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Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 9. Juli 1869

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Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 28, Seite 304
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. Juli 1869
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(Nr. 321.) Dem Herrn Robert M. Hanson ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Bremen und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Bremen, als an einem andern Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt worden.


(Nr. 322.) Dem Herrn Gustav Jarecki ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Altona und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Altona, als an einem anderen Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt worden.