, id quod in historia relatum est, tacere non debui (V. 37, 5) eine Reihe von Bemerkungen an, die von dem Ende seines Vorgängers bis zur Wahl seines Nachfolgers reichen (37, 5–41, 15) und zum Teil früher Gesagtes wiederholen (z. B. V. 21. 9. 35, 3 = 39, 2) oder berichtigen (z. B. V. 22, 1: 38, 1. 36, 3: 39, 9). Dass dieser Abschnitt eine teilweise wörtliche Übereinstimmung mit den entsprechenden Capiteln im Breviarium Eutrops (ed. Hartel, mit den griechischen Übersetzungen des Paianios und Capito ed. Droysen Mon. Germ. Auct. ant. II c. 9, 13–15) und in den Caesares des Aurelius Victor (ed. Pichlmayr c. 35, im folgenden Vict. citiert) aufweist und andererseits jeder der drei Autoren einzelne Details allein bringt, beweist eine gemeinsame Quelle. Es ist die von Enmann (Philol. Suppl. Bd. IV 337ff., vgl. Peter Script. 88ff. 135ff.; Geschichtl. Litt, über die röm. Kaiserzeit II 137ff.) nachgewiesene lateinische Kaisergeschichte, die von Augustus bis Diocletian reichte (im folgenden als ,Kaiserchronik‘ bezeichnet). Wörtliche Anklänge an die Hauptquelle der Vita sprechen dafür, dass diese der Kaiserchronik bereits vorgelegen habe (vgl. z. B. V. 21, 9 = V. 39, 2. Vict, 35, 7. Eutr. 9, 15). Die letztere, der wir manche wichtige Nachricht (z. B. vom Münzeraufstand [s. u. S. 1373], von der Räumung Daciens [S. 1379], dem Interregnum [S. 1403]) allein verdanken, erzählte nüchtern und knapp nach einem übersichtlichen, nicht chronologischen [1350] Schema (vgl. Enmann 436ff.). Den Schlussteil der Vita bilden mündliche Nachrichten ohne Wert (c. 44) und ein wüster Haufe von Notizen über Aurelians Wirksamkeit in Rom und sein Privatleben, die zum Teil auf eine Stadtchronik, zum Teil auf mündliche Quellen zurückgehen, zum Teil auf Erfindung beruhen (so z. B. die echt volksbuchmässige Geschichte vom Vielfresser Fago 50, 4). Die Vita Firmi des Vopiscus mit einem albernen Citat aus Aurelius Festivus, libertus Aureliani (Firm. 6, 2) lohnt kaum der Erwähnung.

Aurelians Regierung muss einen ansehnlichen Raum in dem Geschichtswerk Ammians eingenommen haben. Ob dieses in einer der erhaltenen Darstellungen benützt ist, wissen wir nicht; man hat es bezüglich der sog. Epitome des Aurelius Victor (c. 35, im folgenden Epit. citiert) vermutet, in deren dürrem Abriss auch Eutrop ausgeschrieben ist (Enmann 396ff. Peter Gesch. Litt. II 155; abweichend Schoene Die Weltchronik des Euseb. Berlin 1900, 217, dessen Annahmen jedoch ganz hypothetischen Charakter haben; die Beziehung, die Schoene 205ff. zwischen V. 31, 4. Hieron. ad a. Abr. 2381. Ammian. XXX 8, 1 findet, erklärt sich daraus, dass dem Gewährsmann der beiden letzteren auch die Hauptquelle der Vita bekannt war). Der Abschnitt über Aurelian in der νέα ἱστορία des Zosimos (ed. 30 Mendelssohn I 47–62) geht vermutlich auf Eunapios zurück (vgl. Mendelssohn p. XXXV. Peter Gesch. Litt. II 165ff.); die zeitliche Anordnung ist die gleiche wie in der Hauptquelle der Vita, was vielleicht für eine Benützung derselben durch Eunapios spricht (auf eine ursprüngliche Quelle aus Diocletians Zeit schliesst Mendelssohn Anm. zu Zos. I 62, 1). Zosimos hat seine Vorlage hier sonst oberflächlich excerpiert, aber die Geschichte der palmyrenischen Feldzüge wohl unverkürzt aufgenommen; dies ist neben zwei Fragmenten aus Dexippos Skythika (s. u. S. 1366) die einzige, ins Detail gehende Darstellung, die wir für Aurelian besitzen. Wertvolle Nachrichten haben sich in den Fragmenten des Petrus Patricius (= Anonymus post Dionem, vgl. de Boor Byz. Ztschr. I 13ff.) erhalten (FHG IV 188. 197. Cassius Dio ed. Boissevain III 745ff.). Hält man diese Fragmente mit dem zum Teil aus Petrus Patricius abgeleiteten Abrisse des Ioannes Zonaras (XII 27 vol. III 152f. ed. Dindorf, vgl. Syncell. I 721f. Bonn. Synopsis Sathas, Paris 1894, 39. Patzig Byz. Ztschr. V 47ff.) zusammen, so scheint es, dass Petrus die bei Eunapios vorliegende griechische Tradition mit der lateinischen des Eutrop verbunden habe.

Die mageren Anmerkungen in der Zeittafel des Eusebius, die nach Schoene (Weltchron. 271) noch von Eusebius selbst überarbeitet wurde, liegen in der armenischen Übersetzung der ersten Edition und, mit Auszügen aus Eutrop, Rufius Festus Breviarium und einer Stadtchronik vereinigt (vgl. Peter Gesch. Litt. II 376ff., abweichend Schoene Weltchron. 217ff.), in der Übertragung der zweiten Ausgabe durch Hieronymus vor (Euseb. ed. Schoene II). Orosius, Prosper Tiro, Cassiodor und Iordanes gehen wieder auf Hieronymus und Eutrop zurück, haben daher keinen selbständigen Wert.

[1351] Von den Byzantinern ist noch der wenig verlässliche Ioannes 22 (l. XII 299ff. Bonn.), der neben Eutrop noch andere Quellen benützt hat, zu nennen. Die Fragmente, die den Namen des Ioannes Antiochenus tragen (FHG IV 599 = Suid. s. Αὐρηλιανός und sonst) sind der Eutropübersetzung des Capito entnommen, die indirect auch den Notizen anderer, gelegentlich citierter byzantinischer Chronisten zur Grundlage gedient hat. Die auf das Christentum bezüglichen Nachrichten der Byzantiner sind aus Euseb. hist. eccl. VII 28–30 abgeleitet.

g) Neue Litteratur. Monographien über Aurelian: Alb. Becker Imp. L. Dom. Aurelianus, Diss. Münster 1866. Goerres De primis Aureliani principatus temp., Diss. Bonn 1868. Koker De L. Valerio Aureliano, Dissert. Utrecht 1873. Martini Quaest. crit. de rebus ad hist. Aureliani pert., Diss. Münster 1884. Die Geschichte Aurelians oder grössere Abschnitte derselben sind ferner in folgenden Werken dargestellt: Gibbon Hist. of the decline and fall of the Roman emp. (Ausg. von 1875) chap. XI 116–126. Tillemont Hist. des empereurs III 376–413. Clinton Fasti Rom. I 302ff. Rümelin in Paulys R.-E. II 1219ff. de Vit Onomasticon II 654f. Bernhardt Gesch. Roms von Valerian bis zu Diocletians Tode, Berlin 1867, 144–213. Johannes Oberdick Die römerfeindlichen Bewegungen im Orient, Berlin 1869. Brunner in Büdingers Unters. z. röm. Kaisergesch. II 1ff. v. Wietersheim-Dahn Gesch. d. Völkerwanderung I² 233ff. Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit I 2, 851–871. Duruy-Hertzberg Gesch. d. röm. Kaiserreichs IV 521-573. Ranke Weltgesch. III 1. 444–459. Mommsen Röm. Gesch. V 151f. 438ff. Herzog Gesch. u. System d. röm. St.-Verf. II 576-585. Fuchs bei Ruggiero Diz. epigr. I 930–937. Niese Grundriss d. röm. Gesch.² 220f. Rappaport Einfälle d. Gothen in d. röm. Reich, Leipzig 1899, 93ff.

II. Leben bis zum Regierungsantritt.

a) Heimat und Herkunft. Als Aurelians Vaterstadt wird in der Vita (3, 1), angeblich ,nach der Mehrzahl der Gewährsmänner‘, Sirmium angegeben; nach anderen stammte er aus Dacia ripensis (übereinstimmend Eutr. 9, 13 = Iordan. Rom. 290) oder aus Moesien; die letzteren Angaben besagen hier wohl dasselbe, da das neue Dacien von Aurelian aus einem Teile Moesiens gebildet wurde (s. u. S. 1379). Der Epitome (35, 1) zufolge lag seine Heimat inter Daciam et Macedoniam; vielleicht stand in der Vorlage vielmehr inter Daciam (sc. novam) et Moesiam. Gelegentlich wird Aurelianus als homo Pannonius bezeichnet (V. 24, 31. Sein Geburtsort wird demnach irgendwo im heutigen Nordserbien oder Westbulgarien, wo die Grenze zwischen Pannonia inferior und Moesia superior lief und weiterhin die spätere Provinz Dacia ripensis angrenzte, gelegen haben (das Castell Aureliana [s. o. Bd. II S. 2427] führte seinen Namen nicht als Geburtsort Aurelians, aber vielleicht nach dem Gründer des neuen Dacien).

Aurelianus selbst wird nichts dazu gethan haben, dass seine Geburtsstätte bekannt werde. Denn er stammte aus niedrigem Stande (V. 3, 1. 4, 1. 3. Epit. 35, 1), nach Epit. a. a. O. war sein Vater Aurelii clarissimi senatoris colonus [1352] inter Daciam et Macedoniam (s. o.). Wiederholt wird seine Armut hervorgehoben (V. 11, 9. 12, 1. 15, 2). Die Mutter soll Priesterin des Sol in dem vicus gewesen sein, den die Familie bewohnte (V. 4, 2ff. 5, 5): eine Nachricht, die aus dem späteren Solcultus Aurelians abgeleitet sein könnte (Bernhardt 144; über die Prodigien [V. 4, 3ff.] s. u. S. 1406). Seiner Nationalität nach hat Aurelian ohne Zweifel dem kernhaften illyrischen Volksstamme angehört, der in dieser Zeit das Hauptcontingent zum Heere stellte (vgl. Mommsen R. G. V 228f.).

b) Geburtszeit. Aurelian wurde am 9. September (Fasti Philoc. CIL I² p. 255. 272) des J. 214 oder 215 geboren, wenn die Angabe des Malalas (301 Bonn.) oder der Synopsis Sathas (39), dass er 61, bezw. 60 Jahre alt geworden sei, richtig ist; wir wissen, dass er als Kaiser in vorgerückten Jahren stand (vgl. Zos. I 51, 1; die Altersangabe im Chron. Pasch. I 509 Bonn., 75 Jahre, ist irrig von Aurelians Nachfolger Tacitus auf ihn übertragen, vgl. Tillemont 530).

c) Name. Inschriften, Münzen und Papyri aus der Regierungszeit Aurelians lehren uns seinen Namen: L. Domitius Aurelianus; die Form L. C. Domitius Aurelianus in einer Inschrift aus Semta (Rev. archéol. XXIV 1894, 412 nr. 59) ist wohl fehlerhaft, ebenso wie Valerius Aurelianus in einem gefälschten Briefe der Vita (17, 2). Sonst wird Aurelian bei den Autoren und in den Consularfasten nur mit dem Cognomen genannt. Vermutlich hat erst er selbst das römische Bürgerrecht und damit den Namen L. Domitius erhalten; welchem Träger dieses Namens er beides verdankte, ist unbekannt. Das Cognomen Aurelianus ist auf den Gutsherrn seines Vaters zurückzuführen.

d) Laufbahn. Aurelian schlug die Laufbahn ein, die seiner Natur am meisten zusagen musste und am ehesten aus niederem Stande emporführte: die militärische. Wir wissen nicht, ob er als gemeiner Soldat in das Heer eingetreten ist und welche Stufenfolge von militärischen Stellungen er bekleidete. Da er später Cavallerie führte (V. 18, 1. Zonar. XII 25) und als Kaiser in der Verwendung von Reitermassen hervorragendes Geschick bewies (vgl. z. B. Zos. I 50, 3. 4), dürfte er bei der Auxiliarreiterei häufig verwendet worden sein. Der ausführliche Bericht, den die Vita (c. 4–18) über sein Leben bis zum Regierungsantritt giebt, ist nur mit Vorbehalt zu verwenden: die vielen unechten Documente und offenkundigen Irrtümer legen den Verdacht nahe, dass der Autor das Vorleben Aurelians, über das man kaum Genaueres gewusst haben wird, aus eigener Mache gestaltete. Zusammenfassend wird V. 10, 2 gesagt habuit ergo multos ducatus, plurimos tribunatus, vicarias ducum et tribunorum diversis temporibus prope quadraginta. Als Militärtribun sei er von einem gleichnamigen, zugleich mit Valerian (im J. 260) gefangenen Cameraden durch den Spitznamen manu ad ferrum unterschieden worden (V. 6, 2). Er soll einem Einfall der Sarmaten in Illyricum mit Erfolg begegnet sein (V. 6, 3ff., vgl. 9, 4) und bei Moguntiacum als Tribun der (sonst nirgends genannten) Legio VI Gallicana den Franken eine Schlappe beigebracht haben, [1353] als diese (seit etwa 255) durch Gallien streiften (V. 7, 1. 2, vgl. 9, 4). Die saltatiunculae, die Vopiscus bei dieser Gelegenheit anführt (V. 6, 5. 7, 2), tragen das Gepräge echter Soldatenlieder, aber nichts beweist, dass sie gerade auf Aurelian Bezug haben. Gänzlich wertlos sind die auf unechte Briefe Valerians gestützten Nachrichten, dieser habe den Rat, Aurelian die Hut seines Sohnes (vielmehr Enkels) in Gallien zu übertragen, abgelehnt (V. 8, vgl. Peter Die Script. hist. Aug. 178f.), ihn jedoch im J. 256 ad inspicienda et ordinanda castra omnia bestimmt (V. 9, vgl. Peter 181f.). In demselben Jahre (vgl. V. 11, 8) soll er von Valerian zum vicarius des Ulpius Crinitus, angeblich damals dux Illyriciani limitis et Thracici (V. 13, 1) ernannt worden sein (V. 10, 2f. 11). In dieser Stellung kämpfte er im Gebiet von Nikopolis (V. 11, 1) glücklich gegen eingefallene Gothenscharen, denen er ihre Beute abjagte (V. 10,2. 13, 2, s. Rappaport 53f.). Zur Belohnung für seine Thaten habe ihm Valerian militärische Auszeichnungen und den Consulat für 257 oder 258 bestimmt (V. 11, 8. 12, 1. 2. 13, 4. 14, 3. 7; auf den Widerspruch zwischen diesen Stellen einzugehen, lohnt nicht), während Crinitus seinen bewährten Stellvertreter adoptierte (V. 10, 3. 12, 3. 4. 14, 4–7. 15, 1. 2). Der Beglaubigung dieser Nachrichten dienen Briefe Valerians und das Protocoll einer Heeresversammlung in Byzanz, aus dem 9. Buche der acta des magister admissionum Acholius (V. 12, 4): Actenstücke, die sich von selbst als kindische Erfindungen verraten (Peter Die Script. 181. 233. Rappaport 591). Aurelian bekleidete seinen ersten Consulat erst als Kaiser und kann vor seiner Thronbesteigung nicht dem Senate angehört haben, da die Senatoren durch Gallienus vom Militärdienste ausgeschlossen wurden (Vict. 33, 34). Auch an die Verleihung der ornamenta consularia ist nicht zu denken, da man diese bei Iterierung des Consulates damals mitzählte. In welchen Beziehungen Aurelian zu dem sonst unbekannten Ulpius Crinitus, der seine Abstammung angeblich auf Traian zurückführte (V. 10, 2. 14, 5. 6), gestanden hat, ist unbekannt; sehr ansprechend scheint die Vermutung Eckhels (VII 488), dass Crinitus vielmehr der Vater von Aurelians Gattin, Ulpia Severina, gewesen sei. Noch vor Valerians Gefangennahme (260) reiste Aurelian – wenn die Nachricht historisch ist – als Gesandter zum Perserkönig (Sapor I.) und kam auf der Hin- oder Rückreise, damals gerade blessiert, durch Antiochia (V. 5, 3–6).

Die verlässliche historische Überlieferung nennt Aurelian erst bei der Ermordung des Gallienus (268). Als dieser den Usurpator Aureolus in Mailand belagerte, stiess Aurelian mit Reiterei zu ihm (Zon. XII 25). Er gehörte bereits zu den angesehensten Heerführern (Vict. 33, 21). Nach Victor (a. a. O.) und Zonaras (XII 25) hat er zur Ermordung des seiner Aufgabe nicht gewachsenen Kaisers den Anstoss gegeben; Zonaras verzeichnet auch die andere (wohl auf Dexippos zurückgehende) Version, derzufolge vielmehr der Praefectus praetorio Heraclianus der Anstifter des Mordes gewesen sei (Zos. I 40, 2. Hist. Aug. Gall. 14, ungenau Ioann. Antioch. FHG IV 599 frg. 152, 3; in der Vita findet sich bezeichnenderweise [1354] nichts darüber). Ein Vorgang, wie dieser, bei dem die beiden Nachfolger des Gallienus (Claudius und Aurelian) ihre Hand mit im Spiele hatten, musste in Dunkel gehüllt bleiben; doch sei bemerkt, dass der Bericht Victors (vgl. noch Epit. 33, 3) Züge aufweist, die bei Aurelians Ermordung wiederkehren.

e) Unter Claudius. An der Erhebung des Claudius wird Aurelian seinen Anteil gehabt haben (vgl. Ranke III 1, 437). Dass Aureolus von seiner Hand gefallen sei, wird nur V. 16, 2 notiert (vgl. Zos. I 41. Zonar. XII 26. Hist. Aug. Claud. 5, 3. Epit. 34, 2. Ancona Claudio II e gli usurp. 1901, 30; gewiss fällt Aureolus Tod nicht erst in Aurelians Regierungszeit, wie Vit. a. a. O. vermerkt ist). Er genoss unter der Regierung des Claudius das höchste Ansehen (V. 16, 1, vgl. 37, 6. Zos. I 47) und bewährte sich im siegreichen Gothenkrieg in gewohnter Weise (V. 16. 4. 17, 5, vgl. Dexippus FHG III p. 684; V. 17, 2-4 ist wertlos, vgl. Rappaport 85f.). Eine Zeit lang soll die legio X (Gemina, Garnisonsort Vindobona) unter seinem Commando gestanden haben (Prob. 6, 5-7). Als bei den Kämpfen im Haemus die Führer der Reiterei es zu Unordnungen kommen liessen (vgl. über diese Vorgänge, die nur durch unklare Andeutungen bei Zos. I 45, 2. Claud. 11, 6f. bekannt sind, Duncker Claudius Gothicus, Diss. Marburg 1868, 25f.), erhielt Aurelian den Befehl über die gesamte Cavallerie des kaiserlichen Heeres (V. 18, 1; dieselbe Stellung hatte unter Gallienus Aureolus eingenommen, Zos. I 40, 1. Zonar. XII 25): ein Beweis, dass ihn Claudius für den geeigneten Bändiger der zügellosen Soldateska hielt. Wahrscheinlich unter seiner Führung haben sich die dalmatinischen Reiter bei der Niederwerfung der Gothenreste glänzend bewährt (Claud. 11, 9. Zos. I 45, 2; für die Annahme, dass Aurelian schon in dem Reitersieg vor der Schlacht bei Naissus den Befehl geführt habe [Bernhardt 133. Schiller 848. Rappaport 86], fehlt der Anhaltspunkt; zu V. 18, 2 vgl. u. S. 1366).

f) Erhebung. Zu Beginn des J. 270 (vor dem April, s. u. S. 1358) starb Claudius in Sirmium an der Pest (vgl. o. Bd. II S. 2462). Angeblich hatte er auf dem Krankenlager Aurelian als seinen würdigsten Nachfolger bezeichnet (Zon. XII 26. Georg. Monach. CLX 3, 361 ed. Petropol. Cedren. I 454 Bonn. Byz. Ztschr. V 531.). In Wirklichkeit ist ihm Aurelian nicht unmittelbar gefolgt. Auf die Kunde von Claudius Tode wurde nämlich dessen Bruder, M. Aurelius Claudius Quintillus, dem anscheinend der Schutz Italiens gegen die von Norden drohende Germanengefahr oblag (vgl. V. 37. 5 in praesidio Italico), von seinen Truppen als Kaiser proclamiert und vom Senate anerkannt (s. o. Bd. II S. 2462 Nr. 84), sein Regierungsantritt in die Provinzen gemeldet (vgl. die Münzen des Quintillus aus Tarraco, Siscia, Kyzikos und Alexandria, Markl Num. Ztschr. XXII 1890, 11ff. und einen Meilenstein aus Mauretanien, Dessau 573). Quintillus Erhebung wird der Aurelians vorangegangen sein; denn nach Markls wahrscheinlich richtiger Annahme prägte die Münzstätte Siscia Antoniniane des Quintillus, was kaum möglich gewesen wäre, wenn Aurelian im benachbarten Sirmium zu gleicher Zeit wie jener die [1355] Herrschaft usurpiert hätte. Überdies ist die Reihenfolge in den Quellen fast regelmässig: Claudius – Quintillus – Aurelian (vgl. V. 37, 5. Claud. 12, 3. Eutrop. IX 12. Zos. I 47. Hieron. u. s. w.; nach Zon. XII 26 wurde gleichzeitig Quintillus vom Senate, Aurelian vom Heere erhoben). Es war demnach ein Act des Aufruhrs gegen den von italischen Garnisonen proclamierten, militärisch wenig verheissenden Quintillus, dass die Armee, die unter Claudius die Hauptarbeit gegen die Gothen geleistet hatte, im März oder April 270 ihren fähigsten Führer, Aurelian, zum Kaiser ausrief (V. 17, 5. Zonar. XII 26, vgl. die Münzlegende Pannoniae [Rohde nr. 264-266. Cohen nr. 165. 166], die wohl der Erhebung Aurelians in Sirmium gilt).

g) Familie. Aurelians Gattin, Ulpia Severina, vielleicht die Tochter des Ulpius Crinitus (s. o. S. 1353), wird auf Münzen und Inschriften erst seit ihrer Erhebung zur Augusta (im J. 274) genannt (s. u. S. 1400; ohne Namensnennung ist V. 45, 5. 50, 2 von ihr die Rede; dass Aurelian eine Tochter Zenobias geheiratet habe [Zonar. XII 27], ist natürlich Erfindung). Sie gebar ihm eine Tochter (V. 42, 1. 50, 2), die Nachkommen hinterlassen haben soll (V. 42, 1. 2: der Enkel oder Urenkel Aurelians, Aurelianus pro consule Ciliciae, ist jedoch eine fingierte Persönlichkeit, s. o. Bd. II S. 2427 Nr. 8). Ausserdem wird noch eine Schwester Aurelians erwähnt, deren Sohn oder Tochter er aus unbekannten Ursachen hinrichten liess (s. u. S. 1374). Von Iunius Tiberianus (s. o. S. 1348) wird gesagt, dass er non nihilum ex eius origine sanguinem duceret (V. 1, 3).

III. Regierung.

1) Name und Titel. Als Kaiser nennt sich Aurelian Imp(erator) Caes(ar) L. Domitius Aurelianus pius felix invictus Augustus (so oder in verschiedener Weise abgekürzt häufig auf Inschriften [vgl. Ruggiero 935] und Münzen; die Reformmünzen haben meist Imp. C. Aurelianus Aug., vgl. Rohde 296; p. f. victoriosus Aug. CIL XI 1214; [semp]er (?) Augustus nur III 12333). Die vollständige Titulatur enthält das Amt des Pontifex maximus und den Ehrennamen pater patriae wohl regelmässig. Der Proconsultitel, der öfters fehlt (CIL III 14460. IX 5577. XI 1180. 3579. Ephem. epigr. VIII 775. 796 – wohl aus den J. 270/271 –. CIL VIII 10177 [J. 274]. Dessau 581 [J. 275]) wird von Aurelian – nicht anders als vor ihm – nur geführt worden sein, wenn er sich ausserhalb Roms befand (vgl. Mommsen St.-R. II³ 778). Die Tribunicia potestas zählte er, wie die inschriftlichen Coincidenzen mit seinen drei Consulaten (in den J. 271, 274 und 275) wahrscheinlich machen, nach der alten Art vom 10. December an (vgl. Mommsen St.-R. II³ 799ff.); daher reicht seine 1. Tribunicia potestas vom Regierungsantritt bis zum 9. December 270, seine 6. und letzte vom 10. December 274 bis zu seinem Tode. Vereinzelt findet sich noch die 7. Tribunicia potestas, worüber u. S. 1359 zu vergleichen ist (die Zahl der Tribunicia potestas ist mitunter weggelassen: CIL IX 5577. XI 4178 [J. 271]. Ephem. epigr. VIII 775. IX 1 [J. 274?]). Eine Anzahl von Inschriften Aurelians fügt sich diesen Ansätzen nicht, zum Teil vielleicht deshalb, weil der designierte Consulat [1356] als bereits angetreten gezählt wurde (CIL VIII 10017 trib. pot. III cos. II statt cos. des. II. V 4319 = Dessau 579: trib. pot. V cos. III statt cos. des. III; vgl. Mommsen 801, 3); nur drei Inschriften, von denen zwei hsl. überliefert sind, zeigen schwerwiegende Verwirrung (CIL II 4506 = Dessau 576: trib. p. III cos. III proc. III [oder procos. opt.] principi vielleicht statt trib. p. III, cos., p(atri) p(atriae), proc(onsuli), opt(imo) principi; XII. 5456 = Dessau 577: trib. p. IIII cos. III statt trib. p. VI [vgl. VIII 11420]; XII 5548 = Dessau 582: pro. V inp. III cos. p. p. etwa für P[e]r[s. max. tr]i[b.] p. III cos. p. p.). Auf einigen Münzen finden sich die Titel des Kaisers ohne Zählung der Trib. potestas (Rohde nr. 26–29. 277–280. Cohen nr. 172–176); unrichtig ist die Umschrift einer Goldmünze p. m. tb. p. V. II. cos. II p. p. (Rohde nr. 32 = Cohen nr. 179; das Goldstück Rohde nr. 31 = Cohen nr. 178 mit p. m. tr. p. VI. cos. II p. p. gehört in die Zeit zwischen 10. December 274 und 1. Januar 275; das Exemplar Rohde nr. 30 = Cohen nr. 177 p. m. tr. p. IIII cos. III p. p. wird, wie Rohde annimmt, falsch beschrieben sein). Der Imperatortitel findet sich nur CIL III 219 I (griechisch). XII 2673 = 5571 a (? zu XII 5548 vgl. o.) und mit der Iterationsziffer III in einer von Panvinius erhaltenen Inschrift, die der Stadtpraefeet Virius Orfitus dem Kaiser im J. 274 gesetzt hat (CIL VI 1112); doch ist hier imp. III kaum richtig überliefert, da Aurelian bis 274 gewiss mehr als drei Siegesacclamationen empfangen hatte und andererseits nach Dessaus Annahme (Eph. ep. VII p. 429ff.), dass in dieser Zeit die Ziffer beim Imperatortitel die Zahl der Regierungsjahre bedeute (anders Seeck Rh. Mus. XLVIII 196ff.), vielmehr imp. IIII oder V zu erwarten wäre. Die Siege des Kaisers fanden ihren titularen Ausdruck in den Siegernamen, die, vom Heere zugerufen (vgl. Dessau p. 434), erst durch Senatsbeschluss officielle Geltung bekamen (vgl. V. 30, 4). Von diesen Siegestiteln findet sich Germanicus maximus allein in der Inschrift CIL XI 4178 (wohl aus dem J. 271), Ger. max. bis(?) III 14459, Germanicus und Goticus max. VIII 10017 (J. 272?). Got. max. Palmyr(enicus) max. Germ. maxim. V 4319 (J. 274), Germ. max. Got. max. Part(hicus) max. XII 5456 (J. 275?), zu diesen noch Carpicus max. III 7586 (J. 272). VI 1112 (J. 274). XII 5561, Ger. m. Got. m. par. m. Da[c(icus)] m. Car. m. Dessau 581 (J. 275; die verderbten Inschriften II 4506 und XII 5548 [s. o.] sowie die unvollständig erhaltenen [vgl. Ruggiero 936] sind hier nicht berücksichtigt). Aurelian nahm demnach zuerst und zwar spätestens im J. 271 den Titel Germanicus maximus, den er später erneuerte, an, und hierauf nacheinander Gothicus (bezw. Guticus XII 5548 oder Gutticus III 7586), Parthicus (oder Persicus XII 5561), zuletzt Carpicus maximus (vgl. V. 30, 4. 5. Seeck Rh. Mus. XLIX 218), die er sämtlich im J. 272 bereits führte. Für Parthicus sind Arabicus (II 4506 [J. 272?]) und Palmyrenicus (s. o.) nichtofficielle Synonyme, Armeniacus und Adiabenicus (V. 30, 5) bis jetzt inschriftlich nicht bezeugt; die vereinzelt vorkommenden [Bri]tan(nicus?) [1357] maximus (III 12333), Sarmat(icus) max. (ebd. und V. 30, 5) und Dacicus max. (s. o.) wurden von Aurelian kaum officiell geführt. Das Attribut princeps iuventutis hatte nur zeitlich begrenzte Geltung (s. u. S. 1371). Seit 274 erscheint auf Inschriften und Münzen der Beiname Restitutor orbis, den Aurelian wohl nach dem Triumphe infolge eines Senatsbeschlusses annahm (s. u. S. 1393; ebd. sind die Ehrennamen nicht titularen Charakters verzeichnet). Die Bezeichnung als dominus, deus, deus et dominus natus ist nicht als Bestandteil der kaiserlichen Titulatur aufzufassen (s. u. S. 1406). Demnach lautete der vollständige Name und Titel Aurelians in dessen letzter Zeit (zur Titelfolge vgl. die officielle Inschrift CIL VI 1112): Imperator Caesar L. Domitius Aurelianus pius felix invictus Augustus, pontifex maximus, Germanicus max., Gothicus max., Parthicus max., Carpicus max., tribunicia potestate VI, consul III, imperator (VI?), pater patriae, proconsul, restitutor orbis.

2) Chronologie. a) Regierungsdauer. Im J. 270 starb Claudius (Claud. 11, 3ff.) und gelangte Aurelian zur Herrschaft (Mommsen Chron. min. I 228. 442; bei Euseb. Hieron. [ed. Schöne II 184f.] ist die Chronologie verschoben; vgl. v. Gutschmid Kl. Schr. I 461ff. Schöne Weltchronik d. Eus. 262f.; die Datierungen des Hieronymus sind auch deshalb nicht zu brauchen, weil dieser die aus Eutrop und anderen Quellen [s. o. S. 1350] geschöpften Nachrichten willkürlich den einzelnen Jahren zuteilte). Der Tod Aurelians gehört in das J. 275 (Mommsen Chron. min. a. a. O., am 1. Januar 276 ist bereits sein Nachfolger Tacitus Consul). Die Dauer seiner Regierung wird vom Chronographen des J. 354 auf 5 Jahre, 4 Monate, 20 Tage bestimmt (Mommsen Chron. min. I 148), bei Eutrop. 9, 15. Epit. 35, 1 und Hieron. auf 5 Jahre, 6 Monate, von Zonar. XII 27 auf 6 Jahre weniger einigen Monaten. Demgemäss ist in der Vita (37, 4) vermutlich annis [quinque mensibus] sex minus paucis diebus zu lesen (vgl. Peter z. St.; α. VII et mens. VI, Euseb. armen. II 184 Schöne ist hsl. Fehler). Auf Eutrop und Eusebius gehen direct oder indirect alle sonstigen, mehr oder minder exacten Angaben zurück (5 Jahre 6 Monate: Euseb.-Hieron. ed. Schöne I 36. 101. II 185 vgl. 184. Euseb. syr. p. 77 Siegfried-Gelzer. Oros. VII 23. 3. Iordan. Rom. 290. Mommsen Chron. min. I 442. 642. II 148. 381. III 293. Script. rer. Langobard. 485. Nicephor. bei Syncell. I 749 Bonn.; im 6. Jahre: Ioann. Antioch. FHG IV 599. Syncell. I 722 Bonn.; 5 Jahre: Euseb. ed. Schöne II 217. Chron. min. I 754. II 464; 6 Jahre: Euseb. hist. eccl. VII 30, 22; chron. I 224 Schöne. Malal. 299 Bonn. Georg. Monach. CLXII 1. Cedren. I 455 Bonn. Synopsis Sathas 39. Ephraem. p. 18 Bonn. Symeon Mag. Cod. Vindob. hist. Gr. 37 fol. 47 r). Die Angabe des Chronographen dürfte wie die genaueste, so auch die zutreffende sein; wir haben keinen Grund, hier einen Irrtum oder einen handschriftlichen Fehler anzunehmen (so Rappaport 76). Sehr ansprechend scheint die Vermutung Sadées (De imp. Rom. III p. Chr. n. saeculi temp., Diss. Bonn 1891, 53), dass beim Chronographen die genaue Regierungszeit Aurelians, bei [1358] Eutrop, Hieronymus und in der Epitome dieselbe samt dem darauffolgenden Interregnum angegeben sei.

Zur genauen Bestimmung von Anfang und Ende der Regierung Aurelians ist die Angabe der Vita (41, 3), wonach am 3. Februar 275 die Nachricht von seinem Tode an den Senat gelangt wäre, nicht zu brauchen (vgl. Stein oben Bd. III S. 2878). Denn diese, die sich in einem unechten Sitzungsprotocoll findet, ist erweislich falsch. Eine stadtrömische Weihinschrift, die d(omino) n(ostro) Aureliano Aug(usto) III e[t] Marcell[i]no coss. VII kal. Mai. datiert ist (CIL VI 30 976), beweist, dass in Rom am 25. April 275 noch nichts über Aurelians Ableben bekannt war. Überdies giebt es, wenn auch nicht in grosser Anzahl, alexandrinische Münzen Aurelians, die sein siebentes ägyptisches Herrscherjahr nennen (v. Sallet Daten 81f. Rohde 248. Poole nr. 2345. Dattari nr. 5441. 5444. 5450. 5478); demnach wird er, da das ägyptische Jahr mit dem 29. August beginnt, frühestens kurze Zeit vor dem 29. August 275 getötet worden sein (vgl. Stein a. a. O.). Da seine Nachfolger Tacitus und Florianus 200 bezw. 88 Tage regierten (Sadée 49f.) und der Kampf des letzteren gegen Probus in den Sommer 276 fällt (Zosim. I 64, 2), gehört der Regierungsantritt des Tacitus in den Herbst 275; ob gerade in den September, wie Tac. 13, 6 (vgl. 3, 2) angegeben ist, bleibt zweifelhaft, da die Daten des Vopiscus anerkanntermassen unzuverlässig sind und die Thatsache, dass der im Oriente erhobene Probus vor dem 29. August 276 in Alexandria Münzen prägen liess, noch nicht beweist, dass Florianus bereits geraume Zeit vorher beseitigt war (abweichend Sadée 49. Rappaport 76. Stein a. a. O.).

Die Erhebung des Tacitus folgte jedoch nicht unmittelbar auf das Ende Aurelians, sondern nach einem Interregnum (V. 40. 41. Tac. 1. 2), an dessen Geschichtlichkeit zu zweifeln (so Rappaport 76) kein Grund vorliegt. Es war, wie Vict. 35, 9–12. 36, 1. Epit. 35, 9 beweist, bereits in der Kaiserchronik überliefert und ist innerlich wahrscheinlich, da dem Senatskaisertum des Tacitus Verhandlungen zwischen Heer und Senat vorangegangen sein müssen (vgl. Herzog 585, 1). Die sechs-, nach Epit. a. a. O. siebenmonatliche Dauer des Interregnums ist allerdings unhistorisch und wohl auf irgend einen chronologischen Irrtum zurückzuführen (Vermutungen darüber bei Sadée 51. Schiller 871, 6, vgl. Stein a. a. O.). Ist die oben mitgeteilte Combination Sadées richtig, so hätte das Interregnum nicht ganz 1½ Monate gedauert (vgl. Stein S. 2879) und Aurelians Ermordung wäre demnach in der Zeit zwischen Anfang August und Ende September 275, seine Erhebung zwischen Mitte März und Ende April 270 erfolgt. Wie gross die Zeitdifferenz zwischen dem Tode des Claudius und der letzteren war, wissen wir nicht, da die Regierungsdaten des Claudius und Quintillus nicht genau überliefert sind (vgl. Sadée 55. Rappaport 77) und unbekannt ist, wie lange Quintillus bereits regierte, als Aurelian zum Kaiser ausgerufen wurde (doch vgl. S. 1363).

Diesem Ansatz, der von dem Ergebnis früherer Berechnungen nicht wesentlich abweicht (Sadée [1359] 12. März 270 – 31. Juli 275, Rappaport März 270 – September 275, Stein bis Juli 275) scheinen zwei Thatsachen zu widersprechen. Auf einer Münze (Rohde nr. 32 = Cohen nr. 179) und einem Meilenstein (Dessau 581) findet sich die 7. tribunicische Gewalt Aurelians angegeben; woraus zu folgern wäre, dass er, wenn nicht nach dem 10. December 275, so doch kurz vorher noch lebte. Die Münzlegende tb. p. V. II. cos. II. ist jedoch sicher verderbt, da dem zweiten Consulate die 5. oder 6. Trib. pot. entspricht. In der Inschrift erklärt sich die trib. pot. VII vielleicht dadurch, dass man bereits die ersten Meilensteine der Strasse Orléans – Paris, deren Vollendung erst für das folgende Jahr zu erwarten war, vorausdatierte. Eine Schwierigkeit bietet ferner ein aus dem zweiten ägyptischen Herrscherjahr Aurelians und dem fünften seines Mitherrschers Vaballath datierter Papyrus, in dem ein Schuldschein aus dem Monate Athyr (28. October – 26. November) des vergangenen ersten Jahres Aurelians und vierten Vaballaths erwähnt wird (Wessely Mitt. a. d. Samml. Pap. Rainer IV 51ff. = Corp. pap. Rainer I nr. 9). Da das siebente ägyptische Jahr Aurelians mit dem 29. August 275 beginnt, hat das erste am 28. August 270 geendet; der Angabe des Papyrus zufolge hätte demnach Aurelian bereits im October/November 269 regiert, was nach allen anderen Zeugnissen ausgeschlossen ist. Die Lösung muss wohl davon ausgehen, dass Ägypten im J. 269 durch die Kämpfe zwischen Römern und Palmyrenern in zwei Lager gespalten war; eine Datierung aus dieser Zeit konnte, nachdem geordnete Verhältnisse eingetreten waren, als anstössig gelten und dürfte daher nach der zuletzt gangbaren Bezeichnung des Jahres corrigiert worden sein.

β) Chronologie der einzelnen Feldzüge. Auf die Erhebung Aurelians im März oder April 270 folgen Feldzüge gegen die Iuthungen an der oberen, gegen die Sarmaten an der mittleren Donau, ein mindestens einmaliger Aufenthalt in Rom und eine Expedition gegen die Vandalen in Pannonien. Nähere chronologische Anhaltspunkte fehlen; wir werden annehmen dürfen, dass diese Ereignisse den Zeitraum von acht bis neun Monaten bis zum Ende des J. 270 ausgefüllt haben. Das Ende des Vandalenfeldzuges fällt mit dem Einfall der Iuthungen und Alamannen in Italien zusammen (s. u. S. 1369), deren Sieg über Aurelian nach V. 19, 1 der Senatssitzung des 11. Januar 271 kurz vorausgegangen wäre. Ohne auf dieses Datum, das ebensowenig verlässlich ist wie sonst eines in der Vita, Wert zu legen, werden wir den Raubzug der Germanen gleichfalls in den Winter 270/271 verlegen. Denn am 17. Mai 271 wurden in Superaequum bereits Spiele gegeben (CIL IX 3314), der Friede muss demnach in Italien bereits einige Zeit vorher wiederhergestellt worden sein; in das J. 271 gehört ferner nach Mommsen Chron. min. I 229 die Ummauerung Roms, zu der der Germaneneinfall den unmittelbaren Anlass bot (sowohl in den Inschriften, auf denen Germ. max. allein vorkommt, CIL XI 4178. III 14 459, als in jenen, die Aurelian vermutlich nach dem Siege in italischen Städten errichtet wurden [s. u. S. 1375], führt er mit Ausnahme von CIL XI 1180 schon den Consultitel). [1360] Von Rom brach Aurelian bereits mit dem Entschlusse auf, nach Überwältigung der eingefallenen Gothen den Kampf mit den Palmyrenern aufzunehmen (V. 22, 1. 35, 1). Vaballath führt auf Münzen aus seinem fünften ägyptischen Jahre, das dem zweiten Aurelians entspricht (29. August 270/271), bereits den Kaisertitel. Da ein Papyrus vom 11. März 271 noch Aurelian als Oberherrn nennt (BGU III p. 273 nr. 946), erfolgte der Bruch zwischen diesem und den Palmyrenern in der Zeit vom 11. März bis 28. August 271: auch dies eine Bestätigung dafür, dass die Italienfahrt der Germanen, die für den Abfall Palmyras mutmasslich den äusseren Anlass bot, in die Wintermonate 270/271 gehört. Die Unterdrückung von Aufständen in Rom, der Beginn des Mauerbaues, die Vertreibung der Gothen, an die sich vermutlich die Räumung des alten und Gründung des neuen Dacien unmittelbar anschloss (s. S. 1379), ferner der grosse palmyrenische Feldzug, die Diversion gegen Persien, die Rückkehr nach Europa und der Sieg über die Carpen, alle diese Ereignisse müssen in die Zeit zwischen Mitte 271 und Ende 272 gehören. Denn in einer officiellen Inschrift aus dem J. 272 führt Aurelian bereits die Siegertitel Goth. max., Parth. max. und Carp. max. (CIL III 7586 Callatis). Da die erste Schlacht gegen die Palmyrener bereits in eine warme Jahreszeit fiel (Zosim. I 50, 3), im August 272 jedoch die Belagerung Palmyras wohl schon vorüber war (von diesem Monat ist eine Weihinschrift aus Palmyra datiert, de Vogüé Inscr. sémit. 71 nr. 116), wird der Feldzug gegen Palmyra die erste Hälfte des J. 272 bis zum Frühsommer ausgefüllt haben (vgl. Waddington bei Le Bas III 605f.). Ein Rescript Aurelians, das vom 13. Januar eines unbekannten Jahres aus Byzanz datiert ist (Cod. Iust. V 72, 2), giebt uns vielleicht den Zeitpunkt, wann sich Aurelian zwischen Gothen- und Palmyrenerkrieg in Byzanz aufhielt (vgl. V. 22, 3). Im Spätsommer, Herbst und Winter 272 fanden dann die Züge gegen Perser und Carpen statt. Der zweite Feldzug gegen Palmyra und der Zug nach Ägypten werden der ersten, die Unterwerfung des Tetricus und die Besitznahme seines Reiches der zweiten Hälfte des J. 273 angehören. Denn ein Meilenstein Aurelians in den neugewonnenen Rheinlanden ist vor seinem zweiten Consulate (274) gesetzt (CIRh. 1939), und in Inschriften des J. 274 führt er bereits den Beinamen restitutor orbis (CIL VI 1112. VIII 10 217). Zu demselben Ergebnisse führt die Chronologie der gallischen Gegenkaiser (s. o. Stein Bd. III S. 1663) und die Angabe der Epit. 35, 2, A. habe in drei Jahren über alle Feinde des Reiches gesiegt (dass es in Wirklichkeit drei Jahre und einige Monate waren, hat natürlich nichts zu sagem. Ende 273 oder Anfang 274 feierte Aurelian den Triumph und hielt sich darauf den grössten Teil des letzteren Jahres in Rom auf; am 25. December 274 weihte er den neuen Soltempel in der Hauptstadt (s. u. S. 1399). Vermutlich gleich zu Beginn des nächsten Jahres brach er zunächst nach Gallien auf, zog von hier nach Vindelicien und trat hierauf den Feldzug gegen Persien an, auf dem er im August oder September den Tod fand (s. u. S. 1400ff.). [1361]

3) Geschichte.

270 n. Chr. pont. max. trib. pot. p. p.

a) Lage des Reiches. Als Aurelian von den Truppen in Sirmium zum Kaiser ausgerufen wurde, fand er sich einer ausserordentlich schwierigen Lage gegenüber. Er selbst wurde zunächst nur in den Provinzen, die im Bereiche seiner Truppen lagen, anerkannt, d. i. in den unteren Donau- und den Balkanländern. Rom und Italien waren im Besitze des legitimen Kaisers Quintillus, dem wohl auch die Vorländer Italiens, sowie die Westküste Kleinasiens, Africa mit Mauretanien und Spanien (vgl. o. S. 1354), endlich vielleicht auch Alexandria (s. u.) gehorchten. Im Westen und Osten des Reiches waren Staatengebilde entstanden, die sich von der Zugehörigkeit zu demselben fast völlig losgelöst hatten: das gallische Kaisertum und das Reich von Palmyra. Ersteres, von Postumus im J. 258/259 begründet (vgl. Stein o. Bd. III S. 1658f.), behielt äusserlich die Formen des Imperiums bei, behauptete aber mit Erfolg seine Unabhängigkeit von Rom und fand seine Stütze hauptsächlich in den rheinischen Truppen, vielleicht auch im romanisierten Keltentum (vgl. Stein 1661ff. Ancona Claudio II 45ff.). Postumus und seine Nachfolger, die ausser den Tres Galliae noch die Rheinlande und Britannien – vorübergebend auch Spanien – beherrschten, gingen so wenig auf Ausdehnung ihres Gebietes aus, dass sie sogar Gallia Narbonensis östlich von der Rhone im Besitze der legitimen Herrscher liessen (vgl. CIL XII 2228, wonach Truppen des Claudius in der Narbonensis standen; s. u. S. 1377). Zur Zeit von Aurelians Regierungsantritt war wohl Victorinus Kaiser in Gallien (vgl. Polem. Silv. Mommsen Chron. min. I 521. Stein 1663).

Wesentlich verschieden war das Verhältnis Palmyras zum Reiche. Odaenath hatte nach seinen Persersiegen als König oder ,König der Könige‘ und römischer Bundesfürst über seine palmyrenische Heimat geherrscht, während er die syrischen Provinzen und das von ihm selbst eroberte Mesopotamien als Mandatar des Kaisers mit ausserordentlicher Vollmacht verwaltet haben dürfte (vgl. de Vogüé Syrie centrale, Inscr. sémit. Paris 1868 nr. 28. Mommsen R. G. V 433, 2. Prosop. imp. Rom. III 210f. Clermont-Ganneau Recueil-d’archéol. orient. III 134ff.; Genaueres s. unter Septimius Odaenathus). Als Odaenath im J. 266/267 ermordet wurde, folgte ihm sein minderjähriger Sohn Vaballath Athenodoros, für den seine Mutter Zenobia Bat-Zabbai die Regentschaft führte (V. 38, 1 nach der Kaiserchronik), als König von Palmyra (vgl. unter Iulius Aurelius Septimius Vaballathus und Septimia Zenobia). Das Anrecht Vaballaths auf die anderen, von seinem Vater verwalteten Länder scheint von der Reichsregierung nicht anerkannt, von den Palmyrenern aber mit Waffengewalt verfochten und auf den ganzen Orient ausgedehnt worden zu sein, jedoch ohne dass sie ihren Unternehmungen den Charakter des Abfalles vom Reiche gaben (sie haben in dieser Zeit keine selbständigen Münzen geprägt, vgl. v. Sallet Ztschr. f. Num. III 1876, 406, irrig Markl Num. Ztschr. XXI 1889, 421f.). Sie schlugen ein Heer des Gallienus (Gallien. 13, 5), und unter Claudius behaupteten sie Syrien mit Antiochia (s. o. Bd. II S. 2460f.) und besetzten Arabia [1362] (Malal. p. 299 Bonn.), Kleinasien bis Ankyra (Zosim. I 50, 1) und nach wechselvollen Kämpfen Ägypten (o. Bd. II a. a. O.), vielleicht mit Ausnahme von Alexandria, wo sich eine römische Besatzung gehalten haben mag (von Quintillus besitzen wir Münzen aus Alexandria, während die Münzprägung in Antiochia anscheinend seit der späteren Zeit des Claudius von den Palmyrenern sistiert war, vgl. Markl 416ff.; zu dem Papyrus Grenfell-Hunt New class. frg. 1897, 108 vgl. Paul Meyer Herm. XXXIII 269, 1). Auch die Armenier und die Wüstenaraber erkannten die Oberhoheit Palmyras an (Tyr. trig. 30, 7. V. 27, 4; Zenobia Bat-Zabbai ist allem Anschein nach die Königin Zabbâ, die in späten arabischen Quellen als kriegerische Fürstin und Herrin in Syrien und Mesopotamien erscheint, vgl. Caussin de Perceval Essai sur l’hist. des Arabes II 28ff. 197ff. Nöldeke Gesch. d. Pers. u. Arab. z. Zeit d. Sasaniden 25, 1, abweichend Oberdick 1001 168f.).

Den Bewohnern der gallischen und orientalischen Provinzen kam die Zerrissenheit des Reiches insoferne zu gute, als der Schutz der Grenzen – hier gegen Alamannen und Franken, dort namentlich gegen die Perser – von den Teilstaaten leichter durchgeführt werden konnte, als von dem Gesamtreiche (vgl. Gallien. 4, 5; Tyr. trig. 30, 8. 11. Eutrop. 9, 11). Um so gefährdeter war die Lage des mittleren Reichsteiles, der die zahlreichen, längs des ganzen Donaulaufes andrängenden feindlichen Stämme nur mit äusserster Mühe und mit der Aufopferung von Grenzländern abzuwehren vermochte. Das Decumatenland war von Alamannen in Besitz genommen (Geogr. lat. min. ed. Riese p. 129. Tyr. trig. 5, 4, vgl. Herzog 571. Cramer Gesch. d. Alamannen 14. 21f.), Dacien und Moesien nördlich der Donau an die Gothen und andere Barbarenstämme so gut wie verloren (s. u. S. 1378). Nichtsdestoweniger und trotz der Jahrgelder, die an die germanischen Völkerschaften gezahlt wurden (vgl. Dexipp. FHG III 683), waren auch die Länder im Süden der Donau den Einbrüchen der Germanen preisgegeben, die den Rest des Wohlstandes, den die Kämpfe der Usurpatoren übrig gelassen hatten, vernichteten. Raetien war eine Zeit lang die Beute der Iuthungen und Alamannen (Paneg. Lat. V 10 Bähr.), Noricum und Pannonien wurden von germanischen Raubzügen heimgesucht (Paneg. a. a. O. Eutrop. 9, 8), ein Teil Pannoniens vorübergehend einem Markomannenfürsten überlassen (Ep. 33,1), selbst Italien hatte alamannische Invasionen zu erdulden, bei denen die Reichshauptstadt in Gefahr schwebte (Paneg. a. a. O.; vgl. Schiller 814. 834. 846), die illyrischen und moesischen Provinzen waren durch die zwanzig Jahre lang wiederholten Gotheneinfälle, die auch Griechenland und Kleinasien furchtbar heimsuchten, entvölkert und verödet (V. 39, 7. Eutrop. 9, 8. 15. Vict. 33, 3 und sonst, vgl. Rappaport 61ff.). Den gewaltigen Ansturm der Gothen im J. 268 hatte Claudius allerdings mit grosser Energie zurückgeschlagen (s. o. Bd. II S. 2460ff.), aber sein Sieg vermochte nicht einmal den Boden des Reiches vollständig von diesen Feinden zu säubern; unter Quintillus wagen gothische Scharen einen Handstreich gegen Anchialos und Nicopolis (Claud. [1363] 12, 4; vgl. Rappaport 92), unter Aurelian sucht ein neuer Gotheneinfall Moesien und Thrakien heim (s. u. S. 1377f.). Der Bedrängnis von aussen entsprachen die nicht minder verzweifelten Verhältnisse im Inneren des Reiches: die Übermacht und der Eigenwille der Truppen und ihrer Oberofficiere, als Folgeerscheinung die unaufhörlichen Erhebungen von Gegenkaisern (vgl. Seeck Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt I² 416ff.), der Staatsbankrott, der in der wertlosen Reichsmünze offen zum Ausdrucke kam (s. u. S. 1373. 1394f.), die Verelendung der durch die Barbareneinfälle, die Thronkriege und die elende Finanzpolitik der Regierung ruinierten Stadt- und Landbevölkerung, endlich infolge von all dem Unheil die Pest, die auch das Heer ergriff und den Gothensieger Claudius II dahinraffte (Gallien. 5, 6; Claud. 12, 2. Vict. 33, 5. Zosim. I 37, 3. 46, 2; vgl. Zosim. I 37, 1 πάντα μὲν ἦν ἄναρχά τε καὶ ἀβοήθητα).

Dieser Wirrnis gegenüber hat Aurelian den Mut nicht verloren. Er traute sich offenbar die Fähigkeit und die starke Hand zu, um sie zu bemeistern; durch seine Thaten wollte er grösser als Claudius erscheinen (Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 1).

b) Quintillus Ende. Um Aurelian von dem nächsten Gegner, Quintillus, zu befreien, genügte das Gewicht seines Namens. Zunächst schien allerdings ein Thronkrieg bevorzustehen. Denn Aurelian zog, wohl von Sirmium aus, gegen Quintillus heran (Cedren. I 454 Bonn. Leo Gramm. p. 79 Bonn. = Cramer Anecd. Paris. II 290), und dieser befand sich bereits in Aquileia, als ihn sein Schicksal erreichte (Chronogr. a. 354 bei Mommsen Chron. min. I 148. Hieron. ad a. Abr. 2287); mag er nun, von seinen Truppen verlassen (V. 37, 6), sieh selbst getötet haben oder der Meuterei zum Opfer gefallen sein (s. o. Bd. II S. 2462f.). Seine Herrschaft hatte nur kurze Zeit, vielleicht 77 Tage, gewährt (Chronogr. a. 3S4, vgl. Zosim. I 47: die gewöhnliche Angabe, 17 Tage [vgl. o. Bd. II S. 2463], könnte darauf beruhen, dass Aurelian am 17. Tage der Herrschaft des Quintillus erhoben wurde, vgl. Becker L. Dom. Aur. 20. 7). Nach dem Ende des Quintillus konnte die Anerkennung Aurelians von Seiten des Senates und der reichstreuen Provinzen nicht ausbleiben (vgl. V. 16, 1). Die Münzstätten in Rom, Tarraco, Siscia und Kyzikos prägten von jetzt ab Münzen, die auf der Vorderseite Aurelians Bild und Namen zeigten, während für den Revers anfangs noch die unter Claudius und Quintillus üblichen Stempel verwendet wurden (Rohde 297f.). Auch in Alexandria, das anscheinend nicht in der Gewalt der Palmyrener war (s. o. S. 1362, dürften die Münzen aus dem ersten Jahre Aurelians, auf denen dieser allein erscheint (Rohde 236. 416. Poole 306f.), in dieser Zeit geprägt sein.

c) Ausgleich mit den Palmyrenern. Von den beiden Mächten, mit denen sich Aurelian jetzt in den Besitz des Reiches teilen musste, liess das gallische Kaisertum weder einen Angriff besorgen (s. S. 1361), noch bot es vermöge seiner Stellung zum Imperium die Möglichkeit zu einem Vergleiche. Beides war dagegen bei Palmyra der Fall, das eben erst, ohne mit Rom definitiv zu brechen, sogar in Ägypten festen Fuss gefasst [1364] hatte (S. 1362; die Notiz Ammians XXII 16, 15, dass das Bruchium in Alexandria unter Aurelian zerstört worden sei, bezieht sich ohne Zweifel auf diese Kämpfe mit den Palmyrenern [vgl. Euseb. hist. eccl. VII 32. Euseb. armen, ad a. Abr. 2287. Hieron. ad a. 2286. Zosim. I 44, 2], sie ist jedoch ungenau; denn nach Euseb. hist. eccl. VII 32 reisten die Alexandriner Eusebius und Anatolius nach dem Ende der Kämpfe zu einer gegen Paulus von Samosata einberufenen Synode nach Antiochia; die letzte dieser Synoden fand aber spätestens in den ersten Wochen des J. 270 ihren Abschluss, da der Synodalbrief an den Papst Dionysius [† 26. Dec. 269] gerichtet ist; vgl. Oberdick 56ff., abweichend v. Gutschmid Kl. Schr. II 216, 1. Mommsen R. G. V 438, 1). Auch Kleinasiens, das die Palmyrener schon bis Ankyra besassen, wollten sie sich bis zur Westküste bemächtigen und suchten Bithynien mit dem Schlüssel Europas, Chalkedon, in ihre Gewalt zu bringen; aber auf die Kunde von Aurelians Regierungsübernahme schüttelten die Bithynier das palmyrenische Joch ab (Zosim. I 50, 1).

Ein Krieg mit Palmyra war für Aurelian unmittelbar nach dem Regierungsantritt undenkbar; er musste vor allem darauf bedacht sein, bei der bevorstehenden Abwehr der Germanen den Rücken gedeckt zu haben. Daher entschloss er sich zu einem weitgehenden Entgegenkommen gegenüber der orientalischen Macht (dass damals ein Vertrag mit Palmyra geschlossen wurde, ist nirgends überliefert, geht aber aus dem friedlichen Verhalten der Palmyrener in der nächsten Zeit, aus der gemeinsamen Münzprägung und namentlich aus dem Consultitel hervor, den Vaballath seither führt; anders Mommsen R. G. V 438). Über die Verhandlungen, die wohl sehr bald nach Aurelians Erhebung begannen und geraume Zeit vor dem 29. August 270 zu Ende kamen (vgl. die alexandrinischen Münzen aus Aurelians erstem Jahre, o. S. 1363), sind wir nicht unterrichtet; ihr Ergebnis ist uns aus Papyri, Münzen und Inschriften bekannt. In den ersteren erfolgt die Datierung fortan gleichzeitig nach den Regierungsjahren des ΑὐτοκράτωρΚαῖσαρ Αὐρηλιανὸς Σεβαστός und des ὀύλιος Αὐλήλιος Σεπτίμιος Οὐανβάλλαθος Ἀθηνόδωρος ὁ λαμπρότατος βασιλεύς,ὕπατος, αὐτοκράτωρ, στρατηγὸς Ῥωμαίων, und zwar entspricht das erste Herrscherjahr Aurelians dem vierten Vaballaths (Wessely Mitt. a. d. Samml. Pap. Erzh. Rainer IV 1888, 51 = Corp. pap. Rainer I nr. 9. Wilcken Ztschr. f. Num. XV 1887, 331 [20. Febr. 271]. BGU III 273 nr. 946 [11. März 271]). Die alexandrinischen Münzen tragen seither – bei analoger Jahreszählung – auf der Vorderseite das Bild Vaballaths mit Lorbeerkranz und Diadem, sowie die Umschrift Ἰ(ούλιος) Α(ὐρήλιος) Σ(επτίμιος) Οὐαβάλλαθος Ἀθηνό(δωρος) ὕ(πατος) αὐτ(οκράτωρ) σ(τρατηγὸς) Ῥω(μαίων), auf dem Revers das Porträt Aurelians mit Lorbeerkranz, in der Legende den Kaisertitel. Auf lateinischen Münzen, die wohl in Antiochia geprägt sind, führt Vaballath, dessen Bild gleichfalls mit Lorbeerkranz und Diadem geschmückt ist, den Titel v(ir) c(larissimus) r(ex) im(peralor) d(ux) R(omanorum), während Aurelian die Strahlenkrone trägt und [1365] als Imp. G. Aurelianus Aug. bezeichnet ist (v. Sallet Die Fürsten von Palmyra, Berlin 1866, 15ff. 63ff.; Daten der alex. Kaisermünzen 84ff.; Num. Ztschr. II 1870, 31ff.; Ztschr. f. Num. II 252 [irrig]. Mommsen ebd. V 231. Wilcken XV 330f. Rohde 261ff. Cohen 213. 217. Poole 309f., wo auch die verschiedenen Varietäten zu finden sind; wie jetzt die Papyri beweisen, ist die Deutung der Münzlegenden nach vielen, oft absonderlichen Versuchen im wesentlichen v. Sallet und Mommsen gelungen). Endlich ist ein Meilenstein im Gebiete von Byblos ausser einem Kaiser, dessen Name nicht erhalten ist – es kann nur an Aurelian, nicht an Claudius gedacht werden – noch Σεπτιμίᾳ Ζηνοβίᾳ Σεβαστῇ μητρὶ[τοῦ zu tilgen] τοῦ ἀηττήτου [αὐτο]κράτορος Οὐαβαλλά[θου] Ἀθηνοδώρου dediciert (CIG III 4503 b Add. p. 1174 = Le Bas-Waddington III 604 = Wilcken Ztschr. f. Num. a. a. O., vgl. noch CIL III 6583. 6728. Österr. Jahresh. Beibl. III 24 nr. 10).

Aus diesem Material ergiebt sich: der Orient blieb der Form nach dem Reiche erhalten, Aurelian wurde als Kaiser und Oberherr auch von den Palmyrenern anerkannt. Aber zugleich war officiell zugestanden, dass die östliche Reichshälfte ein in sich geschlossenes, thatsächlich autonomes, erbliches Fürstentum bilde, dessen Herrscher es jederzeit in seiner Macht hatte, das Unterthänigkeitsverhältnis zum Reiche zu lösen. Als Erbe Odaenaths hat Vaballath seine Regierungsjahre von dessen Tode an gerechnet; seine Titel waren denen seines Vaters nachgebildet (de Vogüé 33. Mommsen R. G. V 433, 2. Schiller I 2, 837, 9), aber seine Machtstellung war bedeutender, wie allein schon die Münzprägung beweist, die Odaenath niemals ausgeübt hatte. Das Stammland, die Palmyrene, beherrschte auch Vaballath als König (oder König der Könige, vgl. Clermont-Ganneau Recueil d’archéol. orient. III 195) und römischer Bundesfürst (auf den alexandrinischen Münzen trägt er das Diadem, aber der Königstitel, der ihm sonst auf ägyptischen Documenten nicht fehlt, ist weggelassen; vielleicht, weil die grossen Erinnerungen vermieden werden sollten, die sich in Alexandria an den Königsnamen knüpften und sonst gerade von Zenobia im Interesse ihres Hauses aufgefrischt wurden, vgl. CIL III 6583 = Dessau 574. Tyr. trig. 30, 2; Prob. 9, 5). Ausserhalb der Palmyrene gebot Vaballath nicht allein über die Provinzen Vorderasiens, die bereits sein Vater verwaltet hatte (o. S. 1361), sondern auch über Ägypten, Arabia und einen grossen Teil von Kleinasien (s. o.). Sein Machttitel war hier der des Imperators, d. h. der Kaiser hatte ihm, vielleicht durch Vermittelung des Senates, das Imperium über diese Gebiete delegiert: eine der gewöhnlichen Statthalterstellung überlegene militärische und civile Gewalt, die ihn berechtigte, nach eigenen Regierungsjahren zu zählen (vgl. Mommsen R. G. V 433, 2). Die Bedeutung des Titels dux Romanorum ist unklar; schliesst er den Befehl über die im Orient stehenden römischen Truppen in sich (vgl. Mommsen bei v. Sallet Fürsten von Palmyra 72f.; R. G. V 433, 2), so ist dieser doch schon im Imperatortitel enthalten. Denkbar wäre, dass Vaballath als Kriegsherr seiner heimischen, palmyrenischen Truppenmacht zugleich die [1366] Function eines römischen dux versah, dass also in diesem Titel das Bundesverhältnis Palmyras zum Reiche ausgedrückt ist. Die ausserordentliche Stellung Vaballaths machte schliesslich seine Erhebung in die höchste Rangclasse des Reiches nötig, der bereits sein Vater angehört hatte; Aurelian verlieh ihm den Consulat, den er als Suffectconsul im J. 270 titular geführt haben wird. Eine noch höhere Auszeichnung scheint Zenobia zuerkannt worden zu sein, indem sie von Aurelian, bezw. durch dessen Vermittelung vom Senate, den für Frauen des kaiserlichen Hauses vorbehaltenen Titel einer Augusta empfing, noch bevor Aurelians eigene Gattin denselben führte (Zenohia wird bereits vor der Annahme des Kaisertitels durch ihren Sohn Augusta genannt [CIG III a. a. O.], kann den Titel aber nicht von Odaenath,, der niemals Augustus war, überkommen haben; in der Palmyrene wird sie immer als Königin bezeichnet [vgl. Le Bas-Waddington III 2628. Österr. Jahresh. Beibl. III 1900, 24 nr. 10], selbst nach der Erhebung Vaballaths [de Vogüé nr. 29 = Le Bas-Waddington III 2611]; der Titel regina orientis, V. 27, 2, kommt nicht in Betracht; vgl. v. Sallet Fürsten von Palm. 55. de Vogüé 32. Waddington III p. 601. 605f. Mommsen R. G. V 437, 1. Schiller 837, 9, Ancona Claudio II 40f.). Dass der Vertrag mit Palmyra, der dem Kaiser im Westen Freiheit des Handelns gewährte, nicht die Gewähr der Dauer in sich schloss, wird niemand besser als Aurelian selbst gewusst haben.

d) Iuthungenfeldzug. Auf die ersten Unternehmungen Aurelians beziehen sich zwei ausführliche, wohl aus den Skythika des Dexippus herrührende Fragmente (FHG III p. 682-686 = Exc. de leg. II 380ff. de Boor), die von Verhandlungen des Kaisers mit den Iuthungen und Vandalen berichten und denen mehrere Details über die beiden vorausgegangenen Feldzüge zu entnehmen sind. Die einzige zusammenhängende Darstellung (Zosim. I 48. 49, 1) trägt den Charakter eines flüchtigen Excerptes. Zosimus kennt nur einen Einfall von ,Skythen‘ in Pannonien; die Einzelheiten, die er bringt, lassen sich mit den Angaben des Dexippus über den Vandalenfeldzug einigermassen in Einklang bringen, während ihm der Iuthungenkrieg bis auf eine Reminiscenz (ἐν ταῖς περὶ τὸν Ἴστρον ἐσχατιαῖς I 49, 1) unter den Tisch gefallen ist (in der neueren Litteratur wird der Bericht des Zosimus gewöhnlich auf die Kämpfe mit den Vandalen bezogen, auf den Iuthungenkrieg von Wietersheim-Dahn I² 559f.; Eggers Annahme [Archiv f. österr. Gesch. XC 163], dass bei Zosimus ein Feldzug Aurelians gegen ein drittes Volk – Quaden oder Karpen – geschildert sei, ist unhaltbar). Dieselben Vorgänge berührt eine kurze Notiz der Vita, die des Sieges über Sueben (d. i. Iuthungen) und Sarmaten gedenkt, die Vandalen jedoch unerwähnt lässt (18, 2; wegen des unmittelbar vorhergehenden Satzes, der von Aurelians Stellung unter Claudius redet, aber nur ein ungeschickt eingeflickter Nachtrag ist, hat man diese Stelle öfters auf Vorgänge aus der Zeit des Claudius gedeutet, vgl. z.B. Bernhardt 128. Henze o. Bd. II S. 2459). Eine vereinzelte Bemerkung über den Vandalenkrieg findet sich in einem Fragmente [1367] des Petrus Patricius (FHG IV 188 frg. 12). Litteratur (mit sehr divergierender Anordnung der Ereignisse): Bernhardt 149ff. Goerres 12ff. Hollaender Kriege d. Alamannen mit d. Röm. im 3. Jhdt. 1874, 32ff. = Ztschr. f. Gesch. d. Oberrheins XXVI 265ff. v. Wietersheim-Dahn I² 234ff. 558ff. Dahn Deutsche Gesch. I 1, 470ff. Duruy-Hertzberg 525ff. Rappaport 94f. Cramer Gesch. d. Alamannen 1899, 14ff. Egger Archiv f. österr. Gesch. XC 1901, 150ff.

Die Iuthungen, deren Name hier zum erstenmal in der Geschichte erscheint, waren Sueben (v. Wietersheim-Dahn I² 251f. Cramer 10. Egger 118ff. 154f.) und die nächsten Stammverwandten der Alamannen (vgl. Ammian. XVII 6, 1), in die sie später aufgingen. Ihre Wohnsitze lagen schon in dieser Zeit links von der oberen Donau (Dexipp. p. 682. 684 b. Zosim. I 49, 1), in unmittelbarer Nachbarschaft der Alamannen, wie ihr Zusammengehen mit diesen beweist, demnach nördlich von Vindelicien und Raetien (vgl. Zeuss Die Deutschen 315. v. Wietersheim-Dahn, Cramer a. a. O. Dahn Könige der Germ. IX 1, 31ff.; abweichend von diesen sucht sie Egger 155ff. im Norden von Noricum und Pannonien; Dexippus p. 685 a lässt Aurelian von den Iuthungen sagen, sie seien eingeschlossen Ῥοδανοῦ μὲν εἴσω καὶ τῶν ἡμετέρων ὁρίων, doch ist Ῥοδανοῦ unmöglich, die vorgeschlagenen Lesungen Ἠριδανοῦ, Ῥήνου oder ποταμοῦ unwahrscheinlich; vielleicht könnte Ῥεγανοῦ gelesen werden, so dass ihre Siedelungen zwischen dem Regen und dem freilich nur noch nominell römischen Limes an die Donau gereicht hätten). Die Iuthungen hatten bisher im Bundesverhältnis zu den Römern gestanden, diesen Truppen gestellt und dafür Jahrgelder empfangen (Dexipp. 683. 684 b. 685 a). Dessenungeachtet unternahmen sie jetzt, durch territoriale und wirtschaftliche Bedrängnis veranlasst (Dexipp. 685 a), einen Raubzug in das Reich, wo ihnen die Erhebung Aurelians gegen Quintillus den Ausbruch neuer Wirren zu verheissen schien. Mit ihrer kriegsberühmten, doch gewiss nicht 40 000 Mann starken Reiterei (Dexipp. 682 b) griffen sie die Städte an der Donau (wohl in Vindelicien und Raetien) an und drangen bis Italien vor (Dexipp. a. a. O.). Ihr Erscheinen dortselbst dürfte zeitlich ungefähr mit Quintillus Ende zusammenfallen; denn von einem Zusammenstosse mit diesem verlautet nichts (Victoria Aug. auf seinen Münzen geht wohl auf die Abwehr von Gothenhaufen, Rappaport 91f.), und andererseits hat es den Anschein, als ob Aurelian, nachdem er vermutlich unterwegs das Ende seines Gegners erfahren hatte, nicht erst nach Rom, sondern sofort gegen die Iuthungen gezogen wäre (vgl. Bernhardt 151. Holländer 36; nach Zosim. I 48, 1 ging dem Vandalenfeldzug ein stadtrömischer Aufenthalt Aurelians voran; einen solchen auch für die Zeit vor dem Iuthungeneinfall anzunehmen, geht nicht gut an, da sich die Ereignisse in dem Zeitraume weniger Monate ohnehin knapp genug zusammendrängen; wenn Aurelian erst nach dem Iuthungensieg nach Rom kam, erklärt sich auch einigermassen, weshalb dieser dem Zosimus entgehen konnte). Die Kunde vom Aufbruche des Kaisers wird die Iuthungen veranlasst haben, [1368] Domitius mit dem Reichtum der italischen Beute beladen (Dexipp. 684 a) den Heimweg anzutreten. Aurelian erreichte sie noch auf dem rechten Donauufer und brachte ihnen eine empfindliche Niederlage bei (Dexipp. 682, vgl. V. 18, 2; vielleicht wurde ihm schon damals der Titel Germanicus maximus vom Senate zuerkannt, s. o. S. 1356). Ein Teil der Germanen rettete sich mit schweren Verlusten über den Fluss, die übrigen, denen Aurelian den Heimweg abschnitt, schickten eine Gesandtschaft an den Kaiser. Er empfing dieselbe in feierlicher Form, von der ganzen Heeresaufstellung umgeben; das Gesuch der Iuthungen um Beibehaltung der Jahrgelder, wofür sie ihre Waffendienste anboten, lehnte er ab und sprach die Absicht aus, die Donau zu überschreiten und sie in ihren eigenen Sitzen heimzusuchen (Dexipp.). Wir erfahren nicht, ob er seine Drohung ausführte, dürfen es jedoch bezweifeln, da die Iuthungen wenige Monate nachher wieder den Mut zu einem Beutezug bis nach Italien fanden (s. u. S. 1370).

e) Sarmatenfeldzug. Der Grund, der Aurelian zum Aufgeben seiner Absicht bewog, kann nur ein neuer Barbareneinbruch gewesen sein. Da die Vita (18, 2) von Siegen über Sueben und Sarmaten in seiner ersten Zeit berichtet, waren es wahrscheinlich die letzteren, deren Einfall in Pannonien Aurelian nötigte, den Iuthungen – wir wissen nicht, unter welchen Bedingungen – die Rückkehr freizugeben, und ihn an die bedrohte Stelle rief. Die Sarmaten wurden gleichfalls zurückgeschlagen (V. 18, 2). Aurelian empfing den Titel Sarmaticus maximus (V. 30, 5), den er jedoch nicht officiell führte, da er sich nur in der Inschrift CIL III 12 333 – 13 714 findet. Bei dem Triumphe im J. 274 wurden unter den Gefangenen auch Sarmaten aufgeführt (V. 33, 4; den Feldzug gegen die Sarmaten mit dem gegen die Vandalen zu verbinden [Rappaport 95], ist wegen Dexippus Stillschweigen nicht thunlich).

f) Erster Aufenthalt in Rom. Erst nach der Befriedung Raetiens und Pannoniens scheint Aurelian den Weg in die Reichshauptstadt angetreten zu haben (s o. S. 1307). Über Ravenna, wo er, vielleicht von einer Abordnung des Senates empfangen, einen Kronrat abhielt (vgl. den anekdotisch zugespitzten Bericht des Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 1 = Zonar. XII 27), zog er – etwa im Frühsommer 270 – nach Rom (Zosim. I 48, 1) und trat hier das erstemal vor den Senat, der ihn jetzt für das nächste Jahr zum Consul designiert haben wird. Aurelian hat die hohe Versammlung gewiss nicht im unklaren darüber gelassen, dass er als die Hauptstütze seiner Macht, wie es die bedrohte Lage des Reiches erforderte, das Heer ansah; die Münzlegenden seiner ersten Zeit betonen nachdrücklich die Bedeutung der Armee und den militärischen Charakter seines Regimentes (conc(ordia) exer(citus) Rhode nr. 73. 74. Cohen nr. 18. 19; concordia militum Rohde 7–9. 81ff. Cohen 41ff.; concordia legi(onum) Rohde 10. 11. 112–116. Cohen 21. 22; fides militum Rohde 12–17. 136ff. Cohen 79ff.; genius exerciti (!) Rohde 155. 156. Cohen 100: virtus militum Rohde 55. 386. 398ff. Cohen 261. 284-287; bemerkenswert sind die Reverse genius Illyr(ici) Rohde 21. 22. 157ff. Cohen 101-104, virtus Illyrici [1369] Rohde 52ff. 397. Cohen 280ff. und virtus equit(um) Rohde 396. Cohen 279, die eine besondere Auszeichnung der illyrischen Kerntruppen und der Specialwaffe Aurelians, der Reiterei, enthalten). Wie lange sein Aufenthalt in Rom währte, ist unbekannt (in diese Zeit gehört wohl CIL XI 1180 [Veleia], ohne Consul- und Proconsultitel). Die Kunde von einem neuen Barbareneinfall rief ihn wieder ins Feld (Zosim. I 48, 1).

g) Vandalenfeldzug. Diesmal waren es die (asdingischen) Vandalen, die von ihren Wohnsitzen an der oberen Theiss (vgl. L. Schmidt Gesch. d. Vandalen 1901, 9. 13) in Pannonien einbrachen (Zosim. I 48, 1; von einer Beteiligung der Gothen [Schiller I 852f.] kann keine Rede sein, vgl. Rappaport 95). Das Motiv ihres Angriffes war Not (Zosim. a. a. O.) und Landmangel (Schmidt 14); zugleich wäre denkbar, dass Aurelian, wie den Iuthungen, so auch den übrigen germanischen Grenzstämmen die Jahrgelder verweigerte. Die Vandalen müssen tief in die Provinz vorgedrungen sein. Aurelian sandte den Einwohnern den Befehl, alle Vorräte in die – den Germanen offenbar unbezwinglichen – Städte zu schaffen, um die Feinde auszuhungern (Zosim. I 48, 1). Er selbst zog über Aquileia heran (Zosim. a. a. O.) und lieferte den Germanen in Pannonien, an den Ufern eines ungenannten Flusses (der Drau? von der Donau, an die alle Erklärer denken, kann nicht die Rede sein) eine Schlacht, die nach Zosimus (I 48, 2) unentschieden verlief, während sie nach Dexippus (FHG III 685) und Petrus Patricius (FHG IV 188 frg. 12) mit dem Siege des Kaisers endete. In jedem Falle fühlten sich die Vandalen derart geschwächt, dass sie um Frieden baten (Dexipp. Petr. Patr. Zosim. a. a. O.). Aurelian legte ihr Ansuchen der Heeresversammlung vor. Da sich diese für den Frieden entschied, gewährte ihnen der Kaiser unbehelligte Rückkehr in die Heimat und Verpflegung bis zur Donau, wogegen die beiden Könige und die Adeligen der Vandalen ihre Söhne als Geiseln stellten und ungefähr 2000 ihrer Reiter in den römischen Heeresdienst traten (Dexipp. 685f.). Von den Jahrgeldern ist gewiss nicht mehr die Rede gewesen (der angebliche Handelsvertrag [Schiller I 853] beruht auf einem Missverständnis, vgl. Schmidt 14, 1). Eine Schar von 500 Germanen, die auf dem Heimwege zu einem Beutezuge ausbrach, wurde von der römischen Eskorte niedergehauen, ihr Führer fand den Tod von der Hand eines der Könige (Dexipp.). Gefangene Vandalen, die damals in die Hände der Römer gefallen sein müssen, sah man später beim Triumphe des Kaisers (V. 33, 41. Die in den Armeeverband aufgenommene Reitertruppe organisierte Aurelian ohne Zweifel in Form von Alen (vgl. Not. dign. or. XXVIII 25. Mommsen Herm. XXIV 1889, 277. Schmidt 17. s. u. S. 1411f.). Fortan hielten die asdingischen Vandalen 130 Jahre lang Ruhe, wozu freilich weniger in dem Erfolge Aurelians als in der späteren Räumung Daciens der Grund lag (s. u. S. 1379; unrichtig ist es, wenn Gibbon 117. Bernhardt 153f. Schiller 852f. Duruy-Hertzberg 528. Fuchs bei Ruggiero 932 die Räumung Daciens in diese Zeit setzen, vgl. Rappaport 99). [1370]

271 n. Chr., pont. max. Germ. max. trib. pot. II. cos. imp. p. p.

a) Einfall der Iuthungen und Alamannen in Italien. Den Consulat übernahm in diesem Jahre Aurelian selbst, zugleich mit dem hochadeligen Princeps senatus (Pomponius) Bassus, der zum zweitenmal Consul war (CIL IX 3314. Frg. Vat. 30 und die Fasten, vgl. Ruggiero Diz. epigr. II 957; über Bassus vgl. Prosop. imp. Rom III 75 nr. 527). Die Stadtpraefectur führte (T. Flavius) Postumius Varus (Chronogr. a. 354 bei Mommsen Chron. min. I 66, vgl. Prosop. II 72 nr. 222). Aurelian war beim Amtsantritt kaum in Rom anwesend; denn die letzte Zeit des vorhergehenden und die ersten Monate dieses Jahres waren von schweren Kämpfen gegen die bis ins Herz des Reiches vorgedrungenen Germanen ausgefüllt (s. o. S. 1359).

Aurelian hatte dem Wunsche seines Heeres nach Frieden mit den Vandalen wahrscheinlich deshalb sofort stattgegeben, weil ihm bereits die Kunde von einem neuen und weit gefährlicheren Germaneneinfall, der Italien selbst bedrohte, zugekommen war. Er sandte zuerst den grössten Teil des Heeres dahin ab und zog bald nachher selbst in Eilmärschen nach Italien (Dexipp. 686. Zosim. I 49, 1), nachdem er für die Sicherheit Pannoniens Vorkehrungen getroffen hatte (Zosim. a. a. O.). Der neue Raubzug ging von den Iuthungen und Alamannen aus (erstere nennt der Zeitgenosse Dexippus a. a. O., letztere Victor 35, 2 in einer allerdings versprengten Notiz und Zosim. I. 49, 1, der neben ihnen τὰ πρόσοικα τούτοις ἔθνη erwähnt, worunter ohne Zweifel die Iuthungen zu verstehen sind; Waddingtons Ergänzung A[l]e[mannorum victor] in der Inschrift CIL III 122 [vgl. p. 970] = Le Bas III 2137 [Saccaea in Syrien] trifft nicht zu). Nur in der Vita (18, 3f.) wird die Unternehmung den Markomannen zugeschrieben; wenn man nicht annehmen will, dass hier eine Verwechslung mit den Alamannen vorliegt (Zeuss Die Deutschen 314), wären demnach auch jene, die östlichen Nachbarn der Iuthungen, an dem Kriegszug beteiligt gewesen (vgl. Egger 165f.). Die Iuthungen hätten sich demnach mit ihren Nachbarn in West und Ost zu einer Wiederholung früherer Raubzüge in grossem Stile verständigt. Der geeignete Zeitpunkt ergab sich, als Aurelian in den Krieg mit den Vandalen verwickelt war. Vielleicht von einem milden Winter begünstigt, zogen die verbündeten Volksstämme gegen Ende des J. 270 (s. o. S. 1359) in gewaltigen Heerhaufen (vgl. Zosim. I 49, 1) gegen Italien.

Die folgenden Ereignisse werden nur in der Vita (18, 3 – 21, 4) ausführlicher dargestellt, aber den breitesten Raum nehmen unechte Actenstücke ein; der Bericht selbst ist unklar und zerfahren. Bei Vict. 35, 2. Epit. 35, 2. Zosim. I 49, 1. 2. Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 2. 3 finden wir nur dürftige, nicht fehlerfreie Notizen. Diesem Stande der Quellen entsprechend kann jede Darstellung (auch die folgende) nur hypothetischen Charakter tragen. Litteratur: Bernhardt 154ff. Goerres 32ff. Brunner 53f. Holländer 37ff. v. Wietersheim-Dahn I² 237ff. 560f. Schiller 854. Egger 164ff.

Als Aurelian von Pannonien herbeieilte, befanden [1371] sich die Germanen bereits auf italischem Boden (vgl. V. 18, 3). Der Kaiser trat ihnen zunächst nicht in offenem Felde entgegen, sondern umging sie, so dass er ihnen die Rückkehr in die Heimat abschnitt (vermutlich ist V. 18, 3 so zu verstehen, abweichend Schiller I 854). Das Manöver missglückte. Die Germanen, die sich keinem Feinde gegenübersahen, drangen weiter in die Poebene vor, verwüsteten die Mailänder Gegend in arger Weise (V. 18, 3), bemächtigten sich einzelner Städte, wie Placentias (Petr. Patr. a. a. O.). Der Kaiser sah sich genötigt, ihren Bewegungen zu folgen. Aber während die Germanen durch Auflösung ihrer Mannschaft der Schlacht auswichen, zu der sie Aurelian mit seiner geschlossenen Heeresmasse zu zwingen suchte, wurde die letztere bei Placentia das Opfer eines nächtlichen Überfalles, der mit einer schweren Niederlage der Römer endete (V. 21, 1–3; Epit. 35, 2 wird der Kampf bei Placentia irrig als Sieg Aurelians bezeichnet; die Episode, die Petr. Patr. a. a. O. berichtet, mag sich kurz vor dem Kampfe zugetragen haben). Die Folgen der Niederlage schienen unabsehbar. Die Heerhaufen der Germanen ergossen sich, alles verwüstend und plündernd, über das wehrlose Land (V. 18, 4. Vict. 35, 2) und drangen mindestens bis nach Umbrien vor (s. u.). In Rom, das als unbefestigte Stadt in grösster Gefahr schwebte, kam es zu besorgniserregenden Unruhen (s. u. S. 1372), bei den Armeecorps in Dalmatien, der Narbonensis und einer dritten, uns unbekannten Provinz brachen Militäraufstände aus (s. u. S. 1375), die Gothen fielen in die Balkanländer ein (s. u. S. 1377) und im Orient benützten die Palmyrener die bedrängte Lage des Kaisers zum Bruch der Verträge (s. u. S. 1380).

Kaum hatte sich das Reich jemals in einer grösseren Gefahr befunden (tanta … clades accepta est, ut Romanum paene solveretur imperium V. 21, 1; der schwerkranke Consular [M. Nummius Ceionius] Albinus wünschte sich, zu sterben, bevor er den Untergang des Vaterlandes erfahre, FHG IV 197 frg. 10, 2). Aber Aurelians Umsicht und Energie war der fast verzweifelten Situation gewachsen. Er scheint zunächst die italische Jungmannschaft zum Widerstande gegen die Barbaren aufgefordert, bezw. Aushebungen unter derselben angeordnet zu haben; der Titel princ(eps) iuvent(utis), den er in einer wohl unmittelbar nach dem Siege gesetzten Inschrift führt (CIL IX 5577 = Dessau 575 Septempeda), wird kaum anders zu erklären sein (zu CIL XII 5548, wo irrig derselbe Titel gelesen wurde, vgl. o. S. 1356). Um auch das religiöse Moment wirken zu lassen, veranlasste er, dass nach Senatsbeschluss (angeblich vom 11. Januar) die sibyllinischen Bücher eingesehen und die rituellen Vorschriften, die man in ihnen fand, ausgeführt würden (V. 18, 5–7. 19. 20; eine Stelle in Aurelians Brief an den Senat, V. 20, 7, hat zu der Meinung Anlass gegeben, dass damals Menschenopfer dargebracht worden seien [Tillemont 382. Duruy-Hertzberg IV 530f., vgl. Tamassia Atti e mem. d. acc. Padova N. S. XV 111ff.], man erweist damit dem Machwerk des Vopiscus zu viel Ehre). Aurelian selbst führte seine Truppen (wie aus der späteren Rückzugsbewegung der Feinde erhellt) wohl in der Weise, dass er den Germanen [1372] den Weg nach Rom verlegte. Die Heerhaufen, die sich zur Plünderung zerstreut hatten, wurden einzeln vernichtet (V. 18, 6), die Hauptmasse der Feinde, die längs der Via Aemilia gezogen sein wird, am Metaurus zum Stehen gebracht und bei Fanum Fortunae geschlagen (Epit. 35, 2, vgl. Bormanns Anm. zu CIL XI 6308. 6309; nach V. 18, 5. 6. 21, 4 wurde dem Vordringen der Germanen durch die in den sibyllinischen Büchern vorgeschriebenen Ceremonien und wunderbare Erscheinungen ein Ziel gesetzt). Die Germanen zogen nach Norden zurück; Aurelian folgte ihnen und errang in der Ebene am Ticinus den endgültigen Sieg (Epit. 35, 2. Zosim. I 49, 1 mit irriger Ortsangabe, die sich auf den ersten Iuthungenkrieg bezieht, s. o. S. 1366). Tausende von Germanen waren in diesen Kämpfen gefallen (Zosim. a. a. O., vgl. V. 18, 6), andere wurden gefangen und nachher von Aurelian im Triumphe aufgeführt (V. 33, 4: Suevi [d. i. Iuthungi] . . Germani [= Alamanni bezw. Marcomanni]). Die alae und cohortes Iuthungorum oder Alamannorum, von denen sich später noch einzelne nachweisen lassen, gehen vermutlich teilweise auf diese Zeit zurück (vgl. Mommsen Herm. XXIV 1889, 278, s. u. S. 1412). Der Angriff der Germanen auf das Stammland des Reiches, der, wenn er gelungen wäre, die historische Entwicklung um Jahrhunderte beschleunigt hätte, hatte mit ihrer vollständigen Niederlage geendet. War dies innerhalb 15 Jahren das fünfte Unternehmen dieser Art gewesen, so blieb Italien seither bis zum ersten Zuge Alarichs (401) von germanischen Invasionen befreit (zur Erklärung vgl. u. S. 1408).

b) Unruhen und Münzeraufstand in Rom. Als die Germanen nach dem Siege bei Placentia tief in Italien vorgedrungen waren, hatte in Rom der ,cimbrische Schrecken‘ wieder einmal seine Wirkung geäussert (vgl. FHG IV 197 frg. 10, 2); man fürchtete, wie bei dem Einfalle der Alamannen unter Gallienus (vgl. Schiller 814f. Egger 144f.), einen Angriff auf die Hauptstadt (V. 18, 4. 19, 3). In den Aufregungen des Momentes compromittierten sich aristokratische Mitglieder des Senates (V. 21. 6. Zosim. I 49, 2; Kaiserchronik = V. 39. 8. Eutr. 9. 14. Capito. Ioann. Antioch. FHG IV 599 frg. 155. Suid. s. Αὐρηλιανός und ἐζημίωσεν; ὑπὸ Ζηνοβίας ἐλεγχθέντας ist eigener Zusatz des Capito, der hier nur Eutrop ausschreibt, daher durch flüchtige Benützung Eutrops zu erklären). Es mag sein, dass man in senatorischen Kreisen damit umging, den Herrscher, der, obwohl aus dem Militärstande hervorgegangen, dennoch durch seine unglückliche Kriegführung eine solche Gefahr über Rom heraufbeschworen hatte, abzusetzen und die Abwehr, wie zur Zeit des Gallienus (Zos. I 37, 2), selbst in die Hand zu nehmen (vgl. Zos. I 49, 2. V. 39, 8; dagegen V. 21. 6 mit beschönigender Tendenz; unzutreffend Tamassia 116f.). Doch vermochten diese Elemente offenbar nicht, dem Senate ihren Willen aufzudrängen.

Weit bedrohlicher war eine andere Bewegung, von der allerdings keineswegs feststeht, ob sie thatsächlich in diese Zeit gehört: der Münzeraufstand (die Zeit des bellum monetariorum ist nicht überliefert, da die Kaiserchronik, auf die alle Erwähnungen desselben fs. u. zurückgehen, [1373] nicht chronologisch berichtete; gewöhnlich wird der Aufstand unmittelbar mit der Münzreform des J. 274 in Verbindung gebracht [s. die u. S. 1396 angeführte Litteratur], nur Sorlin-Dorigny Rev. numism. 1891, 131f. verlegt ihn in die Zeit des Alamanneneinfalles; seine Gründe sind zwar zum Teil sehr anfechtbar, doch spricht für diesen zeitlichen Ansatz 1. dass in der Hauptquelle des Vopiscus [V. 18, 4. 21, 5] und bei Zos. I 49, 2 nur hier von Unruhen in Rom unter Aurelianus die Rede ist, 2. dass im J. 274 eine Rebellion gegen den über alle seine Feinde triumphierenden Kaiser völlig aussichtslos sein musste, 3. dass die stadtrömische Münzprägung Aurelians vor der Reform anscheinend längere Zeit hindurch sistiert war, wie Rohde 298f. 342 aus der geringen Zahl von nicht reformierten, in den römischen Officinen geprägten Münzen mit Recht folgert).

An der vollständigen Entwertung des fast ausschliesslich cursierenden Reichsgeldes, des sog. Antoninians (s. o. Bd. I S. 2568ff.), der, durch Weisssieden äusserlich einem Silberstücke angeglichen, mit Zinn und Blei legiert, den Metallwert vollständig eingebüsst hatte, trugen nicht allein die zerrütteten Verhältnisse schuld, sondern auch die Unredlichkeit des Münzpersonals. Die monetarii waren kaum mehr kaiserliche Freigelassene und Sclaven, sondern wohl schon zur Zeit Aurelians, wie – allerdings unter ungünstigeren Bedingungen – im 4. Jhdt. (vgl. o. Bd. IV S. 463), freie, in Collegien verbundene Handwerker, die unter Aufsicht von kaiserlichen Beamten arbeiteten (darauf lässt allein schon die Thatsache des Aufstandes schliessen). Bei der Ausprägung der vom Staate zur Verfügung gestellten Metallvorräte müssen sie Betrug und Ünterschleif in grossem Massstabe ausgeübt haben (vitiatis pecuniis Eutr. 9, 14 vgl. τὴν περὶ τὸ νόμισμα ῥᾳδιουργίαν Paeanius; cum . . . nummariam notam corrosissent Vict. 35, 6. vgl. Mongez Mém. de l’acad. d. inscr. IX 222f.. Mommsen Gesch. d. röm. Münzw. 799, 211; in erster Linie wird man an das Weisssieden des Kupfers beim Antoninian denken; Sorlin-Dorignys gekünstelte Erklärung [a. a. O. 110ff.] ist abzulehnen, vgl. Kubitschek Rundschau über ein Quinq. d. ant. Num. 83f.). Die Verfälschung geschah mit Wissen und Willen des obersten Chefs der Finanzverwaltung, des Rationalis Felicissimus (s. u.). Dieser und seine Complicen müssen irgendwie davon unterrichtet gewesen sein, dass Aurelian entschlossen sei, bei passender Gelegenheit der Misswirtschaft ein Ende zu machen. Denn die Furcht vor einem Strafgericht (Vict. 35, 6) veranlasste die Münzarbeiter unter Führung des Felicissimus (bei Eutr. 9, 14 [= Capito u. s. w. ] Felicissimo . . interfecto hat die Kürzung den Sinn entstellt) zum Aufstande, für den kein weniger patriotischer, aber auch kein günstigerer Zeitpunkt gewählt werden konnte als nach der Niederlage bei Placentia (die Strassentumulte, auf die V. 18. 4. 21, 5. Zos. I 49, 2 angespielt ist, dürften demnach durch die revoltierenden Münzer hervorgerufen worden sein). Die Erwähnung unter den tyranni bei Polemius Silvius (Mommsen Chron. min. I 521f., Lesung nach v. Gutschmid Kl. Schr. V 277) lässt noch nicht den Schluss zu, dass Felicissimus als Gegenkaiser auf getreten [1374] sei; Münzen von ihm sind nicht vorhanden (möglicherweise wurden die überaus häufigen Consecrationsmünzen des Claudius zum Teil von den aufständischen Münzhandwerkern geprägt; andere Vermutungen haben Dethier bei Rohde 297 und de la Fuye Rev. num. 1901, 323 ausgesprochen). Wenn die ,Kipper- und Wipperunruhen‘ thatsächlich in diese Zeit gehören, so ist anzunehmen, dass Aurelian erst nach der völligen Niederwerfung der Germanen Zeit fand, in Rom Ordnung zu machen. Da die Monetarii und ihr Anhang sehr zahlreich waren (vgl. Waltzing Étude hist. sur les corp. prof. II 229, 8. Babelon Traité d. monn. I 867ff.), gestaltete sich die Unterdrückung des Aufruhrs sehr schwierig (wie die frondierenden Senatoren sich dazu stellten, wissen wir nicht). Es kam auf dem Caelius zu einer förmlichen Schlacht, in der angeblich fast 7000 kaiserliche Soldaten fielen; aber Aurelian siegte und bestrafte die Aufrührer mit furchtbarer Härte; auch Felicissimus fand den Tod (V. 38 [der Brief Aurelians ist erfunden, vgl. Peter Die Script. hist. Aug. 185] vgl. 21, 5. Vict. 35, 6. Epit. 35, 4. Eutr. 9, 14 = Suidas s. μονητάριοι. Malal. p. 301 Bonn. [wo der Aufstand nach Art dieses Autors auf Antiochia übertragen wird]; ohne jede Stütze in der Überlieferung ist es, wenn Seeck Num. Ztschr. XXVIII 1896, 183; Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt II 224 das bellum monetariorum als einen Volksaufstand ansieht, der infolge der Münzreform Aurelians im J. 274 ausgebrochen sei; die Litteratur s. u. S. 1396). Nach dem Siege scheint A. die stadtrömische Prägestätte geschlossen (Rohde 298ff. s. o.) und die Münzprägung in den anderen Reichsofficinen einer schärferen Controle unterstellt zu haben (vgl. Babelon 963ff.), wie die fortan etwas bessere Qualität seiner Münzen und die genaue Numerierung der Werkstätten auf denselben beweist (es sind die Münzen der sog. zweiten Periode, vgl. Rohde 299ff.).

c) Zweiter Aufenthalt in Rom. Auch die Unruhestifter im Senate traf jetzt der Zorn des Kaisers. Eine Anzahl von vornehmen Senatoren wurde hingerichtet (V. 21, 6. Zos. I 49, 2, vgl. Iulian. Caes. I 403 Hertlein; in der Kaiserchronik sind aus den nonnulli .... nobiles senatores [V. 21, 6] plerique geworden: V. 39, 8. Eutr. 9, 14; dass es sich um dasselbe Factum handelt, beweist der Vergleich von V. 39, 8 mit Zos. I 49, 2). Sogar ein Mitglied der kaiserlichen Familie erlitt die Todesstrafe (nach V. 36, 3 die Tochter von Aurelians Schwester, nach V. 39, 9 [wo beide Angaben combiniert werden]. Eutr. 9, 14. Epit. 35, 9. Mommsen Chron. min. II 381 der Sohn derselben; falsch Capito = Ioann. Ant. FHG IV 599 frg. 155 = Suid. s. Αὐρηλιανός: τὴν τοῦ παιδὸς γαμετήν; ob dieser Vorfall hierher gehört, ist allerdings ganz unsicher). Mit den Hinrichtungen waren vermutlich auch Güterconfiscationen und eine scharfe Besteuerung der grossen Vermögen verbunden; wenigstens sagt Ammian (XXX 8, 8), dass Aurelian post Gallienum et lamentabiles rei publicae casus exinanito aerario torrentis ritu ferebatur in divites. Der Kaiser benötigte offenbar grosse Mittel für den bevorstehenden palmyrenischen Krieg. Die Rücksicht auf diesen erklärt auch die Härte seines Vorgehens. Elemente, die eben erst die Notlage des Herrschers zu Umtrieben [1375] benützt hatten, konnten in seinem Rücken nicht geduldet werden. Zwischen Kaiser und Senat schufen diese Massregeln einen inneren Zwiespalt, der nicht mehr völlig geheilt ist. Im Volke wird man sie – von den Münzern und ihrem Anhang abgesehen – nicht so hart empfunden haben. Hier überwog wohl das Gefühl, durch den Sieg über die Germanen von banger Sorge erlöst worden zu sein (hostes victos Italia gaudet, [ludit]e Romani‘ liest man auf einer Tabula lusoria aus Rom, die nach de Rossi Bull. di arch. crist. 1891, 34ff. in diese Zeit gehört).

Der Senat erkannte dem Kaiser – vielleicht zum zweitenmale – den Titel Germanicus maximus zu (vgl. o. S. 1356). Auf Münzen wird die victoria Auq(usti) und victoria Ger(ma)n(ica) gefeiert (Rohde nr. 38ff. 369ff. 384. Cohen nr. 240ff. 259). Die Städte Ober- und Mittelitaliens, die Aurelian ihre Rettung verdankten, setzten ihm Statuen ([sa]nctissim[o et] super omn[es pr]incipes vic[toriosis]simo CIL XI 3878 Capena, vgl. 2636 Cosa. 3579 Castrum novum. 4178 Interamna. IX 5577 = Dessau 575 Septempeda) und errichteten seiner Victoria aeterna, oder dem Hercules als consors d(omini) n(ostri) Altäre (XI 6308 [ = Dessau 583]. 6309 Pisaurum).

d) Militäraufstände. In diesem zeitlichen Zusammenhang erwähnt Zosimus (I 49, 2), dass Septiminus (Hs. Ἐπιτίμιος, doch vgl. Opitz Acta soc. phil. Lips. II 251 zu Epit. 35, 3), Urbanus und Domitianus sich empört hätten, aber sofort festgenommen und bestraft worden wären. Von Septiminus berichtet die Epitome (35, 3) gleichfalls im Anschluss an den Alamanneneinfall, dass er in Dalmatien zum Kaiser erhoben und nach kurzer Zeit von seinen eigenen Leuten getötet worden sei. Urbanus ist sonst unbekannt. Domitian wird derselbe sein wie der verdiente Heerführer gleichen Namens (vgl. Stein Wiener Stud. XXIV 1902, 339f.); sein Name wird auf einer jüngst auf dem Boden des alten Aquitanien gefundenen Bronzemünze gelesen (||Imp. C. Domitianus p. f. Aug.concordia militum; in demselben Münzschatze fanden sich Münzen des Aurelian, Victorinus und Tetricus, vgl. de la Fuye Rev. numism. 1901, 319ff. Stein 342ff., s. Art. Domitianus Nr. 2). Stein will ihn den ,Usurpatoren des gallischen Westreiches‘ beizählen, doch scheint aus der Notiz des Zosimus hervorzugehen, dass er sich nicht gegen Victorinus oder Tetricus, sondern gegen Aurelian empörte. Vielleicht hatte er das Beobachtungscorps in der Narbonensis befehligt, das unter Claudius und – wohl nach dem Untergange des Domitian – auch wieder unter Aurelian dem Iulius Placidianus unterstand (CIL XII 2228. 1551 mit Hirschfelds Anm.). Man wird diese Militäraufstände durch die Alamannennot des Winters 270/271 erklären dürfen; der Sieg über die Germanen bereitete auch ihnen ein jähes Ende. Inwieweit Aurelian persönlich bei ihrer Niederwerfung eingriff, entzieht sich unserer Kenntnis (das Fragment des Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 6, demzufolge Aurelian bei einer Soldatenrevolte ungefähr fünfzig Meuterer hinrichten liess, scheint in eine spätere Zeit zu gehören).

e) Befestigungsbauten in Rom und Italien. Die Erfahrungen, die unter Gallienus und jetzt [1376] wieder gemacht worden waren, hatten die eminente Gefahr kennen gelehrt, die Rom, Italien und damit den Bestand des Reiches bedrohte, wenn die kaiserlichen Truppen bei einem Germaneneinfall versagten oder nicht zur Stelle waren (vgl. V. 21, 9. Vict. 35, 7). Aurelian ergriff unverzüglich die Massregel, die zunächst geeignet schien, grössere Sicherheit für die Zukunft zu verbürgen. Durch Inschriften wissen wir, dass der Curator von Pisaurum und Fanum Fortunae damals gleichzeitig als p(rae)p(ositus) mur(is) fungierte (CIL XI 6308. 6309 nach Bormanns Ergänzung); wie diese, werden auch die anderen Städte, die an den grossen Strassen nach Rom lagen, unter der Leitung ihrer Curatoren ummauert, bezw. neu befestigt worden sein. Die Teilung Italiens in Correctorenbezirke, deren Chefs Truppencommando erhielten (s. u. S. 1409), wurde vielleicht gleichzeitig angebahnt; sie war wohl ebenfalls von der Rücksicht dictiert, das Hauptland des Reiches gegen künftige Germanenzüge zu schützen.

Nicht geringere Bedeutung hatte die Befestigung Roms: ein schmerzliches Zugeständnis an den Wechsel der Zeiten. Aurelian legte seinen Plan dem Senate als der für stadtrömische Angelegenheiten massgebenden Behörde vor (V. 21, 9); nachdem dessen Zustimmung erlangt war, wurde die Arbeit, wohl im Sommer 271, in Angriff genommen (die Zeit ergiebt sich aus Consul. Cplt. ad a. 395 bei Mommsen Chron. min. I 229. V. 21, 9. 22, 1. Zos. I 49, 2. Malal. p. 299f.; ausserdem vgl. V. 39, 2. Vict. 35, 7. Epit. 35, 6. Eutr. 9, 15 = Oros. VII 23, 5. Chron. min. I 148. 229. II 148. Iul. Val. r. g. Alex. I 26; Hieronymus, der hier aus Eutrop schöpfte, setzt den Mauerbau in das vierte Jahr Aurelians; von den Münzen könnten die mit dem ℞ Romae aeternae [Rohde nr. 342–345. Cohen nr. 216–222] hiehergehören). Die Leitung des Werkes hatte vermutlich der jeweilige Stadtpraefect (vgl. CIL VI 1188–1190); die Ausführung kann nicht in den Händen der Soldaten gelegen haben, da Aurelian seine Truppen gegen Palmyra und an den Grenzen brauchte und eine kleine Garnison der gewaltigen Leistung nicht gewachsen war. Abgesehen von Kriegsgefangenen und Sclaven hat wohl die Bevölkerung Roms die Last der Arbeit tragen müssen. Demnach ist der Bericht des sonst wenig verlässlichen Malalas (p. 299f. Bonn.) und der aethiopischen Übersetzung des Johannes von Nikiu (LXXVI p. 416 ed. Zotenberg Notices et extr. d. mss. de la bibl. nat. XXIV 1), dem ein ausführlicheres Exemplar des Malalaswerkes vorlag, wahrscheinlich als historisch zu betrachten. Diesen zufolge zog Aurelian alle Bewohner, in erster Linie jedoch die Handwerkergenossenschaften (συνέργεια = collegia) Roms zum Mauerbaue heran (vgl. u. S. 1410). Die neue Last ist von der Bevölkerung ohne Zweifel schwer empfunden worden, obwohl der Mauerbau in ihrem eigenen Interesse unternommen wurde. Aurelian suchte die bittere Pille zu versüssen, indem er selbst die Arbeiten am Bau mit vielem Eifer beaufsichtigte und den stadtrömischen Handwerkergenossenschaften den Ehrennamen Aureliani erteilte (Malal. Johannes), sie demnach in ein Dienstverhältnis zur kaiserlichen Person brachte (bei [1377] den Truppen war die Führung des kaiserlichen Namens längst Brauch).

In einigen Quellen (Chron. Pasch. bei Mommsen Chron. min. I 229. Malalas und Johannes a. a. O. Synopsis Sathas Paris 1894, 39) wird der Mauerbau als eine Wiederherstellungsarbeit bezeichnet. Das kann nicht richtig sein. Denn über den Umfang der alten Königsmauer war Rom längst weit hinausgewachsen und das ähnliche Unternehmen des Decius (Vict. 29, 1) hat gewiss keinen Fortgang gehabt (vgl. Zos. I 49, 2 ἡ Ῥώμη πρότερον ἀτείχιστος οὖσα). Die neue Mauer entsprach bei sorgfältiger Rücksichtnahme auf das Terrain ungefähr der städtischen Mautlinie (Lanciani Bull. com. XX 1892, 93ff. Richter Topogr. d. Stadt Rom² 67); ihr Umfang betrug nicht ganz 12 Milien (jetzt 18 837,5 m. vgl. Lanciani 88ff. Richter a. a. O.; die 50 Milien der Vita [39, 2] sind wohl von pedes, nicht passus zu verstehen, Gilbert Gesch. u. Topogr. d. St. Rom III 13, 2; über die Erweiterung des Pomeriums, V. 21, 9, s. u. S. 1407). Aurelian erlebte die Vollendung des Werkes nicht (ungenau Malal. und Johannes a. a. O.), die in die Regierungszeit des Probus (276–282) fällt (Zos. I 49, 2); auch dies eine ausserordentliche Leistung, die sich nicht allein durch die Benützung geeigneter älterer Bauwerke und die Schnelligkeit der Arbeit erklärt (Richter a. a. O.), sondern wohl auch durch die grosse Zahl und die Organisation der dazu commandierten Handwerksleute. Die Mauer wurde unter Arcadius und Honorius renoviert (CIL VI 1188–1190, vgl. die Beschreibung im Einsiedler Itinerar bei Richter 393f.); in dieser Gestalt steht das mächtige Werk im wesentlichen noch heute. Vgl. Jordan Topogr. d. St. Rom I 1, 340–392. Gilbert III 11–19. Lanciani 87–111. Petersen Vom alt. Rom² 97f. Nissen Ital. Landesk. II 530. Richter 66–72, wo sonstige Litteratur angeführt ist.

f) Gothenfeldzug. Etwa im Herbstbeginn brach Aurelian von Rom auf, um mit Heeresmacht nach Osten zu ziehen. Der nächstliegende Anlass wird ein Einfall der Gothen in Thrakien gewesen sein, aber ohne Zweifel war er schon damals entschlossen, nach Vertreibung der Gothen den Kampf mit Zenobia und den Palmyrenern aufzunehmen (vgl. V. 22, 1. Malal. p. 300 Bonn). Dem gallischen Reiche gegenüber genügte das Corps, das unter dem Befehl des Praefectus praetorio Iulius Placidianus in der östlichen Narbonensis stand (s. o. S. 1375; Gallia Narbonensis westlich von der Rhône war im Besitz des Tetricus vgl. Dessau 567). Vor dem Aufbruch nach Osten verhiess Aurelian dem Volke eine Spende im Falle der glücklichen Rückkehr IV. 35, 1).

Der Gotheneinfall, vermutlich durch das siegreiche Vordringen der Germanen in Italien veranlasst (Rappaport 96), erfolgte um die Mitte des J. 271; ob er den Charakter eines Raubzuges trug oder den einer Volkswanderung (so Rappaport, bleibt unsicher. Vielleicht hatten sich auch Alanen, die sarmatischen Nachbarn der Gothen (vgl. Tomaschek o. Bd. I S. 1282f.), den letzteren angeschlossen (V. 33, 4 Goti, Halani unter den Gefangenen im Triumphzuge Aurelians). An der Spitze der Gothen stand der Häuptling Cannabas oder Camiabaudes (V. 22, 2 [1378] vgl. 33, 3), vielleicht der Kniva der gothischen Königsreihe (v. Gutschmid Kl. Schr. V 331). Der Stoss traf die nördlichen Balkanprovinzen (Thrakien und Illyricum: V. 22, 2. 41, 8; CIL III 12456 bezieht sich wohl eher auf den Karpensieg, s. u. S. 1388). Als Aurelian im Herbste 271 (s. o. S. 1360) herbeikam, schlug er die Gothen (V. 22, 2. 41, 8. Eutr. 9, 13 = Oros. VII 23, 4 = Jord. Rom. 290. Ammian. XXXI 5, 17) und verfolgte sie über die Donau (V. 22, 2). Hier kam es anscheinend zu einer Schlacht, in welcher der Häuptling mit 5000 Gothen den Tod fand (V. a. a. O.), der von vier Hirschen gezogene Götterwagen der Gothen in die Hände der Römer fiel (V. 33, 3, vgl. Rappaport 98) und gothische Frauen – wohl bei der Verteidigung der Wagenburg – im Kampfe getötet oder gefangen wurden (V. 34, 1). Im Triumphe Aurelians figurierten gefangene Gothen, Alanen und Gothinnen (V. 33, 4. 34, 1). Von den letzteren dürften die gothischen Edeljungfrauen verschieden sein, denen Aurelian angeblich Perinth zum Wohnsitze anwies und deren eine, königlichen Geblütes, er mit dem Heerführer Bonosus vermählte (Firm. 15, 3–8; der Bericht ist jedoch verdächtig, vgl. Peter Die Script. hist. Aug. 184). Bei diesen handelt es sich wohl um Geiseln (vgl. Schiller 860. Rappaport 97). Dies lässt darauf schliessen, dass damals ein Vertrag mit den Gothen abgeschlossen wurde, in dem die Räumung Daciens zugesagt, aber zugleich (wie früher von den Vandalen, s. o. S. 1369) die Stellung von Geiseln und von Hülfsmannschaft verlangt wurde; aus der letzteren dürfte Aurelian wiederum Alen und Cohorten gebildet haben (vgl. Mommsen Herm. XXIV 1889, 278; s. u. S. 1412). Dass die Gothen nach Aurelians Tode behaupteten, von dem Kaiser zum Perserkrieg herbeigerufen worden zu sein (Tac. 13, 3), lässt auf eine Art nomineller Abhängigkeit vom Reiche schliessen. Aurelian empfing den Beinamen Gothicus maximus (s. o. S. 1356; victoria Gothic(a) auf Münzen, Rohde nr. 382f. Cohen nr. 260).

g) Auflassung des alten, Gründung des neuen Dacien. Die Gründe, die Aurelian veranlassten, die Reichsländer nördlich der Donau den Barbaren preiszugeben, sind unschwer zu erkennen. Die Gebiete waren seit der Zeit des Gallienus nicht mehr als römischer Besitz zu betrachten (Vict. 33. 3 [vgl. 34, 3]. Eutr. 9, 8. Fest. brev. 8, 2. Oros. VII 22, 7. Iordan. Rom. 217; die Inschriften und Münzfunde in Dacien hören unter Gallienus auf, vgl. Rappaport 51f.; dass noch unter Aurelian in Apulum gemünzt worden sei, nimmt Rohde Num. Ztschf. XXVII 1895, 111 kaum mit Recht an). Es hielten sich wohl noch an einzelnen Punkten kaiserliche Truppen (vgl. V. 39, 7. Rappaport a. a. O.), aber die vorgeschobene Position zu behaupten, waren sie nicht im stande, hiefür reichten die Mittel des Reiches überhaupt nicht mehr aus (vgl. V. 39, 7. Eutr. 9, 19). Dazu kam, dass die Mühen und Kosten der Verteidigung in keinem Verhältnis zum Werte des ruinierten Besitztums standen. Endlich konnte sich Aurelian nicht verhehlen, dass auch die Provinzen im Süden der Donau, die ebenso verwüstet und entvölkert waren (V. 39, 7. Eutr. 9, 15), trotz des Claudius und seiner eigenen Siege keinen [1379] Frieden zu erwarten hätten, solange nicht das Bedürfnis der Gothen nach neuem Culturboden befriedigt war. Leichten Herzens hat er sich gewiss nicht entschlossen, die Schöpfung Traians den Barbaren zu überlassen (in den Quellen ist nur von dem Verzicht auf Dacien die Rede, wohl deshalb, weil dieser die fictive Neugründung der Provinz zur Folge hatte; aber ohne Zweifel sind die anderen römischen Besitzungen im Norden der Donau, die zu den moesischen Provinzen gehörten, gleichzeitig aufgegeben worden). Der letzte Erfolg über die Gothen ermöglichte es ihm, die Räumung ungestört und vielleicht auf Grund eines Übereinkommens mit diesen durchzuführen. Die Truppen und die ohne dieselben schutzlosen römischen Einwohner wurden aus dem Lande geführt, die letzteren jenseits der Donau in Moesien angesiedelt. Hier bildete Aurelian aus Teilen der beiden moesischen Provinzen, Thraciens und Dardaniens ein neues Dacien (in der Litteratur scheint nur die Kaiserchronik über diese Vorgänge berichtet zu haben, auf sie gehen direct oder indirect zurück: V. 39, 7. Eutr. 9, 15. Fest. brev. 8, 2. Iordan. Rom. 217. Malal. 301 Bonn. Syncell. I 721f. Bonn. Suid. s. Δακία; die Zeitbestimmung, für die die Kaiserchronik nicht in Betracht kommt [s. o. S. 1349], ergiebt sich daraus, dass die Hauptstadt des neuen Dacien, Serdica, bereits vor der Münzreform des J. 274 Reichsmünzstätte war [Rohde 299f. 368ff.] und dass die Münzen mit dem ℞ Dacia felix [Rohde nr. 127f. Cohen nr. 73f.] gleichfalls vor der Münzreform geprägt sind; ein Aufenthalt Aurelians im Norden der Donau ist aber nur für das Spätjahr 271 und 272 bezeugt: da sich in letzterem Jahre die Ereignisse allzusehr zusammendrängen, werden wir uns für 271 entscheiden, für das auch innere Gründe sprechen). Die Streitfrage, ob Aurelian sämtliche römisch redenden Bewohner aus den transdanubischen Gebieten wegführte (Roesler Romanische Studien, Leipz. 1871, 50f. v. Gutschmid Kl. Schr. V 375ff.) oder ob die ärmere latinisierte Dakerbevölkerung im Lande zurückblieb und der Grundstock für die heutigen Rumänen geworden ist (Jung Römer und Romanen², Innsbruck 1887, 178f. 351ff. Tamm Über den Ursprung der Rumänen, Bonn 1891, 67ff. Xénopol Hist. des Roumains, Paris 1896 I 100ff.), scheint gegenwärtig mehr in letzterem Sinne entschieden zu werden. Auf dem jetzt freigewordenen Boden setzten sich – wohl hauptsächlich in den östlichen Gebieten jenseits der Karpathen – die Westgothen fest; neben diesen suchten sich Taifalen, Victofalen, Gepiden, Vandalen, Sarmaten, Bastarner und Karpen auszubreiten (vgl. Jung 178f. Rappaport 100. abweichend Xénopol 113f.). Es kam zwischen diesen Völkern bald zu Zwistigkeiten, die in der allernächsten Zeit zur Verdrängung der Karpen (s. u. S. 1388), später auch der Bastarner führten. Von solchen Einzelstössen abgesehen, hat die Massregel Aurelians höchst wohlthätig gewirkt, der zwanzigjährigen furchtbaren Gothennot ein Ende bereitet und das Reich für ein Jahrhundert von seinen gefährlichsten Gegnern befreit (V. 41, 8. Ammian. XXXI 5. 17 : (Gothi) per Aurelianum . . . pulsi, per longa saecula siluerunt immobiles).

Die Bildung des neuen Dacien war deshalb [1380] erfolgt, um den Verlust des alten officiell nicht eingestehen zu müssen, was dem Prestige der kaiserlichen Macht Abbruch gethan hätte (auf einem gallischen Meilenstein des J. 275 führt Aurelian sogar den Titel Da[c(icus)] m(aximus), Dessau 581 [s. o. S. 1356]; Dacia felix auf Münzen, s. o.). Die Provinz wurde Dacia genannt (vielleicht Dacia Aurelianensis, da nicht auszumachen ist, ob appellavitque suam Daciam [V. 10 39, 7] oder eam Daciam [Eutr. 9, 15] den richtigen Text der Kaiserchronik wiedergibt, anders Rappaport 100, 2; ebd. vgl. über die irrige Notiz bei Festus und Jordanes, dass bereits Aurelian zwei dacische Provinzen gebildet habe; über die Grenzen der neuen Provinz s. Brandis oben Bd. IV S. 1975f.). Die Legio V Macedonica wurde aus dem alten in das neue Dacien transferiert (vgl. Mommsen zu CIL III 6241), durch Strassenbauten für den Aufschwung des Landes Sorge getragen (CIL III 12 333. 13 715 Meilensteine von der Strasse Serdica–Naissus). Hauptstadt wurde Serdica (vgl. Jung 178), das gleichzeitig eine Reichsmünzstätte erhielt Rohde 370f., abweichend Markl Num. Ztschr. XVI 435ff. XXI 393ff.). Vielleicht hat Aurelian als Neugründer der Provinz zugleich einen Provincialcult für sich in derselben eingerichtet (s. u. S. 1406).

h) Bruch mit Palmyra. Das Unglück des Kaisers im Alamannenkriege äusserte auch im Oriente seine Wirkung. Zenobia hielt, so scheint es, den Zeitpunkt für günstig, um den Vergleich mit Aurelian zu brechen und an die Stelle der vertragsmässig festgestellten Machtstellung ihres Sohnes ein selbständiges Kaisertum zu setzen. Zwischen dem 11. März und 29. August 271 (s. o. S. 1360) nahm Vaballath den vollen Kaisertitel an und liess in Alexandria und Antiochia selbständige Münzen prägen, auf denen er die kaiserliche Titulatur führt und den Lorbeerkranz oder die Strahlenkrone trägt (Münzen von Alexandria mit Αὐτ. Κ. Οὐαβάλλαθος Ἂθηνό(δωρος) Σεβ. ℞ (ἔτους) ε [v. Sallet Fürsten v. Palmyra 16. 63ff.; Daten d. alex. Kaiserm. 84; Num. Ztschr. II 1870, 36ff. Rohde 266. Poole 311], von Antiochia und vielleicht auch Tripolis in Phönikien mit Im. C. Vhabalathus Aug., v. Sallet Fürsten 15. Rohde 261f. 302. Cohen 215f. Missong Num. Ztschr. II 1870, 443f.; in der Litteratur wird Vaballath V. 38, 1 in einer auf die Kaiserchronik zurückgehenden Stelle [Hss.: Babalatus] und Polem. Silvius Mommsen Chron. min. I 521 als Gegenkaiser genannt). Gleichzeitig wurden griechische und lateinische Münzen mit Bild und Namen der Zenobia Augusta geprägt (vgl. v. Sallet Fürsten 56ff.; Daten 87f.; Num. Ztschr. II 1870, 41f. Rohde 267f. Cohen 214f. Poole 311. Gnecchi Riv. num. III 1890, 15ff.).

Schon die Herrschaft über das gewaltige orientalische Reich, das sich von Ankyra bis zum Tigris, von Armenien bis Syene erstreckte, wäre von einer Handelsstadt in der Wüste, wie Palmyra, auf die Dauer nicht zu behaupten gewesen. Völlig aussichtslos aber war es, Palmyra zum Mittelpunkt eines um den Besitz des ganzen Imperiums rivalisierenden Kaisertums machen zu wollen. Zenobia und ihre Berater verfolgten demnach kaum diese Absicht (die ihnen z. B. V. 33 [1381] 2 zugeschrieben wird), sondern beabsichtigten wohl, ähnlich wie die gallischen Kaiser im Westen, im Orient ein selbständiges hellenistisch-semitisches Reich zu gründen; die römischen Bürger des Orients sollten durch die Fiction, dass ein römischer Kaiser sie regiere, mit der Herrschaft der palmyrenischen Scheiks versöhnt werden. Daher ergriffen die Palmyrener nicht die Offensive gegen Aurelian, sondern begnügten sich, wie es scheint, ihm Verlegenheiten zu schaffen, indem sie mit der Mutter des Victorinus, Victoria, in Gallien Verbindungen suchten (Tyr. trig. 30, 23, falls auf diese Nachricht etwas zu geben ist; über die angeblichen Beziehungen zu Senatoren s. o. S. 1372).

Die Commandanten der palmyrenischen Truppen, Septimius Zabdas, ὁ μέγας στρατηλάτης, und Septimius Zabbaeus, ὁ ἐνθάδε (in Palmyra) στρατηλάτης, dedicieren im August 271 den Begründern der palmyrenischen Macht, Odaenath und Zenobia, Statuen in Palmyra (de Vogüé nr. 28. 29 = Le Bas-Waddington III 2611): man kann daraus noch nicht schliessen, dass sich Zabdas damals in Palmyra befand. Vielmehr wird man ihn am ehesten in dem zunächst bedrohten Ägypten suchen dürfen. Hier kam es zum ersten Zusammentreffen der beiden Gegner, das für die Palmyrener anscheinend unglücklich verlief. Da alexandrinische Münzen aus dem sechsten Regierungsjahre Vaballaths fehlen, dagegen Münzen Aurelians aus seinem zweiten Jahre ohne Vaballaths Bild vorhanden sind, ist die Annahme begründet, dass zum mindesten Alexandria vor dem 29. August 271 wieder im Besitze Aurelians war (vgl. Waddington III p. 605). Man hat wohl angenommen, dass Vaballath vor diesem Tage gestorben sei, weil in der Historia Augusta wiederholt Herennianus und Timolaus als die Söhne der Zenobia erscheinen, in deren Namen sie regierte und mit denen sie in Aurelians Gewalt kam (Gallien. 13, 2; Tyr. trig. 24, 4. 27. 28. 30, 2; vgl. de Vogüé 33. Waddington III p. 605. Mommsen R. G. V 436, 4). Dagegen wird diese Tradition von Vopiscus ausdrücklich verworfen (V. 38, 1 gegen 22, 1) und bei Zos. I 59 ,der Sohn Zenobias‘ als Gefangener Aurelians erwähnt. Beides ist zwar ebensowenig unbedingt beweiskräftig, wie umgekehrt der Versuch Clermont-Ganneaus (Rec. d’arch. or. III 194ff.), in einem mangelhaft kopierten Inschriftfragment aus Palmyra (Journ. asiat. 1898, 96 nr. 28) einen [βασ]ι[λ]εὺς [βα]σιλέων . . . Σ[επ]τίμιος Ἡρωδ[ια]ωός zu finden, den er mit Herennianus identificiert; aber die Möglichkeit bleibt bestehen, dass Vaballath thatsächlich vor dem Ende des palmyrenischen Krieges oder wenigstens vor dem Triumphe Aurelians gestorben ist (Oberdick ZDMG XVIII 1864, 748), und dass bei diesem Vaballaths Brüder, Herennianus und Timolaus, als palmyrenische Fürsten figurierten (de Vogüe 33; in der Darstellung des Triumphes V. 33f. werden ausser Zenobia noch Palmyreni . . . principes civitatis genannt). Wie immer sich dies verhalten mag, das Aufhören der alexandrinischen Münzen der Palmyrener vor dem 29. August 271 erklärt sich am ungezwungensten durch den Abfall Alexandrias oder ganz Ägyptens von der palmyrenischen Sache, da man sonst die Münzprägung im Namen der [1382] beiden Brüder Vaballaths oder seiner Mutter weitergeführt hätte. Nach Hist. Aug. Prob. 9, 5 war die Eroberung Ägyptens das Werk des späteren Kaisers Probus, den Aurelian demnach zum Praefectus Aegypti ernannt hätte (allerdings beruht, was Prob. 9, 5 unmittelbar vorher gesagt wird, auf einer Verwechslung mit dem 269 oder 270 getöteten Probus oder Probatus, s. o. Bd. II S. 2518; nach v. Gutschmid Kl. Schr. II 216, 1 wäre Probus der Zerstörer des Bruchiums, doch s. o. S. 1364). In Kleinasien scheinen die Palmyrener kriegerische Unternehmungen vermieden zu haben (der Angriff auf Bithynien, Zos. I 50, 1, gehört nach dem Wortlaut der Stelle in die erste Zeit Aurelians; worauf sich der ℞ Victoria Aug. auf Münzen Vaballaths [Rohde 262 nr. 6] bezieht, ist unbekannt).

272 n. Chr. pont. max. Germ. max. Goth. max. trib. pot. III cos. imp. (II?) p. p.

a) Erster palmyrenischer Feldzug. In dieses Jahr, in dem Quietus und (Iunius?) Veldumnianus Consuln waren (s. Klein Fasti cos. z. J. Prosop. II 251 nr. 562) und Flavius Antiochianus zum zweitenmale die Stadtpraefectur bekleidete (Mommsen Chron. min. I 66), gehört der Entscheidungskampf um den Orient. Wir besitzen für diesen eine im Vergleiche zur sonstigen Aurelian-Litteratur vortreffliche Quelle, den Bericht des Zosimus (I 50–56), der vermutlich aus Eunapius geschöpft ist (s. o. S. 1350). Eine Vorlage des Eunapius liegt vielleicht auch der Darstellung der Vita (22–30) zu Grunde, da sie, von Flüchtigkeiten und den üblichen Einschiebseln abgesehen, keinen direkten Widerspruch gegenüber Zosimus aufweist (Brunner 55ff.). Die Nachrichten, die sich auf das Eingreifen überirdischer Gewalten (des Apollonius, des Sol) beziehen, finden sich allerdings nur bei Vopiscus. In der Kaiserchronik war der Feldzug, wie Kriegsgeschichte überhaupt, sehr summarisch behandelt (s. u.). Litteratur: Bernhardt 172–190. Oberdick 82–114. Brunner 55–68. Schiller I 860ff. Duruy-Hertzberg 539-552. Mommsen R. G. V 438ff. Martini a. a. O. [o. S. 1351], Wright An account of Palmyra and Zenobia, London 1895, 139–170.

Das Heer Aurelians bestand aus den Kerntruppen der Donauarmee: der dalmatinischen Reiterei, den moesischen, pannonischen, norischen, raetischen Contingenten (Zos. I 52, 3). Ausser diesen rückten Praetorianer, maurische Reiter (Zos. I 52, 4) und vermutlich germanische Hülfstruppen mit ins Feld (ob in der Vorlage des Zosimus ⟨καὶ⟩ ἅπερ ἐστὶ Κελτικὰ [= Γερμανικά] τάγματα gestanden hat?). Das Heer der Zenobia setzte sich zusammen aus dem palmyrenischen Aufgebot, den römischen Besatzungstruppen des Orients (vgl. Zos. I 52, 3. Petr. Patr. FHG IV p. 197 frg. 10, 5) – in erster Linie wohl der Euphratarmee –, endlich aus sarazenischen und armenischen Hilfsvölkern (V. 27, 4. 28, 2). Die Hauptstärke dieses Heeres lag in der schweren Reiterei und den Bogenschützen (Zos. I 50, 3. Hist. Aug. Claud. 7, 5. Fest. brev. 24,1). Zenobia verfügte überdies über grosse Geldmittel (vgl. V. 28, 5. Zos. I 56, 2) und hatte den Vorteil, den Angriff des Feindes im eigenen, an Hilfsquellen reichen Lande erwarten zu können. Ihre Armee, deren Commando Zabdas führte (Zos. I 51, 1. [1383] V. 25, 2, wo Zaba wohl nur verschrieben ist, vgl. Brunner 62 gegen Oberdick 100f. 168f.), concentrierte sich in Syrien; Kleinasien blieb sich selbst überlassen, vielleicht von Besatzungen abgesehen, die in einzelne Städte (Ankyra, Tyana) gelegt wurden. Demnach bot die Eroberung Kleinasiens den Römern keine sonderliche Schwierigkeit.

Am 13. Januar befand sich Aurelian vielleicht noch in Byzanz (Cod. Iust. V 72, 2. V. 22, 3, vgl. o. S. 1360). Kurz nachher wird er nach Asien übergesetzt sein, durchzog (wohl über Nicomedia, vgl. CIL III 327) Bithynien, ohne Gegenwehr zu finden (V. 22, 3, vgl. Zos. I 50, 1), nahm Ankyra ein (Zos. I 50, 2) und fand erst vor Tyana ernsteren Widerstand. Die Stadt musste belagert werden; durch den Verrat eines Bürgers, Heraclammon, gelang die Eroberung. Hier, wie immer in diesem Kriege, bewies Aurelian grosse Milde gegen die Besiegten; er wollte offenbar nicht als Feind angesehen werden, sondern als der rechtmässige Herrscher, der die vom palmyrenischen Joch befreiten Unterthanen gerne wieder in Gnaden aufnahm (vgl. V. 25, 1. Zos. I 51, 3. Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 4). Tyana wurde der Raub- und Mordgier der Soldaten entzogen; der Verräter soll als einziges Opfer gefallen sein (vgl. V. 22, 5–25, 1. Zos. I 50, 2. Petr. Patr. a. a. O.; die Milde Aurelians wird V. 24, 3–7 – ob erst von Vopiscus? – auf die Erscheinung des Apollonius von Tyana zurückgeführt). Die Einnahme Tyanas, dessen Mannschaft in das Heer eingereiht wurde (Zos. I 52, 4), öffnete den Weg zu den kilikischen und syrischen Pässen, die Aurelian, wie es scheint, unbesetzt fand; vermutlich wollte Zabdas sein Heer, das vermöge der Stärke an Reiterei auf den Kampf in der Ebene gewiesen war, nicht durch Detachements schwächen. Der erste für ein Gefecht günstige Platz schien das Thal des Orontes, in dem Antiochia liegt. Hier erwartete das palmyrenische Heer, bei dem sich Zenobia selbst befand, den Feind (Zos. I 50, 2). Am Flusse, vielleicht im Stadtgebiet von Immae, kam es zum ersten Zusammenstoss (Zos. I 50, 3 nennt den Orontes [entsprechend Malal. p. 300 Bonn.], aber keine Örtlichkeit; V. 25, 1 wird Daphne als Ort des ersten Gefechtes angegeben: wohl aus Versehen, da bei Daphne das spätere Rückzugsgefecht der Palmyrener stattfand [Zos. I 52. 1]; bei Festus brev. 24, 1 und Hieron. ad a. Abr. 2289 sowie den aus diesem abgeleiteten Quellen ist als Ort der Entscheidungsschlacht Immae bei Antiochia genannt: die Nachricht stammt anscheinend aus der Kaiserchronik, da auch Eutrop. 9, 13 wörtlich übereinstimmend mit Festus die Schlacht haud longe ab Antiochia ansetzt). Da ein Treffen bei Immae in dem verlässlichen Berichte des Zosimus nur an dieser Stelle unterzubringen wäre, wird man annehmen dürfen, dass Aurelian, vermutlich um den Palmyrenern die Rückzugslinie längs des Orontes abzuschneiden, mit der Reiterei eine Seitenbewegung nach Osten gemacht habe: damit stimmt, dass Fussvolk und Reiterei an verschiedenen Stellen übersetzten (Zos. I 50, 3. 51, 2) und dass Aurelian nur feindliche Kavallerie sich gegenüber fand (anders fassen Oberdick 91. 96. 164f. sowie Mommsen R. G. V 440, 1. Brunner 60f. Schiller 861,8. Martini 24ff. die Sache auf, [1384] von denen jener das Treffen von Immae mit dem Rückzugsgefecht der Palmyrener, diese mit der Schlacht bei Emesa identifizieren). Das Treffen bewies, dass die palmyrenische Führung der römischen nicht gewachsen war; durch ein kühnes Reitermanöver, das die Überlegenheit der feindlichen Kavallerie wettmachte, siegte der Kaiser, ohne dass das Fussvolk in den Kampf eingegriffen hätte (Zos. I 50, 2–4, vgl. 25, 1; dies mag also der einzige Kampf gewesen sein, den die Kaiserchronik hier erwähnte, vgl. Eutrop. 9, 13 sine gravi proelio [daraus macht Oros. VII 23, 4 magis proelii terrore quam proelio]. Fest. 24, 1. Hieron. a. a. O. Iordan. Rom. 291. Mommsen Chron. min. I 442. 642. Malal. p. 300 Bonn. Syncell. I p. 721 Bonn.; wenn bei Hieronymus der Anteil hervorgehoben wird, den der Dux Pompeianus Francus – wohl nicht ,der Franke‘ –, Vorfahr eines Amtsbruders des Hieronymus, an dem Siege hatte, so ist nicht auszumachen, ob hiebei dieses Treffen oder die Schlacht bei Emesa gemeint ist; bei Vict. 34, 7. 8 [in einer lückenhaften Stelle, die ohne Zweifel hiehergehört] ist unter der aegra asperiorque victoria der palmyrenische Krieg im allgemeinen zu verstehen).

Die geschlagenen Truppen zog Zabdas nach Antiochia zurück, dessen Bürgerschaft er über den Ausgang des Treffens zu täuschen suchte (Zos. I 51, 1). Das palmyrenische Regiment hatte demnach hier ebensowenig wie in Kleinasien Wurzel gefasst (vgl. Zos. a. a. O.), namentlich die zahlreichen Christen hatte sich Zenobia durch Begünstigung des Häretikers Paulus von Samosata zu Feinden gemacht (s. u. S. 1413). Zabdas entschloss sich daher, Antiochia unverzüglich zu verlassen und bis Emesa zurückzugehen (Zos. I 51, 2), wo die weite Ebene eine volle Entfaltung der Reiterei ermöglichte. Da die östliche, directe Strasse von den römischen Truppen verlegt war (s. o.), nahm er vielleicht den Umweg über Daphne (s. u.). Aurelian rückte jetzt in Antiochia ein und erliess ein Gnadenedict für die Anhänger der Zenobia, das die vielen Bürger, die aus Furcht vor einem Strafgericht geflüchtet waren, zur Rückkehr in die Stadt veranlasste (Zos. I 51, 2. 3. 52, 1. V. 25, 1). Nachdem er die Angelegenheiten der Stadt und der Christengemeinde geordnet hatte (Zos. I 52, 1; s. u. S. 1413), brach er zur Verfolgung der Feinde auf, erstürmte eine Position oberhalb von Daphne, die von den Palmyrenern, um für ihren Rückzug Zeit zu gewinnen und die Römer aufzuhalten, besetzt worden war (Zos. I 52, 1. 2, vgl. V. 25, 1), nahm, zum Orontes, dann längs des Flusses vorrückend, die Unterwerfung von Apamea, Larissa, Arethusa entgegen (Zos. I 52, 3). Die waffenfähige Mannschaft dieser Städte zog er vermutlich an sich und auch aus den entfernteren Provinzen der Palmyrener scheint die Kunde von seinen Erfolgen und der Gnadenerlass einen Zuzug von Streitkräften veranlasst zu haben; wenigstens nennt Zosimus (I 52, 4) unter den Truppen Aurelians, die bei Emesa fochten, Abteilungen aus Mesopotamien, Syrien, Phönicien, Palästina (vgl. Mommsen R. G. V 439, 1; die Nachricht von den mit Keulen und Streitkolben kämpfenden Palästinern klingt allerdings bedenklich: vielleicht ist hier an Germanen zu denken).

[1385] Vor Emesa, der letzten bedeutenden Stadt auf der Strasse nach Palmyra, stand das Heer Zenobias, 70 000 Mann stark, den Römern an Zahl, namentlich an Kavallerie überlegen (Zos. I 52, 3, vgl. 53, 1). Demgemäss war die Schlacht heiss und wechselreich. Um eine Umgehung zu verhindern, liess Aurelian seine Reiter eine Flankenbewegung machen. Aber die feindliche Reiterei griff mit solcher Energie an, dass sie die römische gänzlich in die Flucht schlug; sie beging jedoch den Fehler, sich von der Verfolgung hinreissen zu lassen. Die Stellung der Palmyrener geriet infolgedessen in Unordnung, sodass sie durch den Angriff des römischen Fussvolkes zersprengt werden konnte. Im Momente der grössten Gefahr – so wird berichtet (V. 25, 3) – hatte der Sonnengott den Römern den Sieg gebracht. Der Erfolg war ein vollständiger, der Verlust der Feinde sehr bedeutend (Zos. I 53. V. 25, 2. 3. Zon. XII 27. Malal. p. 300 Bonn.; die Erzählung vom Eingreifen des Gottes findet sich bei Zosimus nicht, aber der Glaube an diese Erscheinung entspricht dem Sol-Cultus Aurelians, der sich erst seit dieser Zeit öffentlich kundgiebt [s. u. S. 1398], und den religiösen Vorstellungen des damaligen römischen Heeres; 40 Jahre später war es nicht mehr der Sonnengott, sondern das Kreuzeszeichen, das die Soldaten Konstantins zum Siege führte). Die Trümmer des palmyrenischen Heeres warfen sich nach Emesa. Aber die feindselige Haltung der Einwohner veranlasste Zenobia und Zabdas, auch diese Position aufzugeben und bis Palmyra zurückzugehen (Zos. I 54, 1), ohne dass Aurelian, der selbst schwere Verluste erlitten haben muss, sie verfolgte. Der Abzug geschah mit solcher Eilfertigkeit, dass der Kaiser in der Stadt reiche Schätze vorfand, die Zenobia zurückgelassen hatte (Zos. I 54, 2). Er bezeugte dem Elagabal von Emesa seine Verehrung; damals wird er dem Sonnengott einen Tempel in Rom gelobt haben (V. 25, 4–6; s. u. S. 1398).

Als Zenobia ihre Truppen in die Heimat zurückführte, geschah es in der Erwartung, dass Aurelians Unternehmen an den natürlichen und künstlichen Verteidigungsmitteln Palmyras scheitern müsse. In der That war der Marsch durch die Wüste, wenn auch auf gepflegter Strasse, in der vorgerückten Jahreszeit – es mag im Mai gewesen sein (s. o. S. 1360) – für eine Armee kein geringes Wagnis, Palmyra selbst aber liessen die klimatischen Verhältnisse, die Lage und Befestigung der Stadt, endlich die Schwierigkeit der Verproviantierung unbezwinglich erscheinen (Zos. I 54, 1. 2. 55. 1. V. 26. 4. vgl. Oberdick 106f.). Überdies rechnete Zenobia auf die Ankunft eines persischen Hülfsheeres (V. 27. 4); sie mag durch die Abtretung der von Odaenath eroberten Grenzprovinzen die Unterstützung des Grosskönigs erkauft haben (vgl. Mommsen R. G. V 442). Aurelian war nicht der Mann, der sich durch Hindernisse abschrecken liess. Der Zug durch die Wüste gelang trotz der schweren Verluste, die Angriffe syrischer Beduinen den Truppen zufügten (V. 26, 1. 27, 5). Auch die Verpflegung des Heeres vor Palmyra erwies sich als durchführbar, indem Aurelian umwohnende Völkerschaften (bezw. Wüstenstämme) in seine Dienste nahm (Zos. I 54, 2). Doch zog sich die Blokade [1386] in die Länge, die Verteidigung wurde energisch geführt, Aurelian selbst geriet durch einen Pfeilschuss in Lebensgefahr (Zos. I 54, 2. 3. 55, 1. V. 26–28; die Correspondenz Aurelians und Zenobias ist erfunden, vgl. Peter Die Scr. h. A. 187. 233). Endlich erschienen auch die persischen Truppen, die der Stadt Hülfe bringen sollten, aber sie wurden abgefasst und in die Flucht gejagt (V. 28, 2, s. u. S. 1387). Es gelang, sarazenische und armenische Schwadronen für die römische Sache zu gewinnen (V. 28, 2, vgl. 27, 4. 28, 4; in den arabischen Darstellungen, die allerdings märchenhaft und unverlässlich sind, wird der König von Hira, ʿAmr ben ʿAdî, als Überwinder der Zabbâ, d. i. Zenobia genannt [vgl. Caussin de Perceval Essai sur l’hist. des Arabes II 36ff. 199. Nöldeke Gesch. d. Perser u. Araber . . . aus der arab. Chronik d. Tabari 25, 1. Rothstein Dynastie der Laḫmiden in al-Ḥîra 37. 44. 63]; es wäre denkbar, dass auch ʿAmr unter den ,Sarazenen‘ zu verstehen ist, die von Zenobia zu den Römern übergingen und diesen zum Siege verhalfen). Aurelian erhielt vielleicht Verstärkungen, die ihm namentlich Probus aus Ägypten zugeführt haben wird (vgl. V. 28, 1. Prob. 9, 5. Oberdick 110). In der nunmehr rings blokierten Stadt begann sich Nahrungsmangel empfindlich bemerkbar zu machen (Zos. I 55, 1). Der einzige Weg zur Rettung schien auswärtige Hülfe. Die Königin selbst sollte diese von den Persern bringen. Es gelang Zenobia mit ihrem Gefolge auf schnellen Dromedaren aus der Stadt zu entkommen, aber als sie bereits über den Euphrat setzte, wurde sie von verfolgenden römischen Reitern eingeholt und vor den Kaiser geführt (Zos. I 55. V. 28, 3. Tyr. trig. 30, 23, vgl. Eutrop. 9, 13. Fest. 24, 1. Syncell. I p. 721 Bonn. Malal. p. 300 Bonn. [mit Fabeleien]; auch in dem Inschriftfragment CIL III 12 456 [Durostorum] ist von dem Siege Aurelians über Zenobia die Rede). In der Stadt gewannen jetzt die Anhänger der Friedenspartei die Oberhand und öffneten, als Aurelian Straflosigkeit zusicherte, die Thore (Zos. I 56, 1. 2). Der Kaiser hielt ihnen sein Wort, nahm die gewaltigen Schätze, die in Palmyra aufgehäuft waren, in Besitz (Zos. I 56, 2. V. 28, 5) und zog hierauf nach Emesa zurück, wo das Strafgericht über die hartnäckig gebliebenen Häupter Palmyras abgehalten wurde (Zos. a. a. O.).

Das Heer verlangte stürmisch den Tod Zenobias, doch Aurelian erklärte es für seiner unwürdig, eine Frau zu töten; er wollte die Königin für den Triumph aufsparen (V. 30, 1. 2). Auch Vaballath oder wer sonst den Königstitel von Palmyra führte, behielt das Leben (vgl. Zos. I 59). Aber beim Verhöre verlor Zenobia, vielleicht durch die Feindseligkeit der Soldaten eingeschüchtert, so sehr jeden Halt, dass sie die Schuld an ihren Vergehen – hauptsächlich wohl an der Erhebung Vaballaths zum Gegenkaiser – auf ihre Berater abwälzte. Diese Aussage brachte einer Anzahl ihrer Anhänger den Tod, darunter dem Rhetor Longinus, der ihr die griechische Geisteswelt erschlossen, aber zugleich als politischer Ratgeber gedient hatte (Zos. I 56, 2. 3. V. 30, 1-3. Phot. bibl. p. 492 Bekker. Suid. s. Λογγῖνος;). Andere Führer von Palmyra wurden zur Schaustellung im Triumphe bestimmt (vgl. V. 33, 5). [1387] Die Palmyrene wurde dem Verwaltungsgebiete des Praefecten von Mesopotamien, Marcellinus, zugeteilt, den Aurelian mit dem Obercommando im (vorderasiatischen) Orient betraute (Zos. I 60, 1), Palmyra selbst erhielt eine kaiserliche Besatzung (V. 81, 2). Die Araberstämme der Wüste schlossen sich – wohl soweit sie nicht von Persien abhingen – der römischen Sache an (vgl. V. 33, 4. 41, 10. Malal. p. 300 Bonn.; für etwas spätere Zeit Rev. archéol. XLI 1902, 412).

Wenn man dem Berichte des Zosimus (I 59) Glauben schenkt, wäre Zenobia auf dem Zuge nach Europa an einer Krankheit oder eines freiwilligen Hungertodes gestorben; das Gefolge der Königin hätte mit alleiniger Ausnahme ihres Sohnes auf der Überfahrt nach Byzanz durch Schiffbruch den Untergang gefunden. Dagegen melden die anderen Quellen, dass Zenobia im Triumphe aufgeführt wurde, und wissen auch von ihrem späteren Schicksal zu erzählen (V. 34, 3. Tyr. trig. 30, 24–26; nach der Kaiserchronik: Eutrop. 9, 13. Fest. 24, 1. Hieron. ad a. Abr. 2290 und dessen Ausschreiber. Syncell. I p. 721 Bonn., falsch Malal. p. 301 Bonn.; Zonar. XII 27 [bezw. dessen Quelle Petrus Patricius] hat beide Versionen; CIL III 83 bezieht sich nicht auf Zenobia, sondern auf irgend eine aethiopische Königin [Mommsen R. G. V 594, 1]; die Inschrift Österr. Jahresh. Beibl. III 1900, 25 nr. 11 würde, wenn der Name Zenobias erhalten wäre, beweisen, dass sie zur Zeit des palmyrenischen Aufstandes [u. S. 1389] noch lebte). Die genaue und verlässliche Beschreibung des Triumphes (V. 33. 34) beruht mittelbar auf gleichzeitigen Quellen; in der Kaiserchronik war die Familie Zenobias als noch in Rom ansässig erwähnt (vgl. Eutrop. 9, 13. Tyr. trig. 27, 2. Hieron. ad a. Abr. 2290 u. s. w.; s. unter Septimia Zenobia). Man wird daher dieser Überlieferung mehr Glauben beimessen, als der bei Zosimus vorliegenden, die das Bestreben verrät, Zenobia nicht unrühmlicher enden zu lassen als ihr Vorbild Kleopatra (vgl. Bernhardt 189f. Oberdick ZDMG XVIII 1864, 748; abweichend Brunner 72f.).

b) Perserfeldzug. In Persien war im J. 272 der unermüdliche Römerfeind Sapor I. nach 30-jähriger Regierung gestorben (vgl. Nöldeke Gesch. d. Perser u. Araber [Tabari] 412ff.); seine Nachfolger Hormisdas I. (272–273) und Vararanes I. (273–276) hatten mit politischen und religiösen Schwierigkeiten, namentlich der Propaganda des Manes, zu kämpfen (Nöldeke 43ff.). So erklärt sich die geringe Energie, mit der Persien in den Kampf zwischen Aurelian und Zenobia eingriff. Aber auch der Kaiser konnte die Schwäche des Perserreiches augenblicklich nicht ausnützen. Ein Einfall der Karpen rief ihn nach Europa; überdies konnte ein Angriffskrieg in grossem Stile nicht in seiner Absicht liegen, solange die Reichseinheit nicht wiederhergestellt war. Daher begnügte er sich mit einer Digression, die den Zweck verfolgte und erreichte, die Perser für die Zenobia geleistete Hülfe zu züchtigen und Mesopotamien dem Reiche zu erhalten (Vict. 35, 1. V. 28, 4. 35, 4. 41. 9; victoria Partica auf einer Münze Rohde nr. 385; Parthicus oder Persicus in der Titulatur, s. u.; nicht ausgeschlossen ist freilich, dass hier überall an den Sieg über das [1388] persische Entsatzheer während der Belagerung Palmyras zu denken ist). Das Ergebnis scheint schliesslich eine friedliche Verständigung gewesen zu sein. Wenigstens hören wir, dass der Grosskönig (Hormisdas I. ?) dem Kaiser Geschenke sandte (V. 29, 2. 33, 2), und dass Perser an dem Triumphe Aurelians teilnahmen (V. 33, 4). Mesopotamien finden wir in der nächsten Zeit in römischem Besitze (Zosim. I 60, 1, demnach ist Mommsens Ausführung R. G. V 442 nicht haltbar); auch in Armenien brachte Aurelian den römischen Einfluss vielleicht wieder zu höherer Geltung (vgl. V. 28, 4. 30, 5. 41, 10; unter den beim Triumphe vertretenen Völkerschaften [V. 33, 4] fehlen die Armenier, was dafür sprechen könnte, dass sie als Reichsangehörige angesehen wurden; anders Mommsen R. G. V 442, vgl. noch v. Gutschmid Kl. Schr. III 406f.; aus Satala in Armenia minor stammt eine Inschrift Aurelians, CIL III 14 184³ = Journ. hell. stud. XVIII 1898, 324).

Als Wiedereroberer des Orientes (V. 28, 4. 30, 4) kehrte Aurelian, ungefähr im Frühherbst 272, nach Europa zurück (V. 30, 4. Zos. I 60, 1), reich mit Beute beladen (V. 28, 5. 31, 8), von der er vermutlich dem siegreichen Heere sofort entsprechenden Anteil gewährt hatte. Unter dem Eindrucke des gewaltigen Erfolges decretierte ihm der Senat den Ehrennamen Parthicus oder Persicus maximus (vgl. o. S. 1356; die Unterwerfung der reichsangehörigen Palmyrener berechtigte nicht zur Annahme eines Siegertitels). Goldmünzen mit der Umschrift restitutor orientis zeigen das Bild des Sonnengottes, dem Aurelian den Sieg zu danken glaubte Rohde nr. 34-36. Cohen nr. 213f.; Antoniniane mit derselben Legende: Rohde nr. 319–325. Cohen nr. 201–205, mit pacator orientis: Rohde nr. 263. Cohen nr. 164; den Sieg verherrlicht die alexandrinische Münze Dattari nr. 5431 aus dem J. 272/3).

c) Karpenfeldzug. Die Karpen, ein dacisches Volk, dessen Namen die Karpathen bis heute erhalten haben, waren anscheinend durch die Gothen von ihren Wohnsitzen nördlich der Donaumündung (vgl. Patsch o. Bd. III S. 1608ff.) auf römisches Gebiet gedrängt worden (damals mag die Mutter des Galerius vor ihnen in Daciam novam geflohen sein, Lactant. de mort. pers. 9, 2). Aurelian trieb die Barbaren zurück (V. 30, 4), brachte ihnen an der Donau zwischen Carsium und Sucidava eine Niederlage bei (wenn die Ergänzung der Inschrift CIL III 12 456, vgl. Tocilescu Arch.-epigr. Mitt. XIV 16 [Durostorum], richtig ist), und siedelte einen Teil des Volkes auf Reichsboden an (Vict. 39, 43): wohl in Moesien und dem neuen Dacien. Vielleicht hatten zugleich mit den Karpen auch die sarmatischen Roxolanen, die nördlich von der Donaumündung bis zum Dnjepr sassen (vgl. v. Domaszewski Rh. Mus. XLVII 209), einen Einfall in das Reich unternommen; wenigstens werden beim Triumph auch Roxolani unter den Gefangenen genannt (V. 33, 4). Aurelian empfing den Beinamen Carpicus maximus (V. 30, 4. 5, s. o. S. 1356), den er bereits im J. 272 führt (CIL III 7586 [Callatis]: eine Inschrift, die ihm der [pra]eses provincia[e] wohl anlässlich seiner Anwesenheit in Callatis setzte); [repa]ratori con[servatori] patriae . . . [1389] [recupe]rata re public(a) lesen wir auf Meilensteinen der neuen dacischen Provinz (CIL III 12 333. 13 715, vgl. 12 456).

273 n. Chr. pont. max. Germ. max. Goth. max. Parth. max. Carp. max. trib. pot. IV. cos. imp. (III?) p. p.

a) Zweiter palmyrenischer Peldzug. Am 1. Januar traten M. Claudius Tacitus, später der Nachfolger Aurelians (s. o. Bd. III S. 2873), und Iulius Placidianus, vielleicht noch Praefectus praetorio (vgl. o. S. 1377), den Consulat an; die Stadtpraefectur führte Virius Orfitus (Mommsen Chron. min. I p. 66).

Die Palmyrener konnten den Verlust ihrer Machtstellung, der auch die Folge haben musste, dass Palmyra seine Bedeutung als Handelsstadt einbüsste und der Wohlstand seiner Bewohner unterging, nicht verschmerzen. Bei einem Volke, das vom Handel lebte, ist es hegreiflich, dass der materielle Ruin am schmerzlichsten empfunden wurde. Von (Septimius) Apsaios geleitet (Zosim. I 60, 1, vgl. Le Bas-Waddington III 2582), setzten sich die Palmyrener, da sie Aurelian mit europäischen Angelegenheiten beschäftigt wussten (V. 31, 1), mit dem Statthalter Marcellinus (s. o. S; 1387) in Verbindung und suchten ihn zum Aufstand zu bewegen (Zosim. I 60, 1). Marcellinus hielt sie solange hin, bis er dem Kaiser die Meldung ersttatet hatte. Vermutlich erst jetzt, da sie nicht mehr zurückkonnten, entschlossen sich die Palmyrener zum unverhüllten Abfall, erschlugen die römische Besatzung von 600 Pfeilschützen mit ihrem Commandanten Sandario (V. 31, 2) und erhoben einen Angehörigen des Herrscherhauses, (Septimius) Antiochos, zum König von Palmyra (V. 31, 2 wird dieser Achilleus genannt, wohl in – absichtlicher? – Verwechslung mit dem Gegenkaiser Diocletians [Mommsen R. G. V 441, 1]; den Namen Antiochos [Zosim. I 60, 2. Polem. Silv. bei Mommsen Chron. min. I 521] bezeugen Inschriften aus der Palmyrene CIL III 6049 = 6727 = Le Bas-Waddington III 2629 b. Österr. Jahresh. Beibl. III 1900, 25 nr. 11. 12 [von Musil copiert]; nr. 11 ist – nach Kalinkas Ergänzung – [ὑπὲρ σωτηρίας Ζηνοβίας] βασιλίσσης, [μ]ητρὸς τοῦ βασιλέως [Σεπτι]μ[ίου] Ἁντ[ι]ό[χου] dediciert, entsprechend mag in nr. 12 [ὑ. σ. Οὐαβαλλάθου (?)] βασιλέ[ω]ς, [ἀδελφ]οῦ(?) βασιλέως [Σεπτ.] Ἀντιόχου zu ergänzen sein; da jedoch Aurelian kaum einen Sohn Zenobias in Palmyra zurückgelassen haben dürfte, wird hier die Unterschiebung oder Scheinadoption eines jugendlichen Verwandten der Königin [parenti Zenobiae V. 31, 2] vorliegen). In Asien beschränkte sich die Bewegung auf Palmyra und sein Gebiet (Zosim. I 60, 2), aber in Ägypten brach gleichzeitig, vielleicht durch palmyrenische Agenten angefacht, ein Aufstand aus (s. u. S. 1390). Aurelian zog, sobald er die Meldung empfing, vom Balkan nach Asien (V. 31, 3), mit solcher Schnelligkeit, dass er in Antiochia zur grossen Überraschung der Einwohner während eines Pferderennens erschien (Zosim. I 61, 1. Malal. p. 300 Bonn [mit unhistorischen Zuthaten]). Ebenso unerwartet kam seine Ankunft den Palmyrenern, die keinen Widerstand wagten. Palmyra hatte keine Gnade mehr zu erwarten; die Stadt wurde den Truppen zur Plünderung und [1390] Zerstörung überlassen; nur den Sonnentempel liess Aurelian nachher neu aufbauen (V. 31. Zos. I 61, 1). Dem ,König‘ Antiochos gab er den Laufpass, da er ihm zu unbedeutend, wohl auch zu jung erschien, um sich weiter mit ihm abzugeben (Zos. I 61, 1). Dies allein könnte gegen die Nachricht der Vita, dass Aurelian mit unmenschlicher Grausamkeit gegen die Palmyrener gewütet habe, Bedenken erwecken, umsomehr, als ein gefälschter Brief zum Beleg dienen soll (V. 31, 4–10). Die Zerstörung ihrer Stadt war für die vom heimatlichen Boden Verdrängten, in ihrer materiellen Existenz Vernichteten Strafe genug, um für die Zukunft neuen Abfallsgelüsten der Orientalen vorzubeugen, unterzog Aurelian vielleicht gleichzeitig die Besatzungsverhältnisse im Orient einer Neuordnung, indem er illyrische Truppenkörper unter die einheimischen Garnisonen einschob (s. u. S. 1412).

Von Palmyra zog Aurelian, wenn wir Zosimus (I 61, 1) folgen, sofort nach Ägypten; Vopiscus (V. 32, 1. 2. Firm. 5, 1) lässt ihn wieder nach Europa zurückkehren und in der Balkanhalbinsel Kriegsthaten verrichten (per Thracias Europamque omnem [V. 32, 2], wofür Oberdick 161 Rhodopamque einsetzt; Oberdicks Annahme eines Perserfeldzugs für diese Zeit ist durch die Lesart de Carris für de Thraciis redeunte [Firm. 5, 1] nicht gerechtfertigt). Da die Vorgänge in Palmyra und Alexandria ohne Zweifel enge zusammenhängen, wird man der Nachricht des Zosimus den Vorzug geben vor jener des Vopiscus, der seine Vorlage wohl ungenau wiedergab (Oberdick 160ff.).

b) Feldzug nach Ägypten. Der Niedergang Palmyras scheint auch in Alexandria zu einer wirtschaftlichen Krise geführt zu haben; an der Spitze der Bewegung stand hier, wie überliefert wird, ein Grosskaufmann, der Papyrusfabrikant Firmus (Hist. Aug. Firm. 3, 2; die Vita Firmi des Vopiscus ist allerdings ein Lügengewebe mit geringem historischem Kern; Mommsens Zweifel an der Geschichtlichkeit dieses Aufstandes [R. G. V 441, 1. 571, 1] werden jedoch durch Zosimus I 61, 1. V. 32, 2. 3. 33, 5 widerlegt). Firmus, vermutlich ein Demagog, wie viele andere in der Geschichte Alexandrias, wollte angeblich die Herrschaft der Palmyrener in Ägypten wiederherstellen (Firm. 3, 1. 4, 1. 3), scheint aber den Antiochos nicht als König anerkannt zu haben (V. 32, 2 qui sibi Aegyptum sine insignibus imperii, quasi ut esset civitas libera, vindicavit; sein Gegenkaisertum, Firm. 2, 1ff., ist Erfindung, die Münzen mit seinem Bild und Namen sind falsch, vgl. v. Sallet Daten d. alex. Kaiserm. 11f.). Der Hauptsitz der Empörung war die ewig unruhige Grossstadt Alexandria (Zos. I 61, 1. Firm. 3, 1; die Worte cum Blemmyis societatem maximam tenuit et cum Saracenis, Firm. 3, 3, gelten nur von den geschäftlichen Beziehungen des Handelsherren und berechtigen keineswegs zu der Annahme, dass die Blemmyer damals Oberägypten besetzten [Mommsen R. G. V 570. 595. Paul Meyer Herm. XXXIII 270f.], dies ist wohl erst nach Aurelians Tode der Fall gewesen; vgl. Zos. I 71, 1. Prob. 17, o. Bd. II S. 2522. III S. 566. 2720 Nr. 150. Krall Denkschr. Akad. Wien XLVI 1900, 9). Aurelian wurde des Aufstandes [1391] in kurzer Zeit Herr. Firmus wurde getötet, eine Anzahl von Parteiführern gefangen gesetzt, um im Triumphe zur Schau gestellt zu werden (Zos. I 61, 1. V. 32, 3. Firm. 2–5; die Zerstörung des Bruchium, Ammian. XXII 16, 15, gehört wohl nicht hieher, sondern in das J. 269/270, s. o. S. 1364). Der Stadt Alexandria erhöhte Aurelian die Kornlieferungen, die sie nach Rom abzuführen hatte, und legte ihr eine Abgabe von Industrieproducten auf (V. 45, 1. 47; s. u. S. 1397); den Truppencommandanten der Nachbarprovinzen wurde der Zutritt nach Ägypten erschwert (Saturnin. 7, 2. 3). Damals mögen sich Gesandte des axomitischen Reiches (des heutigen Abessinien, s. o. Bd. II S. 2634f.) bei Aurelian eingefunden haben, um sich über die Pläne des siegreichen Herrschers zu vergewissern (vgl. V. 33, 4. 41, 10; da der König der Axomiten damals wohl auch über die Blemmyer und die Araber Jemens Hoheitsrechte ausübte [vgl. Mommsen R. G. V 613, 3. Krall 10f.], werden V. 33, 4 Blemmyes, Axomitae, Arabes Eudaemones nebeneinander genannt).

c) Feldzug nach Gallien. Auf dem Boden des Reiches blieb für Aurelian nur noch ein einziger Feind zu bekriegen, der gallische Imperator, und dieser bot selbst die Hand zur Unterwerfung. Nach der Ermordung des Victorinus war, wohl im J. 270 (s. o. Stein Bd. III S. 1663), von den gallischen Truppen C. Pius Esuvius Tetricus erhoben worden, ein Senator, der bisher Aquitanien verwaltet hatte (Näheres s. unter Esuvius Tetricus). Tetricus und sein gleichnamiger Sohn, den er zum Caesar machte, waren der Unbotmässigkeit der Soldateska nicht gewachsen (V. 32, 3. IV. trig. 24, 2. Vict. 35, 4. Eutrop. 9, 10 = Oros. VII 22, 12. 23, 5. Ioann. Antioch. FHG IV 598f. frg. 152, 1, vgl. Schiller 865f.), namentlich seitdem der Praeses (der Belgica?) Faustinus in Trier mit den Aufrührern gemeinsame Sache machte (Vict. 35, 4. Polem. Silv. bei Mommsen Chron. min. I 522). Da überdies die tiefe Gärung im Landvolke zu Bauernunruhen führte (vgl. Schiller 865) und am Rhein immerzu die germanische Invasion drohte, verzweifelte Tetricus an seiner Fähigkeit, der Verwirrung Herr zu werden, und wandte sich selbst – angeblich mit dem vergilischen Vers eripe me his, invicte, malis – an den im übrigen Reiche zu unbestrittener Autorität gelangten legitimen Kaiser mit dem Begehren, ihn zu erlösen (Tyr. trig. 24, 3. Vict. 35, 4. Eutrop. 9, 13 = Oros. VII 23, 5; an eine Art Allianz, die seit Claudius zwischen Tetricus und dem römischen Kaiser bestanden habe [Ancona Claud. II e gli usurp. 48ff. 62], wird nicht zu denken sein). Die Art und Weise, sowie die Bedingungen der Unterwerfung wurden zwischen den beiden Herrschern jedenfalls vorher festgesetzt.

Ungefähr im Sommer 273 brach Aurelian von Alexandria auf (V. 32, 3): welchen Weg er einschlug, wissen wir nicht (irrtümlich lässt ihn Victor 35, 2 jetzt die Alamannen aus Italien vertreiben, vgl. o. J. S. 1370; wenn Eutrop. 9, 13 und ihm folgend Hieronymus den gallischen Krieg vor dem palmyrenischen erwähnen, so liegt dies daran, dass die Kaiserchronik keine chronologische Anordnung befolgte, s. o. S. 1349f.). Vor Lyon scheint [1392] er auf Widerstand gestossen zu sein (Firm. 13, 1), aber erst in der katalaunischen Ebene trafen die Legionen vom Rheine und die unter Aurelians Führung sieggewohnte Donauarmee aufeinander. Während der Schlacht ging Tetricus zu Aurelian über, seine führerlosen Truppen wurden überwältigt; der Sieg gewann Gallien und Britannien dem Reiche wieder (V. 32, 3. 41, 8. Panegyr. lat. p. 183 Bährens. Zos. I 61, 2. Tyr. trig. 24, 2. Vict. 35, 3–5. Eutrop. 9, 13. Hieron. ad a. Abr. 2289 [vgl. Euseb. armen.]. Oros. VII 23, 5. Iordan. Rom. 290. Mommsen Chron. min. I 442. 522. Syncell. I p. 721 Bonn. Zonar. XII 27; zur Zeit des Feldzuges gegen Tetricus wurden vielleicht Münzschätze in Nordfrankreich und am Rhein vergraben, deren Münzen mit Aurelian enden, vgl. Blanchet Trés. d. monn. 13. 44. 59f.; andere Münzschätze in Belgien, Luxemburg und der Rheinprovinz [Blanchet a. a. O.] sind wohl erst infolge des Frankeneinfalls nach Aurelians Tode verborgen worden). Nachher gab es vielleicht noch Germanen (Franken) über den Rhein zurückzutreiben (simul Germanis Gallia dimotis, Vict. 35, 3; Franken im Triumphzug Aurelians, V. 33, 4; die Kriegsthaten des Probus gegen die Franken [Prob. 11, 9. 12, 3] sind allzuschlecht bezeugt). Auf einem Meilenstein aus dem neuen Dacien (CIL III 12 333) führt Aurelian anscheinend den Beinamen [Bri]tan(nicus) maximus; dass er selbst nach Britannien hinüberfuhr, ist nicht daraus zu schliessen. Dagegen mag er Anstalten getroffen haben, die Insel gegen die Raubfahrten fränkischer und sächsischer Piraten zu schützen, von denen sie gerade zu dieser Zeit schwer heimgesucht wurde; wenigstens haben sich, vorwiegend in dem südöstlichen Küstenlande Britanniens, acht bis auf Aurelian reichende vergrabene Geldvorräte gefunden (Blanchet 70. 72, anders Roach Smith Num. Chron. 1881, 24ff.).

Nachdem Aurelian die leitenden Stellungen in den wiedergewonnenen Provinzen mit ihm ergebenen Männern besetzt hatte (Zon. XII 27), kehrte er nach mehr als zweijähriger Abwesenheit nach Rom zurück, als Sieger im Orient und Occident und als Wiederhersteller des römischen Reiches IV. 32, 4. Eutrop. 9, 13 = Oros. VII 23, 5. Zon. XII 27; die Rückkehr des Kaisers feiern die Münzen mit adventus Aug., Rohde nr. 1. 2. 58–60 Cohen nr. 1–4).

274 n. Chr. pont. max. Germ. max. Goth. max. Parth. max. Carp. max. trib. pot. V. cos. II imp. (IV?) p. p.

a) Triumph. In diesem Jahre übernahm Aurelian selbst zum zweitenmale den Consulat, zusammen mit Capitolinus (De Rossi Inscr. christ. urb. Romae I nr. 13. CIL III 12 736. Cod. Iust. II 44. 1 und die Fasten, vgl. Klein Fasti cos. z. J., o. Bd. III S. 1530 Nr. 3) und liess sich zum Consul für das folgende Jahr designieren (vgl. CIL VI 1112). Die Stadtpraefectur bekleidete wiederum Virius Orfitus (Mommsen Chron. min. I p. 66; sein Name wird demnach in der Statueninschrift CIL VI 1112 ergänzt, die der Stadtpraefect dieses Jahres dem Kaiser dedicierte).

Seit den Siegen, durch die Septimius Severus Herrschaft begründet worden war, hatte kein Kaiser eine solche Reihe von Erfolgen wie jetzt Aurelian errungen. Was mehr besagen will: das [1393] erstemal seit fast einem Halbjahrhundert war der Fall eingetreten, dass weder ein feindlicher Angriff abzuwehren, noch ein Gegenkaiser zu bekämpfen war. Es leuchtet ein, wie sehr die Stellung des Kaisers dadurch gehoben werden musste. Aurelian führt fortan den Beinamen restitutor orbis, der als Bestandteil der Titulatur erscheint, demnach wohl durch Senatsbeschluss verliehen wurde (CIL VI 1112 [J. 274]. VIII 10217 [274]. III 122. XI 1214. XII 5456. 5549; pacator et ristitor (!) orbis XII 5561; conservator orbis V 4319 [J. 275], [repa]rator con[servator] patriae III 12333; sehr häufig ist restitutor orbis auf Münzen. Rohde nr. 294–318. 326. 334–341. Cohen nr. 192–200. 207–212. 215; daneben findet sich restitutor gentis Rohde nr. 327–331. Cohen nr. 203; restit. saeculi Rohde nr. 293. Cohen nr. 191; pacator orbis Rohde nr. 260ff. Cohen nr. 161f.). In den Inschriften werden dem Kaiser ehrende Beinamen gegeben, die seine Unbesiegbarkeit, die Herstellung des Reichsfriedens, die von keinem Aufstand bedrohte Beständigkeit seiner Regierung verherrlichen (magno Augusto, principi max(imo). imp(eratori) fortissimo CIL V 4319, magn[o et] invic[to d(omino) n(ostro)] VI 1114, [incompa]rabili ac invi[cto semp]er Augusto III 12333, [in]d[u]l[g(entissimus)] invictis[simus] pri[nc(eps)] XII 5571 a, [fortissi]mo et victoriosissimo principi VI 1112, pacatissimo Ephem. ep. V 1098, perpetuo victoriosissimo indulgentissimo VIII 10177. 10205. 10217, perpetuus VIII 5143. 10076. 10133. 10154. CIRh 1939. Bull. arch. du com. d. tr. hist. 1897, 284. 396). Aurelian selbst lässt sich auf Münzen in der Gestalt des Handels- und Friedensgottes Mercur darstellen Rohde nr. 147. 186. 190. 401, vgl. Steuding in Roschers Lex. d. Myth. II 2818); er wollte offenbar als Bringer des Friedens (pacator orbis), als Erneuerer der Ordnung, in der auch Handel und Verkehr wieder aufleben konnten, angesehen sein.

Die Wiederherstellung eines einigen und starken Imperiums nötigte auch die selbständigen Culturnationen ausserhalb der römischen Grenzen, sich zu dem neuen Regimente zu stellen. Namentlich wird der Fall des grossen Reiches von Palmyra einen tiefen Eindruck im Orient hervorgebracht haben. An dem Triumphe Aurelians nahmen Blemmyer, Axomiten und Südaraber – diese vielleicht als Gesandte des Königs von Axum (s. o. 5 S. 1391) – ferner Inder, Baktrer, Iberer, Sarazenen und Perser, alle mit ihren Geschenken, teil (V. 33. 4 vgl. u. S. 1408). Dies trug nicht zum mindesten dazu bei, den Triumph, der officiell wohl wegen der Siege über die Reichsfeinde, Germanen, Sarmaten, Perser und Karpen, gefeiert wurde, zu einem der glänzendsten Schauspiele dieser Art zu machen. Der lange Zug der Gefangenen – es waren Gothen und Gothinnen, Alanen, Roxolanen, (Karpen), Sarmaten, Franken, Sueven (d. i. Iuthungen), Vandalen, Germanen (bezw. Alamannen), die Führer der Palmyrener und Ägypter, endlich Tetricus und sein Sohn in gallischer Nationaltracht und Zenobia, mit goldenen Ketten gefesselt – war in so bunter Zusammensetzung kaum bei einem anderen Triumphzug gesehen worden. Der Kaiser selbst fuhr auf dem im Gothenkriege erbeuteten Hirschgespann aufs [1394] Capitol (die ausführliche und, wie die Erwähnung des Hirschgespannes [vgl. Rappaport 98] und die Aufzählung der Gefangenen beweist, zuverlässige Beschreibung des Triumphes, V. 33. 34, geht indirect wohl auf gleichzeitige Quellen [acta diurna?] zurück; unter den Gefangenen sind die Karpen übergangen, vermutlich durch Schuld des Vopiscus; vgl. ausserdem Tyr. trig. 24. 4. 25, 2. 30, 24–26 [übertreibend]. Zos. I 61, 1; nach der Kaiserchronik: Vict. 35, 5. Eutrop. 9, 13. Fest. 24, 1. Hieron. ad a. Abr. 2290. Oros. VII 23, 5. Iordan. Rom. 291. Mommsen Chron. min. I 442. 642. II 148. Malal. p. 301 Bonn.; Zonar. XII 27, wo aus dem ὄχημα ἐλάφων ein ὄχημα ἐλεφάντων geworden ist, vgl. Patzig Byz. Ztschr. V 1896, 48. Friedländer S.-G. I⁶ 57). An den Triumph schlossen sich die üblichen Spiele (V. 34, 6). Der einzige Misston in der Festesstimmung war der Unmut der Senatoren, dass einer der ihren – Tetricus – im Triumphe zur Schau gestellt werde (V. 34, 4. Tyr. trig. 24, 4): ein Vorgang, der allerdings ohne Analogie war. Doch hielt sich Aurelian Tetricus gegenüber an sein Wort, beliess ihm und seinem Sohne den senatorischen Rang und ernannte ihn zum Corrector von Lucanien (Kaiserchronik, aus der V. 39, 1. Vict. 35, 5. Epit. 35, 7. Eutr. 9, 13 = Hieron. ad a. Abr. 2290 = Prosper Tiro, Mommsen Chron. min. I 442 abgeleitet sind, vgl. noch Polem. Silv. Mommsen a. a. O. 522; in gewohnter Übertreibung wird Tyr. trig. 24, 5 Tetricus zum Corrector von ganz Italien gemacht, vgl. v. Premerstein o. Bd. IV S. 1652, ferner u. S. 1409). Auch Zenobia und ihre Kinder erfuhren eine ehrenvolle Behandlung, ihre Töchter soll Aurelian vornehmen Römern vermählt haben, Nachkommen von ihr werden noch später genannt (o. S. 1387, vgl. noch CIL VI 1516, Genaueres unter Septimia Zenobia).

b) Münzreform. Aurelians nächste Sorge musste dem schlimmsten Krebsschaden des Reiches gelten, der Münzverwirrung. Über die Münzreform berichtet in der Litteratur nur Zosimus (I 61, 3): ἤδη δὲ καὶ ἀργύριον νέον δημοσίᾳ διέδωκεν, τὸ κίβδηλον ἀποδόσθαι τοὺς ἀπὸ τοῦ δήμου παρασκευάσας, τούτῳ τε τὰ συμβόλαια συγχύσεως ἀπαλλάξας. Die Angabe, dass das schlechte Geld eingezogen, bezw. ausser Curs gesetzt wurde, kann jedoch, wie die Münzfunde beweisen, höchstens mit Einschränkung auf die Münze der gallischen Gegenkaiser richtig sein (vgl. Mommsen Münzw. 815. 824. Rohde 290. de la Fuye Rev. num. 1901, 323). Und auch von einem ἀργύριον νέον war in Wirklichkeit nicht die Rede. Denn die Münzreform, zu der die palmyrenische Beute die Mittel geboten haben wird, war anscheinend nur provisorisch; sie schuf – vielleicht um nicht zu gewaltsam in die bestehenden Verhältnisse einzugreifen – keinen entscheidenden Wandel und ging weder zur vollwertigen Silber-, noch zu einer reichlicheren Goldprägung über. Ihre Bedeutung bestand hauptsächlich in der Beseitigung des unerträglichen Zustandes, dass das einzige wirklich cursierende Geld, der entwertete Antoninian, infolge der ungleichmässigen Ausprägung und des Mangels an jedem Massstabe zur Wertmessung nicht einmal als Creditmünze festen Wert besass (vgl. o. S. 1373). Wenn die Anzeichen nicht trügen, hat Aurelian jetzt wieder ein vollständiges [1395] Münzsystem geschaffen, dessen Einzelposten in einem gesetzlich geregelten Wertverhältnis zu einander standen, dem aber der Schlussstein – die Einführung einer Umlaufs- und zugleich Wert(Silber-)münze – noch fehlte. Der reformierte Antoninian, der in Gewicht und Silbergehalt den früheren, wenn auch nicht wesentlich, übertraf, sorgfältiger, gleichmässig und, um die Controle zu ermöglichen, mit genauer Unterscheidung der einzelnen Officinen und ihrer Emissionen (vgl. Rohde Tabelle B) geprägt wurde, trägt seither die Wertzeichen XXI, XX • I, XX (so nur auf Münzen der Prägestätte Tarraco), griechisch ΚΑ, die wohl mit Recht dahin erklärt werden, dass er einer festen Münzeinheit unbekannten Namens (nach Rohde, Kubitschek und Seeck dem Follis, in dem jedoch letzterer, abweichend von den anderen, nur einen volkstümlichen Namen für den Sesterz sieht) gleichgesetzt wurde, die wieder 20 niederen Münzeinheiten entsprach (der Punkt zwischen XX und I ist doch wohl das Gleichheitszeichen, Missong 118f. Rohde 291, anders Mommsen Herm. XXV 31; Missongs und Seecks Erklärung des Zeichens XX als + d. h. Doppeldenar, wird durch die griechische Form ΚΑ widerlegt). Sieht man (im Anschluss an die Anschauung Mommsens) in dem nur als Recheneinheit vorhandenen Zwanzigstel des reformierten Antoninians den Denar, der längst die Bedeutung eines Silbergeldes eingebüsst hatte und auch unter Diocletian als kleinste Rechnungseinheit erscheint, so wäre der Antoninian jetzt 20 Denaren gleichgesetzt worden. Ob dies eine gewaltsame Erhöhung seines bisherigen Nominalwertes, demnach einen Aufschlag der Steuern bedeutete, ist nicht überliefert, aber recht wohl möglich (vgl. Seeck Unterg. II 223ff.); die Verbrennung der tabulae publicae (s. u. S. 1396) mag deshalb erfolgt sein, um dem Publicum für die Erhöhung der Steuerlast ein Äquivalent zu bieten. Vielleicht hat Aurelian zugleich die unter Diocletian nachweisbare Gleichsetzung des Goldpfundes mit 50 000 Denaren – bezw. wenn das oben vermutete Verhältnis zutrifft, mit 2 500 reformierten Antoninianen – durchgeführt (vgl. Mommsen Herm. XXV 31). Als fernere Bestandteile des Münzsystems wurden ausgegeben: Antoninianhälften (Quinare) mit den Wertzeichen VSV (nach Missong 121. Rohde 286 soviel als V + V = X [Denare?] = Semis, d. h. Halbstück), Kupferstücke und zwar Gross- und Mittelbronzen unbekannter Benennung Rohde 292f. 320f.), endlich als höchste Einheit, aber in sehr spärlicher Zahl, Goldmünzen, vielleicht mit demselben Nominalgewicht von 1/50 Pfund, das der Aureus Caracallas gehabt hatte (daher auf dem Goldstück Rohde nr. 25 die Signierung I · L vgl. Mommsen Münzw. 778. Rohde 285. 289f. 318f., anders Seeck Ztschr. f. Numism. XVII 40, 1; die Erklärung der Wertzeichen auf Aurelians Münzen, die Bedeutung der Münzsorten und ihr gegenseitiges Verhältnis sind im Grunde noch ungelöste Fragen, die bisher in sehr differierender Weise beantwortet wurden, vgl. die unten angeführte Litteratur).

Die Kupferprägung des Senates, die ohnehin durch die Entwertung der Silbermünze ihre Bedeutung verloren hatte, war bereits unter Claudius II. [1396] eingegangen; Aurelian hat sie vielleicht in aller Form aufgehoben (Mommsen Münzw. 747. Rohde 289; die Münze Cohen nr. 24 = Rohde nr. 436 mit S(enatus) C(onsulto) ist kaum echt, vgl. Rohde 223) und vielleicht gleichzeitig das Amt der triumviri monetales beseitigt (Eckhel I p. LXXIX). Die Münzprägung einzelner Provinzstädte hatte sich nur in Perge, Side, Sillyum in Pamphylien, Selge und Cremna in Pisidien bis auf Aurelian erhalten; unter ihm hört sie auf und findet nur noch in Perge unter Tacitus eine kümmerliche Fortdauer (Mommsen Münzw. 728. Rohde 251ff. Hill Cat. of the Greek coins Brit. Mus., Lycia 139. 170. 218f. 267. 296. Imhoof-Blumer Kleinas. Münzen II 346f. 383f. Kubitschek Wien. Stud. XXIV 1902, 345). Ägypten behielt auch weiterhin seine provinzielle Sondermünze Rohde 236ff.). Reichsmünzstätten befanden sich fortan in Rom, Tarraco, Lugudunum, Siscia, Serdica, Kyzikos, Tripolis (?) und Antiochia Rohde 302f. Num. Ztschr. XXVII 113). Die Collegien der an diesen Orten thätigen Münzhandwerker (s. O. S. 1373) scheinen jetzt die Organisation von Zwangsverbänden erhalten zu haben (Kornemann O. Bd. IV S. 463; s. u. S. 1410). Der weit verbreiteten privaten Falschmünzerei wurde wohl gleichzeitig scharf zu Leibe gegangen (vgl. Babelon 867. Lenormant I 567). Endlich bemühte sich Aurelian, hierin anscheinend vom Senate und dessen Stimmführer M. Claudius-Tacitus unterstützt (vgl. Tac. 11, 6), das Gold, dessen Menge knapp zu werden begann (vgl. Delbrück Gesch. d. Kriegskunst II 210ff. 224f.), seinem Gebrauche zu Luxuszwecken, bei dem es zu Grunde ging, zu entziehen (V. 46, 1. Tac. 11, 6, vgl. Mommsen Münzw. 832). Litteratur: Mommsen Münzw. 799f. 829ff.; Hermes XXV 1890, 25ff. Mommsen-Blacas Hist. de la monn. Rom. III 95f. 151. Missong Num. Ztschr. I 1869, 105ff. Rohde 287ff. 304ff. Hultsch Metrol.² 322, 3 und oben S. 211f. Kubitschek Monatsbl. d. num. Gesellsch. Wien 1892, 137ff.; Rundschau über ein Quinquenn. d. ant. Numism., Wien 1896, 87ff.; O. Bd. I S. 2569f. Seeck Num. Ztschr. XXVIII 1896, 171 ff.; Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt II 223ff. Lenormant bei Daremberg-Saglio I 567. Babelon Traité d. monnaies Gr. et Rom. I 561. 867ff. 972. 976ff.

c) Wirksamkeit in Rom. Aurelian hielt sich in diesem Jahre hauptsächlich in Rom auf, aber nicht das ganze Jahr hindurch, wie der Proconsultitel auf Inschriften dieser Zeit beweist (CIL VI 1112. V 4319. VIII 10217). Er liess es sich angelegen sein, an die vielen Übelstände im Staate die heilende Hand anzulegen. Mit unnachsichtlicher Härte schritt er gegen die civilen und militärischen Beamten ein, die sich Unterschleife, Erpressung und Bedrückung der Provinzbewohner zu Schulden kommen liessen (V. 39, 5. Vict. 35, 7). Dem Treiben der Delatoren und Quadruplatoren, das geradezu verderbliche Dimensionen angenommen hatte, trat er mit furchtbarer Strenge entgegen (V. 39, 3. Vict. 35, 7). Zugleich mit den Urkunden und Rechnungsbüchern dieser wucherischen Speculanten wurden staatliche Schuldregister auf dem Forum Traians verbrannt und dadurch die Privatleute vor den verjährten Schuldforderungen des Fiscus sichergestellt (V. 39, 3. [1397] Vict. 35, 7, vgl. o. S. 1395). Daher ging man, als unter Valens die Steuerrückstände ausgeforscht wurden, nicht über Aurelian zurück (Ammian. XXVI 6, 7). Endlich erliess er eine Amnestie für politische Verbrechen (V. 39, 4. Vict. 35, 7): ein Act, der in der Kaisergeschichte ohne Vorbild ist und offenbar jedem zu wissen geben sollte, dass nach der Anschauung des Kaisers die Zeit der inneren Zerrüttung ein- für allemal zu Ende sei (in Inschriften dieser Zeit wird Aurelian wiederholt indulgentissimus genannt, s. oben S. 1393).

Die annona urbis unterzog Aurelian einer durchgreifenden Umgestaltung, die für das Volk der Reichshauptstadt eine Reihe von Benefizien, für die der Verproviantierung Roms dienenden Genossenschaften aber – in noch ausgedehnterem Masse als bisher – die zwangsweise Heranziehung zum Staatsdienste mit sich brachte (vgl. Gebhardt Stud. üb. d. Verpflegungswesen v. Rom und Constantinopel, Diss. Dorpat 1881, 92. Liebenam Zur Gesch. u. Organ, d. röm. Vereinswesens 50, 2. 69. Waltzing Étude hist. sur les corp. profess. II 270f. Kornemann o. Bd. IV S. 451f.; s. u. S. 1410; Münzen mit annona Aug. Rohde nr. 71f., liberalit(as) Aug. Rohde nr. 212, uberitas Aug. Rohde nr. 367f. Cohen nr. 239). Die Gilden der navicularii, namentlich der navicularii Niliaci in Ägypten und amnici in Rom, wurden anscheinend zu Zwangsverbänden ausgestaltet und zugleich numerisch verstärkt (V. 47, 3; vgl. Gebhardt 8ff. Liebenam 72. Waltzing II 34. 70f. Kornemann 451. 454f.). Damit die Verproviantierung der Hauptstadt ungestört functionieren könne, wurden im Tiberbett technische Regulierungen vorgenommen (V. 47, 2). Zu den Abgaben, die Ägypten nach Rom abzuliefern hatte, kamen Glas, Papier, Tuch, Werg und Specereiwaren hinzu (V. 45, 1); die Getreidelieferung aus dem Nillande wurde um ein Zwölftel erhöht (V. 47, 1. 2). An Stelle der vielleicht schon vor Aurelians Zeit eingegangenen monatlichen Getreideverteilung ordnete der Kaiser eine tägliche Austeilung von Weizenbroten an (V. 35, 1. 48, 1. Zos. I 61, 3. Chronogr a. 354 bei Mommsen Chron. min. I 148, vgl. O. Hirschfeld Philol. XXIX 1870, 20f.) und machte die Berechtigung zum Brotempfang vererblich (V. 35, 1): Einrichtungen, die sich erhielten und zur Folge haben mussten, dass das seit Traian für die annona verwendete corpus pistorum ganz in den Staatsdienst übernommen wurde (vgl. Hirschfeld 44ff. Gebhardt 20ff. Waltzing II 78ff. Kornemannn 456). Ausser Brot, Öl und Salz (V. 48. 1. Chronogr. a. a. O.) liess Aurelian auch Schweinefleisch regelmässig verteilen, wobei ihn vielleicht hygienische Erwägungen leiteten (V. 35, 2. 48, 1. Vict. 35, 7. Epit. 35, 6. vgl. Marquardt-Dessau St.-Verw. II² 137. Seeck Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt I² 422). Diese Verfügung brachte es mit sich, dass auch das corpus suariorum unter staatliche Aufsicht kam (vgl. Gebhardt 29ff. Waltzing II 90. Kornemann 457), die von dem Commandanten der cohortes urbanae, denen Aurelian in der Nachbarschaft des forum suarium eine neue Kaserne baute, ausgeübt wurde (vgl. Hülsen Bull. com. XXIII 1895, 47ff.; s. u. S. 1414). Auch den Weinhandel [1398] suchte der Fiscus an sich zu ziehen, indem von staatswegen Weine ausgeschenkt wurden (V. 48, 1-4, vgl. Hirschfeld 19, 26. Hülsen a. a. O. Waltzing II 25. 96ff.; s. u. S. 1411. 1414; dass Aurelian dem Volke unentgeltliche Weinlieferung zugedacht habe [V. 48, 1–4], ist wohl ein Phantasiegebilde des Vopiscus). Für das corpus vinariorum erwuchsen aus der teilweisen Monopolisierung des Weines wohl dieselben Folgen, wie für die Schiffsleute, Bäcker und Metzger am den oben erwähnten Massregeln Aurelians (vgl. Gebhardt 26ff. Waltzing II 97ff. Kornemann 457). Ausserordentliche Spenden waren die drei Congiarien (V. 48, 5; Chronogr. a. a. O. ist nur eines im Betrage von 500 Denaren auf den Kopf erwähnt) und die Austeilungen von Kleidern und von Tüchern, die zum Beifallswinken im Circus bestimmt waren (V. 48, 5). Daneben nahm sich der Kaiser der Hebung der Sittlichkeit und Volksgesundheit an (s. u. S. 1412f.) und entfaltete eine lebhafte Bauthätigkeit (s. u. S. 1414f.). Seine Fürsorge für Rom und dessen Bewohner, die ihm die Herzen der Stadtrömer gewann (V. 37, 3. 50, 5), entsprang anscheinend der Absicht, der Reichshauptstadt ihre frühere Stellung wiederzugeben |s. u. S. 1405).

d) Verstaatlichung des Solcultus. Einer der vielen Formen des Solcultus stand Aurelian vielleicht schon von Jugend auf nahe (V. 4, 2. 5, 0 5, 5 vgl. O. S. 1352), doch findet sich aus seiner Regierung von einer speciellen Verehrung für den Sonnengott keine sichere Spur bis zum palmyrenischen Kriege (der Münzstempel bei Rohde nr. 61f. Cohen nr. 5f. ist von Quintillus übernommen, vgl. Rohde 298). Dagegen erscheint das Bild des Sol als Helios auf alexandrinischen Münzen Vaballaths Rohde 266 nr. 21, vgl. auf lateinischen 262 nr. 3; Luna auf Münzen Zenobias Cohen nr. 215), und nach dem Siege bei Emesa erweist Aurelian zum erstenmale dem Gotte öffentliche Anbetung (V. 25, 4). Es wird daher richtig sein, dass sein und des Heeres Glaube war, der Sonnengott hätte in der Schlacht seine Gnade den Palmyrenern entzogen und den Römern zugewendet (vgl. o. S. 1385). Fortab erscheint Sol als der persönliche Schutzherr Aurelians (vgl. Iulian. Caes. I p. 403 Hertl. CIL VIII 5143 = Dessau 580). Die Münzen, die seit der Wiedereroberung des Orients, in noch höherem Grade seit der Münzreform, der Mehrzahl nach das Bild des Gottes zeigen, feiern ihn als Sol conservator (Rohde nr. 349f. Cohen nr. 228) oder als Conservat(or) Aug(usti) Rohde nr. 122-124. Cohen nr. 66-68; sehr häufig sind die Reverslegenden Oriens Aug(ustus) Rohde nr. 24f. 227-259, Cohen nr. 138-160, und Soli invicto Rohde nr. 351–365. Cohen nr. 229–238); er ist dargestellt, wie er seinen Fuss auf gefangene Orientalen setzt, über Gefesselte hinwegschreitet oder dem Kaiser die Weltkugel, d. h. die Weltherrschaft, übergiebt. Doch Aurelian ging noch weiter: er erhob den Gott zum Schutzherrn des ganzen römischen Reiches, zum dominus imperi Romani, wie Sol auf Bronzen Aurelians genannt wird Rohde nr. 444–446. Cohen nr. 15–17, ℞ Aurelianus Aug. cons(ervator) mit dem Bilde des opfernden Kaisers). Sein Cult wurde unter die officiellen römischen Staatsculte aufgenommen (Wissowa Religion [1399] und Cultus der Römer 80. 306f.) und fand eine würdige Stätte in dem neuen Tempel auf dem Campus Agrippae (s. u. S. 1414). An einem den Sonnenanbetern wohl schon heiligen Tage, dem 25. Decemher (ohne Zweifel des J. 274), erfolgte die Einweihung des Heiligtums; dieser Tag blieb das Jahresfest des Sol invictus (n(atalis) Invicti Fasti Philoc. CIL I² 278, vgl. Mommsen ebd. 338; wegen der starken Anziehungskraft des Festes wurde später die Feier des Geburtstages Christi auf diesen Tag verlegt, s. Mommsen a. a. O. Cumont Text. et mon. rel. aux myst. de Mithra I 325f. 342; die Ansetzung des Wochenbeginnes auf den dies Solis bringt Gundermann [Kluges Ztschr. f. dtsch. Wortforsch. I 179ff.] gleichfalls mit dem Reichs-Solcultus in Verbindung.). Für den Dienst des Gottes wurde ein Staatspriestercollegium eingesetzt, das Namen und Rang des ersten der amplissima collegia, des Pontificalcollegs, erhielt; seine Mitglieder, zum Unterschiede von den alten pontifices (jetzt pontifices maiores oder Vestae) als pontifices Solis bezeichnet, waren, wie jene, Senatoren (V. 35, 3 ist wohl pontificibus roboravit zu lesen, vgl. Marquardt-Wissowa St.-Verw. III² 83. 245. Habel Comment. in hon. Studemund. 1889, 100ff. Wissowa 307. 450). Gleichzeitig stiftete Aurelian einen agon Solis, der alle vier Jahre gefeiert werden sollte (Chronogr. a. 354 bei Mommsen Chron. min. I 148. Hieron. ad a. Abr. 2291. Iulian. or. IV 155 B, vgl. Wissowa 307).

Als Aurelian den Sol invictus zum Reichsgott κατ’ ἐξοχήν erhob, hatte dieser seinen ursprünglichen semitischen Charakter bereits verloren (der Sol Aurelians ist dem Elagabal von Emesa, dem Iuppiter Heliopolitanus, dem persischen Mithras, endlich von Wissowa 306f. [wo die Litteratur angeführt ist] dem Bel von Palmyra, von Dussaud Rev. arch. I 1903, 376 dem palmyrenischen Malachbel gleichgesetzt worden; Zosim. I 61, 2 Ἡλίου τε καὶ Βήλου καθιδρύσας ἀγάλματα weist allerdings auf die Götterwelt von Palmyra; dass jedoch Aurelian dem Baal von Emesa in gleicher Weise Verehrung erwies wie dem Gott von Palmyra [vgl. V. 25, 4–6. 31, 7], macht den Eindruck, als ob ihm schon von vornherein keineswegs eine locale Erscheinungsform der Gottheit vorgeschwebt hätte). Die Münzbilder stellen den Gott als Jüngling dar, bis auf den wehenden Mantel nackt, auf dem Haupte die Strahlenkrone, in den Händen Peitsche und Weltkugel. In dieser Gestalt war er den Griechen als Helios, den Römern als Sol längst vertraut, während die Orientalen (und so auch die Mithrasverehrer, Cumont I 281) in ihm immer noch jeden ihrer heimischen Sonnen- und Himmelsgötter wiederfinden konnten und sein allumfassendes, unter den verschiedensten Namen sich offenbarendes Wesen – Münzen Aurelians mit der Umschrift Apol(lo) cons(ervator) Aug(usti) tragen gleichfalls das Bild des Sol Rohde nr. 66. Cohen nr. 10) – auch dem Bedürfnisse der Zeit nach dem Glauben an ein einziges höchstes Wesen entgegenkam. Es ist daher mit Recht die Meinung ausgesprochen worden, dass Aurelian durch die Erhebung Sols zum dominus imperi Romani ,die vielgestaltigen Religionsanschauungen der verschiedenen Teile des Riesenreiches zu vereinigen und zu versöhnen‘ beabsichtigte [1400] (Wissowa 307). Es war ein grossartiger Versuch der Neubelebung und Concentrierung des Heidentums, der zugleich dem kaiserlichen Absolutismus eine fundamentale Stütze lieh (s. u. S. 1406) und vielleicht in bewusster Opposition zu dem bereits mächtig erstarkten Christentum stand.

e) Erhebung Severinas zur Augusta. Nach dem 29. August d. J. erhob Aurelian seine Gattin Ulpia Severina zur Kaiserin (die Zeit ergiebt sich daraus, dass alexandrinische Münzen der Severina nur aus dem sechsten [29. August 274/275] und siebenten Regierungsjahre Aurelians vorhanden sind, Rohde 249f. Poole 308, vgl. v. Sallet Daten d. alex. Kaiserm. 81). Den Grund hiefür in der Geburt einer Tochter zu sehen Rohde 234; ob Venus in dem Münzbilde Rohde nr. 431. 465. Cohen 211 nr. 14 thatsächlich ein Kind trägt, ist zweifelhaft), erscheint unnötig, da die Art, wie Aurelian jetzt seine Stellung auffasste, notwendig auch die Rangerhöhung seiner Gattin zur Folge haben musste. Reichsmünzen (durchweg nach der Reform geprägt) tragen fortan Bild und Namen der Severina p(ia) f(elix) Aug(usta), die hier meist allein, zuweilen auch mit ihrem Gemahl erscheint Rohde nr. 447–466. Cohen 208ff., p. f. Aug. nur Rohde nr. 452 = Cohen 209 nr. 1. sonst Severina Aug.; vgl. die Darstellung des Kaiserpaares auf Münzen Aurelians mit dem ℞ concordia Augg. Rohde nr. 80. Cohen nr. 38; über die Alexandriner s. o.). Gleich früheren Herrscherinnen führt sie den Titel mater castrorum (CIL V 29 Pola; andere Inschriften der Severina: CIL V 3330 Verona. IX 2327 [ = Dessau 587] Allifae. XI 2099 Clusium. IGIns. V 748 Andros. Journ. Hell. Stud. XX 1900, 79 Anineton. Ulpiae Saeverinae piae: Rev. arch. XXIV 1894, 412 nr. 59 Semta); sogar auf einem Meilenstein wird sie neben Aurelian genannt (CIL III 472 Strasse Smyrna–Sardes).

275 n. Chr. pont. max. Germ. max. Goth. max. Parth. max. Carp. max. trib. pot. VI. cos. III. imp. (V?) p. p.

a) Aufenthalt in Gallien. Aurelian, zum drittenmal Consul, nahm sich Marcellinus zum Collegen (CIL VI 10060. 30976. VIII 18845 und die Fasten, vgl. Klein Fasti cos. z. J.), wohl denselben, der sich als Statthalter Mesopotamiens um ihn verdient gemacht hatte (s. o. S. 1389, vgl. Tillemont 403). Stadtpraefect war Postumius Suagrus (Chronogr. a. 354 bei Mommsen Chron. min. I 66). Etwa zu Beginn des Jahres verliess Aurelian Rom, zog nach Gallien (V. 35, 4, vgl. 44. 4), wo Unruhen ausgebrochen waren, und schlug diese sofort nieder (Sync. I 721 Bonn. Zon. XII 27 p. 153 Dind.; an die Abwehr eines Frankeneinfalles [Schiller 870] ist nach dem Wortlaute nicht zu denken, ebensowenig, wie V. 35, 4 beweist, an eine nochmalige Erwähnung des Sieges über Tetricus). Welcher Art die Unruhen waren, ist nicht überliefert; man mag vermuten, dass eine Partei unter den Galliern den Verlust der Selbständigkeit nicht verschmerzen konnte (noch lange nach dem Ende des gallischen Kaisertums prägte man in Gallien Tetricusmünzen, vgl. Roman Revue num. 1902, 375ff.), oder es mag sich um Bauernrevolten gehandelt haben, wie sie in Gallien seit einiger Zeit an der Tagesordnung [1401] waren (vgl. Schiller I 865. II 124f., aus dieser Zeit könnten die Münzschätze in Südwestfrankreich stammen, deren Münzen mit Aurelian enden, vgl. Blanchet Trésors d. monn. 44. 59f.).

Um Gallien gegen künftige germanische Einfälle zu sichern, liess Aurelian vielleicht gleichzeitig die strategisch wichtigsten Plätze des Landes neu befestigen; wir erfahren wenigstens durch eine Notiz bei Gregor von Tours (hist. Franc. III 19), dass die Mauern von Dijon (Divio), das den Zugang zum Rhonethal beherrschte, aus Aurelians Zeit herrührten. Damals wird er ferner der Ortschaft Cenabum an der Loire die Auszeichnung verliehen haben, seinen Namen führen zu dürfen, den sie noch beute trägt (Aurelianarum civitas, jetzt Orléans, vgl. Ihm o. Bd. II S. 2427. III S. 1897f. Hirschfeld CIL XIII p. 472f.; im J. 275 wurde an der Strasse Orléans-Paris gebaut, Dessau 581, vgl. Hirschfeld a. a. O.; an den Mauern von Orléans scheiterte Attila, s. o. Bd. II S. 2246). Es ist unsicher, ob Aurelian der Stadt für irgendwelche Verdienste während des gallischen Feldzuges den Titel einer Colonie verlieh oder Veteranen daselbst ansiedelte (doch vgl. Kornemann o. Bd. IV S. 566).

b) Zug nach Vindelicien. Vindelicos obsidione barbarica liberavit heisst es V. 35, 4 von der nächsten Unternehmung Aurelians (vgl. V. 41, 8 : Vindelicis iugum barbaricae servitutis amovit), die anderen Quellen lassen uns hier im Stich. Welche Barbaren Vindelicien oecupiert hatten, wird nicht gesagt. Am nächsten liegt es, an die benachbarten Iuthungen und Alamannen zu denken; doch ist kaum zu glauben, dass diese nach ihren schweren Niederlagen zu einem neuen Waffengange mit Aurelian die Energie besassen (die Armalausen, die nach Egger Archiv. f. österr. Gesch. XC 1901, 161 noch in Betracht kämen, waren wohl zu unbedeutend; der Auffassung, Vindelicien sei seit Gallienus verloren gewesen [Hollaender Kriege der Alamannen 42. Egger 161. 166f.], widerstreitet, dass Aurelian nach der Herstellung der Reichseinheit römisches Land nicht noch ein volles Jahr in der Gewalt der Barbaren gelassen hätte). Vielleicht war das Unternehmen von den Burgundern ausgegangen, die wir nicht viel später in den Gegenden zwischen Main und Donau finden (Zos. I 68, vgl. Jahn Gesch. der Burgundionen I 42f. L. Schmidt Gesch. d. Vandalen 10f.; die Notiz bei Suid. s. Ἰουθοῦγγοι, dass die Iuthungen aus Hass gegen die Römer einem anderen Volksstamm den Donauübergang freigaben, gehört möglicherweise hierher).

Es wäre merkwürdig, wenn Aurelian nach der Befreiung Vindeliciens nicht auch dem von Alamannen besetzten Decumatenland (s. o. S. 1362) seine Aufmerksamkeit zugewendet hätte. In der That wird Hist. Aug. Tac. 3, 4 gesagt, die Germanen hätten nach Aurelians Tode den limes Transrhenanus durchbrochen. Daraus wäre zu schliessen, dass Aurelian diesen wiederhergestellt und die Alamannen aus dem Decumatenland vertrieben, bezw. sie abhängig gemacht habe (vgl. noch Prob. 12, 3 Germani et Alamanni longe a Rheni summoti litoribus. Firm. 14, 2 [Bonosus] dux limitis Retici fuit). Leider findet sich jedoch diese Angabe in einem interpolierten Actenstück und sonstige Zeugnisse fehlen (Spuren [1402] römischer Herrschaft im Neckargebiet giebt es noch aus späterer Zeit, vgl. Obergerm. rät. Limes IV nr. 42 S. 29. Ritterling Bonn. Jahrb. CVII 115; unrichtig ist es, wenn in einigen Darstellungen [z. B. Schiller 870] ein Alamannensieg des Constantius bei Vindonissa in diese Zeit verlegt wird, Vgl. Seeck o. Bd. IV S. 1042). Soviel steht fest, dass Aurelian die Rhein- und Donaugrenze für längere Zeit gegen germanische Einfälle gesichert glauben musste, als er zu einem voraussichtlich lange währenden Kriegszuge in den Orient aufbrach.

c) Ermordung. Er führte das nicht sonderlich starke Heer zunächst nach Illyricum (V. 35, 4), von hier wollte er nach Asien übersetzen (vgl. V. 35, 5). Die Feinde, denen die neue Expedition (vgl. Iord. Rom. 291. Malal. 301 Bonn.) galt, sollen die Perser (V. 35, 4. Tac. 13, 3) oder die ,Skythen‘ (Syncell. I 721 Bonn. Zon. XII 27 p. 153 D.), d. h. die Gothen, gewesen sein; die Angabe der Historia Augusta ist wahrscheinlicher, da die Gothen erst unter Tacitus in Kleinasien einbrachen, mit dem Vorgeben, Aurelian habe sie gegen die Perser herbeigerufen (Tac. 13, 3, vgl. Stein o. Bd. III S. 2875). Was den Kaiser zum Perserfeldzug veranlasste, wird nicht gesagt; gewiss waren die Perser nicht die Angreifenden (vgl. Tac. 3, 5; über die Lage Persiens unter Vararanes I. s. Nöldeke Gesch. d. Pers. u. Arab. [Tabari] 46ff.). Seine Absicht mag gewesen sein, durch einen Offensivkrieg – den ersten nach so vielen defensiven Feldzügen – den Besitz von Mesopotamien zu sichern, Armenien dem Reiche einzuverleiben und die Schmach der Gefangennahme Valerians durch eine Demütigung des Perserreiches zu sühnen; dies vor allem musste im Interesse der Autorität von Kaiser und Reich geboten erscheinen.

Als der Kaiser – so berichten christliche Schriftsteller – sich mit Plänen zu einer Christenverfolgung trug (s. u. S. 1414), ging in seiner unmittelbaren Nähe ein Blitz nieder (Euseb. syr. p. 77 Siegfried-Gelzer. Hieron. ad a. Abr. 2292 = Oros. VII 23, 6. 27, 12 = Mommsen Chron. min. I 443. II 464. III 293. Syncell. I 722 Bonn. Pseud.-Polydeukes 242 ed. Hardt). Kurz darauf brachte ihm den Untergang, dass er Raubgier und Unterschleif auch bei hohen Militärs härter ahndete, als man in diesen Kreisen gewohnt war (Vict. 35, 7. 8. V. 39, 5; vgl. Ranke 458); in nicht geringerem Grade mag die Unzufriedenheit des Officierscorps über die Schmälerung seiner Privilegien (s. u. S. 1412) zu Aurelians gewaltsamem Ende beigetragen haben. Die Vorgeschichte seiner Ermordung wird folgendermassen überliefert: Im Gefolge Aurelians befand sich der kaiserliche Geheimsekretär Eros (dieser Name ist Zosim. I 62, 1. Zonar. XII 27 überliefert; der Name Mnesteus V. 36,4 mag auf flüchtiger Lesung des Titels μηνυτής beruhen, der sich in griechischen Quellen findet; Näheres über den Mann und seine Stellung s. unter Eros), der infolge eines Vergehens aus Gewinnsucht (Vict. 35, 8) den Zorn des Kaisers fürchtete. Um der Strafe zuvorzukommen, stiftete er ein Complott gegen dessen Leben an, setzte mit der gefälschten Handschrift Aurelians eine Namensliste von Militärs auf, die zum Tode bestimmt seien – auch sein eigener Name fand sich darunter – und [1403] zeigte sie diesen. Die Kriegsleute, die Aurelians rasch zufahrende Art kannten und sich zum Teil gleichfalls schuldbewusst fühlten, beschlossen die Ermordung des Kaisers. Als Aurelian von Perinth auf der (später sog.) ,alten Strasse‘ gegen Byzanz ritt, sprengten die Verschworenen – voran der Dux Mucapor – in der Nähe der Station Caenophrurium unvermutet an ihn heran und durchbohrten ihn mit ihren Schwertern (über die Vorgeschichte der Ermordung berichten V. 35, 5. 36 [vgl. 41, 1. Tac. 2, 4], die aus der Kaiserchronik abgeleiteten Quellen Vict. 35, 8. 36, 2. Epit. 35, 8. Eutrop. 9, 15. Ioann. Antioch. FHG IV 599 frg. 156, ferner Zosim. I 62, 1–3. Georg. Mon. CLXII 1 p. 361f. ed. Petrop. = Cedren. I p. 455 Bonn. Zonar. XII 27 p. 153 Dind. Synopsis Sathas p. 39. Cramer Anecd. Paris. II 290 = Leo Gramm. 79 Bonn.; kürzer verzeichnen die Ermordung, meist auch den Ort derselben: Lactant. de mort. pers. 6, 2. Ps.-Constantin. or. ad s. syn. 24 [bei Euseb. ed. Heikel I p. 190]. Euseb. hist. eccl. VII 30; 21. Euseb. syr. a. a. O., armen. und Hieron ad a. Abr. 2292. Oros. VII 23, 6. 27, 12. Iordan. Rom. 291. Mommsen Chron. min. I 148. 229. 443. 521. 642. II 148. 381. 464. III 293. Malal. 301 Bonn. Syncell. I 721f. Bonn. Nicephor. Chronogr. 749 Bonn. Symeon Magister Cod. hist. Gr. Vind. 37 fol. 47 r. Pseud. Polydeukes 242 ed. Hardt; die Überlieferung trägt bis auf unwesentliche Einzelheiten einheitlichen Charakter, dürfte aber im letzten Grunde auf eine einzige Quelle zurückgehen; denkbar wäre, dass die Mörder selbst, als ihnen die Dinge später nicht nach Wunsch gerieten, die Geschichte erfanden, um alle Schuld auf Eros abzuwälzen; doch reicht unsere Kenntnis keineswegs dazu hin, um mit Ranke 458, 1 der Tradition jeden Wert abzusprechen).

d) Interregnum. Es zeigte sich sofort, dass die Mörder ohne Vorbedacht gehandelt hatten. Sie hätten vor allem darauf bedacht sein müssen, sich durch Erhebung Eines von ihnen Straflosigkeit für die Zukunft zu sichern. Aber das Feldheer kündigte ihnen den Gehorsam und wandte sich – ein ganz singulärer Fall in der Kaisergeschichte – an den Senat mit dem Ersuchen, einen Kaiser aus seiner Mitte zu bestimmen; nicht, wie Ranke 459 im Widerspruch zur Überlieferung und zu der sofort erfolgten Consecration annimmt, weil man im Senate den Feind des getöteten Herrschers sah, sondern, weil die Soldaten von den Mördern nichts wissen wollten (V. 40. 2. Tac. 2, 4) und den Führern der anderen Armeen die Herrschaft nicht gönnten. Der Senat konnte sich zuerst nicht zu dem Entschlusse aufraffen, auf das ungewohnte Ansinnen einzugehen. So kam es, dass das Reich einige Zeit hindurch, während die Botschaften angeblich dreimal hin- und hergingen, ohne Kaiser blieb. Während dieses Interregnums, das nach den Quellen sechs (V. 40, 4. Tac. 1, 1. 2, l. 6. Vict. 36, l) oder sieben (Epit. 35, 9), in Wirklichkeit vielleicht eineinhalb Monate währte (s. o. S. 1358), blieb im Inneren alles ruhig und der staatliche Apparat functionierte ohne Störung weiter (V. 40, 4). Die Geldausgabe konnte natürlich nicht eingestellt werden; da es kaum einen anderen Ausweg gab, wird man sich damit geholfen haben, die Münzprägung mit Bild und Namen der Kaiserin Ulpia [1404] Severina fortzusetzen (vgl. Eckhel VII 486). Drohende Bewegungen an den Grenzen nötigten den Senat endlich, dem Wunsche des Heeres nachzugeben und den greisen M. Claudius Tacitus, der von dem getöteten Kaiser zum Consul erhoben worden war (s. o. S. 1389) und diesem vielleicht auch sonst nahegestanden hatte (vgl. V. 41, 5ff. Tac. 9, 2. 5. 11, 6), zum Augustus zu erheben (s. o. Bd. III S. 2873f; die Berichte über das Interregnum sind aus der Kaiserchronik geschöpft, V. 40. 41. Tac. 1. 2 mit schwindelhaften Zusätzen. Vict. 35, 9–12. 36, 1. Epit. 35, 9).

e) Andenken. Das Heer veranstaltete dem ermordeten Herrscher eine prächtige Leichenfeier (Zosim. I 62, 3) und errichtete ihm auf der Stätte seines Todes ein Grabmal und einen Tempel (V. 37, 1). Der Senat heschloss noch während des Interregnums die Consecrierung Aurelians (V. 37, 4. 41, 2. 13. Eutrop. 9, 15 = Ioann. Antioch. FHG IV 599 frg. 156). Mehrere Inschriften sind dem divus Aurelianus gesetzt (CIL III 9758 Aequum. VIII 11 318 Sufetula. 17 881 Thamugadi; vgl. divus Aurelianus CIL I² p. 255 Fasti Philoc. Cod. Iust. XI 59, 1. XII 62, 4. Malal. 299 Bonn, und im Titel der Vita). Auf anderen Steinen ist der Name Aurelians getilgt (CIL III 7586 Callatis. 12 736 Mun. Domavianum. V 4319 = Dessau 579 Brixia). Die Strenge des Kaisers mag ihm ebenso wie die Erhöhung der Steuern oder die Einführung von Zwangsverbänden viele Feinde gemacht haben. Die Mörder Aurelians haben sämtlich unter Tacitus und Probus den Untergang gefunden (V. 37, 2. Tac. 13, 1; Prob. 13, 2. Vict. 36, 2. Zosim. I 65. Zonar. XII 29. Georg. Mon. CLXVIII 3 p. 370 ed. Petropol. Cedren. I 464 Bonn., vgl. Eutrop. 9, 15. Ioann. Antioch. a. a. O.). Von den späteren Kaisern hörte es Valentinian I. gern, wenn man ihn mit Aurelian verglich und seine Härte und Gewinnsucht durch den Vergleich mit jenem entschuldigte (Ammian. XXX 8, 8. Hieron. ad a. Abr. 2381 = Iord. Rom. 307. Paul. Diacon. Hist. Rom. 11, 6, vgl. Schöne Weltchron. d. Euseb. 205ff.); das Urteil Iulians (Caes. I 403 Hertlein) ist von der litterarischen Überlieferung beeinflusst (s. u. S. 1416f.).

IV. Regierungsthätigkeit.

a) Allgemeines. In der Epit. 35, 2 wird von Aurelian gesagt: iste haud dissimilis fuit magno Alexandro seu Caesari dictatori. Nam Romanum orbem triennio ab invasoribus receptavit, cum Alexander annis tredecim per victorias ingentes ad Indiam pervenerit et Gaius Caesar decennio subegerit Gallos, adversum cives quadriennio congressus. In der That war es die allgemeingeschichtliche Leistung seiner kurzen Regierung, dass er die Integrität des Imperiums wiederhergestellt und die einzigen gross angelegten Versuche, auf dem Boden des Reiches selbständige, jedoch auf römischen Institutionen und antiker Cultur fussende Staaten zu gründen, zunichte gemacht hat. Nach der furchtbaren Krisis der letzten Zeit hat er der kaiserlichen Gewalt wieder im ganzen Reiche und über dieses hinaus starke Autorität gesichert und das römische Gebiet von den feindlichen Eindringlingen gesäubert. Die äusserlich hergestellte Reichseinheit auch im Inneren in politischer, wirtschaftlicher, selbst religiöser [1405] Hinsicht neu zu begründen, scheint das Ziel seiner, durch die Ermordung jäh abgeschnittenen Bestrebungen gewesen zu sein. Freilich vermögen wir deren Inhalt bei dem Stande unserer Quellen nur wie durch einen Schleier zu erkennen. Wie jetzt wieder ein einziger Augustus über den ganzen Orbis Romanus gebot, so sollte Rom wiederum die – wenn nicht Kriegszüge ihn abriefen – ständige Residenz des Herrschers und die alleinige Hauptstadt des ganzen Reiches sein. Roms Sicherheit wurde durch den gewaltigen Mauerbau verbürgt (s. o. S. 1376); die Versorgung seiner Bevölkerung mit Lebensmitteln wurde wieder zu einer staatlichen Angelegenheit von grosser Bedeutung (o. S. 1397); sogar innerhalb der christlichen Kirche hat Aurelian die Autorität des römischen Bischofs von staatswegen anerkannt (s. u. S. 1413f.). Das geeinigte Reich erhielt schliesslich, entsprechend dem einen Kaiser und der einen Hauptstadt, auch einen ,Reichsgott‘ als obersten Schirmherrn (s. o. S. 1399f.). Man sieht, dass das System Aurelians zu der später von Diocletian durchgeführten Decentralisation des Reiches in vollem Gegensatze steht.

b) Stellung des Kaisers. Ein Fragment des Petrus Patricius (Anon. p. Dion. FHG IV 197 frg. 10, 6) lehrt uns, wie Aurelian über seine Stellung dachte: ὅτι Αὐραλιανὸς πειραθείς ποτε στρατιωτικῆς ἐπαναστάσεως, ἔλεγεν ἀπατᾶσθαι τοὺς στρατιώτας, εἰ ἐν ταῖς αὐτῶν χερσὶ τὰς μοίρας εἶναι τ[ων βασιλέων ὑπολαμβάνουσιν. ἔφασκε γὰρ τὸν θεὸν δωρησάμενον τὴν πορφύραν (καὶ ταύτην ἐπεδείκνυ τῇ δεξιᾷ) πάντως καὶ τὸν χρόνον τῆς βασιλείας ὁρίσαι. Hier wird zum erstenmal in der römischen Geschichte mit aller Klarheit ausgesprochen, dass der Augustus ein Herrscher von Gottes Gnaden sei, dass sowohl die Bestimmung zur Herrschaft als die Dauer der Regierung ausschliesslich in der Hand ,des Gottes‘ liege. Dieser Gott war nach Aurelians Anschauung ohne Zweifel Sol invictus; der Schutzherr des Kaisers war zugleich der höchste Schirmherr des Reiches (s. o. S. 1400). Ein theokratischer Gedanke wie dieser, vermutlich in der Zeit nach der Eroberung des Orients (vorher fühlte sich Aurelian als Soldatenkaiser, s. o. S. 1368) aus Vorstellungen erwachsen, die im Orient seit jeher heimisch waren, musste in unmittelbarer Consequenz zum unverhüllten Absolutismus führen. Dem Herrscher gegenüber, der durch göttlichen Willen eingesetzt ist, giebt es im Staate keine gleichberechtigte oder selbständige Macht mehr, giebt es für die Unterthanen wie für das Heer keine Rechte oder Forderungen, sondern nur Pflichten; Erhebung gegen den regierenden Herrscher ist dann nicht allein politisches Verbrechen, sondern Sacrileg. Auch äusserlich offenbarte sich jetzt die veränderte Stellung des Imperators. Aurelian war der erste Kaiser, der ein Diadem und ein mit Edelsteinen geschmücktes, mit Gold durchwirktes Gewand trug (Epit. 35, 5, vgl. Malal. 299 Bonn.; mit Unrecht von Seeck Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt I² 439 bezweifelt). Dass ihm das bereits vor seiner Zeit übliche Appellativ dominus oder dominus noster in einer Reihe von Inschriften (CIL III 12 333. VI 30 976. VIII 10180. 10443. 10450. XI 1214. 2099. 6308. IGP I 709. Journ. Hell. Stud. 1900, 79 und sonst, vgl. Kenyon Greek pap. II nr. 214) gegeben wird, ist demnach nicht [1406] weiter auffällig. Mehr Beachtung verdient, dass einmal Hercules Aug(ustus) als consors d(omini) n(ostri) gefeiert wird (CIL XI 6308 Pisaurum) und dass sich Aurelian auf Münzen als Mercur darstellen lässt (o. S. 1393). Zum orientalischen Despotentum in seiner ausgebildeten Form fehlte jetzt nur noch eines: die Erhebung des Kaisers zu einem lebenden Gotte. Fast scheint es, als ob Aurelian selbst diesen äussersten Schritt gethan habe. Zwei Reformmünzen tragen die Aufschrift Imp. deo et domino Aureliano Aug. (Rohde nr. 317) und Deo et domino nato Aureliano Aug. (Rohde nr. 318 = Cohn nr. 200; an Spottmünzen [Dethier bei Rohde 297] ist nicht zu denken); als deus Aurelianus wird er auf Inschriften bezeichnet, von denen zwei vermutlich noch zu seinen Lebzeiten gesetzt sind (CIL II 3832 Sagunt. VIII 4877 = Dessau 585 Thubursicum. XI 556 Caesena, vgl. Beurlier Le culte imp. 51f. Kornemann Beitr. z. alt. Gesch. I 1901, 136. 144). Aber reichsgültig kann diese Vergöttlichung der eigenen Person nicht gewesen sein, da alle anderen Inschriften und Münzen Aurelians, auch seiner letzten Zeit, ihn nicht als ,Gott und Herrn von Geburt‘, sondern mit der üblichen Kaisertitulatur bezeichnen. Die Erklärung kann vielleicht davon ausgehen, dass die erwähnten Münzen in Serdica, der Hauptstadt des von Aurelian gegründeten Dacien (s. o. S. 1380), geprägt sind; hier mag Aurelian als Neugründer der Provinz sich selbst einen Cult eingerichtet haben, in dem er als lebender Gott verehrt wurde und zwar, seinen religiösen Anschauungen gemäss, wohl als Repräsentant des Sonnengottes auf Erden (vgl. Cumont Text. et mon. rel. aux myst. d. Mithra I 291. 337; wunderbare Erzählungen über seine Geburt und Kindheit [V. 4. 3ff.] sollten seine göttliche Natur bekunden). Die Ausdehnung dieses persönlichen Cultes über das übrige Reich wurde zwar gerne gesehen, wie die beiden Inschriften aus Spanien und Africa beweisen (s. o.), aber noch nicht als staatliche Forderung aufgestellt (Mommsen St.-R. II³ 760 setzt eine offizielle ,Identification von Herrschertum und Göttermacht‘ voraus; ähnlich Preller-Jordan Röm. Myth. II³ 409, wonach Aurelian für den ,incarnierten Sonnengott, der auf Erden Ordnung schafft,‘ angesehen werden wollte).

Das merkwürdige System Aurelians wies eine empfindliche Lücke auf, die Regelung der Nachfolge. Da Heer und Senat bei der Bestimmung des Herrschers offenbar nicht mehr in Betracht kommen sollten, konnte nur der regierende Kaiser selbst die Nachfolge regeln. Aber wir erfahren nichts von Vorkehrungen Aurelians in dieser Hinsicht (die Angabe, dass er Probus zum Nachfolger ausersehen habe, Prob. 6, 7, ist wertlos). Er scheint demnach an die Möglichkeit seines plötzlichen Todes nicht gedacht zu haben.

c) Senat. Der Senat befand sich dem Kaiser gegenüber von Anfang an in einer schiefen Situation, da er auf Seite des Quintillus gestanden hatte (s. o. S. 1354). Das Verhältnis verschlimmerte sich noch mehr durch die Agitation einzelner Senatoren gegen den Kaiser nach der Niederlage bei Placentia und durch das darauf erfolgte harte Strafgericht, das mehreren Vornehmen das Leben kostete (s. o. S. 1372. 1374); zuletzt verstimmte, dass [1407] ein Senator im Triumphe aufgeführt wurde (s. o. S. 1394). Daher war Aurelian in senatorischen Kreisen eher gefürchtet als beliebt (V. 50, 5); paedagogus senatorum nannte ihn das Volk (V. 37, 3). Indes kann man nicht sagen, dass er dem Senate gegenüber principielle Feindseligkeit an den Tag gelegt habe. Er übernahm in seinen zwei letzten Jahren den Consulat (s. o. J. 1392 und 1400). Beim Mauerbau in Rom versicherte er sich der Zustimmung des Senates (S. 1376), bei der Münzreform zog er einzelne Senatoren zu Rate (S. 1396). Mit äusserlichen Ehren nicht sparsam (vgl. V. 46, 3f. 49, 7), schuf er in der Priesterschaft der pontifices Solis eine neue Ehrenstellung für die vornehmen Herren (S. 1399), deren Gattinnen in dem zu neuem Leben erweckten Matronensenat die Befriedigung ihres Ehrgeizes finden sollten (s. u. S. 1413).

Der Militärdienst blieb auch unter ihm den Senatoren verschlossen (vgl. Vict. 37, 6. CIL VIII 2665 = Dessau 584: v(ir) e(gregius), praef(ectus) leg(ionis) III Aug. Aurelianae; ein v. e. duc(enarius) als p(rae)p(ositus) mur(is) in Italien XI 6308. 6309), aber wohl mit Ausnahme einzelner grosser Truppencommandos. Denn verdiente Heerführer erhob er zu Consuln, wie das Beispiel des Iulius Placidianus (S. 1389) und des Marcellinus (S. 1400) beweist, und den Correctoren in Italien, gleichfalls Senatoren, übertrug er militärisches Commando (s. u. S. 1409). Dagegen waren die Statthalterschaften der Grenzprovinzen schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausschliesslich dem Senatorenstande vorbehalten (vgl. Seeck Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt II 28. 474f.); Numidien z.B. stand unter einem praeses von Ritterrang (s. u. S. 1409). Irgendwelche gesonderte Machtsphäre wird er dem Senate kaum belassen haben; die Teilung des Reiches in kaiserliche und senatorische Provinzen bestand wohl nur nominell fort (vgl. V. 40, 4), da allem Anschein nach der Kaiser die Proconsuln ernannte (vgl. Prob. 13, 1). Das Senatszeichen SC verschwand von den Münzen (S. 1396); selbst das ist sehr zweifelhaft, ob der Senat noch eine unabhängige Kassenverwaltung führte (V. 20, 5 beweist hiefür nichts, vgl. Mommsen St.-R. II³ 1013, 3). Demnach hat Aurelian die Functionen des Senates zwar sehr eingeschränkt, ihm aber nichts von seiner Hoheit genommen, wie namentlich die Vorgänge nach dem Tode des Kaisers beweisen (S. 1403).

d) Das Reich. α) Rom. Die Bedeutung Roms als Hauptstadt des Reiches kam in dem mehrmonatlichen Aufenthalte des Kaisers in der Stadt (S. 1396), in den Fortificationsbauten (S. 1376) und der sonstigen regen Bauthätigkeit Aurelians (s. u. S. 1414f.), endlich in der Fürsorge für die stadtrömische Bevölkerung (S. 1396f.) deutlich zum Ausdrucke (s. o. S. 1405). In seiner späteren Zeit, d. i. wohl nach dem Triumphe, soll Aurelian auch das Pomerium hinausgeschoben haben (V. 21, 9, vgl. Iul. Val. r. g. Alex. I 26), sodass die Grenzen desselben mit dem Mauerzug zusammenfielen (Gilbert Gesch. u. Topogr. d. St. Rom III 11).

β) Provinzen. Die Angabe Eutrops (9, 13 = Oros. VII 23, 4, vgl. V. 1. 5. 41, 7) Romanam dicionem ad fines pristinos .... revocavit ist unrichtig, da das nördlich der unteren Donau gelegene römische Gebiet von Aurelian aufgegeben [1408] wurde; die Gründung der neuen Provinz Dacien, südlich der Donau, bot für den Verlust nur nominellen Ersatz (S. 1379f.). Ganz ungewiss ist, ob Aurelian das Decumatenland wiedergewonnen hat (S. 1401f.). Im wesentlichen bildeten jetzt Rhein und Donau die Grenze des Reiches in Europa. In Africa und Ägypten scheint das Imperium kein Gebiet eingebüsst zu haben (vgl. o. S. 1390f.; ob Saturninus unter Aurelian a Mauris possessam Africam befreite [Firm. 9, 5], wissen wir nicht). In Asien wurde das von den Palmyrenern eroberte Mesopotamien behauptet, nach Arabien zu der frühere Umfang des Reiches wiederhergestellt (S. 1387f.). Die Stellung Armeniens zum Reiche ist unklar (ebd.).

γ) Auswärtige Beziehungen. Die Provinzen Vindelicien und Raetien, Noricum und Pannonien, Moesien und Thrakien, die den ständigen Einfällen der germanischen Grenzvölker zur Beute geworden waren (S. 1362), hat Aurelian befreit, die barbarischen Nachbarstämme aus dem Reiche hinausgeschlagen (Romanum orbem . . . ab invasoribus receptavit Epit. 35, 2) und die entwürdigende Institution der Jahrgelder beseitigt (S. 1368f.). Die Gefahr für das Reich wurde durch seine Siege nur so lange völlig behoben, als der gefürchtete Herrscher am Leben war. Nach seinem Tode beginnen die Germaneneinfälle von neuem (Tac. 3, 4), aber sie haben mehr den Charakter von Raubzügen, weniger von Festsetzungen auf römischem Boden wie vorher. Den Wandel schuf hier die vielleicht von Aurelian inaugurierte wirksamere Handhabung des Grenzschutzes (vgl. u. S. 1412). Speciellen Erfolg hatte die Räumung von Dacien, die den Balkanländern für lange Zeit Ruhe vor den Gothen verschaffte und auch die Vandalen vom Reiche ablenkte (S. 1379), und die Verpflanzung eines grossen Teiles der Karpen auf römisches Gebiet, die die Kraft dieses Volkes brach (S. 1388). Italien fand durch Aurelian für ein Jahrhundert Schutz vor barbarischen Invasionen (S. 1372); die bessere Verteidigung seiner Vorländer und die mit der Neuorganisation seiner Verwaltung (s. u. S. 1409) Hand in Hand gehende militärische und fortificatorische Sicherung werden hier das Wesentliche gethan haben.

In Asien war der gefährlichste Gegner, das persische Reich, durch innere Zerwürfnisse geschwächt, zu einer energischen Offensive gegen Rom augenblicklich nicht fähig (S. 1387. 1402). Nach einer kurzen kriegerischen Auseinandersetzung kam es zu einem leidlichen Verhältnis zwischen beiden Mächten, das vielleicht in der Anerkennung des Status quo seinen Ausdruck fand (S. 1388). Dennoch entschloss sich Aurelian zuletzt zu einem grossen Angriffskrieg gegen Persien (S. 1402, wo auch die mutmasslichen Gründe dargelegt sind).

Die durch so viele Kämpfe errungene Herstellung der Reichseinheit und der Sieg über alle Gegner (toto penitus orbe vincente V. 41, 7) mussten des Kaisers und des Reiches Ansehen ausserordentlich heben. In der grossen Zahl der beim Triumphe Aurelians vertretenen Nationen bekundete sich die universale Stellung des Reiches (S. 1393; V. 41, 10, wo auch die Serer unter den Völkern genannt werden, die ihn veluti praesentem paene venerati sunt deum; ein Münzfund, [1409] der in der chinesischen Provinz Shansi zutage kam, reicht bis Aurelian, vgl. Nissen Bonn. Jahrb. XCV 5).

e) Verwaltung. Eine durchgreifende Reform der Verwaltung scheint Aurelian nicht versucht zu haben. Es finden sich unter ihm noch legati Aug. pro praetore (CIL III 14 460, vgl. 7586. Arch.-epigr. Mitt. XVII 188 nr. 45 Moesia inferior) oder praesides (CIL VI 31 775 = Dessau 1210 praes. [Syriae] Coeles et Arabiae wohl unter Aurelian); auch die Einteilung der Provinzen scheint im allgemeinen, wenn man von Dacien absieht, die gleiche geblieben zu sein. Das Quellenmaterial giebt uns keine Handhabe dafür, ob Aurelian die Trennung der civilen von der militärischen Verwaltung organisatorisch durchgeführt hat (in Numidien war dies der Fall, vgl. Marquardt St.-Verw. I² 470. Schiller 869 und dazu Dessau 584; dass noch legati Aug. pr. pr. fungieren, beweist nichts, da diese nur die Civilgeschäfte geführt haben könnten; anders Seeck Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt II 28. 475).

Unter ihm erscheint zum erstenmal ein Corrector einer italischen Landschaft, Lucaniens (Tetricus, s. o. S. 1394, vgl. v. Premerstein o. Bd. IV S. 1652, wo die sonstige Litteratur angeführt ist). Man hat daraus geschlossen, dass er Italien in eine Anzahl von grösseren Correctoren-Bezirken geteilt und dadurch auf eine Linie mit den Provinzen gestellt habe (Jullien Rev. hist. XIX 339ff.; Bibl. des écoles franç. d’Athènes et de Rome XXXVII 147ff.) So wenig der vereinzelte Fall für eine so weitgehende Folgerung genügt, so wird man doch annehmen dürfen, dass die Ernennung von Correctoren mit militärischem Commando (vgl. Vict. 39, 10) dazu bestimmt war, die Wehrfähigkeit Italiens, die sich im J. 271 schlecht bewährt hatte, zu erhöhen (s. o. S. 1371. 1376), demnach kaum als ausserordentliche Massregel betrachtet werden kann (abweichend v. Premerstein 1653f.).

Ob eine Reform der ganzen Verwaltung, wie sie nachher Diocletian durchführte, gar nicht in Aurelians Absicht gelegen habe, entzieht sich unserer Beurteilung. Gewiss geht es nicht an, auf seine mangelnde Befähigung für die Staatsverwaltung oder auf das Fehlen geeigneter Ratgeber zu schliessen (Herzog 580f. 584), weil er in den wenigen Monaten des Friedens keine überstürzten Reformversuche unternommen hat. Die Pause zwischen den Kriegen genügte gerade, um die Ausrottung der schlimmsten Übelstände in Angriff zu nehmen. Zu diesen gehörte die Bedrückung der Provinzialen durch die kaiserlichen Beamten und Officiere; hier hat Aurelian sehr energisch eingegriffen, freilich kostete ihn seine Energie in diesem Falle das Leben (S. 1396. 1402).

f) Rechtswesen. Die Worte der Vita (35, 3) leges plurimas sanxit et quidem salutares dürften von Aurelians Verfügungen im allgemeinen gemeint sein. Im Corpus iuris sind nur wenige Erlasse oder Rescripte des Kaisers enthalten: Cod. Iust. I 23. 2 (J. 270). II 44, 1 (J. 274). V 3, 6 72, 2 (J. 272?). VII 16, 7. X 62, 2. XI 59, 1 (s. u. S. 1411). XII 62, 4, Fragm. Vat. 30 (J. 271). Ob das Inschriftfragment CIL VI 1222 ein Rescript Aurelians enthält, ist fraglich. Weit grössere [1410] Bedeutung hätte das Gesetz über die Constituierung von Zwangscorporationen, wenn es wirklich von Aurelian herrührt (s. u.). Wegen ihrer Singularität ist die Amnestie für politische Verbrechen bemerkenswert (S. 1397).

g) Finanzwesen. Über die finanzpolitischen Massnahmen Aurelians ist oben gehandelt worden (S. 1394ff.). War zu Beginn seiner Regierung der Staatssäckel leer gewesen (Ammian. XXX 8, 8), so hat er durch die Beute von Palmyra wieder grosse Mittel gewonnen, die ihn in stand setzten, neue Ordnung in die Finanzwirtschaft zu bringen, die Münzreform anzubahnen, dem Privateigentum durch die Erlassung rückständiger Steuern zu Hülfe zu kommen (S. 1396) und eine grosse Bauthätigkeit zu entfalten (s. u. S. 1414f.). Der gewaltige Schatz, den er im Soltempel aufbewahrte (s. u. S. 1414; die genaue Angabe quindecim milia librarum auri [V. 41,11] ist kaum verlässlich), sollte natürlich nicht der toten Hand verfallen, sondern als Reservekapital für die Zukunft dienen. Ob die Erhöhung der Steuern eine Folge der Währungsreform gewesen ist, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden (S. 1395).

h) Wirtschaftspolitik. Das wirtschaftliche Leben, das infolge der schweren Wirren der letzten Zeit besonders im argen lag, musste die Aufmerksamkeit des Kaisers hauptsächlich auf sich lenken. Wir sehen Aurelian einen bedeutungsvollen Schritt vorwärts thun in der Verstaatlichung der Berufszweige. Als er die Handwerker Roms zum Mauerbau heranzog (s. o. S 1376), hat er, wenn wir dem Berichte des Johannes von Nikiu (LXXVI p. 416 ed. Zotenberg), der aus Malalas geschöpft ist, Glauben schenken, gleichzeitig und im engen Zusammenhang mit dieser weitgehenden Ausdehnung der Liturgie die ohne Zweifel arg in Unordnung geratenen Verhältnisse der Collegien im allgemeinen einer festen Regelung unterworfen, Listenführung und staatliche Kontrolle für dieselben angeordnet: eine Massregel, die von Johannes (d. i. Malalas) als noch zu seiner Zeit gültig bezeichnet und mit Bestimmtheit auf Aurelian zurückgeführt wird. Mit andern Worten: hier wird ausdrücklich gesagt, dass die (allerdings schon seit langer Zeit angebahnte) Institution der Zwangsverbände, die im Wirtschaftsleben der folgenden Jahrhunderte eine so bedeutende Rolle spielt, die Schöpfung Aurelians sei. Die Nachricht findet darin ihre Beglaubigung, dass bereits im J. 314/5 die Genossenschaften der für die annona urbis herangezogenen navicularii und pistores als Zwangsverbände mit allen Merkmalen derselben erscheinen: dem Dienstverhältnis zum Staate, der Gebundenheit an den Stand, der Erblichkeit der Mitgliedschaft (Gebhardt Stud. über d. Verpflegungswesen v. Rom 90f. Kornemann o. Bd. IV S. 452f.). Von Aurelian wissen wir aber, dass er die cura annonae neu regelte ) und die Collegien der navicularii reformierte (S. 1397); daher ist der Schluss fast zwingend, in ihm denjenigen zu sehen, der wenigstens die der Verpflegung Roms dienenden Innungen der navicularii, pistores, suarii und vinarii, sowie vielleicht auch die Verbände der monetarii (s. o. S. 1373) durch ein Reichsgesetz (vgl. Joh. v. Nikiu a. a. O.) als erblich gebundene, dem Staate dienstpflichtige Zwangsgenossenschaften constituiert hat [1411] (Gebhardt 92, bestritten von Liebenam 69. Waltzing II 270).

Demselben Princip der staatlichen oder vielmehr kaiserlichen Allgewalt, das sich vollkommen zu dem Gottesgnadentum Aurelians fügt, entstammt der Plan zur Monopolisierung des Weinhandels, der gleichzeitig dem Übelstande des Brachliegens weiter Landstrecken in Italien abhelfen sollte. Aurelian hatte vor, die unbebauten Ländereien in Etrurien und bis zu den Seealpen den Besitzern abzukaufen und hier von angesiedelten Familien Kriegsgefangener Weinbau betreiben zu lassen (V. 48, 1. 2). Zur Ausführung des Planes ist er nicht gelangt (V. 48, 3); da er jedoch, wie es scheint, in Rom den Verkauf fiscalischer Weine einführte (V. 48, 4), wird immerhin ein Teil der Weinproduction verstaatlicht worden sein (S. 1398). Auf die unbebauten Ländereien bezog sich ferner die Verfügung, dass die städtischen Decurionen die zum Stadtgebiete gehörigen herrenlosen Grundstücke übernehmen und nach dreijähriger Steuerfreiheit die Grundsteuern für dieselben entrichten sollten (Cod. Iust. XI 59, 1), eine Massregel, die in Kraft geblieben, aber später wesentlich verschärft worden ist (vgl. Hartmann Arch.-epigr. Mitt. XVII 131. Seeck Gesch. d. Unterg. d. ant. Welt II 296f.).

Die Reform der Münzwährung (S. 1394ff.) musste dem Wirtschaftsleben des Reiches zu gute kommen, da sie wieder Stabilität in die Währungsverhältnisse brachte. Aurelians Einschreiten gegen die Quadruplatoren (S. 1396) hat kaum über seine Zeit hinaus Erfolg gehabt.

i) Heerwesen. Ein grosses Verdienst Aurelians war die Wiederherstellung der verlorengegangenen militärischen Disciplin (disciplinae . . . militaris corrector Eutrop. 9, 14 = Johann. Antioch. FHG IV 599 frg. 155; restitutor exerciti auf Münzen: Rohde nr. 332f. Cohen nr. 206). Durch unerbittliche Strenge, der Mannschaft wie dem Officierscorps gegenüber (vgl. V. 7, 3ff. Vict. 35, 7. Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 6), und wohl nicht minder durch die Autorität des grossen Feldherrn wusste er das Heer wieder zum Gehorsam zu erziehen. Nur ein Feldherr, der seine Armee vollkommen in der Gewalt hatte, konnte ihr die unaufhörlichen Eilmärsche durch das ganze Reich oder den Zug durch die Wüste zumuten und doch zugleich den Verzicht auf die Beute der eroberten Städte (z. B. Tyanas, Antiochias, Palmyras) auferlegen. Den Wandel, den Aurelians Regierung hier geschaffen hat, kennzeichnet am besten, dass nach seinem Tode sämtliche Truppen des Reiches bis zur Wahl des Nachfolgers Ruhe bewahrten (vgl. Tac. 2, 2); fünf Jahre vorher wäre ein Vorgang wie dieser undenkbar gewesen. Es versteht sich, dass Aurelian nach dem Siege seinen Truppen den gebührenden Lohn zukommen liess (vgl. V. 46, 5. 6, s. S. 1388; von den L. Domitii, die eine Generation später in hohen Stellungen begegnen [vgl. z. B. die Usurpatoren L. Dom. Alexander und Domitianus], mögen manche ihr Bürgerrecht im Heere des Kaisers erworben haben). Inwiefern er in der Reform des Heerwesens ein Vorgänger Diocletians gewesen ist, lässt sich nicht sagen; aber eine Reihe von Neuerungen militärischen Charakters geht auf ihn zurück. So wie er aus vandalischen Hülfstruppen alae Vandalorum [1412] bildete (S. 1369), so werden die alae und cohortes Iuthungorum, Alamannorum (S. 1372) und Gothorum (S. 1378) wenigstens zum Teile von ihm geschaffen sein (vgl. Mommsen Herm. XXIV 1889, 277f. Ritterling Beitr. z. alt. Gesch., Festschrift z. Hirschfelds 60. Geburtstage 346). Er befolgte demnach das Princip, in den römischen Dienst tretende oder kriegsgefangene Germanenscharen als Auxiliartruppenkörper dem regulären Heerverbande einzuverleiben. Nach der Wiederherstellung der Reichseinheit musste es sein Bestreben sein, durch veränderte Dislocierung der Truppen die Selbständigmachung der orientalischen und gallischen Reichsteile für die Zukunft unmöglich zu machen. Für den Orient ist es (Ritterling 345ff.) nachgewiesen worden, dass er eine Reihe von – namentlich kavalleristischen – Truppenkörpern, die vorher in den illyrischen Provinzen gelegen hatten oder erst von ihm selbst aus Illyriern und Germanen gebildet worden waren, über das ehemalige Reich der Zenobia verteilte (S. 1390). Ein ähnliches Verfahren wird man bezüglich des einstigen imperium Galliarum vermuten dürfen. Zu den neugeschaffenen Armeeteilen gehörten vielleicht auch zwei Legionen, die später in Palmyra garnisonierende legio I Illyricorum und die legio IV Martia, die in Betthoros in Arabia lag (Ritterling 347).

Einer Verstärkung des Grenzschutzes musste die Fürsorge des Kaisers umsomehr zugewendet sein, als sich derselbe namentlich an der Donau als vollkommen ungenügend erwiesen hatte; aber weit kann seine Thätigkeit in dieser Hinsicht infolge der Kürze seiner Regierung nicht gediehen sein, wie die nach seinem Tode erneuten Einfälle der Germanen lehren. Die Thatsache allerdings, dass den Germanen in der Folgezeit weder die dauernde Besitzergreifung von römischem Boden (das Decumatenland ausgenommen) noch das Vordringen bis Italien gelingt (s. o. S. 1408), wird zum Teil darin ihre Erklärung finden, dass seit Aurelian die Grenzwehr wirksamer gehandhabt wurde (über die Mauerbauten s. u. S. 1415).

Zu Anfang seiner Regierung hat Aurelian bei wichtigen Fragen sowohl den Rat der Heeresversammlung als den der hohen Officiere (οἱ ἐν τέλει = praefectus praetorio, duces, praefecti legionum und comites nach v. Domaszewski Westd. Ztschr. XIV 1895, 5) eingeholt (vgl. Dexipp. FHG III 686. Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 1). In der späteren Zeit Aurelians hören wir davon nichts mehr; eine selbständige Stellung dieser beiden Elemente vertrug sich nicht mit dem Gottesgnadentum des Kaisers, das seine Stellung weit über die eines obersten Kriegsherren hinaushob (s. o. S. 1405) Es ist aber möglich, dass die Beseitigung des Einflusses der hohen Officiere ein Factor gewesen ist, der zu Aurelians Ermordung wesentlich mitwirkte.

Die Officiersstellungen waren wesentlich im Besitze des Ritterstandes, nur der selbständige Truppenbefehl erscheint noch als mit der senatorischen Würde vereinbar (s. o. S. 1407). Protectores Aureliani Augusti werden CIL III 327 genannt,

k) Wohlfahrt- und Sittenfürsorge. Aurelian wird mit Recht morum dissolutorum magna ex parte corrector genannt (Eutrop. 9,14 = Johann. Antioch. FHG IV 599 frg. 155 = Suid. s. Αὐρηλιανός). [1413] Er gab sich redliche Mühe, der Auflösung der Sitten, einer Folgeerscheinung der zerrütteten Verhältnisse, nach Kräften zu steuern. Wohl um die Volksgesundheit zu heben, wendete er seine Fürsorge dem Badewesen zu, begann in Rom den Bau von Winterthermen im Stadtteil jenseits des Tiber (V. 45, 2) und trug durch seine Beamten dafür Sorge, dass auch andere Städte die seit vielen Jahren vernachlässigten Bäder wiederherstellten, wofür ihnen ein Nachlass der Steuern gewährt wurde (CIL X 222 = Dessau 586 Grumentum. XI 556 Caesena mit Mommsens Anm. III 12 736 Munic. Domavianum). Gleichfalls von Gesundheitsrücksichten war vielleicht dictiert, dass er für die Bevölkerung Roms die Verteilung von Schweinefleisch einführte (S. 1397).

Der Verweichlichung begegnete er durch das Verbot seidener Gewänder und weibischen Schuhzeuges für Männer (V. 45, 4. 49, 7), während den Frauen ein gewisser Luxus gestattet blieb (V. 46, 4. 49, 7), sofern dieser nicht zugleich den Verbrauch von Edelmetall mit sich brachte (S. 1396). Die Zahl der Eunuchen, deren Preise enorm gestiegen waren, fixierte er, indem er den senatorischen Census als Massstab wählte (V. 49, 8). Hebung der Sittlichkeit war damit bezweckt, dass Frauen freien Standes untersagt wurde, sich zu Kebsweibern herzugeben (V. 49, 8, vgl. Paul Meyer Der röm. Konkubinat 30, 59). Die Stellung der Aristokratinnen sollte durch die Neugründung des senatus matronarum gehoben werden (V. 49, 6, vgl. o. S. 1407).

l) Verhältnis zum Christentum. Bei der Bedeutung, die dem Christentum und der Organisation der Kirche in dieser Zeit bereits zukam, war der Kaiser genötigt, zu ihnen Stellung zu nehmen (den Worten proinde quasi in Christianorum ecclesia . . . tractaretis in einem gefälschten Briefe Aurelians an den Senat, V. 20, 5, kommt die Bedeutung nicht zu, die ihnen z. B. Tamassia Atti e mem. d. acc. Padova N. S. XV 111ff. beimisst). Das erstemal kam er mit der christlichen Kirche gelegentlich des Streites um den Bischofsstuhl von Antiochia in Berührung. Der Bischof dieser Stadt, Paulus von Samosata, war in seinen Lehren mit dem herrschenden Dogma in Conflict geraten (vgl. v. Hase Kirchengesch. I² 372). Auf mehreren Synoden in Antiochia wurde seine Sache verhandelt, zuletzt verfügte eine sehr stark – angeblich von 70 oder 80 Bischöfen – besuchte Synode zu Ende des J. 269 seine Absetzung und Ausschliessung aus der Kirchengemeinschaft (Euseb. hist. eccl. VII 29. 30, 1–18, s. o. S. 1364; vgl. Hefele Konziliengesch. I² 135ff., wo sonstige Litteratur zu finden), aber Paulus, der gleichzeitig das Amt des Procurator ducenarius von Zenobias Gnaden in Antiochia versah, gehorchte nicht und blieb im Amte (Euseb. hist. eccl. VII 30, 19) Erst nach der Niederlage Zenobias wurde es möglich, ihm beizukommen. Vermutlich zur Zeit, als Aurelian im ersten palmyrenischen Kriege in Antiochia weilte (S. 1384), wandten sich die orthodoxen Christen diesbezüglich an den Kaiser. Aurelian entschied dahin, dass derjenige Bischof in Antiochia sein solle, den die Bischöfe von Rom und Italien anerkannten (Euseb. hist. eccl. VII 30, 19, daraus Syncell. [1414] I p. 733 Bonn. Zon. XII 25 und sonst, vgl. Hefele 142 Harnack Mission u. Ausbreitung d. Christentums 435), ein Bescheid, der bedeutungsvoll ist durch die Anerkennung der kirchlichen Verfassung und zugleich dem Gedanken der Centralisation des Reiches, wie sie Aurelian vorschwebte, vollkommen entspricht, demnach nicht auf christliche Berater des Kaisers zurückgeführt zu werden braucht. Die Entscheidung der Bischöfe Roms und Italiens konnte natürlich nur gegen Paulus von Samosata ausfallen (Euseb. hist. eccl. VII 30, 19).

Als Aurelian gegen Palmyra zu Felde zog, war er noch nicht so weit Herr des Reiches, um an eine Auseinandersetzung mit dem Christentum denken zu können. Eine solche war jedoch unerlässlich, sobald er als Herr des Reiches seinen theokratischen Staatsgedanken durchzuführen suchte (s. o. S. 1405f.). Die christliche Kirche konnte dem officiellen Sol-Cultus nicht anders als völlig abweisend gegenüberstehen; der Conflict zwischen Kaiser und Kirche war unvermeidlich. In seiner letzten Zeit soll Aurelian bereits die Edicte vorbereitet haben, in denen die Verfolgung der Christen angeordnet wurde; wenigstens wusste ein allgemein verbreitetes Gerücht davon zu erzählen. Aber bevor die Erlässe in Rechtskraft erwuchsen, war der Kaiser eine Leiche (Euseb. hist. eccl. VII 30, 20. 21; abweichend stellt Lact. de m. pers. 6, 1. 2 die Sache so dar, als ob die Edicte bereits ausgefertigt, aber noch nicht ad provincias ulteriores gelangt wären; vgl. Ps.-Const. or. ad s. syn. 24 bei Euseb. I p. 190 Heikel. Euseb. armen, und Hieron. ad a. Abr. 2292 = Oros. VII 23, 6. 27, 12. Iordan. Rom. 290. Mommsen Chron. min. I 443. 642. II 464. III 293. Syncell. I p. 721f. Bonn. Zonar. XII 27, dazu Allard Rev. d. quest. hist. LX 1896, 397f.; aus der Zeit Aurelians ist eine Anzahl von acta martyrum überliefert; sie sind, wie aus der Zusammenstellung bei Harnack Gesch. d. altchristl. Lit. I 821. 828 erhellt, wahrscheinlich durchweg unecht).

m) Bauten. Aurelians Bauthätigkeit galt in erster Linie der Reichshauptstadt (vgl. o. S. 1407). Sein wichtigstes Bauwerk in Rom war die Umfassungsmauer (S. 1376), das prächtigste der Tempel des Sol invictus auf dem Campus Agrippae, in dem Standbilder des Sol und des Belus von Palmyra, sowie die Gold- und Edelsteinschätze Palmyras ihren Platz fanden (V. 1, 3. 10, 2. 25, 6. 28, 5. 35, 3. 39, 2. 6. 41, 11. Firm. 3, 4. Vict. 35, 7. Eutrop. 9, 15. Chronogr. a. 354 bei Mommsen Chron. min. I 148. Hieron. ad a. Abr. 2291 = Mommsen a. a. O. II 148. Zos. I 61, 2. Syncell. I 721 Bonn. Anon. de antiq. Constantinop. IV p. 66 Banduri, vgl. Hülsen Rh. Mus. XLIX 1894, 392ff.). Die Lage des Soltempels konnte noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden (vgl. Gilbert Gesch. u. Topogr. d. St. Rom III 114. ) Richter Topogr. d. St. Rom² 263ff. und die dort angeführte Litteratur). Sehr zweifelhaft ist, ob schon unter Aurelian in den mächtigen Porphyrhallen des Tempels fiscalischer Wein ausgeschenkt wurde (V. 48, 4, bezweifelt von Hülsen 393, 1, s. o. S. 1398). Im Campus Agrippae legte Aurelian ferner neue castra an (Chronogr. a. a. O.), die für die cohortes urbanae bestimmt waren (vgl. Richter a. a. O.; s. o. S. 1397). Er baute die abgebrannten [1415] Säulenhallen der Caracallathermen neu auf (Chronogr. a. a. O.) und schmückte die miliarensis porticus in den Gärten des Sallust (V. 49, 2). Auf die Rostra stiftete er eine goldene Statue des genius populi Romani (Chronogr. a. a. O., s. Richter 83. 373; vgl. noch V. 47, 3: almam Cererem consecravi). In dem Stadtteil jenseits des Tiber sollten Thermen errichtet werden (V. 45, 2, s. o. S. 1413). Der Sorge für die Verpflegung der Hauptstadt dienten Nutzbauten im Tiberbett (V. 47, 3) und die Gründung eines Forum Aureliani am Meere bei Ostia, das jedoch nach Aurelians Tode nicht zu Ende gedieh (V. 45, 2). Auf einen unbekannten Bau in Rom bezieht sich die Dedicationsinschrift CIL VI 30 976 vom 25. April 275.

In den Städten des Reiches erstreckte sich Aurelians Bauthätigkeit, abgesehen von der Restaurierung der Sonnentempel in Emesa und Palmyra (V. 25, 6. 31, 7f.) und von der Sorge für die Bäder (s.o. S. 1413), hauptsächlich auf die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit. Wie der Kaiser in Pisaurum und Fanum Fortunae (S. 1376), in Divio und Cenabum (S. 1401) die Mauern wiederherstellen oder neu aufbauen liess, so wird er in vielen anderen Städten des Reiches, deren Sicherheit bedroht schien, desgleichen gethan haben (die spätrömischen Befestigungen von Antunnacum und anderen Städten im Gebiet des unteren Rheines weist Lehner Bonn. Jahrb. CVII 32ff. in die letzte Zeit des 3. Jhdts.; unter Aurelian wurde an der Strasse Mainz-Andernach gebaut, s. u.). Strategische Wichtigkeit wie eminente Bedeutung für die Neubelebung des Handels und Verkehrs und für die Wiederherstellung der Sicherheit kam der Erhaltung der Reichsstrassen zu. Dass unter Aurelian fast im ganzen Umfang des Reiches die Strassen wiederhergestellt wurden (miliaria orbis sui restituit CIL VIII 10374), beweisen die Meilensteine, die aus folgenden Provinzen bekannt geworden sind: Africa und Numidien (CIL VIII 10 017. 10 076. 10 088. 10 133f. 10 147. 10 154. 10 177. 10 180. 10 205. 10 217. 10 374. 10 443. 10 450. Ephem. epigr. V 1098. Bull. arch. du com. d. tr. hist. 1897, 284. 395f.), Arabia (CIL III 14 14918. 14 14948b Petra-Philadelphia), Galatien (CIL III 313 b. 6902. 14 18449), Asia (CIL III 472), Cypern (CIL III 219 I), Moesia inferior (CIL III 6238 = 14 459. 14 460. 12 517), Dacia nova (CIL III 12 333. 13 7141), Dalmatien (CIL III 13 314. 13 317 = 14 020), Sardinien (Ephem. epigr. VIII 747. 775. 787. 796), Baetica (CIL II 4732), Gallia Narbonensis (CIL XII 5456. 5548f. 5553. 5561. 5571 a = 2673). Lugudunensis (Dessau 581 Cenabum-Lutetia), Germania (CIRh 1939 Moguntiacum-Antunnacum), Britannien (CIL VII 1152).

V. Persönlichkeit, a) Äusseres und Bildnisse. Über das Äussere Aurelians sagt sein Biograph: fuit decorus ac gratia viriliter speciosus, statuta procerior, nervis validissimis (V. 6, 1). Gelegentlich hören wir, dass er halbergrautes Haar hatte (Zos. I 51, 1; die Personbeschreibung bei Malalas 299 Bonn, ist erfunden). Noch als Kaiser erhielt er sich durch tägliche Reitübungen seine Kraft (V. 49, 2); einen Arzt rief er nie, sondern heilte sich bei Unwohlsein durch Enthaltung von Speise (V. 50, 1). [1416]

Von Aurelians Münzbildern sind die der ersten Periode auszuscheiden, da ihm diese die Züge seiner Vorgänger Claudius und Quintillus geben (vgl. Bernoulli Röm. Ikonogr. II 3, 183 und Münztaf. VI nr. 8). Auf den Münzporträts der späteren Zeit (vgl. Bernoulli Münztaf VI nr. 7) verraten die durchfurchte Stirn und die Augenfalten das vorgerückte Alter. Das Haupthaar ist kurz geschnitten, aber dicht, der Vollbart gestutzt und eng anliegend. Die Gesichtszüge sind gefällig und weisen einen sehnigen Charakter auf, die Nase ist gerade und etwas spitz, der Mund schmal, das Kinn kurz und weich. Sofern die uncharakteristischen Münzbilder, die Handwerker-, nicht Künstlerarbeit sind, ein Urteil gestatten, keine bedeutende Physiognomie und ein entschieden unrömischer Typus.

Dem restitutor orbis sind ohne Zweifel in allen Teilen des Reiches Denkmäler errichtet worden. Eine ziemliche Anzahl von Statueninschriften Aurelians ist uns erhalten (CIL VI 1112f. Rom. II 2201 Corduba. 3832 Saguntum. 4506 [= Dessau 576] Barcino. III 7586 Callatis. 14 184³ Satala. V 4319 [= Dessau 579]. 4320 Brixia. VIII 4877 [= Dessau 585] Thubursicum. 15 450 Ulci maius. IX 5577 [= Dessau 575] Septempeda. XI 1180 Veleia. 1214 Placentia. 2635f. Cosa. 3579 Castrum novum. 3878 Capena. 4178 Interamna. XII 58 Briançonnet. IGP I 709 Hermione. Arch.-epigr. Mitt. XVII 188 Nikopolis. Ephem. epigr. IX 1 Ossonoba). Das Heer errichtete ihm Bildsäulen an der Stätte seines Todes (V. 37, 2); sein Nachfolger Tacitus setzte ihm drei Silberstatuen in der Curie, dem Soltempel und am Forum Traians (Tac. 9, 2). Ein plastisches Bildnis des Kaisers konnte jedoch bisher nicht nachgewiesen werden (das Duruy-Hertzberg 523 abgebildete Brustbild im Braccio Nuovo nr. 122 hat ebensowenig mit Aurelian zu schaffen, (als der sog. Aurelian im Museo Torlonia nr. 519, vgl. Bernoulli a. a. O.; irrig sieht Habel Wochenschr. f. cl. Phil. VI 276 in einem in Carnuntum gefundenen Torso eine Statue Aurelians). Auf einem Mosaikgemälde im Palaste der Tetriker am Caelius soll Aurelian zusammen mit diesen, auf einem Bilde im Soltempel mit Ulpius Crinitus dargestellt gewesen sein (Tyr. trig. 25, 4. V. 10, 2); seinem Nachfolger wird die Verfügung zugeschrieben, dass ein Bild Aurelians sich in jedem Privatbesitz befinden solle (Tac. 9, 5).

b) Charakter und geistige Anlagen. So wenig wir ein künstlerisches Porträt Aurelians besitzen, so wenig ist uns ein litterarisches Porträt seiner Persönlichkeit erhalten. Während Zosimus von jeder Charakteristik Abstand nimmt und nur gelegentlich seiner Thatkraft (I 55, 2) und seines Ehrgeizes (I 55, 3) gedenkt, klingt in der Hauptquelle der Vita und in noch verstärktem Masse in der Kaiserchronik der immer gleiche Grundton der masslosen Strenge und Härte, des unbändigen Temperamentes an (natura ferocior V. 21, 5. crudelitas . . . vel, ut quidam dicunt, severitas 31, 4. inmanitatem principis duri 31,10. ferox animi, concitatione [Hss. cogitatione] multus 32, 3. severus, truculentus, sanguinarius [36, 2], necessarius magis quam bonus [37, 1, entstanden aus 21, 8] = saevus et sanguinarius ac necessarius magis in quibusdam quam in [1417] ullo amabilis imperator, trux omni tempore Eutrop. 9, 14 = Epit. 35, 9. Joh. Antioch. FHG IV 599 frg. 155. 156. Suid. s. Αὐρηλιανός. Mommsen Chron. min. II 381; vgl. noch V. 1, 5. 6, 1. 7, 3. 4. 8, 2–5. 40, 2. 44, 1. 2. 49, 3. Tyr. trig. 24, 4. 5; Prob. 8, 1; Car. 1, 2. Eutrop. 9, 13. 17. Vict. 35, 12. Iulian. Caes. I p. 403 Hertlein. Hieron. ad a. Abr. 2381 = Iord. Rom. 307). Diese Note wird in der Geschichte Aurelians zum ersten mal dort angeschlagen, wo von der Hinrichtung vornehmer Senatoren (s. o. S. 1374) die Rede ist (V. 21, 5ff.); das Strafgericht des J. 271 war es ohne Zweifel, das die ungünstige Beurteilung Aurelians in der senatorisch beeinflussten, vielleicht selbst von Senatoren ausgehenden Geschichtsschreibung veranlasst hat. Bei den christlichen Autoren wird man kein freundlicheres Urteil erwarten (vesanus et praeceps Lact. d. m. pers. 6, 1. φλὸξ πάντων ἀδικημάτων Ps.-Const. Magn. or. ad s. syn. 24 bei Euseb. I p. 190 Heikel).

Das Bild, das diese Tradition von Aurelian entwirft, kann nicht das richtige sein. Wir sahen, wie der Kaiser die Städte Tyana und Antiochia vor der Raubgier seiner Soldaten schützte (S. 1383f.), wie er Zenobia das Leben schenkte, dem Tetricus sogar ein Amt verlieh (S. 1394), den Antiochos ungefährdet entliess (S. 1390), als unbestrittener Herr des Reiches für alle politischen Vergehen Amnestie gewährte (S. 1397). Wenn diesen Beweisen grossherziger Milde, wie sie bei keinem andern römischen Herrscher wiederkehren, Akte unerbittlicher Härte – die Todesurteile über Senatoren (S. 1374) und über die Berater der Zenobia (S. 1386), das strenge Verfahren gegen die Münzarbeiter (S. 1374), die Delatoren und die habgierigen Beamten (S. 1396), die Zerstörung Palmyras (S. 1389f.), – gegenüberstehen, so liegt der Grund darin, dass nur schonungslose Strenge Ordnung in die Wirrnis der Verhältnisse zu bringen vermochte. In dieser Weise haben verständige und nicht voreingenommene Beurteiler wie Ammian und Aurelius Victor das Wirken Aurelians aufgefasst (Ammian. XXX 8, 8. XXXI 5, 17: acrem virum et severissimum noxarum ultorem. Vict. 35, 12: tantum ille vir severitate atque incorruptis artibus potuit, ut eius necis ⟨nuntius⟩ • . . optimo cuique desiderio . . esset).

Aurelian, der vom Heerlager auf den Thron gelangte, war nicht allein ein ausgezeichneter Soldat, persönlich ebenso stark (V. 4, 1. 6, 1) als tapfer (V. 6ff. 9, 3. Tac. 4, 5; wiederholt, auch als Kaiser, hat er Wunden davongetragen, V. 5, 3. 26. 1), sondern auch ein grosser Feldherr (V. 9, 4. 44, 2. Eutrop. 9, 13. 17. Oros. VII 23, 3. Ioann. Antioch. a. a. O. = Suid. s. Αὐρηλιανός. Malal. p. 299 Bonn. Zon. XII 27. Synopsis Sathas p. 39). Er ist einmal mit Alexander und Caesar verglichen worden (Epit. 35, 2), und in der That muss seine militärische Begabung eine ungewöhnliche gewesen sein. Erstaunlich ist namentlich die Schnelligkeit seiner Märsche. Bevor der ahnungslose Feind zur Gegenwehr gerüstet ist, hat er ihn schon überrannt (S. 1389); in den fünfundeinhalb Jahren seiner Regierung bringt er es zuwege, nicht weniger als zwölf Feldzüge durchzuführen und das Reich von den Donauquellen bis Mesopotamien, von Ägypten bis Nordfrankreich an der Spitze seiner Legionen zu durchqueren. Strategische Erfindungsgabe [1418] verraten die Manöver, mit denen er die Feinde umgeht oder ihnen den Rückzug abschneidet (S. 1368. 1383; ein andermal ist dieser Versuch allerdings missglückt, S. 1371), dem Gegner die Verproviantierung sperrt (S. 1369), die Überlegenheit der feindlichen Reiterei unschädlich zu machen weiss (S. 1384). Wie jeder bedeutende Feldherr machte er unter seinen Officieren Schule; die Kaiser der nächsten Generation, Carus, Diocletian, Maximian, Constantius, Galerius haben sich unter seiner und des Probus Anweisung zu tüchtigen Heerführern gebildet (Vict. 39, 28).

Vopiscus überliefert den Ausspruch Diocletians, Aurelianum magis ducem esse debuisse quam principem (V. 44, 2). Wenn diese Äusserung wirklich von Diocletian herrührt, müssen wir ihm Unrecht geben. Denn was Aurelian durch Geburt, Erziehung und Laufbahn an der Vorbildung zum Berufe des Herrschers fehlte, ersetzte er durch den Pflichteifer, mit dem er sich in niemals rastender Thätigkeit und völliger Selbstverleugnung ganz in den Dienst des Reiches stellte (τῶν ἔργων ἕνεκα καὶ τῶν κινδύνων, οὕς ὑπὲρ τῶν ἀπεδείξατο πραγμάτων Zos. I 62, 3; ob infati[gabilem] circa [rem publicam curam] CIL VI 1114), sowie durch seine grossen geistigen Fähigkeiten (ingenio vivacissimus V. 4, 1; vir prudentissimus Firm. 7, 3). Die Idee des geeinten Reiches unter der Obhut des Reichsgottes und des Reichskaisers von dieses Gottes Gnaden und selbst göttlicher Herkunft zeugt von einer geradezu genialen Weite des Gesichtskreises. Eine Reihe von Massregeln Aurelians – wie der Ausgleich mit Palmyra, die Ummauerung Roms, die Räumung von Dacien, das Übereinkommen mit Tetricus, die Münzreform – beweist, dass er jede Situation mit vollkommener Klarheit erfasste und ohne viel Besinnen mit der ihm eigenen Thatkraft sofort die geeigneten Vorkehrungen traf, selbst wenn diese der Würde des Kaisers oder des Reiches abträglich zu sein schienen. Auch die Rede, die ihn der zeitgenössische Geschichtsschreiber Dexippus an die Iuthungen halten lässt, athmet diesen Geist überlegener Entschlossenheit (FHG III 682ff.; die Rede ist zwar nicht authentisch, aber – von der Weitschweifigkeit des Autors abgesehen – doch wohl dem Charakter Aurelians angepasst).

Die Rücksicht auf überkommene Einrichtungen oder auf römische Tradition hat ihn kaum jemals bei seinen Handlungen geleitet, wie Oberhaupt von nationalrömischer Eigenart nichts in seinem Wesen lag. Das heissblütige, rasch zufahrende Temperament, das ihm in der Jugend den Beinamen ,Hand am Schwert‘ eintrug (V. 6, 1. 2) und Ammian zu dem Vergleich mit einem Sturzbach veranlasst (torrentis ritu XXX 8, 8, vgl. noch Zos. I 55, 3. V. 32, 3), das Ubermass im Lohnen (vgl. S. 1397) wie im Strafen, das den Glauben entstehen liess, er habe sich als erster Herrscher an die Maxime gehalten ,Gold für die Freunde, Eisen für die Feinde‘ (Petr. Patr. FHG IV 197 nr. 1 = Zon. XII 27), die Grossmut gegen den besiegten Feind, die tiefe, fatalistische Religiosität (s. o. S. 1399. 1405) sind vielleicht nationale Charakterzüge der Illyrier, wie noch heute ihrer Nachkommen, der Albanesen. [1419]

Obwohl Militär durch und durch, ist Aurelian von den Lastern der damaligen Soldateska freigeblieben. Er liebte zwar einen schmackhaften Bissen und guten Trunk (V. 6, 1. 49, 9), aber sinnlicher Begierde war er nicht unterworfen (V. 6, 1) und an den Vergnügungen der Menge hatte er keine Freude (V. 50, 4; was sonst hier gesagt wird, ist leeres Geschwätz). Noch als Kaiser führte er eine soldatisch schlichte Lebensweise (V. 45, 3f.), zog es vor, die kaiserlichen Villen in den Gärten des Sallust und der Domitia zu bewohnen statt des Palatiums (V. 49, 1), und hielt auf genaue Ordnung im Haushalt (V. 45, 5. 49, 9. 50, 2. 3). Dies hinderte nicht, dass er seinen Unterthanen gegenüber die Majestät des Herrschers von Gottes Gnaden in Kleidung und Auftreten zur Geltung brachte (vgl. o. S. 1405f.). Anekdoten, deren geschichtlicher Wert allerdings zweifelhaft ist, zeugen von einem gewissen soldatischen Witz (vgl. V. 23, 2 = Petr. Patr. FHG IV 197 frg. 10, 4. Epit. 35, 7). Litterarische Bildung wird man bei dem Bauernsohn aus Illyrien nicht erwarten dürfen; Aurelian soll nicht einmal Griechisch verstanden haben (V. 24, 3: wenn die dort erzählte Legende als Quelle verwertet werden darf). Der ins Grosse gehende Bautrieb (s. o. S. 1414f.) entspricht dem Charakter dieser grosszügigen Persönlichkeit; noch heute legt die mächtige Aurelianische Mauer Zeugnis ab von dem starken Willen ihres Erbauers und seiner zwar kurzen, aber ungewöhnlich thatenreichen Regierung.

[Groag. ]