Zum Inhalt springen

RE:Constantius 4

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
II., Flavius Iulius Constantius, röm. Kaiser 324-361
Band IV,1 (1900) S. 1044 (IA)–1094 (IA)
Constantius II. in der Wikipedia
GND: 118521969
Constantius II. in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register IV,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|IV,1|1044|1094|Constantius 4|[[REAutor]]|RE:Constantius 4}}        

4) Constantius II., römischer Kaiser 324–361. Flavius Iulius Constantius (Dessau 705. 724. 730. 731–734. 737. 739 u. sonst), dritter Sohn Constantins d. Gr., geboren von seiner Gattin Flavia Maxima Fausta, der Tochter Maximians (Dessau 730. Iulian. or. I 9 B. II 51 C. Athan. hist. Ar. ad mon. 44. 64; de synod. 18 = Migne G. 25, 744. 769. 26, 713), am 7. August (CIL I² p. 302) des J. 317. Denn bei seinem Tode (3. November 361) stand er im 45. Lebensjahre (Eutrop. X 15, 2; dies hat Socrat. II 47 dahin entstellt, dass er 45 Jahre alt geworden sei, wie umgekehrt Vict. epit. 42, [1045] 17 ihn im 44. Lebensjahre sterben lässt, weil er in seiner Quelle gefunden hatte, er sei 44 Jahre alt geworden). Sein Geburtsort lag in Illyricum (Iulian. or. I 5 D); wahrscheinlich war es Sirmium, wo Constantin d. Gr. sich um jene Zeit aufhielt (Seeck Zeitschr. f. Rechtsgesch. Rom. Abt. X 218). Zuerst wird er als Kind erwähnt im J. 321 (Nazar. paneg. X 36). Nach der Besiegung des Licinius wurde er am 8. November 324 zum Caesar ernannt (Mommsen Chron. min. I 232. Euseb. vit. Const. IV 40. CIL I² p. 276. 302), wahrscheinlich in Nicomedia (Seeck 232). Das Consulat bekleidete er 326, 339, 342, 346, 352, 353, 354, 356, 357 und 360. Seine Quinquennatien muss er am Ende des vierten Jahres begangen haben (328), da er seine Triennalien am Ende des 29. Jahres (353) feierte, und zwar, wie es damals üblich war, einen ganzen Monat lang, von a. d. VI id. Oct. bis a. d. VI id. Nov. (Ammian. XIV 5, 1; vgl. Seeck Ztschr. f. Numismatik XII 129). Während sein älterer Bruder Constantin II. an der Donau kämpfte, musste er ihn 332 als fünfzehnjähriger in Gallien vertreten (Iulian. or. I 12 A), um bei seiner Rückkehr in den Orient geschickt zu werden (Iulian. or. I 13 B. D.). Um 335 kehrte er zu den Tricennalien seines Vaters nach Constantinopel zurück und feierte dort seine Hochzeit (Euseb. vit. Const. IV 49) mit der Tochter seines Oheims Iulius Constantius (Iulian. epist. ad Athen. 272 D. Athan. hist. Ar. ad mon. 69 = Migne G. 25, 776). Dann muss er in einem Kriege an der Donau das Commando geführt haben, da er sich bald darauf den Siegestitel Sarmaticus beilegte (Dessau 724; vgl. Ammian. XVII 13, 25. 33).

336

Um das J. 336 begannen die Perser wieder, Mesopotamien durch Einfälle zu beunruhigen, und C. wurde gegen sie in den Orient geschickt (Ruf. Fest. 26. Euseb. vit. Const. IV 56. Iulian. or. I 13 B. Eutrop. X 8, 2. Joh. mon. pass. S. Artem. 8 = Mai Spicileg. Rom. IV 346), während Constantin d. Gr. selbst einen Kriegszug vorbereitete. Da erschien eine persische Gesandtschaft in Constantinopel, um Entschuldigungen zu machen, und erhielt, wie es scheint, eine ausweichende Antwort (Euseb. vit. Const. IV 57. Ruf. Fest. 26. Liban. or. III 296), die zur Folge hatte, dass die Perser in den nächsten zwei Jahren Ruhe hielten (Liban. or. III 297). Doch Constantin unterbrach seine Rüstungen nicht und war eben im Begriff, den Feldzug anzutreten, als ihn am 22. Mai 337 bei Nicomedia der Tod ereilte (Iulian. or. I 18 B. Vict. Caes. 41, 16. Eutrop. X 8, 2. Ruf. Fest. 26. Liban. or. III 292. Ammian. XXV 4, 23).

Auf die Nachricht von der Krankheit seines Vaters eilte C. sogleich zu ihm, fand ihn aber schon verstorben (Iulian. or. I 16 D. Zonar. XIII 4 p. 10 C, wo οὐκ ἔτι ζῶντα zu schreiben ist). Eine zweite Botschaft, welche die Officiere an alle drei Söhne schickten, um ihnen den Tod ihres Vaters zu melden (Euseb. vit. Const. IV 67. 68), wird ihn unterwegs angetroffen haben. C. geleitete die Leiche nach Constantinopel (Euseb. vit. Const. IV 70) und veranstaltete dort das Begräbnis (a. O. Liban. or. III 297. Vic. Caes. 41, 17; epit. 41, 17. Anon. Vales. 6, 35).

Constantin d. Gr. hatte schon bei Lebzeiten das Reich nach dem Muster Diocletians in vier [1046] Verwaltungsbezirke geteilt, die seinen Caesaren übergeben waren, damit sie sie später auch als Augusti in derselben Verteilung regieren sollten. Jeder der drei Söhne hatte vier Dioecesen erhalten, Constantin II. Britannien, Spanien und die beiden Gallien, C. Ägypten, Oriens, Asia und Pontus, Constans Africa, Pannonien und die beiden Italien; seinem Neffen Dalmatius war Dakien, Makedonien und Thracien zugeteilt; endlich hatte er für einen zweiten Neffen Hannibalianus ein Königreich über die verbündeten Völker an der östlichen Grenze des Reiches geschaffen, das wahrscheinlich aus den persischen Eroberungen vergrössert werden sollte (Anon. Vales. 6, 35. Vict. epit. 41, 20, wo Dalmatius für Dalmatiam zu schreiben ist. Euseb. vit. Const. IV 51. Zonar. XII 5 p. 11 B. Iulian. or. II 52 B. Eutrop. X 6, 2). Doch nach dem Tode des Kaisers erklärten die Soldaten, die sich dem jungen Caesar gegenüber als Herren fühlten (Iulian. or. I 18 D), sie fürchteten, dass aus der Mitregentschaft der Neffen innere Unruhen hervorgehen könnten (Greg. Naz. contra Iulian. I 21 = Migne G. 35, 549: τὸ στρατιωτικὸν ἐξωπλίσθη κατὰ τῶν ἐν τέλει καινοτομοῦν φόβῳ καινοτομίας), und würden daher nur die Söhne Constantins als Herrscher über sich dulden. Dies teilten sie durch gemeinsame Briefe auch den andern Heeren mit und fanden überall Zustimmung (Euseb. vit. Const. IV 68. 69. Zosim. II 40, 3). C. entliess den Praefectus Praetorio Orientis Ablabius, der in der letzten Zeit die Politik seines Vaters mitbestimmt hatte, und umgab sich mit neuen Männern (Eunap. vit. Aed. 25. Greg. Naz. a. O.). Es wurden Gerüchte verbreitet, dass Constantin durch seine Brüder vergiftet worden sei (Philost. II 4. 16 = Migne G. 65, 468. 477. Zonar. XIII 4 p. 10 C. Joh. Monach. pass. S. Artemmii 7. 45 = Mai Spicilegium Romanum IV 345. 375), und endlich machte sich die wachsende Erregung der Soldateska dadurch Luft, dass sie die Seitenverwandten des Kaiserhauses fast alle umbrachte (Vict. Caes. 41, 22; epit. 41, 18. Auson. profess. Burd. 18, 9. Greg. Naz. a. O.). C., dem die Beseitigung der Mitregenten nicht unwillkommen war, hatte sie gleichwohl mehr geduldet, als angestiftet (Eutrop. X 9, 1. Iulian. or. I 17 A), ja seine beiden jüngsten Vettern, die Knaben Gallus und Iulianus, sollen ihm ihre Rettung verdankt haben (Greg. Naz. a. O.). Doch wurde er später fast allgemein als der eigentliche Urheber jener Massenmorde betrachtet (Iulian. epist. ad Athen. 270 C. 181 B. Liban. or. I 524. 532. Athanas. hist. Ar. ad mon. 69 = Migne G. 25. 776. Zosim. II 40. Hieron. chron. 2354. Ammian. XXI 16, 8), und er selbst soll bis zu seiner Todesstunde Reue darüber gefühlt (Greg. Naz. or. 21, 26 = Migne G. 35, 1112) und seine Kinderlosigkeit und die Misserfolge der Perserkriege der Strafe Gottes zugeschrieben haben (Iulian. epist. ad Athen. 271 A). Übrigens hinderte ihn dies nicht, die Anhänger der Ermordeten mit Hochverratsprocessen zu verfolgen und eine ganze Anzahl der höchsten Würdenträger, darunter auch Ablabius und den Patricius Optatus, hinrichten zu lassen (s. Bd. I S. 103, 41). Auch confiscierte er das Vermögen seiner toten Verwandten (Iulian. epist. ad Athen. 273 B).

337

Am 9. September 337 nahmen die drei Brüder [1047] den Augustustitel an (Mommsen Chron. min. I 235. Euseb. vit. Const. IV 68). Von hier an sollen die Ereignisse, die aus der Regierung des C. überliefert sind, in annalistischer Ordnung dargestellt werden.

338

338. Den Anfang des Jahres scheint C. noch in Constantinopel unter Processen und Hinrichtungen zugebracht zu haben. Im Sommer traten die drei Brüder zu einem Congress zusammen (Liban. or. III 297), angeblich in Pannonien (Iulian. or. I 19 A. 20 C), richtiger in Moesien, aber dicht an der pannonischen Grenze. Denn in Viminacium sind sie im Juni nachweisbar (Cod. Theod. X 10, 4. Athan. apol. ad Const. 5 = Migne G. 25, 601. Seeck Ztschr. f. Kirchengesch. XVII 44). Um nach den Justizmorden der letzten Zeit einige Beruhigung zu schaffen, wurden die anonymen Denuntiationen verbrannt und dies im ganzen Reiche durch Edict verkündigt (Cod. Theod. IX 34, 5. X 10, 4). Ferner wurde allen Bischöfen, die in den Kirchenstreitigkeiten am Ende von Constantins d. Gr. Regierung verbannt waren, die Rückkehr in ihre Dioecesen bewilligt (Athan. hist. Ar. ad mon. 8. Philostorg. II 18 = Migne G. 25, 704. 65, 480). Namentlich aber musste man sich über eine neue Reichsteilung einigen, weil die drei Dioecesen Dacia, Macedonia und Thracia durch die Ermordung des Dalmatius jetzt herrenlos geworden waren. C. verzichtete auf jede Vergrösserung seines Gebietes (Iulian. or. I 19 B–20 A), vielleicht weil er dadurch, dass er den Gewinn des Verbrechens nicht für sich in Anspruch nahm, seine Gewissensbisse zu beschwichtigen hoffte. Da sich die neugewonnenen Länder auch nicht wohl mit dem gallischen Reichsteil vereinigen liessen, einigten sich die älteren Brüder, sie ungeteilt dem jüngsten von ihnen zu überlassen. Doch nahm Constantin II. über den fünfzehnjährigen Constans eine Art von Vormundschaft in Anspruch, so dass man die Gebiete beider fast als zusammenhängende Reichsteile betrachten konnte (Zosim. II 39, 2), wodurch C. sehr im Nachteil blieb (Themist. or. II 38 C. Seeck Ztschr. f. Numism. XXI 44ff.). Doch hatte er Eile, in den Orient zurückzukommen, wo der lange erwartete Perserkrieg unterdessen ausgebrochen war. Er zog durch Kappadokien (Athan. apol. ad Const. 5 = Migne G. 25, 601) nach Syrien (Iulian. or. I 20 C. Liban. or. III 298), wo er am 11. October in Antiochia nachweisbar ist (Cod. Theod. XII 1, 23), ging dann nach Emesa (28. October, Cod. Theod. XII 1, 25) und trat mit den räuberischen Araberstämmen in Unterhandlung, wodurch es gelang, sie zu Plünderungen auf dem persischen Gebiete zu bewegen (Iulian. or. I 21 B).

Während der Abwesenheit des C. waren die Verhältnisse im Osten höchst drohend geworden. Das römische Heer war meuterisch und zuchtlos; in Armenien war eine perserfreundliche Partei zur Herrschaft gelangt, hatte den König des Landes mit seinen treuesten Anhängern vertrieben und veranstaltete Plünderungszüge in das römische Grenzgebiet (Iulian. or. I 18 D. 20 B. D). Die Perser hatten zwar länger Ruhe gehalten, als man hatte erwarten können (Liban. or. III 297); doch waren sie unter persönlicher Anführung ihres Königs Sapor dann in Mesopotamien eingefallen, hatten das Land verwüstet und Nisibis 63 Tage [1048] lang belagert. Aber die Stadt hielt sich und zwang den Feind, unverrichteter Sache heimzuziehen (Hieron. chron. 2354. Mommsen Chron. min. I 236. Liban. a. O. Ruf. Fest. 27. Theodor. Relig. hist. 1 = Migne G. 82, 1304. Firm. Mat. de errore prof. gent. 29, 3).

C. stellte durch seine Ankunft die Manneszucht unter den Trnppen wieder her. Während des Winters, den er in Antiochia zubrachte (Cod. Theod. II 6, 4), veranstaltete er Aushebungen, übte die Recruten und bildete eine Schar von Panzerreitern, deren Ausrüstung der persischen nachgebildet war (Iulian. or. I 20 D. 21 C; vgl. Liban. or. I 591. III 296). Schon während seines Aufenthalts an der Donau hatte er eine gothische Hülfstruppe angeworben, die ihm jetzt in den Orient gefolgt war (Liban. or. I 578. III 303). Um die Kosten der Rüstung zu decken, wurde eine ausserordentliche Steuer erhoben (Iulian. or. I 21 D. Cod. Theod. XI 1, 5).

Schon in dieser Zeit begannen die kirchlichen Wirren, die während der ganzen Regierung des C. das Reich zerrütten sollten. Die Arianer hielten zwar an ihrer Überzeugung fest, dass der Sohn dem Vater untergeordnet sei, betrachteten aber diese Ansicht nicht als wesentlichen Bestandteil des christlichen Glaubens, dessen Bekenntnis für die Seligkeit erforderlich sei. Sie hatten auf jeden Versuch, ihre Lehre zum bindenden Dogma zu erheben, endgültig verzichtet und sogar, um die Einheit der Kirche nicht zu stören, das nicaenische Glaubensbekenntnis mit unterschrieben. Sie verlangten nur, dass man sie trotz ihrer abweichenden Ansicht als Mitglieder der allgemeinen Kirche anerkenne; aber auch dieser bescheidenen Forderung widersetzten sich die Heisssporne der Orthodoxie, weil sie in der Herabsetzung Christi eine unverzeihliche Lästerung erblickten (Seeck Ztschr. für Kirchengesch. XVII 7. 36. 361). Constantin d. Gr. hatte anfangs auf die Bischöfe dieser Richtung einzuwirken gesucht, dass sie die Arianer zu ihrer Communion zuliessen (Athan. apol. c. Ar. 59 = Migne G. 25, 357); als aber seine ernsten Drohungen fruchtlos blieben, hatten diejenigen, welche sich nicht fügen wollten, in die Verbannung gehen müssen, namentlich Athanasius von Alexandria, Paulus von Constantinopel, Marcellus von Ankyra, Asklepas von Gaza und Lucius von Hadrianopolis (Hilar. frg. 3, 8. 9 = Migne L. 10, 664). Im Occident teilte fast die ganze Geistlichkeit die Anschauungen der widerspenstigen Bischöfe. Denn hier war der Arianismus so gut wie unbekannt; man hatte sich mit der ganzen Streitfrage so wenig beschäftigt, dass die Mehrzahl der Bischofe nicht[WS 1] einmal den Wortlaut des nicaenischen Glaubensbekenntnisses kannte (Hilar. de synod. 91 = Migne L. 10, 545); doch nur umsomehr hielt man die Herabsetzung des Sohnes unter den Vater für eine Ketzerei von ganz ungeheuerlicher Verwerflichkeit. Unter dem Einfluss ihrer orthodoxen Umgebung schlossen auch die occidentalischen Kaiser Constantin II. und Constans, die von den Verhältnissen des Ostens sehr wenig wussten, sich dieser Meinung an. Der Tod des alten Kaisers gab daher allen Verbannten neue Hoffnungen. Paulus von Constantinopel eilte aus dem Pontus, wo ihm sein Wohnsitz angewiesen war (Athan. [1049] hist. Ar. ad mon. 7 = Migne G. 25, 701), sogleich nach Trier, dessen Bischof Maximinus ihn in seine Communion aufnahm und bei Constantin II. für seine Rückberufung wirkte (Hilar. frg. 3, 27 = Migne L. 10, 674). Athanasius wagte schon Ende 337, noch ehe er aus der Verbannung entlassen war, den Ostertag des J. 338 durch einen der üblichen Festbriefe für Ägypten zu bestimmen (Larsow Die Festbriefe des h. Athanasius 104). So wusste es denn auch Constantin II. auf dem Congress von Viminacium durchzusetzen, dass die verurteilten Bischöfe allesamt heimkehren durften (Athan. hist. Ar. ad mon. 8. Philostorg. II 18 = Migne G. 25, 704. 65, 480). Sie kamen als übermütige Sieger und liessen ihren Groll an den Gegnern aus; einzelne sollen so weit gegangen sein, die Altäre zu zertrümmern, die durch die Arianer entweiht waren, oder die Hostien den Hunden vorzuwerfen. Tumulte, die zu Totschlag und Brandstiftung führten, gab es in den meisten Städten, wo die Verbannten wieder eingesetzt wurden (Hilar. frg. 3, 9). C. hielt es für seine Pflicht, hier einzuschreiten. Schon als er auf seiner eiligen Reise von Viminacium nach Antiochia durch Constantinopel kam, entfernte er hier den Bischof Paulus. Seine formelle Absetzung und die Berufung des Eusebius von Nikomedia an seine Stelle wird er damals wohl noch nicht ausgesprochen haben, weil hierfür das Gericht einer Synode erforderlich war und er nicht die Zeit hatte, sie gleich zu berufen (Socrat. II 7. Sozom. III 4. Athan. apol. c. Ar. 6. 25; hist. Ar. ad mon. 7). Auch brauchte er dies nicht zu übereilen, da eine sehr ansehnliche Versammlung von Kirchenhäuptern noch in demselben Winter für einen andern Zweck zusammentreten sollte und dann auch das Richteramt übernehmen konnte. Schon vor zehn Jahren hatte Constantin den Bau einer grossen Kirche in Antiochia begonnen, die jetzt vollendet war und ihrer Einweihung entgegensah. Unter Leitung des Eusebius von Nikomedia, der sich wahrscheinlich hier zum Bischof von Constantinopel weihen lassen wollte, hatten sich 97 Bischöfe aus allen Teilen des Orients eingefunden. Der erste Gottesdienst in der neuen Kirche fand wohl bei den Quinquennalien des Constans am Weihnachtstage 338 statt (Socrat. II 8. Sozom. III 5. Hieron. chron. 2358. Hilar. de synod. 28. Athan. de synod. 25, 22. 23 = Migne L. 10, 502; G. 26, 725). Ebenso hatte Constantin d. Gr. seine Vicennalien mit dem nicaenischen Concil begangen.

Athanasius hatte auf seiner Rückreise nach Alexandria zuerst in Viminacium, dann in dem cappadocischen Caesarea Audienzen bei dem Kaiser gehabt und sich in ihnen höchst massvoll über seine Gegner geäussert (Athan. apol. ad Const. 5 = Migne G. 25, 601). Trotzdem begann er schon unterwegs in Städten, deren geistliche Oberhäupter ihm der Hinneigung zum Arianismus verdächtig schienen, Gegenbischöfe einzusetzen (Hilar. frg. 3, 8 = Migne L. 10, 664). Während er noch Syrien durchreiste, brachen schon in Alexandria Tumulte zwischen den Anhängern der verschiedenen Richtungen aus, die den Praefecten von Ägypten zwangen, mit Verbannungen und Hinrichtungen einzugreifen (Athan. apol. c. Ar. 5 = Migne G. 25, 256). Auch nach seinem Einzuge in die [1050] Stadt, der am 23. November 338 stattfand (Larsow 29), scheinen sich die Kravalle erneuert zu haben (Socrat. II 8, 7. Sozom. III 5; στάσεις Athan. apol. c. Ar. 7; φόνοι καὶ σφαγαί 3. 4. 5). Constantin d. Gr. hatte von dem Ertrage der Naturalsteuern zum Unterhalt der christlichen Witwen und Waisen in Alexandria gewisse Kornlieferungen angewiesen, welche die Kirche verwaltete. Diese scheint jetzt Athanasius den schismatischen Armen, die sie während seiner Abwesenheit empfangen hatten, genommen zu haben. Jedenfalls wurde gegen ihn von seinen Gegnern die Anklage erhoben, dass er das Getreide seinem Zweck entfremdet habe, und C. erteilt ihm deshalb schriftlich einen scharfen Verweis (Athan. apol. c. Ar. 18; vgl. hist. Ar. ad mon. 10). Ihn absetzen zu lassen, wagte er noch nicht sogleich, wahrscheinlich aus Furcht vor seinen Brüdern. Doch setzte die Synode von Antiochia eine Klageschrift gegen ihn an die drei Kaiser auf (Athan. hist. Ar. ad mon. 9; apol. c. Ar. 3. 4. 6. 17) und schickte diese, wie es scheint, durch eine Gesandtschaft nach Trier an Constantin II. (Athan. apol. c. Ar. 3: οὐδὲ πρὸς τὰ διαστήματα τῶν ὁδῶν ἀποκνήσαντες, μόνον ἵνα πάντα μείζονα δικαστήρια τῆς κατηγορίας αὐτῶν ἐμπληστθῇ). Um einstweilen auch den Schismatikern ein Oberhaupt zu geben, das ihre Interessen gegen Athanasius vertreten könne, wurde für sie der ehemalige Presbyter Pistos in Alexandria zum Bischof gemacht und seine Weihe durch Secundus von Pentapolis, den alten Genossen des Arius, vollzogen (Athan. epist. encycl.[WS 2] 6; apol. c. Ar. 19. 24 = Migne G. 25, 236. 280. 288. Epiphan. haer. 69, 8). An Iulius, Bischof von Rom, richtete die antiochenische Synode einen Brief (Athan. apol. c. Ar. 19. 20. 27. 44; hist. Ar. ad mon. 9), den der Presbyter Makarios und die Diaconen Martyrios und Hesychios überbringen sollten (Athan. apol. c. Ar. 22. 24. 26. 27). In dem Schreiben war betont, dass Athanasius durch die Synode von Tyros abgesetzt und nur durch kaiserliches Decret nach Alexandria zurückberufen sei; den kirchlichen Autoritäten aber komme es zu, dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen der Synoden aufrecht erhalten blieben (Socrat. II 8, 6. Sozom. III 5. Athan. apol. c. Ar. 7. 10. 22. 25). Die alten und neuen Sünden des Athanasius wurden aufgezählt und Iulius ermahnt, die Einheitlichkeit der Kirche nicht zu zerstören (Athan. apol. c. Ar. 25. 34). Den Commentar dazu sollten die Abgesandten geben, indem sie den Papst mündlich zu bewegen suchten, dass er mit dem arianischen Gegenbischof Pistos in Communion trete (Athan. ap. c. Ar. 24). Diese Beschlüsse müssen schon Ende 338 gefasst sein, da Athanasius im ersten Anfang des folgenden Jahres sich über die neuen Angriffe der Eusebianer unterrichtet zeigt (Larsow 124).

339

339.[WS 3] Um für die Entscheidung der Antiochener ein Gegengericht zu schaffen, berief Athanasius sogleich eine Versammlung der ägyptischen Bischöfe nach Alexandria, zu der sich über achtzig Teilnehmer einfanden (Athan. apol. c. Ar. 37; ἐγγὺς ἑκατόν 1). In einem Rundschreiben an alle Bischöfe der Christenheit, das noch erhalten ist (Athen. apol. c. Ar. 3–19), suchte diese Synode die Anklagen zu widerlegen, und auf Grund ihrer Erklärung schickte Athanasius eine Gesandtschaft [1051] von Presbytern an Iulius und an die occidentalischen Kaiser (Athan. apol. c. Ar. 22. 24. 27. 28; hist. Ar. ad mon. 9; apol. ad Const. 4). An beiden Stellen hatten sie Erfolg. Als die Abgesandten der Gegner in Rom von der Ankunft der alexandrinischen Presbyter erfuhren, reiste der Vornehmste unter ihnen noch in derselben Nacht nach Antiochia zurück, um dort Meldung zu erstatten und neue Instructionen zu holen. Die beiden zurückgebliebenen liessen sich auf eine Disputation mit den Presbytern ein; als sie aber dabei den kürzeren zogen, liessen sie sich zu der Unbesonnenheit hinreissen, dass sie Iulius aufforderten, er möge eine Synode nach Rom berufen, die den Streit endgültig entscheiden solle (Athan. apol. c. Ar. 20. 22. 24). Daraufhin lud er den Athanasius vor (Athan. apol. c. Ar. 29) und übersandte ihm zugleich die Acten des Concils von Tyros, damit er sich auf die Verteidigung vorbereiten könne (Athan. apol. c. Ar. 83). Auch an die Synode von Antiochia wurden zwei römische Presbyter, Helpidius und Philoxenus, abgesandt mit einem Brief an Eusebius von Constantinopel (Athan. apol. c. Ar. 26), um dies Haupt der Gegenpartei und seine Anhänger gleichfalls nach Rom zu berufen (Apol. c. Ar. 20. 22. 23. 33; hist. Ar. ad mon. 9. 11; epist. encycl. 7).

Unterdessen hatte sich das Schicksal des Athanasius schon entschieden. Da die Einsetzung des arianischen Nebenbischofs Pistos auf heftigen Widerstand stiess (Athan. epist. encycl. = Migne G. 25, 236) und auch dem Princip der Antiochener, die Kirche nicht zu spalten, widersprach, entschloss sich die Synode, ihn fallen zu lassen, aber zugleich den Athanasius abzusetzen und für Alexandria einen neuen Bischof zu weihen, unter dem sich alle Secten vereinigen sollten. Man wählte den Edessener Eusebius, und als dieser ablehnte, den Kappadoker Gregorius (Socrat. II 9. 10. Sozom. III 5. 6. Athan. epist. encycl. 6; apol. c. Ar. 39. 43; hist. Ar. ad mon. 9. 51. 74). Gleichzeitig wurden wohl auch die andern gar zu orthodoxen Bischöfe aus ihren Dioecesen verbannt. Dies teilte die Synode durch ein Rundschreiben allen christlichen Kirchen mit und verwahrte sich zugleich darin, die Lehren des Arius angenommen zu haben. Wohl aber habe sie dieselben geprüft und nicht im Widerspruch mit dem wesentlichen Inhalt des christlichen Glaubens gefunden. Zum Zeichen dessen wurde ein kurzes Glaubensbekenntnis hinzugefügt, das die Schlagworte der streitenden Parteien vermied und so beiden die Möglichkeit gewährte, sich in ihm zu vereinigen. Bald darauf entdeckte man ein Glaubensbekenntnis, das der antiochenische Presbyter Lucianus, der Lehrer des Arius und Eusebius gewesen und später den Märtyrertod gestorben war, eigenhändig aufgesetzt hatte. Da es von derselben Unbestimmtheit war, schloss sich die Synode ihm an und versandte es gleichfalls, um so durch die Autorität des wunderthätigen Heiligen ihre eigene zu stützen (Sozom. III 5. Athan. de synod. 22. 23 = Migne G. 26, 720. Socrat. II 10).

Bald erschien der ehemalige Presbyter Karpones, einer der ältesten und treuesten Anhänger des Arius, im Auftrage des Gregorius in Alexandria, um dort die Leitung der arianischen Gemeinde zu übernehmen (Athan. apol. c. Ar. 24; [1052] vgl. Seeck Ztschr. für Kirchengesch. XVII 16). Dann liess Philagrius, der Praefect von Ägypten (Larsow 30. 114. Athan. epist. encycl. 3), ein Edict anschlagen, durch das die Entsetzung des Athanasius und die Wahl des Gregorius öffentlich verkündet wurde. Die Anhänger des Bischofs sammelten sich in den Kirchen; doch im Auftrage des Praefecten wurde die Kirche des Kyrinos (Athan. hist. Ar. ad mon. 10) von feindlichen Volksmassen gestürmt, und auch auf die des Theonas, in der Athanasius sich befand, bereitete man einen Angriff vor (Athan. epist. encycl. 2ff.). Doch rettete er sich am 19. März 339 durch heimliche Flucht. Vier Tage später hielt Gregorius unter militärischem Schutze seinen Einzug und bemächtigte sich mit rücksichtsloser Gewalt der Herrschaft (Larsow 30. Athan. epist. encycl. 4. 5; apol. c. Ar. 30; hist. Ar. ad mon. 10. 14. Hilar. frg. 3, 8 = Migne L. 10, 665). Die Erbitterung gegen ihn war so wild, dass die Anhänger des Athanasius die Kirche des Dionysius in Brand steckten (Socrat. II 11, 6. Sozom. III 6. Hilar. a. O. Athan. epist. encycl. 7; apol. c. Ar. 30).

Nach seiner Flucht reiste Athanasius umher, um von den Bischöfen möglichst vieler Städte zustimmende Briefe zu erbitten. Mit ihnen ausgerüstet eilte er dann, als er die Vorladung des Iulius erhielt, nach Rom (Hilar. frg. 3, 10. Athan. apol. c. Ar. 23. 27. 44), wo er in die Communion der katholischen Kirche aufgenommen wurde (Athan. apol. c. Ar. 27. 34. Hilar. a. O.) und bis zum Zusammentreten der Synode ein Jahr und sechs Monate verweilte (Athan. apol. c. Ar. 29). Auch die occidentalischen Kaiser erkannten die Rechtfertigung des Athanasius an (Athan. hist. Ar. ad mon. 9) und hätten vielleicht seine Rückkehr bei C. erzwungen, wenn nicht um dieselbe Zeit jener Zwist zwischen ihnen ausgebrochen wäre, der bald zum Bürgerkriege führen sollte. Unter diesen Umständen war Constantin II. ausser stande, auf die kirchlichen Verhältnisse des Orients irgend welche Einwirkung zu üben, und Constans konnte erst recht nichts gegen C. unternehmen, weil er dessen Bundesgenossenschaft gegen den ältesten Bruder suchte. Um sie zu erlangen, trat er um diese Zeit die Dioecese Thracien an den orientalischen Kaiser ab, was zur Folge hatte, dass Constantinopel jetzt zur zweiten Reichshauptstadt erhoben wurde (Seeck Ztschr. für Numismatik XXI 61).

Auf diese wichtige Neuerung dürften die kirchlichen Wirren nicht ohne Einfluss gewesen sein. Constantin d. Gr. hatte eine gewaltige Stadt schaffen wollen, die seinen Namen für alle Folgezeit bewahren und verherrlichen sollte. Aber sie Rom selbst gleichzustellen, war ihm nicht eingefallen, vielmehr hatte er ganz geflissentlich die Unterordnung Constantinopels unter die Reichshauptstadt betont. Freilich gab er auch jenem nicht einen ordo decurionum, wie die Stadträte der gewöhnlichen Städte hiessen, sondern einen senatus; aber dieser wurde ausdrücklich als senatus secundi ordinis charakterisiert und seine Mitglieder erhielten nicht, wie die römischen Senatoren, den Titel vir clarissimus, sondern nur vir clarus (Anon. Vales. 6, 30). Auch Constantinopel wurde von der Provincialverwaltung ausgenommen und einem besonderen kaiserlichen Beamten [1053] untergeben; aber während dieser in Rom Praefectus urbi hiess, musste er sich hier mit dem geringeren Rang und Titel eines Proconsul begnügen (Sievers Das Leben des Libanius 211). Unter Constantius II. wird dies anders. Im J. 359 erhält auch Constantinopel seinen Praefectus urbi (Mommsen Chron. min. I 239. Hieron. chron. 2357. Socrat. II 41, 1); aber schon 339 werden eine Reihe von Festmünzen geprägt, welche die thronende Constantinopolis als Herrscherin zeigen und offenbar ihre Erhebung zur zweiten Hauptstadt feiern sollen (Johann. monach. passio S. Artemii 8 = Mai Spicilegium Romanum IV 346), und etwa gleichzeitig erschienen auf anderen Münzen die Gestalten der Roma und der Constantinopolis gleichberechtigt nebeneinander sitzend (Seeck 59. 64). Der Grund lag nicht nur in der Eitelkeit des Kaisers, der auch in seinem Reichsteil eine Hauptstadt besitzen wollte. Der Bischof von Rom nahm eben damals das Richteramt über die in Antiochia versammelte Geistlichkeit des Orients in Anspruch, und nach dem Empfange, den er Athanasius bereitet hatte, konnte seine Entscheidung kaum zweifelhaft sein; der Vorrang aber, den er sich beilegte, beruhte in erster Linie auf der staatlichen Bedeutung seines Bischofssitzes. Der Führer der Antiochener, Eusebius von Constantinopel, beabsichtigte wahrscheinlich, dadurch dem römischen Bischof die Spitze zu bieten, dass er den Kaiser veranlasste, seine Stadt Rom gleichzustellen und so auch die Unterordnung des constantinopolitanischen Bischofs zu beseitigen. Diese Massregel aber dürfte erst gegen Ende des J. 339 durchgeführt sein, als C. schon von seinem ersten Perserfeldzuge nach Antiochien zurückgekehrt war.

Diesen scheint er im Frühling 339 angetreten zu haben; doch war er Mitte März noch in Antiochia, da Gregorius, als er am 23. März in Alexandria einzog, direct aus der Umgebung des Kaisers kam (ἀπὸ τοῦ κομιτάτου, Athan. epist. encycl. 2; ἐκ παλατίου hist. Ar. ad mon. 14). C. führte das Heer zuerst gegen Armenien, setzte dort den König und die übrigen Verbannten in ihre Stellungen wieder ein, nahm die Häupter der Gegenpartei gefangen und internierte sie auf römischem Gebiete (Iulian. or. I 20 D). Dann zog er an die persische Grenze, fand aber dort keinen Feind, der ihm widerstanden hätte, und kehrte daher nach Antiochia zurück (Liban. or. III 298).

Dieser ergebnislose Feldzug sollte vorbildlich sein für den ganzen weiteren Verlauf des langjährigen Krieges. Im ersten Vorfrühling pflegten regelmässig die Perser in Mesopotamien einzufallen, plünderten das Land und belagerten die Festungen (Liban. or. I 591. Ammian. XVIII 6, 3. XIX 2, 8. 9, 9). C., der meist durch die kirchlichen Wirren in Antiochia festgehalten wurde, erschien erst im Sommer jenseits des Euphrat, ging zögernd vor und sorgte vor allem dafür, dass er selbst keine Niederlage erlitt (Liban. or. I 591. III 298. 300. 302). Denn abergläubisch, wie er war, lebte er in steter Furcht, dass er durch kriegerische Misserfolge für die Ermordung seiner Oheime und Vettern gestraft werde (Iulian. epist. ad Athen. 271 A), und obgleich er meist einen vermeintlichen Heiligen auf dem Feldzuge [1054] mit sich führte, um sich durch dessen Gebete unterstützen zu lassen (Socrat. II 9, 10. Sozom. III 6), hegte er doch eine heillose Angst vor den Persern (Liban. or. II 186) und übertrug sie auf seine Soldaten (Liban. or. I 592. 593). Erst wenn der Feind abgezogen war, rückte er nach, und fand dann in der Regel keinen Widerstand, weil das persische Heer sich nach jedem Feldzuge aufzulösen pflegte. So konnte der Kaiser am Ufer des Tigris Castelle errichten, ja selbst den Fluss einigemal ungehindert überschreiten und das Feindesland verwüsten (Iulian. or. I 22 A–C. II 74 B. Liban. or. III 299. 300). Einmal gelang es ihm sogar, eine persische Stadt zu erobern und deren Bewohner als Colonen nach Thrakien zu verpflanzen (Liban. or. III 300). Obgleich Mesopotamien durch die Plünderungen der Feinde furchtbar litt, waren daher die militärischen Verluste sehr gering (Iulian. or. I 47 C. Ammian. XXI 16, 3). Denn in Anwesenheit des Kaisers kam es in diesem langjährigen Kriege, in dem er fast jeden Sommer im Felde erschien, doch nur zu zwei grösseren Schlachten. Seine Feldherrn hatten ausserdem freilich noch sieben andere zu schlagen, doch wird nur von einem wirklichen Siege der Römer berichtet (Ruf. Fest. 27. Hieron. chron. 2363. Eutrop. X 10, 1. Ammian. XVIII 5, 7. XXI 16, 15). Im allgemeinen schleppte sich der Krieg hin ohne Entscheidung nach irgend einer Seite, aber für die römischen Provinzen doch noch verderblicher, als für die Perser. Trotzdem gab er dem Kaiser den Anlass, die ludi Persici zu stiften, die vom 13. bis zum 17. Mai gefeiert wurden (CIL I² p. 318). Doch ob er sich den Titel Adiabenicus maximus beigelegt hat, ist zweifelhaft, weil die Inschrift, in welcher derselbe allein auftritt (Dessau 732), den einzigen ganz sicher beglaubigten Siegestitel des C. Sarmaticus (Dessau 724. Ammian. XVII 13, 25. 33) auslässt, also jedenfalls nicht von einem Kundigen gesetzt ist.

340

340. Die Synode von Antiochia, die noch immer versammelt war (Athan. apol. c. Ar. 20; de synod. 25 = Migne G. 25, 281. 26, 725), hatte die Abgesandten des Bischofs von Rom bis zum Januar festgehalten und sie dann mit einem Brief entlassen, in dem sie erklärte, dass ihre Teilnehmer nicht nach Rom kommen könnten, weil der Termin zu kurz sei und der Perserkrieg ihre Anwesenheit im Orient nötig mache (Athan. apol. c. Ar. 20. 25. 44; hist. Ar. ad mon. 11). Dem Papst wurde die Wahl gestellt, ob er mit Athanasius und Marcellus von Ancyra oder mit den Antiochenern Communion halten wolle (Athan. apol. c. Ar. 34), d. h. er wurde selbst mit dem Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft bedroht, wie denn überhaupt der ganze Brief in höchst gereiztem Tone geschrieben war (Athan. apol. c. Ar. 21). Unterdessen waren in Rom ausser Marcellus (Athan. apol. c. Ar. 23. 27. 32. 33) noch eine ganze Anzahl verbannter Bischöfe aus dem Orient eingetroffen und hatten die Hülfe des Iulius angerufen (Athan. apol. c. Ar. 33. 35. Socrat. II 15, 2). So versammelte denn dieser im Spätherbst oder Winter 340 (Athan. apol. c. Ar. 29) in Rom über 50 Bischöfe und liess durch sie die Absetzung des Athanasius und seiner Schicksalsgenossen für ungültig erklären (Athan. apol. c. Ar. 1. 20. 37; hist. Ar. ad mon. 15).

[1055] Von der ägyptischen Geistlichkeit hatten mehrere nach Rom kommen wollen, waren aber durch Gregorius daran verhindert worden (Athan. apol. c. Ar. 33). Der neue Bischof von Alexandria suchte mit Gewalt zu erzwingen, dass die Anhänger des Athanasius mit ihm communicierten. Er unterdrückte ihre privaten Conventikel, ging mit Gefängnis, Verbannung und Kerkerstrafen gegen die widerspenstigen Geistlichen vor, verweigerte einer Verwandten des Athanasius sogar das Begräbnis, wahrscheinlich weil sein geistlicher Beistand dabei zurückgewiesen wurde, und liess sich selbst durch die Ermahnungen des hochangesehenen Einsiedlers Antonius nicht bekehren (Larsow 30. 129. Hieron. chron. 2355. Athan. epist. encycl. 5; apol. c. Ar. 33; hist. Ar. ad mon. 13. 14; vita S. Anton. 86). Gleichwohl konnte die Synode von Antiochia in dem Briefe, den sie an Iulius richtete, behaupten, in Alexandria herrsche seit der Verbannung des Athanasius tiefer Frieden (Athan. apol. c. Ar. 30. 34).

Der Kaiser hatte auch in diesem Jahre einen Feldzug nach Mesopotamien geführt, wo er am 12. August in Edessa nachweisbar ist (Cod. Theod. XII 1, 30, wo Edessa für Bessa zu schreiben ist). Nach Antiochia zurückgekehrt, ordnete er am 9. September durch ein Gesetz die Verhältnisse der neuen Hauptstadt, schuf nach dem Muster Roms Praeturen für sie und bestimmte die Lasten und Obliegenheiten derselben (Cod. Theod. VI 4, 5. 6).

341

341. Constans, der im vorhergehenden Jahre durch den Tod Constantius II. auch dessen Reichsteil gewonnen hatte und jetzt C. gegenüber eine ganz erdrückende Übermacht besass, begann diese geltend zu machen, indem er in die kirchlichen Verhältnisse des Ostens eingriff. Auch zu ihm war die Behauptung gedrungen, die Antiochener seien versteckte Arianer und Christuslästerer (χριστoμάχoι) und bedrängten den Athanasius und seine Genossen nur um ihrer Rechtgläubigkeit willen. Er verlangte daher durch einen Brief an C. von der Synode zu Antiochia, die noch immer tagte, Rechenschaft über die Absetzung der Bischöfe, und sie schickte an ihn eine Gesandtschaft, die ihm ein Glaubensbekenntnis überbringen sollte und ihn in Gallien, wo er eben damals gegen die Franken Krieg führte, antraf (Socrat. II 18, 1. Epiph. haer. 73, 2. Athan. de synod. 25 = Migne G. 26, 725; vgl. Mommsen Chron. min. I 236). Der Inhalt jenes Bekenntnisses ist dem der früheren verwandt, sucht aber noch engeren Anschluss an das Nicaenische, um dadurch den Kaiser zu gewinnen. Nur wird auch diesmal das Wort ὁμooύσιoς vermieden und so den Arianern die Möglichkeit gewahrt, auch ferner für rechtgläubige Glieder der Kirchengemeinschaft zu gelten. Endlich beschloss die Synode noch 25 Canones, die vorzugsweise bestimmt waren, den Gregorius in seinem Kampfe gegen die orthodoxen Sectierer zu stützen und die Absetzung des Athanasius zu rechtfertigen (Mansi Concil. coll. II 1307. Hefele Conciliengeschichte I² 502). Diese kirchliche Gesetzgebung kam wahrscheinlich erst nach dem Tode des Eusebius von Constantinopel zum Abschluss. Denn der 21. Canon erneuert die Bestimmung des Concils von Nicaea, dass kein Bischof aus seiner Dioecese in eine andere [1056] versetzt werden dürfe, wodurch jener verurteilt und seine Bekleidung des hauptstädtischen Bistums, zu dem er von dem Nikomedensischen kürzlich befördert war, für ungültig erklärt worden wäre. Jedenfalls steht es auch aus anderen Zeugnissen fest, dass er starb, noch ehe die Entscheidung der römischen Synode an ihn gelangte, d. h. in den ersten Monaten des J. 341 (Socrat. II 12. Sozom. III 7. Athan. apol. c. Ar. 36). Sein Tod, verbunden mit furchtbaren Erdbeben, die ein ganzes Jahr lang die Städte des Orients und namentlich Antiochia heimsuchten (Socrat. II 10, 22. Sozom.[WS 4] III 6. Hieron. chron. 2357. Mommsen Chron. min. I 236), mag den Teilnehmern des Concils als Strafe Gottes für jenen Bruch der kirchlichen Sitte erschienen sein und sie zu jenem Canon veranlasst haben. Bald darauf scheint sich die Synode von Antiochia nach dreijähriger Tagung aufgelöst zu haben.

Als die Nachricht vom Tode des Eusebius nach Constantinopel gelangt war, hatte das Volk der Stadt den früheren Bischof Paulus, der wahrscheinlich im Vertrauen auf den Spruch der römischen Synode zurückgekehrt war, wieder in seine Kirche eingeführt. Doch die Häupter der Eusebianischen Partei versammelten sich in Constantinopel, wahrscheinlich während sie auf der Heimreise aus Antiochia begriffen waren, und weihten dort den Macedonius zum Gegenbischof. Zwischen dessen Anhängern und denen des Paulus kam es jetzt zu häufigen Strassenkämpfen, die viel Blut kosteten. Dies wurde dem Kaiser gemeldet, der nach dem üblichen Sommerfeldzuge wieder in Antiochia verweilte und eben im Begriffe war, den Magister equitum Hermogenes nach Thracien zu entsenden, damit er den Oberbefehl der Donautruppen übernehme. Dieser erhielt jetzt den Auftrag, bei seinem Durchzug durch Constantinopel dort mit Waffengewalt die Ruhe herzustellen und den Paulus aus der Stadt zu entfernen (Socrat. II 12. 13. Sozom. III 7).

342

342. Als Hermogenes[WS 5] dies zur Ausführung bringen wollte, erhob sich ein furchtbarer Aufruhr; sein Haus wurde vom Volk in Brand gesteckt, er selbst ermordet und sein Leichnam durch die Strassen geschleift (Socrat. II 13. Sozom. III 7. IV 3. Mommsen Chron. min. I 236. Hieron. chron. 2358. Ammian. XIV 10, 2. Hilar. frg. 3, 20). Der Proconsul Alexander wurde verwundet und musste nach Herakleia fliehen (Liban. or. I 34. 35). Als diese Kunde noch im tiefsten Winter nach Antiochia gelangte, reiste C. sogleich in grösster Eile nach Constantinopel, wo schon die Nachricht von seiner bevorstehenden Ankunft das Volk zur Vernunft brachte. Weinend und um Verzeihung flehend zog es ihm entgegen, und wirklich strafte er es nur dadurch, dass er ihm von den 80 000 Modii ägyptischen Getreides, die Constantin d. Gr. zur täglichen Verteilung bestimmt hatte, die Hälfte entzog. Bluturteile wurden nicht[WS 6] verhängt, wohl aber Paulus nach Singara in Mesopotamien verbannt, von wo ihm erst später gestattet wurde, nach Emesa überzusiedeln. Dann kehrte C. mit eben so grosser Geschwindigkeit, wie er gekommen war, nach Antiochia zurück (Socrat. a. O. Sozom. a. O. Liban. or. III 304–306. Athan. hist. Ar. ad mon. 7 = Migne G. 25, 701), wo er schon am 31. März wieder [1057] nachweisbar ist (Cod. Theod. III 12, 1). Hier verweilte er dann mindestens bis zum 11. Mai (Cod. Theod. XI 36, 6. XII 1, 33. 34), um den Sommer wohl wieder auf dem Feldzuge gegen die Perser zuzubringen.

Während jenes Aufenthaltes zu Antiochia hatte Constans seinen Bruder brieflich um Wiedereinsetzung des Athanasius und Paulus gebeten, war aber zurückgewiesen worden, wahrscheinlich mit Hinweis darauf, dass es den Kaisern nicht zustehe, die Beschlüsse eines Concils, wie das Antiochenische, umzustossen (Sozom. III 11. Socrat. II 20, 2). Auf Anregung des Maximinus von Trier, des Iulius von Rom und des Hosius von Corduba (Hilar. frg. 3, 14. Athan. apol. ad Const. 4) schlug darauf Constans vor, eine gemeinsame Synode der occidentalischen und der orientalischen Bischöfe zu berufen, die in Serdica, weil dieses an der Grenze beider Reichsteile lag, zusammentreten sollte, und C. ging darauf ein (Socrat. II 20, 3. Sozom. III 11. Theod. h. e. II 4, 5. 6. Athan. apol. c. Ar. 36; hist. Ar. ad mon. 15). Im Sommer oder Herbst 342, als Constans den Athanasius an sein Hoflager nach Mailand berief, konnte er ihm mitteilen, dass er die Verhandlungen über das Concil mit C. eröffnet habe, und bald darauf müssen die Einladungen erlassen sein (Athan. apol. ad Const. 4).

343

343. Der Kaiser ist am 18. Februar in Antiochia nachweisbar (Cod. Theod. IX 21, 5), am 27. Juni und 4. Juli in Hierapolis (Cod. Theod. XII 1, 35. XV 8, 1), von wo aus er wahrscheinlich seinen alljährlichen Perserfeldzug antrat. Am Ende desselben muss er irgend einen Erfolg errungen haben, da die orientalischen Bischöfe während des Concils von Serdica eine Siegesnachricht erhielten (Athan. hist. Ar. ad mon. 16).

Im Sommer wurde Athanasius aus Mailand, wo er sich damals aufhielt, an das Hoflager des Constans nach Gallien berufen. Dort traf er mit Hosius von Corduba zusammen, um mit ihm nach Serdica zu reisen (Athan. apol. ad Const. 4 = Migne G. 25, 601).

Hier scheint sich das Concil gegen Ende des Jahres versammelt zu haben (Larsow 31) und dauerte dann bis in den März 344; denn die Abgesandten, welche es nach Antiochia schickte, um C. seine Beschlüsse mitzuteilen, langten dort um die Zeit des Osterfestes (15. April) an (Athan. hist. Ar. ad mon. 20 = Migne G. 25, 717).

344

344. Hosius von Corduba, der berühmte Bekenner, war, wie schon bei dem Concil von Nicaea, auch in Serdica der eigentliche Leiter der Versammlung (Athan. apol. de fuga 5; apol. c. Ar. 44; hist. Ar. ad mon. 15. 16. 44. Phoebad. Agenn. c. Arian. 23 = Migne L. 20, 30). Er beantragte die meisten Canones (Mansi Concil. coll. III 6ff.), in den Unterschriften der Synodalbriefe steht sein Name immer an erster Stelle (Mansi III 38. 42. 65. Hilar. frg. 2, 15. Athan. apol. c. Ar. 50), und neben Protogenes von Serdica, der den Vorsitz geführt zu haben scheint, weil in seiner Stadt die Synode sich versammelte, treffen ihn in erster Linie die Anklagen der Gegner (Hilar. frg. 3, 14. 15. 16. 18. 19. 24. 27). Im ganzen fanden sich etwa 170 Bischöfe aus beiden Reichsteilen ein (Athan. hist. Ar. ad mon. 15; vgl. Hefele Conciliengeschichte I² 539), von denen [1058] ungefähr 90, die meist den occidentalischen Provinzen angehörten, auf seiten des Athanasius standen, also nur eine sehr knappe Majorität (Hilar. frg. 3, 16). Da sich manche Zweifelhaften vielleicht noch hätten gewinnen lassen, waren die 80 orientalischen Bischöfe, welche den Standpunkt der Synode von Antiochia vertraten und im Sinne derselben auch später ein eigenes Glaubensbekenntnis formulierten (Hilar. de synod. 33. 34), in keiner ganz ungünstigen Lage; nur liessen sie sich durch eine Formfrage verleiten, gleich von Anfang an den Kampf aufzugeben. Schon auf der Hinreise hatten sie sich in Philippopolis versammelt und von dort aus ein Schreiben nach Serdica gerichtet, in dem sie die Forderung stellten, dass Athanasius und seine Genossen auf Grund der Urteile von Tyros und Antiochia einstweilen als abgesetzt behandelt werden müssten. Demgemäss sollten sie, bis die Synode einen andern Beschluss fasste, von Sitz und Stimme und von der Communion der versammelten Bischöfe ausgeschlossen sein (Sozom. III 11. Athan. apol. c. Ar. 48; vgl. Socrat. II 20, 9. 22, 1, wo aber die Beschlüsse von Philippopolis fälschlich an das Ende der Synode gesetzt sind). Da ihnen dies abgeschlagen wurde, kamen sie zwar nach Serdica, erklärten aber, mit den Gebannten keine kirchliche Gemeinschaft halten zu können, und weigerten sich deshalb, die Kirche, in der die occidentalischen Bischöfe sich versammelten, zu betreten. Sie wohnten allesamt in demselben Hause, um die persönliche Unterstützung fest zu halten, und traten nur als Gesamtheit mit dem übrigen Concil in Verbindung. Nur zwei Bischöfe aus ihrem Kreise, Makarios und Asterios, gingen zur Gegenpartei über und beteiligten sich an den Sitzungen (Sozom. a. O. Athan. apol. c. Ar. 48; hist. Ar. ad mon. 15. Hilar. frg. 3, 4. 14. 15. 17ff.). Nachdem die Leiter des Concils die Orientalen wiederholt zum Anschluss aufgefordert hatten, ohne Gehör zu finden, excommunicierte es ihre Führer und erklärte Athanasius und seine Genossen für unschuldig, was durch ein Rundschreiben den Bischöfen der gesamten Christenheit und ausserdem durch besondere Schreiben noch den Gemeinden jedes einzelnen der abgesetzten Bischöfe mitgeteilt wurde (Athan. apol. c. Ar. 36ff. Hilar. frg. 2. Athan. hist. Ar. ad mon. 16. 17. 44). Auch die Orientalen erliessen dann ein Rundschreiben, in dem sie ihrerseits die Führer des Concils mit dem Banne belegten (Hilar. frg. 3). Doch von den occidentalischen Bischöfen, die bisher in dem Kampfe gegen Athanasius eine führende Stellung eingenommen hatten, Ursacius von Singidunum und Valens von Mursa, wagte nur der letztere mit zu unterschreiben. Später sahen sich beide durch Furcht vor Constans veranlasst, nach Rom zu gehen, sich dort bei Papst Iulius zu entschuldigen und einen schriftlichen Widerruf sowohl an ihn als auch an Athanasius zu richten (Athan. hist. Ar. ad mon. 26. 29. 44; apol. c. Ar. 58. Hilar. frg. 2, 19. 20 und sonst).

Auf die Freisprechung der Synode hin versuchten mehrere der abgesetzten Bischöfe, sich sogleich wieder ihrer Bistümer zu bemächtigen. Zwar Athanasius war vorsichtig genug, sich auf das Gebiet des Constans zurückzuziehen, wo er in Naissus am 15. April das Osterfest feierte [1059] (Larsow 31. Athan. apol. ad Const. 4). Doch Lucius kehrte nach Hadrianopolis, Paulus nach Constantinopel zurück. Da aber jener den orientalischen Bischöfen, als sie bei ihrer Rückkehr von Serdica durch seine Stadt kamen, die Communion versagte, liess C. ihn bald darauf in Ketten legen und in die Verbannung schicken, und mehrere seiner Anhänger wurden hingerichtet (Athan. hist. Ar. ad mon. 18. 19). Mit Paulus verfuhr man glimpflicher, weil man die Wut des Volkes in Constantinopel scheute. Der Praefect Philippus liess ihn heimlich aus der Stadt schaffen und nach Thessalonike in das Gebiet des Constans einschiffen. Als er aber an Stelle des Abgesetzten den Macedonius unter militärischer Bedeckung als Bischof in die Hauptkirche einführte, brach ein Aufstand los, bei dem 3150 Menschen umgekommen sein sollen (Socrat. II 16. Sozom. III 9). Aus Thessalonike floh Paulus bald zum Kaiser Constans, um durch diesen seine Rückberufung zu erwirken (Socrat. II 17, 12). Nach Alexandria und anderen Städten erging der Befehl, die Häfen und Zugänge zu bewachen, damit die verbannten Geistlichen keinen Versuch zur Rückkehr machen könnten, und die Beamten wurden angewiesen, jene, wenn sie in ihrer Stadt betroffen wurden, hinzurichten[WS 7] (Athan. hist. Ar. ad mon. 19).

Unterdessen bereitete sich aber schon ein Umschwung vor. Zwei Bischöfe, welche das Concil zu Serdica als Gesandte an den Kaiser nach Antiochia geschickt hatte, suchte der dortige Bischof Stephanos des Umgangs mit einer öffentlichen Dirne zu verdächtigen (April 344). Die Intrigue wurde aber entdeckt und ihre Anstifter zur Rechenschaft gezogen. Zehn Monate vor dem Tode des Gregorius, d. h. im August 344, wurde Stephanos durch eine Synode abgesetzt und Leontius an seine Stelle gewählt. Jene schmutzigen Machenschaften eines Mannes, der zu den Führern der orientalischen Partei gehört hatte, veränderten die Stimmung des Kaisers, namentlich da auch Constans brieflich darauf bestand, dass die Entscheidung der Synode aufrecht erhalten werde. Einige der verbannten Alexandriner erhielten jetzt Erlaubnis zur Rückkehr, und nach Ägypten wurde ein Erlass gerichtet, dass weitere Verfolgungen gegen die Anhänger des Athanasius unterbleiben sollten (Athan. hist. Ar. ad mon. 20. 21. Theod. hist. eccl. II 8, 54. 9. Socrat. II 22, 3. Sozom. III 20). Um von neuem die Einigung des Ostens und des Westens zu betreiben, arbeitete jene Synode, die über Stephanos zu Gericht gesessen hatte, wieder ein Glaubensbekenntnis aus, das unter dem Namen der μακρόστιχος bekannt ist, und übersandte es den Bischöfen Italiens; aber da das Wort ὁμooύσιoς auch diesmal vermieden war, hatte dies natürlich keinen Erfolg (Athan. de synod. 26. Sozom. III 11. Socrat. II 19).

Durch ein Erdbeben wurde Neocaesarea im Pontus zerstört (Hieron. chron. 2360).

345

345. Ein Meerbeben vernichtete Dyrrhachium gänzlich und überschwemmte auch Rom und mehrere Städte Campaniens (Hieron. chron. 2361. Expos. tot. mundi 53 = Riese Geogr. lat. min. 119).

Bei Seleucia wurde für Antiochia ein Hafen gebaut, zu welchem Zwecke eine Durchfahrt durch einen Berg gebrochen werden musste (Hieron. [1060] A. O. Expos. tot. Mundi 28. Liban. or. I 361. Iulian. or. I 40 D).

Athanasius war von Constans an seinen Hof nach Aquileia berufen (Athan. apol. ad Const. 3. 4. 15; apol. c. Ar. 51) und feierte dort am 7. April das Osterfest (Larsow 32). Durch seinen persönlichen Einfluss veranlasst, trat jetzt der occidentalische Kaiser energisch für ihn und die übrigen verbannten Bischöfe ein. Er schrieb an C. einen Brief, in dem er ihre Rückberufung, in erster Linie die des Athanasius und Paulus, forderte und im Weigerungsfalle mit Krieg drohte (Rufin. hist. eccl. I 19. Socrat. II 22, 4. 5. Sozom. III 20. IV 8. Lucif. de s. Athan. I 29. Philost. III 12. Theodor. hist. eccl. II 8, 55). C. versammelte wieder eine Synode und legte ihr den Brief vor; da die orientalischen Bischöfe selbst dafür entschieden, dass man um des Athanasius willen keinen Bürgerkrieg entfachen dürfe, gab auch der Kaiser nach (Socrat. II 23, 1. 2. Sozom. III 21; vgl. Athan. hist. Ar. ad mon. 49), was ihm dadurch erleichtert wurde, dass am 26. Juni Gregorius gestorben und der Bischofsstuhl von Alexandria daher unbesetzt war (Larsow 32. Athan. hist. Ar. ad mon. 21). Doch dauerte der Zwiespalt der Brüder noch bis zum Ende des Jahres und scheint auch am Anfang des folgenden noch nicht ganz beigelegt gewesen zu sein. Denn als der Kaiser, um seiner versöhnlichen Gesinnung Ausdruck zu geben, sich und Constans gemeinsam für das nächste Jahr zu Consuln ernannte, wurde dies im Occident nicht anerkannt.

346

346. Dieses Jahr heisst aus dem eben angeführten Grunde in den orientalischen Fasten: Constantio IV et Constante III AA. conss., im Occident: post consulatum Amantii et Albini (Mommsen Chron. min. III 521).

Die Uneinigkeit der Kaiser, die in der zwiespältigen Jahresbezeichnung öffentlich zu Tage trat, veranlasste auch die Perser zu einem energischeren Angriff. Sapor fiel in Mesopotamien ein und belagerte Nisibis zum zweitenmal, musste aber nach drei Monaten unverrichteter Sache abziehen (Hieron. chron. 2362. Ruf. Fest. 27). Vielleicht wurde die Stadt durch das Heer des C. entsetzt, da dieser im Sommer zu Edessa, d. h. auf der grossen Strasse, die nach Nisibis führte, nachweisbar ist (Athan. apol. c. Ar. 51).

Unterdessen hatte Constans die Wiedereinsetzung der verbannten Geistlichen durchgeführt. Paulus wurde auf seinen Befehl von zwei Bischöfen seines Reichsteils feierlich nach Constantinopel geleitet (Socrat. II 23, 3), wo sein Gegner Macedonius in der nächsten Folgezeit auf private Gottesdienste angewiesen war. In Ankyra kam es bei der Zurückführung des Marcellus und der Absetzung des Basileios, der in der Zwischenzeit das Bistum bekleidet hatte, zu wilden Volksaufständen. Ruhiger vollzog sich die Heimkehr des Lucius nach Hadrianopolis und des Asklepas nach Gaza (Sozom. III 24. Socrat. II 23, 39). Athanasius zögerte am längsten; drei Briefe musste C. an ihn richten und seine ersten Hofbeamten veranlassen, dass sie ihn gleichfalls brieflich zur Rückkehr aufforderten (Athan. apol. c. Ar. 51; hist. Ar. ad mon. 21–23). Endlich folgte der Bischof; zunächst besuchte er noch den Constans auf dessen Einladung in Gallien (Athan. apol. ad [1061] Const. 4); dann reiste er nach Rom, um sich von Iulius zu verabschieden, der ihm ein triumphierendes Begleitschreiben an die Gemeinde von Alexandria mitgab (Athan. apol. c. Ar. 51. 52). Endlich traf er mit dem Kaiser in Antiochia zusammen und empfing von ihm auch mündlich die Zusicherung künftigen Schutzes (Athan. apol. c. Ar. 54; hist. Ar. ad mon. 22. 44; apol. ad Const. 5. Rufin. hist. eccl. I 19). Mit Briefen des C. ausgerüstet, zog er über Jerusalem, wo eine eben versammelte Synode ihm gleichfalls ein Gratulationsschreiben an die ägyptische Geistlichkeit mitgab (Athan. apol. c. Ar. 54–57; hist. Ar. ad mon. 23–25), nach Alexandria, von wo ihm das Volk bis auf 100 Millien entgegenzog und ihn am 21. October feierlich in die Stadt einführte (Larsow 32. Hist. aceph. 2 = Migne G. 26, 1443). Nur eine kleine Gruppe von etwa 30 orientalischen Bischöfen blieb dabei, dass die Rückkehr des Athanasius widerrechtlich sei. Sie versammelten sich in Antiochia, wählten als Nachfolger für den verstorbenen Gregorios dessen Landsmann Georgios zum Bischof von Alexandria und erliessen ein Rundschreiben, in dem sie alle Gemeinden der Christenheit aufforderten, nur mit diesem zu communicieren und den Athanasius von ihrer Communion auszuschliessen. Einstweilen blieb dies ohne Folgen, sollte aber nach dem Tode des Constans bedeutungsvoll werden (Sozom. IV 8).

347

347. Der Kaiser erscheint am 11. Mai in Hierapolis auf dem Wege nach Mesopotamien (Cod. Theod. V 4, 1) Dieser Feldzug führte zu einem Waffenstillstande mit den Persern, den sie aber schon im folgenden Jahre brachen (Liban. or. III 300. Iulian. or. I 23 C). Einstweilen benutzten sie ihn, um die Nachbarvölker teils mit Gewalt zur Heerfolge zu zwingen, teils sie zum Bündnis zu veranlassen oder ihren Beistand zu erkaufen (Liban. III 307).

348

348. In diesem Jahre vollzog sich der bedeutendste Kampf des ganzen Perserkrieges (Mommsen Chron. min. I 236. Hieron. chron. 2363. Liban. or. III 306; die abweichende Zeitbestimmung bei Iulian. or. I 26 B muss auf Irrtum oder falscher Überlieferung beruhen). Sapor hatte seine Bundesgenossen versammelt, die Waffenfähigen seines Volkes fast bis zum Knabenalter herab ausgehoben und selbst die Weiber zum Dienste herangezogen, um das Gepäck des Heeres zu schleppen (Liban. or. III 307. 311). Der Hochsommer war schon eingetreten, als dies ungeheure Heer an den Tigris gelangte (Iulian. or. I 23 B. Liban. or. III 309). Die Grenzwachen der Römer zogen sich auf Befehl des Kaisers zurück und liessen den Übergang unbehindert (Liban. or. III 307. 311), der auf drei Brücken ausgeführt wurde. Dann drang das Heer kampflos ins Innere von Mesopotamien vor und schlug am Fusse eines Hügelrückens, der mit Schützen besetzt wurde, ein festes Pallisadenlager (Liban. or. III 308. 309. 310) bei Hileia oder Ellia in der Nähe der Stadt Singara (Ammian. XVIII 5, 7. Ruf. Fest. 27). C. rückte mit einem grossen Heere heran, doch waren gerade die besten Kerntruppen nicht dabei (Liban. or. III 311). Sapor zog ihm bis etwa 25 km. vom Lager aus entgegen (Liban. or. III 309). Hier standen die Truppen sich längere Zeit gegenüber, da jeder Teil dem andern [1062] die Offensive überlassen wollte (Iulian. or. I 23 C). Dann lockten die Perser durch verstellte Flucht die Römer hinter sich her, um den ernsten Kampf unter den Wällen ihres Lagers aufnehmen zu können. Denn hier hatten sie die Waffengattung, der sie am meisten vertrauten, die mit Schuppenpanzern versehenen Reiter, in Reserve gestellt und zugleich vermochten sie das römische Heer von den Höhen und den Wällen aus durch ihre Schützen zu bedrängen (Liban. or. III 308. 310. 312. Iulian. or. I 23 D. Ruf. Fest. 27). Die List gelang. Zwar suchte C. die Soldaten, als sie an das Lager gekommen waren, von weiterem Kampfe zurückzuhalten (Liban. or. III 309. Iulian. or. I 24 A. Ruf. Fest. 27. Eutrop. X 10, 1). Aber da sie vom Vormittag bis in die sinkende Nacht hinein in glühender Hitze gekämpft hatten (Liban. or. III 309. Iulian. or. I 23 B. 24 C), waren sie von Durst gequält (Iulian. or. I 24 C. 26 A. Ruf. Fest. 27. Liban. or. III 309), und die Quellen, mit denen sie ihn hätten stillen können, befanden sich innerhalb des feindlichen Lagers (Liban. or. III 308). Sie setzten daher gegen den Befehl den Kampf fort, besiegten auch die Eisenreiter mit Keulenschlägen und durchbrachen die Pallisaden des Walles. Doch zerstreuten sie sich jetzt zur Plünderung und zum Trinken, und so verwandelte sich in den folgenden Nachtkämpfen der Sieg in eine Niederlage (Liban. or. I 592. III 310. 312. Iulian. or. I 24 C). Denn in der Dunkelheit vermochten sie sich nicht zurecht zu finden, und als sie Lichter anzündeten, boten sie dadurch den auf den Hügeln stehenden Schützen nur ein sicheres Ziel (Ruf. Fest. 27). Gleichwohl wurde der Sohn des Perserkönigs gefangen und unter Qualen umgebracht (Liban. or. III 312. Iulian. or. I 24 D). Sapor selbst war schon vor der Erstürmung des Lagers zum Tigris geflohen (Iulian. or. I 23 D. 24 D. Ruf. Fest. 27), und nach der Schlacht zog sich auch sein Heer unverrichteter Sache über die persischen Grenzen zurück (Liban. or. III 311. 313. Iulian. or. I 25 B).

Dieser Zeit scheint auch eine höchst radicale Neuerung im Münzwesen anzugehören. Constantin d. Gr. hatte in seinen letzten Jahren das Weisskupfergeld leichter schlagen lassen und dadurch eine starke Entwertung desselben herbeigeführt. Jetzt vermehrten seine Söhne das Gewicht desselben, schufen zwei Nominale, die pecunia maiorina, deren einzelne Stücke 1/72 des silbernen Miliarense gelten sollten, und den kleineren Centenionalis als Halbstück derselben. Zugleich wurde das alte Geld für wertlos erklärt und sein Gebrauch verboten. Die neuen Stücke tragen sämtlich die gleiche Aufschrift: Felicium temporum reparatio, wahrscheinlich um so ein klares Mittel der Unterscheidung des erlaubten Geldes von dem verbotenen zu gewinnen (Seeck Ztschr. f. Numismatik XVII 132).

350

350. Am 18. Januar bemächtigte sich Magnus Magnentius in Gallien der Herrschaft (Mommsen Chron. min. I 237. Iulian. or. I 26 B); schon im Februar hatte er auch Italien gewonnen (Iulian. or. I 26 C. Zos. II 43, 1), wie daraus hervorgeht, dass er am 27. Februar einen neuen Praefecten für Rom ernannte (Mommsen I 69), und bald darauf schloss sich ihm Africa an (Dessau 744. 747. CIL VIII 10169. Eutrop. X 10, 2), von wo er seine Macht auch über die Cyrenaica ausdehnte [1063] (Socrat. II 25, 8; vgl. Athan. apol. ad Const. 9). Damit er nicht den ganzen Reichsteil des Constans gewinnen und dann mit erdrückender Übermacht dem C. entgegentreten könne, bewog dessen Schwester Constantia (Philostorg. III 22 = Migne G. 65, 509) den greisen Vetranio, der als Magister peditum das Donauheer befehligte (Vict. Caes. 41, 26), sich am 1. März (Mommsen Chron. min. I 237) in Mursa (Hieron. chron. 2366. Zosim. II 43, 1. Vict. epit. 41, 25; in Sirmium nach Mommsen a. O. Socrat. II 25, 9) von den Soldaten zum Kaiser ausrufen zu lassen (Iulian. or. I 26 C. Eutrop. X 10, 2. Zonar. XIII 7 p. 15 C. Johann. Ant. frg. 172 = FHG IV 604), und benachrichtigte ihren Bruder brieflich davon (Johann. monach. pass. S. Artemii 11 = Mai Spicilegium Romanum IV 348). Dem Beispiel des Vetranio folgte bald der Vetter des Kaisers, Flavius Popilius Nepotianus (Cohen Médailles impériales VIII² 1), der am 3. Juni den Purpur nahm und mit einer Schar von Gladiatoren und allerlei Gesindel gegen Rom zog. Hier besiegte er die bewaffneten Volkshaufen, die ihm der Praefectus Praetorio des Magnentius, Aniketos, entgegenwarf, und richtete unter ihnen ein furchtbares Blutbad an. In die Stadt eingedrungen, liess er den Praefecten und zahlreiche Römer jedes Standes umbringen. Sehr bald nachher aber griff ihn der Magister Officiorum des Tyrannen, Marcellinus, mit einem Heere an, besiegte ihn durch den Verrat eines Senators Herakleides (Hieron. chron. 2366), liess ihn schon am 30. Juni töten und sein Haupt auf einer Stange durch die Stadt tragen (Zosim. II 43, 2. Johann. Ant. frg. 174. Vict. Caes. 42, 6; epit. 42, 3. Eutrop. X 11, 2. Mommsen Chron. min. I 237. Ammian. XXVIII 1, 1. Mamert. paneg. in Iulian. XI 13; vgl. De Rossi Rev. arch. VI 375). Es folgten massenhafte Hinrichtungen in Rom, denen auch Eutropia, die Mutter des Nepotianus und Tante des C., zum Opfer fiel (Eutrop. a. O. Athan. apol. ad Const 6. Johann. Ant. a. O. Iulian. or. II 58 C. D).

Gegen Ende des Winters erfuhr C. von dem Tode seines Bruders (Iulian. or. I 26 B), doch wagte er nicht, dem Usurpator entgegen zu ziehen, ehe er die Städte des Ostens durch Verproviantierung und Besatzungen dazu ausgerüstet hatte, einem Angriff der Perser zu widerstehen (Iulian. or. I 26 D; vgl. Zonar. XIII 7 p. 15 B). Er eilte daher nach Mesopotamien und erhielt in Edessa die Nachricht, dass Vetranio in Illyricum sich bereit mache, dem Magnentius Einhalt zu gebieten, und seine Unterstützung dafür erbitte (Philostorg. III 22 = Migne G. 65, 509. Iulian. or. I 26 C. 30 C. 31 A. Zonar. a. O.). Er übersandte ihm ein Diadem und erkannte ihn dadurch als Mitregenten an (Philostorg. a. O.); auch schickte er ihm Geld und wies die Donautruppen an, ihm Zuzug zu leisten (Iulian. or. I 30 B. C). Nachdem er so etwas Zeit gewonnen hatte, die Abwehr der Perser vorzubereiten, übergab er dem Lucilianus das Commando (Zosim. II 45, 2. III 8, 2) und zog selbst nach Norden dem Usurpator entgegen.

Auch den Persern war die Zerrüttung des Römerreiches kund geworden, und Sapor hielt daher die Zeit für geeignet, einen Hauptschlag zu unternehmen. Er brachte nicht nur ein grosses Heer zusammen, zu dem er bis nach Indien hin seine [1064] Unterthanen aufbot, sondern organisierte eine Völkerwanderung mit Weibern und Kindern, um römisches Gebiet mit persischen Colonisten zu besiedeln (Iulian. or. I 27 A. II 62 C. 67 B. Zonar. XIII 7 p. 14 C). Nachdem er das östliche Mesopotamien verwüstet und mehrere Castelle genommen hatte, begann er Nisibis zum drittenmale zu belagern (Zonar. a. O. Ruf. Fest. 27. Ammian. XXV 8, 13. 14). Die Stadt wurde durch Lucilianus geschickt verteidigt (Zosim. III 8, 2), und die Predigten und Weissagungen ihres Bischofs Jacobus, der im Rufe der Heiligkeit stand, hoben den Mut der Bürger (Philostorg. III 23. Theodor. hist. eccl. II 30; hist. relig. 1, 1 = Migne G. 82, 1304). Als die üblichen Künste versagten und auch der Versuch, der Stadt das Wasser abzuschneiden, misslang (Zonar. XIII 7 p. 14 D), liess Sapor das Bett des Mygdonios, der sie durchfloss, abdämmen und so um sie her einen künstlichen See erzeugen, auf dem er mit Schiffen die Belagerungsgeräte an die Mauer brachte, ohne etwas damit zu erreichen (Iulian. or. I 27 B. 30 A. II 62 C. 67 B. Liban. or. I 592. Theodor. a. O. Themist. or. II 37 A). Als dann das Wasser durch einen Dammbruch seinen Abfluss fand (Iulian. or. II 63 A. 66 D), stürzte ein Teil der Mauer, deren Luftziegel durch die Feuchtigkeit erweicht waren, zusammen (Iulian. or. I 28 D. 30 A. II 63 A. 67 B. Zonar. XIII 7 p. 15 A. Theodor. hist. eccl. II 30, 5. 6). Darauf erfolgte ein Sturm der Reiterei und der Elefanten, dem Sapor von einem künstlichen Hügel aus zusah (Iulian. or. II 63 B); aber die Tiere blieben im Schlamm stecken (Iulian. or. II 64 B ff.), und einige der Elefanten wandten sich rückwärts und brachten die Reihen der Perser selbst in Verwirrung (Ammian. XXV 1, 15). Als dann die Einwohner hinter der Bresche in kürzester Zeit eine neue Mauer aufführten (Iulian. or. II 66 B. Zonar. XIII 7 p. 15 A. Theodor. hist. eccl. II 30, 7), verlor er den Mut. Zwar setzte er noch kurze Zeit die Belagerung fort; doch kam bald die Nachricht, die Massageten seien in sein Reich eingebrochen, und zwang ihn zum Abzuge (Zonar. XIII 7 p. 15 B), nachdem er vier Monate vor der Stadt gelegen hatte (Iulian. or. I 28 D. II 62 D). Durch Kämpfe gegen Grenzvölker beschäftigt (Ammian. XIV 3, 1. XVI 9, 3), hielten die Perser in der nächsten Zeit Ruhe, so dass C. in der Bekämpfung des Usurpators ungestört blieb (Iulian. or. I 28 D. II 66 D. Themist. or. II 39 A).

Unterdessen zog C. über Ankyra, wo ihn der junge Themistius mit seiner Erstlingsrede begrüsste (Themist. or. I Überschrift; Anspielung auf die Hoffnungen des Kaisers p. 9 C), langsam gegen den Bosporus heran. Wahrscheinlich wollte er abwarten, bis die beiden Usurpatoren sich in gegenseitigen Kämpfen aufgerieben hätten und er dann mit seinem frischen Heere die Entscheidung bringen könnte. Ihm selbst versagte einstweilen noch keiner von ihnen die Anerkennung, wie daraus hervorgeht, dass sie in den ihnen untergegebenen Prägstätten beide Münzen mit dem Bilde des C. schlagen liessen (Schiller Gesch. d. röm. Kaiserzeit II 252. 254). Doch hielt es Vetranio bald für das Zweckmässigste, mit Magnentius seinen Frieden zu machen (Iulian. or. I 26 D. 30 C. 31 A. II 76 C). Eine Gesandtschaft, [1065] die dieser vorher an C. nach Syrien geschickt hatte, war über Africa und Ägypten gereist, um dem Vetranio nicht in die Hände zu fallen (Athan. apol. ad Const. 9 = Migne G. 25, 605). Jetzt kam von beiden eine gemeinsame Gesandtschaft, bestehend aus den Praefecten Rufinus und Nunechios, dem Magister Militum Marcellinus und einem Maximus, die den Kaiser in dem thracischen Herakleia antraf. Die Vorschläge, welche sie brachte, waren folgende: C. sollte den ersten Platz im Herrschercollegium behalten, aber dafür die beiden Usurpatoren als Mitregenten anerkennen. Magnentius bot ihm seine Tochter zur Ehe an und warb dafür um seine älteste Schwester Constantia. Der Kaiser schwankte anfangs in seinem Entschlusse, wurde aber durch einen Traum zum Widerstande ermutigt. Er liess die Gesandten mit Ausnahme des Rufinus als Mitschuldige der Usurpatoren gefangen setzen und rückte schnell auf Serdica vor (Zonar. XIII 7 p. 15 C. Petr. Patr. frg. 16 = FHG IV 190). Vetranio wollte anfangs seinen Vormarsch aufhalten, indem er den Pass Succi, der die beiden Reichsteile trennte, mit seinen Truppen besetzt hielt (Philostorg. III 24 = Migne G. 65, 512. Iulian. or. I 31 A. II 76 C). Doch als bei ihm zugleich Gesandte des Magnentius und des C. eintrafen, konnte der alte Soldat es doch nicht übers Herz bringen, seinem früheren Kriegsherrn abzusagen, und machte ihm den Durchzug frei (Zosim. II 44. 2). In Serdica begrüsste er ihn persönlich in aller Unterthänigkeit (Zonar. XIII 7 p. 15 D), und beide zogen gemeinsam nach dem nahen Naissus (Hieron. chron. 2367; anders Socrat. II 28, 17. Sozom. IV 4). Während dessen liess C., wie es scheint, durch den Tribunus Scutariorum Gumoarius die Truppen des Vetranio heimlich bearbeiten und Geld unter sie verteilen (Ammian. XXI 8, 1. Zosim. II 44, 4). In einer Versammlung beider Heere sollten sie durch Reden der Kaiser auf den Krieg gegen Magnentius vorbereitet werden. Die Herrscher standen zusammen auf dem Suggestus, und C. nahm als der Vornehmere zuerst das Wort. Er machte mit demjenigen, was er sagte, solchen Eindruck, dass die Soldaten in den Zurufen, mit denen sie die Rede beantworteten, ihn allein als Imperator begrüssten, ohne des Vetranio Erwähnung zu thun. Daraufhin warf dieser sich dem C. zu Füssen und flehte um Verzeihung. Der Kaiser nahm ihm Diadem und Purpur ab, umarmte ihn aber dann, redete ihn ‚Vater‘ an und führte den Greis achtungsvoll die Stufen herab (Zosim. II 44, 2–45, 2. Socrat. II 28, 17. Iulian. or. II 76 D. I 31 B. Athan. hist. Ar. ad mon. 49. 74. Liban. or. I 58. Themist. or. II 34 B. 37 A. III 45 B. IV 56 B. Eutrop. X 11, 1. Vict. Caes. 42, 3. Ammian. XV 1, 2). Dies geschah am 25. December 350 (Mommsen Chron. min. I 238), im zehnten Monate nach der Erhebung des Vetranio (Mommsen I 237. Vict. Caes. 42, 1). C. zog den Greis an seine Tafel (Zonar. XIII 7 p. 16 A. Philostorg. III 22 Mommsen a. O.) und sandte ihn über Constantinopel (Themist. or. IV 56 B) nach Prusa in Bithynien, wo er, mit einem kaiserlichen Jahrgelde ausgestattet, noch sechs Jahre lebte (Zonar. a. O. Mommsen a. O. Philostorg a. O. Socrat. II 28, 18. Zosim. II 44, 4. Themist. or. II 38 A. VI 80 C. Vict. Caes. 42, 1; epit. 41, 25. Iulian. or. II 77 C).

[1066] Um dieselbe Zeit erhob Magnentius, der sich damals in Mailand aufhielt, seinen Vetter Magnus Decentius zum Caesar, um ihn in Gallien als Feldherrn gegen die Germanen zu gebrauchen (s. Decentius). Denn diese hatte C. zu einem Einfall über den Rhein veranlasst, indem er sie durch Briefe von ihrem früheren Vertrage entband und ihnen den Besitz des Landes zusicherte, das sie dem Usurpator abnehmen würden. Auch durch Geldmittel soll er sie unterstützt haben. Die Folge war, dass der grösste Teil Galliens von ihnen überschwemmt wurde und es später dem Heldenmute des Iulianus nur unter grossen Schwierigkeiten gelang, das Land wieder von ihnen zu reinigen (Liban. or. I 533. 540. Zosim. II 53, 3. Iulian. epist. ad Athen. 278 D. Sozom. V 1. Ammian. XVI 12, 5).

351

351. Diesem Jahre sollten nach der Regel, dass Kaiser am 1. Januar, der ihrer Thronbesteigung zunächst folgte, das Consulat bekleideten, wahrscheinlich Magnentius und Vetranio den Namen geben. C. wird dem nicht widersprochen haben, solange er den einen noch als Mitregenten anerkannte; da aber am Schlusse des Vorjahres auch dieser wegfiel, blieb das Jahr im Orient ohne Consuln, und man datierte post consulatum Sergii et Nigriniani. Im Occident ernannte Magnentius, als Vetranio von ihm abgefallen war, Gaiso, den Mörder des Constans, mit sich gemeinsam zum Consuln (Mommsen Chron. min. III 522). Wenn man in Rom am Anfang des Jahres Magnentio et Decentio coss. datierte (De Rossi Inscript. christ. urb. Rom. I 111), so beruhte dies wohl nur auf der falschen, aber naheliegenden Annahme, dass der Usurpator sich und seinem Nächstverwandten das Consulat erteilt habe. Es beweist aber, dass die Verkündigung der Consuln sehr spät erfolgt war.

Der rauhe Winter hinderte C., sogleich die Alpen zu überschreiten und den Kampf gegen Magnentius aufzunehmen (Vict. Caes. 42, 5). Während er in Sirmium verweilte (Johann. monach. pass. S. Artemii 12 = Mai Spicilegium Romanum IV 349. Socrat. II 28, 23), bekam er die Nachricht von neuen Bewegungen der Perser (Philostorg. III 25. Zonar. XIII 8 p. 16 B. Mommsen I 238. Liban. or. I 527) und hielt daher einen kaiserlichen Feldherrn im Orient für unentbehrlich. So liess er denn nach dem Beispiel des Magnentius seinen fünfundzwanzigjährigen Vetter Gallus der bis dahin auf einer cappadocischen Domäne in ehrenvoller Gefangenschaft gelebt hatte (Iulian. epist. ad Athen. 272 A. Ammian. XV 2, 7. Sozom. V 2), an seinen Hof kommen und ernannte ihn am 15. März 351 zum Caesar (Mommsen I 238. Eutrop. X 12, 2. Themist. or. II 40 A). Doch da der Altersunterschied zwischen ihnen zu gering war, adoptierte er ihn nicht (CIL XII 5560), sondern machte ihn zum frater Augusti, wie später den Iulian; zugleich veranlasste er ihn, den Namen Gallus abzulegen und sich statt dessen Flavius Claudius Constantius zu nennen (Cohen Médailles impériales VIII² 32. Dessau 737. CIL V 8073. VIII 8475. XII 5560. Ephem. epigr. V 1112. Vict. Caes. 42, 9. Socrat. II 28, 21. Mommsen I 238. Larsow 34), und vermählte ihn mit seiner ältesten Schwester Constantia (Johann. monach. 12. Zosim. II 45, 1. Zonar. XIII 8 p. 16 B. Iulian. [1067] epist. ad Athen. 272 D. Vict. epit. 42, 1). Um sich vor der Rache des Jünglings zu schützen, dem er Vater und Bruder hatte ermorden lassen, leistete und empfing C. unter Assistenz des Bischofs Theophilos heilige Eide, dass keiner der beiden Mitregenten dem andern Böses sinnen wolle (Philostorg. IV 1). Der neue Caesar musste sogleich nach Antiocheia aufbrechen (Zonar. XIII 8 p. 16 C. Socrat. II 28, 21. Mommsen I 238), von wo aus er den Perserkrieg mit Erfolg geleitet haben soll (Philostorg. III 28).

Magnentius hatte die Vorbereitungen zum Kriege mit rücksichtsloser Härte getroffen. Um sich Geld zu verschaffen, hatte er eine Steuer von der Hälfte des Einkommens aufgelegt und die Wohlhabenden gezwungen, das ihm unnötig Scheinende vom Besitze des Constans zu kaufen. Er hatte die Grenzen Galliens von ihren Verteidigern entblösst und grosse Werbungen unter den Germanen angestellt. So war es ihm gelungen, eine Heeresmacht zu vereinigen, deren Sieg kaum zweifelhaft schien (Iulian. or. I 34 B–35 C. II 56 C. 57 A). Trotzdem begann C. im Frühling die Offensive und rückte gegen die Alpenpässe vor. Doch fiel er schon bei Atrans in einen Hinterhalt, den Magnentius ihm gelegt hatte, und musste sich nach schweren Verlusten zurückziehen (Zosim. II 45, 3. 4. Iulian. or. I 35 C. II 57 B. 97 C). Dieser verfolgte ihn nach Pannonien hinein (Iulian. I 35 D. II 57 B), verlor aber die Fühlung mit dem Feinde und zog daher nach Poetovio, während C. südlich nach Siscia ausgewichen war. Von hier aus schickte er den Gardepraefecten Philippos an Magnentius, um einen ehrenvollen Frieden zu verhandeln. Er erklärte sich bereit, auf den gallischen Reichsteil zu verzichten (Zonar. XIII 8 p. 16 C) und den Usurpator als Mitregenten anzuerkennen, wenn ihm dafür Italien und Africa abgetreten würden. Doch hielt Magnentius den Gesandten fest und führte sein Heer gegen Siscia. Hier kam es um den Übergang über die Save zu einem Gefecht, in dem C. sich den Sieg zuschrieb. Gleichwohl hielt er es für angemessen, noch weiter zurückzugehen und in der starken Stellung von Cibalae, wo einst Licinius den Angriff seines Vaters erwartet hatte (Seeck Geschichte des Untergangs der antiken Welt I² 158), nachdem er sie noch weiter befestigt hatte, den Kampf wieder aufzunehmen (Zosim. II 46ff.). Magnentius nahm unterdessen Siscia im Sturm und verwüstete die Stadt; dann versuchte er einen Handstreich auf Sirmium, der abgeschlagen wurde, und zog endlich gegen Mursa, die Stellung des C. im Rücken umgehend. Dadurch war dieser gezwungen, sie aufzugeben und mit seinem Heere die belagerte Stadt zu entsetzen (Zosim. II 49). So kam es am 28. September 351 bei Mursa zur Entscheidungsschlacht (Mommsen I 237. Iulian. or. I 38 B), nachdem kurz vorher der Tribunus Armaturarum Silvanus mit seiner Reiterschar von Magnentius abgefallen und zu C. übergegangen war (Ammian. XV 5, 33. Zonar. XIII 8 p. 16 D. Vict. Caes. 42, 15. Iulian. or. I 48 B. II 97 C). Schon bei seinem Heranrücken erlangte C. einen erheblichen Vorteil; denn Magnentius hatte vier Auxilia in einem Amphitheater ausserhalb der Stadt verborgen, um dem Feinde während der Schlacht in den Rücken zu fallen; dies aber wurde [1068] verraten und die ganze Schar durch die Tribunen Scodilo und Manados niedergemacht (Zosim. II 50). Die Hauptschlacht soll C. mit 80 000 Mann, Magnentius nur mit 36 000 geliefert haben (Zonar. XIII 8 p. 17 B), vermutlich weil ein grosser Teil seines Heeres durch die Umschliessung von Mursa, vielleicht auch von Sirmium, in Anspruch genommen wurde. Er lehnte seinen linken Flügel an die Drau, C. den rechten (Iulian. or. I 36 A. 60 B. 97 C). Dieser hatte seine treffliche Reiterei, deren Überlegenheit auf dem ebenen Gelände vortrefflich zur Geltung kam, auf die Flügel gestellt (Iulian. or. I 36 A. 57 B; vgl. Zosim. II 45, 4), die Schützen, unter denen sich namentlich die Armenier auszeichneten (Zosim. II 51, 4. 52), in das Hintertreffen (Iulian. or. II 57 D). Beide Heere standen sich lange zaudernd gegenüber, Magnentius wahrscheinlich wegen seiner geringen Streitmacht, C., weil er die Donau im Rücken hatte und im Fall einer Niederlage die Verfolgung, wenn sie lange fortgesetzt werden konnte, sein ganzes Heer vernichten musste. Nachdem Magnentius, wie später seine Feinde behaupteten, noch durch böse Zauberkünste den Mut seiner Krieger gesteigert hatte, begann die Schlacht am späten Nachmittag (Zonar. XIII 8 p. 16 D; vgl. Athan. apol. ad Const. 7 = Migne G. 25, 604) und dauerte bis tief in die Nacht hinein (Zosim. II 51, 2. 3. Zonar. p. 17 A. Iulian. or. I 37 A. II 60 B). C. umfasste mit seiner Reiterei den rechten Flügel des Feindes und brachte, indem er ihn auf das Centrum zudrängte, die ganze Schlachtordnung in Verwirrung (Iulian. or. I 36 A. II 57 D). Magnentius, der an dieser Stelle den Oberbefehl führte, wurde beinahe gefangen (Eutrop. X 12, 1. Johann. Ant. frg. 174 = FHG IV 604) und vermochte sich nur zu retten, indem er verkleidet floh (Zonar. XIII 8 p. 17 A). Doch setzte auch später sein Magister Equitum, der Romulus hiess und endlich im Kampfe fiel (Zosim. II 52, 2), die Schlacht noch lange fort (Iulian. or. II 52 D. I 36 B). Der Zusammenhang des gallischen Heeres war zerrissen, aber jede einzelne Truppe kämpfte gesondert weiter (Iulian. or. I 36 D. II 59 C); erst ein neuer Angriff der Kataphrakten und der reitenden Bogenschützen brachte die Entscheidung (Iulian. or. I 36 D. II 60 A. Zosim. II 52, 1). Das Lager der Feinde wurde genommen und ein grosser Teil in den Fluss getrieben (Iulian. or. II 60 B. 59 A. I 37 A. Zonar. XIII 8 p. 17 B). Der Rest ergab sich und erhielt von C. Verzeihung zugesichert (Iulian. or. II 58 B). Trotzdem war das Gemetzel ein so furchtbares, dass die Wehrkraft des Reiches dauernd durch die Verluste geschädigt wurde (Eutrop. X 12, 1. Vict. epit. 42, 4. Zosim. II 51, 1. Johann. Ant. frg. 174). Auf seiten des Magnentius sollen 24 000, auf seiten des C. gar 30 000 gefallen sein (Zonar. XIII 8 p. 17 B). Der Kaiser wohnte der Schlacht nicht persönlich bei, sondern betete unterdessen in einer Märtyrerkirche, die vor den Thoren Mursas lag. Hier verkündigte ihm Valens, der Bischof der Stadt, den Sieg als Eingebung eines Engels und erlangte dadurch grossen Einfluss bei ihm (Sulp. Sever. chron. II 38, 5). Am anderen Morgen überblickte er von einem Hügel aus mit Thränen das leichenbedeckte Schlachtfeld und gab Befehl, für Bestattung der Toten beider Parteien und Pflege der Verwundeten [1069] zu sorgen (Zonar. XIII 8 p. 17 B). Später wurde für die Anhänger des Magnentius mit Ausnahme derjenigen, die an der Ermordung des Constans mitschuldig waren, volle Amnestie verkündigt (Iulian. or. I 38 B. II 58 B). Der Winter hinderte C., den Krieg fortzusetzen (Iulian. or. I 38 B); doch brachte während desselben die Flotte zahlreiche Flüchtlinge aus Italien an seinen Hof, die sich denjenigen, welche schon vor der Schlacht bei Mursa nach Pannonien gekommen waren, anschlossen (Iulian. or. I 38 C. 48 B. II 97 B. C). Gesandtschaften des Magnentius wurden zurückgewiesen (Zonar. XIII 8 p. 17 C).

Kaum war der Krieg zu einer vorläufigen Entscheidung gelangt, so begannen die Ketzergerichte von neuem. In Sirmium, wo der Kaiser den Winter zubrachte, versammelte sich eine Synode und verurteilte die Lehren des dortigen Bischofs Photeinos, die schon unter Constans mehrere Synoden in Thätigkeit gesetzt hatten, aber ohne dass man zur Absetzung des Haeretikers geschritten wäre (Hefele Conciliengeschichte I² 634). Zugleich kündigte sich schon das Vorgehen des C. gegen Athanasius und Marcellus, deren Wiedereinsetzung Constans erzwungen hatte, dadurch an, dass ihre Gegenbischöfe Georgios und Basileios zur Synode als gleichberechtigte Mitglieder zugelassen wurden (Socrat. II 29. Sozom. IV 6. Epiphan. haer. 73, 2. Athan. de synod. 27. Hilar. de synod. 37. 38). Photeinos wurde zur Unterschrift aufgefordert, erlangte aber eine neue Disputation über seine Lehre, die ihm der Kaiser später unter Assistenz einiger seiner vornehmsten Hofbeamten gewährte und die mit seiner Absetzung endete (Socrat. II 30. Sozom. IV 6. Epiphan. haer. 71, 1).

352

352. Magnentius hatte in Aquileia seine Residenz aufgeschlagen, wo er in aller Pracht Hof hielt (Iulian. or. I 38 D. 39 C. II 71 D). Er glaubte sich genügend geschützt zu haben, indem er eine alte Burg, welche den Pass der julischen Alpen versperrte, neu befestigte und eine starke Besatzung hineinlegte (Iulian. or. II 71 C. I 38 C). Aber durch eine Kriegslist des Comes Actus gewann C. die Burg fast ohne Verlust (Ammian. XXXI 11, 3. Iulian. or. II 72 D). Ein anderes Heer, das sich ihm in den Pässen entgegenstellte, zwang er dadurch zur Übergabe, dass er ihm einen Teil seiner Truppen auf schwer gangbaren Bergpfaden bei Nacht in den Rücken führte (Iulian. or. I 39 B). Die Nachricht erhielt Magnentius, als er eben in Aquileia den Circusspielen präsidierte, verliess sogleich die Stadt und floh nach Westen (Iulian. or. I 39 C). Bei Ticinum brachte er noch der Vorhut des C., die ihn unvorsichtig verfolgte, eine Niederlage bei (Vict. epit. 42, 5), doch unterdessen fuhr ein Teil der äusserst zahlreichen Flotte, die C. sich vorher erbaut hatte (Iulian. or. I 42 D), in die Mündungen des Po ein und schnitt damit alle südlich stehenden Truppen von der Verbindung mit Magnentius ab. Ein anderer Teil besetzte Sicilien und Africa (Iulian. or. II 74 C), wohin schon von Ägypten aus Boten vorausgeschickt waren (Iulian. or. I 40 C). Die Besatzungen mehrerer Städte von Oberitalien ergaben sich freiwillig (Zonar. XIII 8 p. 17 C. Iulian. or. I 48 C), und der Usurpator musste über die Alpen fliehen (Zosim. II 53, 2. Iulian. or. I 39 D), während C. mit der [1070] Flotte ein Heer nach den Pyrenäen schickte, um jenem so die Verbindung mit Spanien abzuschneiden (Iulian. or. I 40 C. Zosim. II 53, 3). Am 3. November war der Kaiser schon in Mailand und erliess von hier aus ein Edict, durch welches die Verfügungen des Magnentius aufgehoben und seine Confiscationen für ungültig erklärt wurden (Cod. Theod. XV 14, 5). Dieser versuchte, um den C. durch neue Schwierigkeiten im Orient einem Friedensschlusse geneigt zu machen, den Caesar Gallus in Antiochia ermorden zu lassen; doch wurde das Complott entdeckt und vereitelt (Zonar. XIII 8 p. 17 D. Ammian. XIV 7, 4).

Hatte C. früher in dem unglücklichen Verlaufe des Perserkrieges eine Strafe Gottes gesehen (Iulian. epist. ad Athen. 271 A), so erblickte er jetzt in seinen glänzenden Erfolgen ein Zeichen dafür, dass er der besondere Liebling des Höchsten sei. Bald darauf begann er in offciellen Schriftstücken sich selbst den Titel aeternitas mea beizulegen (Ammian. XV 1, 3), und auch für seine vermittelnde Kirchenpolitik und seinen Kampf gegen die starre Orthodoxie meinte er in seinem unerwarteten Glück eine Sanction Gottes erkennen zu dürfen, Anschauungen, gegen welche die Schrift des Lucifer von Caralis de regibus apostatis gerichtet ist (vgl. Athan. hist. Ar. ad mon. 74). Er hielt sich jetzt für den berufensten Richter in Glaubenssachen und liess sich in diesem Sinne von den ihm ergebenen Bischöfen gern episcopus episcoporum nennen (Lucif. Moriend. esse pro dei filio 13). Noch unmittelbar nach dem Tode des Constans hatte er an Athanasius einen Brief geschrieben, in dem er ihn seiner unveränderten Huld versicherte (Athan. apol. ad Const. 10. 22. 23; hist. Ar. ad mon. 24. 30. Larsow 33). Aber während der Schlacht bei Mursa hatte der dortige Bischof Valens, der alte Gegner des Athanasius, beim Kaiser grosses Ansehen erlangt (Sulp. Sev. chron. II 38, 7). Er und sein Genosse Ursacius von Singidunum erklärten jetzt, nur aus Furcht vor Constans der Entscheidung von Serdica zugestimmt zu haben, und drangen auf eine neue Untersuchung (Athan. hist. Ar. ad mon. 29. 44), die jetzt noch durch eine Anklage auf Zauberei verschärft wurde (Ammian. XV 7, 8; vgl. Sozom. IV 10). Auch die orientalischen Bischöfe traten zusammen und schickten zu dem gleichen Zwecke eine Gesandtschaft an den Kaiser und einen Brief an den Bischof Iulius von Rom (Athan. hist. Ar. ad mon. 28. 30. Hilar. frg. 4, 1 = Migne L. 10, 679). Aber dieser starb am 12. April 352, und am 22. Mai wurde Liberius an seiner Stelle geweiht (Mommsen Chron. min. I 76), der zunächst nur danach strebte, den Frieden mit der orientalischen Kirche und ihrem siegreichen Kaiser wiederherzustellen. Er schickte daher drei römische Presbyter nach Alexandria und liess durch sie Athanasius vor seinen Richterstuhl laden. Da dieser es ablehnte, sich wegen einer Sache, die schon durch das Concil von Serdica endgültig entschieden sei, noch einmal zu verantworten, schloss ihn Liberius von seiner Communion aus und zeigte dies den orientalischen Bischöfen durch ein Rundschreiben an (Hilar. frg. 4, 1. 6, 8).

Während der Kampf im Westen alle Kräfte des Reiches in Anspruch nahm, ermordeten die [1071] Juden in Diocaesarea bei Nacht die Besatzung und riefen Patricius zu ihrem Könige aus. Doch schlugen die Truppen des Gallus den Aufstand nieder, verbrannten ausser Diocaesarea noch Tiberias, Diospolis und mehrere kleine Orte und richteten ein grosses Blutbad an (Hieron. chron. 2368. Vict. Caes. 42, 11. Socrat. II 33. Sozom. IV 7. Theophan. chron. 5843. August serm. 5. 5 = Migne L. 38, 57).

353

353. Während der Winterquartiere in Mailand (Larsow 34) scheint C. seine Hochzeit mit Eusebia gefeiert zu haben (Iulian. or. III 109 A. 110 D), die er zu diesem Zwecke mit grossem Pomp gemeinsam mit ihrer Mutter, die Witwe war, aus Macedonien an den Hof geleiten liess (Iulian. or. III 110 D). Sie stammte aus Thessalonike (Iulian. or. III 107 D; vgl. 110 B), war Schwester des Flavius Eusebius und des Flavius Hypatius, die im Jahr 359 Consuln wurden (Ammian. XXI 6, 4. XXIX 2, 9; vgl. Mommsen Chron. min. III 522), und Tochter eines Mannes, der als Homo novus (Iulian. or. III 108 C) das Consulat bekleidet hatte (Iulian. or. III 107 D. 109 A), wahrscheinlich des Flavius Eusebius, Magister equitum et peditum und Consul im J. 347 (Cod. Theod. XI 1, 1. CIL X 477). Sie zeichnete sich durch Schönheit aus und gewann bald grossen Einfluss auf ihren Gatten (Vict. epit. 42, 20. Ammian. XVIII 3, 2. XXI 6, 4).

Im Sommer drang C. in Gallien ein, wobei er sich den Durchweg durch die cottischen Alpen (Iulian. or. II 74 C) in der Schlacht bei Mons Seleuci (La-Batie-Mont-Saléon) erkämpfen musste (Mommsen I 238. Socrat. II 32, 6. Sozom. IV 7. Zonar. XIII 9 p. 18 A. Iulian. or. I 40 B. CIL XII p. 184). Magnentius, der noch unmittelbar vorher mit ausgesuchter Grausamkeit gegen alle gewütet hatte, die seiner Herrschaft in Gallien gefährlich schienen (Iulian. or. I 39 D), floh nach dieser neuen Niederlage nach Lyon. Hier fassten die Soldaten, die ihm noch geblieben waren, den Entschluss, ihn an C. auszuliefern und sich so Verzeihung zu erkaufen, und versicherten sich seiner Person, indem sie einen Palast unter dem Schein einer Ehrenwache umstellten (Zonar. XIII 9 p. 18 B). Da tötete er seine Mutter und die übrigen Verwandten und Freunde, die sich in seiner Umgebung befanden, und endlich sich selbst (Socrat. II 32, 7. Sozom. IV 7. Zonar. a. O. Philostorg. III 26 = Migne G. 65, 513. Vict. epit. 42, 6; Caes. 42, 9. Eutrop. X 12, 2. Zosim. II 53, 3. Johann. Ant. frg. 174. Iulian. or. I 40 B. II 74 C). Dies geschah am 10. oder 11. August 353 (Mommsen Chron. min. I 238). Sein Caesar Decentius, der ihm zu Hülfe heranzog, erfuhr es unterwegs in Sens und erhängte sich am 18. August (Mommsen a. O. Zonar. XIII 9 p. 18 C. Zosim. II 54, 2. Eutrop. X 12, 2. Vict. epit. 42, 8; Caes. 42, 9. Johann. Ant. frg. 174. Socrat. II 32, 9. Sozom. IV 7). Das Haupt des Magnentius wurde in den Provinzen umhergeschickt, um alle Hoffnungen seiner Anhänger zu vernichten (Ammian. XXII 14, 4).

Am 6. September war C. in Lyon und verkündigte hier eine Amnestie für alle Anhänger des Besiegten mit Ausnahme derjenigen, die sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht hatten (Cod. Theod. IX 38, 2). Auch scheint Desiderius, [1072] der Bruder des Magnentius, der von den Wunden, die dieser ihm beigebracht hatte, genas, am Leben geblieben zu sein (Zonar. XIII 9 p. 18 C), und der Consular Fabius Titianus, der sich als Gesandter des Usurpators höchst anmassend gegen C. benommen hatte (Zosim. II 49), blieb unbestraft (Iulian. or. II 96 A. Themist. or. VI 80 C). Doch in den meisten Fällen machte das Misstrauen des Kaisers die Amnestie illusorisch und veranlasste eine lange Reihe von Hochverratsprocessen, in denen namentlich der Notar Paulus als Angeber und grausamer Untersuchungsrichter eine traurige Berühmtheit erlangte (Ammian. XIV 5. Liban. or. I 429. Zosim. II 55, 1). So kam es, dass viele von den Soldaten des Magnentius nicht dem C. beizutreten wagten, sondern sich als Räuber in Gallien umhertrieben, bis endlich Iulian die Amnestie verwirklichte und sie wieder in das Heer aufnahm (Liban. or. I 557).

C. brachte den Winter in Arelate zu und feierte dort von a. d. VI id. Oct. bis a. d. VI id. Nov., an welchem Tage er 324 zum Caesar ernannt war, das Fest seiner Tricennalien (Ammian. XIV 5, 1), das man gleich den entsprechenden Festen der Decennalien und Vicennalien über einen ganzen Monat auszudehnen pflegte (Seeck Ztschr. für Numism. XII 128). Diese Feier wurde durch eine Versammlung von Bischöfen verherrlicht, bei der auch die Sache des Athanasius von neuem zur Verhandlung kam (Athan. hist. Ar. ad mon. 31. Hilar. ad Constant. I 8; frg. 1, 6. 5, 2 = Migne L. 10, 562. 631. 683. Sulpic. Sever. chron. II 39, 2).

Als diesem seine Excommunication durch Liberius bekannt geworden war, hatte er eine Synode von 80 ägyptischen Bischöfen zusammenberufen, durch die seine Unschuld beglaubigen lassen und ihr Urteil nach Rom gesandt. Der Papst, der bei seiner früheren Entscheidung nur von dem Wunsche geleitet worden war, seine Einigkeit mit der orientalischen Kirche wiederherzustellen, wurde jetzt stutzig, da eine noch grössere Zahl von Bischöfen für Athanasius eingetreten war, als ihn vorher angeklagt hatten. Er suspendierte daher seine frühere Sentenz, machte von dem Schreiben der Ägypter den italischen Bischöfen Mitteilung und übersandte später durch Vincentius von Capua eine Abschrift desselben auch nach Arelate (Hilar. frg. 5, 2). Auch Athanasius hatte, um seine Sache bei dem Kaiser zu führen und ihm das Urteil der Synode zu überbringen, schon am 19. Mai fünf ägyptische Bischöfe und drei alexandrinische Presbyter nach Mailand geschickt. Aber als ihr Schiff erst kürzlich den Hafen von Alexandria verlassen hatte, langte am 23. Mai vom Hoflager der Palatinus Montanus an (Larsow 34. Sozom. IV 9), den Athanasius selbst zum Kaiser zu entbieten. Der Befehl stützte sich auf einen Brief, durch den der Bischof um eine Audienz gebeten haben sollte. Dieser aber behauptete, niemals einen solchen Brief geschrieben zu haben, und verweigerte unter dem Vorwande, dass nur eine Fälschung seiner Gegner die Vorladung veranlasst habe, den Gehorsam (Athan. apol. ad Const. 19–21). Durch Aufstände des alexandrinischen Pöbels geschreckt, wagte Montanus nicht, den Athanasius zur Abreise zu zwingen. Aber auch die ägyptische Gesandtschaft scheute sich, vor den Kaiser zu treten, [1073] und kehrte unverrichteter Sache wieder heim (Larsow 34).

In dem Rundschreiben der 80 Bischöfe war ohne Zweifel dasselbe betont, was Athanasius in allen seinen Verteidigungsschriften bis zum Überdruss zu wiederholen pflegt, dass nämlich die Anklagen gegen ihn keinen andern Grund hätten, als den versteckten Wunsch seiner Gegner, den Arianismus wieder zu Ehren zu bringen. Dies scheint auf Liberius besonderen Eindruck gemacht zu haben. Er versammelte um sich eine Anzahl italischer Bischöfe, und diese beschlossen eine Petition an den Kaiser, er möge in Aquileia ein Concil zusammentreten lassen, um in der Glaubensfrage Sicherheit zu schaffen. Vincentius von Capua, der schon als Presbyter dem nicaenischen Concil beigewohnt hatte und daher besonders vertrauenswert schien (Mansi Conciliorum collectio II 692), und Marcellus, ein anderer campanischer Bischof, wurden zur Vertretung dieser Bitte nach Arelate geschickt (Hilar. frg. 6, 3; vgl. 5, 1. 5. 6). Dort aber wurden sie veranlasst, sich an der Versammlung zu beteiligen, die sich zu den Tricennalien des C. eingefunden hatte und auch über Athanasius urteilen sollte. Sie forderten, die Richter sollten sich vorher dadurch legitimieren, dass sie die Lehren des Arius ausdrücklich verdammten. Doch auf Betreiben des Valens wurde die Frage des Glaubensbekenntnisses ganz von der Tagesordnung abgesetzt und nur über die Schuld des Athanasius verhandelt (Sulp. Sev. chron. II 39, 2. 3. Hilar. frg. 5, 5). Dieser wurde natürlich verurteilt, und auch Vincentius und Marcellus liessen sich bereit finden, die Entscheidung der Synode mit zu unterzeichnen (Hilar. frg. 6, 3; vgl. Mansi Concil. coll. III 204. Athan. apol. ad Const. 27). Nur Paulinus von Trier widersetzte sich und wurde dafür nach Phrygien verbannt (Hilar. ad Constant. I 8; contra Constant. 2. 11; frg. 1, 6. Sulp. Sev. chron. II 39, 3. Athan. apol. de fuga 4; hist. Ar. ad mon. 76). C. erliess ein Edict, das alle Bischöfe, die das Urteil gegen Athanasius nicht unterzeichneten, mit Verbannung bedrohte (Sulp. Sev. chron. II 39, 1. Hilar. contra Const. 11. Lucif. Caral. de non conven. 9; de s. Athan. I 42; de non parc. 16. 35; moriend. esse pro dei filio 2. 4) und namentlich den Liberius scharf tadelte (Hilar. frg. 5, 1). Doch ein flehender Brief desselben, der durch Lucifer von Caralis dem Kaiser überbracht wurde (Hilar. frg. 5, 6. Mansi III 204. 205), veranlasste diesen, ein Concil für das J. 355 nach Mailand zu berufen, und bis der Spruch desselben erfolgte, das Urteil gegen Athanasius zu suspendieren. Als Vorspiel der künftigen Verurteilung wurde diesem fürs erste nur eines seiner wichtigsten Machtmittel, das Recht der Kornverteilung an die Armen seiner Dioecese, entzogen (Athan. hist. Ar. ad mon. 31).

354

354. Im Frühling ging C. nach Valentia, um einen Feldzug gegen die Alamannen vorzubereiten, der sich aber durch Schwierigkeiten der Verpflegung sehr verzögerte. Als der Kaiser endlich bei Rauracum den Rhein überschritten hatte, boten die Feinde ihm Frieden an, der ihnen auch gewährt wurde. Nach dem feierlichen Abschluss desselben begab sich C. in die Winterquartiere nach Mailand (Ammian. XIV 10).

[1074] In Rom entstanden Tumulte durch den Mangel an Wein (Ammian. XIV 6, 1).

Im Orient machten die Isaurer und die Sarazenen Plünderungszüge (Ammian. XIV 2. 4, 1).

Die unerträgliche Tyrannei, die Gallus in Antiochia ausübte, erregte das Misstrauen des C. und veranlasste ihn, den Caesar zu sich nach Mailand zu berufen, ihn aber schon unterwegs in Istrien hinrichten zu lassen (s. Constantius Nr. 5). Es folgte eine Reihe von Hochverratsprocessen gegen seine Freunde und Anhänger (Ammian. XV 2, 1–6. 10. 3, 1–2. Greg. Nyss. in Eunom. I = Migne G. 45, 257). Da die Furcht des Kaisers durch die vorhergehenden Usurpationen erregt war, fanden Angeber bei ihm jederzeit ein offenes Ohr, und den Processen, die an den Tod des Gallus anknüpften, schlossen sich sehr bald andere an (Ammian. XV 3, 3–11. XVI 8, 3. Iulian. epist. ad Athen. 273 C). Auch Iulian, der Bruder des hingerichteten Caesar, sah sein Leben bedroht; sieben Monate lang blieb er unter Bewachung, und nur die Fürsprache der Kaiserin Eusebia rettete ihn (Ammian. XV 2, 7–9. Iulian. epist. ad Athen. 272 D. Liban. or. I 530). Da Gallus zu den Führern der anomoeischen Secte, von der später noch die Rede sein soll, in engen Beziehungen gestanden hatte, wurde jetzt auch gegen diese eine Verfolgung eingeleitet, wobei die Bischöfe Basileios von Ankyra und Eustathios von Sebasteia die Rolle der Ankläger übernahmen und wahrscheinlich auch die Synoden leiteten, durch welche die Urteile gefällt werden mussten. Es wurden dabei an 70 Geistliche in die Verbannung geschickt, darunter Aëtios und Eunomios, die Stifter der Secte, und Eudoxios, der Bischof von Antiochia (Philostorg. IV 8).

355

355. Zum Concil, das der Kaiser berufen hatte, versammelten sich in Mailand über 300 Bischöfe, fast alle aus den occidentalischen Provinzen. Auch das Exil des Paulinus von Trier scheint bis nach der Entscheidung der Synode suspendiert worden zu sein, so dass er sich an ihren Beratungen beteiligen konnte (Socrat. II 36. Sozom. IV 9. Rufin. h. e. I 20. Athan. apol. de fuga 4; hist. Ar. ad monach. 76). Trotzdem wagten es nur sehr wenige, sich der Verurteilung des Athanasius zu widersetzen; selbst Fortunatianus von Aquileia, auf den Liberius grosse Hoffnungen setzte (Mansi III 206), schloss sich der Mehrheit an (Hieron. de vir. ill. 97). Eusebios von Vercellae, der für einen der ersten Vorkämpfer der Orthodoxie galt (Mansi 204ff.), hielt es, gleich Liberius selbst, für das Geratenste, dem Concil fernzubleiben. Doch die Verteidiger des Athanasius, namentlich Lucifer von Caralis, drangen auf seine Berufung, weil sie sich von seiner anerkannten Autorität den Sieg versprachen (Mansi III 237), und auch die Mehrheit empfand es als Makel, wenn ein so angesehener Bischof, dessen Dioecese in der nächsten Nachbarschaft Mailands lag, sich ihrer Entscheidung nicht anschloss. Er wurde daher durch eine Gesandtschaft des Concils, die mit dem Briefe desselben auch ein Handschreiben des Kaisers überbrachte, zur Teilnahme eingeladen (Mansi III 236. 238. 247). Aber nachdem er gekommen war, wurde er noch zehn Tage von den Sitzungen ferngehalten, um ihn gleich der vollendeten Thatsache gegenüberstellen [1075] zu können. Endlich liess man ihn zu, aber nur um seine Unterschrift für die Verurteilung des Athanasius zu fordern. Da schlug er denselben Weg ein, wie vorher die orthodoxen Bischöfe auf dem Concil zu Arelate. Er erklärte, dass die Synode nicht eher für berechtigt gelten dürfe, als bis sie sich einstimmig zum rechten Glauben bekannt habe, und beanspruchte daher, dass alle ihre Teilnehmer, ehe er sich ihrem Urteil anschliesse, das Glaubensbekenntnis von Nicaea, von dem er eine Abschrift mitgebracht hatte, unterzeichnen sollten. Der vorsitzende Bischof, Dionys von Mailand, fand sich bereit dazu; aber Valens riss ihm das Blatt aus der Hand und wiederholte hier, wie in Arelate, dass es sich nicht um den Glauben handle, sondern nur um den Richterspruch. Es entspann sich ein heftiger Streit, der auch zur Kunde der Stadtbevölkerung gelangte und bei dieser solche Aufregung hervorrief, dass die späteren Sitzungen des Concils, um die Sicherheit seiner Mitglieder zu gewährleisten, aus der Kirche in den Kaiserpalast verlegt werden mussten (Hilar. ad Const. I 8. Sulp. Sev. chron. II 39, 4. Athan. hist. Ar. ad mon. 76), wo C. hinter einem Vorhang sitzend den Beratungen zuhörte (Lucif. moriendum esse pro dei filio 1. 4). Eusebius, Lucifer, Paulinus und Dionysius behaupteten jetzt, dass die Anklagen gegen Athanasius schon deswegen keinen Glauben verdienten, weil ihre hauptsächlichsten Urheber Valens und Ursacius sie früher selbst schriftlich widerrufen hätten. Doch C. erklärte, er selbst trete als Ankläger auf (Athan. hist. Ar. ad mon. 76). Die Opposition erwiderte, dass man den Angeklagten nicht ungehört verurteilen dürfe (Athan. a. O. Lucif. de sancto Athan. I 27), und weigerte sich, als dies keine Beachtung fand, weiter am Concil teilzunehmen, weil dasselbe dem Verdachte der arianischen Ketzerei unterliege (Lucif. de non conven. c. haeret. 12). Der Kaiser klagte sie an, den Frieden der Kirche zu stören und ihre Einheit zu gefährden (Lucif. a. O. 1); er forderte sie noch einmal auf, das Urteil gegen Athanasius zu unterschreiben, bedrohte sie, als sie hartnäckig blieben, mit dem Tode und liess sie endlich in Fesseln legen und in die Verbannung führen (Athan. hist. Ar. ad mon. 33. 34. 75. 76; apol. ad Const. 27; apol. de fuga 4. Hieron. chron. 2371. 2374; de vir. ill. 95. 96. Rufin. h. e. I 20. Hilar. contra Const. 2; frg. 6. Mansi III 250. Epistulae imperatorum pontificum ed. O. Guenther Corp. scr. eccl. latin. XXXV epist. I 1. Sulp. Sev. chron. II 39, 6). So wurde denn Athanasius ohne weiteren Widerstand auf Zauberei verurteilt (Ammian. XV 7, 7. 8) und der Notar Diogenes nach Alexandria geschickt, um seine Absetzung zu bewirken. Er langte hier gegen Ende des Monats Mesori (25. Juli–23. Aug.) an, trat aber mit dem Bischof in keinerlei persönliche Verbindung (Athan. apol. ad Const. 22), sondern begann statt dessen, sich der Kirchen für die Gegenpartei zu bemächtigen. Am 3. September musste er die eine mit Gewalt erstürmen lassen, scheint sich aber zuletzt überzeugt zu haben, dass er das aufgeregte Volk ohne militärische Unterstützung nicht bezwingen könne, und zog daher nach viermonatlichem Aufenthalt am 22. December wieder unverrichteter Sache ab [1076] (Larsow 35. Sozom. IV 9. Athan. hist. Ar. ad mon. 48. 52).

Der Kaiser ist bis zum 18. Februar in Mailand nachweisbar (Cod. Theod. XI 34, 2. Cod. Iust. VI 22, 6), doch wird ihn das Concil dort wohl noch bis in den Frühling festgehalten haben. Mit dem Beginn desselben überschritt er die Alpen, um vom Bodensee aus einen Feldzug gegen die Alamannen zu leiten. Nachdem sein Magister equitum Arbetio dort eine Schlappe erlitten hatte, erfocht er einen Sieg, dessen er sich in einem Erlasse an den Senat von Constantinopel, der dort am 1. September verlesen wurde, rühmt (Themist. 18 C. Ammian. XV 4). Vor dem 17. Juli war er wieder nach Mailand zurückgekehrt (Cod. Theod. XII 1, 43; vgl. I 5, 5. II 1, 2. VI 29, 1. IX 34, 6. XII 12, 1. Ammian. XV 4, 13).

Während er sich hier aufhielt, erfolgte in Gallien der Aufstand des Claudius Silvanus (Dessau 748). Er war der Sohn des Franken Bonitus, der sich im Kriege Constantins gegen Licinius ausgezeichnet hatte; er selbst hatte sich im J. 351 zum Tribunus Armaturarum emporgedient, war mit Magnentius nach Pannonien gezogen, aber kurz vor der Schlacht bei Mursa von ihm zu C. abgefallen, wofür ihn dieser durch die Ernennung zum Magister peditum belohnt hatte (Vict. Caes. 42, 14; epit. 42, 11. Ammian. XV 5, 33. Zonar. XIII 8 p. 16 D. Iulian. or. I 48 B. II 97 C). Auf Anraten des Arbetio, der den einflussreichen Nebenbuhler aus der Umgebung des Kaisers entfernen wollte, hatte ihn dann C. nach Gallien geschickt, um die Germanen, die der Kaiser selbst zum Einfall angestiftet hatte, damit sie dem Magnentius hinter seinem Rücken Verlegenheiten bereiteten (Liban. or. I 533. 540. Zosim. II 53, 3), wieder aus dem Lande zu schlagen (Ammian. XV 5, 2. Zonar. XIII 9 p. 19 C). Er hatte dort den Kampf nicht ohne Geschick geführt (Ammian. XV 5, 4. XVI 2, 4), sich aber freilich gezwungen gesehen, mit dem Gelde, das die gallischen Städte dazu hergeben mussten, von einem Teil der barbarischen Scharen zeitweiligen Frieden zu erkaufen (Iulian. or. II 98 D). Unterdessen wurde gegen ihn bei Hofe eine Intrigue gesponnen, deren Hauptanstifter der Gardepraefect C. Caeionius Rufius Volusianus, genannt Lampadius, gewesen sein soll (vgl. Bd. III S. 1860 Nr. 24). Durch einen gefälschten Brief suchte man C. glauben zu machen, dass Silvanus einen Aufstand vorbereite, und obgleich der Betrug bald entdeckt wurde, war doch schon vorher der Agens in Rebus Apodemius, eines der gefürchtetsten Werkzeuge der kaiserlichen Justizmorde (s. Bd. I S. 2819 Nr. 1), auf den Rat des Arbetio abgeschickt worden, um den Magister peditum nach Mailand zu citieren. Der Auftrag wurde aber nicht ausgeführt, wie er gegeben war. Apodemius suchte den Silvanus nicht persönlich auf, sondern liess statt dessen mehrere seiner Sclaven und Freunde gefangen setzen, um ihnen Geständnisse zu erpressen. Auf diese Nachricht dachte Silvanus zuerst daran, zu den Germanen zu entfliehen; da er aber fürchtete, von ihnen getötet oder ausgeliefert zu werden, sah er sich zuletzt gezwungen, um seiner Sicherheit willen das Verbrechen zu begehen, dessen er fälschlich angeklagt war. Er gewann die leitenden Persönlichkeiten seines Heeres [1077] durch hohe Versprechungen und nahm in Köln den Purpur (Ammian. XV 5, 3–16. Zonar. XIII 9 p. 19 C. Iulian. or. II 48 C. II 98 D; epist. ad Athen. 273 D. 274 C. Vict. Caes. 42, 15). Als die Nachricht in Mailand ankam, meinte C., dass nur der Magister equitum Ursicinus, der im Jahre vorher unter dem Verdacht, für seine Söhne nach der Krone zu streben, aus dem Orient an das Hoflager berufen war (Ammian. XIV 11, 2–5. XV 5, 19. 28), schnelle Rettung schaffen könne. Der Kaiser schrieb einen Brief an Silvanus, in dem er sich stellte, als wenn er von dessen Erhebung noch nichts wisse, Ursicinus zu seinem Nachfolger in Gallien ernannte und ihn selbst in[WS 8] allen Ehren nach Mailand beschied. Mit diesem Schriftstück, das seine Reise motivieren sollte, eilte Ursicinus, in dessen Umgebung sich auch der Geschichtschreiber Ammianus Marcellinus befand, nach Köln, wo er freundlich empfangen wurde. Denn Silvanus erblickte auch in ihm einen verdienten Mann, der aus unberechtigtem Misstrauen von C. zurückgesetzt war, und hoffte daher auf seine Unterstützung. Aber Ursicinus gewann heimlich durch grosse Geldgeschenke die beiden Auxilien der Brachiati und Cornuti und veranlasste sie, beim Morgengrauen den Palast zu stürmen und den Silvanus zu ermorden (Ammian. XV 5, 17–31. Zonar. XIII 9 p. 19 D). Sein Kaisertum hatte nur 28 Tage gedauert (Vict. Caes. 42, 15; epit. 42, 10. Johann. Ant. frg. 174. Iulian. or. II 99 A. Eutrop. X 13). Um so mehr ist es zu verwundern, dass sich in Campanien eine Inschrift von ihm gefunden hat (CIL X 6945 = Dessau 748). Vielleicht haben die religiösen Streitigkeiten, die, wie wir sogleich sehen werden, um diese Zeit in Italien eine grosse Aufregung hervorriefen, hier eine Empörung veranlasst, deren Urheber Anlehnung an den gallischen Usurpator suchten; doch war sie wohl nur unbedeutend, da die Autoren alle darüber schweigen. Eine genaue Zeitbestimmung für die kurze Regierung des Silvanus lässt sich daraus gewinnen, dass er am fünften Tage vor seiner Erhebung eine bedeutende Goldspende unter dem Namen des C. an sein Heer verteilt hatte (Ammian. XV 6, 3). Denn die gewöhnliche Löhnung der Soldaten bestand in Naturalien; Gold pflegten sie nur als Festgeschenk zu erhalten. Nun fällt aber in die Zeitgrenzen, die einerseits durch den Feldzug gegen die Alamannen, andererseits durch die Erhebung des Iulian. zum Caesar (6. November) gegeben sind, nur ein Fest, das hier in Betracht kommen könnte, nämlich der Geburtstag des C., d. h. der 7. August. Mithin dürfte sich Silvanus am 11. August erhoben haben und am 7. September ermordet sein. Gegen seine Anhänger folgten Hochverratsprocesse und Todesurteile (Ammian. XV 6), obgleich C. sich diesmal milder erwies, als es sonst seine Art war. Denn er schonte die Freunde des Usurpators, soweit sie nicht an dem Aufstande teilgenommen hatten, und liess selbst seinen kleinen Sohn, der als Geisel in Mailand zurückgeblieben war, am Leben (Iulian. or. I 48 C. II 98 C. 99 A).

Diese Ereignisse hatten das Misstrauen, das in der Natur des C. lag, noch verstärkt und liessen es ihm als die höchste Gefahr für das Reich erscheinen, wenn er auch ferner privaten [1078] Feldherren Aufgaben von Wichtigkeit anvertraute. Er hielt es für angemessen, im Centrum des Reiches, d. h. in Italien, seine ständige Residenz zu haben (Ammian. XV 8, 1), und doch traten fast an allen Grenzen militärische Forderungen an ihn heran. In Persien war zwar der Grosskönig selbst durch Kriege gegen entfernte Grenzvölker beschäftigt; aber seine Feldherren suchten fortwährend bald Mesopotamien, bald Armenien mit Raubzügen heim (Ammian. XV 13, 4. XVI 9, 1); Quaden und Sarmaten plünderten Pannonien und Obermoesien (Zosim. III 1, 1); vor allem aber heischten die Zustände Galliens dringend Abhülfe (Ammian. XV 8, 1. 6. 13). Die Franken, Alamannen und Sachsen sollen in diesen Jahren am Rhein 40 Castelle zerstört und ihre Bewohner als Sclaven weggeschleppt haben (Zosim. III 1, 1), und noch Ende 355 eroberten sie Köln nach langer Belagerung und verwüsteten es (Ammian. XV 8, 19). So beschloss denn C. auf den dringenden Rat seiner Gattin Eusebia (Ammian. XV 8, 3. Zosim. III 1, 2; vgl. Iulian. epist. ad Athen. 274 Aff.), den letzten männlichen Verwandten, den er noch besass, den Halbbruder des Gallus, Flavius Claudius Iulianus, zum Caesar zu ernennen. Er berief ihn nach Mailand (Iulian. epist. ad Athen. 275 B. Hieron. chron. 2371. Ammian. XV 8, 4. 18), liess ihn hier am 6. November von den Truppen zum Caesar ausrufen (Ammian. XV 8, 17. Mommsen Chron. min. I 238. Socrat. II 34, 5) und vermählte ihn gleich darauf mit seiner Schwester Helena (Ammian. XV 8, 18. Mommsen a. O. Iulian. or. III 123 D). Schon am 1. December verliess Iulian. wieder die Stadt, um, vom Kaiser ein Stück begleitet, nach Gallien abzugehen (Ammian. a. O.). Wie er dort die Verhältnisse ordnete, soll unter dem Wort Iulianus dargestellt werden.

Während dieser ganzen Zeit hatte der kirchliche Streit nicht geruht. Der Kaiser hatte Sendboten an alle Bischöfe geschickt, die dem Concil nicht beigewohnt hatten, dass auch sie die Verurteilung des Athanasius mit unterschreiben und ihm die Communion weigern sollten. Konnten sie sich dazu nicht entschliessen, so wurden auch sie verbannt, was vielfach Tumulte in ihren Bischofssitzen und harte Strafen gegen die Anstifter zur Folge hatte. Einige Bischöfe citierte man auch nach Mailand, um durch die persönliche Einwirkung des Kaisers ihre Unterschrift zu erpressen (Athan. hist. Ar. ad mon. 31. 32. 44). Zu diesen gehörte auch Liberius von Rom, auf dessen Zustimmung man natürlich besonderen Wert legte. Er hatte den Presbyter Eutropius und den Diakonen Hilarius, welcher letztere schon dem Mailänder Concil beigewohnt hatte (Hilar. frg. 5, 6. Mansi III 237), an den Kaiser mit einem Briefe geschickt, in dem er seine Unterschrift zu dem Urteil über Athanasius versagte. Die Folge war, dass die beiden Gesandten verbannt wurden, Hilarius, nachdem er vorher ausgepeitscht war, wahrscheinlich um so die Opposition, die er schon auf dem Concil gemacht hatte, zu rächen (Athan. hist. Ar. ad mon. 41. Hieron. chron. 2371). Nachdem man so Liberius geschreckt hatte, wurde, um ihn weiter zu bearbeiten, der oberste Hofeunuch Eusebius mit Drohungen und Geschenken nach Rom geschickt. Beide wies der Bischof zurück und [1079] liess, als Eusebius die Geschenke in der Peterskirche niederlegte, sie von dort entfernen (Athan. hist. Ar. ad mon. 35–37). Darauf erging an Leontius, der wahrscheinlich seit dem Herbst 355 die Stadtpraefectur von Rom bekleidete (Seeck Herm. XVIII 299), der Befehl, den Liberius an das Hoflager zu schaffen, was man aus Furcht vor der Wut des Volkes, das an seinem Bischof hing, nur in der Heimlichkeit der Nacht zur Ausführung bringen konnte (Ammian. XV 7, 6–10. Athan. hist. Ar. ad mon. 37. 38). In Mailand suchte C. noch persönlich den Bischof umzustimmen (Athan. hist. Ar. ad mon. 39; das scheinbare Protokoll über das Gespräch zwischen Kaiser und Papst bei Theodor. h. e. II 16 ist zweifellos unecht), und als dies vergeblich blieb, verbannte er ihn nach Beroea in Thrakien (Theodor. h. e. II 16, 27. Hilar. frg. 6 u. sonst). Sobald diese Nachricht nach Rom gelangte, leistete dort der gesamte Clerus angesichts der in der Kirche versammelten Gemeinde einen feierlichen Eid, bei Lebzeiten des Liberius keinen andern Bischof über sich zu dulden (Epist. imperat. pontif. I 2 = Corp. script. eccl. latin. XXXV 1. Hieron. chron. 2365). Zu ihm und zu den andern Verbannten kamen später huldigende Gesandtschaften aus allen Teilen des Reiches, Geldgeschenke wurden ihnen dargebracht, kurz in jeder Beziehung erwies das Volk seine Sympathie mit den Märtyrern (Sulp. Sev. chron. II 39, 9).

Nächst dem Bischof von Rom kam vor allen andern der greise Hosius von Corduba in Betracht, der schon 60 Jahre sein Bistum bekleidete, bei der Christenverfolgung Diocletians den Ruhm des Bekenners gewonnen und die Concilien von Nicaea und Serdica in ihren Beschlüssen geleitet hatte. Auch er wurde daher etwa gleichzeitig mit Liberius nach Mailand beschieden, da er aber standhaft blieb, wagte C. nicht, den hochverehrten Greis gleichfalls zu verbannen, sondern entliess ihn ungekränkt nach Spanien (Athan. hist. Ar. ad mon. 42. 43).

356

356. Jetzt sollte endlich auch gegen Athanasius Ernst gezeigt werden. Wieder kam ein Notar Hilarius vom Hoflager nach Alexandria (Larsow 35. Sozom. IV 9. Athan. hist. Ar. ad mon. 48. 81; apol. ad Const. 24), aber diesmal mit dem Auftrag an den Dux Syrianus, dass er den Widerstand des Pöbels mit Waffengewalt niederschlage. Als dieser am 5. Januar in Alexandria einzog (Larsow 35), erklärte ihm Athanasius, nicht früher weichen zu wollen, als bis ihm ein schriftlicher Befehl des Kaisers vorgelegt werde, der nicht vorhanden war. Die Presbyter der Stadt, begleitet von einer ungeheuren Volksmenge, erschienen gleichfalls vor Syrianus, verlangten Aufschub, bis der schriftliche Befehl eintreffe und bis sie selbst unterdessen eine Gesandtschaft der Stadt an C. abgefertigt hätten, um für ihren Bischof zu bitten (Athan. apol. ad Const. 22–25; hist. Ar. ad mon. 52). Nachdem die Unterhandlungen sich 10 Tage lang hingeschleppt hatten, versprach der Dux, einstweilen nichts zu unternehmen; aber schon nach weiteren 23 Tagen wurde ihm diese Zusage leid (Athan. apol. ad Const. 25). In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar (Larsow 35. 36. Athan. hist. Ar. ad mon. 81) rückte er mit den Truppen vor die Kirche des Theonas, wo Athanasius eben [1080] Gottesdienst hielt, sprengte die Thüren und richtete unter der Gemeinde ein Blutbad an, während der Bischof sich ihm im Gedränge durch die Flucht entzog und sich seitdem versteckt hielt (Athan. apol. ad Const. 25; apol. de fuga 24; hist. Ar. ad mon. 48. 81. Larsow 35. 36. Sozom. IV 9). Doch kaum war dies geschehen, so wurde Syrianus selbst durch die Folgen seiner That erschreckt und suchte sie vor dem Kaiser geheim zu halten, was den Anhängern des Athanasius wieder Mut gab. Sie erliessen einen Protest an den Kaiser, in dem sie zugleich die Wiedereinsetzung ihres Bischofs forderten (Athan. hist. Ar. ad mon. 48. 81), und behaupteten noch vier Monate lang die Kirchen der Stadt, in denen sie unter Leitung der orthodoxen Presbyter ihre Gottesdienste hielten (Larsow 36. Sozom. IV 10). Doch am 10. Juni erschien der Comes Herakleios vom Hoflager in Alexandria (Larsow a. O.), nahm die Kirchen für die Gegenpartei in Besitz und brachte einen Brief des C. an Senat und Volk der Stadt mit, durch den jeder aufgefordert wurde, auf den verschwundenen Athanasius zu fahnden (Athan. hist. Ar. ad mon. 48–51. 54). Überall wurden Haussuchungen nach ihm gehalten, und gegen seine Anhänger begann eine schwere Zeit der Verfolgung (Athan. hist. Ar. ad mon. 54ff.).

In Gallien hatten schon gleich nach der Synode zu Mailand die weltlichen Richter begonnen, gegen die Bischöfe Zwang auszuüben, damit sie mit den Arianern communicierten und die Verurteilung des Athanasius unterzeichneten. Hiergegen hatte Hilarius von Pictavi in einer Petition an den Kaiser, die noch in stark fragmentierter Gestalt erhalten ist (Migne L. 10, 557), Protest eingelegt und wenigstens soviel erreicht, dass durch ein Gesetz vom 23. September 355 den Statthaltern das Gericht über Bischöfe entzogen und deren Collegen zugewiesen wurde (Cod. Theod. XVI 2, 12). Um über die widerspenstigen Geistlichen Galliens zu urteilen, versammelte sich in der ersten Hälfte des J. 356 eine Synode in Baeterrae (Migne L. 9, 142), deren Leiter Sarturninus von Arelate war (Hieron. de vir. ill. 100; chron. 2372. Hilar. de synod. 2; contra Auxent. 7; frg. 2, 18 = Migne L. 10, 481. 614. 644), und sprach über Hilarius die Verbannung aus (a. O. Hilar. ad Const. II 2). Das gleiche Schicksal traf seinen Anhänger Rhodanius von Tolosa (Sulpic. Sever. II 39, 2. 7. Rufin. hist. eccles. I 20).

Auch in Rom wurde der Widerstand gebrochen. Trotz seines Eides liess sich der Diacon Felix bereit finden, das Bistum zu übernehmen. Da man vor dem Volke Furcht hegte, wurde die Weihe nicht in der Kirche, sondern im Kaiserpalast durch den Palaestinenser Acacius von Caesarea, einen der Führer der orientalischen Partei, und zwei andere Bischöfe vollzogen (Athan. hist. Ar. ad mon. 75. Hieron. de vir. ill. 98; chron. 2365. Rufin. h. e. I 22. Sozom. IV 11). Die Rechtgläubigkeit des Felix wurde nicht in Zweifel gezogen, und der Clerus liess sich daher bewegen, ihn anzuerkennen (Epist. imper. pontif. I 2. Hieron. chron. 2365); doch die Gemeinde hielt sich fern von ihm und besuchte keine Kirche, in der er anwesend war (Theodor. h. e. II 17, 4).

Während so C. der Kirche seinen Willen aufzuzwingen suchte, wurden zugleich die heidnischen [1081] Opfer durch ein Gesetz vom 19. Februar unter Todesstrafe verboten (Cod. Theod. XVI 10, 6); doch scheint die Ausführung viel an der Strenge dieses Gesetzes gemildert zu haben (Symmach. rel. 3, 7).

Mindestens bis zum 11. April war der Kaiser in Mailand (Cod. Theod. VI 4, 8. 9; vgl. IV 12, 4. IX 42, 2. XI 16, 7. XII 12, 2. XVI 10, 6). Im Frühling zog er durch Raetien an den Rhein, während seine Gattin Eusebia nach Rom ging, um sich dort vom Senat feiern zu lassen und Geschenke unter das Volk zu verteilen (Iulian. or. III 129 B). Er überschritt den Fluss, während zugleich sein Caesar Iulianus die Alamannen von Gallien aus bedrohte und ein anderer germanischer Stamm, mit dem sie im Zwiste lagen, ihnen in den Rücken fiel. So wagten sie nicht zu widerstehen, zogen sich in das Innere ihres Landes zurück und baten, als der Kaiser ihnen nachzog, um Frieden (Iulian. a. O. Ammian. XVI 12, 15–17). Am 5. Juli war C. wieder in Mailand (Cod. Theod. I 2, 7. Ammian. XVI 7, 2).

357

357. Am 22. Mai wurden es zwanzig Jahre, seit Constantin d. Gr. gestorben war und dadurch C. die selbständige Regierung angetreten hatte. Um dies Jubiläum würdig zu feiern, besuchte der Kaiser zum erstenmal in seinem Leben die Reichshauptstadt, wohin die anderen Städte ihre Gesandten mit Glückwünschen und goldenen Kränzen schickten (Themist. or. III 41 C). Am 28. April hielt er seinen feierlichen Einzug und setzte dann die Spiele und Festlichkeiten, wie es bei solchen Gelegenheiten üblich war (Seeck Ztschr. f. Numism. XII 129), einen ganzen Monat lang fort (Mommsen Chron. min. I 239. Ammian. XVI 10, 20). Die Kaiserin Eusebia und Helena, die Gattin Iulians, befanden sich dabei in der Umgebung des Kaisers (Ammian. XVI 10, 18). C. staunte über die Pracht der ewigen Stadt, mit der sich keine andere, die er vorher gesehen hatte, vergleichen liess (Ammian. XVI 10, 13ff. Sym. mach. rel. 3, 7), und um auch seinerseits ihrem Schmucke etwas hinzuzufügen, gab er den Befehl, den grossen Obelisken, der jetzt vor dem Lateran steht, im Circus Maximus aufzustellen (Ammian. XVI 10, 17. XVII 4. Dessau 736). Auch im Senat erschien er, um dort den versammelten Adel Roms anzureden (Ammian. XVI 10, 13), liess aber vorher den Altar der Victoria, der mitten in der Curie stand, als heidnischen Greuel entfernen (Ambros. epist. 18, 32 = Migne L. 16, 981. Symmach. rel. 3, 6). Die Anwesenheit des Kaisers in Rom erschien den Anhängern des Liberius als passende Gelegenheit, sich für ihren Bischof zu verwenden. Da aber die Männer den Zorn des C. scheuten, erschien vor ihm eine Deputation vornehmer Matronen, denen er nach einigem Zögern die Erfüllung ihrer Bitte unter den Bedingungen zusagte, dass Liberius sich jetzt der Entscheidung des Mailänder Concils unterwerfe, und dass Felix neben jenem die Bischofswürde behalte. Das Versprechen des Kaisers wurde im Circus verlesen und von dem versammelten Volke mit Jubelgeschrei begrüsst (Theodor. II 17. Sozom. IV 11. Epist. imper. pontif. I 3. Philostorg. IV 3 = Migne G. 65, 517). Auf die Nachricht, dass die Sueben in Raetien, die Quaden in Valeria, die Sarmaten in Pannonien und Moesien Plünderungszüge machten, [1082] verliess C. am 29. Mai die Stadt, um über Trient an die Donau (Ammian. XVI 10, 20) und dann an dieser entlang zu ziehen, wobei er die feindlichen Völkerschaften zu Friedensschlüssen veranlasste (Iulian. epist. ad Athen. 279 D. Themist. or. IV 57 A), bis er endlich über Singidunum (Philostorg. IV 10) nach Sirmium gelangte (Ammian. XVI 10, 21. Philostorg. IV 3. Cod. Theod. VII 4, 3).

Hierher hatte er ein Concil berufen, das in seiner Religionspolitik einen Umschwung bezeichnen sollte. Bis dahin waren der Kaiser und seine einflussreichsten theologischen Berater Valens und Ursacius nur bestrebt gewesen, die Einheit der Kirche aufrecht zu erhalten. Diese erkannten sie in dem gemeinsamen Glauben an die Bibel und lehnten alle Speculationen, die über ihren ausdrücklichen und unzweideutigen Wortlaut hinausgingen, geflissentlich ab. Das Verhältnis zwischen Vater und Sohn galt ihnen als göttliches Geheimnis, das der Menschengeist nicht durchdringen könne; sie gestatteten daher Speculationen darüber, wollten aber abweichende Meinungen über das Unerforschliche nicht als Ketzereien gelten lassen. In diesem Sinne stellten sie immer wieder Bekenntnisformeln auf, welche beiden Lehren, der arianischen und der orthodoxen, Raum gewährten, und bekämpften an der nicaenischen Formel vornehmlich das Wort ὁμooύσιoς, weil es in der Bibel nirgends gebraucht wird und zugleich die arianische Anschauung unzweideutig ausschliesst. In Arelate und Mailand hatten sie eine Erörterung des Bekenntnisses ganz abgelehnt und nur das eine durchgesetzt, dass die unversöhnlichen Vorkämpfer der Orthodoxie unter den Bischöfen beseitigt wurden, um milderen Gemeindehäuptern Platz zu machen. In Sirmium dagegen treten sie wieder mit einer Glaubensformel hervor, die zwar nicht entschieden arianisch ist, sich aber doch dem Arianismus sehr nähert. Man meinte eben mit Recht, die Gegner schon so mürbe gemacht zu haben, dass sie sich jetzt endlich fügen würden.

Die Versammlung stand, wie dies üblich war, unter formeller Leitung des Bischofs der Stadt, in welcher sie vor sich ging, in diesem Falle des Germinius, der als Bischof von Sirmium an die Stelle des abgesetzten Photeinos getreten war. Neben ihm spielten Ursacius und Valens die Hauptrollen (Athan. de synod. 28. Hilar. de synod. 11. 81 = Migne L. 10, 487. 534. Sozom. IV 12). Doch war auch Hosius von Corduba anwesend, der sogar mit Potamius gemeinsam die Glaubensformel verfasste (Hilar. de synod. 3. 10; contra Constant. 23. Phoebad. Agenn. contra Arian. 5. 23 = Migne L. 20, 16. 30). C. hatte ihn 355 in seine Heimat entlassen, dann aber durch wiederholte Briefe auf ihn zu wirken gesucht, dass er sich der einheitlichen Kirche, die der Kaiser herstellen wollte, anschliesse (Athan. hist. Ar. ad mon. 43). Da dies keinen Erfolg hatte, beschied er ihn nach Sirmium, liess den Greis dort ein ganzes Jahr warten, so dass ihm schon ein Vorschmack der drohenden Verbannung zu teil wurde, und wusste ihn dann, genügend mürbe gemacht, seinem Willen zu beugen (Athan. hist. Ar. ad mon. 45; apol. de fuga 5; apol. c. Ar. 89. 90. Socrat. II 31. Sozom. IV 12. Epiphan. haer. 73, 14. Sulp. Sev. [1083] chron. II 40, 5). So wurde denn eine Glaubensformel abgefasst, welche die Unterscheidungsworte ὁμooύσιoς und ὁμoιoύσιoς zu gebrauchen verbot, um so den Streitpunkt hinwegzuräumen, doch im arianischen Sinne die Unterordnung des Sohnes unter den Vater scharf betonte, obgleich ihr gegenseitiges Verhältnis wieder für ein unerforschliches Geheimnis erklärt wurde (Athan. de synod. 28. Hilar. de synod. 11. Socrat. II 30).

Als C. auf der Reise nach Sirmium in Singidunum angelangt war, hatte eine Gesandtschaft orientalischer Bischöfe ihn aufgesucht und ihn um Rückberufung der anomoeischen Geistlichen, die nach dem Sturze des Gallus verbannt waren, zu bitten gewagt. Der Kaiser hatte sich durch sie bestimmen lassen und benutzte nun die Synode, um die Urteile, welche 354 und 355 ergangen waren, wieder aufzuheben. So kehrten die Führer des entschiedensten Arianismus, namentlich Eudoxios von Antiochia, in ihren Wirkungskreis zurück und begannen sehr bald ihre Agitation von neuem (Philostorg. IV 10).

Bei der Ankunft des C. in Sirmium wurde ihm der Alamannenkönig Chnodomarius zugeführt, den Iulian indessen in der Schlacht bei Strassburg gefangen hatte. Dieser Sieg bildete den Abschluss der Reinigung Galliens von barbarischen Feinden, die unterdessen dem Caesar trotz der Hindernisse, die ihm die übelwollenden Feldherrn des C. entgegensetzten, glücklich gelungen war (s. Iulianus).

Unterdessen hatte der Praefectus Praetorio Orientis Strategius, mit dem Beinamen Musonianus, Unterhandlungen wegen eines Friedens mit den Persern eröffnet, die zunächst mit Tampsapor, dem Feldherrn, der die persische Westgrenze verteidigte, gepflogen wurden. Da der König Sapor weit im Osten gegen die Chioniten und Gelanen zu kämpfen hatte, konnte ihm die Meldung erst sehr spät zugestellt werden, und zwar geschah dies in der Form, dass die Römer, in andere Kriege verwickelt, um Frieden bäten (Ammian. XVI 9. XVII 5, 1. Themist. or. IV 57 B). Sapor, der unterweil mit seinen östlichen Feinden zu einem Abkommen gelangt war, richtete jetzt einen Brief an C., den er durch eine Gesandtschaft unter Führung des Narses überbringen liess (Ammian. XVII 5, 2. Petr. Patric. frg. 17 = FHG IV 190).

358

358. Am 23. Februar zogen die Gesandten in Constantinopel ein (Mommsen Chron. min. I 239) und setzten dann ihren Weg zum Kaiser nach Sirmium fort (Zonar. XIII 9 p. 19 D; vgl. Ammian. XVII 12, 1). Der Brief des Perserkönigs forderte in dem übermütigsten Tone die Abtretung von Mesopotamien und Armenien und drohte, falls dies abgeschlagen werde, mit Erneuerung der Einfälle in das römische Gebiet. C. antwortete zwar ablehnend (Ammian. XVII 5, 3–14. Zonar. a. O.), sah sich aber doch veranlasst, seinen Brief, begleitet von Geschenken, durch eine Gesandtschaft, die der Comes Prosper, der Notar Spectatus und der Philosoph Eustathius, dessen Überredungsgabe berühmt war, an den König überbringen zu lassen, in der Hoffnung, dass sie ihn beschwichtigen oder wenigstens aufhalten werde. Sie traf den Sapor in Ktesiphon, musste aber nach langem Aufenthalt unverrichteter Sache zurückkehren. Nichtsdestoweniger schickte C. noch eine zweite [1084] Gesandtschaft unter dem Comes Lucillianus und dem Notar Procopius aus, die keinen besseren Erfolg hatte (Ammian. XVII 5, 15. 14, 1–3. XVIII 6, 17. Eunap. vit. Sophist. 50. Sievers Das Leben des Libanius 239).

Unterdessen fielen die Iuthungen in Raetien ein, wurden aber durch den Magister peditum Barbatio aufs Haupt geschlagen (Ammian. XVII 6). Auch kamen Nachrichten, dass die Sarmaten und Quaden in Pannonien und Obermoesien eingefallen seien. Der Kaiser verliess daher gegen Anfang April sein Winterquartier Sirmium, um den Feinden entgegenzuziehen (Ammian. XVII 12, 1. 4. 13, 28). Die Kämpfe, die er jetzt jenseits der Donau führte, dehnten sich von Brigetio (Ammian. XVII 12, 21) bis in die Theissniederungen aus (Ammian. XVII 13, 4), zogen sich also an den Grenzen der vier Provinzen Pannonia secunda, Valeria, Savia und Moesia prima hin (Ammian. XVII 12, 6. 13, 20). Das feindliche Land wurde gründlich verwüstet und in einigen Teilen desselben die Bevölkerung fast ausgerottet; anderen der feindlichen Scharen gewährte der Kaiser auf ihr Flehen den Frieden, wofür sie natürlich die vorher bei der Plünderung im römischen Lande weggeschleppten Gefangenen ausliefern mussten. Für einige der sarmatischen Stämme ernannte C. den Zizais zum Könige (Ammian. XVII 12, 20. 13, 30. Vict. Caes. 42, 21). Diese Erfolge wurden durch die Soldaten anerkannt, indem sie den Kaiser mit dem Siegestitel Sarmaticus iterum begrüssten (Ammian. XVII 13, 25. 33; vgl. Dessau 724); im Triumph hielt er seinen Einzug in Sirmium, um dort den Winter zuzubringen (Ammian. XVII 13, 34).

Am 24. August trat ein Erdbeben ein, das 150 Städte von Makedonien, Pontus und Asien schwer schädigte und Nikomedia, wo es noch von einer fünftägigen Feuersbrunst gefolgt war, völlig zerstörte (Ammian. XVII 7, 1–8. XXII 9, 4. Mommsen Chron. min. I 239. II 87. Hieron. chron. 2374. Socrat. II 39, 2. Sozom. IV 16. Vict. Caes. 16, 12. Liban. or. I 80; epist. 24. 31. 33. 284. 285. 391. 551. 1036 b. 1320. 1510 a. Gregor. Nyss. de fat. 2 = Migne G. 45, 165). Unter den Trümmern kamen auch der Vicar Aristainetos (Ammian. XVII 7, 6. Liban. epist. 25. 31) und der Bischof Kekropios ums Leben (Sozom. IV 16. Philostorg. IV 10). Libanius schrieb auf dies Unglück eine noch erhaltene Monodie (or. III 337) und der Diakon Ephrem eine Elegie (Gennad. de vir. ill. 67. Mommsen II 87).

Als die Glaubensformel, die im Jahre vorher unter Assistenz des Hosius zu stande gekommen war, in die Provinzen verschickt wurde, wiesen sie viele Gemeinden Galliens als Lästerung gegen den göttlichen Sohn zurück (Hilar. de synod. 2). Dagegen versammelte sich in Antiochia unter dem Vorsitze des dortigen Bischofs Eudoxios eine Synode, die dem Kaiser ihre Zustimmung und ihren Dank dafür aussprach, dass er auch den Occident zur Einheit der Kirche zurückgeführt habe (Sozom. IV 12. 15). Gerade dies aber rief auch im orientalischen Reichsteil, dessen Bischöfe mit wenigen Ausnahmen bisher die Vermittlungspolitik des C. unterstützt hatten, eine unerwartete Opposition hervor. Es hatte sich nämlich unterdessen innerhalb der Arianer eine entschiedenere Parteirichtung [1085] ausgebildet, deren Führer Aëtios und sein Schüler Eunomios waren. Sie sahen in dem Verhältnis von Vater und Sohn kein unerforschliches Geheimnis, sondern meinten es mit Hülfe philosophischer Speculation sicher lösen zu können. Der ewig Ungezeugte, so lehrten sie, könne mit dem Gezeugten, der, eben weil er gezeugt sei, einen Anfang gehabt haben müsse, nicht desselben und nicht einmal ähnlichen Wesens sein. Sie verwarfen daher nicht nur das ὁμooύσιoς der nicaenischen Formel, sondern auch das ὁμoιoύσιoς, das die vermittelnden Bischöfe von der Richtung des Ursacius und Valens an dessen Stelle gesetzt hatten (Hefele Conciliengeschichte I² 666. Harnack Dogmengeschichte II² 245). Als nun die Synode von Sirmium den Gebrauch beider Worte verbot, begrüssten die Eunomianer, wie sie später genannt wurden, dies mit Freuden, weil dadurch für ihr ἀνόμοιoς Raum geschaffen wurde, und eben dies war der Grund, warum Eudoxios von Antiochia, der durch dieselbe Synode aus der Verbannung zurückgerufen war, in so demonstrativer Weise die Glaubensformel unterstützte (Sozom. IV 15). Der antiochenischen Synode hatte auch Acacius von Caesarea beigewohnt (Sozom. IV 12), der beim Kaiser in solchem Ansehen stand, dass er 356 die Weihung des römischen Gegenbischofs Felix hatte vollziehen dürfen (Hieron. de vir. ill. 98). Der Presbyter Asphalios, der den Synodalbeschluss an das Hoflager brachte, wurde daher freundlich angenommen und erhielt den Auftrag, ein zustimmendes Schreiben des Kaisers zurückzutragen. Doch als er sich eben zur Abreise bereit machte, wurde ihm dasselbe wieder abgenommen und durch einen scharf tadelnden und drohenden Brief ersetzt. Es waren die Beschlüsse der Synode zu Ankyra, welche diesen Wechsel in der Anschauung des C. herbeigeführt hatten (Sozom. IV 13).

Der Bischof Basileios von Ankyra hatte den Bau einer Kirche in seiner Stadt vollendet und eine Anzahl von Bischöfen eingeladen, ihm bei der Einweihung in der Osterzeit 358 zu assistieren. An diese Versammlung gelangte ein Brief des Georgios von Laodikeia, in dem er Klage darüber führte, dass Eudoxios in seinem Sprengel die eunomianische Lehre verbreite und überall Geistliche anstelle, die ihr anhingen. Zugleich wurden Basileios und seine Genossen aufgefordert, Gegenmassregeln zu ergreifen (Sozom. IV 13. Epiphan. haer. 73, 2). So wurde denn in Ankyra eine Glaubensformel abgefasst, die in einer langen Reihe von Anathematismen sowohl den photiniaschen Ketzereien, als namentlich auch den eunomianischen entgegentrat (Epiphan. haer. 73, 2–11. Hilar. de synod. 12ff. = Migne L. 10, 490. Basil. epist. 74). Dies Schriftstück überbrachte eine Gesandtschaft von Geistlichen dem Kaiser und kam gerade noch früh genug, um seine Zustimmung zu dem Beschluss der Synode von Antiochia zu hintertreiben und ihn von deren Irrgläubigkeit zu überzeugen (Sozom. IV 13. 14).

Als der Kaiser von seinem Feldzuge nach Sirmium zurückgekehrt war, hatte ihn dort eine Gesandtschaft occidentalischer Bischöfe begrüsst. Diese wurden jetzt mit den Gesandten der Synode zu Ankyra und den anderen Bischöfen, die sich am Hofe aufhielten, zu einer Synode vereinigt, [1086] um die verschiedenen Glaubensformeln einer Prüfung zu unterziehen. So stellten sie compilatorisch eine Norm auf, die im wesentlichen auf dem vermittelnden ὁμoιoύσιoς beruhte (Sozom. IV 15. Hilar. frg. 6, 6). Ein Verzeichnis derjenigen, von welchen sie ausging, freilich ein sehr unvollständiges, bietet Hilar. frg. 6, 7 = Migne L. 10, 692.

Auf Grund dieser Formel gelang es dem Kaiser, das Versprechen, das er 357 in Rom gegeben hatte, zu erfüllen und mit Liberius seinen Frieden zu machen. Der Bischof war seines Märtyrertums nach zweijähriger Dauer müde geworden und sehnte sich nach Rom zurück (Athan. apol. c. Ar. 89; hist. Ar. ad mon. 41. Hieron. chron. 2365. Hilar. frg. 6, 11). Als nun C. den Fortunatianus von Aquileia zu ihm sendete, um ihn zum Nachgeben zu bewegen, da fügte er sich (Hieron. vir. ill. 97. Hilar. frg. 6, 5. 9), erklärte in mehreren Briefen, den Athanasius auch seinerseits zu verurteilen und mit den Halbarianern Communion zu halten (Hilar. frg. 6, 5–11), wurde darauf nach Sirmium berufen, um dort die Formel mit zu unterschreiben, und dann nach Rom gesandt, wo er mit Felix gemeinsam das Bistum bekleiden sollte (Sozom. IV 15. Hieron. chron. 2365. Socrat. II 37, 94. Theodor. hist. eccl. II 17. Sulpic. Sev. chron. II 39, 8. Hilar. contra Const. 11. Mommsen Deutsche Ztschr. f. Geschichtswissenschaft VII 167).

359

359. Am Anfang des Jahres gelangte die Nachricht nach Sirmium, die Sarmatae Limigantes bereiteten einen Einfall vor. Der Kaiser zog ihnen daher nach Acumincum entgegen, das nur wenige Meilen von Sirmium entfernt an der Donau liegt (Ammian. XIX 11, 8), noch ehe das Eis des Flusses aufgegangen war (Ammian. XIX 11, 4). Jetzt erboten sich die Sarmaten, sich im Reiche als Colonen ansiedeln zu lassen, machten aber, als der Kaiser ihre Unterwerfung in feierlicher Form entgegennehmen wollte, einen verräterischen Angriff auf ihn, was zur Niedermetzelung der ganzen Masse durch das römische Heer führte. Vor dem 22. Mai war C. wieder nach Sirmium zurückgekehrt (Athan. de synod. 8. Epiphan. haer. 73, 22. Ammian. XIX 11, 17).

Hier waren unterdessen die Bischöfe versammelt geblieben, um das grosse Concil, auf dem der Kaiser die Einigkeit der Kirche endlich zu erreichen hoffte, durch ihre Beratungen vorzubereiten. Ein solches war schon im J. 357 beschlossen und für den Herbst 358 in der Art einberufen worden, dass die occidentalischen Bischöfe sich in Ariminum, die orientalischen in Nikomedia versammeln sollten (Philostorg. IV 10). Diese Teilung war vermutlich durch die Rücksicht auf die kaiserliche Post veranlasst worden, die bei einem gar zu weiten Hin- und Herreisen der Bischöfe noch schwerer gelitten hätte, als sie durch die immer wiederholten Synoden ohnehin schon litt (Ammian XXI 16, 18. Theodor. hist. eccl. II 16, 17). Aber als schon manche der Teilnehmer ihre Reise angetreten hatten, traten am 24. August 358 die Erdbeben ein, welche Nikomedia zerstörten, und veranlasste die Verschiebung des Concils auf das J. 359 und zugleich die Verlegung seiner orientalischen Hälfte. Anfangs dachte man daran, sie nach Nicaea oder Tarsos zu berufen, doch entschied [1087] sich der Kaiser zuletzt für das isaurische Seleukeia (Sozom. IV 16. 17. III 19. Philostorg. IV 11. Socrat. II 37. 39. Athan. de synod. 1. 8 = Migne G. 26, 681. 692). Um den Beratungen dieses Doppelconcils als Grundlage zu dienen, wurde in Sirmium von Marcus von Arethusa unter Assistenz der übrigen dort versammelten Bischöfe eine Glaubensformel abgefasst und am Tage vor dem Pfingstfeste, dem 22. Mai 359, im Beisein des Kaisers von ihnen allen unterzeichnet. Ihr Inhalt entsprach den Anschauungen der Halbarianer und war in erster Linie durch Basileios von Ankyra und Valens von Mursa bestimmt; namentlich war darin verboten, das Wort οὐσία, das so viel Streit verursacht hatte, in Bezug auf das Verhältnis von Vater und Sohn überhaupt zu gebrauchen (Athan. de synod. 8. Socrat. II 37, 17. Epiphan. haer. 73, 22. Hilar. frg. 15, 3. Sozom. IV 17).

In dem Einberufungsschreiben hatte C. verfügt, dass zuerst die Glaubensfrage entschieden werde, dann die persönlichen Angelegenheiten einzelner Geistlichen, wie Anklagen, Restitution von Verbannten u. dgl. m., beraten werden sollten. Zum Schlusse sollten von jedem der beiden Concilien je zehn Gesandte an den Kaiser geschickt werden, um ihm die Beschlüsse mitzuteilen und, falls sie von einander abwichen, unter seiner persönlichen Leitung die Einigung zu erzielen (Sozom. IV 17; vgl. 16. Hilar. frg. 7, 2). Der Gardepraefect Taurus wurde mit der Leitung in Ariminum betraut und ihm das Consulat versprochen, wenn er über die Glaubensformel Einstimmigkeit erziele (Sulp. Sev. chron. II 41, 1; vgl. Hieron. adv. Lucif. 18 = Migne L. 23, 171). Im J. 361 ist er denn auch wirklich Consul gewesen. Damit die occidentalischen Bischöfe nicht wieder die Sache des Athanasius aufwärmten, wurde der ariminensischen Versammlung durch einen Erlass vom 27. Mai 359 ausdrücklich verboten, sich in die besonderen Angelegenheiten der orientalischen Kirche einzumischen (Hilar. frg. 7, 1. 2).

Die Zahl der Bischöfe, die in Ariminum spätestens im Juli zusammentraten (Hilar. frg. 7, 4), betrug über 400 (Athan. de synod. 8. Sozom. IV 17. Sulpic. Sev. chron. II 41, 2). Nicht mehr als 80 davon gehörten der halbarianischen Partei an, die in einem besonderen Gebäude ihre Zusammenkünfte zu halten pflegte (Sulp. Sev. chron II 41, 5). Die Stimmung der übrigen charakterisiert sich dadurch, dass alle Geistlichen aus Gallien und Britannien mit nur drei Ausnahmen den freien Unterhalt nicht annahmen, den ihnen C. angewiesen hatte (Sulpic. Sev. chron. II 41, 3). Auch scheint man anfangs den Versuch gewagt zu haben, die Verurteilung des Athanasius noch einmal anzugreifen, doch wurde dies auf Grund der kaiserlichen Verordnung hintertrieben und sogleich zur Erörterung der Glaubensformel übergegangen (Sozom. IV 17). Hierbei legten Valens und seine Genossen die in Sirmium beschlossene Fassung vor und verlangten, sie solle, da sie dem Kaiser genehm sei, unverändert angenommen werden (Sozom. IV 17. Athan. de synod. 8. Socrat. II 37, 15. Hilar. frg. 7, 4). Über die genaue Interpretation der einzelnen Sätze lehnten sie eine Debatte ab und überliessen es jedem, sie in seiner Weise auszulegen, so dass innerhalb der Einheit [1088] der Kirche, die sich in jener gemeinsamen Formel aussprechen sollte, Meinungsverschiedenheiten im einzelnen freien Raum behielten (Sozom. a. O. Athan. a. O.). Doch die Orthodoxen hatten durch ihre grosse Zahl Mut bekommen, da kaum zu erwarten war, dass der Kaiser es wagen würde, mehr als 300 Bischöfe in die Verbannung zu schicken. Sie verlangten daher die Hinzufügung von Anathemen gegen die Hauptsätze des Arianismus und der übrigen ketzerischen Lehren, d. h. sie widerstrebten dem weiten Spielraum, den die Formel dem selbständigen Denken bot, und wollten nicht nur, was rechter Glaube, sondern auch was haeretisch sei, scharf definiert sehen. Als Valens und seine Genossen sich dieser Forderung widersetzten, wurden sie am 21. Juli 359 auf Antrag des Graecianus von Cales excommuniciert (Athan. de synod. 9; epist. ad Afros 3. Hilar. frg. 7, 4. 8, 5 = Migne G. 26, 693. 1033; L. 10, 697. 702) und dies durch ein Rundschreiben allen Bischöfen der Christenheit mitgeteilt (Athan. de synod. 11). Darauf wurden die Anathemen feierlich verkündet (Hilar. a. O.) und ein Schreiben an C. gerichtet, in dem die Synode erklärte, sie lehne den Beschluss über eine neue Glaubensformel ab, weil die nicaenische ihr genüge, und zugleich den Kaiser bat, er möge den Bischöfen gestatten, in ihre Heimat zurückzukehren (Hilar. frg. 8. Athan. de synod. 10; epist. ad Afros 3. Socrat. II 37. Sozom. IV 17. 18. Theodor. hist. eccl. II 19). Mit diesem Brief wurden der Verordnung des Kaisers gemäss zehn Bischöfe an sein Hoflager entsandt, denen die Partei des Valens ebensoviele hinzufügte (Sulpic. Sev. chron. II 41, 6. 7. Hilar. frg. 8, 4), so dass es im ganzen zwanzig waren (Athan. de synod. 55. Sozom. IV 18).

Auf die Nachricht von einem neuen Einfall der Perser, von dem später noch zu reden sein wird, war C. aus Sirmium über Singidunum, wo er am 18. Juni nachweisbar ist (Cod. Theod. XI 30, 28), nach Constantinopel gezogen. Hier wollte er den Winter zubringen und während dessen die Vorbereitungen für den Feldzug treffen, der[WS 9] dann im Frühling von Syrien aus angetreten werden sollte (Ammian. XIX 11, 17. XX 8, 1. Cod. Theod. XI 24, 1).

Den ariminensischen Gesandten waren Valens und Ursacius nach Constantinopel vorangeeilt, um den Kaiser auf ihre Antwort vorzubereiten. Dieser fasste jetzt den Beschluss, das Concil durch Hinhalten mürbe zu machen. Denn da ein grosser Teil der Bischöfe den Unterhalt aus Staatsmitteln zurückgewiesen hatte und auf seine eigenen Kosten lebte, übte der lange Aufenthalt in einer fremden, von Zugereisten überfüllten Stadt einen sehr empfindlichen pecuniären Druck auf sie aus. Die Gesandten wurden daher lange Zeit gar nicht angenommen (Socrat. II 37, 75. Sozom. IV 19. Theodor. hist. eccl. II 19, 14). Im Herbst reiste C. sogar an die Donau, um dort gothische Hülfstruppen für den Perserkrieg anzuwerben (Ammian. XX 8, 1). Erst jetzt richtete er einen Brief an das Concil, in dem er ihm zusammenzubleiben befahl, bis es den Bescheid der Gesandtschaft erhalten habe, und diese anwies, nach Hadrianopolis zu gehen und dort die Rückkehr des Kaisers zu erwarten. Mit diesem Schreiben wurden drei der in Constantinopel wartenden Bischöfe nach [1089] Ariminum zurückgeschickt (Athan. de synod. 55. Socrat. II 37, 78. Sozom. IV 19). Das Concil antwortete sogleich durch eine neue Gesandtschaft, die wahrscheinlich aus sieben Bischöfen bestand, da die Zahl der orthodoxen Deputierten später auf vierzehn gestiegen war (Hilar. frg. 8, 5). In dem Schreiben, das sie überbrachten, wurden noch einmal die früheren Beschlüsse aufrecht erhalten, zugleich aber recht kläglich um die Erlaubnis zur Heimkehr gebeten, ehe der Winter komme und die Reise erschwere (Athan. a. O. Socrat. a. O. Sozom. a. O. Theodor. II 20). Um eine Einigung herbeizuführen, traten darauf die vierzehn orthodoxen Gesandten mit den arianischen in dem thrakischen Dorfe Nike zur Beratung zusammen. Der Ort soll gewählt sein, damit man das dort beschlossene Glaubensbekenntnis, durch die Ähnlichkeit des Namens getäuscht, mit dem nicaenischen verwechsele (Socrat. II 37, 95. Sozom. IV 19. Theodor. hist. eccl. II 21. Hilar. c. Auxent. 8; frg. 8, 5. 11, 1 = Migne L. 10, 614. 702. 711). Durch die Gefahr, im harten thrakischen Winter die beschwerliche Rückreise antreten zu müssen, wurden die schwachen Greise so geschreckt (Athan. epist. ad Afros 3. Hilar. c. Auxent. 8), dass sie das Anathem gegen Valens und seine Genossen widerriefen und am 10. October eine Glaubensformel unterschrieben (Hilar. frg. 8, 5. Sulp. Sev. chron. II 43, 1), die ihnen aus Constantinopel zugeschickt war. Sie beruhte auf den Beschlüssen, die unterdessen in Seleukeia gefasst waren, hatte aber auch diese noch etwas im halbarianischen Sinne verändert (Athan. de synod. 30. Theodor. II 21, 3).

Jetzt durften die Gesandten nach Ariminum zurückkehren, und zugleich erhielt der Praefect Taurus den Befehl, die Synode nicht eher auseinandergehen zu lassen, als bis sie einstimmig die neue Glaubensformel angenommen habe. Wenn nicht mehr als 15 Bischöfe ihr hartnäckig widerstrebten, sollten diese entsetzt und in die Verbannung geschickt werden (Sulpic. Sev. chron. II 43, 3). Als der excommunicierte Valens vor dem Concil erschien und, von den orthodoxen Gesandten unterstützt, das Bekenntnis vorlegte (Hilar. frg. 8, 7), verweigerten die versammelten Bischöfe anfangs auch diesen die Communion. Da sie sich aber auf den festen Entschluss des Kaisers und die Drohung mit der Winterreise berufen konnten, wurden auch die anderen allmählich schwach (Sulpic. Sev. chron. II 43, 4. Athan. epist. ad Afros 3. Rufin. hist. eccl. I 21. Augustin. c. Maxim. Arian. II 14, 3 = Migne L. 42, 772). Als noch ein Brief des C. eintraf, der mit Entschiedenheit auf der Verwerfung der Worte οὐσία und ὁμooύσιoς bestand (Hilar. contra Const. 16 = Migne L. 10, 594), kroch die fromme Gesellschaft zu Kreuze. In einem Schreiben an den Kaiser sprach sie ihm ihren unterthänigen Dank für seinen Glaubenseifer aus, erklärte ihre Zustimmung und bat recht jämmerlich, den Praefecten endlich anzuweisen, dass er ihnen die Heimkehr gestatte (Hilar. frg. 9. Hieron. adv. Lucif. 18 = Migne L. 10, 703. 23, 171). Nur 20 Bischöfe unter Führung des Phoebadius von Aginnum und des Servatio von Tungri blieben noch einige Tage standhaft, liessen sich aber auch durch die Rücksicht auf die Einigung mit der orientalischen Kirche allmählich bereden. [1090] Da Valens erklärte, er sei kein Arianer, und selbst als Zusatz zu der Glaubensformel eine Anzahl von Anathemen gegen die Hauptlehren des entschiedenen Arianismus in Vorschlag brachte, gaben auch sie nach (Sulpic. Sev. chron. II 44. Hieron. a. O.). So konnte die Synode nach siebenmonatlicher Dauer geschlossen (Sulpic. Sev. chron. II 44, 1) und ihr Erfolg durch eine neue Gesandtschaft, deren Führer diesmal Ursacius und Valens waren, dem Kaiser mitgeteilt werden (Hilar. frg. 10, 1).

Während dieser Verhandlungen hatte auch in Seleukeia die orientalische Synode getagt, die am 27. September begann und nur wenige Tage dauerte. Als Commissare des Kaisers fungierten dabei der Comes Leonas und der Statthalter der Provinz Isaurien, Bassicius Lauricius. Die Zahl der anwesenden Bischöfe betrug 150–160, von denen die grosse Majorität Halbarianer waren. Doch unter den wenigen Eunomianern befanden sich so bedeutende Kirchenhäupter, wie Akakios von Caesarea, Eudoxios von Antiocheia und Georgios von Alexandreia, und da sie erklärten, mit der sirmischen Formel einverstanden zu sein, fanden sie die lebhafte Unterstützung der leitenden Beamten. Denn wie in Ariminum, so erklärte auch hier die Majorität, dass ein neues Bekenntnis gar nicht erforderlich sei, nur wollte sie nicht auf das nicaenische, sondern auf das antiochenische von 341 zurückgreifen. Nach heftigen Streitigkeiten, die teils zur Absetzung, teils zur Excommunication der Eunomianer führten, wurden auch in Seleukeia zehn Gesandte an den Kaiser erwählt, die dessen Willen widerstrebten. Doch auch diese wurden in Constantinopel zum Nachgeben veranlasst und so die Einheit der Kirche scheinbar hergestellt (Socrat. II 39. 40. Sozom. IV 22. 23. Athan. de synod. 12. 29. Hilar. contra Const. 12ff.; frg. 10. Epiphan. haer. 73, 25. Sulpic. Sev. chron. II 42. 45. Basil. c. Eunom. I 2 = Migne G. 29, 504). Hier hielten dann noch etwa 50 Bischöfe eine neue Synode, deren entscheidende Leiter Akakios und Eudoxios waren und die sich namentlich mit persönlichen Anklagen gegen verschiedene Bischöfe beschäftigte. Eine ganze Reihe von Geistlichen, die dem Kaiser oder der herrschenden Partei nicht genehm waren, wurden abgesetzt, darunter Aëtios, der Begründer der eunomianischen Lehre, Basileios von Ankyra und Makedonios von Constantinopel, an dessen Stelle Eudoxios trat. Dann wurde das Bekenntnis von Nike an alle Bischöfe der Christenheit verschickt, begleitet von einer Verordnung des Kaisers, die alle, die es nicht unterschreiben wollten, mit Verbannung bedrohte (Socrat. II 42. 43. Sozom. IV 24. 25. Philostorg. V 1. 2. Sulpic. Sev. chron. II 45. Hilar. ad Const. II 3. Theodor. hist. eccl. II 28. Hieron. chron. 2375. Gregor. Naz. or. 19. 21. Basil. epist. 51; contra Eunom. I 2 = Migne G. 29, 505).

Der Aufenthalt des Kaisers in der Hauptstadt des Ostens war auch dadurch epochemachend, dass jetzt deren Gleichstellung mit Rom, zu der 339 und 340 die ersten Schritte gethan waren, zum endgültigen Abschluss kam. Dies fand darin seinen Ausdruck, dass der oberste Beamte der Stadt, der bis dahin den Titel Proconsul geführt hatte, jetzt zum Praefectus urbi erhoben und den [1091] Praefecti praetorio an Rang gleichgestellt wurde. Denn der erste, der dies Amt in seiner neuen Form am 11. December 359 antrat, Honoratus, war vorher Praefectus Praetorio Galliarum gewesen (Mommsen I 239. Hieron. chron. 2375. Socrat. II 41, 1. Sozom. IV 23. Liban. epist. 389; vgl. Sievers Das Leben des Libanius 211). Zugleich wurde den Praetoren von Constantinopel nach dem Muster der römischen die Jurisdiction in Freiheitsprocessen übertragen (Cod. Theod. VI 4, 16). Noch kurz vor seinem Tode erweiterte dann C. die Competenz des Praefectus urbi dahin, dass ihm die Appellationsgerichtsbarkeit über die Provinzen Bithynia, Lydia, Hellespontus, Insulae, Phrygia salutaris, Europa, Rhodope und Haemimontus zustehen solle (Cod. Theod. I 6, 1).

Unterdessen hatte Sapor die Kriegsdrohung, die er 358 durch seine Gesandtschaft dem Kaiser überschickt hatte, zur That gemacht. Und er traf den Orient gerade in sehr wenig verteidigungsfähigem Zustande, weil der grösste Teil der Truppen mit C. in die Westprovinz abgezogen (Ammian. XVIII 5, 2) und nur sehr unvollständig durch die früheren Soldaten des Magnentius ersetzt war (Ammian. XVIII 9, 3). Auch wurde gerade um diese Zeit der fähigste Feldherr, der die orientalischen Verhältnisse durch ein zehnjähriges Commando kannte (Ammian. XVIII 6, 2), der Magister equitum Ursicinus, an das Hoflager berufen, weil der Kaiser durch seine Umgebung, namentlich den allmächtigen Eunuchen Eusebius, aufgestachelt, ihm misstraute (Ammian. XVIII 4, 2). Kurz vorher war der Magister peditum Barbatio wegen eines unbegründeten Verdachtes, dass er nach der Krone strebe, hingerichtet worden (s. Bd. III S. 2, 13); so wurde denn Ursicinus zu seinem Nachfolger ernannt, da er in der Umgebung des Kaisers minder gefährlich schien (Ammian. XVIII 5, 5), und Sabinianus, ein unfähiger Greis, in den Orient geschickt (Ammian. XVIII 5, 5. 6, 1. 7. 7, 7. XIX 3, 1), obgleich die Bevölkerung der Städte durch Acclamationen und Decrete ihrer Decurionen den früheren Feldherrn zurückzuhalten suchte (Ammian. XVIII 6, 2). Als aber die Nachrichten von dem bevorstehenden Persereinfall drohender wurden, befehligte C. den Ursicinus, der schon auf der Reise war, wieder in den Orient; doch blieb er dort dem Sabinianus untergeordnet und konnte daher nichts Erhebliches leisten (Ammian. XVIII 6, 5–7. XIX 3, 1). Dieser suchte die Gefahr durch eifriges Beten an den Reliquien der Märtyrer abzuwenden (Ammian. XVIII 7, 7. XIX 3, 1), während Ursicinus nach Nisibis eilte, um die Stadt in Verteidigungszustand zu setzen (Ammian. XVII 6, 8). Doch kam er so spät, dass unterdessen die Vorhut der Perser den Tigris schon überschritten hatte und der Feldherr zweimal nahe daran war, von ihnen auf seinen Streifzügen gefangen zu werden (Ammian. XVIII 6, 12. 8, 1).

Durch einen römischen Officier Antoninus, der genau mit den militärischen Verhältnissen des Reiches bekannt und durch Bedrückungen der Beamten zur Flucht nach Persien gezwungen worden war, hatte Sapor von der Entblössung des Orients erfahren (s. Bd. I S. 2572 Nr. 12). Er hatte die letzte römische Gesandtschaft bei sich festgehalten (Ammian. XVIII 6, 17. 18) und im [1092] Laufe des Winters 358/359 ein Heer gesammelt, das Ammianus Marcellinus, der als Kundschafter dessen Anzug beobachten konnte (Ammian. XVIII 6, 22), auf 100 000 Mann schätzte (Ammian. XIX 6, 11; vgl. XVIII 4, 1. 5, 8. 6, 4. XIX 2, 4); doch hatten die Rüstungen so viel Zeit in Anspruch genommen, dass erst im Hochsommer der Tigris überschritten wurde (Ammian. XVIII 7, 4). Der Plan, den Antoninus angeregt hatte, war, sich diesmal nicht mit zeitraubenden Belagerungen aufzuhalten, sondern schnell Mesopotamien zu durchziehen und dann gleich in Syrien einzufallen, das durch langen Frieden am wenigsten gegen einen Angriff vorbereitet war (Ammian. XVIII 6, 3. 18. 10, 1). Ursicinus, der davon durch Überläufer erfahren hatte (Ammian. XVIII 8, 1), befahl daher den Landbewohnern in Mesopotamien, sich in die festen Städte zu flüchten und alle Felder in Brand zu stecken, so dass zwischen Euphrat und Tigris das ganze Land zeitweilig zur Wüste wurde (Ammian. XVIII 7, 3). Da Sapor ausserdem Kunde erhielt, dass der Euphrat durch die Schneeschmelze in den armenischen Gebirgen stark angeschwollen war (Ammian. XVIII 7, 9), beschloss er auf den Rat des Antoninus nach Norden auszuweichen, wo am Fusse des Gebirges noch frisches Gras zu finden war, und den Fluss dann nahe bei seiner Quelle zu überschreiten (Ammian. XVIII 7, 8. 10). Unterwegs nahm er die Castelle Reman und Busan, die von ihren Verteidigern mutlos übergeben wurden, und liess hier grosse Milde walten in der Hoffnung, dadurch auch andere feste Plätze zum Abfall zu bewegen (Ammian. XVIII 10). In diesem Sinne liess er am dritten Tage darauf auch Amida zur Übergabe auffordern mit der Absicht, falls sie verweigert würde, weiterzuziehen. Doch wurde, als er unter den Mauern der Stadt hielt, sein Mantel von einem Pfeil durchbohrt, eine Schmach, die ihm Rache zu fordern schien. Mit Mühe überredete ihn seine Umgebung, deshalb den ursprünglichen Kriegsplan nicht scheitern zu lassen. Als aber bei einer zweiten Aufforderung der Sohn des Chionitenkönigs Grumbates, der Sapor begleitete, durch eine Balliste erschossen wurde, hielt dieser es für eine Ehrenschuld gegen seinen Verbündeten, die Stadt nicht unbestraft zu lassen (Ammian. XIX 1, 1–2, 1). So begann denn die Belagerung, bei der die sieben Legionen, welche Amida besetzt hielten (Ammian. XVIII 9, 3. XIX 2, 14), und die Einwohnerschaft sich heldenmütig verteidigten, so dass die Eroberung dem Perserkönig 30 000 Mann und einen Zeitverlust von 73 Tagen kostete (Ammian. XIX 9, 9). Ursicinus wollte sie entsetzen, doch Sabinianus, der vom Kaiser den Befehl erhalten hatte, nach Möglichkeit Soldaten zu sparen, gab ihm nicht die nötigen Truppen dazu (Ammian. XIX 3, 1. 2). So fiel denn endlich Amida, und seine Einwohner wurden teils niedergemacht, teils in die Sclaverei geschleppt. Nur mit Mühe rettete sich der Geschichtschreiber Ammianus Marcellinus, der gleichfalls in den Mauern war und die Belagerung daher ausführlich geschildert hat (XIX 1–9). Doch war unterdessen der Sommer vergangen und Sapor musste heimziehen, ohne seinen Kriegsplan zur Ausführung gebracht zu haben (Ammian. XIX 9, 1).

[1093] Die Isaurer plünderten auch in diesem Jahre, wurden aber durch die Umsicht des Comes Bassidius Lauricius zur Ruhe gebracht (Ammian. XIX 13. Dessau 740). In Rom entstand im Frühjahr durch die Verspätung der africanischen Kornschiffe eine Hungersnot, die zu den gewöhnlichen Tumulten führte (Ammian. XIX 10).

360

360. Da er jetzt nicht mehr darauf rechnen konnte, die syrischen Provinzen unvorbereitet zu treffen, verzichtete Sapor auf den Kriegsplan des vorhergehenden Jahres und kehrte wieder zu der Übung zurück, Stadt für Stadt in Mesopotamien seinem Reich zu unterwerfen. Bei einem neuen Einfall eroberte er Singara und Bezabde, wurde aber von Virta abgewehrt und kehrte, als die Belagerung nicht zum Ziele führte, in sein Reich zurück (Ammian. XX 6. 7).

C. rüstete unterdessen in Constantinopel (Ammian. XX 8, 1. 4, 1. 2) und richtete zu diesem Zwecke auch an Iulian die Forderung, dass er ihm einen Teil der gallischen Truppen sende. Dies führte dazu, dass in Paris das Heer sich empörte und den Caesar zum Augustus ausrief (s. Iulianus). Ausserdem wurden die[WS 10] Synodalgerichte gegen missliebige Bischöfe und Geistliche, die 359 begonnen hatten, weiter fortgesetzt. Auch Ursicinus zog man wegen des Falles von Amida zur Rechenschaft, und da der Eunuch Eusebius gegen ihn arbeitete, wurde er seines Amtes entsetzt (Ammian. XX 2). Nachdem der Kaiser dann noch am 15. Februar eine grosse neuerbaute Kirche in Constantinopel eingeweiht hatte (Mommsen I 239. Hieron. chron. 2376; vgl. Cod. Theod. XI 24, 1), brach er im Frühling gegen die Perser auf (Ammian. XX 4, 2. 8, 1). Als er nach dem cappadocischen Caesarea gelangt war, erhielt er Nachricht von der Erhebung Iulians (Ammian. XX 8, 4), was ihn zur Unterbrechung seiner Reise veranlasste, so dass ihn auch noch die Gesandten des Usurpators hier antrafen (Ammian. XX 9, 1). Anfangs zauderte er, ob er sich gegen Iulian oder gegen Sapor wenden soll; doch siegte sein Pflichtgefühl und er wandte sich nach Süden, während er mit jenem die Verhandlungen fortsetzte (Ammian. XX 9, 3). Unterwegs liess er noch den König Arsakes von Armenien, den er mit Olympias, der Tochter des Ablabius, der früheren Braut seines Bruders Constans, verheiratet (Ammian. XX 11, 3. Athan. hist. Ar. ad mon. 69) und auch sonst mit Gunstbezeugungen überhäuft hatte (Cod. Theod. XI 1, 1), zu sich kommen, um ihn zur Treue zu ermahnen (Ammian. XX 11, 1). Dann zog er über Melitena, Lakotena und Samosata nach Edessa, wo er bis zum Herbst mit der Concentration der Truppen und der Füllung der Magazine zu thun hatte. Erst Ende September oder noch später brach er auf, um zuerst die Ruinen von Amida zu besuchen (Ammian. XX 11, 4. 5). Dann versuchte er Bezabde wieder zu erobern, dessen Mauern die Perser wiederhergestellt und eine Besatzung hineingelegt hatten (Ammian. XX 7, 16). Doch nach langer und verlustreicher Belagerung wurde C. durch die Regengüsse des hereinbrechenden Winters gezwungen, unverrichteter Sache wieder abzuziehen (Ammian. XX 11, 6–25. 31). Über Hierapolis, wo er am 17. December nachweisbar ist (Cod. Theod. VII 4, 6; es ist Ian. für Iun. zu schreiben), bezog er seine Winterquartiere [1094] in Antiochia (Ammian. XX 11, 32. XXI 6, 1. Cod. Theod. XVI 2, 16).

361

361. Wie C. einst gegen Magnentius die Germanen zu Hülfe gerufen hatte, so soll er es jetzt auch gegen Iulianus gethan haben (Iulian. epist. ad Athen. 286 A. B. 287 A. Liban. or. I 558. 559. Ammian. XXI 3, 4). In Antiochia vermählte er sich, da seine zweite Gattin Eusebia gestorben war, zum drittenmal mit Faustina (Ammian. XXI 6, 4). Sie brachte ihm sein erstes Kind, eine Tochter; doch wurde diese erst nach dem Tode des Vaters geboren (s. Constantia Nr. 15). Zugleich fanden grosse Aushebungen statt und hohe Steuern an Gold, Silber und Naturalien wurden für den bevorstehenden Krieg ausgeschrieben (Ammian. XXI 6, 6). Nach Africa wurde der Notar Gaudentius geschickt, um dem Abfall der Dioecese zu Iulian vorzubeugen, was auch gelang (Ammian. XXI 7, 2–5). Der Kaiser selbst zog zunächst gegen die Perser (Ammian. XXI 7, 1), überschritt bei Kapersana den Euphrat und blieb dann bei Edessa stehen, wo er einerseits erfuhr, dass Iulian in Thracien eingebrochen sei, andererseits dass die Perser in diesem Jahre keinen Einfall beabsichtigten (Ammian. XXI 7, 7. 13, 1–7). So zog er denn dem Iulian entgegen. Er gelangte über Hierapolis (Ammian. XXI 13, 8), Antiochia und Tarsus bis zu dem kilikischen Städtchen Mopsukrene, wo er am 3. November an einem Fieber starb (Ammian. XXI 15. Mommsen I 239. 240. Socrat. II 47. Sozom. V 1. Zonar. XIII 11 p. 22 C. Vict. epit. 42, 17), nachdem er durch den Arianer Euzoios die Taufe empfangen hatte (Athan. de synod. 31. Philostorg. VI 5. Socrat. II 47). H. Schiller Geschichte der röm. Kaiserzeit II 238. V. Duruy Gesch. des röm. Kaiserreiches, übers. von G. Hertzberg V 259. C. J. v. Hefele Conciliengeschichte I² 488.

[Seeck. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: nich
  2. Vorlage: encyl.
  3. Vorlage: 139.
  4. Vorlage: Sozem., gemeint ist der Kirchenhistoriker w:Sozomenos
  5. Vorlage: Hermogens
  6. Vorlage: nich
  7. Vorlage: hinzurichen
  8. Vorlage: n
  9. Vorlage: er
  10. Vorlage: de