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RE:Africa 2

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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A. proconsularis, die Statthalter der Principatsepoche
Band I,1 (1893) S. 713 (IA)–715 (IA)
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2) im engern Sinn – und darauf beschränkt sich der Gebrauch bei den griechischen Schriftstellern – das ehemals den Karthagern unterworfene Gebiet sowie das der Nachbarstämme an der Nordküste des Erdteils, vornehmlich die römische Provinz dieses Namens. Dieselbe umfasste nach ihrer Einrichtung im J. 146 v. Chr. das bis dahin den Karthagern noch verbliebene Gebiet von dem Flusse Tusca, an dessen Mündung Stadt und Insel Thabraca lag, bis Thaenae am Golf von Gabes (Plin. n. h. V 22. 23. 25. Ptol. IV 3). Die Grenze im Binnenlande wird [714] einigermassen bestimmt durch Ortsnamen wie Aquae regiae, Zama regia, Bulla regia; auch scheint sie die Sebkha von Sidi Hani von N. nach S. durchquert zu haben (Tissot géogr. comp. II 14ff. 739). Im iugurthinischen Kriege kam nur Leptis magna hinzu (Sall. Iug. 77. 78). Nach der Besiegung Jubas aber 46 v. Chr. wurde das ehemalige Reich des Massinissa von der Grenze der Mauretania Tingitana bis zur Cyrenaica der römischen Provinz einverleibt (Caes. b. Afr. 97. Dio Cass. XIII 9. Appian. b. c. II 100). Von 30–25 v. Chr. überliess Augustus noch einmal dem gleichnamigen Sohn des Juba das väterliche Reich (Dio LI 15); 25 v. Chr. aber wurde Numidien bis zum Ampsagas endgültig als Africa nova mit der bisherigen römischen Provinz, nun Africa vetus genannt, vereinigt (Strab. XVII 840. Appian. b. c. IV 53 παλαιὰ – νέα Λιβύη. Dio XLIII 9. Plin. n. h. V 25. Ptol. IV 3, 21; für Africa vetus wurde wohl auch Africa propria gesagt, Mel. I 33. Plin. h. n. V 23. Mart. Cap. VI 669; auch Africa vera, Isid. Orig. XIV 5, oder Africa, ἡ Ἀφρική schlechtweg, Caes. b. c. II 23. Mel. I 22. Dio XLIII 9. XLVIII 1. Ptol. IV 3). Die Verwaltung führte in der republicanischen Zeit ein Praetor, bezw. Propraetor oder Proconsul, jetzt, da die Provinz senatorisch war, ein Proconsul, und zwar ein Consular, und der einzige, der ein Heer, eine Legion, commandierte. Im J. 37 n. Chr. aber machte Gaius den Legionslegaten vom Proconsul unabhängig und überwies ihm alle die Gegenden zur Verwaltung, die des militärischen Schutzes bedurften (Tac. hist. IV 48. Dio LIX 20). Danach gehorchte die ganze Küste von Hippo regius bis Leptis magna dem Proconsul; im Innern unterstanden Turris Tamalleni, Capsa, Ammaedara, Calama seiner Verwaltung. Dagegen gehörten Cidamus, Bondjem, Theveste, Macomades, Thibilis, Rusicade schon zu dem Bezirk des Legaten (s. CIL VIII p. XVf.). Von dieser Zeit an gab es Numidiae duae: der Teil von Africa nova, der dem Proconsul gehorchte, hiess Numidia proconsularis oder inferior, der andere superior oder consularis oder Cirtensis, später Constantina (vgl. CIL VIII p. XVI. 1063. 467f. 956). Dem Proconsul standen drei Legaten zur Seite. Die Finanz- und Domänenverwaltung war kaiserlichen Procuratoren übertragen; die Gesamtprovinz war zu dem Ende in tractus oder dioeceses eingeteilt. Unter Diocletian fand eine weitere Zerstückelung in vier Provinzen statt: Tripolitana, Byzacena, proconsularis oder Zeugitana, Numidia. Über ihre Grenzen s. CIL VIII p. XVIIf. und p. 1164, über ihre Verwaltung p. XVIIIf., ausserdem Marquardt Staatsverw. I² 471f. Das Land wird von mehreren ostwestlich streichenden parallelen Bergketten durchzogen, die wir heute mit dem Gesamtnamen des Atlas bezeichnen, den die Alten auf den mauretanischen Teil des Gebirges beschränkten, während sie für jene zahlreiche Specialnamen hatten (Ptol. IV 3, 16–20). Unsere Kenntnis der Hydrographie des Landes hat neuerdings bedeutende Förderung erfahren durch Ch. Tissot géogr. comp. de la prov. rom. d’Afrique I 1884 S. 41–148. Über Klima, Producte, Flora, Fauna s. ebenda 244ff. Die Urbevölkerung, die sich bis heute erhalten [715] hat, von den Römern mit den Gesamtnamen der Libyer, Gaetuler, Numider, Mauren bezeichnet, gehört zu der von den innerafricanischen Nigritiern scharf unterschiedenen nordafricanischen oder chamitischen Rasse. Meltzer Gesch. d. Karthag. I 50f. Tissot I 385ff. Sie erscheint von der ältesten Zeit an in zahlreiche Stämme gespalten. Die Phoiniker begannen seit etwa 1100 sich an den africanischen Küsten festzusetzen; von den Küstenplätzen aus unterjochten sie dann allmählich das Innere. Als ihre ältesten Colonien gelten Utica, Leptis magna, Hippo Diarrhytus, Hadrumetum, Karthago; ferner nenne ich Oea, Sabrata, Tacapae, Meninx, Thysdrus, Leptis minor, Achulla, Usalis, Theudalis, Cillium, Sufes, Sufetala u. a. Nach der Eroberung durch die Römer, die mit immer zunehmendem Erfolg das Land auch der römischen Kultur gewannen, entwickelte sich dasselbe zu besonders hoher Blüte. In der Mischung mit der africanischen Eigenart bildete sich die römische Kultur zu einer besonderen Spielart heraus, die je länger, je mehr auch auf das geistige Leben des römischen Gesamtreichs von grossem Einfluss wurde. Von der materiellen Blüte der africanischen Provinzen legen die Ruinen von zahllosen Städten, Dörfern, Villen, sowie die Reste eines dichten, wohlgepflegten Wegenetzes noch heute Zeugnis ab. Auch die christliche Kirche hat dort eine grossartige Entwicklung erlebt. Mit dem allgemeinen Verfall des Reiches erlag auch diese Herrlichkeit dem Ansturm der nicht für die römische Kultur gewonnenen eingeborenen Stämme und dann der Invasion der Araber. Vgl. CIL VIII praefatio und die dort p. XXIIIff. aufgeführte Reiselitteratur. Tissot géogr. comp. I 1884. II 1888. Mercier histoire de l’Afrique septentrionale, 2 Bde. Paris 1888. Marquardt Staatsverw. I² 464ff. Mommsen röm. Gesch. V Cap. 13. Kiepert Lehrbuch der alten Geogr. § 193ff. Morcelli Africa christiana, 1816–17.

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s. 714 zum Art. Africa 2:

Africa Proconsularis.
Die Statthalter (Proconsules) der Principatsepoche.

In der Neuordnung des Augustus wurde A. dem Senat gegeben etc. etc.

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Africa

2) A. proconsularis. Die Statthalter der Principatsepoche. S XIII.