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MKL1888:Korrespondenzblatt zum fünften Band

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Korrespondenzblatt zum fünften Band“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 10231024
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Korrespondenzblatt zum fünften Band. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 1023–1024. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Korrespondenzblatt_zum_f%C3%BCnften_Band (Version vom 18.07.2021)
[1023]
Korrespondenzblatt zum fünften Band.
(Ausgegeben am 23. September 1886.)

Z. in Königsberg i. Pr. Wenn unser Artikel Ausweisung eine Mitteilung über die jetzt so viel besprochenen Ausweisungen von österreichischen und russischen Unterthanen aus der preußischen Monarchie nicht enthält, so hat dies seinen Grund einfach darin, daß zu der Zeit, als der Artikel verfaßt wurde, jene Ausweisungsfrage noch nicht diejenige Bedeutung gewonnen hatte, welche sie jetzt hat. Erst im Lauf des letzten Jahrs hat die große Zahl jener Ausweisungen und die Art und Weise ihrer Ausführung das öffentliche Interesse mehr und mehr in Anspruch genommen. Übrigens würde eine eingehende Erörterung dieser Angelegenheit in unser Werk kaum hineingehören, da dies ja keineswegs den Charakter eines Lexikons der politischen Tagesfragen haben soll.

Indessen ist auch in diesem Streite die Richtigkeit der allgemeinen Rechtsgrundsätze über die Ausweisung, wie sie in unserm Artikel dargelegt sind, von keiner Seite bestritten worden. Dies gilt namentlich von dem Satz, daß keine Staatsregierung verpflichtet ist, Ausländern den dauernden Aufenthalt im inländischen Staatsgebiet zu gestatten, daß sie vielmehr zu deren Ausweisung schreiten kann, wenn triftige Gründe eine solche Maßregel rechtfertigen. Diese Ausweisungsbefugnis ist an und für sich unbestreitbar. Selbst die von der Majorität des Reichstags angenommene „Resolution Windthorst“ spricht nur die Überzeugung aus, „daß die von der königlich preußischen Regierung verfügten Ausweisungen russischer und österreichischer Unterthanen nach ihrem Umfang und nach ihrer Art nicht gerechtfertigt erscheinen und mit dem Interesse der Reichsangehörigen nicht vereinbar sind“. Außerdem ist bekanntlich die Befugnis des Reichstags, diese Angelegenheit vor sein Forum zu ziehen, bestritten worden, weil es sich dabei nicht um eine Angelegenheit des Reichs, sondern um eine solche des preußischen Einzelstaats handle. Dies ist in der kaiserlichen Botschaft zum Ausdruck gekommen, und aus diesem Grund lehnten es die Vertreter der verbündeten Regierungen ab, den diesbezüglichen Reichstagsverhandlungen beizuwohnen. Die Opposition leitete dagegen die Zuständigkeit des Reichstags aus Art. 4 der Reichsverfassung her, wonach die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei der Gesetzgebung des Reichs und der Beaufsichtigung seitens desselben unterliegen.

M. in Potsdam. Unter „Komptabilitätsgesetz“ versteht man dasjenige Gesetz, welches die Grundsätze feststellt, nach welchen bei der Finanzverwaltung eines Staats in formeller Hinsicht zu verfahren ist. Ein solches Gesetz ist namentlich für die Art und Weise, wie der Etat aufzustellen und wie die Staatsrechnung zu legen, maßgebend. Für das Deutsche Reich fehlt es noch an einem solchen Gesetz. Der Entwurf eines Komptabilitätsgesetzes, von welchem zuweilen in den Reichstagsverhandlungen die Rede ist, hat keine Gesetzeskraft erlangt.

K. M. in Lemberg. Wir verweisen Sie ganz besonders auf das „Handbuch der politischen Ökonomie“, welches Professor G. Schönberg in Verbindung mit hervorragenden Vertretern der Staatswissenschaften (Tübingen 1885) herausgibt. Die erste Auflage dieses Werkes wurde in kurzer Zeit vergriffen. Eine zweite wird in Bälde abgeschlossen vorliegen. Bis jetzt sind erschienen: Bd. 1, in welchem die Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre mit Einschluß der sogen. theoretischen Nationalökonomie, dann Geld und Kredit, Verkehrswesen etc. behandelt werden; ferner Bd. 3, welcher Finanzwissenschaft und Verwaltungslehre umfaßt. Bd. 2 wird eine Darstellung der volkswirtschaftlichen Seite von Landwirtschaft, Gewerbe, Handel etc. bringen. Die strenge Scheidung zwischen der theoretischen und der praktischen Nationalökonomie hat man mit Recht fallen gelassen und dadurch in glücklicher Weise eine Zerreißung zusammengehöriger Begriffe vermieden, welche zu Wiederholungen führt und für das Studium nicht gerade fördernd wirkt. Ganz vorzüglich zeichnet sich das genannte Werk durch eine große Fülle positiven Stoffes (Geschichte, Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik) aus. In dieser Beziehung wird es durch kein andres Lehr- oder Handbuch der Volkswirtschaftslehre erreicht. Allerdings ist, da 25 Mitarbeiter ihre Beiträge geliefert haben, das Ganze nicht wie aus Einem Guß gearbeitet. Dies wirkt jedoch nicht im mindesten störend. Denn die Einteilung ist eine vollständig einheitliche und abgerundete, und innerhalb dieses Rahmens treten die einzelnen Abteilungen als selbständige und in sich abgeschlossene Abhandlungen auf. Im übrigen stehen sich die verschiedenen Mitarbeiter in ihren nationalökonomischen Grundanschauungen nicht so fern, und außerdem sind die einzelnen Gebiete so verteilt, daß irgendwie bedenkliche Gegensätze und Widersprüche nicht zum Vorschein kommen. Das ganze Werk wird etwa 40 Mk. kosten.

M. in Weißenfels. „Mansionäre“ nennt die katholische Kirche solche Priester, welche eine Pfründe ohne Seelsorge innehaben.

Dr. M. E. in N. S. Den alten Aberglauben, daß Flöhe, Maden etc. in Schmutz und Unrat durch Generatio spontanea entstehen, hat bereits Redi im 17. Jahrh. endgültig beseitigt, und in neuerer Zeit ist selbstverständlich niemals der Versuch gemacht worden, auf so handgreiflichen Unsinn zurückzukommen. Alle neuern Arbeiten über Generatio spontanea fassen nur die einfachsten Organismen ins Auge, sie sind aber ohne Ausnahme zu negativen Resultaten gelangt.

v. H. in Berlin. Heimstätten für deutsche Erzieherinnen, in denen stellenlose Bewerberinnen vorübergehende Unterkunft und geeignete Nachweisungen, bedrängte Erzieherinnen Rat und Stütze finden können, sind in neuerer Zeit mehrfach in großen Städten des Auslandes gegründet worden: in London durch Fräulein Adelmann (Wyndham Place 16, Bryanstone Square), für Paris (1886) in Batignolles durch Fräulein Lamprecht. Beide Anstalten erfreuen sich der Fürsorge der deutschen Kronprinzessin.

[1024]
Das vorläufige Ergebnis der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 im Deutschen Reich.

Die Zusammenstellung der vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember vorigen Jahrs hat für das Deutsche Reich eine ortsanwesende Bevölkerung von 46,840,587 Köpfen ergeben. Die Reichsbevölkerung hat also seit dem Jahr 1880 eine Vermehrung von 1,606,526 Köpfen erfahren, gleich einem Zuwachs von durchschnittlich jährlich 0,70 Proz. der mittlern Bevölkerung der Periode. Gegen die durchschnittliche jährliche Bevölkerungszunahme der vorhergehenden Zählungsperiode 1875–80 (1,14 Proz.) ist die der letzten (1880–85) um 0,44 Proz., gegen diejenige von 1871–75 (1,00 Proz.) um 0,30 Proz. der mittlern Bevölkerung zurückgeblieben. Die Zählung der ortsanwesenden Bevölkerung ergab:

Staaten und Landes­teile Bevölke­rung
1. Dez. 1885
Zu- od. Abnahme (−)
1881–85 in Proz.
jährlich
Reg.-Bez. Königsberg 1170784 15239 0,26
  Gumbinnen 788074 9683 0,25
Provinz Ostpreußen 1958858 24922 0,26
Reg.-Bez. Danzig 578708 9527 0,33
  Marienwerder 829252 −7465 −0,18
Provinz Westpreußen 1407960 2062 0,03
Stadt Berlin 1315297 192967 3,17
Reg.-Bez. Potsdam 1226239 64907 1,09
  Frankfurt 1116356 10863 0,20
Provinz Brandenburg 2342595 75770 0,66
Reg.-Bez. Stettin 728343 −9446 −0,26
  Köslin 567233 −18882 −0,65
  Stralsund 210219 −5911 −0,55
Provinz Pommern 1505795 −34239 −0,45
Reg.-Bez. Posen 1106479 10606 0,19
  Bromberg 608545 1021 0,03
Provinz Posen 1715024 11627 0,14
Reg.-Bez. Breslau 1578899 34607 0,44
  Liegnitz 1035324 12987 0,25
  Oppeln 1497176 55880 0,76
Provinz Schlesien 4111399 103474 0,51
Reg.-Bez. Magdeburg 989732 52427 1,09
  Merseburg 1027031 55933 1,12
  Erfurt 411216 7612 0,37
Provinz Sachsen 2427979 115972 0,98
Provinz Schleswig-Holstein (inkl. Lauenburg) 1150233 23084 0,41
Reg.-Bez. Hannover 484813 26051 1,10
  Hildesheim 458520 16910 0,75
  Lüneburg 400206 5447 0,27
  Stade 325868 2618 0,16
  Osnabrück 291111 976 0,07
  Aurich 211776 124 0,01
Provinz Hannover 2172294 52126 0,49
Reg.-Bez. Münster 494219 23575 0,98
  Minden 520574 15917 0,62
  Arnsberg 1187933 119792 2,12
Provinz Westfalen 2202726 159284 1,50
Reg.-Bez. Kassel 827052 4101 0,10
  Wiesbaden 765110 33685 0,90
Provinz Hessen-Nassau 1592162 37786 0,48
Reg.-Bez. Koblenz 616608 12556 0,41
  Düsseldorf 1753824 162455 1,94
  Köln 754254 51320 1,41
  Trier 675578 24030 0,72
  Aachen 544538 20441 0,77
Provinz Rheinland 4344802 270802 1,29
Hohenzollern 66709 −915 −0,27
Königreich Preußen: 28313833 1034722 0,74
Reg.-Bez. Oberbayern 1004716 52739 1,08
  Niederbayern 660616 13669 0,42
  Pfalz 696216 18935 0,55
  Oberpfalz 537953 9389 0,35
  Oberfranken 576028 671 0,02
  Mittelfranken 671336 27519 0,84
  Unterfranken 619865 −6440 −0,21
  Schwaben 649450 14920 0,46
Königreich Bayern: 5416180 131402 0,49
Kreishauptmannsch. Dresden 859638 51126 1,23
  Leipzig 773718 65892 1,78
  Zwickau 1189429 84288 1,47
  Bautzen 356383 5057 0,29
Königreich Sachsen: 3179168 206363 1,34
Neckarkreis 639623 16711 0,53
Schwarzwaldkreis 475113 2355 0,10
Jagstkreis 414968 7355 0,36
Donaukreis 465145 −2690 −0,12
Königreich Württemberg: 1994849 23731 0,24
Kreis Konstanz 132563 1169 0,18
  Villingen 70318 −311 −0,09
  Waldshut 78225 −2084 −0,53
  Freiburg 209853 3133 0,30
  Lörrach 93305 942 0,20
  Offenburg 157081 1943 0,25
  Baden 134749 219 0,03
  Karlsruhe 286854 14411 1,03
  Mannheim 136169 12048 1,85
  Heidelberg 146899 3513 0,48
  Mosbach 154823 −4398 −0,56
Großherzogtum Baden: 1600839 30585 0,39
Provinz Starkenburg 402606 8032 0,40
  Oberhessen 262872 −1742 −0,13
  Rheinhessen 290692 13540 0,95
Großherzogtum Hessen: 956170 19830 0,42
Mecklenburg-Schwerin 575140 1915 0,07
Sachsen-Weimar 313668 4091 0,26
Mecklenburg-Strelitz 98371 1898 0,38
Herzogtum Oldenburg 267079 3431 0,26
Fürstentum Lübeck 34719 −426 −0,24
  Birkenfeld 39452 767 0,39
Großherzogtum Oldenburg: 341250 3772 0,22
Braunschweig 372580 23213 1,29
Sachsen-Meiningen 214697 7622 0,72
Sachsen-Altenburg 161129 6093 0,77
Sachsen-Koburg-Gotha 198717 4001 0,41
Anhalt 247603 15011 1,25
Schwarzburg-Sondershaus. 78623 2516 0,70
Schwarzburg-Rudolstadt 83939 3643 0,89
Waldeck 56565 43 0,02
Reuß ältere Linie 53787 3005 1,15
Reuß jüngere Linie 112118 10788 2,02
Schaumburg-Lippe 37204 1830 1,01
Lippe 123250 3004 0,49
Lübeck 67658 4087 1,25
Bremen 166392 9669 1,20
Hamburg 518712 64843 2,67
Bezirk Unterelsaß 612009 −13 −0,00
  Oberelsaß 462231 289 0,01
  Lothringen 488905 −3801 −0,15
Elsaß-Lothringen: 1563145 3525 0,05
Deutsches Reich: 46840587 1606526 0,70




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(Holzfreies Papier.)