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Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“

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Textdaten
Autor: Friedrich Frank
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Titel: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“
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Erscheinungsdatum: 1902
Verlag: Manz
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Erscheinungsort: Regensburg
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Quelle: Commons
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Nachträge
zu
„Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“
I. Die letzten Schlupfwinkel des Ritualmord-Aberglaubens.
II. Der Ritualmord-Aberglaube in den letzten Zügen.
III. Das Leichenbegängnis des Ritualmord-Aberglaubens.


Von
Dr. Fr. Frank,
kath. Pfarrer, ehem. Mitglied des deutschen Reichstags und bayer. Landtags.
Regensburg 1902.
Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei
A.-G. München-Regensburg.


I.
Die letzten Schlupfwinkel des Ritualmord-Aberglaubens.

Im Bande 127 Heft 11 der „Historisch-politischen Blätter“ ist meine Schrift: „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“ einer gerechten und wohlwollenden Beurteilung unterzogen worden, wofür ich dankbar bin. In der Kritik ist ausgesprochen worden, die Schrift sei mit Anteil und Dank zu begrüßen, und sie habe in einer bisher nicht erreichten Vollständigkeit Beweise dafür beigebracht, daß die allgemeine Anklage der Juden wegen Ritualmords auf den denkbar schwächsten Füßen stehe; gegenüber der stattlichen Reihe von Zeugen, die sich gegen den Ritualmord aussprächen, nähmen sich die Zeugen, die den Ritualmord als jüdische Institution beweisen zu können glaubten, sowohl ihrer Zahl als ihrer Qualität nach ziemlich kläglich aus, und insbesondere könne Professor Dr. Rohling[1] in diesen Fragen als Gewährsmann nicht mehr betrachtet werden. (S.786.) Dann wird jedoch beigefügt: „Wenn nun auch Frank sicher darin recht hat, daß bei den Juden allgemein gültige rituelle Vorschriften über Gebrauch von Christenblut nicht bestehen und nicht bestanden haben, so ist meines Erachtens doch die Vermutung keineswegs unbegründet, daß einzelne Juden oder vielleicht auch ganze einzelne Judengemeinden einem gewissen Blutaberglauben huldigen, der dem Judentum als solchem natürlich nicht in die Schuhe geschoben werden kann.“ (S. 791.)

In ähnlicher Weise sprach sich auch der Recensent meiner Schrift in der Augsburger Postzeitung aus; welcher sagt, „der Verfasser der Schrift habe die in der neueren Zeit wieder brennend gewordene Frage des Ritualmords nochmals einer gründlichen Untersuchung unterzogen und komme zu dem Resultate, daß es weder einen christlichen noch jüdischen Ritualmord jemals gegeben habe, und daß alle Gründe, die man auch in der Gegenwart noch für den jüdischen Ritualmord geltend gemacht habe, vor der Leuchte der Wissenschaft in Nichts zerfielen, so daß dem Apostolischen Stuhle in Rom, der schon vor sechshundert Jahren und in der Folgezeit öfters die Anklage wegen Ritualmords als eine falsche Beschuldigung der Juden verboten habe, eine Rechtfertigung in dieser Schrift zu teil geworden sei.“ Dann wird aber, wie in den „Historisch-politischen Blättern“, noch beigefügt: „Freilich wird wohl zu unterscheiden sein zwischen „Ritualmord“ und zwischen einem in jüdischen Volkskreisen vielleicht existierenden Aberglauben, der da und dort zu auffallenden Vorkommnissen geführt haben mag.“ Augsburger Postzeitung Nr. 113 v. 19. Mai 1901. Beil. Nr. 27 (S. 216.)

Ebenso hat auch ein hochstehender Beamter, der die wissenschaftliche Gründlichkeit und volkstümliche Darstellung meiner Schrift gelobt hat, zum Schlusse doch gemeint: „Immerhin bleibt noch die Frage offen, ob es nicht Fanatiker und geheime Sekten giebt, die das Menschenopfer als ein Gott wohlgefälliges Werk betrachten.“

So verwandelt sich im Handumdrehen der christliche Aberglaube vom jüdischen Ritualmord in einen jüdischen Aberglauben vom Blutgenuß, und nachdem sich der christliche Aberglaube vom Ritualmord vor meiner Schrift in der Öffentlichkeit nicht mehr halten kann, zieht er sich, in einen jüdischen Aberglauben verwandelt, in die Schlupfwinkel „geheimer Sekten“, „jüdischer Volkskreise“, „einzelner Judengemeinden“ zurück, um dort ein Versteck zu finden, wo er sein Leben noch einige Zeit fristen kann.

Das ist übrigens nichts Neues, denn so hat der Aberglaube es stets gemacht. Ich will versuchen, in Kürze den Nachweis hierfür zu liefern, und hoffe zuversichtlich, daß es mir dabei auch gelingen wird, den christlichen Aberglauben vom jüdischen Ritualmord aus seinen letzten Schlupfwinkeln zu vertreiben und ihm das Lebenslicht vollends auszublasen.

1. Das neu aufgelegte alte Märchen von der Geheimlehre des jüdischen Blutgenusses.

Ohne es vielleicht zu wollen, müssen alle, welche dem christlichen Aberglauben vom jüdischen Ritualmord in geheimen Sekten, jüdischen Volkskreisen, einzelnen Judengemeinden ein letztes Versteck gewähren wollen, sich auf den Standpunkt Dr. Rohlings stellen, welcher den jüdischen Ritualmord wohl für eine religiöse Institution der Juden hält, aber von derselben behauptet, daß sie auf einer „Geheimlehre“ beruht. In seiner Schrift „Meine Antworten an die Rabbiner“ – Prag. Druck und Verlag von Zeman & Comp. 1883. 2. Aufl. – sagt derselbe: „Die ungarischen Juden sammeln jetzt Gutachten, ob im Talmud ritueller Mord gestattet werde. Ich schließe mich mit dem Votum an, daß im Talmud davon nichts Sicheres steht, aber laut dem Zeugnis der Geschichte ist die schauerliche Sache eine mündliche Geheimlehre, die oft befolgt worden ist. Ich kann auch dies auf Verlangen amtseidlich erhärten.“ (S. 11.) Und an einer anderen Stelle sagt er: „ Ich schließe mit dem wiederholten Bemerken, daß keineswegs alle Juden um das Blutgeheimnis wissen, daß viele Juden sich sogar mit Entsetzen davon abwenden, und frei, nach den Ideen des Rationalismus erzogen, es förmlich unfaßbar finden, wie ihre Observanten je derlei ausbrüten konnten. Dies alles habe ich gesagt und überdies deutlich angezeigt, daß auch viele Observanten mit Blut gespeist werden, ohne es zu wissen. Man darf deshalb gegen die Juden im allgemeinen keine Anklage erheben, die bloß die Eingeweihten angeht, und niemals wegen dieser Sache eine specielle Bestrafung am Leben fordern, als nur solche, welche thatsächlich überwiesen werden. Aber andererseits weiß man ja gar nicht, wo und wie eine Stadt mit „Eingeweihten“ gesegnet ist, und darum ist, weil die rabbinische Blutlehre unleugbar existiert, für die Christen doppelte Wachsamkeit am Platz und mindestens die Forderung gesetzlicher Einschränkungen der Juden, auch auf Grund dieser Blutlehre um so motivierter, als ja in unseren Tagen die ungefährliche Ausführung der rabbinischen Ideen weitaus leichter ist, als in alten Zeiten. Dies sollte man umso ernster bedenken, als selbst die Archives israélites (30. März 1882), das Organ der bizarren Reformjuden, nachdrücklich einprägen, daß die religiösen Pascha-Vorschriften von äußerster Wichtigkeit seien, und man auch nicht eine außer acht lassen dürfe, daß, während die Frauen ihren Arbeiten oblägen, die Männer die Mazzen bereiten, welche „eine so skrupulöse Sorgfalt erheischen“. Der Autor nennt das Wort Blut hier nicht, aber die „skrupulöse Sorgfalt“ und die Entfernung der gesprächigen Frauen paßt ohne Zweifel zu den Ergebnissen des Trienter Prozesses und anderen Mitteilungen, die wir kennen lernten.“ (a. a. O. S. 102.)

Die Ergebnisse des Trienter Prozesses nach dieser Seite hin sind in dem Geständnisse enthalten, das Moses der Alte mit den Worten abgelegt hat: „Nach dem Gesetze Mosis mußte damals jeder Familienvater mit dem Blute eines makellosen Lammes die Thürschwelle besprengen, und jetzt gebrauche man statt dessen das Blut des Christenknaben, das man in dargelegter Weise trinke. Im Exodus (12, 7) steht freilich, daß man an die Thürpfosten und Schwellen Blut des Lammes streiche und dies auf immer beobachte; indes thun die Juden dies jetzt nicht mehr, indem sie sagen, diese Ceremonien könne man außerhalb Palästinas nicht beobachten; die Orthodoxen, die Observanten befolgen dafür die rabbinische Grille, Christenblut zu genießen. Moses sagte auch, das Blut eines männlichen, nicht siebenjährigen Christen sei notwendig, das eines Weibes sei nicht gut, auch das Blut durch Aderlaß sei nicht gut, sondern der Knabe müsse gepeinigt und gemartert werden und in der Marter sterben, denn Jesus sei ein Mann gewesen und in Schmerz und Schmach am Kreuze gestorben. Gefragt, wo dies alles in jüdischen Schriften stehe und wer es eingesetzt habe, antwortete Moses: Geschriebenes darüber hätten die Juden nichts, aber es werde so bei den Gelehrten und Gesetzeskundigen gesagt und durch mündliche Überlieferung fortgepflanzt. Gefragt, wie viele bei solcher Marter nach jüdischem Gesetz gegenwärtig sein könnten, sagte er, daß nach dem Rat der Lehrer Weiber und Kinder unter dreizehn Jahren nicht gegenwärtig sein, noch es wissen sollen, da sie leicht und oberflächlich seien, und das Geheimnis nicht bewahren könnten.“ (a. a. O. S. 79.)

Sehr schön stimmen mit diesen Bekenntnissen die Enthüllungen überein, die der berühmte Exrabbiner Moldawo nach dem Berichte Dr. Rohlings gemacht hat. „Ich veröffentliche Geheimnisse,“ sagt Moldawo, „welche in den jüdischen Schriften nicht zu finden sind. Die Familienväter und Rabbiner teilen sie ihren Kindern mündlich mit, welche sie unter furchtbaren Fluchdrohungen beschwören, sie auch auf die größte Gefahr hin geheim zu halten. Gott ist mein Zeuge,“ sagt Moldawo, „daß ich die Wahrheit sage. Ich war dreizehn Jahre alt, als mein Vater mir das Geheimnis des Blutes mitteilte, indem er mich bei allen Elementen beschwor, es nicht zu verraten, auch nicht meinen Brüdern,“ und indem er wiederholt sagte: „Wenn du verheiratet sein wirst, so wirst du, wie groß auch die Zahl deiner Kinder sei, das Geheimnis nicht allen offenbaren, sondern bloß einem, demjenigen, der am klügsten, hoffnungsvollsten und in Sachen der Religion am festesten ist. „Auch verbot er mir, es Frauen mitzuteilen, und sagte: „Nie mögest du Ruhe auf Erden finden, wenn du das Geheimnis je verraten solltest, selbst wenn du Christ würdest.“ (a. a. D. S. 82.)

Das Märchen der Geheimlehre vom Blutgenusse der Juden ist übrigens noch viel älter als der Exrabbiner Moldawo, der im 18. Jahrhundert gelebt haben soll, und der Trienter Prozeß, der im 15. Jahrhundert sich abgewickelt hat, denn schon Apion von Alexandrien, ein Zeitgenosse der Apostel, erzählt, wie der jüdische Geschichtschreiber Flavius Josephus uns berichtet: „ Es ist ein geheimes, nur mündlich überliefertes Gesetz der Juden, daß alljährlich zur bestimmten Zeit ein Grieche geschlachtet wird. Das geschieht in einem Walde, und wenn der Mensch daselbst unter feierlichen Gebräuchen geschlachtet worden ist, dann werden die Eingeweide desselben von den an dem Opfer teilnehmenden genossen, indem sie dabei den Schwur ewiger Feindschaft gegen die Griechen erneuern.“ (C. Ap. II. 8.)

Wie schön paßt das alles zusammen, und wer möchte leugnen, daß es nach diesem zweitausendjährigen Glauben wirklich eine jüdische Geheimlehre giebt, nach welcher, um den Blutdurst der Juden zu stillen, in der vorchristlichen Zeit Griechen geschlachtet wurden, und in der christlichen Zeit Christen geschlachtet werden! Aber dennoch wird die Sache in einem ganz anderen Lichte erscheinen, wenn wir die Zeugen und Zeugnisse für diese Geheimlehre einer raschen Würdigung unterziehen.

2. Würdigung der Zeugen und Zeugnisse für die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß.

Die akademisch gebildeten Christen, welche noch heute bedauerlicherweise an den rituellen Blutgenuß der Juden glauben, legen das Hauptgewicht bei der Rechtfertigung ihres Aberglaubens, soweit meine Erfahrung reicht, auf die Geständnisse, welche von vielen des Ritualmords angeklagten Juden abgelegt worden sind. Wie ist es möglich, sagen diese Christen, die wegen Ritualmords angeklagten Juden freizusprechen, wenn sie selbst den Platz angeben, wo sie die Überreste der von ihnen ermordeten Christen vergraben haben, und wenn an diesem Platze die Gebeine der Ermordeten oder ihre Überreste auch in der That gefunden werden? So war es in Damaskus, sagen sie, so war es in Trient, und so geschah es, wollen wir beifügen, auch noch an anderen Orten, wo Prozesse wegen Ritualmords geführt worden sind. In Damaskus gestanden die Angeklagten im gerichtlichen Verhör, daß sie die Überreste des Kapuzinerpaters Thomas in eine Kloake geworfen hätten, und sie wurden auch wirklich daselbst gefunden; in Trient sagten die Angeklagten aus, sie hätten das aufgefangene Blut des ermordeten Knaben Simon in einer Flasche an einem bestimmten Ort aufbewahrt, und eine Flasche mit Blut fand sich auch wirklich an dem bezeichneten Orte vor. Wenn nun diese Aussagen sich als wahr erwiesen haben, so wird, sagt man, auch die Annahme vollkommen berechtigt sein, daß auch die Geständnisse über die Geheimlehre vom jüdischen Blutgenuß, welche die nämlichen Angeklagten abgelegt haben, auf Wahrheit beruhen. In meiner Schrift über den Ritualmord habe ich das Nötige über diese Aussagen bereits ausgeführt. Die Juden in Trient und in Damaskus gestanden unter der Folter alles, was man wünschte und verlangte, daß sie es gestehen sollten. Was sie aber gestehen sollten, erfuhren sie unter der Hand, und auf diese Weise konnten sie in Damaskus eine Kloake nennen, wo man verstampfte Knochen, einen Tuchlappen und Barthaare fand, und unter diesen Umständen konnten sie auch in Trient einen Ort angeben, wo eine Flasche mit Blut gefunden wurde. Wie aber die Sache selbst gemacht wurde, ist von ehrlichen Christen schon im Jahre 1476 in Regensburg aufgedeckt worden. Dort waren sechs Juden wegen Ermordung eines Christenkindes angeklagt. Auf die Folter gespannt bekannten die Unglücklichen das ihnen zur Last gelegte Verbrechen, und klagten sich an, daß sie noch andere Kinder gemordet hätten. Das Blut derselben hätten sie gesammelt und entfernten Freunden einen Fingerhut voll davon oder in Leinwand getränkt zum Geschenk gemacht. Die Angeklagten gaben auch den Ort an, wo die Gebeine der ermordeten Kinder verscharrt seien, und sie wurden auch wirklich daselbst gefunden. Indessen behaupteten unbefangene Christen, der Stadtrat habe ausgegrabene Kindergebeine an diesem Platze verscharren lassen und sie dann als Beweis für das Verbrechen geltend gemacht. So erzählt Dr. Gräß in seiner Geschichte der Juden (8, 268), der sich auf Gemeiners Regensburger Chronik III. 590 beruft. Die Juden wurden trotz ihres Geständnisses nicht verurteilt, sondern aus der Haft entlassen.

Was man von den wegen Ritualmords angeklagten Juden hinsichtlich der Geheimlehre vom jüdischen Blutgenuß bestätigt haben wollte, habe ich auch in meiner Schrift über den Ritualmord bereits angeführt. Im allgemeinen waren es die Geständnisse eines sterbenden Juden, welche der Mönch Thomas Cantipratanus († 1263) in einem vielgelesenen Buche (Bonum univ. de Apibus II. 29) aufbewahrt hat. Thomas führt darin aus, wie nach dem Zeugnisse des heiligen Kirchenvaters Augustinus die Juden mit den Worten: „Sein Blut komme über uns und unsere Kinder“ den Fluch Gottes auf sich herabgerufen hätten. Infolgedessen mußten sie durch das ungestüme Fließen des Blutes Pein leiden, bis sie sich am Blute Christi schuldig bekennen und geheilt werden. „Außerdem hörte ich,“ erzählt Thomas weiter, „daß ein sehr gelehrter Jude, welcher in unseren Tagen zum Glauben bekehrt worden ist, gesagt hat, ein bei ihnen im Ansehen eines Propheten stehender Mann habe den Juden am Ende seines Lebens geweissagt: Seid fest überzeugt, daß ihr von dieser geheimen Qual, mit der ihr gestraft seid, nur durch christliches Blut geheilt werden könnet. Dieses Wort griffen die immer blinden und gottlosen Juden auf, und trafen die Einrichtung, daß jährlich in jeder Provinz christliches Blut vergossen werde, damit sie durch solches Blut genesen.“ Um dieselbe Zeit, in welcher dieses Buch erschien, kamen auch die ersten Anklagen gegen die Juden wegen Ritualmords vor, und bald sah man auch die Hexenprozesse ihren Anfang nehmen und die Scheiterhaufen rauchen. Wer der sehr gelehrte zum Christentum bekehrte Jude war, welcher von der Mahnung eines sterbenden Juden an seine Glaubensgenossen, daß sie Christenblut gebrauchen sollten, gehört haben will, hat uns Thomas nicht mitgeteilt. Wenn es, wie Professor Dr. Strack meint, Donin von La Rochette gewesen ist, den Thomas in Paris kennen lernte, wo Donin eine Disputation mit Rabbinern hatte, dann will ich bemerken, daß derselbe ein großer Judenfeind war, auf dessen Betreiben alle Talmud-Exemplare verbrannt wurden, deren man habhaft werden konnte. Eine Andeutung vom jüdischen Blutgenuß scheint er in denselben übrigens nicht gefunden zu haben, den sonst hätte er es gewiß erwähnt und sich nicht mit der Aussage eines unbekannten Sterbenden begnügt. Auf Grund dieser Aussage waren es gewöhnlich vier Punkte, die man sich von den des Ritualmords angeklagten Juden unter der Folter bestätigen ließ: das Christenblut sei heilsam zur Stillung der Beschneidungswunde, zur Heilung des Blutflusses, an dem auch die jüdischen Männer litten, zur Erweckung von gegenseitiger Liebe, und es sei eine alte geheime Satzung, Gott Christenblut zu opfern.

Was von den unter der Folter abgelegten Geständnissen zu halten, und welcher Wert denselben beizulegen ist, habe ich wohl nicht nötig, näher auseinanderzusetzen. Ich darf hinweisen auf das in meiner Schrift bereits Gesagte, auf den Jesuitenpater v. Spee, der den durch die Folter erpreßten Geständnissen nicht den geringsten Wert beilegte, an den Ritualmord-Prozeß in Regensburg, in welchem die zum Tode verurteilten und hingerichteten Juden alles gestanden hatten, was man wünschte, obwohl sich ein Jahr später herausstellte, daß sie den fraglichen Mord gar nicht begangen haben konnten, oder an den Ritualmord-Prozeß in Pösing, durch welchen etwa dreißig Juden wegen Ermordnung eines Christenknaben verbrannt wurden, welcher später frisch und gesund in Wien gefunden wurde. Und die Juden hatten gestanden, daß sie mit Federkielen das Blut aus dem Leibe dieses von ihnen getöteten Knaben gesogen hätten!

Bei dieser Gelegenheit will ich aber nicht unterlassen, eine irrige Angabe in betreff des Blutprozesses in Damaskus zu berichtigen. Die dort erwähnten Briefe des bayerischen Majors v. Hailbronner sind nämlich nicht in der Augsburger (jetzt Münchner) Allgemeinen Zeitung, sondern in der Berliner „Allgemeinen Zeitung des Judentums“ erschienen. Ob der „Exrabbiner Moldawo“ auch jetzt noch von Dr. Rohling als Gewährsmann aufgeführt wird, weiß ich nicht, zur Ehre Dr. Rohlings möchte ich es bezweifeln, denn einen Exrabbiner Moldawo hat es niemals gegeben. Die Schandschrift, die unter diesem Namen veröffentlicht wurde, enthält eine Zusammenstoppelung der Geständnisse, die den des Ritualmords angeklagten Juden durch die Folterqualen ausgepreßt wurden, nebst anderen Verleumdungen, die von Judenfeinden gegen die Juden veröffentlicht wurden. Mit dem Exrabbiner Moldawo ist es Dr. Rohling ähnlich ergangen wie mit dem Oberrabbiner Fabius von Lyon, den er zum Rabbiner und dann zum Prediger degradieren mußte, bis derselbe sich endlich durch die amtlichen Erhebungen der Behörden in Lyon als ein überspannter, an Gedächtnisschwäche leidender, im französischen Ausdruck unbeholfener Stickwarenfabrikant entpuppte.

Was schließlich den Gewährsmann Apion betrifft, so habe ich auch über diesen das Nötige in meiner Schrift über den Ritualmord bereits gesagt. Ich will hier nur noch beifügen, daß es diesem „Marktschreier“, wie ihn seine Zeitgenossen nannten, auf eine Lüge mehr oder weniger gegen die Juden nicht ankommt. Nach dem Zeugnisse des jüdischen Geschichtschreibers Flavius Josephus (C. Apion II. 7.) hat derselbe nämlich auch die Lüge gegen die Juden verbreitet, im innersten Heiligtum des Tempels zu Jerusalem sei ein Esel aufgestellt gewesen, dem man göttliche Verehrung erwiesen habe. Diesen Esel habe der syrische König Antiochus Epiphanes zugleich mit dem gemästeten Griechen im Tempel gefunden, und weil der Kopf des Esels von reinstem Golde gewesen sei, habe er ihn abgeschlagen und mitgenommen. Wer nun an den Griechen im Tempel zu Jerusalem und die von Apion enthüllte jüdische Geheimlehre von der Mästung und Opferung desselben glaubt, der muß auch an den Esel glauben, der im Tempel zu Jerusalem als Gott angebetet wurde, wer aber an den göttlichen Esel nicht glauben will, darf auch nicht an die Geheimlehre von der Mästung und Abschlachtung des Griechen glauben, und das letztere wird wohl das einzig Vernünftige sein. So sehen die Zeugnisse und Zeugen aus, die man für die jüdische Geheimlehre vom Ritualmord und Blutgenuß ins Feld zu führen pflegt; ihnen wollen wir nun eine Reihe von Zeugen und Zeugnissen gegenüberstellen, welche gegen die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß sprechen.

3. Zeugen und Zeugnisse gegen die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß.

Zweimal hat Jesus Christus die Käufer und Verkäufer aus dem Tempel zu Jerusalem hinausgejagt, das erste Mal nach dem Berichte des heiligen Apostels und Evangelisten Johannes am Anfange seines öffentlichen Lehramtes, das andere Mal nach den Berichten der übrigen Evangelisten am Schlusse desselben, vier Tage vor seinem Tode. Jesus erinnerte dabei an Worte, die in den Schriften der Propheten Isaias und Jeremias geschrieben stehen, indem er rief: „Mein Haus soll ein Bethaus sein, ihr aber habt eine Räuberhöhle daraus gemacht.“ (Matth. 21. Is. 6. Jer. 7.) Wäre damals nach einer Geheimlehre der Tempel auch noch dazu mißbraucht worden, um darin jährlich einen zu einem Menschenopfer bestimmten Griechen zu mäßten, dann hätte der göttliche Heiland das gewiß noch viel tausendmal schärfer verurteilt und die gottlose Geheimlehre verdammt. Nachdem das aber nicht geschehen ist, müssen wir aus dem Stillschweigen des göttlichen Heilandes schließen, daß Apions Erzählung von der jüdischen Geheimlehre des jährlichen Menschenopfers eine Verleumdung der Juden ist.

In der Rede, welche der christliche Diakon Stephanus vor dem jüdischen Hohen Rate zu Jerusalem hielt (Apstg. 7), und worin er den Juden vorwarf, daß sie gleich ihren Vorfahren Verräter und Mörder seien, hätte er gewiß die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, auch diesen Vorwurf beifügen, daß sie gegen Gottes ausdrückliches Verbot jährlich einen Menschen schlachten, wenn Apions Erzählung von der jüdischen Geheimlehre auf Wahrheit beruht hätte. Da jedoch der heilige Stephanus einen solchen Vorwurf nicht erhoben hat, müssen wir auch aus seinem Stillschweigen die berechtigte Schlußfolgerung ziehen, daß die fragliche jüdische Geheimlehre nur in Apions Einbildung bestand und ein Erzeugnis seines Judenhasses war.

In meiner Schrift über den Ritualmord habe ich auch bereits und gewiß mit vollem Rechte darauf hingewiesen, daß nach dem Berichte der Apostelgeschichte (6, 7) eine große Menge von jüdischen Priestern gläubig wurden und sich taufen ließen. Diese haben aber ebensowenig wie die Apostel und deren Schüler von einer jüdischen Geheimlehre gewußt, nach welcher die jährliche Opferung eines Menschen und der Genuß seiner Eingeweide geboten gewesen wäre. Das gleiche müssen wir auch von den Nachfolgern der Apostel sagen.

Weder der Papst Evaristus (101-c.109), der von Geburt ein Jude aus Bethlehem war, noch irgend ein anderer Papst in der langen Reihe der Nachfolger des heiligen Petrus hat den Juden jemals eine so ruchlose Geheimlehre zum Vorwurfe gemacht. Dagegen läßt sich eine ganze Reihe von Päpsten aufzählen, welche unter Androhung schwerer Strafen den Christen verbieten, die Juden in der Ausübung ihrer religiösen Gebräuche zu stören oder zu behindern; das hätten sie aber ganz gewiß nicht gethan, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, oder wenn sie geglaubt hätten, daß nach einer jüdischen Geheimlehre die Abschlachtung von Menschen und der Genuß ihres Blutes eine religiöse Übung sei.

Als in den ersten christlichen Jahrhunderten nicht bloß von den Heiden, sondern auch von den Juden den Christen vorgeworfen wurde, daß sie Kinder schlachten und ihr Blut genießen, hätten die Christen mit Fug und Recht auf Apions Erzählung von der oft genannten jüdischen Geheimlehre hinweisen und auf die Juden den Vorwurf zurückschleudern können, daß nicht bei den Christen, sondern bei den Juden nach ihrer Geheimlehre der Genuß von Menschenfleisch und Menschenblut eine religiöse Übung sei, aber weder bei heidnischen noch bei christlichen Schriftstellern finden wir eine Andeutung, daß dieser Vorwurf damals in der That gegen die Juden erhoben worden sei.

Die im 13. Jahrhundert von dem deutschen König und römischen Kaiser Friedrich II. aus allen Reichen der abendländischen Christenheit zusammenberufenen Judenchristen haben sich einstimmig dahin ausgesprochen, sowohl in der Heiligen Schrift als auch im Talmud sei den Juden ausdrücklich geboten, daß sie sich vor der Befleckung mit jeglichem Blute hüten sollen. Wenn ihnen aber das Blut sogar der erlaubten Tiere verboten ist, dann können sie unmöglich nach dem Blute von Menschen dürsten. Von einer jüdischen Geheimlehre, die im Gegenteile den Genuß von Menschenblut als eine religiöse Übung für die Juden angeordnet hätte, war ihnen nichts bekannt. Sie hätten dieselbe mit Abscheu zurückgewiesen und verdammt.

Sehr schön und überzeugend haben sich im 15. Jahrhundert über die Frage, ob bei den Juden der Genuß von Menschenblut eine religiöse Übung sei, auch die beiden Regenten von Mailand, Herzog Bona und Herzog Joannes, ausgesprochen. (Der Ritualm. S. 142.) Unter anderem sagen Sie: „ Seit Christi Zeit hat es viele Juden gegeben, welche Christen wurden, dabei viele ausgezeichnete Gelehrte von großem Ruf und Ansehen, wie S. Paolo, Nicola de Lira, Bonaventura und viele andere, die über die religiösen Gebräuche und Gewohnheiten der Juden sehr gut unterrichtet waren. Falls diese gewußt hätten, daß ein solcher Gebrauch bei den Juden besteht, würden sie es sicher veröffentlicht und überallhin verbreitet haben, und die Kirche hätte den Juden nicht nur nicht so viele Privilegien eingeräumt, sondern würde dieselben gar nicht geduldet haben und würde sie nicht noch weiter dulden, wie sie es gethan hat und thut in allen Ländern der Christenheit, vielmehr hätte sie dieselben verfolgt und verjagt, und ebenso würden die anderen geistlichen und weltlichen Fürsten verfahren haben. Wenn man nun sagen möchte, daß dieses ein geheimer Gebrauch sei, so antworten wir, daß in verschiedenen Ländern der Christenheit sich stets Juden taufen ließen, welche glaubwürdig sind, und welche man fragen kann, ob der Verdacht begründet ist oder nicht, natürlich soll man diese Erkundigungen nicht bei dem ersten besten oder bei leichtsinnigen Menschen einziehen, sondern bei gewissen, verständigen, edeldenkenden Personen.“

Solch ein edeldenkender Mann war wohl der Jude Friedrich Albrecht Christiani, der im Jahre 1674 in Straßburg getauft wurde, ein tüchtiger Kenner des Rabbinischen war und Docent an der Universität in Leipzig wurde. Als geborener Jude hatte er alle Gebräuche der Juden wohl inne, hatte dieselben selbst praktiziert oder doch mit eigenen Augen gesehen, wie er uns versichert, aber er beteuert mit Gott, daß er von einem religiösen Gebrauche, Christenkindern das Blut abzuzapfen und dasselbe als Heilmittel zu gebrauchen, nichts erfahren habe.

Solch ein edeldenkender Mann war gewiß auch Aloysius von Sonnenfels, Professor der Staatswissenschaften in Wien, der in seiner Schrift: „Jüdischer Blutekel“ vom Jahre 1753 sagt, sämtliche Juden müßten dem Henker überliefert, mit Feuer und Schwert vernichtet werden, wenn sie eine Geheimlehre hätten, nach welcher der Ritualmord und Blutgenuß bei ihnen eine religiöse Übung wäre. „Aber ich,“ fügt er dann bei, „der ich unter Anführung meines Vaters als Oberlandrabbiner zu Berlin und der ganzen kurbrandenburgischen Mark sogar in meiner zartesten Jugend die genauesten und verborgensten Heimlichkeiten des gesamten Judentums haarklein kennen gelernt habe, weil er einstens einen Mann seines Gewerbes aus mir zu machen verlangte, kann vor Gott auf meine Seel‘ und Gewissen bezeugen, daß dieses eine aus den höchsten Unwahrheiten sei, welche in der Welt jemals erhört worden.“

Solch ein edeldenkender Mann ist zweifellos auch Professor Dr. Basilius Levisohn, der im Jahre 1863 als ehemaliger Rabbiner, von einer alten rabbinischen Familie abstammend, erklärte, daß es in dem ganzen Bereiche der jüdischen Theologie nicht ein einziges Buch gebe, weder ein gedrucktes noch ein ungedrucktes, in welchem auch nur mit Einem Worte eine solche barbarische Handlung (des Ritualmordes und Blutgenusses) erwähnt werde, daß es weder eine geheime noch öffentliche mündliche Lehre (Tradition) unter den Juden gebe, wodurch sich jenes Laster hätte fortpflanzen können. Er beschließt diese Erklärung, indem er als Levit beschwört: „Es giebt keine große, auch keine kleine Gemeinde in ganz Israel, keine jüdische Sekte und keine jüdische Familie auf dem ganzen Erdenrunde, in welcher das Blut eines Menschen zu irgend einer Ceremonie verwendet wird, sei es eines Juden, eines Christen, eines Türken oder sonst eines Menschen auf Erden: so wahr mir Gott beistehen möge in der Stunde meines Todes, und mich selig werden lasse in seinem Sohne Jesu Christo, meinem Erlöser.“ Amen.

Zum Schlusse will ich nur noch beifügen, daß auch der als Kirchengeschichtschreiber bekannte Judenchrist August Neander bei Gelegenheit des Ritualmord=Prozesses zu Damaskus im Jahre 1840 eine Erklärung abgegeben hat, nach welcher die Juden von diesem Laster frei sind.

Diesen Zeugen und Zeugnissen gegenüber, die gegen das Vorhandensein einer jüdischen Geheimlehre vom Ritualmord und Blutgenuß der Juden sprechen, kann doch gewiß ein vernünftiger, edeldenkender Christ keinen Augenblick im Zweifel darüber sein, was er von den Zeugen und Zeugnissen zu halten hat, die man für das Vorhandensein einer solchen Geheimlehre anzuführen pflegt.

4. Beweise für die talmudische Lehre, nach welcher es den Juden erlaubt sein soll, Christen abzuschlachten.

Wenn jemand eine Geheimlehre der Juden, nach welcher sie Christenblut genießen und zu diesem Zwecke Christen töten müssen, wissenschaftlich nachweisen will, obliegt ihm zunächst die Aufgabe, den Beweis dafür zu liefern, daß es unter Umständen für einen Juden nicht sündhaft, sondern sogar ein Gott wohlgefälliges Werk ist, einen Menschen umzubringen. Denn mit Recht fragen die Juden, wie man dazu kommen könne, ihnen vorzuwerfen, daß sie nach einer angeblichen Geheimlehre Christen umbringen, während Gott ihnen das Gebot: „Du sollst nicht töten“, so oft und so streng unter Androhung der schwersten Strafen eingeschärft habe? Dieser Frage und diesem Gebote gegenüber war sich auch der H. Recensent meiner Schrift über den Ritualmord seiner Verpflichtung wohl bewußt, daß er Stellen aus dem Talmud beibringen müsse, aus denen mit Gewißheit hervorgeht, daß es den Juden erlaubt ist, Menschen zu töten, ohne daß sie dadurch das Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten“, übertreten. Um dieser Verpflichtung zu genügen, führt er Stellen aus der Heiligen Schrift und dem Talmud an, und zieht Folgerungen daraus, wobei er den verstorbenen schriftkundigen Bischof von Speier, Dr. Haneberg, als Zeugen anruft. Mein H. Recensent schreibt: „Bezüglich der Folgerungen aus dem Talmud wollen wir uns jedoch statt auf Rohling lieber auf den gewiß unverdächtigen und allerseits gleich hochgeachteten Gelehrten Haneberg (Dr. theol., Professor, Abt zu St. Bonifaz in München. dann Bischof in Speier) berufen. In seinem Werke: „Die religiösen Altertümer der Bibel“ (2. Aufl. München, Cotta 1869) S. 142 ff. sagt er wörtlich folgendes: Das Evangelium enthält keine Entstellung, wenn es Christo den Ausspruch in den Mund legt: „Ihr habt gehört, daß gesagt worden: Liebe deinen Nächsten und hasse deinen Feind; ich aber sage euch: Liebet eure Feinde!“ Matth. 5, 43. . . . Welche Israeliten konnte und sollte der Israelit lieben, wenn er die hassen und vertilgen mußte, die ihn rings umgaben?“ 791.

Der auch von mir ungemein hochgeachtete Dr. Haneberg hat sicher mit diesen Worten nicht sagen wollen, daß es jedem Israeliten gestattet gewesen sei, auf eigene Faust einen Nicht-Israeliten zu töten, so daß das fünfte unter Gottes Geboten eigentlich gelautet hätte: „Du sollst keinen Juden töten.“ Der Jude durfte vielmehr nur die Nicht-Juden in den Kriegen töten, die auf Gottes Geheiß gegen sie geführt wurden, außerdem aber galt für die Juden allen Menschen gegenüber und gilt auch heute noch ebenso wie für uns das Gebot: „Du sollst nicht töten.“ Wollte man aber aus den Worten, daß die Israeliten ihre Feinde hassen, dieselben bekämpfen und vertilgen sollten, den Schluß ziehen, daß es den Juden auch heute noch gestattet sei, Christen rituell zu morden, dann könnte man mit demselben Rechte sagen, daß auch die Christen sogar die eigenen Eltern und Geschwister hassen müssen und töten dürfen, wenn sie ihrem Glauben Gefahr drohen, denn Christus sagt: „Wer nicht Vater und Mutter, Brüder und Schwestern hasset, kann mein Jünger nicht sein“ (Luk. 14, 26); und daß wir Ungläubige und Irrgläubige umbringen dürfen, nachdem die Kirche gegen die Türken, die Albigenser in Frankreich und die Stedinger in Deutschland den Kreuzzug predigte. Die letztere Folgerung wäre ebenso unbegründet wie die erste.

Mein H. Recensent führt ferner die Worte Dr. Hanebergs an: „Wie die Rabbiner das Verhältnis zu den Nicht-Israeliten aufgefaßt haben, wissen wir. Der Grundsatz: Du sollst den Besten unter den Gojim (Nicht-Israeliten) töten, wie du der besten unter den Schlangen den Kopf zertreten sollst,“ wird zwar zunächst Einem Lehrer, dem Simon ben Iochai, in den Mund gelegt, aber er ist so sorgfältig verbreitet worden, daß man darin mehr als die excentrische Äußerung eines Zeugen römischer Verfolger sehen wird.“ S. 792. Zum Verständnisse dieser Talmudstelle ist folgendes zu bemerken: Der Rabbi Simon ben Iochai lebte zu jener Zeit, in welcher die Juden unter den römischen Kaisern Trajan und Hadrian so geknechtet waren und so grausam mißhandelt wurden, daß sie, fast zum Wahnsinn gebracht, endlich die Waffen ergriffen, um ihre Freiheit zu erkämpfen. Der Krieg wurde auf beiden Seiten mit unmenschlicher Grausamkeit geführt. Von den Juden wird erzählt, daß sie in rasender Wut ihre Feinde zersägt, geschunden, mit ihren Häuten sich behängt, ja sogar ihr Fleisch gegessen haben. In dieser Zeit und unter diesen Leuten lebte Simon den Iochai, und unter diesen Verhältnissen schrieb er die angeführten Worte. Das muß man berücksichtigen, wenn man diesen Ausspruch recht verstehen will, der, wie schon Dr. Delitzsch bemerkte, ein Stimmungswort ist, womit aber keineswegs eine gesetzliche Vorschrift oder nur eine Erlaubnis zum Mord gegeben werden sollte. Darum hat man auch später, um alle Zweifel zu beseitigen, den eigentlich unnötigen Beisatz hinzugefügt: „Zur Zeit des Krieges.“ Wie der Ausspruch aufzufassen ist, zeigen übrigens auch noch andere ähnliche Aussprüche, die neben ihm in dem Talmud von Jerusalem sich finden, wie: „Der beste Arzt kommt in die Hölle;“ „der beste Metzger ist ein Genosse Amaleks,“ also zur Ausrottung bestimmt, „die beste Frau treibt Zauberei,“ ist also des Todes schuldig.

Es folgt noch ein anderer Ausspruch von Siomon ben Iochai, den Haneberg mit den Worten anführt: „Nach der Ansicht des Simon ben Iochai verunreinigen die Gräber der Nicht-Israeliten nicht, weil geschrieben steht (Ezech. 34, 31): „Ihr, meine Schafe, Schafe meiner Weide, ihr seid Menschen. Ihr werdet Menschen genannt, die Völker der Welt aber werden nicht Menschen, sondern Vieh geheißen.“ Zum richtigen Verständnisse dieser Talmudstelle müssen wir uns wieder an den Krieg erinnern, der zu Simons Zeit zwischen Römern und Juden mit unerhörter Grausamkeit geführt wurde. Nach dem Zeugnisse der Geschichte war damals der Boden Palästinas mit Leichen bedeckt, was wegen der strengen Vorschriften in betreff der Verunreinigung durch das Betreten von Gräbern zu großen Unzuträglichkeiten führte. Simon ben Iochai klügelte einen Ausweg aus, der an diesen Vorschriften vorbeiführen sollte, indem er sich auf die angeführte Stelle aus den Schriften des Propheten Ezechiel berief, in welcher für Mensch das hebräische Wort adam gebraucht wird. Da an anderen Stellen der Mensch im Hebräischen haadam heißt, aber dort, wo von Verunreinigung durch das Betreten der Gräber die Rede ist, nur adam steht, so erklärte Simon, Gott habe durch die Worte beim Propheten Ezechiel: „Ihr, meine Schafe, die Schafe meiner Weide, ihr seid Menschen“ die Juden als eigentliche Menschen erklärt, während die Heiden nur im uneigentlichen Sinne Menschen genannt werden könnten, und deshalb auch ihre Gräber nicht verunreinigten. Die Leichen der Heiden seien den Überresten von Tieren gleichzuachten, durch die man nicht verunreinigt werde. Diese Verlegenheitserklärung, nach welcher die Juden Menschen erster Klasse (adam), die Heiden aber Menschen zweiter Klasse oder Tiere (haadam) sein sollten, wurde jedoch von anderen Lehrern verworfen, und konnte schon um deswillen nicht zur Geltung kommen, weil das Wort haadam nicht bloß einen Heiden bezeichnet, sondern auch den Juden, der noch kein Weib und keinen Grundbesitz hat.

Außerdem besteht auch heute noch für die Juden die religionsgesetzliche Vorschrift, daß, wenn in einem Hause ein Jude oder ein Nichtjude gestorben ist, und der Leichnam sich noch im Hause befindet, die „Kohanim“, jene Juden, die sich für Nachkommen Aarons, also Mitglieder des Priesterstammes ausgeben, in diesem Hause nicht bleiben dürfen, bis der Leichnam daraus entfernt ist. Daraus geht so viel mit Gewißheit hervor, daß der Leichnam eines Nichtjuden ebenso wie der Leichnam eines Juden als ein menschlicher Leichnam, dessen Anwesenheit verunreinigt, betrachtet wird.

Wenn übrigens der Prophet Ezechiel die Heiden Tiere genannt hat, so hat er damit gar nichts Auffallendes gethan. Wiederholt kommen solche Bezeichnungen vor, und Menschen werden nicht bloß Hunde und Esel, sondern auch Pferde, Maulesel, Schweine in der Heiligen Schrift genannt. Auch in der Heiligen Schrift des Neuen Bundes werden Menschen mit Tiernamen belegt, und dasselbe thun auch die Kirchenväter, ja der göttliche Heiland selbst hat die Heiden Hunde (Mark. 7, 27), und den König Herodes einen Fuchs genannt (Luk. 13, 32), aber wer mag glauben, er habe damit die Erlaubnis gegeben, daß man einen Heiden wie einen bissigen Hund, den König Herodes wie einen räuberischen Fuchs totschlagen dürfe? So wenig wir glauben, daß Christus und die Kirchenväter durch Bezeichnung der Menschen mit Tiernamen den Mord derselben billigen wollten, ebensowenig dürfen wir auch von den jüdischen Lehrern glauben, daß sie damit den Mord als erlaubt hinstellen wollten.

Die übrigen Talmudstellen, die mein H. Recensent aus der Augsburger Postzeitung Nr. 10 v. 9. März 1893 anführt, sind von Dr. Rohling entlehnt, und wer sich für dieselben interessiert, möge die „Akten und Gutachten in dem Prozesse Rohling c. Bloch nachlesen, wo er die Erklärungen finden wird, welche die von der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft benannten Sachverständigen gegeben haben.

Wenn wir überhaupt die Anschauungen des Talmud über Leib und Leben der Nichtjuden mit den Anschauungen vergleichen, die bei den Kirchenvätern und im Kirchenrechte über Leib und Leben der Nichtkatholiken sich finden, so werden sie wohl, was Milde und Strenge betrifft, einander die Wage halten. Ja, die Juden könnten uns vielleicht den Vorwurf machen, daß im Talmud schon vor vielen Jahrhunderten über Leib und Leben der Nichtjuden eine wahrhaft menschliche, milde Anschauung sich geltend machte, die im 17. Jahrhundert in der katholischen Kirche noch nicht zur allgemeinen Anerkennung gekommen zu sein schien. Im Talmud wird erzählt, die Engel hätten einen Lobgesang anstimmen wollen, als die den Israeliten nachsetzenden Ägypter im Roten Meere ertrunken, die Israeliten aber gerettet waren. Das habe jedoch Gott den Engeln mit den Worten verboten: „Das Werk meiner Hände versinkt im Meere, und ihr wollt vor mir einen Gesang anstimmen?“ Damit vergleiche man nun das Schreiben, welches Papst Urban VIII. am 28. Juni 1631 an den Kaiser Ferdinand II. in Wien gerichtet hat. Er giebt darin seine Freude kund über die Zerstörung der Stadt Magdeburg und wünscht dem Kaiser Glück dazu, daß Tausende und Tausende von Ketzern bei dieser Gelegenheit dem schimpflichsten Tode verfielen und dadurch zeigten, was für ein elendes Los es ist, in die Hände Gottes zu fallen, der die Völker richtet in seinem Grimme. Dann weist der Papst auf den Jubel und Beifall der Engel hin, und fordert den Kaiser auf, daß er das Glück eines so großen Sieges nicht auf die Trümmer der Mauern einer einzigen Stadt beschränken möge. – Ich begreife es, daß man auf seiten der Katholiken die Echtheit dieses päpstlichen Schreibens bezweifelte, als es am 10. Mai 1884 aus dem k. k. Staatsarchiv in Wien veröffentlicht wurde, denn es sticht grell ab gegen die Erzählung, die ich aus dem Talmud entnommen habe. Nichtsdestoweniger habe ich dieses Schreiben erwähnt, um zu zeigen, wie man nicht aus der einzelnen Äußerung eines Papstes auf die Gesamtanschauung des Apostolischen Stuhles schließen darf, der das Leben der wegen Ritualmords verfolgten Juden in seinen besonderen Schutz genommen hat, und wie man aber auch ebenso dem Volke der Juden unrecht thut, wenn man es etwa für den Ausspruch eines einzelnen Lehrers verantwortlich macht.

In ähnlicher Weise haben auch vor einiger Zeit viele Katholiken es bezweifelt, daß die Aussprüche von Kirchenvätern, Kirchenversammlungen, aus dem Kirchenrecht echt seien, die in einer von den k. k. Behörden in Wien mit Beschlag belegten Schrift enthalten waren. Die Aussprüche waren sämtlich echt, aber dennoch wurde die Schrift gerichtlich beschlagnahmt, und zwar mit vollem Rechte, weil diese Aussprüche aus früheren Jahrhunderten, wenn sie ohne notwendige Erklärung in der Gegenwart veröffentlicht werden, nur geeignet sind, die katholische Religion verächtlich zu machen und die Nichtkatholiken gegen ihre katholischen Mitbürger aufzureizen. So haben die Behörden die Beschlagnahme und das Verbot der Schrift begründet. Nun darf man es denselben aber auch nicht verargen, wenn sie Schriften mit Beschlag belegen, weil sie ohne die nötigen Erläuterungen Talmudaussprüche aus früheren Jahrhunderten enthalten, welche in der Gegenwart geeignet sind, die christliche Bevölkerung gegen die Juden aufzuhetzen und die Juden als Leute hinzustellen, denen es durch ihre Religion erlaubt sei, Christen wie Tiere abzuschlachten.

5. Beweise für den angeblichen Blutgenuß der Juden.

Wie wir in den Heiligen Schriften des Alten Bundes lesen, ist schon dem zweiten Stammvater des Menschengeschlechtes, dem Patriarchen Noah, und seinen Nachkommen, also allen Menschen, gleich nach der Sündflut der Genuß des Blutes von Gott verboten worden (1. Bch. Mos. 9, 4). Für die Juden erneuerte Gott dieses Verbot durch Moses und fügte bei, daß derjenige, der gegen dieses Verbot Blut genießt, der Strafe des Todes und der ewigen Verdammnis verfallen sei (3. Bch. Mos. 17, 18.)

Wie sehr die Juden vor der Übertretung dieses Gebotes sich fürchteten, und wie ängstlich sie vor dem Blutgenusse sich hüteten, können wir aus einem Vorfalle ersehen, der sich nach den Heiligen Schriften des Neuen Bundes im zweiten Lehrjahre Jesu Christi in der Synagoge zu Kapharnaum zugetragen hat. Der göttliche Heiland sprach nach der wunderbaren Brotvermehrung, durch die er am vorhergegangenen Tage mehrere Tausende von Menschen gesättigt hatte, von dem allerheiligsten Geheimnisse seines Fleisches und Blutes und beteuerte, daß derjenige das ewige Leben nicht erlangen werde, der sein Blut nicht genießen wolle. Als seine Zuhörer das vernahmen, sagten sie: „Diese Rede ist hart, wer kann sie hören?“ Ob sie bei dieser Gelegenheit, wie ein berühmter Schriftausleger meint, vielleicht an die Verschwörung des Catilina dachten, der etwa sechzig Jahre vor Christus die Herrschaft über Rom an sich reißen wollte, und die Gesinnungsgenossen bei der Aufnahme als Mitglieder seiner Verschwörung Blut trinken ließ, lassen wir dahingestellt sein. Wir begnügen uns mit der Feststellung der Thatsache, die uns der heilige Evangelist Johannes mit den Worten berichtet: „Von dieser Zeit an traten viele seiner Jünger zurück und wandelten nicht mehr mit ihm“ (Johan. 6). Diese einfache Thatsache zeigt uns, daß das Entsetzen der Juden vor dem Blutgenuß, ihre Angst vor demselben eine ungemein große gewesen sein muß. Unter Jüngern müssen wir uns nämlich solche Israeliten vorstellen, die schon längere Zeit mit Jesu wandelten, seine herrlichen Predigten hörten und die Wunder sahen, die er wirkte. Sie wollten aber auf einmal von ihm und seinen Predigten und seinen Wundern nichts mehr wissen, weil er ihnen die Zumutung gemacht hatte, daß sie Blut genießen sollten. Noch eine andere Thatsache läßt uns die nämliche Erfahrung machen.

In der ersten Kirchenversammlung zu Jerusalem, im Jahre 52 n. Chr., stellten die Apostel unter Eingebung des heiligen Geistes vier Gebote auf, welche die Heidenchristen ebenso wie die Judenchristen beobachten mußten. Unter diesen Geboten lautete das vierte, daß sie sich vom Blute enthalten sollten (Apstg. 15, 20). Fragen wir die Schriftausleger, warum die Apostel den Genuß des Blutes untersagten, obwohl durch das vergossene Blut Jesu Christi alles Blut gereinigt, und das alttestamentliche Verbot des Blutgenusses aufgehoben war, so weisen sie auf die Schonung hin, welche man den Judenchristen und ihrer Abneigung und Angst vor dem Blutgenusse schuldig war. Mit Recht befürchteten die Apostel, daß wohl die meisten Judenchristen vom Glauben wieder abfallen würden, und keine Juden sich mehr taufen ließen, wenn im Christentum der Blutgenuß gestattet würde. Erst allmählich im Laufe der Jahrhunderte haben sich die Anschauungen in diesem Punkte so geklärt, daß man an dem Genusse des Blutes nicht ferner mehr Anstoß nahm.

Wie ängstlich die gläubigen Juden sich auch heute noch hüten, das Verbot des Blutgenusses zu übertreten, davon kann man sich überzeugen, wenn man einmal zuschauen will, wie das zu kochende Fleisch behandelt wird, um auch die letzten Spuren von Blut aus demselben zu entfernen, ehe es als Speise genossen werden darf Hiervon sowie von der Vorsicht der Juden, wenn Blut an Brot oder Eiern klebt, oder das eigene Zahnfleisch blutet, habe ich in meiner Schrift über den Ritualmord weitläufig gesprochen, und es wird nicht nötig sein, das dort Gesagte hier noch einmal zu wiederholen. Nur darauf will ich noch hinweisen, was Professor Dr. Strack in seinem Buche: „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit. München 1900. Beck“, S. 100 von den Juden gegenüber allen anderen Völkern sagt: „ Davon ist meines Wissens nirgends die Rede, daß Tierblut oder gar Menschenblut, insonderheit Blut eines anderen Menschen, zu abergläubischen Zwecken getrunken oder getrocknet verschluckt werde.“ Mit Fug und Recht können darum die Juden auch heute noch ihren Anklägern wegen Ritualmords die Worte zurufen, welche die christliche Frau Biblis bei der Christenverfolgung in Lyon, im 2. Jahrhundert, als die Christen wegen Ritualmords angeklagt waren, den Heiden zugerufen hat: „Wie könnt ihr uns vorwerfen, daß wir Menschenblut genießen, nachdem uns sogar das Blut von Tieren zu genießen verboten ist?“

Unter solchen Umständen müssen schon klare, vollgültige, unanfechtbare Beweise erbracht werden, wenn der Nachweis geliefert werden soll, daß einzelne Juden oder jüdische Gemeinden oder Sekten es für eine religiöse, gottgefällige Übung halten, das Blut geschlachteter Christen mit dem Osterwein vermischt oder in die Osterkuchen verbacken zu Heilzwecken oder zur Entsündigung zu genießen. Halten wir nun Umschau, um zu erfahren, ob solche Beweise bis jetzt erbracht worden sind, so werden wir keine finden. Die angeblichen Beweiße, auf die man sich beruft, habe ich in meiner Schrift über den Ritualmord schon besprochen und auch vorhin bereits erwähnt; ich will sie hier kurz noch einmal wiederholen und nur weniges noch beifügen.

Der Mönch Thomas Cantipratanus erzählt, ein frommer Jude habe auf seinem Sterbebette geweissagt, die Juden könnten von dem Fluche, der auf ihnen laste, nur durch den Genuß von Christenblut befreit werden. Er habe damit das Blut Christi im allerheiligsten Sakrament gemeint, das die Juden genießen sollten, nachdem sie zuvor Christen geworden wären. Die Juden hätten das aber falsch verstanden und seitdem angefangen, Christen abzuschlachten und deren Blut zu Heilzwecken und zur Entsündigung zu genießen. Wo in aller Welt ist ein geschichtskundiger Mann, der es für möglich hält, daß das Wort eines unbekannten Juden einen so gewaltigen Umschwung in der religiösen Anschauung der Juden hervorgebracht, ihnen alle Furcht und Angst vor dem Blutgenuß genommen hätte? Das kann nur ein Mensch glauben, dem der Aberglaube vom jüdischen Ritualmord so in das Herz gewachsen ist, daß er lieber sein Leben als diesen Aberglauben lassen möchte, wenn man insbesondere bedenkt, wie die Juden noch heute sich vor jedem Blutgenuß ängstlich hüten, und selbst der geistesgestörte Rabbinats-Kandidat Bernstein zu Breslau, von welchem im Jahre 1889 viel die Rede war, das von Knaben durch Ritzen gewonnene Blut nicht zu genießen wagte, sondern auf Löschpapier sprengte und dieses dann auf einem Friedhofe vergrub, um sich dadurch zu entsündigen.

Als zweiter Beweis für den angeblichen Blutgenuß der Juden werden die Geständnisse angeführt, welche die des Ritualmords angeklagten Juden unter der Folter abgelegt haben. Von ihnen gilt dasselbe, was der Jesuit v. Spee von den Geständnissen sagt, die den der Hexerei Angeklagten durch die Folter ausgepreßt worden sind. Nachdem er viele dieser Unglücklichen zum Tode vorbereitet hatte, rief er aus: „Ich schwöre feierlich, von den vielen, welche ich wegen angeblicher Hexerei zum Scheiterhaufen geleitete, war keine einzige, von der man, alles genau erwogen, hätte sagen können, daß sie schuldig gewesen sei, und das Gleiche gestanden mir zwei andere Gottesgelehrte aus ihrer Erfahrung“. Die Geständnisse der des Ritualmords angeklagten Juden, daß die Juden Christenblut genießen, haben den nämlichen Wert wie die anderen unter der Folter abgelegten Geständnisse, daß die Juden die Brunnen sowie die Saaten vergiftet und dadurch die Pest über Menschen und Vieh gebracht haben. Wie das letztere heutzutage kein vernünftiger Mensch mehr glaubt, wird man wohl auch das erstere nicht glauben dürfen, wenn man sich nicht dem Verdachte aussetzen will, daß man ein liebgewonnenes Vorurteil nicht aufgeben mag.

Der einzige deutsche Universitätsprofessor, welcher aus kabbalistischen und talmudischen Schriften den wissenschaftlichen Beweis für das Vorhandensein des jüdischen Ritualmords zu liefern versucht hat, ist der Professor Dr. Rohling zu Prag. Ich habe aber bereits nachgewiesen, daß kein einziger Fachmann in ganz Deutschland dessen Beweise als gültig anerkannt hat, daß sie vielmehr von allen sprachkundigen Gelehrten, katholischen wie protestantischen, als verfehlt und verunglückt zurückgewiesen worden sind. Wohl will Dr. Rohling in einem Büchlein, das ein Rabbi Mendl herausgegeben haben soll, gelesen haben, daß Christenblut in allen Ländern vergossen und zur Ehre Gottes genossen werde, die Juden in Polen, Ungarn und Galizien seien besonders eifrig im Genusse des Christenblutes, aber auch die Juden in den übrigen Ländern müßten dazu angeeifert werden, daß sie Christenblut genießen und es zu diesem Zwecke in die Osterkuchen oder Mazzen backen. Von diesem Büchlein sagt Dr. Rohling, es sei in seinem Besitz gewesen, aber er war so unendlich leichtsinnig, daß er es abhanden kommen ließ. Man hat überall innerhalb und außerhalb der österreichischen Grenzpfähle Nachforschungen nach demselben anstellen lassen, aber nirgends war es aufzufinden. Man wird auch wohl daran thun, nachdem seither etwa zwanzig Jahre verflossen sind, die Hoffnung aufzugeben, es je wieder aufzufinden, man wird vielmehr den Männern beistimmen, welche sagen, daß der Rabbi Mendl, welcher im 18. Jahrhunderte lebte, ein Büchlein mit solchem Inhalt gar nicht geschrieben hat.

Wenn man nun diese Art von wenig glaubwürdigen, schwindelhaften oder als Fälschungen nachgewiesenen Beweisen, die für den Blutgenuß der Juden beigebracht werden, mit den vollkommen glaubwürdigen, vollgültigen, unanfechtbaren Beweisen zusammenstellt, die gegen den Blutgenuß der Juden sprechen, dann muß schon ein großes Maß von Voreingenommenheit für den Ritualmord-Aberglauben vorhanden sein, um nur für einen Augenblick einen Zweifel noch darüber aufkommen zu lassen, ob man sich für oder gegen den Blutgenuß der Juden entscheiden soll. Immerhin könnte es aber doch geschehen, daß ein oder der andere Leser an dem tief eingewurzelten Aberglauben noch festhält, vielleicht mit der Einwendung, es gebe jüdische Geheimschriften, in denen die Lehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß enthalten sei. Wir müssen darum auch diesen Geheimschriften unsere Aufmerksamkeit jetzt zuwenden, denn sie sind in der That einer von jenen Schlupfwinkeln, in denen der Ritualmord-Aberglaube sich versteckt, wenn er sich vor den Beweisen aus den öffentlichen Schriften nicht mehr halten kann. Es wird übrigens nicht schwierig sein, ihn auch aus diesem Versteck hinauszutreiben.

6. Die Geheimschriften der Juden.

Im Monat Mai des verflossenen Jahres 1900 konnte man in den Zeitungen lesen, daß im preußischen Herrenhause eine Anfrage an die k. Staatsregierung folgenden Inhalts gestellt werden sollte: „Welche Schritte gedenkt die k. Staatsregierung zu thun, um weiten Kreisen der christlichen Bevölkerung die Gewißheit zu verschaffen, daß die in den letzten Jahren vorgekommenen unaufgeklärten Morde an christlichen Jünglingen und Jungfrauen nicht von den Juden begangene sogenannte Ritualmorde sind?“ In der Begründung dieser Anfrage wurde unter anderem auch gesagt, schon allein im Interesse der jüdischen Bevölkerung scheine es geboten, durch eine authentische Übersetzung aller jüdischen Geheimschriften den Nachweis zu führen, daß diese Schriften keinen Anhalt für den Volksglauben – richtiger: Aberglauben – bieten.

Zur näheren Beleuchtung dieser Forderung möchte ich bemerken, daß man zuvörderst die Schriften kennen müßte, welche als Geheimschriften der Juden ausgegeben werden, wenn man eine Übersetzung derselben fordert. Welche sind also die Geheimschriften der Juden, die übersetzt werden sollen? Gewöhnlich werden als solche der Schulchan-Aruch und der Talmud genannt. Wir wollen aber noch weiter gehen und den Sohar und die anderen kabbalistischen Schriften dazu zählen, und wollen annehmen, es seien eine größere Anzahl von sprachkundigen Gelehrten für die authentische Übersetzung dieser Schriften gewonnen worden, und dieselben hätten nach längerer Zeit ihre Aufgabe auch vollendet: was wird damit gewonnen sein?

Wir wollen annehmen, daß die Übersetzer in keiner Schrift einen Anhaltspunkt für den jüdischen Ritualmord und den Blutgenuß der Juden gefunden haben, würden sich die Antisemiten und alle Anhänger des Ritualmord-Aberglaubens zufrieden geben? Nicht im mindesten. Sie würden sofort in die Welt hinausschreien, das jüdische Geld habe seine alterprobte Wirksamkeit geäußert, sämtliche Übersetzer seien von der israelitischen Allianz erkauft worden, und deswegen hätten sie in den von ihnen zu übersetzenden Schriften einen Anhaltspunkt für den Ritualmord und den Blutgenuß der Juden nicht gefunden.

Andere würden nach Dr. Rohling rufen, dem, wenn nicht alle Schriften, so doch wenigstens eine Anzahl von Stellen zur authentischen Übersetzung zu übertragen wären. Wir wollen annehmen, daß Dr. Rohling dem Rufe auch Folge leistet und gewisse Stellen in derselben Weise, wie er es bereits gethan hat, so übersetzt, daß man aus ihnen den jüdischen Ritualmord und den Blutgenuß der Juden herauslesen kann, was wird die Folge sein? Man wird vielleicht ein Schiedsgericht verlangen. Aber wo findet sich dasselbe? Die Deutsche Morgenländische Gesellschaft, auf die sich früher Dr. Rohling selbst als Schiedsgericht berufen hat, wird von ihm, nachdem sie sich gegen seine Art und Weise, zu übersetzen, ausgesprochen hat, nicht mehr als Schiedsrichterin anerkannt, und so ist die Sache wieder auf ihren alten Stand zurückgekommen. Mein H. Recensent und eine Anzahl von gleichgesinnten seitherigen Anhängern des Ritualmord-Aberglaubens werden der von bewährten Fachmännern gelieferten Übersetzung ihre Zustimmung geben, der große antisemitische Haufe wird nach wie vor die Übersetzung Dr. Rohlings oder Aaron Brimanns als die allein richtige anerkennen, und wenn auch alle Orientalisten Deutschlands dieselbe als falsch erklären.

Ich muß mich darüber wundern, daß Männer, die einen Sitz im preußischen Herrenhause haben, im Ernste daran denken konnten, daß eine Übersetzung der jüdischen Geheimschriften, die ja zum großen Teile bereits wirklich ins Deutsche übertragen sind, den aufgeregten Gemütern eine Beruhigung bringen werde. Sie hätten sich erinnern sollen, daß die Forderung einer authentischen Übersetzung der jüdischen Geheimschriften schon zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen parlamentarischen Körperschaften Deutschlands gestellt, aber immer einstimmig oder durch Mehrheitsbeschluß abgelehnt wurde.

Schon am 22. März 1893 wurde im preußischen Herrenhause selbst über eine Reihe gleichlautender Petitionen „um staatliche Prüfung der jüdischen Geheimgesetze“ verhandelt. Bei dieser Gelegenheit sagte der Regierungskommissär: „Was verlangen die Herren Petenten? Sie sagen, es soll ein Ausschuß aus nichtjüdischen Mitgliedern, aus gelehrten Orientalisten zusammenberufen werden, und der soll über die Fragen sein Votum abgeben. Ja, das ist schon längst geschehen. Die Orientalisten Deutschlands haben sich schon seit Jahren, seit Jahrhunderten zur Sache geäußert, und eine Minorität ist dabei zur Ansicht der Petenten gelangt, die sind ja auch hier vorn in der Petition alle Mann für Mann aufgeführt . . . Die Majorität, das ist ebenfalls notorisch, ist zu dem Resultat gelangt, daß die jüdische Religion keinen ihrer Anhänger nötigt, etwas zu glauben, zu thun oder zu lassen, was mit der bürgerlichen Ordnung in Widerspruch steht. Nun, mag man dieses Ergebnis für richtig halten oder nicht, das thut nichts zur Sache, jedenfalls muß man anerkennen und kann nicht bestreiten, daß hier die Gelehrten Deutschlands, die als legitimiert in der Petition aufgestellt sind, die Orientalisten, bereits zur Sache sich geäußert haben. Was soll es da nützen, wenn wir von ihnen nochmals eine Äußerung verlangen, nicht von all den vielen Stimmen, sondern von wenigen Berufenen?“ Seine Schlußgolgerung war: „Die Petition ist durchaus gegenstandslos.“

Am 15. Dezember 1893 verhandelte die badische zweite Kammer über die Petition des „Deutsch-socialen Vereins Karlsruhe“ um „Einsetzung einer aus Professoren der deutschen Universitäten bestehenden Kommission zur Prüfung der jüdischen Geheimgesetze.“ Nicht nur die Nationalliberalen, und der Regierungsvertreter, sondern auch das Centrum beantragten Übergang zur Tagesordnung, und dieser Antrag wurde mit allen gegen Eine Stimme angenommen.

Anfang Februar 1894 wurde in der badischen ersten Kammer in betreff einer Petition „um Übersetzung der jüdischen Geheimgesetze von Staats wegen“ einstimmig motivierter Übergang zur Tagesordnung beschlossen, unter anderem in der Erwägung, „daß die Petition den Wahrscheinlichkeitsbeweis für das Vorhandensein einer wissenschaftlich erst noch zu erforschenden gemeinschädlichen jüdisch-rabbinischen Geheimlitteratur nicht erbracht hat.“

Am 20. Februar 1894 beschäftigte die Petitionskommission des deutschen Reichstages sich mit einer gleichlautenden Petition und beschloß, sie als zur Verhandlung im Plenum nicht geeignet zurückzuweisen.

Am 12. Dezember 1895 lag der badischen zweiten Kammer ein Antrag auf staatliche Prüfung und Übersetzung des Schulchan-Aruch vor. Die Ablehnung erfolgte mit allen gegen zwei Stimmen. Den Antisemiten wurde nahegelegt, sie möchten das Werk auf eigene Kosten übersetzen lassen. Die badische erste Kammer ging am 25. Januar 1896 über denselben Antrag debattelos zur Tagesordnung über.

Die sächsische erste Kammer faßte im Dezember 1895, die zweite Kammer im Januar 1896 über denselben Antrag einstimmig den nämlichen Beschluß.

Auch das preußische Herrenhaus ging am 29. April 1896 über den gleichen Antrag mit großer Mehrheit zur Tagesordnung über, und man braucht wahrlich kein Prophet zu sein, um die Antwort vorherzusagen, welche die k. preußische Staatsregierung durch ihre Vertreter geben wird, wenn die eingangs erwähnte Anfrage von einem Herrenhaus-Mitgliede an sie gestellt werden sollte. Sie wird dieselbe Antwort geben, die sie schon im Jahre 1893 gegeben hat, weil sie eben nach Lage der Sache eine andere Antwort nicht geben kann. Das Urteil der deutschen Wissenschaft der Gegenwart über das Gerede von jüdischen Geheimschriften hat der Universitätsprofessor Dr. Strack in Berlin in seiner Schrift: „Sind die Juden Verbrecher von Religions wegen? Leipzig. Hinrichs 1900“, S. 21 mit den Worten ausgesprochen: „Dem gegenüber erkläre ich und setze für die Richtigkeit dieser Erklärung auch hier meine Ehre als Mann und als Gelehrter ein: Es giebt keine jüdischen Geheimschriften. Innerhalb des gesamten Judentums giebt es weder eine Schrift noch eine mündliche Tradition, welche kundigen Christen unzugänglich wäre. Weder suchen die Juden vor den Christen etwas zu verbergen, noch können sie vor ihnen etwas verbergen.“ Und mit diesen Worten eines deutschen Mannes und christlichen Gelehrten, des besten christlichen Talmudkenners der Gegenwart, ist der Aberglaube des Ritualmords auch aus dem Schlupfwinkel der jüdischen Geheimschriften oder Geheimgesetze hinausgetrieben.

Nun bleibt noch ein einziger Schlupfwinkel übrig, welchen der christliche Aberglaube vom jüdischen Ritualmord aufsuchen kann, um sich in demselben zu verstecken, und er ist gekennzeichnet mit den Worten: „Immerhin bleibt noch die Frage offen, ob es nicht Fanatiker und geheime Sekten giebt, die das Menschenopfer als ein Gott wohlgefälliges Werk betrachten.“ Um den Ritualmord-Aberglauben aus diesem letzten Schlupfwinkel zu vertreiben, wird es nötig sein, daß wir eine Wanderung durch die jüdische Geschichte antreten. Wir müssen nämlich die Frage beantworten, ob es Sekten, und welche Sekten es bei den Juden giebt, und von welcher Sekte man mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuten kann, daß sie den Ritualmord im geheimen übte oder übt.

7. Die jüdischen Sekten.

Wie alle übrigen Religionsgenossenschaften, von welchen die Weltgeschichte erzählt, hat auch die jüdische Religionsgenossenschaft ihre Sekten, nämlich Vereinigungen von Mitgliedern einer Religionsgenossenschaft, welche entweder in einzelnen Glaubenssätzen, oder in religiösen Gebräuchen mit der großen Mehrheit der übrigen Religionsbekenner nicht übereinstimmen. So erzählt die Kirchengeschichte, daß es in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche christliche Sekten gab, denen man nachredete, daß sie den Ritualmord im geheimen übten, indem sie Kinder töteten, um deren Fleisch und Blut bei ihren religiösen Zusammenkünften zu genießen. Solche christliche Sekten soll es auch im Mittelalter und bis in die neuere Zeit herein gegeben haben, wie ich in meiner Schrift über den Ritualmord schon ausgeführt habe. Hören wir nun, was die Geschichte uns von den jüdischen Sekten zu erzählen weiß.

Im 4. Jahrhundert vor Christus wurde ein Sprößling aus dem hohenpriesterlichen Geschlechte zu Jerusalem, Manaffe mit Namen, welcher eine nichtjüdische Frau, eine Tochter des Samariterfürsten Sanballat, zur Ehe genommen hatte, und sich, obwohl Nehemias ihn dazu aufgefordert hatte, von ihr nicht trennen wollte, aus Jerusalem verbannt. Er ging nach Samaria, wo das Volk halb jüdisch und halb heidnisch war, und nachdem sein Schwiegervater auf dem Berge Garizim dem wahren Gott einen Tempel erbaut hatte, wurde Manaffe zum ersten Hohenpriester desselben im Gegensatze zu Jerusalem aufgestellt. Die Samariter hielten sich jetzt für die wahren Israeliten, und die Heilige Schrift (die Thora) stand bei ihnen im höchsten Ansehen. Dabei verfolgten die Juden und die Samariter sich mit großem Haß, hatten keine Gemeinschaft miteinander, und die Samariter wurden von den Juden nur das verworfene Volk von Sichem genannt. Die Stadt Sichem lag bekanntlich am Fuße des Berges Garizim. Wie Dr. Grätz „Geschichte der Juden, Leipzig, Oskar Leiner“, II. 2. 173 berichtet, erhielt sich diese Sekte trotz ihrer Winzigkeit bis in die Gegenwart, und noch heutzutage findet sich eine kleine samaritische Gemeinde in Nablus, dem alten Sichem, mit einem Hohenpriester, der sich rühmt, in gerader Linie von Aaron abzustammen.

Zur Zeit Christi gab es verschiedene Parteien im jüdischen Volke, die sich durch ihre religiösen und politischen Anschauungen unterschieden. Die Assidäer oder Chassidäer beobachteten auf das strengste und gewissenhafteste die gesetzlichen Vorschriften sowie die Gebräuche, die seit Esdras gleichsam als die Umzäunungen des Gesetzes, um dessen Übertretungen zu verhüten, eingeführt waren. Als Schriftkundige hatten die Chassidäer die Gerichts- und Lehrämter inne, und dadurch übten sie großen Einfluß auf das Volk und die lernbegierige Jugend aus. Eine noch strengere Richtung unter den Chassidäern nahmen die Nasiräer ein, welche des Weingenusses für eine bestimmte Zeit oder auf Lebensdauer sich enthielten. Diejenigen, welche auf Lebensdauer dem Weingenuß entsagten, und auch auf die Ehe verzichteten, zogen sich in die Einsamkeit zurück, wo sie ein gemeinschaftliches Leben wie Ordensleute führten. Die Anhänger dieser Richtung wurden Essäer genannt.

Die zahlreichste Partei, welche das höchste Ansehen beim Volke genoß und den stärksten Einfluß ausübte, war jene der Pharisäer. Das Ziel dieser Partei war die politische Unabhängigkeit des jüdischen Volkes, und das Mittel zur Erreichung dieses Zieles war die Beobachtung des göttlichen Gesetzes nach den Überlieferungen oder Vermächtnissen der Väter. Sie wurden auch die Schriftkundigen oder Gesetzlehrer genannt, und in ihren Händen lag die ganze innere Verwaltung des Staates und des Tempels.

Der jüdische Adel, die Feldherren, Staatsmänner gehörten zur Partei der Sadducäer, bei welchen die Vaterlandsliebe die erste, die Religion die zweite Stelle einnahm. Sie behaupteten, daß bloß jene religiösen Gesetze beobachtet werden müßten, welche in der Heiligen Schrift klar und deutlich enthalten seien, während die anderen, die auf mündlicher Überlieferung beruhten, oder erst später eingeführt worden seien, einen untergeordneten Wert hätten und keine unverbrüchliche Heilighaltung beanspruchen könnten. Weil die Sadducäer glaubten, daß der Mensch schon in diesem Leben für sein Thun und Lassen den gebührenden Lohn und die entsprechende Strafe empfange, und man darum nicht nötig habe, die ausgleichende Gerechtigkeit erst im Jenseits nach dem Tode zu erwarten, wurde ihnen wohl mit Recht nachgesagt, daß sie nicht an die Auferstehung der Toten glaubten. Die Zwistigkeiten zwischen den Parteien der Pharisäer und Sadducäer waren für das jüdische Volk die Quelle vieler Leiden.

Zwillingsbrüder der Sadducäer hat man die Karäer genannt, deren Stifter, Anan, im 8. Jahrhundert lebte. Der Name Karäer (Schriftbekenner) soll anzeigen, daß sie bloß die Heilige Schrift als Richtschnur ihres Glaubens und ihres religiösen Lebens anerkennen. Den Talmud, dessen Anhänger sie Rabbaniten nennen, verwerfen sie, und sagten sich von den Rabbaniten vollständig los. Sie gehen keine Ehe mit denselben ein, nehmen an ihren Tafeln nicht teil, ja sie vermeiden es, am Sabbat das Haus eines Rabbaniten nur zu betreten. In Kahiro, in der Krim, in Polen giebt es noch Anhänger dieser Sekte; in Galizien sollen noch etwa dreihundert karäische Familien wohnen, die sich ehrlich vom Ackerbau ernähren.

Aus der Sekte der Karäer sonderten sich fünf kleinere Sekten ab, die entweder den Fleisch- und Weingenuß untersagten, oder den Sabbat anders als die Rabbaniten feierten, oder lehrten, daß Gott zuerst einen Engel, und dieser dann die Welt erschaffen habe, oder daß die Speisegesetze nach der Zerstörung des Tempels zu Jerusalem nicht mehr verbindlich seien. Die feindselige Gesinnung, die zwischen den Rabbaniten und Karäern herrscht, offenbarte sich besonders damals, als ein Rabbanite, Joseph Alkabri, am Ende des 11. Jahrhunderts Günstling des Königs Alfons VI. von Castilien war, und als solcher die Karäer verfolgte. Er gestattete ihnen bloß eine einzige Stadt als Aufenthaltsort und erklärte, er hätte alle Karäer umbringen lassen, wenn es nicht nach Zerstörung des Tempels verboten wäre, die Todesstrafe zu verhängen. (Gr. a. a. D. VI, 80.)

Von den Frankisten oder Sohariten, welche die kabbalistische Schrift Sohar als ihr Hauptlehrbuch in der Religion betrachten, und von ihrer Feindschaft gegen die Talmudisten habe ich in meiner Schrift über den Ritualmord gesprochen. Gegenwärtig werden wohl keine Anhänger dieser Sekte mehr gefunden.

Zu derselben Zeit – Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts – als in England die Sekte der „Springer“, und in Amerika die Sekte der „Schüttler“ entstand, tauchte in Polen die Sekte der „Neuchassidäer“ auf. Von dieser neueren Sekte sagt man, sie sei eine Tochter der Finsternis; im Dunkel geboren, wirke sie auch heute noch auf dunklen Wegen fort. Als ihr Stifter gilt Israel, genannt Baal-Schemtob, abgekürzt Bescht, der, als Wunderthäter durch Beschwörungen im Namen Gottes von vielen verehrt, am 1. Juni 1739 gestorben ist. Er war seines Zeichens ein Pferdehändler, der sich auch mit Krankenheilungen abgab, großen Zulauf hatte, auch von kranken Edelleuten in Anspruch genommen wurde. Traurigkeit und düsteres Wesen, das Brüten über dem Talmud oder Sohar waren ihm verhaßt. Heiter und guter Laune ging er in den Straßen umher, rauchte seine Pfeife, klopfte und streichelte Rosse und sprach mit jedermann, auch mit Weibern, was in Polen damals eines anständigen Mannes nicht würdig erachtet wurde. Das hinderte ihn jedoch nicht, zur Zeit des Gebetes oder auch zur Unzeit in sein Kämmerlein zu gehen und sich durch Gesang, Geschrei und tolle Körperbewegungen zu betäuben oder in Verzückung zu setzen. Er fand Anhänger, die sich anfangs nur durch ihr sonderbares und langanhaltendes Beten, durch Waschung vor dem Gebete nach Art der Essäer, und durch das Tragen eines Gürtels von Baumwolle anstatt von Tuch von den übrigen Juden unterschieden. Im Verlaufe eines Jahrzehnts soll die Zahl der Mitglieder dieser Sekte, die man „Neuchassidäer“ nannte, auf zehntausend gestiegen sein. Sie verachteten den Talmud und verspotteten die Talmudisten, machten vor dem gemeinschaftlichen Gebete lustige Spässe, thaten auch manchen guten Zug aus der Flasche, rauchten Tabak, wobei sie an Gott dachten, um sich in eine heitere Stimmung zu versetzen, damit sie dem Herrn, wie sie sagten, in Freude dienen konnten. Trotzdem die Neuchassidäer von den Talmudisten mit dem Banne belegt, ihre Schriften öffentlich verbrannt wurden, soll ihre Sekte immerhin im Jahre 1900 noch etwa einmalhunderttausend Mitglieder gezählt haben.

Kinder der neuesten Zeit sind die Sekten, wenn man sie so bezeichnen darf, der Altgläubigen und Neugläubigen, auch altmodische und neumodische Juden, Orthodoxe und Reformjuden genannt. Jede dieser Sekten hat ihre eigenen Rabbiner, sowie ihre eigenen Synagogen, die sich schon im Äußeren wie im Inneren voneinander unterscheiden. Die Reformjuden haben deutsche Gebete, deutsche Lieder, deutsche Predigt bei ihrem Gottesdienste eingeführt und gebrauchen dabei die Orgel. Auch findet man bei ihnen die Konfirmation der Knaben und Mädchen, die in das reifere Alter getreten sind, wie bei den Protestanten. Schon öfter habe ich auch von orthodoxen Juden selbst gehört, daß man bei ihnen die altmodischen Juden katholische, die neumodischen dagegen protestantische Juden nennt.

Ich glaube, hiermit ein vollständiges Verzeichnis aller jüdischen Sekten aufgestellt zu haben, die im Laufe der Zeit unter den Juden entstanden sind, abgesehen vielleicht von einigen kleineren Genossenschaften, die sich von den einzelnen Sekten abgezweigt haben, ohne daß sie jedoch eine besondere Bedeutung erlangen konnten. Welche von diesen Sekten soll nun diejenige sein, bei welcher der Ritualmord als eine geheime Lehre in Übung ist?

Sind es vielleicht die Samariter? Das hat noch kein Mensch behauptet, ja nicht einmal der leiseste Verdacht ist in dieser Hinsicht gegen die kleine Sekte jemals geäußert worden.

Waren es vielleicht die Pharisäer oder Sadducäer, Chassidäer oder Naziräer oder Essäer, welche nach einer geheimen Lehre jährlich einen Griechen gemästet und rituell abgeschlachtet haben? Das wird ein vernünftiger Mensch ebensowenig glauben, wie er an die Geheimlehre von der göttlichen Verehrung des Esels im Tempel von Jerusalem glaubt.

Als Nachfolger der Pharisäer kann man die Juden bezeichnen, welche Anhänger des Talmud sind. Ist bei diesen vielleicht der Ritualmord nach einer Geheimlehre im Gebrauch? Dr. Rohling und seine Helfer haben es glaublich machen wollen, indem sie Stellen aus dem Talmud beibrachten, in welchen der Ritualmord wenigstens angedeutet sein soll. Doch die gewiegtesten Fachmänner haben gezeigt, daß diese Stellen den in sie hineingelegten Sinn durchaus nicht haben. Die Sohariten hatten schon früher den Talmudisten den Vorwurf gemacht, daß der Ritualmord bei ihnen in Übung sei, und sie desselben öffentlich angeklagt. Ihre Beweise waren aber nicht derart, daß die staatliche Regierung, wie die Sohariten es wünschten, gegen die Talmudisten einschreiten konnte.

Die Sohariten wurden vielmehr selbst, oder ihre religiösen Schriften, beschuldigt, daß sie den Ritualmord lehren. Dr. Rohling wollte bezügliche Stellen, die auf den Ritualmord hinweisen, im Sohar gefunden haben. Aber auch von diesen Stellen haben die Fachmänner nachgewiesen, daß in ihnen auch nicht die Spur von einer Empfehlung des Ritualmords zu finden sei. Wäre eine solche aufzufinden, dann hätten die Talmudisten schon längst Vergeltung geübt, und die Sohariten für den Ritualmord verantwortlich gemacht.

Wie die Karäer von den Rabbaniten oder Talmudisten verfolgt wurden, habe ich schon erwähnt. Wer die Geschichte kennt, wird fest überzeugt sein, daß die Karäer schon längst aus allen christlichen Staaten vertrieben wären, wenn die Talmudisten imstande wären, den Nachweis zu liefern, daß bei den Karäern der Ritualmord nach einer Geheimlehre in Übung sei. Aber auch die Karäer würden nicht versäumt haben, den Talmudisten gegenüber dasselbe Verfahren einzuschlagen und deren Vertreibung durchzusetzen, wenn es ihnen möglich wäre.

Dieselbe religiöse Spannung, wie zwischen den Talmudisten und Karäern, besteht auch zwischen den Neuchassidäern und Talmudisten. Keine der beiden Parteien würde nur einen Augenblick säumen, die andere vor den staatlichen Behörden anzuklagen und ihre Ausweisung zu verlangen, wenn sie imstande wäre, den Nachweis zu erbringen, daß sie nach einer Geheimlehre den Ritualmord übe.

Wenn also ein Jude sich eines Mordes schuldig macht, so geschieht es aus denselben Gründen, aus welchen auch Christen einen Mord zu begehen pflegen, und wenn man beim Bekanntwerden einer Mordthat von einem Ritualmord spricht, so geschieht es entweder, um gegen die Juden zu hetzen, oder die Untersuchung auf eine falsche Spur zu leiten, oder aus anderen unlauteren Beweggründen, wie sie von den Päpsten in ihren von mir angeführten Bullen schon gezeichnet sind.

Wollen wir nun im Geiste noch einmal kurz erwägen, wie die Juden selbst das größte Interesse daran hatten und noch haben, eine Sekte aufzufinden und unschädlich zu machen, welche durch die geheime Lehre und Übung des Ritualmords das ganze Judenvolk jahrhundertelang in das größte Unglück gebracht, Hunderttausende von Juden dem Scheiterhaufen oder einer anderen Todesart überliefert hat, und heute noch ihm die schwersten Gefahren für Gut und Leben bringt; wie die Juden aber nicht imstande waren, eine solche Sekte aufzufinden;

wollen wir bedenken, wie die jüdischen Sekten, die im Laufe der Jahrhunderte aufgetaucht sind, einander stets feindselig gegenüberstanden, und wie jede einzelne Sekte einer anderen gern den Untergang durch den Nachweis bereitet hätte, daß von ihr der Ritualmord geheim gelehrt und ausgeübt werde; daß dieser Nachweis aber von keiner Sekte versucht, oder wenn er, wie von den Sohariten, versucht wurde, nicht gelungen ist;

wenn wir erwägen, daß auch die christlichen Staaten die strengste Verpflichtung hatten und noch haben, ihre christlichen Unterthanen gegen eine jüdische Mordbande sicher zu stellen, welche alljährlich christliche Familien durch Verübung eines Ritualmords in namenlosen Schmerz und Jammer bringt, bis jetzt aber trotz der schärfsten gerichtlichen Untersuchungen eine solche Mordsekte nicht zu entdecken vermochten;

wenn die Geschichte uns erzählt, daß die Juden im Laufe der Jahrhunderte aus ganzen Ländern und einzelnen Städten vertrieben worden sind, unter den Beweggründen, aus denen dieses geschehen ist, aber niemals sich der Beweggrund findet, daß es bei den Juden eine Sekte giebt, die im geheimen den Ritualmord lehrt und übt;

wenn wir auf der einen Seite eine große Anzahl der ehrenwertesten Männer sehen, Rabbiner oder Söhne von Rabbinern, die Christen geworden sind und vor Gott beteuern, daß ihnen nichts bekannt ist von einer jüdischen Sekte, die den Ritualmord lehre und übe, und auf der anderen Seite unglückliche, durch die Folter zur Verzweiflung gebrachte Juden, schamlose Fälscher, gemeine Lumpen, welche für das Vorhandensein einer solchen Sekte als Gewährsmänner angerufen werden;

wenn wir die auffallende Wahrnehmung machen, daß die ganze deutsche Wissenschaft, vertreten durch gelehrte Gesellschaften und wissenschaftliche Vereinigungen, durch Fakultäten an Hochschulen und einzelne katholische und protestantische Fachmänner, sich erhebt gegen einen einzigen deutschen Professor, der noch bis in die Neuzeit herein den traurigen Mut hatte, die Behauptung aufzustellen, es gebe eine jüdische Sekte, die den Ritualmord lehre und übe: so steht doch sicher, über jeden Zweifel erhaben, das wissenschaftliche Urteil fest, welches Professor Dr. Strack als Vertreter der deutschen Wissenschaft (a. a. D. S. 28) mit den Worten ausgesprochen hat: „Es giebt keine jüdischen Geheimsekten, keine jüdischen Geheimschriften,“ und hiermit ist der christliche Aberglaube vom jüdischen Ritualmord aus seinen letzten Schlupfwinkeln herausgetrieben, und das Lebenslicht ist ihm ausgeblasen.

Werden wohl auch alle, wenn sie meine Schrift über den Ritualmord und vorstehende Abhandlung gelesen haben, mit diesem Urteile einverstanden sein? Nein! Wohl viele, aber doch nicht alle! Von den Leuten, die mit Haß gegen die Juden erfüllt sind, und aus unlauteren Beweggründen den Aberglauben vom jüdischen Ritualmord verteidigen, will ich gar nicht reden; es giebt aber auch redliche, ehrenwerte, sogar fromme Männer, welche diesen Aberglauben, den sie auf dem Schoße der Mutter schon eingesogen haben, der später durch Legenden und allerlei Erzählungen Nahrung erhielt und gestärkt wurde, so liebgewonnen haben, daß sie vielleicht gar gemütskrank würden, wenn sie den in das Herz gewachsenen Aberglauben plötzlich aufgeben sollten. Bei ihnen wird erst allmählich die Wahrheit ihr Recht erhalten und zum Durchbruch kommen. Doch zu diesen Männern wird der H. Recensent meiner Schrift über den Ritualmord, wie aus seiner von Gerechtigkeits- und Wahrheitsliebe zeugenden Recension hervorgeht, sicher nicht gehören. Er wird ganz gewiß, wenn er vorstehende Abhandlung gelesen hat, nach dem Vorgange des aufrichtigen Cäcilius in dem schönen Dialog des Minucius Felix sofort mir zurufen oder schreiben: „Wir haben beide gesiegt; du hast mich, und ich habe meinen Irrtum überwunden.“

II.
Der Ritualmord-Aberglaube in den letzten Zügen.

Meine Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Der H. Recensent meines Buches über den Ritualmord in den Historisch-politischen Blättern hat vorstehende Abhandlungen über „die letzten Schlupfwinkel des Ritualmord-Aberglaubens“ gelesen, aber darauf erwidert, daß er sich noch nicht für überwunden erklären könne, auf der anderen Seite aber auch nicht willens sei, den wissenschaftlichen Streit in den Historisch-politischen Blättern weiter fortzusetzen. Ich schließe aus dieser Äußerung, daß mein H. Recensent selbst die Gründe, aus denen er noch immer an den jüdischen Ritualmord glaubt, nicht für hinreichend gewichtig hält, um dieselben in der Öffentlichkeit der wissenschaftlichen Kritik gegenüber zu vertreten. Nachdem es jedoch zum priesterlichen Amte gehört, den Aberglauben zu bekämpfen, und mitzuhelfen, daß derselbe völlig ausgerottet wird, kann ich mich dabei nicht beruhigen. Ich halte mich vielmehr für verpflichtet, diese Gründe einer kurzen Besprechung zu unterziehen und mit wenigen Worten ihre Haltlosigkeit nachzuweisen.

Die Gründe oder Bedenken, warum mein H. Recensent seinen Glauben an den jüdischen Ritualmord noch nicht aufgeben kann, lassen sich auf drei zurückführen. Er sagt zunächst: „Ein gelehrter katholischer Theologe kann wohl beeiden, daß unterrichtete Katholiken die Mutter Gottes nicht anbeten und nie angebetet haben; er kann aber nicht beeiden, daß es Katholiken nicht giebt, und nie gegeben hat, welche die Mutter Gottes angebetet hätten:“

Diese zwei Sätze haben ihre volle Berechtigung. Ich kann als Theologe die durchaus begründete Behauptung aufstellen, daß weder in der Heiligen Schrift noch in der mündlichen Überlieferung oder Erblehre, weder in den Schriften der Kirchenväter noch in den Beschlüssen der Kirchenversammlungen eine Stelle sich nachweisen läßt, aus welcher hervorginge, daß man der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria göttliche Verehrung erweisen dürfe oder solle. Dagegen kann ich nicht behaupten, daß es niemals Leute gegeben hat, welche sich Christen genannt und als solche die Mutter Gottes göttlich verehrt oder angebetet haben. Ich kann das um so weniger behaupten, als die Kirchengeschichte mir von der Sekte der Kollyridianerinnen hierauf Bezügliches erzählt. Die Kollyridianerinnen waren Frauen in Arabien, die zu Ehren Marias, der sie göttliche Ehren erwiesen, eigene Versammlungen hielten und sich als ihre Priesterinnen betrachteten. An einem bestimmten Festtage trugen sie auf einem Wagen, wie ihn die Heiden bei ihren religiösen Umzügen gebrauchten, der Gottesmutter geweihte Brotkuchen, - Kollyrides oder Kollyria, woher ihr Name -, herum, brachten ihr solche als Opfer dar und genossen sie dann selbst, gewissermaßen eine Marianische Messe feiernd, die aber ganz nach heidnischer Art gestaltet war, und an die feierlichen Umzüge zu Ehren der Göttin Ceres erinnerte. Verurteilt von der Kirche, welche die innigste Verehrung, nie aber die Anbetung der Mutter des Herrn gestattete, gingen sie spurlos unter. Es hat also wirklich Christen gegeben, welche die Mutter Gottes göttlich verehrten, während die Kirche gegen eine solche Verehrung entschiedenen Widerspruch erhoben hat.

„Ähnlich verhält es sich nun mit dem Ritualmord,“ sagt mein H. Recensent. „Man kann behaupten, daß es einen Ritualmord als religiöse jüdische Institution nicht giebt, aber man kann nicht behaupten, daß es keine einzelnen Juden und keine Judensekten giebt, die infolge eines Blutaberglaubens Christen umbringen.“ Hierzu behaupten, wie ich das bereits weiter auseinander gesetzt habe, die unterrichteten schriftkundigen Juden, daß in der That weder in ihren heiligen Schriften, noch in den religiösen Büchern, welche die mündlichen Überlieferungen enthalten, der Ritualmord gestattet oder gar geboten sei. Von christlicher Seite hat man den Versuch gemacht, einzelne Stellen aus Religionsbüchern der Juden namhaft zu machen, in welchen der Ritualmord gelehrt und empfohlen werde. Dagegen haben protestantische und katholische Gelehrte den Beweis geliefert, daß man sich mit Unrecht zum Nachweis des Ritualmords auf diese Stellen, die einen ganz anderen Inhalt haben, berufen hat.

Der Beweis, ob es jüdische Sekten giebt oder gegeben hat, die den Ritualmord lehren und lehrten, und deren Mitglieder den Ritualmord üben oder übten, muß auf geschichtlichem Wege geliefert werden. Zu diesem Zwecke habe ich alle jüdischen Sekten, welche im Laufe der Jahrhunderte aufgetaucht sind, an der Hand der jüdischen Geschichte einzeln aufgezählt, und es hat sich keine einzige gefunden, welche den Ritualmord lehrte, oder deren Mitglieder den Ritualmord übten. Ich will hier nur noch beifügen, daß es allerdings christliche Sekten gegeben hat, von welchen die Kirchengeschichte erzählt, daß ihre Mitglieder den Ritualmord übten, indem sie bei ihren abscheulichen Zusammenkünften Kinder schlachteten und deren Blut genossen. Wie aber diese Sekten nicht verborgen bleiben konnten, so hätten auch jüdische Sekten, die den Ritualmord übten, unmöglich verborgen bleiben können, wenn es deren je gegeben hätte. Alle übrigen Juden hätten gewiß, um den furchtbaren Verdacht des Ritualmords von dem ganzen Volke abzuwälzen, diese Sekte aufgespürt und von sich ausgestoßen,

Ob es einzelne fanatische Juden gegeben hat, welche den Ritualmord übten, ist eine Thatsache, die auf gerichtlichem Wege festgestellt werden muß. Ich habe aber nachgewiesen, daß bis jetzt noch kein einziger Fall vorliegt, in welchem ein Ritualmord als gerichtlich erwiesen angenommen werden könnte.

„Ich will,“ sagt mein H. Recensent ferner, „ganz absehen vom historischen Hintergrund, vom Talmud u. dgl., und nur die neueren Prozesse in Betracht ziehen, bei denen eine Folterung von Angeklagten oder Zeugen ausgeschlossen ist, und da muß ich sagen: Ich kann die betreffenden Juden nur für schuldig erkennen. Ein Unschuldiger, der mit der Sache nichts zu thun hat, verhält sich absolut anders; derselbe kann wohl aufgeregt sein darüber, daß man ihn fälschlicherweise beschuldigt, im übrigen aber kann er mit Ruhe und gutem Gewissen es dem Gerichte überlassen, sich selbst Überzeugung von der Nichtigkeit der Anklage zu verschaffen. Was thaten aber Buschhoff in Xanten, die angeschuldigten Juden in Konitz und Tisza-Eszlàr, wie auch Hilsner in Polna? Sie kamen aus der Aufregung und dem Pathos nicht heraus, agierten wie besessene Schauspieler, verdächtigten und beschimpften gröblich die Zeugen, steiften sich auf Nebenumstände, suchten die Sache auf anderes abzuleiten u. s. w. Ich glaube, daß Unschuldige sich nie und nimmermehr so benehmen, wie es in den letzten sogenannten Ritualmord-Prozessen die Juden gethan haben.“

Aus dem Benehmen Angeklagter bei gerichtlichen Verhandlungen zu schließen, daß sie Juden sind, ist unter Umständen ein Schluß, der seine volle Berechtigung hat. Diesen Schluß habe ich selbst bei anderen Gelegenheiten gezogen, und er war jedesmal richtig. Wenn in meiner ehemaligen Pfarrgemeinde Wiesen ein Viehmarkt abgehalten wurde, hörte ich oftmals aus der Ferne her in meinem Zimmer einen furchtbaren Lärm, lautes Schreien und Händepatschen, und ich zog daraus jedesmal den Schluß, daß es Juden seien, die diesen Lärm verursachten. So war es auch in der That. Und um was handelte es sich dabei, und was stand auf dem Spiele? Oft handelte es sich um fünfzig Pfennig oder eine Mark, die der Käufer noch zulegen oder der Verkäufer nachlassen sollte, und um diese Kleinigkeit wurde eine halbe Stunde lang in der heftigsten Weise gelärmt und verhandelt, als ob es sich um eine Million oder ein ganzes Königreich handelte. Das ist eben das orientalische Blut, welches noch in den Adern der Juden rollt und bei solchen Gelegenheiten in Wallung kommt, das um so mehr in Wallung kommt, wenn es sich bei einem sogenannten Ritualmord-Prozess um Leben oder Tod der angeklagten Juden handelt und die antisemitische Sturmflut ihre Wogen bis in den Gerichtssaal wälzt.

Aus dem bloßen Benehmen eines angeklagten Juden in öffentlicher Gerichtsverhandlung, abgesehen von anderen vollgültigen Beweisen, auf dessen Schuld zu schließen, wäre ein höchst bedenkliches Verfahren, zu welchem sich ein Richter von Beruf wohl kaum verstehen dürfte. Es wäre ja möglich, daß einfache Geschworene einen derartigen Wahrspruch abgeben könnten, wenn sie vielleicht antisemitisch angehaucht sind, aber wohin würde es führen, wenn auch in diesen Kreisen eine solche Anschauung weitere Verbreitung finden sollte? Wir würden dann zweifellos noch mehr Verurteilungen Unschuldiger durch Schwurgerichte zu beklagen haben, als wir sie leider bis jetzt schon zu beklagen hatten, und für die Entschädigung unschuldig Verurteilter würde nicht Geld genug aufzutreiben sein. Sind ja doch in den letzten drei Wochen allein drei solcher Fälle vorgekommen.

Am 18. März 1901 wurde von dem Schwurgerichte in Bochum der Maurer Holz aus Eickel wegen Raubes zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 7. Juli desselben Jahres wurde er auf eingelegte Revision von dem Schwurgerichte in Bochum freigesprochen.

Am 15. November 1898 wurde Steinhauer Georg Ernst von Rinchnach von dem Schwurgerichte in Straubing wegen Raubmordversuchs zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach wiederaufgenommenem Verfahren wurde derselbe am 9. Juli 1901 von dem Schwurgerichte in Straubing freigesprochen, nachdem er über zweieinhalb Jahre unschuldig im Zuchthause zugebracht hatte.

Zweimal wurde der Erdarbeiter Hohendorf wegen Totschlags und Verbrechen wider die Sittlichkeit, begangen an einem minderjährigen Mädchen, von dem Schwurgerichte in Altona jedesmal zu einer Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren verurteilt. Nachdem wiederholt Revision beim Reichsgerichte eingelegt worden war, wurde ein Lokaltermin in Itzehoe vorgenommen, wo sich das Gericht von der Unschuld des Angeklagten überzeugte. Am 13. Juli 1901 wurde der zweimal Verurteilte von dem Schwurgerichte in Altona freigesprochen.

In dem kurzen Zeitraum von drei Wochen sind also drei Fälle vorgekommen, in denen Unschuldige von Schwurgerichten verurteilt wurden, und es war ein großes Glück für die Verurteilten, daß ihre Unschuld noch bei ihren Lebzeiten an den Tag gekommen ist. Wie groß die Anzahl derjenigen unschuldig Verurteilten ist, die mit der Makel ihrer vermeintlichen Schuld in die Ewigkeit hinübergegangen sind, weiß Gott allein. Aber noch viel größer müßte die Zahl der unschuldig Verurteilten werden, wenn die Geschworenen schon allein aus dem Benehmen der Angeklagten vor Gericht ihr Urteil über Schuld oder Unschuld der Angeklagten sich bilden würden. Und am schlechtesten würden dabei die angeklagten Juden wegkommen. Gerade die von meinem Recensenten angeführten Fälle von Xanten und Tisza-Eszlàr zeigen, zu welchem himmelschreienden Unrecht eine solche Anschauung führen müßte. Im letzteren Falle insbesondere waren die Juden in furchtbarer Aufregung, als sie von einem vierzehnjährigen Knaben des Mordes angeklagt wurden, und nach echt orientalischer, auch in der Heiligen Schrift erwähnter Sitte wollten sie dem Ankläger ins Angesicht speien, nach der Anschauung meines H. Recensenten der sicherste Beweis, daß sie den Mord auch wirklich begangen hatten. Und doch ging aus der am 17. Juli 1882 vorgenommenen Lokalaugenscheinnahme hervor, daß der Ankläger das gar nicht gesehen haben konnte, was er gesehen zu haben vorgab, und der Gerichtshof zu Nyire-Gehaza mußte in seinem Urteil die Überzeugung aussprechen, für die Annahme, Esther Solymossi sei ermordet worden, habe sich nicht der geringste Anhalt ergeben, und sämtliche Angeklagte seien deswegen freizusprechen. Auch in betreff des angeklagten Buschhoff in Xanten, den mein H, Recensent des Mordes schuldig hält, erklärte Oberstaatsanwalt Hamm: „Es ist bewiesen, daß Buschhoff die That nicht begangen haben kann, und die Staatsanwaltschaft muß zu dem Antrage kommen, daß „Nichtschuldig“ für den Angeklagten zu beantragen;“ und der erste Staatsanwalt Baumgard sprach: „Ich muß bemerken, daß mir bei meiner langen kriminalistischen Thätigkeit noch kein einziger Fall vorgekommen ist, in dem ein so klar zusammenhängender Beweis geführt wurde, daß der Angeklagte die That nicht begangen haben kann, wie in diesem Falle;“ auch die Geschworenen hatten die nämliche Überzeugung gewonnen, und sprachen ihr „Nichtschuldig“ aus. Wie man angesichts dessen heute noch sagen kann, man halte die betreffenden Juden wegen ihres Benehmens vor Gericht für schuldig, ist mir ein Rätsel, und wird nur dann einigermaßen erklärlich, wenn man sich auf den Standpunkt Dr. Rohlings stellt, welcher behauptet, die gesamte Justiz sei an die Juden verkauft, und die Geschworenen seien superlative Esel, also Esel erster Klasse.

„Ich verschanze mich nicht,“ sagt weiter mein H. Recensent, „mit meinem „Aberglauben“ weder hinter Geheimsekten noch Geheimlehren, sondern sage, daß ein abergläubischer, ungebildeter, sonst aber orthodoxer Jude, der sein Heil sucht und darüber nachgrübelt, auch bekannt mit dem Johannisevangelium ist: Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt u. s. w., sehr leicht auf Ritualmord-Gedanken kommen kann . . . durch Mißverständnis, Christenhaß und Aberglauben können Juden (ich sage nicht: die Juden) auf Abwege gekommen sein, die zum Ritualmord führen.“ „Zum jüdischen Kultus“ (wird hierauf bezüglich in einer anderen Zuschrift mir gesagt) „gehört eben das blutige Opfer, das nur nicht dargebracht werden kann, weil der Tempel zerstört ist.“

Wenn das von einzelnen Juden behauptet wird, so kann die Möglichkeit, daß auch Juden dem religiösen Wahn verfallen und auf Abwege kommen könnten, nicht geleugnet werden. Dr. Delitzsch, Dr. Strak und ich haben auch niemals in Abrede gestellt, daß dieses möglich sei, und daß es Juden geben könnte, welche dem Christenblute eine heilende und heiligende Wirkung zuschreiben. Ob es auch wirklich solche Juden gegeben hat, dafür muß der Nachweis auf geschichtlichem oder gerichtlichem Wege geliefert werden. Aber das ist grundfalsch und muß von dem Geschichtskenner mit aller Entschiedenheit geleugnet werden, daß der Jude sehr leicht auf Ritualmord-Gedanken kommen kann. Nein, das gerade Gegenteil ist wahr, daß der Jude nur sehr schwer, viel schwerer als Heiden oder Christen auf solche Gedanken verfallen kann. Zur Begründung dieser Behauptung wird es genügen, auf folgende Thatsachen hinzuweisen:

Seitdem der Tempel zu Jerusalem am 5. August des Jahres 70 n. Chr. in Flammen aufgegangen ist, wird von den Juden kein Opfer mehr dargebracht. Nach der allgemeinen rabbinischen Lehre ist jede Opferhandlung außerhalb des Tempels widergesetzlich, und jeder Zuwiderhandelnde wäre mit Ausrottung zu bestrafen. Selbst der Gebrauch einzelner Juden, am Vorabende des Osterfestes gebratenes Fleisch nur als Erinnerung an die ehemalige Ostermahlzeit zu genießen, wurde von Ängstlichen verworfen. An die Stelle des Opfers ist das Gebet getreten.

Wenn übrigens auch der Tempel zu Jerusalem wieder aufgebaut würde, wäre es den Juden nicht möglich, gesetzliche Opfer in gesetzlicher Weise darzubringen. Die Opfer können nämlich nur durch die Vermittlung der Priester aus dem Stamme Levi und der Familie Aarons dargebracht werden. Seitdem jedoch mit dem Tempel zu Jerusalem auch die Stammregister der Juden zu Grunde gegangen sind, und die Juden in alle Länder zerstreut wurden, sind die Überlieferungen über die Abstammung der einzelnen Familien immer unsicherer geworden und haben sich allmählich ganz verloren. Es würden also die Priester fehlen, durch deren Hände die Opfer dargebracht werden müßten.

Was aber gar die Darbietung von Menschenopfern betrifft, so ist dieselbe in den Augen der gläubigen Juden eines der abscheulichsten und schwersten Verbrechen, dem Gott zeitlichen und ewigen Tod angedroht hat.

Das sind drei sehr schwere Bedenken, über die der Jude sich hinwegsetzen, schwere geistige Hindernisse, die er zuerst beseitigen muß, ehe er zum Aberglauben des Ritualmords gelangen kann. Ähnliche Bewandtnis hat es auch mit dem Blutgenuß.

Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß gerade die Zumutung des Blutgenusses eine Scheidung der Geister unter den Jüngern Jesu hervorgerufen hat. Sehr viele Jünger folgten dem göttlichen Heilande deswegen nicht mehr nach und sagten sich von ihm los, weil er verlangt hatte, daß sie sein Blut genießen sollten.

Wir haben auch schon erwähnt, daß die Apostel, um die Juden von dem Eintritte in die Kirche nicht zurückzuhalten, das alttestamentliche Verbot des Blutgenusses auch im Neuen Bunde aufrecht erhalten mußten.

Wir haben auch auf die peinliche Sorgfalt aufmerksam gemacht, mit welcher die gläubigen Juden heute noch durch die Zubereitung des Fleisches und andere Mittel jeglichen Blutgenuß zu vermeiden suchen.

Auch das sind schwere religiöse Bedenken, die der Jude zuerst überwinden muß, ehe er dem Aberglauben des Ritualmords sich hingeben kann. Und hierin liegt auch die Erklärung der Thatsache, daß der abergläubische Gebrauch des Blutes überhaupt unter den Mitgliedern aller Religionsgenossenschaften verhältnismäßig am seltensten sich bei den Juden findet. Ich war darum im vollen Rechte, wenn ich es eine durchaus falsche Behauptung nannte, zu sagen, daß der Jude sehr leicht auf Ritualmord-Gedanken kommen kann. Das Gegenteil ist wahr.

„Ich finde es doch etwas gewagt,“ meint mein H. Recensent, „mit Dr. Strack zu sagen: Es giebt keine jüdischen Geheimsekten, keine jüdischen Geheimschriften. Ich glaube nicht, daß man sagen könnte: Es giebt keine christlichen Geheimsekten, keine christlichen Geheimschriften.“ Wir wollen der Behauptung eine andere Form geben und sie auf den Gegenstand einschränken, der uns beschäftigt, indem wir sagen: „So wenig es katholische Geheimlehren und Geheimsekten giebt, welche den Tyrannenmord lehren und üben, ebensowenig giebt es auch jüdische Geheimschriften und Geheimsekten, welche den Ritualmord lehren und üben.“ Wenn es wirklich solche Geheimlehren und Geheimsekten gegeben hat und giebt, dann müssen sie ganz gewiß jetzt an den Tag kommen, nachdem der heilige Vater Papst Leo XIII. die Vatikanischen Archive der freien Forschung geöffnet hat, und nachdem aus der Synagoge in Alt-Kairo eine Unmasse von Handschriften-Fragmenten nach England gebracht wurden, deren Untersuchung auch den christlichen Gelehrten freisteht. Bis jedoch der Nachweis für solche Schriften und Sekten geliefert wird, bleiben wir bei der Behauptung: Es giebt ebensonwenig jüdische Geheimschriften und Geheimsekten, welche den Ritualmord lehren und üben, als es katholische Geheimlehren und Geheimsekten giebt, welche den Tyrannenmord lehrten und übten.“ In dieser Einschränkung wird mein H. Recensent gewiß die Stracksche Behauptung gelten lassen.

Wenn mein H. Recensent schießlich sagt, er sei nicht für eine Ausnahmegesetzgebung den Juden gegenüber, möchte aber wünschen, daß der Staat ihren Lehr- und Schulbüchern sowie Religionsübungen nur die Hälfte der Aufmerksamkeit widmete, die er katholischen Übungen widmet, so dürfte dieser Wunsch leicht Erfüllung finden, wenn er am gehörigen Orte geäußert wird. Am 30. September 1892 hat die Kreuzzeitung in Berlin in ihrer Nr. 458 einen Artikel mit der Aufschrift gebracht: „Was lehrt der jüdische Katechismus?“ Daraufhin hat der preußische Unterrichtsminister eine Untersuchung aller Lehrbücher für den israelitischen Religionsunterricht angeordnet. Am 29. September 1893 meldete der „Staatsanzeiger“, die Sammlung der untersuchten Schriften habe aus 551 Büchern bestanden, und das Ergebnis der sehr eingehenden Prüfung durch zwei Beauftragte sei gewesen, daß „keine der in der Presse gegen die jüdischen Religionsbücher erhobenen Anklagen durch den Inhalt der vorgelegenen Bücher begründet ist“. So wird auch die bayerische Staatsregierung gewiß nicht säumen, den Lehrbüchern und religiösen Übungen der Juden eine größere Aufmerksamkeit zuzuwenden, wenn Anklagen nach dieser Seite erhoben werden. Auf den Ritualmord Bezügliches wird aber dabei gewiß nicht zum Vorschein kommen.

Nachdem ich nun die letzten Schlupfwinkel gezeigt hatte, in welchen der Ritualmord-Aberglaube sich vor der Wahrheit versteckte, habe ich ihn jetzt geschildert, wie er in den letzten Zügen liegt. Er liegt da und kann nicht leben und nicht sterben, weil ihm immer noch einige Mittelchen eingegeben, Scheingründe für ihn vorgebracht werden, die seinen Todeskampf verlängern. Doch ihn vom Tode zu erretten und ihm neues Leben einzuhauchen, sind diese Mittel nicht imstande, und aus der gebildeten Welt wird darum der Ritualmord-Aberglaube bald vollends verschwunden sein. Ist aber das geschehen, dann wird in der Kirche und in der Schule und in der Presse auch darauf kräftig hingearbeitet werden, daß er aus den breiten Volksschichten immer mehr verschwindet. In dieser tröstlichen Hoffnung bestärkt mich die höchst erfreuliche Thatsache, daß mir aus hohen und höchsten, kirchlichen und weltlichen Kreisen, aus dem In- und Auslande mündliche und schriftliche Erklärungen zugekommen sind, welche sich dahin aussprechen, daß ich mit meinem Buche über den Ritualmord der Wahrheit ein Zeugnis gegeben, daß ich den Ritualmord als christlichen Aberglauben schlagend nachgewiesen, daß ich der Gerechtigkeit einen Dienst geleistet habe.

III.
Das Leichenbegängnis des Ritualmord-Aberglaubens.

Wir haben den Ritualmord-Aberglauben betrachtet, wie er in den letzten Zügen lag und mit dem Tode kämpfte. Es war vorauszusehen, daß er nicht mehr lange leben würde, und es wird uns deswegen auch nicht überraschen, wenn wir in der Berliner „Staatsbürger-Zeitung“ seine Todesanzeige lesen und nähere Mitteilungen über sein Leichenbegängnis finden. Dieselbe sagt in ihrer Nr. 340 (Abendausgabe) vom 23. Juli 1901: „Mannigfache Vorgänge der letzten Jahre haben die öffentliche Aufmerksamkeit immer wieder auf die Frage des jüdischen Blutmords gelenkt, ohne daß es dabei gelungen wäre, die erwünschte Klarheit zu schaffen.“ Man wollte eben aus diesen Vorgängen den klaren Nachweis erbringen, daß es einen jüdischen Ritualmord gebe, und daß in jedem einzelnen dieser Vorgänge ein solcher Blutmord vorliege; das ist aber nicht gelungen, wie es in allen ähnlichen Vorgängen früherer Zeiten ebenfalls nicht gelungen ist, und darum liegt in den angeführten Worten der Staatsbürger-Zeitung, wenn sie es auch nicht beabsichtigte, dennoch die Bestätigung der geschichtlichen Wahrheit, daß sich ein jüdischer Ritualmord nicht nachweisen läßt, und daß es einen solchen überhaupt nicht giebt.

Nun hat der „Germanische Volksbund Berlin“, der untröstlich ist über das wissenschaftliche Verenden des Ritualmord-Aberglaubens, und der denselben gern wieder zum Leben erwecken möchte, bei „hervorragenden Männern der Wissenschaft und des praktischen Lebens“, wie die Staatsbürger-Zeitung sagt, eine Umfrage veranstaltet und denselben folgende Fragepunkte zur Beantwortung vorgelegt: 1. a) Giebt es nach Ihrer Ansicht Juden, die zu rituellen, religiösen oder sonstigen anderen Zwecken Menschenblut gebrauchen und darum den Ritualmord oder den Blutgenuß begehen? b) Und womit begründen Sie Ihre Ansicht? 2. Wenn Sie von der Wahrheit dieser Beschuldigung überzeugt sind, a) wodurch erklären Sie deren Berechtigung und welche Beweggründe nehmen Sie – seitens der Juden – an? b) Was halten Sie für das geeignetste Mittel zur Ausrottung dieser entsetzlichen Verbrechen?“

Von fünfzig befragten Persönlichkeiten haben, wie die Staatsbürger-Zeitung uns mitteilt, bis jetzt vierunddreißig geantwortet, und unter diesen vierunddreißig Männern, die „durch ihre Wissenschaft und im praktischen Leben hervorragen“, befinden sich Theologen und Philologen, Mediziner und Juristen, Techniker und Künstler, Schriftsteller und Gutsbesitzer, und auch ein technischer Beamter. Ihre Antworten sind aber so ausgefallen, daß man sie in der That als Leichenreden auf den zu Grabe getragenen Ritualmord-Aberglauben betrachten kann. Dem „Germanischen Volksbund Berlin“ ist etwas Ähnliches begegnet wie einst dem heidnischen Wahrsager Bileam. Derselbe war veranlaßt worden, Israel zu fluchen, aber auf seiner Zunge, da er fluchen wollte, verwandelte sich der Fluch in Lob und Segen. Wie Bileam damals sprach (4. Mos. 23): „Es ist kein Abgott in Jakob und kein Götzenlied in Israel“, so lauten auch nicht nach dem Klang der Worte und der Absicht der Sprechenden, sondern nach dem Sinn und der Bedeutung der Worte die veröffentlichten Gutachten der hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens dahin: „Einen jüdischen Ritualmord giebt es nicht.“ Die Umfrage sollte eine glänzende Beleuchtung und wissenschaftliche Begründung der Anklage gegen die Juden wegen Ritualmords werden, und siehe da! unter der Hand hat sie sich in ein Leichenbegängnis des Glaubens an den jüdischen Ritualmord verwandelt, und aus den Gutachten sind Leichenreden geworden, die dabei gehalten wurden. Um das zu zeigen, wollen wir die hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens nach ihrer Reihenfolge in der Staatsbürger-Zeitung mit ihren Gutachten vor unseren Augen jetzt vorüberziehen lassen. Das Urteil, ob sie Leidtragende sind, die an der Grablegung des Ritualmord-Aberglaubens teilnahmen, und ihre Gutachten Leichenreden, die sie dabei gehalten haben, überlassen wir dem Leser.

Den Leichenzug eröffnet in Nr. 342 der Staatsbürger-Zeitung der protestantische Pfarrer Baltzer zu Groß-Lerzkow, dessen Leichensprüchlein lautet: „Wenn ich geneigt bin, auf die Frage a mit einem bedingungslosen Ja zu antworten, so muß ich andererseits zugeben, daß ich einen zwingenden Beweis dazu beizubringen nicht vermag.“ – Das ist gewiß bezeichnend für ein wissenschaftliches Gutachten, daß man bedingungslos etwas behauptet, und in demselben Atem gesteht, daß man einen zwingenden Beweis dafür nicht hat. „Meine Überzeugung,“ fügt er dann bei, „kann sich nur darauf stützen, daß gewisse Morde ohne eine solche Annahme schlechthin unerklärlich sind.“ Jawohl! Unerklärlich sind sie für den, der weder die Geschichte der Ritualmord-Frage kennt, noch auch eine aktenmäßige Darstellung der sogenannten Ritualmord-Prozesse der Gegenwart gelesen hat, sondern von der ganzen Sache nur das weiß, was er in antisemitischen Zeitungen davon gelesen hat. Der H. Pfarrer ahnt gar nicht, was für ein Armutszeugnis er sich mit seinem Gutachten ausgestellt hat. Denn es kommt noch schöner. Zur Frage 2a bemerkt nämlich der H. Pfarrer: „Die Beweggründe seitends der Juden könnte ich nur in wütendem Christenhasse suchen. Daß die Juden zur Befriedigung ihrer eigenen religiösen Bedürfnisse Christenblut brauchen, glaube ich nicht, halte es sogar mit den Bestimmungen des Alten Testaments für nicht vereinbar.“ Damit hat aber der H. Pfarrer den jüdischen Ritualmord frischweg geleugnet, und es ist unbegreiflich, wie die Staatsbürger-Zeitung dieses wissenschaftliche Gutachten in ihre Spalten aufnehmen konnte. Denn unter Ritualmord versteht man die Tötung eines Menschen zu dem Zwecke, um dessen Blut zu rituellen oder religiösen Zwecken zu gebrauchen. Daß die Juden aus wütendem Christenhasse im Laufe der Jahrhunderte eine große Menge von Christen getötet haben, ist eben so wahr wie die andere Thatsache, daß noch viel mehr Juden von den Christen aus wütendem Judenhasse ermordet wurden, ohne daß man dabei an einen Ritualmord dachte. Das weiß jeder, der nur einen flüchtigen Blick in die Geschichte geworfen hat. Zur Frage 2b sagt H. Baltzer: „Ja, wer dagegen ein Mittel wüßte? Wachsamkeit, Augen aufmachen, weg mit aller dummen Vertrauensseligkeit! Es thut mir leid, Ihnen nicht mit mehr dienen zu können, aber man soll in solchen Dingen nichts sagen, was nicht zu beweisen ist. Ich begrüße sonst jedes Unternehmen mit Freuden, was uns geistig, sittlich, wirtschaftlich von dem ganz unberechtigten Übergewicht der Fremdlinge zu befreien dient.“ Mit diesen Worten versichert der H. Pfarrer nochmals ausdrücklich, daß der Ritualmord nicht zu beweisen ist, obwohl er ihn frischweg behauptet, verrät uns aber auch zugleich, welche Absicht der Umfrage über den Blutmord zu Grunde liegt. Mittels des Ritualmords oder Blutmords sollen nämlich die Juden in Deutschland bürgerlich tot gemacht, oder, wie andere Gutachten es offen aussprechen, aus dem Deutschen Reiche vertrieben werden. Und darum thut es dem antisemitischen Pfarrersherzen leid, das Geständnis ablegen zu müssen, daß der jüdische Ritualmord nicht zu beweisen ist, und daß man infolgedessen sich von den Juden nicht mittels der Ritualmord-Anklage befreien kann.

Als zweiter Leidtragender folgt Pastor Zeller von Weichau, der das wehmütige Bekenntnis ablegt, daß er aus dem Talmud den Ritualmord wissenschaftlich nicht begründen könne. In den heiligen Schriften des Alten Testaments findet zwar der H. Pastor, daß Menschenopfer oftmals dargebracht wurden, obschon sie durch das Gesetz auf das entschiedenste verworfen werden; er hat auch die tapfere Witwe Judith und die schöne Esther im Verdacht, daß sie Menschenopfer dargebracht haben, indem erstere den Antisemiten Holopherenes abschlachtete und die andere die Veranlassung dazu gab, daß der Antisemit Aman am Galgen sterben mußte, aber in späterer Zeit scheint ihm das Menschenopfer ganz verschwunden zu sein. Wenn er jedoch sieht, wie in der römisch-katholischen Kirche die Opfertheorie wieder vollständig durchgebrochen ist, wenn er den Totenkult bei den evangelischen Christen und außerhalb der Kirche die spiritistische Bewegung sieht, so ergiebt sich ihm die Möglichkeit, daß es auch in jüdischen Kreisen einen Blutritus sehr wohl geben kann. Trotzdem würde er dem Verdachte keinen Raum geben, wenn er nicht sehen müßte, wie das Verhalten des Judentums, besonders in Xanten und Konitz, unverkennbar darauf hindeutet, daß gemeinsame jüdische Interessen im Spiele sind. Das Unrecht und den Aberglauben einzelner Juden, sagt er, würde das gesamte Judentum totschweigen, schwerlich so in Schutz nehmen. – Ja, das würden die Juden schwerlich oder auch gar nicht thun, wenn sie nicht wüßten, wie gerade die Christen bei der Erhebung der Anklage wegen Ritualmords das ganze Judenvolk verdächtigen, und wenn die Juden nicht wüßten, welches unsägliche Unglück und Herzeleid der einzige Ruf „Ritualmord“ schon unzähligemal, besonders in Deutschland, über das ganze Judenvolk gebracht hat. Wenn er nur eine Ahnung davon hätte, würde er es begreifen, wie auch heute noch dieser Ruf „Ritualmord“, wenn er irgendwo erhoben wird, wie ein elektrischer Schlag auf alle Juden wirkt, die es hören, und ihre Herzen in Schrecken und Angst versetzt. Das geschieht aber nicht, weil sie sich des Ritualmords schuldig fühlen, sondern weil sie an die entsetzlichen Wirkungen denken, die der christliche Ritualmord-Aberglaube schon oft hervorgebracht hat. Dabei kann ich übrigens dem H. Pastor den Vorwurf nicht ersparen, daß er sich der nämlichen Unwissenheit, wie in der Geschichte der Ritualmord-Frage, auch in der katholischen Religionslehre schuldig gemacht hat. Wenn er nur einmal einen katholischen Katechismus in der Hand gehabt und die katholische Lehre vom heiligen Meßopfer aufgeschlagen hätte, würde er gefunden haben, daß durch das heilige Meßopfer das Opfer Jesu Christi am Kreuze den Christen lebendig und unblutig vor Augen gestellt werden soll, und die Früchte des Kreuzopfers Jesu Christi den Christen zugewendet werden sollen.

Wie aus diesem „Gutachten“ des H. Pastors hervorgeht, glaubt derselbe nicht an den jüdischen Ritualmord, sondern er hegt bloß den, wie wir gesehen haben, grundlosen Verdacht, daß ein Blutritus in jüdischen Kreisen möglich sei. Eben deswegen hegt er aber auch keine Hoffnung, daß das Gericht, welches durch die Umfrage über den Blutmord nach der Absicht der Staatsbürger-Zeitung über die Juden ergehen sollte, irgend eine Wirkung äußern werde. „Was soll dieses Gericht,“ fragt er, „über Juda? Meint man unsere liberalen Philister aufzuklären? Sie haben ihre ganz eigene Aufklärung. Ja, wenn sie Schwaben wären, dann könnte man mit dem Laufe der Jahre Hoffnung haben.“ – Nach diesem „Gutachten eines hervorragenden Mannes der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ sind also und bleiben auch über ihr vierzigstes Lebensjahr hinaus die liberalen Philister zu dumm, als daß sie durch die Umfrage der Staatsbürger-Zeitung über den Blutmord dazu gebracht werden könnten, mittels der Ritualmord-Anklage, die Juden aus dem Deutschen Reiche hinauszutreiben. Die liberalen Philister aber werden sich für diese zarte Schmeichelei bei dem H. Pastor Zeller, und für die Veröffentlichung seines Gutachtens bei der Staatsbürger-Zeitung zu bedanken haben. Der H. Pastor selbst hatte, wie er am Schlusse seines Gutachtens sagt, gegen die Veröffentlichung desselben nichts einzuwenden.

Ein „Gebildeter aus dem Volke“ kommt jetzt, der sich aber schämt oder fürchtet, für sein wissenschaftliches „Gutachten“ mit seinem Namen einzustehen. Daß ihn die Staatsbürger-Zeitung für einen hervorragenden Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens hält, geht daraus hervor, daß sie sein Gutachten in ihre Spalten aufgenommen hat.

„Ich halte solche Morde für wahrscheinlich,“ sagt derselbe; „nach meiner Überzeugung lassen sich dieselben aber durch die Bibel nicht erweisen. Ob es durch den Talmud möglich ist, weiß ich nicht. Ich kann nur ganz laienhaft nach den äußeren Umständen urteilen: Die Morde geschehen fast immer vor Ostern“ – das ist aber nichts Ungewöhnliches, daß unter Hunderten von Mordthaten, die jahraus jahrein vollbracht werden, auch solche sind, die zur österlichen Zeit geschehen; „man findet die Leichname, die nicht vergraben sind“ – wie auch zu anderen Zeiten des Jahres unvergrabene Leichname gefunden werden, - „blutleer“, - weil das Blut sich in den Kleidern und in einer Lache in Nähe der Leichname findet, - „in eigenartiger Weise abgeschlachtet“, - wie es von christlichen Schlächtern, ebenso wie von jüdischen Schächtern geschehen kann; „es hat sich beständig in der nächsten Umgebung der Verdacht auf Juden gelenkt“ – auch ohne daß man einen besonderen Grund für den Verdacht vorbringen konnte, und das war es ja gerade, was die Päpste schon gleich damals, als die ersten Anklagen gegen die Juden wegen Ritualmords auftauchten, als falsche Anklage und boshafte Verleumdung bezeichnet und verboten haben. „Die Gesamtheit der Juden,“ heißt es weiter, „wendet ihre erheblichen Geld- und Machtmittel nicht auf, um die Morde aufzuklären, was doch für die Ehrenrettung des jüdischen Namens geboten erscheint.“ – Das ist nicht wahr, denn die Juden haben in der That Geldmittel aufgewendet und der Staatsregierung zur Verfügung gestellt in verschiedenen Fällen, um die Aufklärung der Morde fördern zu helfen, und was war die Folge davon? „Mit Judengeld,“ – sagten und schrieben die Antisemiten, - „soll der Verdacht von Israel abgelenkt, und die Gerechtigkeit auf falsche Fährten geleitet werden.“

„Da die Bibel keinen Anhalt bietet,“ – schreibt der Gebildete aus dem Volke, - „und dergleichen Gebrauch von Menschenblut nicht zu den altüberlieferten Kultgebräuchen gehört, so scheint es mir, liegt der Aberglaube den Anschauungen nur einzelne Teile des Judentums zu Grunde. Diese werden aber von der Gesamtheit geschützt, was bei dem stark ausgeprägten Zusammengehörigkeitsgefühl nicht verwunderlich ist.“ – Aber das ist verwunderlich, daß ein „gebildeter Mann“ solchen Unsinn zu schrieben imstande ist. Der hat noch nie etwas davon gehört, daß jüdische Sekten aus Haß die Anklage des Ritualmords gegeneinander erhoben haben, aber die Anklage zu beweisen nicht vermochten; der hat ganz gewiß keine Ahnung von dem furchtbaren Unglück, das durch den Ritualmord-Aberglauben jahrhundertelang über einzelne Juden, jüdische Familien, Eltern und Kinder, jüdische Gemeinden und das ganze Judenvolk nicht bloß durch Vermögensentziehung, sondern durch grausame Todesqualen gekommen ist. Davon weiß er nichts, sonst könnte er unmöglich dem Judenvolke den Wahnwitz aufbürden, daß es in seiner Gesamtheit einen solchen Aberglauben einzelner Juden schützt, obschon derselbe keinen Anhalt in der Bibel findet, und nicht zu den altüberlieferten Kultgebräuchen gehört. „Daß man fast immer,“ – sagt der „Gebildete“, - „jungfräuliche Menschen wählt, erinnert allerdings etwas an die Opfergesetze, nach welchen fehllose, reine Tiere zum Opfer genommen wurden“ – und dabei scheint ihm ganz besonders der Gymnasiast Winter zu Konitz als ein Musterbild jungfräulichen Lebens vor Augen geschwebt zu haben.

„Das Judentum,“ – so schließt das Gutachten, - „hat in seiner Weise eine Macht, die vergleichbar ist mit der mittelalterlichen Kirche mit ihrer Ausbeutung und ihren Inquisitionsmorden; hier hat erst die siegende Wahrheit aus dem Volke im Volke Wandlung geschaffen. Ob es jetzt andere Mittel giebt, weiß ich nicht.“ Und auch noch vieles andere weiß er nicht. Er weiß nichts davon, daß die kirchliche Inquisition keinen einzigen Juden wegen angeblichen Ritualmords verurteilt hat; er weiß nichts davon, daß gerade die mittelalterliche Kirche in einer ganzen Reihe von Päpsten gegen die Ausbeutung der Juden und die Anklagen wegen Ritualmords in die Schranken getreten ist; er scheint nicht einmal von den Hexenprozessen früherer Jahrhunderte etwas zu wissen, denn sonst hätte er den Ritualmord-Aberglauben doch viel zutreffender mit dem Hexenwahn zusammengestellt, und dabei die Hoffnung ausgesprochen, daß die Wahrheit den Ritualmord-Wahn ebenso besiegen und Wandel schaffen wird, wie sie einst den Hexenwahn besiegt und Wandlung geschaffen hat. Die Wandlung wird aber in der Überzeugung bestehen, die in immer weitere Kreise des christlichen Volkes dringt, daß der Ritualmord-Wahn nicht ein jüdischer, sondern ein christlicher Aberglaube ist, indem die Christen mit Unrecht von den Juden glauben, daß sie aus abergläubischen Beweggründen Christen morden, um das Blut derselben zu rituellen oder religiösen Zwecken zu benützen.

Auch ein Universitätsprofessor befindet sich im Leichengefolge des Ritualmord-Aberglaubens (der einzige katholische Theologe in dieser Gesellschaft), Dr. Rohling zu Prag, von der Staatsbürger-Zeitung in Nr. 344 als Talmudgelehrter und Verfasser des Talmudjuden dem Publikum vorgestellt. In seinem Gutachten behauptet er, es gebe Juden, (Chasidim genannt), welche zu religiösen Zwecken Menschenblut verwendeten. Seine Ansicht begründet er vornehmlich mit Thatsachen aus der Geschichte. Die zwei Thatsachen, die er anführt, sind der Ritualmord-Prozeß zu Damaskus, und der Fall „Bernstein“ in Breslau. Als erstes Mittel zur Abwehr der entsetzlichen Ritualmord-Prozesse empfiehlt er den Lesern der Staatsbürger-Zeitung die Beobachtung der kanonischen Gesetze, wie sie in »Ferrari, bibliotheca canonica« sub voce Hebraeus zu finden sind, und das zweite Mittel erblickt er in der Heimkehr der Juden nach Jerusalem, wie die Zionisten sie erstreben. Nach seiner Überzeugung steht ein großer Wendepunkt der Weltgeschichte nahe bevor, und er wird deshalb, um auch die friedliche Heimkehr Israels ins „Gelobte Land“ zu befördern, ein auf zwölf Druckbogen berechnetes Werk unter dem Titel „Auf, nach Zion!“ erscheinen lassen. Wir befürchten nur, daß das Werk demselben Schicksal entgegengeht, von welchem auch sein letztes Werk „Der Zukunftsstaat, ein Trostbüchlein“ betroffen wurde, indem es die zweifelhafte Ehre erhielt, in das Verzeichnis der verbotenen Bücher eingereiht zu werden. Wie die öffentlichen Blätter seinerzeit berichteten, war in dem Büchlein viel verworrenes Zeug enthalten, und auch das vorstehende Gutachten weist einige Ähnlichkeit mit demselben auf, indem ein Universitätsprofessor sich nicht entblödet, für seine wissenschaftlichen Ausführungen einen Geisteskranken (Bernstein) als Gewährsmann anzurufen. Etwas Neues zu seinen schon früher für den jüdischen Ritualmord ins Feld geführten, von den gewiegtesten protestantischen und katholischen Fachmännern gründlichst widerlegten Zeugnissen bringt er in seinem Gutachten nicht vor, und wir dürfen dasselbe mit vollem Rechte eine Leichenrede nennen, die er, wenn auch wider seinen Willen, dem Ritualmord-Aberglauben gehalten hat.

Im Zuge der Leidtragenden erblicken wir jetzt einen praktischen Arzt, Dr. Stille zu Ihlienworth, der sich zum wissenschaftlichen Beweise für den jüdischen Ritualmord ebenfalls auf den Rabbinats-Kandidaten Bernstein, sowie auf die Fälle Tisza-Eszlar und Polna beruft, die durch genaue gerichtliche Untersuchung als Blutmorde unzweifelhaft erwiesen seien. Er hegt den Verdacht, es gebe im Judentum eine uns unbekannte Geheimlehre, welche den Ritualmord vorschreibe, und deswegen sollten nach seiner Meinung alle jüdischen religiösen Schriften, deren man habhaft werden könne, vor allem aber Talmud und Schulchan-Aruch, von deutschen Gelehrten ohne Zuziehung von Juden auf Kosten des Reichs übersetzt und veröffentlicht werden. Der praktische Arzt scheint keine Kenntnis davon zu haben, daß der arme Bernstein nach dem Gutachten der kgl. preußischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen geisteskrank ist und an religiöser Verrücktheit leidet; auch scheint Dr. Stille nicht zu wissen, daß die in Tisza-Eszlar wegen Ritualmords angeklagten Juden nach langer und gründlicher Untersuchung freigesprochen wurden, während der vermeintliche Ritualmord in Polna nach dem Gutachten der medizinischen Fakultät der Universität zu Prag kein Blutmord, wohl aber nach dem Urteile des obersten Gerichtshofes in Wien ein Sexualmord war. Auch das scheint dem praktischen Arzt nicht bekannt zu sein, daß verschiedenen parlamentarischen Körperschaften des Deutschen Reiches Petitionen um Übersetzung der jüdischen Religionsschriften bereits vorlagen, die aber aus guten Gründen abgewiesen wurden, und daß man den Antisemiten es nahegelegt hat, auf eigene Kosten solche Übersetzungen zu veranstalten, wenn sie dieselben für nötig halten. Das Gutachten des H. Dr. Stille ist eine Bestätigung der Thatsache, daß der jüdische Ritualmord wissenschaftlich abgethan, und auch ein praktischer Arzt nicht imstande ist, der Leiche neues Leben einzuhauchen.

An der Seite des praktischen Arztes von Ihlienworth schreitet ein Kollege, der praktischer Arzt in Leipzig ist. Er scheint ein schneidiger Mann zu sein, wie sein kurzes Gutachten andeutet. Auf die Frage: „ Giebt es Juden, welche den Blutmord oder Ritualmord begehen?“ antwortet er einfach: Ja. „Womit begründen Sie Ihre Ansicht? Aus den Vorgängen bei den Morden in Xanten, Polna, Konitz u. s. w. Welche Beweggründe seitens der Juden nehmen Sie an? Aus religiösem Aberglauben. Was halten Sie für das geeignetste Mittel zur Ausrottung dieser entsetzlichen Verbrechen? Beschränkung der Juden aus einen bestimmten Bezirk des Deutschen Reiches, wo sie allein wohnen, Grundbesitz erwerben und alle staatsbürgerlichen Rechte ausüben dürfen.“ – Das ist das ganze Gutachten eines hervorragenden Mannes der Wissenschaft und des praktischen Lebens, der aber noch so viel Scham besitzt, daß er seinen Namen verborgen hält. Die Staatsbürger-Zeitung dagegen schämt sich nicht, ein solches Machwerk ihren Lesern als ein wissenschaftliches Gutachten darzubieten, unbekümmert darum, daß solche Gutachten ein sprechender Beweis für die Thatsache sind, daß der Glaube an den jüdischen Ritualmord wissenschaftlich sich nicht mehr verteidigen läßt, und daß sie darum in der That Leichenreden sind, die dem jüdischen Ritualmord gehalten werden.

Dem Arzte des Leibes folgt wieder ein Seelenarzt, Pastor D. Baltzer in Lunow, im fünfundvierzigsten Amtsjahr, der ehrwürdige Vater des Pastors Baltzer zu Groß-Lerzkow, der den Zug der Leidtragenden, wie wir schon gesehen haben, eröffnet hat. Der Vater stimmt der Erklärung seines Sohnes in betreff des Blutmordes bei, fügt aber hinzu, es sei nicht daran zu denken, daß im Alten Testament oder im Talmud ein ritueller Mord gelehrt werde. Damit ist gewiß den Antisemiten ein Stein vom Herzen weggewälzt. Denn es ist jetzt nicht mehr nötig, die schweren Kosten für eine Übersetzung der zwölf Foliobände des Talmud aufzubringen, wie der praktische Arzt Dr. Stille sie verlangt hatte. Wie es christliche Mörder giebt, sagt der H. Pastor, giebt es auch jüdische Mörder, und daß die Juden morden, um Blut zu gewinnen, ist durch die Fälle von Xanten, Tizsa-Eszlar, Konitz nachgewiesen. Was den ersten Teil dieser Behauptung betrifft, wird die Wahrheit desselben niemand leugnen, was aber ihren zweiten Teil anlangt, so hat die medizinische Fakultät der Universität Bonn ihr Gutachten, dem sich auch der Xantener Arzt Dr. Steiner anschloß, dahin abgegeben, daß in Xanten ein Mord, um das Blut zu gewinnen, nicht vorlag, in Tisza-Eszlar konnte eine Abschlachtung der verschwundenen Esther Solymossi gerichtlich überhaupt nicht festgestellt werden, und über den Mord in Konitz sind die Akten noch nicht geschlossen, denn es ist noch nicht festgestellt, ob Christen oder Juden den Gymnasiasten Winter ermordet haben. Wie die Blutmorde beseitigt werden können, giebt H. Baltzer mit den Worten an: „Fort mit allen jüdischen Richtern! Das ist das beste Mittel auch gegen den Blutmord!“ – Damit wird wohl jeder Antisemit einverstanden sein, daß die jüdischen Richter beseitigt werden, daß diese Beseitigung aber das beste Mittel gegen den Blutmord sei, wird ihm keiner glauben. Und uns wird man es nicht verargen können, wenn wir ein „Gutachten“, welches einerseits in den religiösen Schriften der Juden für den jüdischen Ritualmord keinen Beweis findet, andererseits auf Fälle sich beruft, die als Ritualmorde gerichtlich nicht festgestellt sind, eine Leichenrede auf den Ritualmord-Aberglauben nennen.

Der nächste Leidtragende ist der von der Staatsbürger-Zeitung „sehr geschätzte, um die antisemitische Bewegung in Schlesien hochverdiente“ Justizrat Richard Gröger in Schweidnitz, dessen Gutachten folgenden kurzen Inhalt hat: „Gibt es Juden, die zu rituellen, religiösen oder sonstigen anderen Zwecken Menschenblut gebrauchen und darum den Ritualmord oder Blutmord begehen? Antwort: Ja! Womit begründen Sie Ihre Ansicht, und welche Beweggründe seitens der Juden nehmen Sie an? Skurz, [2] Xanten, Konitz und Hülsner. Beweggrund: Aberglauben.“

„Ein geeignetes Mittel zur Ausrottung dieser entsetzlichen Verbrechen“ kennt er nicht, oder verschweigt er aus guten Gründen. Um ein wissenschaftliches Gutachten von dieser Sorte abzufassen, braucht man weder Justizrat zu sein, noch gelehrte Forschungen anzustellen, es genügt dazu vollauf, wenn man nur ein Leser der Staatsbürger-Zeitung ist. Und weil der H. Justizrat auch gar nichts Neues vorgebracht hat, so wird er uns schon gestatten, daß wir auch sein „Gutachten“ zu den Leichenreden zählen, die in der Staatsbürger-Zeitung dem jüdischen Ritualmord gehalten werden.

Eine angenehme Abwechslung im Leichenzuge bringt (Nr. 352) der nun folgende Gutsbesitzer auf Seiffersdorf (Kr. Freystadt) Dr. W. Hentschel, welcher in seinem etwas längeren „Gutachten“ die Ritualmord-Frage mehr vom kulturhistorischen Standpunkte betrachtet. Die Frage, ob es überhaupt einen jüdischen Ritualmord giebt, beantwortet er mit Ja. Zur wissenschaftlichen Begründung seiner Antwort macht er auf die Thatsache aufmerksam, daß alle Kulturvölker bis an die Schwelle ihrer historischen Zeit, ja vielfach noch im geschichtlichen Zeitalter den Kannibalismus wie auch Menschenopfer übten. Die ernste Kulturgeschichte, sagt er, belächelt die gegenteilige Meinung. – Auch wir belächeln die gegenteilige Meinung, denn wir haben in unserem Buche über den Ritualmord den geschichtlichen Nachweis geliefert, daß die Menschenopfer bei allen Völkern im Gebrauche waren. Dabei haben wir aber auch auf die geschichtliche Thatsache hingewiesen, daß gerade den Juden von den ältesten Zeiten an die Menschenopfer und der Blutgenuß aufs strengste verboten waren. Wie hilft sich nun Dr. Hentschel aus dieser Verlegenheit? Es ist bekannt, sagt er, daß die Juden ihr üppiges Blutritual, nach welchem sie zu Abrahams Zeiten Menschen opferten, frühzeitig ablösten, und an die Stelle der Menschenopfer die Tieropfer und die Beschneidung setzten. Für die Tieropfer gilt jetzt das rituelle Schächten als Ersatz. Diese Ablösung geschah bei den syrosemitischen Juden Palästinas, Sephardim genannt oder Westjuden, deren Nachkommen nur noch in Holland, England, auf der iberischen und Balkanhalbinsel wohnen. Sie sind die Langschädel unter den Juden, und zu ihnen gehören die Montefiore, welche ihre Söhne sämtlich an deutsche Jüdinnen kopulierten. Ohne diese Blutauffrischung wäre vermutlich der ganze Stamm der Westjuden bereits verschwunden. Den Sephardim stehen die Ostjuden gegenüber, Aschkanasim genannt, welche die Breitschädel unter den Juden sind. Sie stammen von den turanischen Chazaren oder Kassaren ab, welche im 8. Jahrhundert ein Weltreich vom jüdischen Rußland bis nach Indien und China bildeten und das Judentum annahmen. Zu ihnen gehören die meisten der noch lebenden Juden, und eine besondere Eigenschaft derselben ist, daß sie konservativer als alle anderen Völker sind. Während bei den übrigen Völkern das alte Blutritual und das Menschenopfer nur noch in abergläubischen Vorstellungen, wie beim deutschen Volke, oder in dichterischen Erinnerungen, wie: „Das Blut ist ein ganz besonderer Saft“, oder auch unter den erhabenen Formen eines frommen Mysteriums, wie im Abendmahlsglauben, sich erhalten hat, haben diese Juden es in einer handgreiflichen blutigen Schächtpraxis erhalten. Sie opfern Gott ihr eigenes Blut in der Beschneidung, das Blut der Tiere durch das Schächten, denn das Feilbieten dieses Blutes ist Korruption, sie opfern die Menschen durch den Ritualmord.

Das alles ist recht schön gesagt, aber wo ist der Beweis für das Gesagte? Wo hat Dr. Hentschel den Beweis geliefert, daß das Menschenopfer bei den Kassaren üblich war, als sie Juden wurden, und daß sie auch als Juden an dem Menschenopfer noch festgehalten haben? Warum erzählt uns die Geschichte erst im 13. Jahrhundert von Anklagen wegen Ritualmords gegen die Juden, wenn solche im großen Kassarenreiche schon vom 8. Jahrhundert an üblich waren? Wohl erzählt uns die Geschichte von dem sittigenden Einflusse, den das Judentum auf die Kassaren übte; sie erzählt uns, daß die Kassaren, welche Juden geworden waren, ihre Kinder nicht mehr in die Sklaverei verkauften, während die heidnisch gebliebenen Kassaren das noch immer thaten, aber von Menschenopfern oder Ritualmorden erzählt uns die Geschichte durchaus nichts.

Als ein erstes Mittel, um das Ehrgefühl bei den Unsrigen zu wecken, daß sie den schleichenden Mordbestien das Handwerk legen, begrüßt H. Dr. Hentschel das von der sächsischen Regierung erlassene Schächtverbot, wodurch die echten Juden allmählich zur Auswanderung gezwungen werden. Mit einem allgemeinen Schächtverbote wäre auch die entsetzliche Schande von dem deutschen Volke genommen, sich von den Abfällen des Mahles eines Wüstengottes nähren zu müssen. Er seinerseits leidet schwer darunter, daß er sich von geschächtetem Fleische nähren muß. Wie Dr. Rohling glaubt auch Dr. Hentschel, daß wir vor einem nahen Wendepunkte der Weltgeschichte stehen, aber während Dr. Rohling schon mit Seherblick zahllose Judenscharen auf der friedlichen Heimreise nach Jerusalem schaut, befürchtet Dr. Hentschel, daß die Götter bereits Deutschland verlassen haben. Die Juden werden infolgedessen zur Herrschaft gelangen, und wir werden ihrem Messer verfallen, mit welchem wir entweder beschnitten oder rituell geschächtet werden. Unter diesen Umständen wäre es vielleicht angezeigt, den freundlichen Wink zu beachten, den ein jüdischer Regimentsarzt schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gegeben hat, indem er den Vorschlag machte, zu nächst aus hygienischen Gründen vorerst alle deutschen Soldaten zu beschneiden. Doch Dr. Hentschel hat keine Hoffnung mehr, er glaubt an keine Rettung vor den Juden, denn die Gleichgültigkeit des deutschen Volkes und seiner Regierung den Imponderabilien gegenüber ist zu groß, sie sieht den Schmerz Dr. Hentschels nicht und nimmt keinen Anteil an ihm. „An den fressenden Schmerz in den Herzen derer, “ sagt er, „die in den Abgrund hinabblicken, weil ein Gott ihre Augen schärfer machte, - daran denkt keiner!“ . . .

Was übrigens die eigentliche Ritualmordfrage betrifft, so gesteht Dr. Hentschel offen ein, daß er ein Urteil über dieselbe nicht abgeben kann. Er sagt: „Welche besonderen Formen freilich diese ritualen Blutmord-Vorstellungen in dem kassarischen Nomaden-Bewußtsein angenommen haben, können wir nicht wissen, solange sie uns nicht von den Eingeweihten offenbart werden; was darüber von guten Antisemiten und schlechten Musikanten gefabelt wird, und zum Teil wohl auch in dieser Antworten-Sammlung zum Ausdruck kommen dürfte, kann den wissenschaftlich Denkenden wenig interessieren. Thatsachen sind eines und Phantasien ein anderes.“ – Das ist auch ganz meine Meinung. Die Gutachten über den Blutmord in der Staatsbürger-Zeitung können uns nur insoweit interessieren, als wir aus denselben erkennen, daß die „hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens,“ von denen sie verfaßt wurden, wohl gute Antisemiten, aber schlechte Musikaten sind, die ihre Phantasien, Ausgeburten ihrer an Judenfeindschaft und Judenfurcht kränkelnden Einbildungskraft, als Thatsachen ausgeben möchten. Nachdem aber H. Dr. Hentschel selbst eingesteht, daß er nicht weiß, welche Formen der Blutmord bei den Kassaren angenommen hat, und nachdem die Geschichte von einem Blutmord bei den Kassaren überhaupt nichts weiß, während bei den Sephardim vom Blutmord ohnedies keine Rede ist, muß er uns schon gestatten, daß wir auch sein in mancher Hinsicht „interessantes Gutachten“ als eine Leichenrede betrachten, die er dem Ritualmord-Aberglauben gehalten hat.

An dem Leichenbegängnisse des jüdischen Ritualmords in der Staatsbürger-Zeitung nehmen auf ergangene Einladung auch zwei Techniker teil: der erste von ihnen ist der Ingenieur Theodor Fritsch zu Gautsch-Leipzig, welcher in seinem Gutachten (Nr. 354) eine großartige Unwissenheit in der Geschichte zu erkennen giebt. Er schreibt nämlich: „Die jüdischen Blutmorde sind eine Thatsache. Ihr vorwiegender Zweck ist die Erfüllung eines alten Opferbrauches, an dem das Hebräertum – aller europäischen Kultur zum Trotz – eben so zäh festhält wie an anderen abergläubischen Sitten: Beschneidung, Schächtung der Schlachttiere, Sabbat-Heiligung, besondere Zeitrechnung u. s. w.“ – Das ist eine ganz kolossale Lüge, daß der Opferbrauch des Blutmords zu den übrigen genannten Gebräuchen gehöre, denn zwischen ihnen und dem Gebrauche des Menschenopfers besteht ein himmelweiter Unterschied. Das Schächten, die Beschneidung, die Heiligung des Sabbats, die Zeitrechnung sind Gebräuche, die Gott angeordnet und zu halten befohlen hat, weshalb sie auch heute noch von den Juden beobachtet werden; die Tötung und Opferung eines Menschen dagegen hat Gott als ein Verbrechen erklärt und unter Androhung der schwersten Strafen untersagt, ein Verbot, das auch heute noch bei den Juden in Geltung ist. Eben so unwahr sind die anderen Behauptungen des H. Technikers, wenn er sagt: „Die jüdischen Schriften des Alten Testaments enthalten Zeugnisse genug für die Menschenschlachtungen bei den alten Hebräern. Wenn gleich im 1. Mos. 22 durch die Legende von der Opferung Isaaks die Einführung des Ersatzopfers gelehrt werden soll, - ein Widder an Stelle eines Knaben, - so hat doch die Auffassung fortbestanden, daß – wenigstens in wichtigen Fällen – nur das Menschenopfer ein vollgültiges Opfer vor Jahweh sei; und die rabbinischen Schriften der späteren Jahrhunderte bestätigen diese Auffassung.“ – Dagegen hat ein anderer hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens, der ehrwürdige H. Pastor D. Baltzer, bereits erklärt, und ich muß ihm darin völlig beistimmen, es sei gar nicht daran zu denken, daß im Alten Testament oder im Talmud ein ritueller Mord gelehrt werde; ich füge bei, daß bis jetzt auch noch keine andere rabbinische Schrift gefunden wurde, in welcher der Ritualmord gelehrt oder gebilligt wird. Und wenn auch, in wichtigen Fällen, von Juden Menschenopfer dargebracht wurden, so hat man diese Opfer stets als Verbrechen angesehen, und sie wurden auch niemals Jahweh, dem wahren Gott, sondern dem Moloch der Ammoniter oder einem anderen Götzen dargebracht.

Der zweite Techniker ist der ehemalige Maschinentechniker, jetzt Chefredakteur der Neuen Bayerischen Landeszeitung, wie er selbst sich unterzeichnet hat, A. Memminger in Würzburg; er nennt sich gern den „alten Anton“, und hört es auch gern, wenn er als „Feldpater“ begrüßt wird. Das „Gutachten“ dieses „hervorragenden Mannes der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ über den Ritualmord läßt sich in folgende Sätze zusammenfassen: „Die auf niederer Kulturstufe stehenden Juden in Rußland, Polen und den Donauländern stehen dort im übelsten Rufe Ritualmörder zu sein.“ – Wenn wir uns erinnern, wie der Kardinal Ganganelli schon im 17. Jahrhunderte, und der ehemalige Professor an der Petersburger Universität Dr. Chwolson erst in den letzten Tagen nach genauer Prüfung der Akten den jüdischen Ritualmord für Polen und Rußland in Abrede stellen; wenn wir uns erinnern, daß ich über dreißig Fälle aus den Donauländern angeführt habe, in welchen den Juden von Christen Ritualmord vorgeworfen wurde, aber gerichtlich nicht nachgewiesen werden konnte, so werden wir den angeführten Satz Memmingers vielleicht besser und wahrheitsgemäßer in folgende Worte kleiden: „In der auf niederer Kulturstufe stehenden christlichen Bevölkerung von Rußland, Polen und den Donauländern ist der Aberglaube noch stark verbreitet, daß die Juden Ritualmörder seien.“

„Von den seit langem in echt deutschen Landen eingesessenen Juden glaube ich dieses nicht; es herrscht auch bei diesen nicht entfernt solch absurdes Maß von Aberglauben, wie etwa in den Herrschergebieten der Wunderrabbis.“ – Hiermit hat H. Memminger in lobenswerter Weise der Wahrheit und den deutschen Juden eine gebührende Anerkennung zu teil werden lassen, auch auf die Gefahr hin, daß die Antisemiten ihm nicht dankbar dafür sein werden; der Wahrheit werden wir jedoch noch näher kommen, wenn wir seinen Worten etwa folgenden Satz beifügen: „Die christliche Bevölkerung Deutschlands ist auch in Aufklärung und Bildung soweit vorangeschritten, daß der abergläubische Wahn, die Juden seien Ritualmörder, fast ganz verschwunden wäre, wenn nicht die antisemitischen Zeitungen in unverantwortlicher Weise diesen absurden Aberglauben hegten und förderten.“ Von den Spaniolen, den im Orient stark verbreiteten Juden spanischer Abkunft, sagt Memminger, daß sie geistig etwas höher stehen als die Masse der russischen und polnischen Schnorrer, doch glaube man in Bulgarien von ihnen, daß sie jährlich zur österlichen Zeit einen Menschen opferten. Memminger scheint diesen Glauben nicht zu teilen, denn er spricht nur bedingungsweise: „Wenn sich bei vielen derselben der Christenhaß derart verdichtet hat, . . . so leite ich dies von der Zeit her, da sie als herrschendes Volk aus Spanien ausgetrieben wurden.“ – Immerhin wäre aber ein solcher Mord aus Christenhaß kein Ritualmord, der verübt wird, um Blut zu religiösen oder abergläubischen Zwecken zu gewinnen, wie denn auch eine Anklage wegen Ritualmords gegen die spanischen Juden niemals erhoben worden ist.

Am Schlusse seines Gutachtens weist Memminger darauf hin, daß auch Christen noch in der Gegenwart, Katholiken und Protestanten, Menschenopfer dargebracht haben, wie im Jahre 1819 zu Würzburg, in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu Wildispuch, in den siebziger Jahren zu Marthalen, und meint, er verstehe es nicht, warum gerade die Juden vor dem Unsinn des Blutopfers oder Ritualmords gänzlich gefeit sein sollten. – Damit hat er ganz recht, denn das würden auch andere nicht verstehen. Aber meines Wissens haben die Juden auch noch niemals geleugnet, auch nicht im Falle Bernstein, daß solche Auswüchse einer falschen Frömmigkeit oder religiösen Verrücktheit bei ihnen vorkommen können. Und wenn er daher den Vorwurf gegen die Juden erhebt und sagt, „die gebildeten Juden thäten wohl besser, dies zuzugestehen, als durch beharrliches Ableugnen, das doch die Völker nicht überzeuge, sich selbst verdächtig zu machen,“ so rennt er mit diesem Vorwurf offene Thüren ein, und stellt sich selbst damit zugleich das Zeugnis aus, daß er gar nicht weiß, um was es sich eigentlich handelt, wenn die Anklage wegen Ritualmords gegen die Juden erhoben wird.

Die beiden Gutachten der Herren Techniker sind darum auch nichts anderes als Leichenreden, die dem Glauben an den jüdischen Ritualmord gehalten wurden.

In dem nun folgenden Leidtragenden begrüße ich einen Landsmann aus dem fränkischen Grabfelde, der vor Jahren nach Nowa-Serajewo ausgewandert ist, und jetzt zur Erholung auf einige Zeit in Thüringen verweilt. Er tritt freiwillig in die Reihe „der hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ ein, und giebt, wenn ihn auch die Staatsbürger-Zeitung nicht dazu aufgefordert hat, sein Urteil in der Ritualmord-Frage ab. In dem Gutachten, das er an sie eingeschickt hat, schreibt er, es sei seine und vieler Freunde und Bekannten Überzeugung, daß die Juden zu rituellen Zwecken Nichtjuden schächten, um deren Blut zu abergläubischen, fanatisch-religiösen Zwecken zu gebrauchen. – Wissenschaftliche Studien über die Ritualmord-Frage hat mein Landsmann offenbar nicht gemacht, auch hat er nicht einmal die vermeintlichen Ritualmord-Fälle der Gegenwart genau verfolgt. Ich schließe dies daraus, daß er als Beleg für seine Überzeugung den Fall Tisza-Eszlar anführt, aber nichts davon weiß, daß nach gerichtlich genommenem Augenschein der einzige Zeuge Moritz Scharf die behauptete Abschlachtung der Esther Solymossi in der Synagoge zu Tisza-Eszlar durch das Schlüsselloch der Thüre gar nicht sehen konnte, daß Moritz Scharf im Jahre 1888 seine Aussagen zurückgenommen und bedauert hat, daß Moritz Scharf bereits im Jahre 1899 als Diamantschleifer zu Amsterdam gestorben ist. Hiervon abgesehen, giebt mein Landsmann eine Erzählung zum besten, aus der man entnehmen kann, auf welcher geschichtlichen Grundlage wohl die meisten Ritualmord-Märchen beruhen mögen. Er schreibt in seinem Gutachten: „Im Jahre 1832 wurden in meiner engeren Heimat (Unterfranken) mehrer fremde Juden von einigen Kindern dabei überrascht, wie sie im Walde an der Wallfahrtskapelle St. Ursula bei Trapstadt das Blut eines geschächteten fremden Knaben, welchen sie dahin verschleppt hatten, aus größeren Behältern in Federkiele abfüllten. Die Juden flüchteten, ließen eine große Menge gefüllter und ungefüllter Federkiele, den geschächteten Knaben und das Blut am Platze zurück. Sie flüchteten in das angrenzende sachsen-meiningensche Gebiet, wurden in Gleicherwiesen, einem Dorfe bei Römhild, nach mehreren Tagen wieder gesehen und waren dann verschwunden. Der Knabe wurde an der Stelle im Walde, wo er gefunden wurde, begraben.“

Als ich diese Erzählung gelesen hatte, war ich höchlich erstaunt, daß mir bis jetzt von diesem Ritualmord-Falle in der nächsten Nähe noch nicht das mindeste bekannt geworden war. Ich gab mir selbstverständlich sofort Mühe, die näheren Umstände desselben zu erfahren, vielleicht einen der liegengebliebenen, mit Blut gefüllten Federkiele zu erlangen. Ich wurde aber gewaltig enttäuscht. Dem zuständigen Amtsgerichte in Königshofen ist von diesem Falle nichts bekannt geworden; ich schrieb an den H. Pfarrer in Alsleben, zu dessen Pfarrei die ganz nahe auf einem Berge liegende Wallfahrtskapelle St. Ursula gehört (Trapstadt liegt etwa sechs Kilometer entfernt), und bat ihn um Mitteilung, ob vielleicht im Pfarrei- oder Gemeindearchiv Schriftstücke aufbewahrt seien, die nähere Auskunft geben könnten, worauf ich folgende Antwort erhielt: „In betreff des angeblichen jüdischen Ritualmords, der nach einem Artikel der Berliner Staatsbürger-Zeitung vom 31. Juli 1901 in der Nähe der zur hiesigen Pfarrei gehörigen St. Ursula-Kapelle stattgefunden haben soll, habe ich (Ihrem Wunsche gemäß) bei mehreren älteren Männern der Pfarrgemeinde mich eingehend erkundigt, konnte aber nirgends einen Anhaltspunkt gewinnen, aus dem man schließen könnte, daß ein Ritualmord an dem bezeichneten oder einem anderen Orte in der Gegend zur benannten Zeit oder vorher oder nachher stattgefunden habe. Unter anderem zog ich Erkundigungen ein bei dem hiesigen Buchbinder und Heiligenmeister Melchior Rast, der, jetzt etwa sechzig Jahre alt, in jüngeren Jahren aus verschiedenen Urkunden (aus dem Pfarrei- und Gemeindearchive und sonstigen ihm zugängigen Quellen) eine kleine Chronik vom Pfarrort Alsleben und speciell auch von der St. Ursula-Kapelle verfaßt hat. Ich fragte ihn, ob er nicht etwa auch gehört habe, daß in früheren Zeiten einmal in der Pfarrei ein Ritualmord vorgekommen sei. Er erklärte, noch niemals etwas von einem solchen Morde gehört zu haben. Ich fragte dann einen älteren Mann, Namens Johann Georg Neugebauer, der im Jahre 1822 geboren ist und demnach in dem Jahre, in welchem der benannte Mord vorgekommen sein soll, zehn Jahre alt war, der also ganz gut eines von den hiesigen Kindern hätte sein können, welche (nach Angabe des Artikels) die Juden überraschten und in die Flucht jagten. Neugebauer konnte mir aber ebensowenig von einem in früherer Zeit hier stattgehabten Ritualmord etwas berichten. Er meinte dabei: Von dem Platze, wo der Knabe begraben worden sei, hätte man gewiß etwas gehört. Den Ort würde man jetzt noch ganz genau wissen.“ Der Brief ist am 4. September 1901 geschrieben und unterzeichnet vom H. H. Pfarrer Zöller.

An diesem Ritualmord-Märchen aus dem Jahre 1832 kann man sehen, was von den Ritualmord-Märchen aus noch früheren Zeiten zu halten ist. In Trapstadt, dem wahrscheinlichen Geburtsort meines Landsmannes, wird ein solches Märchen erzählt. Der Platz, wo der Fall vorgekommen sein soll, und die Gemeinde, wohin derselbe gehört, liegen nur einige Kilometer entfernt; man hält es aber nicht der Mühe wert, dorthin zu gehen, und sich Gewißheit über die Thatsache zu verschaffen, und vielleicht noch einen mit Ritualmord-Blut gefüllten Federkiel aufzutreiben. Man glaubt einfach das Märchen und teilt es auch den Lesern der Staatsbürger-Zeitung mit, und auch diese glauben die Erzählung gern, weil eben ihre Spitze gegen die Juden gerichtet ist. Mein Landsmann mag ein „guter Antisemit“ sein, aber er ist (mit Verlaub zu sagen) ein „schlechter Musikant“. Sein „Gutachten“ enthält „Phantasien, aber keine Thatsachen“, und darum möge er es mir verzeihen, wenn ich auch sein Schreiben an die Staatsbürger-Zeitung eine Leichenrede nenne, die er auf den Glauben an den jüdischen Ritualmord gehalten hat.

In kluger Weise läßt die Staatsbürger-Zeitung (Nr. 356) auf das vorausgehende Gutachten ein solches von H. Dr. Leopold Müller in Bremen folgen, der zwar seines Zeichens ein Jurist ist, aber auch physiologische und medizinische Kenntnisse zu besitzen scheint. Infolge seiner Studien über die Ritualmord-Frage ist er zur Erkenntnis gekommen, daß die Juden, um sich als Rasse zu erhalten, fremdes Blut nötig haben. Dieses Blut gewinnen sie durch die Ermordung von Christen, und das ist der Ritualmord; wie sie aber das Blut anwenden, das ist ein Geheimnis. Soviel steht jedoch fest, meint Dr. Müller, daß es nur in „homöopathischen Dosen“ geschehen kann, und den Juden muß man nachrühmen, daß sie „den Instinkt des Kannibalen zur Wissenschaft entwickelt“ haben. Daß man aus der jüdischen Litteratur kein Beweismaterial entnehmen kann, ist selbstverständlich, „das wäre denn doch viel zu dumm,“ sagt Dr. Müller. Aber erklärlich ist es uns jetzt, warum die Juden bei der St. Ursula-Kapelle das Ritualblut in Federkiele abgefüllt haben. Diese Federkiele, mit Ritualmord-Blut gefüllt, werden nämlich in alle Länder Europas verschickt, und ein einziger solcher Federkiel voll Ritualblut ist hinreichend für die jüdische Bevölkerung einer Stadt oder einer ganzen Gegend auf viele Jahre. Außerdem müßten ja weit mehr Ritualmorde geschehen, als etwa die Antisemiten bis jetzt in Deutschland aufzubringen vermochten. Im übrigen möchte ich den H. Dr. Müller auf eine andere Thatsache aufmerksam machen, aus der man entnehmen kann, wie weit die Juden in dem Gebrauche „homöopathischer Dosen“ beim Genusse von Lebensmitteln den Christen schon vorausgeeilt sind. Die Christen haben jetzt erst den großen Wert erkannt, den der Zucker als Nahrungsmittel hat. Die Juden kannten diesen Wert schon früher, und was haben sie gethan, damit auch die ärmeren Juden auf dem Lande sich den Zuckergenuß verschaffen konnten? An der Zimmerdecke oberhalb des Tisches, an welchem die Familienangehörigen zum gemeinsamen Mahle sich einfinden, ist ein Bindfaden befestigt, der bis fast auf den Tisch herabreicht. An dem Ende desselben wird ein Stückchen Zucker angebracht, wenn die Zeit zum gemeinsamen Kaffee gekommen ist, und an diesem Stückchen Zucker leckt der Reihe nach jede Person, ehe sie ihre Tasse Kaffee trinkt, und auf diese Weise ist es möglich, daß auch die ärmeren Juden ihren Kaffee mit Zucker trinken. An dem gesunden Aussehen der Juden aber, besonders an den dicken und roten Backen der Judenknaben kann man sehen, welche guten Wirkungen der Zucker hat, wenn er auch nur in „homöopathischen Dosen“ genossen wird. O Apion! O Apion! Wie würdest du dich freuen, wenn du aus deinem Grabe erstehen und nach Bremen kommen dürftest. Wie würdest du deinen antisemitischen Gesinnungsgenossen Dr. Müller umarmen und küssen, der in unseren Tagen als Gewährsmann für deine Erzählung eingetreten ist, daß das Herz und Blut eines einzigen alljährlich im Tempel zu Jerusalem gemästeten und rituell geschlachteten Griechen hinreichend war, um, in „homöopathischen Dosen“ genossen, das ganze jüdische Volk in seiner Rassereinheit zu bewahren.

Gegen das Ende seines Gutachtens macht H. Dr. Müller den Richtern, besonders den preußischen und österreichisch-ungarischen, einen Vorwurf, der im Munde eines Juristen von besonderem Gewichte ist. Er sagt: „Wo die Hebräer Macht haben, verhindern oder hemmen sie die Untersuchung jener Mordthaten. Wo sie keine Macht haben, wird sich so leicht nichts ereignen.“ Er nennt zwar keinen Namen, aber in jeder antisemitischen Zeitung findet man die Fälle verzeichnet, die er bei diesen Zeilen im Auge hatte. Hierauf schließt das Gutachten mit einer Entschuldigung für die Polizei, der es unmöglich sei, die Ritualmorde zu verhindern. Diese Unmöglichkeit begründet er damit, daß die Juden in der Ausführung des Ritualmords eine vielleicht „vieltausendjährige Routine“ haben. Damit hat H. Dr. Müller ein großes Wort gelassen ausgesprochen. Die Juden haben mit dem 14. September 1901 das 5662. Jahr seit Erschaffung der Welt nach ihrem Kalender angetreten. Wenn nun der jüdische Ritualmord eine vieltausendjährige Übung sein soll, so müßte er schon mit Erschaffung der Welt begonnen haben, und Kain würde vielleicht der erste Ritualmörder sein, wenn man ihn einen Juden nennen könnte. Da dies aber nicht wohl möglich ist, so müssen wir die Übung des Ritualmords mit Abraham, dem Stammvater des Hebräervolkes, beginnen lassen. Ein Grund, warum H. Dr. Müller den Ritualmord in der Zeit so hoch hinaufrückt, läßt sich auch sehr leicht denken. Er hat gewiß auch schon jene uralten Bilder auf den ägyptischen Grabmälern gesehen, auf denen sich echte Judengestalten finden, die manchen Juden der Gegenwart täuschend ähnlich sind. Nachdem aber die Juden schon in den ältesten Zeiten mit anderen Völkern sich nicht vermischen durften, wird wohl auch damals schon der Ritualmord als Mittel, um die Rassereinheit zu bewahren, bei den Juden in Übung gewesen sein – nach Dr. Müllers Gutachten! Um das scharfe Verbot des Mordes und des Blutgenusses, die den Juden unter Todesstrafe untersagt waren, braucht sich „ein hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ ja nicht zu kümmern!

Ich kann mir vorstellen, wir H. Dr. Hentschel, ungläubig den Kopf schüttelnd und vornehm lächelnd, das Gutachten Dr. Müllers beiseite gelegt hat, mit den Worten: „Phantasien, aber keine Thatsachen! Ein guter Antisemit, aber ein schlechter Musikant!“ Und das sage ich auch. Das wissenschaftliche Gutachten Dr. Müllers ist nichts weiter als eine Leichenrede auf den Ritualmord-Aberglauben.

Dem Juristen Dr. Müller folgt ein anderer Jurist, der sich aber schämt, als ein „hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ in der Öffentlichkeit zu erscheinen, und deswegen den Mantel der Namenlosigkeit umgeworfen hat. Er hat auch alle Ursache, seines „wissenschaftlichen Gutachtens“ sich zu schämen, und hat gut daran gethan, es bloß mit Dr. W. zu G. zu unterzeichnen. Dagegen schämt er sich nicht, aus dem Versteck der Namenlosigkeit heraus einer großen Ungezogenheit sich schuldig zu machen, indem er alte, schon hundertmal widerlegte Phrasen, sowie die Fälle „Beyrut, P. Thomas in Damaskus, Bernstein in Breslau“ anführt und dann sagt: „Wenn aber sogar Angehörige anderer Rassen, namentlich sogen. deutsche Gelehrte diesen Thatsachen gegenüber sich auf Seite der Juden stellen, so wollen sie oder können sie nicht denken; sie haben sich wohl auch kaum einmal das gewaltige geschichtliche Material angesehen. Es kommt ja auch, um sich die Gunst der Juden zu erwerben, gar nicht darauf an, die Wahrheit zu suchen.“ Das wagt ein Mann zu sagen, der nichts davon weiß, daß schon längst vor „der Mitte des 17. Jahrhunderts“, schon von der Mitte des 13. Jahrhunderts aus Haß und Habsucht zahlreiche Anklagen wegen Ritualmords gegen die Juden erhoben wurden; das wagt ein Mann zu sagen, der nichts davon weiß, daß die Juden mit vollem Rechte, wie die Christen der ersten Jahrhunderte, auf ihre heiligen Schriften sich berufen haben, welche den Mord und Blutgenuß verbieten, und daß sie deswegen keinen Ritualmord begehen dürfen; der nichts davon weiß, daß nicht erst in unseren Tagen, sondern schon vor Jahrhunderten eine lange Reihe von Päpsten, weltlichen Fürsten, gelehrten Gesellschaften und wirklich hervorragenden Männern der Wissenschaft als Zeugen der Wahrheit dafür eingetreten sind, daß die Anklagen wegen Ritualmords gegen die Juden boshafte Verleumdungen genannt werden müssen. Doch söhnt man sich einigermaßen mit ihm wieder aus, wenn er offen eingesteht, es sei noch nicht nachgewiesen, daß die Juden Christenblut in die Osterbrote, Mazzen, thun, es sei überhaupt noch nicht völlig aufgeklärt, wozu sie Blut gebrauchen. Könnte er die antisemitische Binde wegnehmen, die auf dem Auge seines Geistes liegt, dann würde er erkennen, daß die Juden zu rituellen oder religiösen Zwecken überhaupt kein Blut gebrauchen, und darum auch Ritualmorde zu begehen gar nicht nötig haben. Einen tiefen Einblick in den Abgrund seiner juristischen Weisheit gestattet uns der unbekannte Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens in dem Schlußsatze seines Gutachtens, welcher lautet: „Würde nur einmal  gerichtlich oder staatlich dem Volke der Nachweis erbracht, daß es eine Gesellschaft giebt, die den Blutmord übt, so würde sich die Reaktion gegen diese von selbst ergeben.“ Ja, ganz gewiß würde das geschehen, und am allereifrigsten würden sich an dieser Reaktion die Juden beteiligen, das ganze Judenvolk würde sich wie Ein Mann gegen diese Gesellschaft oder Sekte erheben und alles aufbieten, um dieselbe gänzlich auszurotten, damit es endlich von dem unerträglichen Alpdruck des Ritualmord-Wahns erlöst würde. Der unbekannte Herr müßte aber sehr alt werden, wenn er das erleben wollte, ich glaube ihm vielmehr die Versicherung geben zu dürfen, daß er vergeblich darauf wartet. Wie man in der Vergangenheit seit sechshundert Jahren vergeblich eine jüdische Gemeinschaft oder Sekte gesucht hat, die den Ritualmord lehrt und übt, so wird man auch in der Gegenwart und Zukunft vergeblich eine solche suchen, weil es eben keine gegeben hat und keine giebt. Und weil auch der unbekannte Herr Jurist eine solche nach seinem Gutachten nicht gefunden hat, und weil er auch nicht weiß, wozu die Juden das Ritualmord-Blut eigentlich gebrauchen sollten, wird er es uns schon gestatten müssen, daß wir auch sein Gutachten zu den Leichenreden zählen, die in der Staatsbürger-Zeitung dem Ritualmord-Aberglauben gehalten werden.

Im Leichenzuge erscheint jetzt (Nr. 360 der Staatsbürger-Zeitung) ein Schüler Dr. Rohlings, der protestantische Pfarrer Krösell von Kloxin, der seinem Lehrer alle Ehre macht. Der Lehrer wird sich seinem Schüler zu großem Danke verpflichtet fühlen, wenn er liest, daß derselbe im Lande umherreist, um Vorträge über den jüdischen Ritualmord und Konitz zu halten und das christliche Volk in dem schmachvollen, tief bedauerlichen Ritualmord-Aberglauben zu bestärken, in jenem Aberglauben, welcher mit dem Hexenwahn aus dem finsteren Abgrunde der Hölle hervorkam, um die Menschen mit Haß gegeneinander zu erfüllen und Hunderte und Tausende dem Tode zu überliefern. Dieser Mann hat die Stirn, in seinem „Gutachten“ dem protestantischen Universitätsprofessor Dr. Strack den Vorwurf in das Gesicht zu schleudern, er schöpfe einseitig aus jüdischen Quellen, und beim Lesen seines Buches „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit“ gewinne man den Eindruck, als hätte er lediglich ihm angebotenes jüdisches Material unter einem Gesichtspunkte zusammengefaßt, er zeige zumal in Behandlung der neuen Fälle eine solche subjektive Voreingenommenheit, daß seine diesbezügliche Arbeit jeglichen maßgebenden Wertes entbehre, ja, an direkte Geschichtsverdrehung streife. Ein solches Urteil wagt dieser Mann über ein Buch abzugeben, das der katholische Universitätsprofessor Dr. Koch in Tübingen im „Allgemeinen Litteraturblatt der österreichischen Leogesellschaft Nr. 20 vom 15. Oktober 1900“, eine verdienstvolle Schrift nennt, und sie ganz besonders den Geistlichen, Lehrern, Juristen und überhaupt allen, die den Aberglauben zu bekämpfen haben, dringend empfiehlt. Pfarrer Krösell hat den traurigen Mut, die Päpste zu beschimpfen, die schon im Mittelalter den Ritualmord-Aberglauben des Christenvolkes bekämpften, und ihnen nachzureden, sie hätten sich mit jüdischem Gelde bestechen lassen, die Juden zu beschützen, damit dieselben ungestört dem Ritualmord fröhnen konnten. Der Mann schämt sich auch nicht, den alten Unsinn wieder hervorzuholen, den man durch die grausamsten Folterqualen aus den armen jüdischen Opfern herauspreßte, das Blut werde in die Mazzen gebacken, zur Heilung der Beschneidungswunde und anderen abergläubischen Dingen, zur Entsündigung gleich einem Opfer gebraucht, sowie bei Hochzeiten in getrocknetem Zustande auf einem Ei dem Bräutigam gereicht. Er entblödet sich nicht, mit scheinheiligem Augenverdrehen auf die bitteren Thränen der so niederträchtig Abgeschlachteten zu verweisen und auf den Thron (soll wohl heißen Richterstuhl) Gottes, wo sich diejenigen zu verantworten haben sollen, die durch ihre Verteidigung der Juden zu diesen Abschlachtungen mitgeholfen haben. Dabei übersieht er aber, was die Päpste schon angedeutet haben, und Kardinal Ganganelli nachgewiesen hat, daß christliche Eltern ihre eigenen Kinder verwundet und verstümmelt haben, um gegen die Juden zu hetzen und Geld von ihnen zu erpressen, er denkt nicht an die vielen Tausende von unschuldigen Juden, Männern, Frauen und Kindern, die als Opfer des christlichen Aberglaubens an den jüdischen Ritualmord abgeschlachtet wurden oder auf dem Scheiterhaufen sterben mußten. Der wahre Volksfreund wird den geistlichen Vorgesetzten des Pfarrers Krösell dankbar dafür sein, daß sie diesem falschen Propheten das saubere Handwerk, für die Ausbreitung und Befestigung des schmachvollsten Aberglaubens zu wirken, gelegt und ihm, Vorträge über den „jüdischen Ritualmord und Konitz“ zu halten, verboten haben. Etwas eigentlich Neues hat dieser „hervorragende Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ und „Reiseprediger des christlichen Aberglaubens“ in seinem „Gutachten“ nicht gebracht. Dagegen hat er den geistigen Standpunkt, auf dem er steht, damit gezeichnet, daß er eine bei Gelegenheit des „Konitzer Falles“ verbreitete Äußerung, „in diesem Jahre sei das Blut teuer, es koste über eine Million,“ für bare Münze genommen hat, ohne zu fragen, ob damit nur ein einziger mit Christenblut gefüllter Federkiel, oder vielleicht ein Schock solcher Federkiele gemeint gewesen sei, und daß er die Befürchtung ausgesprochen hat, „es wäre wohl sicher noch ein weiteres Opfer (des Ritualmordes) zu beklagen gewesen, wenn die Christen in Smyrna vor dem Passa l. J. nicht so zähe mit den Glocken um Hilfe gerufen hätten.“ Als ein „hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ sollte er doch wenigstens so viel wissen, daß man in einem „Gutachten“ für seine Behauptungen statt vollgültiger Beweise nicht leere Gerüchte und gehässige Anklagen vorbringen dürfe. Hätte er nur etwa vierzehn Tage gewartet, dann hätte er in den Blättern lesen können, daß vor dem Passa dieses Jahres in Smyrna ein Ritualmord überhaupt nicht vorgekommen ist, daß vielmehr sieben von den Judenfeinden, welche so zähe mit den Glocken um Hilfe gerufen haben, zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurden, während der vierzehnjährige Anestikosiu, das angebliche Opfer des Ritualmords, als Zeuge bei der bezüglichen Gerichtsverhandlung selbst zugegen war. Krösells „Gutachten“ ist etwas länger als die übrigen, aber es ist trotzdem doch auch nicht mehr als eine Leichenrede auf den mittelalterlichen Blutmord-Aberglauben.

Nicht besonders gern, wie es scheint, schließt sich dem Leichenzuge in der Staatsbürger-Zeitung (Nr. 378) auch der Leipziger H. Professor Dr. Steffen an, der in seinem Gutachten meint, die Möglichkeit, daß ein solcher Aberglaube unter den Juden vorhanden sei, müsse von jedem zugegeben werden, da auch unter den Christen Aberglaube der schlimmsten Art sich finde. Der H. Professor darf aber nicht vergessen, daß der Grad der Möglichkeiten bei den Juden geringer ist als bei den Christen, weil den Juden jeglicher Blutgenuß auf das strengste untersagt ist.

„Von der Wahrheit der Beschuldigung,“ sagt der H. Professor, „weil bisher noch nicht erwiesen, darf überhaupt nicht gesprochen werden.“ Hinsichtlich der Beweggründe können nur vage Vermutungen in Frage kommen. Sie sind zunächst ohne Nutzen.“ Ich stimme dem H. Professor hierin vollkommen bei.

„Nützlich aber wäre eine kurze, wirklich objektive und aktenmäßige Darstellung aller gleichen oder ähnlichen Fälle aus den letzten Jahrzehnten mit Weglassung jeder Tendenz, jedoch mit weitester Verbreitung in ganz Deutschland und mit möglichster Wiederholung der Publikation. Ob solche Antwort eventuellen Erwartungen der Fragesteller entspricht weiß ich nicht. Auch glaube ich nicht, daß man viel Wert darauf legen wird, was ich über die Sache denke.“ – Allerdings würden die Fragesteller der Anschauung des H. Professors einen ungleich höheren Wert beilegen, wenn sie antisemitisch gefärbt wäre, und seine Antwort würde dann auch ihren Erwartungen besser entsprochen haben. Weil sie aber diese Färbung vermissen läßt, wird man auch dem von ihm angeratenen Mittel keinen besonderen Wert beilegen, und die Antisemiten werden ebensowenig für eine aktenmäßige, objektive Darstellung der letzten sogenannten Ritualmord-Fälle wie für eine wahrheitsgetreue Übersetzung der religiösen Schriften der Juden Sorge tragen. Ich glaube kaum zu irren, wenn ich annehme, daß den antisemitischen Führern das besonnene, von dem Streben nach Wahrheit eingegebene Gutachten des H. Professors wie eine Leichenrede auf den Ritualmord-Aberglauben geklungen hat.

Den jetzt folgenden Kunstmaler Bindewald, auch Mitglied des Deutschen Reichstags, führen wir nur deshalb an, weil wir zeigen wollen, wie die Ansichten der „hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ , die mit der Staatsbürger-Zeitung in Verbindung stehen, sich widerstreiten. „Was den Blutmord (Ritualmord) anlangt,“ sagt der Kunstmaler, „so ist derselbe in circa zweihundert Fällen geschichtlich nachgewiesen und in der jüngsten Zeit erst wieder neu beglaubigt, und zwar durch Geständnisse schuldiger Juden, durch unanfechtbare Zeugenaussagen und sonstige Beweise, durch gerichtliche Erkenntnisse.“ Solche Unwahrheiten kann man in eine antisemitische Zeitung schreiben, wenn man der Mühe überhoben ist, für seine Behauptungen auch die nötigen Beweise zu erbringen.

„Die Frage, wozu die Juden das abgezapfte Menschenblut verwenden,“ ist nach der Meinung dieses Künstlers „offen, wenigstens nicht so geklärt, daß eine vollkommen ausreichende Antwort gegeben werden kann.“ Der übrige Unsinn, der in diesem „Gutachten“ noch enthalten ist, verdient es nicht, daß wir ihn hier wiedergeben.

Dem Kunstmaler schließt sich ein Schriftsteller an, Gustav Böhmer in München, welcher seine Unwissenheit in der Geschichte durch die Behauptung dokumentiert, daß zu allen Zeiten kurz vor dem Osterfeste Christenkinder verschwanden, und zwar auf eine Weise, die stets auf jüdische Spuren führte. Seinen Mangel an theologischen Kenntnissen verrät er dadurch, daß er behauptet, die Juden, denen doch aller Blutgenuß unter den schwersten Strafen verboten war, hätten durch die Erfahrung gewußt, daß der Blutgenuß bestimmter jugendfrischer Geschöpfe eine kräftige Wirkung hervorbringe. Damit hält er den Ritualmord für bewiesen und ausreichend erklärt. Eine andere Kampfesweise gegen den Ritualmord als durch Sitten und Gesetz hält er für verwerflich und unfruchtbar. Wer hierüber nähere Auskunft wünscht, möge sich das Werk kaufen, das unter dem Titel: „Ein Buch von der deutschen Gesinnung“, von Gustav Böhmer, bei O. Fr. Bassermann in München erschienen ist. Die Anpreisung dieses Buches war wohl auch die Hauptursache[WS 1], warum H. Böhmer, ohne eine specielle Einladung von der Staatsbürger-Zeitung erhalten zu haben, in die Reihe der „hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ eingetreten ist, und aus freien Stücken ein „Gutachten“ über den Ritualmord abgegeben hat, das wir jedoch gleich jenem des Kunstmalers Bindewald unter die dem Ritualmord-Aberglauben abgehaltenen Leichenreden einzureihen kein Bedenken tragen.

Es folgen noch drei weitere Schriftsteller, Paul Dehn und Dr. Böckel, beide zu Friedenau, und Chamberlain (Nr. 392) in Wien. Der erste (Paul Dehn) hält derartige Handlungen des Aberglaubens für möglich, besonders bei den Juden in Galizien, Rumänien und Südrußland, die auf einer außerordentlich niedrigen Kulturstufe stehen. Ob Ritualmorde bei ihnen auch wirklich vorgekommen sind, oder vorkommen, darüber spricht er sich nicht näher aus. Der zweite (Dr. Böckel) dagegen glaubt, daß die Blutmorde Thaten abergläubischer, jüdischer Sekten sind, die im polnischen Osteuropa ihren Sitz haben. Näheres weiß aber auch er nicht anzugeben, denn er kennt diese polnisch-jüdische Kulturwildnis nicht und meint deswegen, die Erforschung derselben wäre eine große That. Chamberlain erklärt, „er besitze in der Ritualmord-Frage keinerlei Specialkenntnisse, und sei darum weder befugt noch gewillt, hierüber ein Gutachten abzugeben; daß ein Ritualmord von der echten, orthodoxen Gesetzeslehre des Judentums nicht vorgeschrieben sei, daß diese ihn vielmehr perhorrescieren muß, scheine ihm fraglos. Es könnte sich nur um das Fortbestehen eines uralten semitischen oder syrischen Gebrauches handeln – der jüdischen Lehre zum Trotz.“ Diese drei Gutachten gehören wohl zu jenen, welche nach dem Urteile der Staatsbürger-Zeitung ein überraschendes Ergebnis geliefert haben, - aber nach der Seite hin, daß sie mit größerem Rechte Leichenreden auf den Ritualmord-Aberglauben als eine wissenschaftliche Nachweisung desselben zu nennen sind.

Zu einiger Abwechslung erscheint im Leichenzuge jetzt der Chefredakteur der Kreuzzeitung selbst, H. Dr. Bachler in Berlin. Er verkündigt der Welt die Neuigkeit, daß, während eine Reihe von Päpsten die Juden gegen die Anklagen wegen Ritualmords in Schutz nahmen und diese Anklagen als böswillige Verleumdungen untersagten, die katholische Kirche selbst eine ganze Reihe von Knaben, die von den Juden gemartert und rituell geschlachtet wurden, selig gesprochen hat. Er sagt in seinem „Gutachten“: „Seit fast tausend Jahren ist eine vollständige Reihe erwiesener Ritualmorde schriftlich aufgestellt worden, und die katholische Kirche hat sogar einige der von Juden ermordeten Personen wegen ihres Martyriums selig gesprochen, so einen 1244 in London von Juden gemarterten und getöteten Knaben, den sie als St. Paul verehrt; selig wurde ferner ein 1345 in München von den Juden ermordeter gewisser Heinrich, ebenso der 1475 in Trient von Juden ermordete kleine Simon.“ Vorerst will ich dem H. Dr. Bachler die Freude machen, daß ich den drei von ihm genannten seligen Knaben noch drei weitere beifüge, nämlich den seligen Rudolf von Bern, den kleinen Andreas von Rinn und den guten Werner von Oberwesel. Er muß aber auch meine Bitte erfüllen, nachzulesen, was ich über diese Fälle in meinem Buche vom Ritualmord niedergeschrieben habe. Er wird dort finden, daß er sich in einem großen Irrtum befindet, wenn er meint, daß die katholische Kirche diese Knaben selig gesprochen habe; er wird dort vielmehr finden, daß die Kirche sich keineswegs darüber ausgesprochen hat, ob diese Knaben von den Juden durch einen Ritualmord getötet worden seien; er wird finden, daß die Kirche bloß gestattet hat, daß diejenigen Christen, welche es wollen, diese Knaben verehren dürfen, und daß sie diese Erlaubnis jederzeit wieder zurücknehmen kann.

H. Dr. Bachler hat aber auch unrecht, wenn er behauptet, daß die Juden durch die Stimmen aller Völker, unter denen sie wohnen, des Ritualmords beschuldigt werden, denn meines Wissens sind in Portugal und Spanien, in Amerika und Australien noch niemals Anklagen gegen die Juden wegen Ritualmords erhoben worden.

Wenn H. Dr. Bachler Anstoß an jüdischen Gebeten nimmt, die am zweiten Ostertag in den Synagogen verrichtet werden, und in welchen Gott angerufen wird, er möge seinem Volke zu Hilfe kommen gegen seine Feinde, das Land mit ihrem Blute tränken, die Erde mit ihrem Fette düngen, so will ich ihn nur darauf aufmerksam machen, daß diese Gebete aus Worten der Heiligen Schrift zusammengestellt sind, insbesondere aus den Psalmen, die auch von Katholiken und Protestanten ebenso wie von den Juden gebetet werden. Zwar hat man von antisemitischer Seite schon einmal den Wunsch gehört, die Heilige Schrift des Alten Bundes möchte aus den Schulen entfernt werden, aber bis jetzt wurde diesem Verlangen noch nicht stattgegeben, und wie in den katholischen und protestantischen, dürfen darum auch in den jüdischen Schulen die Psalmen gebetet werden.

Eine Übersetzung der jüdischen religiösen Schriften hält H. Dr. Bachler für zwecklos, und zwar aus dem Grunde, weil bei den Juden der Gegenwart ein ungeschriebenes Gesetz Geltung habe, welches gerade darauf abziele, das geschriebene Gesetz umzustürzen, dagegen diejenigen abergläubischen Dinge zu befördern, die von Moses und den Propheten ausdrücklich verboten seien. „Dieses ungeschriebene Gesetz,“ sagt er, „muß die Richtschnur für die Behandlung des modernen Judentums durch den Staat sein. Wird sie es nicht, so rennen die christlichen Völker in ihr Verderben.“ Diese geheimnisvolle ungeschriebene Gesetz, von dem niemand weiß, woher es gekommen ist, wer es zuerst gelehrt hat, wie es dem so außerordentlich hohen Ansehen des geschriebenen Gesetzes gegenüber sich Geltung verschaffen konnte, von dem niemand weiß, wie es sich fortpflanzt, wer es lehrt und wem es gelehrt wird, dieses Phantom antisemitischer Einbildungskraft soll also der letzte Beweis für die Existenz des dem geschriebenen jüdischen Gesetze widerstreitenden Ritualmords sein! Mit vollem Rechte wird da H. Dr. Hentschel sagen: „Phantasien, aber keine Thatsachen! Dr. Bachler ist zwar ein recht guter Antisemit, aber ein herzlich schlechter Musikant.“ Wir aber halten mit demselben Rechte das „Gutachten“ Dr. Bachlers für eine Bankrott-Erklärung der Anklage gegen die Juden wegen Ritualmords und eine Leichenrede, die er dem Ritualmord-Aberglauben gehalten hat.

Eine Bestätigung unserer Ansicht bietet das nun folgende Gutachten des Oberlehrers Bensemer in Thorn, welcher nicht bloß an den jüdischen Ritualmord, sondern auch an das geheime jüdische Femgericht glaubt, welches den Gymnasiasten Winter in Konitz wegen geschlechtlichen Umgangs mit Judenmädchen zum Tod verurteilt hat. Der Inhalt seines „Gutachtens“ besteht darin, daß er in Eile einige Schläge thut, um das leere antisemitische Stroh zu dreschen, und dann die Gelegenheit benützt, um auf eine Schrift hinzuweisen, die demnächst zu Berlin unter dem Titel erscheinen wird: „Die Motive zu den Blutmorden der Hebräer“. Wir wollen sein Gutachten als einen Stroh-Kranz betrachten, den er (wenn auch ohne seine Absicht) auf dem Grabe des Ritualmord-Aberglaubens niedergelegt hat.

Ein Schriftsteller erscheint jetzt wieder im Leichenzuge (Nr 394 u. 396), Dr. Giese, Geschäftsführer der deutsch-socialen Geschäftsstelle in Berlin. Über die theologischen Kenntnisse, die er in seinem umfangreichen Gutachten zum besten giebt, können wir füglich mit Stillschweigen hinübergehen, uns interessiert bloß die „Hypothese“, die er als die wahrscheinlichste zur Erklärung der sogenannten Ritualmorde aufstellt mit den Worten: „Die Thäter sind verkommene Subjekte, die aus Gewinnsucht handeln, gereizt durch den Preis, der für das gewonnene Blut gezahlt wird; die Anstifter sind Fanatiker des Aberglaubens oder des Ritus, deren Gewissen sich bei schwächlichen Surrogaten nicht beruhigt, und die für gewisse Zwecke statt jüdischer Opfer und jüdischen Blutes wenigstens nichtjüdische Menschenopfer und nichtjüdisches Menschenblut verlangen. Sie zeigen sich darin als würdige Nachkommen jener alttestamentlichen Juden, die trotz aller Vermahnungen immer und immer wieder in den Molochismus, d. h. in die Opferung der menschlichen Erstgeburt zurückfielen. Wie weit unter den modernen Juden dieser Fanatismus noch verbreitet ist, und ob seine Anhänger sich innerhalb des Judentums etwa zu einer besonderen Sekte zusammengeschlossen haben, das läßt sich zur Zeit noch nicht beantworten.“

Dr. Giese hält also nach diesem Erklärungsversuch jene Mordthaten unter bestimmten Erscheinungen, die man als Ritualmorde bezeichnet und als deren Urheber man Juden vermutet, für Ausgeburten des Fanatismus und des Aberglaubens. Da solcher Fanatismus und Aberglaube einzelner aber dem ganzen Judenvolke nicht zur Last gelegt werden darf, so kann man auch, wie Dr. Giese ganz richtig sagt, nicht von Ritualmord sprechen, und, um sich nicht mit der Verpflichtung zu belasten, den rituellen Charakter fraglicher Fälle zu beweisen, will er dieselben lieber als jüdische Blutmorde bezeichnet wissen. Über ihnen ist noch ein Dunkel gelagert, das der Aufhellung harrt.

Ich glaube kaum zu irren, wenn ich annehme, daß dieses Gutachten trotz seines größeren Umfanges den Fragestellern ebensowenig wie die Antwort Dr. Steffens gefallen haben wird, denn wenn Dr. Giese dem jüdischen Blutmord den rituellen Charakter nimmt, und ihn als widergesetzliche Mordthaten einzelner Juden aus Fanatismus und Aberglauben bezeichnet, dann dürfen wir mit vollem Rechte sagen, daß sein Gutachten eine Leichenrede auf den Glauben an den jüdischen Ritualmord ist.

Auf den Schriftsteller folgt wieder ein Redakteur (Nr. 398), H. Böckler in Berlin, der die Ritualmord-Frage von einer neuen Seite auffaßt. Schon seit längerer Zeit, sagt er, hat man versucht, die Ritualmord-Frage auf ein totes Geleise zu schieben, indem man sie dahin zuspitzte, daß man fragte, ob es beweisbar oder möglich sei, daß die Juden das Blut ermordeter Christenkinder genießen, während die Hauptfrage doch diese ist: „Giebt es Juden, die aus Gründen, die mit dem zusammenhängen, was ihnen ihre Religion ist, Morde zu begehen, für erlaubt oder gar für geboten halten?“ Zahlreiche Fälle solcher Mordthaten aus früheren Jahrhunderten sind nachgewiesen, aber man hat die Christen, welche deswegen Anklagen gegen die Juden erhoben, für Narren und Schurken ausgegeben und jene Zeiten das finstere Mittelalter genannt, obwohl ein Blick auf die heute unerreicht dastehenden Bauwerke des Mittelalters uns belehren sollte, daß die damaligen Deutschen Leute waren, vor denen man alle Achtung haben muß. – Als ich diese Sätze las, habe ich mich gefreut, daß das Mittelalter, wenn auch nur um die Existenz des Ritualmords beweisen zu helfen, bei manchen Leuten wieder zu Ehren gekommen ist.

„Um die Beweisführung auf ein Gebiet zu beschränken, auf dem selbst der eifrigste Judenfreund an den Thatsachen nicht rütteln kann,“ beruft sich dieser „hervorragende Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“, auf die von Juden überlieferte Geschichte des jüdischen Volkes, - auf das Alte Testament. Daß alle Völker, sagt Böckler, in ihrer Urzeit Menschenopfer dargebracht, also Ritualmorde begangen haben, dürfte niemand bestreiten, auch die Juden haben Menschenopfer gekannt. Nun besteht aber zwischen Juden und den übrigen Völkern der Unterschied, daß die übrigen Völker im Laufe der Zeit ihre Götter gewechselt, die Juden dagegen ihren alten Gott bis jetzt beibehalten haben. Man hat gegen das Vorhandensein des Ritualmords bei Juden eingewendet, es lasse sich wenigstens keine Vorschrift für einen solchen nachweisen. Das ist höchstens insofern zutreffend, als eine allgemeine Mordvorschrift bisher nicht nachgewiesen ist; unzweideutige Mordbefehle dieser Art liegen jedoch allerdings vor. H. Böckler führt den Patriarchen Abraham an, dem Gott befahl, ihm seinen Sohn Isaak als Opfer zu schlachten, den Richter Jephthe, der seine Tochter Gott als Brandopfer darbrachte, den König Saul, der alle Amalekiter opfern sollte, den Propheten Samuel, der den König Agag vor dem Herrn in Gilgal schlachtete, den Propheten Elias, der die Baalspfaffen am Flusse Kisson opferte, und bemerkt dazu, daß Saul mit Absetzung bestraft wurde, weil er den Befehl Gottes nicht genau ausführte. Und diese Schriften des Alten Testaments, fährt er dann fort, sind für alle rechtgläubigen Juden noch heute maßgebend, wie dieselben überhaupt an Bräuchen und Bestimmungen haften, für die uns jedes Verständnis fehlt . . Beschneidung und Schächtung verteidigen die Juden, vornehmlich die Rabbiner, mit fanatischer Erbitterung, trotzdem sie sich mit diesen Bräuchen in Widerspruch mit dem Landesgesetze stellen. Nun zieht er hieraus den logischen Schluß und sagt: „Sie verlangen also für sich ein Vorrecht zum Begehen ungesetzlicher Handlungen, und zwar gerade in Dingen, in welche die Blutfrage mit hineinspielt. Es kann uns somit kein Mensch verargen, wenn wir aus alledem die einzig logisch mögliche Schlußfolgerung ziehen, die nämlich, daß Juden bezw. Israeliten auch heute noch den Ritualmord bezw. den Mord aus vermeintlichen religiösen Gründen, wenigstens unter Umständen, als geboten und seine Unterlassung als unstatthaft ansehen.“

„Wenigstens unter Umständen,“ – das ist eine hochbedeutsame Einschränkung, die der hervorragende Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens in seine Schlußfolgerung einfügt. Er meint also, nur unter gewissen Umständen könnten die Juden einen Ritualmord oder ein Menschenopfer in der Meinung vollbringen, es sei der Wille Gottes, und die Unterlassung des Mordes sei eine Sünde. Was für Umstände hat er aber dabei im Auge? Ich kann mir die Sache nur so vorstellen, daß ein Jude zuerst in den Zustand des Rabbinats-Kandidaten Bernstein, in den Zustand religiöser Verrücktheit kommen muß, ehe er den Wahn hegen könnte, Gott habe ihm befohlen, daß er wie der König Saul oder der Prophet Elias ihm gewisse Menschen opfern solle, und daß die Unterlassung dieses Gebotes unstatthaft sei. Wenn man nachliest, was ich in meinem Buche über den Ritualmord von den Menschenopfern im allgemeinen und insbesondere der Juden gesagt habe, müßte ein Jude in der That zuvor verrückt geworden sein, ehe er wähnen könnte, Gott selbst befehle ihm, Menschenopfer darzubringen, während er unter Todesstrafe dieselben zugleich verbietet. Der Versuch Böcklers, die Ritualmorde und Menschenopfer der Juden aus der Heiligen Schrift nachzuweisen, ist zugleich der Nachweis dafür, daß sein Gutachten eine Leichenrede auf den Ritualmord-Aberglauben ist.

An den Redakteur schließt sich im Leichenzuge wieder ein Schriftsteller an, Max Bewer aus Dresden, der zur Abwechslung einige neue Gedanken bringt. Er glaubt ganz fest an den Blutgebrauch unter den Juden, und beruft sich dabei auf sein Buch, das unter dem Titel „Gedanken“ zu Dresden in der Druckerei von Glöß erschienen ist. Dasselbe enthält ein ausführliches Kapitel „Ritualmorde“ mit Gründen für diesen Glauben.

Von welcher Art seine Beweise sind, kann man gleich an dem ersten Beweise sehen, den er in seinem „Gutachten“ mit den Worten anführt: „Die Stimmen aller Völker klagen die Juden der Ritualmorde an.“ – Das ist für jeden, der sich nur einigermaßen mit der Ritualmord-Frage beschäftigt hat, eine Unwahrheit. Der „hervorragende Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ scheint das auch selbst zu fühlen und deshalb fügt er gleich bei, es sei das nur seine Ansicht. „Nach meiner Ansicht,“ sagt er, „begehen die Juden Ritualmorde nicht nur an Christenkindern, sondern sie entziehen den Kindern aller Nationen das Blut und haben das auch schon vor Christus gethan, getreu ihrer Prophezeiung, daß sie alle Völker der Erde fressen werden“ (5. Mos. 7, 16). – Es ist das zwar nur eine Ansicht, aber sie hat die Eigenschaft, daß sie funkelnagelneu ist und sogar noch über Apion hinausgeht. Nach dieser Ansicht wären also die Worte aus dem 5. Buche Mosis, die nach dem ganzen Zusammenhange nur allein den Sinn haben können, daß die Juden die seitherigen Bewohner Kanaans vertilgen sollen, im buchstäblichen Sinne zu nehmen, daß die Juden alle Völker der Erde, nicht bloß des Landes Kanaan essen sollen. Aber wie ist das möglich? Das bringen die Juden ganz einfach dadurch fertig, daß sie einzelne Menschen aus allen Nationen töten und deren Blut, worin das Leben ist, genießen. Selbstverständlich suchen die Juden sich immer nur Opfer mit dem reinsten Blut heraus, worauf H. Bewer mit den Worten aufmerksam macht: „Die sprunghaft von einem Volk zum anderen hinübergreifende Hand, die bald im Kloster von Damaskus, bald in Skurz, bald in Tisza-Eszlar, bald in Xanten, Polen, Konitz, stets an Stellen, wo das nationale Blut der Völker rein und unverdorben fließt, sehr wählerisch nach einer unschuldigen Seele greift, scheint mit dem höchsten Raffinement gerade diese Prophezeiung der Juden wahr zu machen.“ – Allerdings bleibt dabei rätselhaft, daß die Juden im syrischen Damaskus sich einen Italiener, den P. Thomas als Opfer des Ritualmords gewählt haben sollen, und auf die sittlichen Zustände des Gymnasiums in Konitz würde es ein sonderbares Licht werfen, wenn der unglückliche Winter die keuscheste und unschuldigste Seele unter allen Gymnasiasten daselbst gewesen sein sollte.

Ist nun das Motiv zu den Ritualmorden wirklich bloßer Aberglaube? fragt Max Bewer, und giebt sich selbst die Antwort auf seine Frage, indem er fortfährt: „Die Natur hat an den Genuß von Blut bestimmte seelische Wirkungen angeknüpft. Mögen nun die Juden diese Waltung richtig oder, wie so vieles, was einen sinnigen Blick in die Natur verlangt, falsch verstehen, jedenfalls ist der unheimliche Ritualmordtrieb, dessen man sie trotz ihres offenen Abscheus vor jeglichem Blutgenuß beschuldigt, nicht lediglich auf Aberglauben, sondern auf natürliche Instinkte zurückzuführen.“ – Und mit den Worten Dr. Müllers wollen wir beifügen, daß die Juden „den Instinkt des Kannibalen zur Wissenschaft entwickelt haben.“

Nun setzt H. Bewer auseinander, wie der große Homöopath Hahnemann sowie seine Schüler Spallanzoni und Arnold durch angestellte Versuche nachgewiesen haben, daß ganz winzige Teilchen von frischem Menschenblut, wenn sie auch noch so sehr vermindert werden, ihre Heil- und Lebenskraft nicht verlieren, und wie es darum durchaus kein Aberglaube oder Wahnsinn wäre, wenn grausame Hebräer zu gewissen geheimnisvollen Zwecken Menschenblut gebrauchten. – Die wunderbar kleinen homöopathischen Dosen, in welchen für diesen Fall das Menschenblut von den Juden genossen werden müsste, sind uns übrigens nichts Neues, denn Dr. Müller hat auf dieselben schon hingewiesen. Aber hinsichtlich ihrer Wirksamkeit wissen wir ja auch, was man sich von dem großen Hahnemann in Paris erzählte, daß er einzelne von seinen homöopathischen Kügelchen von dem Pont neuf ins Wasser warf und dann seine Patienten nach Havre schickte mit den Worten: „Schöpfet Wasser aus der Seine, trinket, und ihr werdet genesen!“

Nachdem er diese Erörterungen vorausgeschickt hat, überrascht nun H. Bewer die Leser der Staatsbürger-Zeitung mit der großartigen wissenschaftlichen Entdeckung, die in der Schriftauslegung vergebens ihresgleichen sucht, daß Moses selbst es ist, der den Ritualmord bei den Juden eingeführt hat. Und wie ist das zugegangen? Um die Antwort auf diese Frage zu finden, ist es nach Bewers Behauptung wieder „der große Homöopath Hahnemann“, der uns auf den rechten Weg führt. Nach Hahnemann waren alle Ausschläge, die fürchterlichen Pestkrankheiten, wie sie in den fünf Büchern Mosis erwähnt werden, nur „Psora und Krätze“. Das bestätigt nicht nur die Bibel, sondern auch der griechische Geschichtschreiber Diodorus und, wie wir ergänzend beifügen wollen, vor allem der römische Geschichtschreiber Tacitus. Daß die Hebräer auf Mittel sannen, von ihren Krankheiten geheilt zu werden und sich vom gänzlichen Untergange zu retten, ist nur zu natürlich, und in ihrer höchsten Not erschien ihnen auch ein Retter, nämlich Moses, der „ein gescheiter Arzt war, und „ganz nach Hahnemann“ ihnen Blut-, Diät- und Reinigungsvorschriften gab. Er gab ihnen lebenskräftiges, frisches Menschenblut in großer Verdünnung und heilte sie dadurch innerlich oder, wie der biblische Ausdruck lautet, „er reinigte ihre unreine Seele“. Daß das Opfer- oder Heilblut Menschenblut ist, geht aus der Bibel direkt und indirekt unwiderleglich hervor. Die direkten Zeugnisse der Bibel sind die allerdings nur beabsichtigte Opferung Isaaks, die ebenfalls nur beabsichtigte oder angedrohte Tötung Mosis und seines Sohnes, die wirklich ausgeführte Opferung der Jephtha, unter welcher wohl die Tochter des Richters Jephtha zu verstehen sein wird, „bei deren Opferung es sich lediglich um ihr Blut, um Menschenblut handelte.“ – Davon steht jedoch in der Heiligen Schrift kein Wort. Bei dem Patriarchen Abraham handelte es sich um eine Prüfung seines Gehorsams, bei Moses um eine Rüge seines Ungehorsams, weil er die Beschneidung seines Sohnes unterlassen hatte, und bei Jephtha um ein Dankopfer, das er für einen erlangten Sieg Gott versprochen hatte, wie wir im Buche über den Ritualmord nachgewiesen haben. Ebensowenig Glück wie mit seinen direkten Schriftbeweisen für den Blutgenuß der Juden hat H. Bewer mit seinem indirekten Beweise, welcher lautet: „Wiederholt und strengstens verbietet Moses den Genuß des Blutes von Tier und Vögeln, folglich konnte die Versöhnung der Seele, die Reinigung des unreinen Blutes nur noch durch menschliches Opferblut bewirkt werden.“ – Das ist wirklich eine ganz neue, eigene Art von Beweisen; so kann ich auch den Beweis liefern, daß es bei den Athenern, wie bei einzelnen Völkern des Altertums, Gebrauch war, sich der alten Eltern zu entledigen, indem man sie den Göttern opferte und tötete. Der Gesetzgeber Solon stellte nämlich für die verschiedenen Arten der Tötung von Menschen verschiedene Strafen fest, nur für den Elternmord stellte er keine Strafe auf. Also, könnte man sagen, war es erlaubt oder Brauch, die Eltern den Göttern zu opfern und sie zu töten. Bekanntlich hat aber Solon auf Befragen erklärt, daß er für die Ermordung der Eltern deswegen keine Strafe festgesetzt habe, weil er nicht glaubte, daß es Kinder gebe, welche ihre eigenen Eltern töten. So würde auch Moses, wenn man ihn gefragt hätte, warum er wohl den Genuß von Tierblut, aber nicht ausdrücklich auch von Menschenblut verboten habe, ganz gewiß geantwortet haben, er habe es nicht für möglich gehalten, daß jemand den Genuß des Blutes von Tieren, die man töten dürfe, für verboten, den Genuß des Blutes von Menschen aber, deren Tötung unter den schwersten Strafen verboten sei, für erlaubt halten könnte.

Einen köstlichen Beweis für die Wahrheit, daß die Juden Menschenblut genießen, führt H. Bewer mit den Worten an: „Das Blut hat auch die Wirkung, Antipathie und Feindschaft zu erzeigen. Einen Menschen, der Hunde schlachtet, oder Hundefleisch ißt, verfolgt jeder Hund mit instinktivem Haß, oder, wenn er schwach ist, weicht er ihm furchtsam aus. Eine Kuh, die einem Kinde Milch giebt, und ein Jude, der es schächtet, sind Vorstellungen, die sich durch Generationen hindurch im Blut eines jeden Volkes zu einem unauslöschlichen Instinkt ausgeprägt haben; zu einer alten Kuh läuft ein Kind streichelnd hin, vor einem alten Juden läuft es weinend fort.“ – Eine solche Beweisführung kann doch unmöglich ernst gemeint sein, denn ein Kind fürchtet sich bekanntlich noch viel mehr vor einem Kaminkehrer, als vor einem alten Juden, und während wir die Rinder schlachten und deren Fleisch und Blut genießen, sind dieselben trotzdem unsere treuen Haustiere und helfen uns eifrig bei unseren Wald- und Feldarbeiten, die Wölfe und Tiger dagegen sind uns feindselig gesinnt, und lechzen nach unserem Blute, obwohl wir ihr Fleisch und Blut nicht genießen.

„Trennung aber,“ fährt H. Bewer fort, „Scheidung von allen Völkern, Fraß und Korruption des fremden Blutes und endliche Wiedervereinigung unter sich, das ist der unauslöschliche Trieb und Gedanke der Juden. Das ist die ewige und natürliche Furcht vor den Juden, welche die Galiläer schon zu Christi Zeit kannten.“ – Das ist wieder eine großartige Neuigkeit, die selbst bei den Lesern der Staatsbürger-Zeitung Staunen hervorgerufen haben wird. Die Juden sollen also zu Christi Zeiten nicht bloß Griechen im Tempel zu Jerusalem gemästet haben, um ihr Blut zu genießen, sondern sogar auch Galiläer sollen zu diesem Zwecke von ihnen rituell geschlachtet worden sein. Das ist eine unerhörte Behauptung, die unmöglich Glauben finden kann, denn jedes Schulkind bei uns weiß, daß die Apostel, die Galiläer, die H. Bewer meint, ihre Thüren aus Furcht vor den Juden deswegen verschlossen haben, weil sie glaubten, gleich ihrem Herrn und Meister von den Juden ergriffen und unter der Anschuldigung, als seien sie Gotteslästerer und Aufwiegler des Volkes, zum Tode verurteilt werden. Daran aber, daß die Apostel als Galiläer sich gefürchtet hätten, von den Juden rituell geschlachtet zu werden, und daß sie aus dieser Furcht ihre Thüren vor den Juden verschlossen hätten, daran hat bis auf H. Bewer wahrhaftig bis heute noch kein vernünftiger Mensch gedacht.

Nach alter deutscher Sitte besteht an vielen Orten noch der Gebrauch, nach einem Leichenbegängnisse einen Leichenschmaus, den sogenannten Trösterwein, zu veranstalten, um die Leidtragenden in ihrer Trauer zu trösten und wieder ein wenig aufzuheitern. In diesem Sinne, wollen wir annehmen, hat die Staatsbürger-Zeitung das Gutachten des H. Bewer nicht so fast als eine Leichenrede auf den zu Grabe getragenen Ritualmord-Aberglauben, als vielmehr wie einen Trinkspruch beim Leichenschmaus zu einiger Erheiterung für die Leidtragenden in ihren Spalten aufgenommen.

Der nächste Leidtragende dürfte wohl geeignet sein, einiges Aufsehen in den Reihen der Zuschauer zu erregen. Wie wir nämlich durch die Broschüre „Sammelgutachten über die Ritual- und Blutmordfrage, Küstrin, Hermann Brandt 1901“ (eine Fortsetzung der betr. Artikel in der Staatsbürger-Zeitung) belehrt werden, ist es der Oberbürgermeister Dr. Karl Lueger von Wien, der ebenfalls ein Gutachten in der Ritualmordfrage als „hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ abgegeben hat. Wer den Herrn Bürgermeister nicht näher kennt, möchte es allerdings auffallend finden, daß derselbe in dieser Gesellschaft erscheint, wer jedoch weiß, daß Dr. Lueger sogar mit dem sattsam bekannten Kartographen Wengg in München, der sich bei keiner Partei, nicht einmal bei den Antisemiten in München noch einigen Ansehens erfreut, gemeinschaftliche Sache machte, auf dessen Einladung nach München kam und in der Judenfrage sprach, und in Wien sich einen Lorbeerkranz von demselben überreichen ließ, wird es schon eher begreifen, daß Dr. Lueger auch in der Gesellschaft der hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens der Staatsbürger-Zeitung sich gefällt. Ich darf übrigens nicht unterlassen, beizufügen, daß in München, als man die katholischen Vereine daselbst mit der Komödie des Lorbeerkranzes in Verbindung bringen wollte, der Landtags-Abgeordnete Professor Dr. Sickenberger im Volksverein St. Ludwig unter stürmischem Beifall der Versammlung entschieden Verwahrung dagegen einlegte. Wie lautet nun das Gutachten, das Dr. Lueger in der Ritualmordfrage abgegeben hat? Er sagt: „Ein Blutritus widerspricht den mosaischen Lehren, wie sie in der Bibel enthalten sind. Ich habe daher immer daran gezweifelt, daß es Ritualmorde giebt, die letzten Fälle in Ungarn, Deutschland und in meinem Vaterlande Österreich haben mir jedoch die Überzeugung beigebracht, daß mindestens eine Sekte der Juden existiert, welche dem Blutritus huldigt, und ich halte es für die Pflicht aller Regierungen, die Angelegenheit zu untersuchen und klar zu stellen.“

Was von der Annahme einer solchen Sekte zu halten ist, habe ich bereits weitläufig auseinandergesetzt, und ich bin fest überzeugt, daß H. Dr. Lueger ein hohes Alter erreichen müßte, wenn er es erleben wollte, daß irgend eine Regierung ihm den Gefallen erzeigte und die gewünschte Untersuchung anstellte. Eine jede Regierung würde sich einfach lächerlich machen, wenn sie das thun wollte, wie man auch im Auslande, in England, Frankreich, Amerika darüber lachen wird, daß der Oberbürgermeister der alten Kaiserstadt Wien im Ernste einen solchen Vorschlag machen konnte. Es ist übrigens auch gar nicht mehr nötig, daß von irgend welcher Regierung eine Untersuchung angestellt wird, um die Sekte zu entdecken, welche den jüdischen Ritualmord lehrt und übt, denn diese Sekte und ihr Oberhaupt sind bereits bekannt, wie der Nachfolger Dr. Lueger im Leichenzuge des Ritualmord-Aberglaubens uns belehrt.

Als Nachfolger Dr. Luegers in diesem Leichenzuge wird uns nämlich von der Staatsbürger-Zeitung (Sammelgut. S. 56) ein technischer Beamter und „alter Judenforscher“ vorgestellt. Dieser bezeichnet uns als die Sekte, welche den jüdischen Ritualmord lehrt und übt, die Mitglieder der beiden Stämme Juda und Levi. Er nennt dieselben Hebräer und sagt von ihnen, sie seien das seit Urzeiten in den Kulturstaaten schmarotzende, herumwuchernde und schachernde, feige und feile, verlogene und betrügerische, tückisch grausame, häßliche und krumme Händler- und Wuchervolk, den Mitgliedern der übrigen zehn Stämme legt er dagegen den Namen Israeliten bei, und von ihnen behauptet er, sie seien ein schönes, edles, tapferes, überfrommes, fleißiges Bauernvolk gewesen, das gern wieder nach Ägypten zurückgekehrt wäre, immer wieder von der Religion der Hebräer oder Juden abtrünnig wurde, und lieber dem arischen Idealgott, dem Baal, seine eigenen Kinder opferte. „Am schärfsten,“ sagt der alte Judenforscher, „und am treffendsten hat wohl unser Heiland Jesus Christus die beiden Rassen getrennt. Während er für Israel kämpfte und litt, sein Herzblut und sein Leben hingab, so verdammte er andererseits aufs rücksichtsloseste das hebräische Wechslervolk, indem er (Joh. 8, 44) seinen Führern, den Pharisäern, Schriftgelehrten und Rabbinern jene fürchterlichen Worte entgegendonnerte: Ihr stammt von euerem Vater, dem Teufel, derselbe ist ein Mörder von Anfang an und ein Lügner und ein Vater der Lüge!!“ – Mit diesen Worten hat nach der Meinung des „alten Judenforschers“ der göttliche Heiland den Juden oder Hebräern das Verbrechen des Ritualmords vorgeworfen, und um den Ritualmord zu beseitigen und den dazu gehörigen Blutgenuß zu ersetzen, hat sich Christus durch seinen Tod geopfert und das heilige Abendmahl eingesetzt. „Haben wohl je,“ ruft der alte Judenforscher triumphierend aus, „unsere christlichen Theologen darüber nachgedacht, welche furchtbare Anklage unser Heiland damit aussprach, und wie er durch Einsetzung des heiligen Abendmahls und durch seinen freiwilligen Tod den grausamen jüdischen Schwindel und Blutzauber parierte?“ – Nein! muß ich ganz offen sagen, daran hat seit zweitausend Jahren noch kein christlicher Theologe gedacht; einen solchen Unsinn auszuhecken, blieb einem technischen Beamten des 20. Jahrhunderts vorbehalten. Doch hören wir weiter, was der alte Judenforscher uns zu sagen hat.

Die Stämme Juda und Levi, wozu der älteste Adel der Juden, die waschechten Hebräer, im Osten Chassidim genannt, gehören, „bilden den fürchterlichen Kahal, die Polizei- und Henkertruppe der Juden. Und dieser Kahal führt eine absolute Schreckensherrschaft über die anderen Stämme Israels aus. Stamm Juda hat heute noch das Scepter in der Hand, und Stamm Levi ist der ewig gehorsame Diener, das gefügige Werkzeug des Kahal! Es ist kein Zufall, das Buschhoff, Hilsner pp. dem Stamm Levi angehören.“ – Zu einiger Beruhigung will ich mitteilen, daß der Kahal, welcher gegenwärtig wohl nur noch in Rußland besteht, während er früher auch in Deutschland bestand, eine Vertretung der einzelnen jüdischen Gemeinden ist, durch welche die jüdische Gemeinde mit dem Staate, der Staat mit der Gemeinde verkehrt. Diese Gemeindevertretung übte in früheren Zeiten auch eine freiwillige Gerichtsbarkeit aus. Nach den Entdeckungen des alten Judenforschers jedoch ist der Kahal eine geheime jüdische Behörde, wie etwa die Feme im Mittelalter, und diese Behörde hat auch ihren Vorgesetzten. Und wer ist derselbe? Auch das weiß der alte Judenforscher uns zu sagen. Er schreibt: „Das geheime, ungekannt sein sollende, seinen Aufenthalt natürlich stets wechselnde Oberhaupt dieses Kahal ist seit Urzeiten ein Wunderrabbi, und dieser allein ist auch der einzig befugte Schächter des blutigen Sühnopfers, jede unerlaubte Konkurrenz wird seitens des Kahal wütend verfolgt.“ – Es wäre allerdings interessant, zu erfahren, wie der alte Judenforscher auf diese kostbare Entdeckung gekommen ist, aber das verrät er uns nicht. Er fährt vielmehr fort, uns noch andere ganz erstaunliche Enthüllungen zu machen. Er sagt uns nämlich, wer eigentlich unter der Hülle dieses Wunderrabbi verborgen ist. – „Dieser Wunderrabbi,“ schreibt er, „spielte schon zu Abrahams Zeiten als „Wunderarzt“ eine gewaltige Rolle bei den Hebräern; er genoß bei diesen eine göttliche Verehrung, was bei der niedrigen, nüchternen Gottesverehrung dieses prosaischen Volkes nicht wundernehmen kann. Trennt man diesen Herrn und Herrscher der Hebräer von dem idealen Gott „Jehova“ der Israeliten, so erhält man mit einem Schlage ein ganz anderes Bild der jüdischen Geschichte.“ – Demnach ist der Wunderrabbi kein anderer, als der Mörder und Lügner von Anbeginn, der leibhaftige Gottseibeiuns, der Teufel. Das ist doch gewiß eine Musterleistung von höherem Blödsinn, wie man ähnliche nur bei den alten Gnostikern noch finden kann. Die Wirksamkeit des Teufels in Menschengestalt schildert der Techniker und alte Judenforscher mit den Worten: „Das Hauptheilmittel, womit dieser Wunderrabbi noch heute arbeitet, ist aber gesundes, edles, geschächtetes Arierblut (heutzutage wohl gleichbedeutend mit Christenblut), minderwertiges mongolisches, malayisches oder Negerblut verschmähen die Chassidim. Zur Erlangung dieses reinen, angeblich heilkräftiges und fruchtbaren Blutes begehen sie den Blutschächtmord, indem sie gesunde arische Kinder, Jünglinge und Jungfrauen abfangen oder kaufen und dieselben bei vollem Bewußtsein, unter entsetzlicher Todesangst der unglücklichen Opfer schächten, damit sich das Blut allein und vollständig aus dem Körper herausarbeitet, oder indem sie vermittelst hohler Nadeln aus dem lebenden Opfer das Blut direkt ausfangen.“ (S. 59.) – Unwillkürlich denkt man da an den armen Knaben bei der Skt. Ursula-Kapelle und die Federkiele, welche die Stelle der hohlen Nadeln vertreten haben.

Wie bitter teuer jedoch der Wunderrabbi ist, und welche Unsummen eine einzige Kur desselben verschlingt, geht aus der Thatsache hervor, „daß der kleine Hegemann in Xanten allein den deutschen Juden zwei Millionen gekostet hat.“ Würden die Israeliten, sagt der alte Judenforscher, diese genannten „anständigen Juden“, nur die Hälfte jener Unsummen für ihre Erlösung vom Wunderrabbi opfern, wie bald würden sie frei und glücklich sein! Aber wie soll das geschehen? Und, wer wird imstande sein, diese Erlösung der „anständigen Juden“ vom Wunderrabbi zu vollbringen? Das kann wiederum kein anderer als der alte Techniker und Judenforscher, denn mit der wunderbaren Erkenntnis vom Dasein und Wirken des Wunderrabbis, die ihm auf geheimnisvolle Weise zu teil geworden ist, sind ihm auch zugleich die Mittel geoffenbart worden, durch welche er den Wunderrabbi fangen und unschädlich machen kann. Und er ist glücklicherweise auch bereit, von diesen Mitteln Gebrauch zu machen, ja, er wird dieselben sofort zur Anwendung bringen, wenn es nicht gar bereits geschehen sein sollte, denn er sagt: „Ich werde mich nach dieser Erkenntnis hüten, dem Wunderrabbi und seiner Leibwache alias Kahal hier öffentlich zu verraten, was wir wohl gegen sie unternehmen müssen und werden. O nein! Ich stelle mich auf den Standpunkt eines Detektivs, der sein Resultat der Öffentlichkeit nicht eher übergiebt, als bis die Untersuchung völlig abgeschlossen ist, und fest zugegriffen werden kann. Jedenfalls ist die tückische Kanaille nicht mit offenem Visir zu erlegen, sondern nur mit größter Umsicht und List in aller Heimlichkeit!! Aber ihre Tage sind gezählt, das walte der deutsche Gott!!“ (S. 61.)

Ja, gewiß! Odin oder Wodan und alle anderen deutschen Götter und Göttinnen werden dazu helfen, daß das großartige Werk der Erlösung aller anständigen Juden vom Wunderrabbi, diese „erlösende That ersten Ranges“, zu welcher die Staatsbürger-Zeitung durch ihre Umfrage nach dem Blutmord die erste Anregung gegeben hat, auch gelingt und glücklich durchgeführt wird. Sie werden es ermöglichen, daß wir die wunderbarste aller Thatsachen erleben, indem die Staatsbürger-Zeitung uns eines schönen Tages mit der frohen Botschaft überraschen wird, daß der alte Techniker und Judenforscher den leibhaftigen Satan in der Gestalt des Wunderrabbi, wenn auch nicht auf freiem Felde fangen, so doch mit größter List und Umsicht in aller Heimlichkeit überfallen und erlegen wird. Und welcher Jubel wird dann ausbrechen in Israel, wenn der alte vieltausendjährige Tyrann überwunden ist, dessen Hunger nach Blut und Gold nicht gesättigt werden konnte! Die Töchter Sions, Frauen und Jungfrauen, werden, wie zu Davids Zeiten nach Erlegung des Riesen Goliath, Reigen ausführen, die Knaben werden Jubelhymnen singen, und Männer und Jünglinge werden vieltausendstimmig den Ruf durch die Lüfte brausen lassen: „Hosanna dem alten Techniker! Gebenedeit sei der alte Judenforscher, der uns endlich die Erlösung von dem alten Ritualmord-Teufel, dem höllischen Wunderrabbi brachte!“ Was aber den Jubel noch ins unendliche steigern muß, wird der höchst auffallende Umstand sein, daß gerade ein Antisemit es sein durfte, der Israel vom Wunderrabbi befreite. Um so größer wird darum auch der klingende Dank sein, den Israel seinem Erlöser zu Füßen legen wird. Nicht bloß die Hälfte der Summe, die für den kleinen Hegemann geopfert wurde, o nein! noch viel mehr, das doppelte und dreifache dieser Summe wird man ihm als Ausdruck des Dankes und der Freude überreichen, ja, ich glaube kaum zu irren, wenn ich annehme, daß jeder der zehn Stämme Israels ihm je eine Million Mark als wohlverdiente Dotation votieren wird. Davon wird aber gewiß der alte Judenforscher auch der Redaktion der Staatsbürger-Zeitung mindestens eine Million zukommen lassen aus Erkenntlichkeit dafür, daß sie durch ihre Umfrage über den Blutmord den ersten Anstoß zur Erlösung Israels vom Ritualmord-Teufel gegeben hat.

Doch Scherz beiseite! Mehr noch als die Mitwelt wird die Nachwelt darüber staunen, daß im 20. Jahrhundert nach Christus, in der deutschen Reichshauptstadt Berlin, in einer Zeitung, die sich Organ der Staatsbürger nennt, eine Persönlichkeit den „hervorragenden Männern der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ beigezählt wird, die einen solchen Blödsinn schreiben konnte, wie ihn das sogenannte Gutachten des alten Judenforschers darstellt. Es ist unbegreiflich, wie die Staatsbürger-Zeitung diesen Unsinn abdrucken konnte, während der Verfasser des „Gutachtens“ selbst noch so viel Schamgefühl besitzt, daß er es nicht wagte, seinen Namen der Öffentlichkeit preiszugeben. Ist der Inhalt des Gutachtens ernst gemeint, dann ist der Verfasser auf dem geraden Wege ins Irrenhaus, wollte er sich aber mit seinem „Gutachten“ einen Scherz erlauben, dann hätte er gut daran gethan, vor Abfassung desselben erst einige Zeit in der Schule von Leo Taxil Unterricht zu nehmen.

Mit Fug und Recht dürfen wir auch das Gutachten des technischen Beamten und alten Judenforschers in seiner Art eine Leichenrede auf den Ritualmord-Aberglauben nennen, und eine Weissagung, daß dem Ritualmord-Aberglauben auch der Antisemitismus in das Grab nachfolgen wird, denn mit der Erlösung Israels vom Wunderrabbi wird die Hauptanklage gegen die Juden beseitigt, die Staatsbürger-Zeitung reichlich dotiert, der Antisemitismus nicht mehr nötig sein.

Der letzte Leidtragende, den uns die Staatsbürger-Zeitung als „Kenner der rabbinischen Litteratur“ vorführt, zeigt sich gleich am Anfange seines „Gutachtens“ über den jüdischen Blutmord als „hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“ dadurch, daß er nicht einmal weiß, in welcher Meinung man sich in der Ritualmord-Frage auf die Heilige Schrift zu berufen pflegt. Er behauptet nämlich, die Einwendung, es gebe keinen Ritualmord, weil in der Heiligen Schrift des Alten Testaments der Blutgenuß verboten sei, beweise nichts, denn mit demselben Rechte könnte man dann auch folgern, daß noch niemals ein Jude gestohlen oder betrogen habe, weil das mosaische Gesetz Diebstahl und Betrug untersage. Doch darum handelt es sich nicht, ob ein einzelner Jude eine That begehen könne oder begangen habe, die in der Heiligen Schrift des Alten Testaments verboten ist, sondern das ist die Frage, ob in der Heiligen Schrift des Alten Testaments Anhaltspunkte dafür gegeben seien, daß die Tötung eines Menschen und der Genuß des Blutes desselben als eine religiöse Handlung gestattet oder angeraten werde. Und in derselben Absicht zieht man auch den Talmud heran, indem man fragt, ob in dem Talmud Stellen enthalten seien, welche den Ritualmord gestatten oder anempfehlen, oder gar dazu auffordern. In der letzteren Hinsicht sagt der „Kenner der rabbinischen Litteratur“, die „wenigen Stellen im Talmud, die dahin gedeutet werden könnten, seien unsicher, dagegen strotzten die übrigen Schriften der Rabbiner förmlich von Blut“. (S. 64.) Dieser Ausspruch sowie die darauffolgenden Beweisstellen sind den Schriften Dr. Rohlings entnommen, und nachdem wir dieselben schon früher besprochen haben, dürfen wir füglich über dieselben hier zur Tagesordnung übergehen. Welchen Wert der Mann übrigens selbst seinem „Gutachten“ beilegt, dürfte schon daraus ersichtlich sein, daß er sich fürchtet oder schämt, mit seinem Namen für den Inhalt desselben einzustehen.

Nur Eine Neuigkeit weiß dieser „Kenner der rabbinischen Litteratur“ uns mitzuteilen. Er erzählt uns nämlich, daß die Griechen in Alexandrien sich dadurch vor dem Ritualmord wahren und ihre Kinder vor barbarischen Martern schützen, daß sie wochenlang vor Ostern immerwährend die Glocken läuten und die Gemeinde mit ehernen Zungen vor dem hinterlistigen Feinde warnen. (S. 66.) – Das war mir wirklich neu; sofort ließ ich wegen des Geläutes in Alexandrien anfangen, und wie lautete die Antwort? An der ganzen Behauptung sei kein wahres Wort. Sie ist also ein kolossaler Schwindel. – Im übrigen bildet dieser Schluß des letzten „Gutachtens“ einen sehr passenden Abschluß der Umfrage über den Blutmord, indem das Geläute, von welchem das Gutachten spricht, auch das Grabgeläute für den Ritualmord-Aberglauben ist, mit welchem das Leichenbegängnis desselben würdig abschließt. –

Am Schlusse der Antworten, die auf die Umfrage der Staatsbürger-Zeitung über den Blutmord gegeben worden sind, fühlt man sich unwillkürlich genötigt, auf den Anfang derselben einen Blick zurückzuwerfen, und sämtliche Antworten noch einmal in einem Gesamtbilde dem Auge des Geistes vorzustellen. Indem wir das thun, und die Antworten unbefangen auf uns wirken lassen, finden wir durch den Eindruck, den sie auf uns machen, das Urteil bestätigt, das wir bereits abgegeben, und den Vergleich vollkommen gerechtfertigt, den wir gezogen haben. Mit vollem Rechte haben wir gesagt, daß die Staatsbürger-Zeitung durch ihre Umfrage über den Blutmord das Leichenbegängnis des von der Wissenschaft widerlegten und gleichsam geistig verendeten Glaubens an den jüdischen Ritualmord veranstaltet hat, daß die nach dem Dafürhalten der Staatsbürger-Zeitung hervorragenden Männer der Wissenschaft und des praktischen Lebens, welche auf die Umfrage antworteten, als Leidtragende an dem Leichenbegängnisse teilgenommen haben, und daß ihre Antworten oder „Gutachten“, wie sie die Staatsbürger-Zeitung nennt, gleichsam die Leichenreden waren, die dem in das Grab gelegten Ritualmord-Aberglauben gehalten wurden.

Ihrem Inhalte nach sind die Antworten so voneinander verschieden, daß die Staatsbürger-Zeitung daraus den Schluß zieht, es sei in der That dringend erforderlich gewesen, durch eine solche Umfrage die Geister anzuregen und zur Klärung zu zwingen, die sie jedoch vergeblich hofft. Der Wirrwar ist zu groß.

Schon gleich in den Antworten auf die erste Frage, ob es überhaupt einen jüdischen Ritualmord giebt, sehen wir, wie die Ansichten weit auseinandergehen, ja geradezu einander widersprechen. Während die einen die Existenz des jüdischen Ritualmords unbedingt behaupten, erklären die anderen, man könne nur mit Wahrscheinlichkeit von einem solchen sprechen, oder es sei bloß die Möglichkeit eines solchen zuzugeben, und einer antwortet sogar mit einem unbedingten „Nein“.

Eben so verschieden lauten die Antworten auf die Frage, wann der Ritualmord in der Geschichte zum erstenmal Erwähnung finde, oder wann der Ritualmord aufgekommen sei. In der einen Antwort werden wir belehrt, daß der Ritualmord erst von der Mitte des 17. Jahrhunderts an sich nachweisen lasse, eine andere Antwort meint, es gebe schon Ritualmorde vom 8. Jahrhundert an, während wieder andere die Einführung des Ritualmords dem Moses zuschreiben oder ihn gar schon lange vor Moses im grauen Altertum entdeckt haben wollen.

Auch darüber herrscht große Uneinigkeit, ob der Blutmord bei allen Juden und in allen Ländern, oder nur in bestimmten Ländern und bei einzelnen Juden oder Judenstämmen gefunden werde. Die einen sagen, daß die Juden aller Länder von den Stimmen aller Völker des Blutmords beschuldigt würden, während andere wenigstens die deutschen Juden von dieser Beschuldigung ausnehmen; wieder andere behaupten, nur die Aschkanasim oder die Breitschädel unter den Juden übten den Ritualmord, während die Sephardim oder Langschädel unter den Juden des Ritualmords sich nicht schuldig machten; manche sagen auch, nur bei den Juden in Rußland, Polen und Galizien sei der Ritualmord in Übung, während er sich bei den übrigen Juden nicht finde, und andere hinwiederum behaupten, nur die Mitglieder der zwei Stämme Juda und Levi seien die Ritualmörder, dagegen seien die Mitglieder der übrigen zehn Stämme von der Beschuldigung des Ritualmords auszunehmen.

Fragt man, ob der Ritualmord sich aus der Heiligen Schrift oder aus anderen religiösen Bekenntnisschriften der Juden erweisen lasse, so stehen sich auch hier wieder die Meinungen gegenüber, indem die einen es behaupten, die anderen aber leugnen, und wieder andere eine geheime Überlieferung annehmen, durch welche der Ritualmord empfohlen oder geboten werde. Fragt man jedoch, von wem diese Überlieferung stamme, und durch wen sie verbreitet werde, so erhält man auf diese Frage keine Antwort.

Am meisten gehen die Ansichten auseinander, wenn man nach den Beweggründen des Ritualmords fragt. Da sagen manche, bei den Juden herrsche noch immer der uralte Aberglaube, daß Gott in wichtigen Fällen, wenn er um eine große Gnade gebeten, oder um Abwendung eines großen Übels angefleht werde, ein Menschenopfer verlange, und durch den Ritualmord werde ihm dasselbe dargebracht. Andere behaupten, es gebe Eiferer oder Fanatiker unter den Juden, welche mit den gewöhnlichen Mitteln zur Entsündigung nicht zufrieden seien, sondern außergewöhnliche und schärfere verlangten; deswegen verschafften sie sich um große Geldsummen von feilen Subjekten Menschenblut, und diese schlechten Subjekte seien es, welche zu diesem Zwecke bald da bald dort einen Ritualmord ausführten. Wieder andere sind der Meinung, die Juden hätten Christenblut nötig, um es zu Heilzwecken zu benützen, um sich mittels desselben vor Krankheiten zu bewahren, oder um die Rassereinheit zu schützen, und zu diesem Zwecke werde es in homöopathischen Dosen in die Osterkuchen gebacken oder in den Osterwein gemischt, weshalb die Ritualmorde besonders zur österlichen Zeit vorzukommen pflegten. Man beruft sich dabei auf die eigenen Aussagen von Juden, welche dieselben vor Gericht abgelegt haben. Ich habe jedoch schon darauf hingewiesen, daß diese Aussagen nicht den mindesten Glauben verdienen, und daß auch überhaupt bis jetzt nicht ein einziger Fall von Ritualmord gerichtlich nachgewiesen werden konnte. Ich brauche das nicht zu wiederholen, möchte vielmehr auf einen anderen Punkt hier besonders aufmerksam machen.

Es ist geschichtlich festgestellt, daß der Ritualmord-Aberglaube zu derselben Zeit in Europa auftauchte, in welcher auch der Hexen-Aberglaube seine Opfer zu fordern anfing, und daß in der nämlichen Zeit Tausende von Juden wegen angeblichen Ritualmords den Tod in den Flammen fanden, in welcher Christen wegen angeblichen Bündnisses mit dem Teufel auf dem Scheiterhaufen starben. In diese Zeit sind wir, wie ein „hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens“, nebenbei technischer Beamter und alter Judenforscher, uns belehrt, wieder zurückgelangt. Er sagt uns ja, daß derjenige, welcher in unseren Tagen noch Ritualmorde verübt, ganz der nämliche ist, welcher die Hexen auf dem Blocksberge um sich versammelte und sie nachher dem Scheiterhaufen überlieferte. Der alte Judenforscher hat damit, wenn auch gegen seinen Willen, ein Zeugnis für die Wahrheit abgelegt, daß es ganz derselbe Aberglaube ist, der früher die Christen der Hexerei beschuldigte, und heute noch die Juden wegen Ritualmords anklagt. Das sollte denn doch Herrn Dr. Bachler und die ganze Redaktion der Staatsbürger-Zeitung zu ernstem Nachdenken stimmen und sie wieder an die schöne, erhabene, segensreiche Aufgabe der Presse erinnern, auf die sie vergessen zu haben scheinen. Die Presse soll mithelfen zur Erziehung und Veredelung des Volkes, zur Ausrottung des Aberglaubens und Verbreitung nützlicher Kenntnisse, zur Pflege der sittlichen und bürgerlichen Tugenden, und wenn sie dieser hohen, heiligen Mission treu und eifrig dient, kann sie unendlich viel Gutes wirken. Sie kann aber auch unsäglich viel Böses schaffen, wenn sie den Leidenschaften schmeichelt und dem Aberglauben dient, von dem man in Wahrheit sagen kann, daß er den Lügner und Mörder von Anbeginn zum Vater hat.

Um der Staatsbürger-Zeitung zu zeigen, wie sie in der Ritualmord-Frage ihrer hohen Aufgabe gerecht werden kann, will ich ihr das Gutachten mitteilen, das ein in der That hervorragender Mann der Wissenschaft und des praktischen Lebens vor kurzem in der Ritualmord-Frage abgegeben hat. Es ist der erste Staatsanwalt a. D. am obersten Verwaltungsgerichtshofe in Bayern, Dr. v. Hauck, ein Volksfreund im wahrsten Sinne dieses Wortes, langjähriger Verwaltungsbeamter und auch viele Jahre Mitglied der bayerischen Kammer und des Deutschen Reichstags, hochangesehen bei allen Parteien wegen seiner juristischen und verwaltungsrechtlichen Kenntnisse und seines reichen Schatzes von Erfahrungen, sowie seines vortrefflichen lauteren Charakters; er hat nach gründlichem Studium der Ritualmord-Frage am 30. Juli l. J. folgendes Urteil abgegeben: „Daß es einen Ritualmord nicht giebt, ist von Dr. Frank schlagend nachgewiesen, der Antisemitismus ist damit aber vorerst noch nicht beseitigt, weil die Hauptakteure ihn nur vorwenden, um das Volk aufzuhetzen. Beim Volke wurzelt der Antisemitismus in guten und schlechten Eigenschaften der Juden. Die guten sind Fleiß, Genügsamkeit und Sparsamkeit, und der dadurch bedingte Wohlstand, der vielfältig Neid erregt. Die schlechten, welche leider auch bei Christen sich mehren, sind Wucher und Unbarmherzigkeit gegen die Opfer des Wuchers. Nach meiner Überzeugung wird der Antisemitismus durch gute Wuchergesetze, mit denen man im Deutschen Reiche den Anfang gemacht hat, durch deren energische Durchführung sowie durch Aufklärung des Volkes beseitigt werden können.“

Das glaube und wünsche ich auch, und ich hoffe es noch zu erleben, daß das christliche Volk sich ebenso des unchristlichen Antisemitismus wie des schmachvollen Ritualmord-Aberglaubens schämt, und daß beide, der Antisemitismus und der Ritualmord-Aberglaube, dort bei einander liegen, wohin sie schon längst gehörten, – im Grabe der Vergessenheit.


  1. Siehe dazu ....
  2. Nach Mittheilungen aus Amerika hat der christliche Schlächter Behrem auf dem Sterbebette das Geständnis abgelegt, daß er den Knaben Cybulla getötet hat.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
I.
Die letzten Schlupfwinkel des Ritualmord-Aberglaubens
3
1. Das neu aufgelegte alte Märchen von der Geheimlehre des jüdischen Blutgenusses 5
2. Würdigung der Zeugen und Zeugnisse für die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß 8
3. Zeugen und Zeugnisse gegen die Geheimlehre vom jüdischen Ritualmord und Blutgenuß 12
4. Beweise für die talmudische Lehre, nach welcher es den Juden erlaubt sein soll, Christen abzuschlachten 16
5. Beweise für den angeblichen Blutgenuß der Juden 21
6. Die Geheimschriften der Juden 26
7. Die jüdischen Sekten 30
II.
Der Ritualmord-Aberglaube in den letzten Zügen
38
III.
Das Leichenbegängnis des Ritualmord-Aberglaubens
48
Alphabetisches Verzeichnis

wichtiger Personen, Orte und Sachen, die in dieser Schrift sich finden. Die Zahl bedeutet die Seite, f. = und folgende; ff. = die folgenden; R. M. = Ritualmord; A. = Ansicht; U. = Urteil; G. = Gutachten ü. = über.


A.

Alexandrien, Glockengeläute vor Ostern zur Warnung vor R. M. 93.

Anan, Stifter der Karäer 32.

Anestikostu. fälschl. als Opfer eines neuesten R. M. bezeichnet 73.

Antisemitismus Dr. v. Haucks A. ü. dens. 97.

Apion v. Alexandrien Zeuge f. R. M. 7, 11.

Augsburger Postzeitung: U. ü. Dr. Franks Schrift, den R. M. betr. 3.


B.

Bachler Dr., Chefredakteur, A. ü. R. M. 76 ff.

Baltzer, pr. Pfr. in Groß-Lerzkow, A. ü. R. M. 50 f.

Baltzer O., Pastor in Lunow, A. ü. R. M. 57 f.; 62.

Bedenken, die für R. M. zu sprechen scheinen, 38 ff.; 43; 53 f.

Bedenken gegen R. M. als Opferhandlung 44 f.

Bensemer, Oberlehrer, A. ü. R. M. 78.

Bernstein, Rabbinats-Kandidat in Breslau, 55 f.

Bewer, Schriftsteller, G. ü. R. M. 81 ff.

Bindewalds A. ü. R. M. 74.

Blutgenuß bei den Juden 21 ff.

Böckel Dr., G. ü. R. M. 75.

Böckler Redakteur, A. ü. R. M. 79.

Böhmer, Schriftsteller, s. A. ü. R. M. 75.


C.

Catilina, Blutverschwörung 22.

Chamberlain, A. ü. R. M. 76 f.

Chassidäer, eine jüdische Religionspartei, 31; 55; 88.

Christiani zeugt gegen R. M. 14.


D.

Damaskus, R. M. Prozeß 8; 55; 70 u. a. m.

Dehn Paul, s. A. ü. R. M. 75.

Donin v. La Rochette, ein bek. Jude ü. R. M. 10.


F.

Fritsch, Ingenieur, A. ü. R. M. 62.


G.

Geheimschriften der Juden 26 ff.

Germanischer Volksbund Berlin s. Thätigkeit, betr. R. M. 48 ff.

Giese Dr., A. ü. R. M. 78.

Grätz Dr., ü. den Trienter R. M. Prozeß 9.

Gröger, Justizrat, A. ü. R. M. 58.


H.

Haneberg Dr., ü. R. M. 16 f.

Hauck Dr. v., A. ü. R. M. u. Antisemitismus 97.

Hentschel Dr., A. ü. R. M. 59.

Historisch-pol. Blätter, U. ü. R. M. 3.


J.

„Judenforscher, der alte“, A. ü. R. M. 87 ff.

K.

Kahal, eine Vertretung der jüdischen Gemeinden, 88 f.

Karäer, eine jüd. Relig.-Partei 32.

Kassaren, ihre Geschichte u. Opfer, 59 f.

Kohanim, Nachkommen Aarons dürfen kein Leichenhaus betreten 19.

Kollyridianerinnen, ihre falsche Marienverehrung 39.

Konitz, Benehmen der Juden daselbst. 40 ff.; 57.

Krösell, prot. Pfr., A. ü. R. M. 71.


L.

Levison Dr., Zeuge gegen R. M. 15.

Lueger Dr., Oberbürgermeister, ü. R. M. 86 f.


M.

Memminger, A. ü. R. M. 63.

Mendel Rabbi, Blutzeugnis 25.

Moldawo, Exrabbiner, eine Autorität Dr. Rohlings 6 f.; 11.

Molochismus soll dem R. M. zu Grunde liegen 78 f.


N.

Neander, Judenschrift, gegen R. M. 15.

Neuchassidäer, Judensekte, von Israel Baal Schemtob (Bescht) gestiftet 33.


P.

Päpste, Gegner des R. M-Glaubens, 13.

Pharisäer, jüd. Relig.-Partei, 31.

Polua, R. M. Prozeß 56; 57.

Pösing, R. M. Prozeß 10.


R.

Rabbaniten, Talmudanhänger, 32.

Rohling Dr., Meinung ü. R. M. 5; 25; 43; 55; 93.


S.

Samariter, Judensekte, 31 f.

Scharf Moritz, s. Aussage ü. den Fall Tisza-Eszlar 65.

Sekten, jüdische, 30 ff.

Simon ben Iochai, s. Aussprüche ü. die Nichtjuden 17 f.

Smyrna, angebl. R. M. 73.

Sohariten, Judensekte, 33, 35.

Sonnenfels v., gegen R. M. 14.

Spee v. Jesuit, ü. Folteraussagen 10, 24.

Staatsbürgerzeitung, Stellung zum R. M. 18 ff.

Steffen Dr., A. ü. R. M. 73.

Steiner Dr., ü. den Xantener Mord 58.

Stephanus, der hl. Diakon, als Zeuge gegen R. M. 12.

Stille Dr. med., ü. R. M. 56 f.

Strack Dr., verteidigt d. jüdischen Religionsschriften etc. 29; 37; 71.


T.

Thomas Cantipratanus ü. R. M. 9; 24.

Tisza-Eszlar, R. M. Prozeß 56; 65.

Trappstadt, angebl. R. M. 1832 vorgek. 65.

Trienter R. M. Prozeß 6.


W.

Wunderrabbi, eine köstl. Figur 89 ff.


X.

Xantener Knabenmord 40 ff., 57.


Z.

Zeugen gegen R. M. 12–16.

Zion, auf nach Zion u. Dr. Rohling 55, 60.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Haupurtsache