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Litterarisches Freibeuterthum

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Textdaten
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Titel: Litterarisches Freibeuterthum
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 10, S. 323
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[323] Litterarisches Freibeuterthum. Seit einigen Jahren besteht bekanntlich eine internationale Uebereinkunft zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst, durch welche den Schriftstellern beziehungsweise Künstlern in den vertragschließenden Ländern ein übereinstimmender, gleichmäßiger Rechtsschutz für ihre Werke gewährleistet wird. Leider haben sich an dieser internationalen Uebereinkunft nicht alle Kulturstaaten betheiligt.

Zu welchem Unwesen aber das Freibeutersystem führt, das zeigt uns ein Fall aus Holland, der eben zu unserer Kenntniß gekommen ist. Von dem gegenwärtig in der „Gartenlaube“ erscheinenden Roman „Flammenzeichen“ von E. Werner werden, noch ehe derselbe vollständig vorliegt, drei Uebersetzungen, zwei als Zeitungsfeuilletons, die dritte als Buchausgabe veröffentlicht, selbstverständlich ohne jede Ermächtigung[1] seitens der Verfasserin oder des Verlegers.

Uns liegt der erste Bogen der im Verlage von Holdert u. Komp. in Amsterdam erscheinenden Buchausgabe vor, welcher der Gewissenhaftigkeit des Uebersetzers ein merkwürdiges Zeugniß ausstellt. Der Titel „Flammenzeichen“ ist umgeändert in „Herbert von Falkenried“, offenbar weil der ursprüngliche Titel dem Uebersetzer unverständlich blieb; um aber kein Mißverständniß aufkommen zu lassen, ist das Wort „Flammenzeichen“ in Klammern beigesetzt. Wenn eine Buchausgabe schon mit solcher Pietät gegen die ursprüngliche Verfasserin verfährt, wie mögen erst die Zeitungsfeuilletons aussehen!

Leider geben die Gesetze kein Handhabe, um diesem Unwesen zu steuern, und es wäre komisch, wenn es nicht so traurig wäre, daß das litterarische Eigenthum unserer Schriftsteller in dem alten „Raubstaat“ Tunis einen besseren Schutz genießt als in dem biederen Holland. =     

  1. Der alleinige berechtigte holländische Verleger den Romane von E. Werner ist P. Gouda-Quint in Arnheim.