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MKL1888:Bücherprivilegium

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bücherprivilegium“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Bücherprivilegium“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 3 (1886), Seite 563
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Bücherprivilegium. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 563. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:B%C3%BCcherprivilegium (Version vom 03.08.2022)

[563] Bücherprivilegium, in frühern Zeiten das von der Obrigkeit jemand ausschließlich erteilte Recht zum Verlag eines Buches. Die ältesten Bücherprivilegien kommen 1469 in der Republik Venedig vor; in Deutschland erteilte zuerst Bischof Heinrich von Bamberg ein solches. Später erteilten einzelne deutsche Fürsten sowie der deutsche Bundestag dergleichen Privilegien, die gegenwärtig infolge der verbesserten Gesetzgebung über litterarisches Eigentum entbehrlich geworden sind (s. Urheberrecht).