Zum Inhalt springen

RE:Ὑποδιοικητής

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hypodioiketes, Finanzbeamte im ptolem. Ägypten
Band S IV (1924) S. 772773
Bildergalerie im Original
Register S IV Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S IV|772|773|Ὑποδιοικητής|[[REAutor]]|RE:Ὑποδιοικητής}}        

Ὑποδιοικητής. 1. Unterbeamter des Finanzministers (διοικητής) in Ägypten, seit dem 3. Jhdt. v. Chr. (ältestes Zeugnis der P. Soc. Ital. IV 415 Fußnote erwähnte, unpublizierte Text) und nur für die Ptolemäerzeit nachweisbar. Er hat im Gegensatz zu dem Dioiketen seinen Amtssitz in der Provinz, doch ist im einzelnen die Größe seines Wirkungskreises noch nicht auszumachen. Daß es drei ὑ. in der χώρα (je einen in Ober-, Mittel-‚ Unterägypten) gegeben habe (so Maspero Les finances de l’Égypte sous les Lagides 204), läßt sich nicht beweisen. Fest steht nur, daß sein Amtsbereich über einen Gau hinausgegangen ist (Wilcken Grundzüge 149). Der Finanzminister gibt an ihn seine Befehle, und er stellt sie den untergeordneten Behörden zu (Wilcken Chrest. nr. 159 betrifft Zahlungen von Besoldungen an Schiffsmannschaften. P. Soc. Ital. VI 632). An ihn werden die Beschwerden der Bevölkerung, sofern sie das Finanzressort betreffen, gerichtet (vgl. P. Leid. E S. 30; L S. 55. D. P. Paris. 28. 29; es handelt sich in einigen dieser Texte um Beschwerden zweier Leute aus dem Sarapieion in Memphis über nicht erhaltene Einkommen an Naturalien. In Leid. D ist ein Mann vom ὑ. der Landvermessung zugeteilt). Ihm untersteht nicht nur die Verwaltung des Geldes, sondern auch der Naturalien, wie aus den angeführten Beispielen ersichtlich ist (vgl. dazu Wilcken Chrest. 159 Einl.). In diesem Text führt er den Rangtitel eines ὁμότιμος τοῖς συγγενέσι, während er P. Leid. L, wo das Hypodioiketenamt mit dem des Strategen kumuliert ist, als συγγενής bezeichnet wird. Ob ὑ. an die Stelle der im 3. Jhdt. v. Chr. bezeugten Provinzialdioiketen getreten ist (v. Druffel Archiv f. Pap. VI 33), war zweifelhaft, wird aber jetzt durch einen Zenonpapyrus (Archiv f. Pap. VI 452) [773] dahin entschieden, daß ὑ. = provinzialer διοικητής ist (ersteres der offizielle Titel).

Maspero 204f. Wilcken Grundzüge 149. Jouguet Vie municip. 54. Rostovtzeff A large Estate in Egypt 147f.

2. Offenbar privater Beamte, vgl. Stud. z. Pal. u. Pap. VIII 1193 (6. Jhdt. n. Chr.).

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 129
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|129||Ὑποδιοικητής|[[REAutor]]|RE:Ὑποδιοικητής}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

Hypodioiketes

Der Finanzbeamte im ptolem. Aegypten. S IV.