Zum Inhalt springen

Für Orden- und Titel-Narren

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Für Orden- und Titel-Narren
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 272
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1877
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[272] Für Orden- und Titel-Narren neue Gelegenheit! Für lumpige 28,000 Mark kann man „erblicher ungarischer Edelmann“ und „erblicher römischer Graf“ werden; um dieselbe Summe ist das Ritterkreuz des italienischen Kronen-, sowie des Lazarus- und Mauritiusordens feil. Wem das zu viel Geld ist, hat für nur bis 3000 bis 5000 Mark die Auswahl von päpstlichen, spanischen, portugiesischen, russischen, brasilianischen und französischen (alten Familien-) Orden; in gleichem Preise stehen die der Sultane von Tunis und Tripolis, des Schahs von Persien, des türkischen Padischah und unterschiedlicher Republiken, wie Honduras und San Marino. Sogar emaillirte Ehrenkreuze von Rettungsvereinen verschafft man gegen Geld und gute Worte. – Wir würden dieses stille Vergnügen der Dummen mit keiner Zeile erwähnt haben, wenn nicht der betreffende dunkle Geschäftsmann in London ankündigte, daß er für Summen von 2500 bis 8000 Mark Hoflieferanten-, Commerzien-, Medicinal-, Hof- und sonstige Rathtitel auch von deutschen Staaten feilhalte. Wir haben nicht Lust, den Namen dieses Feilbieters zu verbreiten; dagegen steht derselbe Staatsanwälten, welche in der Ankündigung dieses Titelverkaufsgeschäfts ihrer Regierungen eine Ehrenkränkung derselben erkennen, jederzeit zu Gebote.