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RE:Canon Muratorianus

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Altes, christliches Verzeichnis d. bibl. Bücher
Band III,2 (1899) S. 14901491
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Canon Muratorianus, ein uraltes christliches Verzeichnis der biblischen Bücher; weil es nur sehr fragmentarisch erhalten ist, auch oft fragmentum Muratorianum genannt. L. A. Muratori hat es zuerst 1740 in den Antiquitates italicae med. aevi III 851-854 aus einem Codex der Ambrosiana zu Mailand (J. 101 sup.) — von ca. 700 n. Chr. — herausgegeben, eine andere Quelle ist seitdem nicht gefunden, wohl aber der Text der edit. princ. durch Conjecturen und sorgfältigste Durchforschung der Hs. mehrfach emendiert worden. Eine bequem zugängliche Ausgabe bietet E. Preuschen Analecta 1893, 129-135 bezw. 137. Was übrig ist, sind 85 Zeilen von durchschnittlich etwa 33 Buchstaben Länge; am Schluss fehlt etwas, viel mehr jedenfalls am Anfang, denn von dem Bericht über die beiden ersten Evangelien ist nur noch eine Zeile erhalten, und so gut wie sicher hat der Verfasser die alttestamentlichen Bücher vor den neutestamentlichen besprochen. Für die Kanonsgeschichte ist das Verzeichnis von ungeheurem Wert, weil es das älteste ist, das wir besitzen; es wird dem Ende des 2. Jhdts. zuzuweisen sein und ist wahrscheinlich römischen Ursprungs, denn den Hirten des Hermas nennt der Autor nuperrime nostris temporibus verfasst und weiss damit Bescheid, dass Hermas der Bruder des römischen Bischofs Pius gewesen (ca. 140-155). Die Frage, ob es eine Übersetzung aus griechischem Urtexte darstellt oder genuin lateinisch geschrieben ist, kann noch nicht entschieden heissen; die Mehrzahl der Forscher vertritt die letztere Ansicht; C. P. Caspari nennt sie (Quellen z. Gesch. d. Taufsymbols III 1875, 376), indem er die ganz haltlose Hypothese, dass Gaius der Verfasser dieses C. sei, abweist (Hippolyt [1491] als Verfasser nach J. B. Lightfoots Vorschlag [Academy, 21. Sept. 1889 und The Apostolic Fathers I vol. II, Lond. 1890, 388. 405–413] ist übrigens nicht wahrscheinlicher), sogar zweifellos; Zahn meint mit mehr Recht den ‚Beweis, dass dieser Text eine Übersetzung aus dem Griechischen sei, erbracht‘ zu haben. In jedem Fall ist der jetzige Text, selbst wenn zu groben Fehlern von Abschreibern solche des Übersetzers kommen, eins der ältesten Documente des Vulgärlateins und bietet auf orthographischem wie grammatikalischem und lexikalem Gebiet höchst interessante Erscheinungen. Von den zahlreichen Abhandlungen über das Fragment seien besonders hervorgehoben F. Overbeck Zur Gesch. d. Kanons 1880, 71–142. Th. Zahn Gesch. d. neutestam. Kanons II 1, 1890, 1–143 (dort Rückübersetzung ins Griechische 140ff.). II 2, 1892, 1007. G. Koffmane Das wahre Alter u. d. Herkunft des sog. Mur. Kanons, Neue Jahrb. für deutsche Theol. II 1893, 163–223.