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RE:Claudius 299

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ap. Cl. Pulcher, Ankläger des T. Annius (Nr. 67) Milo im J. 52 v. Chr.
Band III,2 (1899) S. 28542855
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299) Ap. Claudius Pulcher, der leibliche Bruder des Vorigen, führte denselben Vornamen wie dieser wahrscheinlich erst, nachdem er von seinem Oheim Appius (Nr. 297) adoptiert worden war. Vorher hiess er vielleicht C. Zum Unterschiede von seinem Bruder wird er, falls nicht der Name des Adoptivvaters und bei jenem der des Vaters hinzugefügt ist, entweder als Appius minor oder mit dem Cognomen Pulcher an Stelle des Praenomens bezeichnet (vgl. Mommsen Röm. Forsch. I 25, 37 und zu CIL I 619). Mit seinem Bruder (s. d.) erhob er 702 = 52 die Anklage gegen Milo; im folgenden Jahre forderte er von M. Servilius das Geld zurück, mit dem dieser einst durch seinen Vater C. Claudius bestochen war, zeigte sich aber dabei eigennützig und ungeschickt. Auf eine weitere Anklage gegen Servilius wegen Erpressungen verzichtete er zu Gunsten des Q. Pilius und wurde darauf selbst von den Verwandten des Servilius de repetundis und von Sex. Tettius de vi angeklagt (Cael. ad fam. VIII 8, 2f.). Später war er mit seinem Bruder in Griechenland, genoss dort mit ihm den Unterricht des Antonius Gnipho (Suet. gramm. 10) und vollendete als Testamentsvollstrecker seines Oheims und Adoptivvaters den Umbau der kleinen Propylaeen in [2855] Eleusis (CIL I 619 = III 547, vgl. Nr. 297). Später wird er anscheinend nicht mehr erwähnt; wenigstens bleiben Identificationsversuche (s. Nr. 14) zweifelhaft.

Nachträge und Berichtigungen

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Band S I (1903) S. 320
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299) (Zu S. 2854, 65) Die Brüder waren nicht Schüler des Antonius Gnipho in Griechenland, sondern des L. Ateius Praetextatus, der sie auf ihren Reisen im Osten begleitete (Suet. gramm. 10, s. auch Bd. II S. 1910 Nr. 11).

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Band R (1980) S. 85
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299) Ap. Cl. Pulcher, mit seinem Bruder Ap. Cl. Nr. 298 (III 2853. S III 254) Pulcher Ankläger des T. Annius (I 2271 Nr. 67) Milo im J. 52 v. Chr. (K) S I.