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Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikels 28 der Reichsverfassung

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikels 28 der Reichsverfassung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 6, Seite 45
Fassung vom: 24. Februar 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. Februar 1873
Inkrafttreten:
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(Nr. 909.) Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikels 28 der Reichsverfassung. Vom 24. Februar 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Einziger Artikel.

Der Absatz 2 des Artikels 28 der Reichsverfassung ist aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 24. Februar 1873.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.