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RE:Ἀνθινά

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Kleider mit eingewebten Ornamenten
Band I,2 (1894) S. 2377 (IA)–2378 (IA)
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Ἀνθινά, mit eingewebten Ornamenten (ἄνθη) versehene Kleider. Die gewöhnliche Annahme, als seien ἀ. überhaupt buntfarbige Kleider, ist unhaltbar, weil weder solche noch ein buntfarbiger Fussboden (Athen. XII 542 d) ein besonderer Luxusgegenstand sein konnten, während sie stets als solcher erscheinen (Athen. XII 523 a. d. 528 e. II 48f. Lucian. As. 4; Demon. 16. Dio Cass. LXIII 13. Artemid. II 3). Vermutlich hat man an solche reich ornamentierte Gewänder zu denken, wie sie auf italischen und spätattischen Vasen häufig dargestellt sind (z. B. Mon. d. Inst. IX 32. 33. X 27. 51). Nach einigen Gesetzgebungen (Sparta Clem. Al. Paed. II 10, 105; Syrakus Athen. XII 521 b; Lokri Diod. XII 22) waren ἀ. und purpurverbrämte Kleider nur den Hetaeren gestattet. Ob die Notiz des Suid. νόμος Ἀθήνῃσι τὰς ἑταίρας ἀνθινὰ φορεῖν glaubwürdig ist, und ob sie sich auf ein ähnliches Luxusgesetz oder, dem Wortlaut entsprechend, auf eine wirkliche Vorschrift [2378] für die Hetaeren bezieht, ist nicht auszumachen. Sicher sind solche Gesetze früh in Vergessenheit geraten. Dass aber für gewöhnlich die Frauen einfarbige Gewänder, etwa mit einem andersfarbigen Rande, trugen, beweisen die tanagräischen Terracotten und die pompeianischen Wandbilder.

[Mau. ]