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Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 5. August 1870

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Zollvereinsbeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 33, Seite 508
Fassung vom: 31. Juli 1870
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. August 1870
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 545.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundesgesetzbl. S. 81.) ist von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, dem im Königreich Bayern belegenen Hauptamte zu Lindau an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Thormann, der den Hauptämtern zu Mittenwald, Pfronten und Kempten mit dem Wohnsitz in Kempten als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Lehmann, unter Belassung in seiner Stellung zu diesen Hauptämtern und unter vorläufiger Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes, als Vereinskontroleur beigeordnet worden.